Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
Amtsblatt Nr. C 111 vom 08/05/2002 S. 0002 - 0003
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 111/02) Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002 Mitgliedstaat: Spanien Beihilfe Nr.: N 33/01 Titel: Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe Zielsetzung: Grundsätzliche Regelung der Gewährung von Beihilfen für die Landwirtschaft Rechtsgrundlage: Proyecto de reglamento de ayudas estatales del sector agrario en la Comunidad autónoma de Navarra Haushaltsmittel: Unbestimmt Beihilfeintensität oder -höhe: Unterschiedliche Beihilfen Laufzeit: Unbefristet Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002 Mitgliedstaat: Spanien (Galicien) Beihilfe Nr.: N 128/02 Titel: Zuschuss für Tierhaltungen zur Entschädigung für die BSE-bedingte Schlachtung von Tieren Zielsetzung: Entschädigung für die vorgeschriebene Tötung von Tieren und Vernichtung von tierischen Erzeugnissen wegen amtlicher Feststellung des Auftretens von BSE Rechtsgrundlage: Proyecto de orden por la que se establecen las indemnizaciones por sacrificio obligatorio de los animales como consecuencia de la declaración oficial de la existencia de la enfermedad encefalopatia espongiforme bovina Haushaltsmittel: Unbestimmt Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 100 % der Kosten eines Ersatztieres ohne Berücksichtigung anderer Beihilfen Laufzeit: Unbefristet Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002 Mitgliedstaat: Griechenland Beihilfe Nr.: N 139/2000 Titel: Finanzhilfen für Landwirte, deren Bohnenpflanzungen im Jahr 1999 durch ungünstige Witterungsverhältnisse geschädigt wurden Zielsetzung: Siehe Titel Rechtsgrundlage: Κοινή υπουργική απόφαση Haushaltsmittel: 750000 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: 30 % des Erzeugungsausfalls Laufzeit: Ein Jahr Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002 Mitgliedstaat: Italien (Venezien) Beihilfe Nr.: N 248/2000 Titel: Beihilfen für Tierhalter, deren Betriebe von der Gefluegelpest betroffen waren (Berichtigung des Schreibens vom 14.1.2002 - K(2002) 60) Zielsetzung: Entschädigung für die Einkommenseinbußen, die Gefluegelzüchter infolge der Gefluegelpest erlitten haben Rechtsgrundlage: Legge regionale 7 aprile 2000, n. 8, come da attuazione di cui al decreto del presidente della Regione 24 maggio 2000, n. 880 Haushaltsmittel: 15 Mrd. ITL (etwa 9167191 EUR) im Jahr 2000 Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 80 % der Einkommenseinbußen Laufzeit: Unbegrenzt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002 Mitgliedstaat: Spanien Beihilfe Nr.: N 511/01 Titel: Zuschuss für das Unternehmen "Quesos del Duero". Zielsetzung: Finanzieller Zuschuss für den Bau einer Käserei zur Herstellung von Qualitätserzeugnissen Rechtsgrundlage: Ley 50/85 de 27 de diciembre de incentivos regionales para la corrección de desequilibrios económicos interterritoriales. Real Decreto 1535/87, de 11 de diciembre, por el que se aprueba el reglamento de dessarrollo de dicha Ley 50/85. Real Decreto 570/1988, de 3 de junio, de delimitación de la Zona de Promoción Económica de Castilla León Haushaltsmittel: 4491664 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: 10 % der gesamten Investitionskosten Laufzeit: Einmalzahlung zum Ende der vorgesehenen Investitionen Andere Angaben: Im Rahmen der Maßnahmen sollen 120 neue Arbeitsplätze geschaffen werden Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002 Mitgliedstaat: Österreich (Oberösterreich) Beihilfe Nr.: N 828/01 Titel: Investitionsbeihilfe für Gülleverteilsysteme Zielsetzung: Mit der Maßnahme wird der Ankauf von Geräten für die Gülleverteilung gefördert. Förderungsfähig ist dabei nur der nach dem 1.1.2002 erfolgende erstmalige Ankauf von Geräten zur bodennahen Ausbringung. Der Ankauf der Maschinen wird gefördert, um die Ammoniakemissionen (NH3, NO3-) und die dadurch gegebene Umweltbelastung zu verringern. Die notifizierte Maßnahme ist mit der staatlichen Beihilfemaßnahme N 10/00 identisch, die am 31.12.2001 abgelaufen ist Rechtsgrundlage: Förderungsrichtlinien für den Ankauf von Gülleverteilsystemen zur bodennahen Ausbringung bzw. direkten Einarbeitung in den Boden Haushaltsmittel: 72680 EUR pro Jahr Beihilfeintensität oder -höhe: Der Beihilfehöchstsatz der notifizierten Maßnahme beläuft sich auf 20 % bei einem Hoechstbetrag von 36400 EUR Laufzeit: Unbefristet Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids