52002XC0508(01)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

Amtsblatt Nr. C 111 vom 08/05/2002 S. 0002 - 0003


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2002/C 111/02)

Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002

Mitgliedstaat: Spanien

Beihilfe Nr.: N 33/01

Titel: Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe

Zielsetzung: Grundsätzliche Regelung der Gewährung von Beihilfen für die Landwirtschaft

Rechtsgrundlage: Proyecto de reglamento de ayudas estatales del sector agrario en la Comunidad autónoma de Navarra

Haushaltsmittel: Unbestimmt

Beihilfeintensität oder -höhe: Unterschiedliche Beihilfen

Laufzeit: Unbefristet

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002

Mitgliedstaat: Spanien (Galicien)

Beihilfe Nr.: N 128/02

Titel: Zuschuss für Tierhaltungen zur Entschädigung für die BSE-bedingte Schlachtung von Tieren

Zielsetzung: Entschädigung für die vorgeschriebene Tötung von Tieren und Vernichtung von tierischen Erzeugnissen wegen amtlicher Feststellung des Auftretens von BSE

Rechtsgrundlage: Proyecto de orden por la que se establecen las indemnizaciones por sacrificio obligatorio de los animales como consecuencia de la declaración oficial de la existencia de la enfermedad encefalopatia espongiforme bovina

Haushaltsmittel: Unbestimmt

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 100 % der Kosten eines Ersatztieres ohne Berücksichtigung anderer Beihilfen

Laufzeit: Unbefristet

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002

Mitgliedstaat: Griechenland

Beihilfe Nr.: N 139/2000

Titel: Finanzhilfen für Landwirte, deren Bohnenpflanzungen im Jahr 1999 durch ungünstige Witterungsverhältnisse geschädigt wurden

Zielsetzung: Siehe Titel

Rechtsgrundlage: Κοινή υπουργική απόφαση

Haushaltsmittel: 750000 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 30 % des Erzeugungsausfalls

Laufzeit: Ein Jahr

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Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002

Mitgliedstaat: Italien (Venezien)

Beihilfe Nr.: N 248/2000

Titel: Beihilfen für Tierhalter, deren Betriebe von der Gefluegelpest betroffen waren (Berichtigung des Schreibens vom 14.1.2002 - K(2002) 60)

Zielsetzung: Entschädigung für die Einkommenseinbußen, die Gefluegelzüchter infolge der Gefluegelpest erlitten haben

Rechtsgrundlage: Legge regionale 7 aprile 2000, n. 8, come da attuazione di cui al decreto del presidente della Regione 24 maggio 2000, n. 880

Haushaltsmittel: 15 Mrd. ITL (etwa 9167191 EUR) im Jahr 2000

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 80 % der Einkommenseinbußen

Laufzeit: Unbegrenzt

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Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002

Mitgliedstaat: Spanien

Beihilfe Nr.: N 511/01

Titel: Zuschuss für das Unternehmen "Quesos del Duero".

Zielsetzung: Finanzieller Zuschuss für den Bau einer Käserei zur Herstellung von Qualitätserzeugnissen

Rechtsgrundlage: Ley 50/85 de 27 de diciembre de incentivos regionales para la corrección de desequilibrios económicos interterritoriales. Real Decreto 1535/87, de 11 de diciembre, por el que se aprueba el reglamento de dessarrollo de dicha Ley 50/85. Real Decreto 570/1988, de 3 de junio, de delimitación de la Zona de Promoción Económica de Castilla León

Haushaltsmittel: 4491664 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 10 % der gesamten Investitionskosten

Laufzeit: Einmalzahlung zum Ende der vorgesehenen Investitionen

Andere Angaben: Im Rahmen der Maßnahmen sollen 120 neue Arbeitsplätze geschaffen werden

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Datum der Annahme des Beschlusses: 5.4.2002

Mitgliedstaat: Österreich (Oberösterreich)

Beihilfe Nr.: N 828/01

Titel: Investitionsbeihilfe für Gülleverteilsysteme

Zielsetzung: Mit der Maßnahme wird der Ankauf von Geräten für die Gülleverteilung gefördert. Förderungsfähig ist dabei nur der nach dem 1.1.2002 erfolgende erstmalige Ankauf von Geräten zur bodennahen Ausbringung. Der Ankauf der Maschinen wird gefördert, um die Ammoniakemissionen (NH3, NO3-) und die dadurch gegebene Umweltbelastung zu verringern. Die notifizierte Maßnahme ist mit der staatlichen Beihilfemaßnahme N 10/00 identisch, die am 31.12.2001 abgelaufen ist

Rechtsgrundlage: Förderungsrichtlinien für den Ankauf von Gülleverteilsystemen zur bodennahen Ausbringung bzw. direkten Einarbeitung in den Boden

Haushaltsmittel: 72680 EUR pro Jahr

Beihilfeintensität oder -höhe: Der Beihilfehöchstsatz der notifizierten Maßnahme beläuft sich auf 20 % bei einem Hoechstbetrag von 36400 EUR

Laufzeit: Unbefristet

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