Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 164 vom 10/07/2002 S. 0003 - 0005
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 164/03) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 6.6.2002 Mitgliedstaat: Die Niederlande (Gemeinde Enschede) Beihilfe Nr.: N 217/02 Titel: Feuerwerkskörperunfall in Enschede - Entschädigung von Unternehmen Zielsetzung: Entschädigung für Schäden Rechtsgrundlage: Kaderwet EZ-subsidies (artikel 2) Haushaltsmittel: Die Haushaltsmittel belaufen sich insgesamt auf 41 Mio. EUR Laufzeit: 3 Jahre, gerechnet ab 13. Mai 2000 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 24.5.2002 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: N 34/02 Titel: Technologie und Know-how für die organische Landwirtschaft, Teil B Zielsetzung: Förderung von FuE-Projekten zur Verbesserung der Bedingungen für die organische Landwirtschaft Rechtsgrundlage: Jährliches Haushaltsgesetz Haushaltsmittel: 9 Mio. EUR im Jahr 2002, 15 Mio. EUR im Jahr 2003 Beihilfeintensität oder -höhe: Für Grundlagenforschung: höchstens 100 %; für industrielle Forschung: höchstens 50 %; für vorwettbewerbliche Entwicklung: höchstens 25 %; sowie gegebenenfalls Aufschläge für KMU Laufzeit: Bis 31.12.2003 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 22.5.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Sachsen) Beihilfe Nr.: N 602/01 Titel: Starthilfen für Unternehmen, die von Arbeitslosen gegründet werden Zielsetzung: Förderung der Gründung von Unternehmen durch Arbeitslose Rechtsgrundlage: Haushaltsgesetz, Programmrichtlinien Haushaltsmittel: 26,5 Mio. EUR jährlich Beihilfeintensität oder -höhe: 1050 EUR pro Person und Monat (sechs Monate) Laufzeit: Bis 31.12.2006 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 9.4.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Baden-Württemberg) Beihilfe Nr.: N 610/01 Titel: Tourismusinfrastrukturprogramm Baden-Württemberg Zielsetzung: Förderung von Kommunalinvestitionen in die Tourismusinfrastruktur Rechtsgrundlage: Haushaltsgesetz, Programmrichtlinien Haushaltsmittel: Bis 10 Mio. EUR jährlich Laufzeit: Unbegrenzt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 24.5.2002 Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich Beihilfe Nr.: N 856/01 Titel: Verbundforschungsprogramm LINK Zielsetzung: Förderung von kooperativer Forschung und Entwicklung Rechtsgrundlage: Science and Technology Act 1965 Haushaltsmittel: 50 bis 60 Mio. GBP (82 bis 100 Mio. EUR) jährlich Beihilfeintensität oder -höhe: - Grundlagenforschung: 100 % - Vorwettbewerbliche Entwicklungstätigkeiten: 25 % für Großunternehmen, 35 % für KMU - Industrielle Forschung: 50 % für Großunternehmen, 60 % brutto für KMU - Durchführbarkeitsstudien: 75 % bzw. 50 % Laufzeit: Bis 31. Dezember 2006 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 31.5.2002 Mitgliedstaat: Österreich Beihilfe Nr.: N 9/02 Titel: Österreichische Leitlinien für die Altlastensanierung für 2002 Zielsetzung: Förderung des Umweltschutzes durch Sanierung verschmutzten Industriegeländes Rechtsgrundlage: Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993; idF des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 108/2001 Haushaltsmittel: 75 Mio. EUR jährlich Beihilfeintensität oder -höhe: Gemäß den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen Laufzeit: Unbegrenzt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 7.5.2002 Mitgliedstaat: Belgien Beihilfe Nr.: NN 129/2000 Titel: Beschäftigungsförderungsgesetz Zielsetzung: Beschäftigungsförderung Rechtsgrundlage: Ontwerp van wet ter bevordering van de werkgelegenheid, artikel 2 Haushaltsmittel: 1,3 Mrd. EUR jährlich Laufzeit: 7 Jahre Andere Angaben: Die Maßnahme (N 3/94) zur Beschäftigungsförderung wurde von der Kommission mit Schreiben vom 30. Juni 1994 (SG(94) D/9395) genehmigt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 22.5.2002 Mitgliedstaat: Österreich Beihilfe Nr.: NN 165/01 Titel: Energieabgabenvergütung Zielsetzung: Rückerstattungssystem für die Energieabgabe auf Strom und Erdgas für Unternehmen, deren Haupttätigkeit der Herstellung materieller Waren ist Rechtsgrundlage: Energieabgabenvergütungsgesetz Haushaltsmittel: Ca. 160 Mio. EUR jährlich Beihilfeintensität oder -höhe: Betriebsbeihilfen Laufzeit: 1.6.1996-31.12.2001 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 22.5.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein) Beihilfe Nr.: NN 174/A/01 Titel: Beihilfen für den Schiffbau 2001 Zielsetzung: Verlängerung der Anwendung einiger bestehender Beihilferegelungen auf den Schiffbau Rechtsgrundlage: Werfthilfegesetz; 29. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur Laufzeit: 2001 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 22.5.2002 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: NN 27/2000 Titel: Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) Zielsetzung: Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen Rechtsgrundlage: Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 Beihilfeintensität oder -höhe: Die Maßnahme stellt keine Beihilfe dar Laufzeit: Unbegrenzt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.6.2002 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: NN 49/02 Titel: Senkung der Lohnnebenkosten in der Seeschifffahrt Zielsetzung: Sicherung von Arbeitsplätzen deutscher Seeleute an Bord deutscher Handelsschiffe und Erhaltung des maritimen Know-hows Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Senkung der Lohnnebenkosten in der deutschen Seeschifffahrt Haushaltsmittel: 45 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Variabel Laufzeit: 15 Monate (1. Oktober 2001-31. Dezember 2002) Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 22.5.2002 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: NN 68/2000 Titel: Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Koppelung Zielsetzung: Förderung von Strom aus Kraft-Wärme-Koppelung Rechtsgrundlage: Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Koppelung (Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz) vom 12. Mai 2000 Beihilfeintensität oder -höhe: Die Maßnahme stellt keine Beihilfe dar Laufzeit: 18. Mai 2000 bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes zum langfristigen Schutz und zur Ausweitung der Kraft-Wärme-Koppelung. Die Maßnahme wird spätestens am 31. Dezember 2004 auslaufen Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids