52002XC0326(01)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

Amtsblatt Nr. C 075 vom 26/03/2002 S. 0002 - 0003


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2002/C 75/02)

Datum der Annahme des Beschlusses: 21.2.2002

Mitgliedstaat: Dänemark

Beihilfe Nr.: N 213/01

Titel: Beihilfe für den Kartoffelsektor

Zielsetzung: Verbesserung der Kartoffelqualität

Rechtsgrundlage: Lov om administration af Det Europæiske Fællesskabs forordninger om markedsordninger for landbrugsvarer m.v.

Haushaltsmittel: 3 Mio. DKK (405000 EUR)/Jahr

Beihilfeintensität oder -höhe: 100 %

Laufzeit: 2002-2004

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 21.1.2002

Mitgliedstaat: Griechenland

Beihilfe Nr.: N 347/01

Titel: Beihilfen für Herstellungsbetriebe, Händler und Importeure von Futtermitteln sowie für Tierhaltungsbetriebe, die wegen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie Verluste erlitten haben

Zielsetzung: Ausgleich von Verlusten, die durch im Rahmen der BSE-Bekämpfung durchgeführte Beschlagnahmungen verursacht wurden

Rechtsgrundlage: Οικονομική ενίσχυση σε μονάδες παραγωγής ζωοτροφών, εμπόρους και εισαγωγείς ζωοτροφών, καθώς και σε κτηνοτροφικές επιχειρήσεις και εκμεταλλεύσεις που επλήγησαν από τα μέτρα που ελήφθησαν για την αντιμετώπιση της σπογγώδους εγκεφαλοπάθειας των βοοειδών - σχέδιο διυπουργικής απόφασης

Haushaltsmittel: 330000000 GRD (880411 EUR)

Beihilfeintensität oder -höhe: 100 % des Wertes der beschlagnahmten und vernichteten Futtermittel

Laufzeit: 8 Monate

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 21.2.2002

Mitgliedstaat: Dänemark

Beihilfe Nr.: N 467/01

Titel: Beihilfe für die Einführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen

Zielsetzung: Saatgutlaboratorien die Ausstellung von Handelszertifikaten zu ermöglichen

Rechtsgrundlage: Lov om administration af Det Europæiske Fællesskabs forordninger om markedsordninger for landbrugsvarer m.v.

Haushaltsmittel: 1,7 Mio. DKK (230000 EUR)/Jahr

Beihilfeintensität oder -höhe: 100 %

Laufzeit: Ein Jahr

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

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Datum der Annahme des Beschlusses: 21.2.2002

Mitgliedstaat: Spanien (Aragon)

Beihilfe Nr.: N 633/01

Titel: Beihilfe für Züchter der Rinderrasse Parda

Zielsetzung: Entwicklung eines Programms zur Förderung und Verbesserung von Zuchttieren der Rinderrasse Parda

Rechtsgrundlage: Proyecto de convenio de colaboración entre la administración regional y la Asociación aragonesa de criadores de ganado bovino de la raza parda de montaña

Haushaltsmittel: 144243 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 70 % der Ausgaben

Laufzeit: Ein Jahr, kann um drei Jahre verlängert werden

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

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Datum der Annahme des Beschlusses: 21.2.2002

Mitgliedstaat: Italien (Autonome Provinz Bozen)

Beihilfe Nr.: N 679/01

Titel: Beihilfen für landwirtschaftliche Genossenschaften zum Ausgleich witterungsbedingter Verluste

Zielsetzung: Ausgleichszahlungen für Landwirte, die aufgrund schlechter Wetterbedingungen Verluste erlitten haben

Rechtsgrundlage: Articolo 5 bis della legge provinciale 16 aprile 1985, n. 8, e successive modifiche e integrazioni

Haushaltsmittel: 232405,61 EUR für das Jahr 2001. Geschätzte Dotierung für die nächsten drei Jahre: 1032913,80 EUR/Jahr

Beihilfeintensität oder -höhe: 60 %

Laufzeit: Unbefristet

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

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Datum der Annahme des Beschlusses: 20.2.2002

Mitgliedstaat: Österreich

Beihilfe Nr.: N 755/01

Titel: Beihilfe zur Abfederung der Aufwendungen für Ersatzfuttermittel in von der Dürre 2001 betroffenen Grünlandgebieten

Zielsetzung: Zum Ausgleich der dürrebedingten Beeinträchtigung der Grünfuttererzeugung in Tierhaltungen schlägt Österreich die Gewährung der folgenden Beihilfen für den Kauf von Raufutter oder Raufutterersatz vor:

- 0,80 ATS pro kg Heu

- 160 ATS pro Ballen Maissilage/Grassilage

- 3600 ATS pro ha Mais am Stamm

- 0,30 ATS pro kg Futterstroh

- 0,10 ATS pro kg Maissilage

- 0,80 ATS pro kg Raufuttermittelersatz

- 0,60 ATS pro kg Trockenfutter.

Das gekaufte Futter muss zur Ersetzung einer Fehlmenge in der eigenen Futtererzeugung des Begünstigten bestimmt sein. Tierhaltungen ohne Futterflächen und Verkäufer von Raufutter oder -ersatz erhalten im Rahmen des Richtlinienentwurfes keine Beihilfen. Die Beihilfe wird als einmalige Maßnahme und nur gegen Vorlage von zwischen 1. August und 30. Januar 2002 ausgestellten Kaufbelegen gewährt. Die Beihilfe ist nur in folgenden Gebieten anwendbar: Burgenland (Bezirke Eisenstadt, Güssing, Jennersdorf, Mattersburg, Neusiedl/See, Oberpullendorf, Oberwart), Kärnten (alle Bezirke), Niederösterreich (Bezirke Baden, Bruck/Leitha, Mödling, Neunkirchen, Wn. Neustadt, Wien-Umgebung), Steiermark (alle Bezirke) und Tirol (Bezirk Lienz). Da die Beihilfe in Kärnten nur gemäß der Kärntner Richtlinie (Beihilfe Nr. N 658/01) gewährt wird und Kärnten in der vorliegenden Mitteilung nur aus verwaltungstechnischen Gründen angeführt ist (die österreichische Bundesregierung gewährt einen Zuschuss zur Kärntner Beihilfemaßnahme Nr. N 658/01 ohne das Beihilfeniveau in Kärnten zu erhöhen), fällt der Kärnten betreffende Teil der Mitteilung nicht in den Geltungsbereich dieser Entscheidung

Rechtsgrundlage: Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) zur Abfederung der Zusatzaufwendungen für Ersatzfuttermittel in von der Dürre 2001 besonders betroffenen Grünlandgebieten

Haushaltsmittel: 150000000 ATS (ca. 10,9009 Mio. EUR), mit staatlichen Mitteln finanziert

Beihilfeintensität oder -höhe: Die Beihilfe pro Betrieb beträgt höchstens 2000 ATS (145,35 EUR) je Hektar Futterfläche und mindestens 2000 ATS (145,35 EUR) pro Betrieb und darf 40000 ATS (2907 EUR) pro Betrieb nicht übersteigen

Laufzeit: Einmalige Maßnahme

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 21.2.2002

Mitgliedstaat: Spanien (Comunidad Valenciana)

Beihilfe Nr.: N 5/02

Titel: Beihilfen für die Verbesserung der Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

Zielsetzung: Unterstützung und Förderung von Investitionen im Sektor Verarbeitung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

Rechtsgrundlage: Proyecto de Orden por la que se regulan las ayudas a las inversiones en mejora de las condiciones de transformación y comercialización de los productos agrarios, silvícolas, pesquero y de la alimentación

Haushaltsmittel: 90000000 ESP für das Jahr 2001 (540911 EUR)

Beihilfeintensität oder -höhe: 45 %

Laufzeit: 2001-2006

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids