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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Zukunft der GAP"

Amtsblatt Nr. C 125 vom 27/05/2002 S. 0087 - 0099


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die Zukunft der GAP"

(2002/C 125/18)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 31. Mai 2001 gemäß Artikel 23, Absatz 3 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten. Am 4. September 2001 beschloss dann das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 letzter Absatz des EG-Vertrags um Stellungnahme zur Frage der Zwischenbilanz der GAP im Rahmen der Agenda 2000 zu ersuchen.

Auf der Grundlage dieser beiden Beschlüsse nahm die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz ihre Stellungnahme am 4. März 2002 an. Berichterstatter war Herr Ribbe, Mitberichterstatter Herr Geraads.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 389. Plenartagung am 20. und 21. März 2002 (Sitzung vom 21. März) mit 91 Ja-Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Vorbemerkungen

1.1. Die "Erklärung von Laeken" des Europäischen Rates vom 15. Dezember 2001 verweist nachdrücklich auf die Erfolgsgeschichte der Europäischen Union, die ihre ersten Anfänge mit der Gemeinschaft für Kohle und Stahl und dann mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) genommen hat. Der Ausschuss hebt hervor, das die Gemeinsame Agrarpolitik der einzige Politikbereich ist, der auf Gemeinschaftsebene geführt und verwaltet wird. Sie nimmt somit im Rahmen des europäischen Aufbauwerks eine herausragende Stellung ein. Die Erklärung von Laeken macht zugleich deutlich, dass Europa heute vor neuen Herausforderungen steht, die auch andere Konzepte als in früheren Jahren erfordern.

1.2. Die Beschlüsse der im März 1999 auf dem Berliner Gipfel beschlossenen Agenda 2000 reichen bis Ende 2006. Lediglich durch den sogenannten Mid-term-review können in den Jahren 2002 und 2003 kleinere Anpassungen an den bestehenden Verordnungen vorgenommen werden. Die Landwirtschaft kann sich damit bis Ende 2006 auf verlässliche Rahmenbedingungen berufen.

1.3. Nach 2006 allerdings dürften Veränderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik der Gemeinschaft (GAP) vorgenommen werden müssen. Bereits heute zeigen sich entsprechende Notwendigkeiten, die sich u. a. aus

- der anstehenden Erweiterung der Union,

- den anstehenden Verhandlungen auf WTO Ebene (mit einem wachsenden Liberalisierungsdruck),

- nach wie vor ungelösten ökonomischen, sozialen, ökologischen und regionalen Problemen,

- der Diskussion um die Nachhaltige Entwicklung und der Umsetzung des Europäischen Agrarmodells, sowie

- der Erfuellung sich verändernder Ansprüche an die Landwirtschaft,

ergeben.

1.4. Zu einer in ihrer gesellschaftlichen Breite und Intensität bislang nicht gekannten kritischen Auseinandersetzung über die Art und Weise, wie Landwirtschaft und Landwirtschaftspolitik betrieben wird, haben ganz besonders auch die Ereignisse der Jahre 2000 und 2001 (wie die BSE-Krise, der Dioxinskandal sowie die tragischen Bilder, die die Menschen im Rahmen der MKS-Bekämpfung zu Gesicht bekamen) beigetragen.

1.5. Sowohl die Eurobarometer-Umfrage vom Frühjahr 2001 als auch die Blitzumfrage im Auftrag der EU-Kommission vom November 2000 machen deutlich, dass das Vertrauen der europäischen Bürger in die gemeinsame Agrarpolitik Schaden genommen hat. Die Vertrauenskrise bei den europäischen Verbrauchern hatte zwar ihren Ursprung zumeist nicht direkt bei den Landwirten, sondern beispielsweise im vorgelagerten Bereich, besonders im Futtermittelsektor. Dennoch sind es primär die Landwirte, die von der sich ausbreitenden negativen Stimmung betroffen sind. Die Landwirte drohen zunehmend in ein gesellschaftliches Abseits zu geraten.

1.6. Diesem Umstand muss dringend entgegen gewirkt werden. Denn der Schlüssel für die Erhaltung einer quantitativ ausreichenden, qualitativ hochwertigen und regional differenzierten Nahrungsmittelerzeugung, zur Erhaltung der vielfältigen und artenreichen europäischen Kulturlandschaften und zur Entwicklung der ländlichen Räume liegt in der Erhaltung und Fortentwicklung einer bäuerlich(1) geprägten, an den Nachhaltigkeitsprinzipien orientierten multifunktionalen Landwirtschaft in der Union (dem "Europäischen Agrarmodell"(2).

1.7. Für den WSA ist es daher ein besonderes Anliegen, den sich aus den genannten politischen Notwendigkeiten, aber auch aus den gesellschaftlichen Diskussionen ergebenden Reformbedarf positiv zu nutzen und eine Politik zu entwickeln, die in die Zukunft trägt und somit den Landwirten und allen an der Landwirtschaft Interessierten bzw. von der Landwirtschaft Betroffenen eine interessante Perspektive bietet. Es muss gelingen, das sich zeigende, verstärkte Interesse vieler Bürger und Organisationen für die Art der landwirtschaftlichen Produktion dafür zu nutzen, die Sicherung des "Europäischen Agrarmodells" als wichtige Voraussetzung für die Multifunktionalität dauerhaft politisch abzusichern.

1.8. Das heißt, die unterschiedlichen Ansprüche, die an die Landwirtschaft gestellt werden, müssen so bald wie möglich so miteinander vernetzt werden, dass nicht wieder innerhalb vergleichsweise kurzer Zeitabstände erneute Reformdiskussionen über die europäische Landwirtschaft herein brechen. Permanente Reformdiskussionen sind schädlich, sie führen innerhalb des Berufsstandes, aber auch innerhalb der Gesellschaft, unweigerlich zu Irritationen, Missstimmungen und Ungewissheiten.

1.9. Der WSA als Vertretung der organisierten Zivilgesellschaft wird wie kaum ein anderes Gremium mit den unterschiedlichen Ansprüchen an die Landwirtschaft und den Diskussionen über Landwirtschaft konfrontiert. Er hat sich deshalb dafür entschieden, bereits jetzt - im Vorfeld der anstehenden Reformdiskussion - durch eine Initiativstellungnahme einen fachlichen Beitrag zu leisten, der durch weitere Stellungnahmen (z. B. zu WTO, zur Erweiterung oder zu spezifischen Marktordnungen) vertieft werden muss. Diese Stellungnahme zielt primär auf die Reform nach Ablauf der Agenda 2000 und nicht auf den anstehenden Mid-term-review Prozess ab.

1.10. Mit dieser Stellungnahme möchte der WSA auch dem Wunsch des Europaparlaments entsprechen, seine Positionen zur GAP allgemein und zum Funktionieren der Agenda 2000 zu beschreiben.

2. 45 Jahre GAP im Wandel der Zeit

2.1. Die Grundlagen der GAP im Vertrag

2.1.1. In Artikel 39 des damaligen Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurden im Jahr 1957 die damaligen Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik festgelegt, nämlich

- die Produktivität der Landwirtschaft zu steigern,

- dadurch der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten,

- die Märkte zu stabilisieren,

- die Versorgung sicherzustellen und

- für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen zu sorgen.

2.1.2. Im Laufe der Jahre haben sich immer wieder zumeist finanz- und marktpolitisch bedingte Notwendigkeiten zur Anpassung der GAP gezeigt. Die Politik hat hierauf jeweils reagiert.

2.1.3. Mittlerweile sind für die GAP zumindest folgende weiteren Artikel des Europäischen Vertrags von besonderer Bedeutung:

- Artikel 6 (Integration der Erfordernisse des Umweltschutzes in die Gemeinschaftspolitiken, insbesondere zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung),

- Artikel 152 (Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken),

- Artikel 153 (Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus),

- Artikel 158 (Verringerung des unterschiedlichen Entwicklungsstands innerhalb der Gemeinschaft),

- Artikel 174 (Die Umweltpolitik der Gemeinschaft, u. a. mit den Zielen Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität, beruht u. a. auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung und dem Verursacherprinzip).

2.2. Unterschiedliche Phasen der GAP mit unterschiedlichen Ansprüchen

2.2.1. Zu Beginn der GAP stand die Erhöhung der Produktivität und der quantitativen Produktion der landwirtschaftlichen Betriebe im Mittelpunkt des Interesses der Agrarpolitik und damit ihrer Instrumente. Es ging damals primär darum, für eine ausreichende Nahrungsmittelproduktion zu sorgen, den damals aus wirtschaftlichen Gründen durchaus notwendigen Strukturwandel in der Landwirtschaft zu fördern und damit gleichzeitig auch Arbeitskräfte für den expandierenden industriellen Sektor sowie für den Dienstleistungsbereich freizusetzen. Es gelang, die auch in der damaligen EWG noch bestandene Unterversorgung bei wichtigen Agrargütern relativ rasch zu beseitigen.

2.2.2. Die entscheidenden von der EU initiierten Instrumente betrafen dabei die Stützung bestimmter interner Erzeugerpreise sowie den Schutz vor Billigeinfuhren (in Form von Einfuhrabgaben)(3).

2.2.3. Nachdem das Ziel, die quantitative Versorgung zu angemessenen Preisen(4) sicherzustellen, in einigen Sektoren erreicht war, musste man sich in diesen fortan mit der Frage beschäftigen, wie man die größer werdenden Mengen, die nicht mehr im Gemeinsamen Markt abgesetzt werden konnten, bewältigt. Die Ursache für die einsetzende Überschussproduktion war einerseits eine Ausweitung der europäischen Produktion, andererseits durch Importe verursachte Marktanteilsverluste. Da die Steigerung des Konsums innerhalb der EU nur bedingt möglich war, wurde verstärkt auf Exporte gesetzt. Aufgrund der meist wesentlich über dem Weltmarktniveau liegenden Preise war der Großteil der Exporte nur mit Stützungen möglich. Die Exporterstattungen wurde neben den Interventionen in Form von Einlagerungen zu einem bedeutsamen agrarpolitischen Instrument.

2.2.4. Wegen mehrerer sich zeigender Negativeffekte (insbesondere Entstehung zu großer interner Lagerbestände und zu hoher Kosten) wurden weitere Änderungen und Neuerungen an den Instrumenten vorgenommen. Sie entstand beispielsweise durch die Einführung von Quotensystemen (z. B. bei Milch sowie bei Zucker) eine Angebotssteuerung in bestimmten Bereichen.

2.2.5. Spätestens ab Mitte der 80er Jahre kann eine verstärkt einsetzende Diskussion sozialer und umweltpolitischer Fragen innerhalb der GAP beobachtet werden. Auch diese mündeten ebenfalls in erste konkrete politische Schritte.

2.2.6. Die damals eingeführten freiwilligen Flächenstillegungsprogramme konnten zwar ebenso wenig wie die anderen damals beschlossenen "Extensivierungsmaßnahmen" (wie die Förderung des ökologischen Landbaus) weder die sich verstärkt zeigenden ökologischen Probleme noch das Problem der ausufernden Kosten der Marktordnungen lösen. Dennoch können sie als Vorläufer erster Maßnahmen bezeichnet werden, die wirtschaftliche und ökologische Zielsetzungen miteinander verbinden sollen. Somit hat die GAP bereits vor ca. 15 Jahren ansatzweise Fragen aufgriff, die heute unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit eine immer bedeutsamere Rolle spielen. Neben den Produktivitätsfortschritten innerhalb der europäischen Landwirtschaft haben auch die Entwicklungen auf den Weltmärkten, besonders die Konkurrenz der massiv subventionierten amerikanischen Produzenten sowie die Entstehung neuer international agierender Exportländer (wie Brasilien und Argentinien) dazu beigetragen, dass die Europäische Union in einigen Produktionsbereichen weiterhin Überschüsse zu verzeichnen hat. Der angestrebte Erfolg der Extensivierungsmaßnahmen wurde so weiter relativiert.

2.2.7. Auch kann festgehalten werden, dass diese damals relativ kleinen Programme durchaus wichtige Entwicklungen ausgelöst haben. Nachdem die EU beispielsweise die Entwicklung des ökologischen Landbaus finanziell förderte und mit der Öko-Verordnung wichtige Rahmenbedingungen schuf, hat sich dieser Sektor enorm entwickelt. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die nach den Methoden des ökologischen Landbaus produzieren, stieg von 9.521 (in 1988) über 28868 (in 1993) auf mittlerweile 124462 (in 2000)(5).

2.2.8. Bei der Diskussion um die sozialen und ökologischen Folgen der GAP ging es zumindest um 2 Fragen, nämlich ob

- der sich fortsetzende Strukturwandel negative Folgen für die Lebensfähigkeit von Regionen und die Umwelt haben würde; und wenn ja welche?

- die von Brüssel zur Verfügung gestellten Finanzmittel an die "richtigen" Adressaten gelangen würden.

2.2.9. Mehr und mehr erkannt wurde, dass die mit den traditionellen Instrumenten der GAP eingeleitete und erfolgreich betriebene Produktivitätsentwicklung nicht nur an ökonomische, sondern auch an biologische, ökologische, ethische und soziale Grenzen stößt, Regionen betrifft und Verbraucherfragen hervorruft. Es wurde klar, dass für die Landwirtschaft, die flächengebunden ist und die es mit lebenden "Produktionsfaktoren" zu tun hat, andere Entwicklungskriterien gelten müssen als für den industriellen Sektor.

2.2.10. Man kann feststellen,

- dass mit vielen der agrarpolitischen Veränderungen die jeweiligen Zielsetzungen durchaus erreicht wurden; die GAP wurde zu Teilen gar zum Motor der Integration Europas, besonders bei der Süderweiterung,

- dass es bei allen Reformschritten jeweils heftige politische Auseinandersetzungen um die jeweilige Neuausrichtung der GAP gegeben hat, und

- dass sich immer wieder neue "Problemfelder" aufgetan haben und auftun, die neue Reformdiskussionen ausgelöst haben. So rückt nun die Frage der Nachhaltigen Entwicklung und die Osterweiterung zusätzlich in dem Mittelpunkt des Interesses. Es muss beachtet werden, dass die Übernahme der GAP durch die Beitrittsländer in einzelnen Bereichen zu Schwierigkeiten führen kann, die nicht leicht bewältigbar sind.

2.3. Die Reform von 1992

2.3.1. Ein wichtiger Einschnitt in die GAP stellt die Reform von 1992 dar, deren Beschlüsse in Kontext der damals laufenden und später abgeschlossenen GATT Runde gesehen werden müssen.

2.3.2. Die 1992 beschlossenen Maßnahmen betrafen vornehmlich:

- die Senkung der garantierten Erzeugerpreise(6),

- ihre Kompensation durch direkte Preisausgleichszahlungen,

- die Einführung obligatorischer Flächenstillegungen sowie,

- die Senkung der Ausfuhrerstattungen (Volumen und Budget) und die Reduzierung des Außenschutzes (in Hinblick auf GATT).

2.3.3. Die Reform von 1992 kann aus den Gesichtspunkten, die damals ausschlaggebend für die Reform waren, als Erfolg bezeichnet werden:

- Die nur mit sehr hohen Kosten verwertbaren Überschüsse bei Butter, Milchpulver, Getreide oder auch bei Obst und Gemüse (inkl. der Vernichtungsaktionen) gehören seither weitgehend der Vergangenheit an, und zunehmend werden EU-Agrarprodukte auf Märkte außerhalb der Union ohne Exporterstattungen(7) ausgeführt.

- In den Folgejahren nach wurden sowohl die hohen Interventionskosten(8) als auch der Anteil der Exporterstattungen(9) an den Gesamtausgaben(10) massiv herunter gefahren. Die Einkommen der Landwirte sollten fortan weniger durch die traditionellen Instrumente, als vielmehr durch die neu eingeführten Preisausgleichszahlungen(11) gesichert werden.

2.3.4. Gleichzeitig wurden die sog. "flankierenden Maßnahmen" eingeführt, unter denen u. a. auch die Agrarumweltprogramme zusammen gefasst wurden. Allerdings beschränkte sich der Anteil dieser speziell auf die Extensivierung der Produktion ausgerichtete Teil der Reform von 1992 auf gerade einmal 5 % der Ausgaben aus der EAGFL-Garantie.

2.3.5. Ein Rückblick auf die im Vorfeld der Reform von 1992 geführten Diskussionen zeigt allerdings auch, dass damals schon Themen die Debatte zusätzlich bereicherten, die nicht umgesetzt wurden. Der zuständige Agrarkommissar MacSharry formulierte damals als neues Ziel der Agrarpolitik:

- Erhalt einer ausreichenden Anzahl von Landwirten, um die Umwelt, die Kulturlandschaft und das Modell einer bäuerlich geprägten Landwirtschaft zu erhalten,

- die Anerkennung zweier wichtiger Funktionen der Landwirte: Produktion und Leistungen des Umweltschutzes im Zusammenhang mit ländlicher Entwicklung,

- eine in diesem Sinne ausgerichtete Entwicklung für den ländlichen Raum, welche auch die Förderung anderer Formen wirtschaftlicher Tätigkeit umfasst, nicht nur die des Agrarsektors.

2.3.6. Nach den damaligen Vorstellungen der Kommission sollten die Marktordnungen so neu gestaltet werden, dass sie Extensivierung und umweltverträgliche Produktionsweisen fördern(12). Die eingeführten direkten Einkommensbeihilfen sollten nach sozialen und regionalen Gesichtspunkten gestaffelt werden. Gleiches sollte für alle anderen quantitativen Bestimmungen wie u. a. Quoten und Flächenstillegungen geschehen. Die Zahlung für Ackerfrüchte sollte vom Einsatz umweltverträglicher Produktionsweisen abhängig gemacht werden.

2.3.7. Zu einer Staffelung und entsprechenden Bindung der neu eingeführten direkten Einkommensbeihilfen kam es bekanntlich damals nicht.

2.4. Agenda 2000

2.4.1. Schneller als erwartet mussten nach der Reform von 1992 neue Reformschritte geprüft und eingeleitet werden.

2.4.2. Im Vordergrund der Überlegungen standen u. a.

- eine stärkere Marktorientierung der landwirtschaftlichen Produktion und Verstärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten durch Annäherung der EU-Preise an die Weltmarktpreise;

- eine Stärkung der EU-Position für die neuen WTO-Verhandlungen u. a. durch Verringerung der Exporterstattungen und die weitere Umgestaltung der Marktstützungen in Richtung Direktzahlungen;

- die Vorbereitung auf die EU-Erweiterung;

- eine stärkere Einbeziehung von Umweltzielen in die GAP;

- die Zusammenführung der verschiedenen Maßnahmen der Agrarstrukturpolitik und Förderungsprogramme in Richtung einer integrierten Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum (2. Säule der GAP).

2.4.3. Die Reform der Agenda 2000 geschieht im Einklang mit dem Abkommen von Marrakesch. Sie zielt auf folgende Punkte ab:

- Beibehaltung der Gemeinschaftspräferenz für die wichtigsten landwirtschaftlichen Produkte trotz Zollsenkungen,

- Zurückgewinnung von Marktanteilen im Binnenmarkt, insbesondere im Tierfuttermittelsektor,

- Ausschöpfung der Möglichkeiten auf den Weltmärkten, für die 2000-2007 eine positive Entwicklung vorgesehen ist,

- Einbindung der Umweltziele in die GAP,

- Erarbeitung einer ländlichen Entwicklungspolitik, die auf einem zweiten Pfeiler beruht.

2.4.4. Auch gab es im Vorfeld wieder eine kritische Anmerkungen über die Art und Weise der Verteilung der EAGLF-Gelder. "Die Kommission erkannte an, dass das Stützungssystem ... einer kleinen Minderheit von landwirtschaftlichen Betrieben vorbehalten"(13) blieb, was kommissionsintern abermals zu Überlegungen hinsichtlich einer Neuausrichtung der Verteilung der Gelder in Bezug auf ihre Bedürftigkeit nach Betrieben und Regionen führte.

2.4.5. So kamen einige der grundlegenden Überlegungen der Reform von 1992 zur Integration neuer sozialer und ökologischer Aspekte in zum Teil modifizierter Form erneut auf den Verhandlungstisch. Beispielsweise der Vorschlag, betriebliche Obergrenzen bei Direktzahlungen einzuführen. Die Kommission plante u. a. durch eine obligatorische, am Wohlstand des Betriebes bzw. seines Arbeitskräftebesatzes orientierten Modulation für eine "gerechtere" Verteilung der Fördermittel sorgen. Auch die verbindliche Koppelung von Direkthilfen an Umweltauflagen sollte eingeführt werden.

2.4.6. Wie niemals zuvor wurden bei den Verhandlungen um die Agenda 2000 Fragen aller drei Säulen der "Nachhaltigkeit" im Sinne einer gleichwertigen Betrachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte diskutiert. Während man sich innerhalb des Rates nach vielen Verhandlungsrunden schließlich auf ein Maßnahmenpaket hinsichtlich der Neuausrichtung vieler Marktordnungen einigen konnte (ökonomische Säule), blieben bei sozialen wie ökologischen Vorstellungen deutliche Unterschiede erkennbar(14).

2.4.7. Die Kommission fand beispielsweise im Rat mit ihrem Vorschlag einer obligatorischen Modulation oder Beibehaltung der betrieblichen 90-Tiere-Obergrenze bei der Sonderprämie männliche Rinder keine Zustimmung. Dasselbe gilt für den Vorschlag der Kommission, bei Silomais die Prämien zu streichen(15). Damit bleibt die Benachteiligung von anderen Futterpflanzen wie z. B. Luzerne, Klee weiterbestehen, deren Förderung aus ökologischen Gründen wichtig wäre.

3. Bewertung der Veränderungen in der Agrarpolitik der letzten Dekade

3.1. Die Reformen von 1992 und im Rahmen der Agenda 2000 haben u. a. die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft verbessert. Das Überschussproblem wurde wesentlich entschärft, in dem einerseits der Zugang zum Weltmarkt vereinfacht und andererseits die Verfütterung von europäischem Getreide wirtschaftlich interessanter wurde. Durch die Beschlüsse in der sog. 1. Säule sind viele der bislang gekannten "Marktprobleme" wesentlich entschärft.

3.2. Der mit der Agenda 2000 vorgenommene weitere Abbau der Preisstützungen wurde nur zum Teil durch die Erhöhung der Direktzahlungen aus der 1. Säule ("Preisausgleichszahlungen") kompensiert. Der wirtschaftliche Druck auf viele bäuerliche Betriebe ist weiter stark gestiegen. Das Spannungsfeld zwischen den neuen gesellschaftlichen Ansprüchen (Nachhaltigkeit, Multifunktionalität) an die landwirtschaftliche Produktion und den ökonomischen Notwendigkeiten, die sich für die Landwirte aus den sich ständig verschärfenden Wettbewerb ergeben, ist größer geworden.

3.3. Die Direktzahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe haben mittlerweile eine enorm wichtige Funktion eingenommen. Ihr Finanzvolumen liegt heute weit höher als die der traditionellen Elemente der Agrarpolitik wie Exporterstattungen, Interventionen und Lagerungen und generell dürften Direktzahlungen an die Landwirte in der Gesellschaft auf eine höhere Akzeptanz stoßen als die indirekten Hilfen über die alten Instrumente. Insgesamt gibt es inzwischen 3 verschiedene Formen von Direktzahlungen an die Landwirte, nämlich

- die "Preisausgleichszahlungen" (gezahlt aus der 1. Säule),

- die sog. Ausgleichszulage, die in benachteiligten Gebieten gezahlt wird (2. Säule), sowie

- die Direktzahlungen, die Landwirten für die Erbringung konkreter Leistungen im Rahmen der Agrarumweltprogramme (ebenfalls aus der 2. Säule) gezahlt werden.

3.3.1. Das System der flächen- und tierbezogenen Direktzahlungen aus der 1. Säule knüpft eng an die Preisstützungslogik der Vergangenheit an. Es soll von seiner Begründung her die Verluste, die sich für die Landwirte aus der Veränderung des alten Preisstützungssystems ergaben, ausgleichen.

3.3.2. Aus dieser Logik heraus ist es zwar durchaus verständlich, dass vornehmlich jene Betriebe und jene Regionen profitieren, die auch vom früheren Preisstützungssystem am meisten profitierten. Diese Tatsache führt in der Öffentlichkeit häufig zu der Kritik, dass ein hoher Anteil der Direktzahlungen an eine relativ geringe Zahl von Betrieben geht bzw. zu einer Konzentration bei bestimmten Ackerkulturen geführt hat(16). Es darf jedoch nicht außer Acht bleiben, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit hätten, etwa durch die sog. Modulation bzw. durch die Festlegung von Obergrenzen bei männlichen Rindern auf die Verteilung dieser Direktzahlungen Einfluss zu nehmen.

3.3.3. Der WSA ist der Meinung, dass die Frage sehr eingehend zu prüfen ist, ob das bestehende System tatsächlich den heute von der Gesellschaft gestellten Zukunftsfragen der Nachhaltigkeit, der Multifunktionalität und der Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Landwirtschaft bestmöglich gerecht wird, und ob dieses dauerhaft mit den WTO-Regeln in Einklang gebracht werden kann.

3.3.4. Anders verhält es sich mit den Direktzahlungen, die aus der 2. Säule gezahlt werden. Hier geht es um den finanziellen Ausgleich für effektiv bestehende naturgegebene Nachteile bzw. für die Abgeltung konkret erbrachter Umweltleistungen. Sie sind somit ein wichtiges, aber auch ein verbesserungsfähiges Element für die Integration des Umweltschutzes in die GAP.

3.3.4.1. Als nachteilig kann gesehen werden, dass mit diesen Direktzahlungen lediglich die Nachteile bzw. die Mehrbelastungen ausgeglichen werden, aber vielfach keine wirklichen direkten Anreize gegeben werden, extensivere Methoden intensiveren Produktionsverfahren vorzuziehen oder wichtige Elemente des Verbraucherschutzes im Rahmen des Europäischen Agrarmodells (wie Förderung der Lebensmittelsicherheit, der Rückverfolgbarkeit und der Qualitätssicherung) umzusetzen.

3.3.4.2. Nur in wenigen Mitgliedstaaten wurde durch Umweltprogramme ein ausreichender Anreiz für einen Umstieg auf extensivere Produktionsverfahren geschaffen, der auch von vielen Landwirten angenommen wird. Eine Studie der Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass generell die Agrarumweltmaßnahmen eher in den aus Produktionssicht agrarischen Problemgebieten greifen, während sie in den Intensivregionen hingegen nahezu wirkungslos sind, da dort die finanziellen Anreize für die Landwirte zu gering sind.

3.4. Durch das System der Direktzahlungen aus der 1. Säule bleiben nach wie vor viele aus ökologischer wie regionalwirtschaftlich Sicht wichtige Kulturen, wie beispielsweise der Ackerfutterbau oder aber die Grünlandwirtschaft, im Vergleich zu den früheren preisgestützten Kulturen benachteiligt, da für sie keine Direktzahlungen vorgesehen sind.

3.5. Die Erkenntnis, dass es zwischen betriebswirtschaftlich sinnvoller und aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen notwendiger Produktivitätsentwicklungen und regionalwirtschaftlichen, ökologischen, tierethischen und -schützerischen, aber auch verbraucherrelevanten Ansprüchen zu Konflikten kommen kann, ist in den letzten Jahren deutlich zu Tage getreten. Die GAP hat hierauf noch nicht so reagiert, als dass diese Konflikte bereits als gelöst bezeichnet werden können. D. h. eine wirkliche Balance zwischen den 3 Säulen der Nachhaltigkeit konnte noch nicht gefunden werden.

3.6. Das wurde auch noch nicht mit der Agenda 2000 erreicht, obwohl die 1992 eingeführten "flankierenden Maßnahmen" (Aufforstungsprogramme, Vorruhestandsmaßnahmen, Agrarumweltprogramme) ausgebaut und gemeinsam mit bereits z. T. bekannten Fördermaßnahmen aus den Strukturfonds zur "Politik für den ländlichen Raum", der sogenannten "2. Säule der Agrarpolitik", zusammen gefasst wurden. Damit wurde zwar eine neue Ära in der GAP eingeleitet, allerdings stellt sich die Frage, ob die Maßnahmen der jetzigen 1. Säule schon so abgestimmt sind, dass sie die regionalpolitischen, ökologischen und sozialen Ziele, die speziell mit Maßnahmen der 2. Säule erreicht werden sollen, optimal ergänzen.

Der WSA hat die Aufwertung der "ländlichen Entwicklung" durch die Politik im Grundsatz stets begrüßt, auch wenn diese 2. Säule bislang nur 10 % des gesamten Agrarhaushaltes ausmacht und heute finanziell nicht besser gestellt ist als die Summe der früheren "flankierenden Maßnahmen" und die Ziel-5a- und 5b-Förderung aus den Strukturfonds Ende der 90er Jahre. Die Maßnahmen im Rahmen einer integrierten Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum müssen in sinnvoller Ergänzung zu einigen unverzichtbaren, aber ggf. überarbeitungsbedürftigen Instrumenten der 1. Säule intensiv ausgebaut werden, weil sie zur Sicherung der Multifunktionalität der Landwirtschaft eine immer größere Bedeutung bekommen. Der Ausschuss betont, dass sowohl die Maßnahmen der 1. Säule als auch die Instrumente der ländlichen Entwicklung zur Erhaltung und Entwicklung der Multifunktionalität beitragen müssen und sie mit den 3 Pfeilern der Nachhaltigkeit (ökonomische, soziale und ökologische) korrespondieren müssen; weder die 1. noch die 2. Säule der GAP darf sich auf nur einen Aspekt der Nachhaltigkeit konzentrieren.

3.7. Beim anstehenden Mid-term-review der Agenda 2000 darf es nicht nur um die Frage gehen, ob die in den einzelnen Marktordnungsbereichen gesetzten Ziele hinsichtlich Markt- und Haushaltsstabilisierung tatsächlich erreicht wurden. Vielmehr sollte aus Sicht des WSA eine Reihe von weiteren Fragen beantwortet werden, um zu klären, wie den neuen Ansprüchen an die GAP Rechnung getragen wird. Diese Fragen sind für die Fortentwicklung der GAP über das Jahr 2006 hinaus von elementarer Bedeutung. Für den WSA sind dies Fragen wie u. a.:

- Konnten die Einkommen für die Mehrzahl der Bauern verbessert werden?

- Konnte der Abbau von Arbeitsplätzen(17) in der Landwirtschaft und den ländlichen Gebieten, und wenn ja in welchem Ausmaß, durch die Reformen gestoppt werden? Ist dies überhaupt Ziel der GAP?

- Hat sich - und wenn ja wie - durch die Reformen die Verteilung der Förderungsmittel an die Bauern verändert?

- In welchem Umfang wurde von den Artikeln 3 "Erfordernisse des Umweltschutzes" (cross compliance) sowie 4 "Differenzierung" (Modulation) der Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 in den Mitgliedstaaten Gebrauch gemacht und mit welchem Ergebnis?

- In welchem Ausmaß wurde den neuen Anforderungen an die landwirtschaftliche Produktion entsprochen? Entsprechen die Kriterien, an die Vergabe der Ausgaben gebunden sind, den Notwendigkeiten, die sich aus dem "Europäischen Agrarmodell" und der Nachhaltigkeitsdebatte ergeben?

- Was wurde bei der Lösung von bestehenden Umwelt- und Naturschutzproblemen und was bei der Lösung von bestehenden regionalen Unterschieden erreicht?

- Ist die Verteilung der Ausgaben zwischen der 1. und der 2. Säule und zwischen den Sektoren innerhalb der 1. Säule ausgewogen(18)?

- Gibt es ein ausreichendes Gleichgewicht zwischen den Regionen und zwischen den Erzeugern?

- Sind zusätzliche Maßnahmen denkbar, mit denen eine Aufwertung der Besonderheit, der Qualität, der Umwelt-, Tierschutz- und Regionalrelevanz zahlreicher landwirtschaftlicher Erzeugnisse erreicht werden könnte(19)?

- Werden die Mittel in der 2. Säule wirklich effektiv für die ländliche Entwicklung eingesetzt? Wie wirksam waren die einzelnen Programmteile wirklich? Dienen beispielsweise Vorruhestandsprogramme der "ländlichen Entwicklung"? Kollidieren nicht teilweise Aufforstungsmaßnahmen mit dem Bestreben der Offenhaltung der Landschaft?

- In welchem Sinne könnte das sich als extrem wichtig erweisende Instrument der Ausgleichszulage für benachteiligten Gebieten fortentwickelt werden?

- Wieso gibt es zwischen den Mitgliedstaaten, aber auch innerhalb der Regionen einzelner Mitgliedstaaten eine so unterschiedliche Inanspruchnahme beispielsweise der Mittel aus der 2. Säule bzw. bei Agrarumweltmaßnahmen(20)?

4. Die Ansprüche an die Landwirtschaft heute und in Zukunft

4.1. Trotz der Tatsache, dass sich die GAP in einem stetigen Wandel befindet und in der Vergangenheit viele Herausforderungen gemeistert wurden, ist unverkennbar, dass noch entscheidende Aufgaben zu bewältigen sind. Diese betreffen die Politik ebenso wie den einzelnen Verbraucher, dessen Verhalten oftmals entgegengesetzt zu den formulierten Ansprüchen nach beispielsweise mehr Regionalität oder mehr Umweltverträglichkeit steht.

4.2. Die gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen an die Landwirtschaft haben sich geändert.

4.3. Politik und Gesellschaft sehen heute die landwirtschaftliche Produktion mit anderen Augen. In den letzten ca. 15 Jahren ist deutlich geworden, dass die ökologische Dimension aus der Nachhaltigkeitsdebatte sowie Fragen der Regionalentwicklung, der Beschäftigung und der Arbeitsplatzqualität oder des Tier- und Verbraucherschutzes innerhalb der GAP immer stärker eingefordert wird. Der Qualität der Landschaft und der Produktionsprozesse wird europaweit eine größere Bedeutung beigemessen. Der europäischen Landwirtschaft wird keine reine Produktions-, sondern eine "multifunktionale Rolle" im ländlichen Raum zugewiesen.

4.4. Die Landwirte sehen sich heute mit zusätzlichen Aufgaben konfrontiert, die ihnen zuerst einmal Geld kosten und bislang keines einbrachten, weil marktbezogene Preise für die landwirtschaftlichen Erzeugnisse nicht die Leistungen der Landwirtschaft im Rahmen der Multifunktionalität einschließen.

4.5. Bei der Einkommenslage der Landwirtschaft muss heute generell gesehen werden, dass die Diskrepanz zwischen der Entwicklung der Erzeuger- und der Verbraucherpreise enorm ist und die Schere sich immer mehr öffnet. Aber auch innerhalb der Landwirtschaft sind extreme Einkommensunterschiede zu beobachten, die allein mit unterschiedlicher Qualifikation, Fleiß oder unternehmerischem Geist nicht begründet werden können. Mit Dumpingangeboten im Lebensmittelsektor haben einige Vermarktungsketten unheilvolle Preisentwicklungen gefördert. Marktpreise, die teilweise unter den Gestehungspreisen stehen, engen den Handlungs- und Entscheidungsspielraum der Landwirte hin zu mehr Nachhaltigkeit und Multifunktionalität extrem ein. In vielen Regionen und vielen Sektoren der Landwirtschaft stehen die Einkommen der Landwirte in keinem Verhältnis mehr zur geleisteten Arbeit.

4.6. Die Landwirte sind aufgrund der schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen gezwungen, möglichst alle denkbaren (legalen) Produktivitätsentwicklungen mitzumachen, um die real bzw. faktisch sinkenden (Erzeuger-)Preise bei gleichzeitig steigenden Betriebsmittelkosten auszugleichen.

4.7. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bauern in Europa auf teilweise übersättigten Märkten nicht nur untereinander in Konkurrenz stehen, sondern die WTO unaufhaltsam darauf drängt, den weltweiten Handel mit Agrarprodukten zu liberalisieren. Die Produktionsvoraussetzungen und -auflagen differieren zwischen der EU und anderen Regionen. Außerhalb Europas werden Agrarprodukte oft billiger hergestellt, u. a.

- weil z. T. bessere klimatische Bedingungen bzw. strukturell vorteilhaftere Betriebsformen existieren,

- weil z. T. in einer Art und Weise produziert wird, die gegen europäische Wertvorstellungen verstößt (niedrigere Umwelt-, Tierschutz-, Verbraucher- oder Sozialstandards, Einsatz von in Europa verbotenen produktionssteigernden Mitteln),

- weil die Weltmarktpreise häufig aufgrund gewährter Exportsubventionen, -garantien oder -bürgschaften extrem beeinflusst und nach unten verzerrt werden.

4.8. Und so tritt vielfach der Konflikt zwischen notwendiger betrieblicher Produktivitätsentwicklung einerseits und Umwelt-, Tierschutz- sowie Verbraucherinteressen andererseits, der Multifunktionalität, immer offener zu Tage.

4.9. Das harte Ringen bei den jeweiligen Reformverhandlungen, aber auch die anhaltende Diskussion über notwendige weitere Schritte zeigt deutlich, dass die EU sich in Wahrheit in einem andauernden Zielkonflikt befindet und die Quadratur des Kreises nicht möglich ist. Es ist und wird auch in Zukunft nicht möglich sein,

- eine Landwirtschaft haben zu wollen, die in der Lage ist, zu (häufig verzerrten) Weltmarktbedingungen produzieren zu können (möglichst ohne finanzielle Unterstützung),

- die gleichzeitig sämtliche Erwartungen bezüglich Produktion (Qualität, Sicherheit, Schonung der natürlichen Ressourcen, artgerechte Haltung der Tiere etc.) erfuellt und auch die europäischen Kosten bewältigt(21);

- und zudem einen modernen und attraktiven Arbeitsmarkt zu gewährleisten, der zum Schutz abhängig Beschäftigter beiträgt und sich durch ein hohes Arbeitsplatz- und Sicherheitsniveau sowie ein hohes Niveau bei der Ausbildung und der weiteren beruflichen Qualifikation auszeichnet.

4.10. Dieser in Wahrheit bisher nicht bewältigte Zielkonflikt muss allen Beteiligten bewusst sein, wenn die bisher erfolgten Reformen der GAP beurteilt bzw. Überlegungen bezüglich einer Neuausrichtung der GAP angestellt werden. Die komplexen Zusammenhänge scheinen selbst vielen politischen Entscheidungsträgern nicht ausreichend bewusst.

4.11. Die wichtigste Zukunftsaufgabe besteht somit darin, nach Wegen zu suchen, die der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft sowie der Multifunktionalität zum Durchbruch verhelfen können. Das europäische Agrarmodell kann nur funktionieren, wenn eine neue Balance zwischen der ökonomischen, der sozialen und der ökologischen Säule der Nachhaltigkeit gefunden wird.

4.12. Es muss ein Weg sein, der auch den Landwirten, und besonders der zukünftigen Generation von Landwirten, den Junglandwirten, eine attraktive und wirtschaftlich stabile Perspektive bietet. In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss auf die in seiner kürzlich verabschiedeten Stellungnahme(22) enthaltenen Richtungsbestimmungen hin sowie auf seine Unterstützung der gemeinsamen Erklärung des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Wirtschafts- und Sozialausschusses, die am 6. Dezember 2001 zum Thema der Junglandwirte abgegeben wurde.

4.13. Der WSA betont, wie wichtig es ist, diese unterschiedlichen Funktionen innerhalb der europäischen Landwirtschaft zu erhalten. Theoretisch kann man sich das liberalistische Modell vorstellen, dass nämlich die notwendigen Lebensmittel von außereuropäischen Produktionsstätten bezogen werden, weil dies angeblich "wirtschaftlicher" wäre, auch wenn dies natürlich dem Prinzip der Versorgungssicherheit zuwider laufen würde. Aber: Agrarkultur, Landschaften, Arbeitsplätze, alles das, was man unter Multifunktionalität begreift, lässt sich nicht importieren!

4.14. Die Aufrechterhaltung des Europäischen Agrarmodells und seine Ausdehnung auf die neuen Mitgliedstaaten wird viel Geld kosten, wahrscheinlich mehr Geld, als derzeit in der Agrarleitlinie veranschlagt ist. Angesicht knapper Kassen und dem Bestreben vieler Finanzminister, die öffentlichen Ausgaben zu reduzieren, wird die Frage der Begründung des Transfers öffentlicher Gelder an und in die Landwirtschaft eine entscheidende Rolle spielen. Die "Zukunftsfrage Nachhaltigkeit" kann der Schlüssel zur Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Akzeptanz eines langfristigen Geldtransfers an die Landwirtschaft sein.

5. Gedanken zur zukünftigen Entwicklung der GAP

5.1. Einige grundlegende Gedanken

5.1.1. Europa hat dafür entschieden, eine "multifunktionale Landwirtschaft" zu fördern. Die dabei von den europäischen Landwirten zu erbringenden Leistungen sind u. a.:

- die Erzeugung quantitativ ausreichender(23), qualitativ hochwertiger und sicherer Lebensmittel,

- das Produzieren in einer Agrarstruktur, die in den ländlichen Raum eingepasst ist und regionale Notwendigkeiten respektiert,

- ein auf die Umweltbedingungen abgestimmtes Produzieren (Umweltschutz),

- das Verhindern von Landflucht,

- die Erhaltung von Arbeitsplätzen,

- eine tierische Erzeugung ohne Hormone und Antibiotika,

- eine artgerechte Tierhaltung,

- Erhaltung der ländlichen Kultur und des ländlichen Kulturerbes,

- die Bereitstellung wertvoller Kulturlandschaften,

- Erhaltung der Biodiversität.

5.1.2. Diese Leistungen gehen weit über den bloßen Aspekt der Erzeugung von Nahrungsmitteln hinaus, und in sofern ist die Landwirtschaft auch nicht unmittelbar mit anderen Wirtschaftssektoren vergleichbar.

5.1.3. Es gibt lediglich zwei Möglichkeiten, eine solche "Qualitäts"-produktion sowie die erbrachten Leistungen zu honorieren, sprich die den Landwirten dabei entstehenden Kosten abzudecken:

- entweder über den Produktpreis, oder

- über direkte staatliche Transferleistungen (bzw. eine Kombination aus beiden).

5.1.4. Solange es nicht gelingt, die mit der Berücksichtigung der Multifunktionalität verbundenen (externen) Kosten über die Verbraucherpreise abzudecken, sind Einkommenstransfers an Landwirte, die die noch festzulegenden Kriterien der "Multifunktionalität" erfuellen, nötig.

5.1.5. Dabei muss gesehen werden, dass sich das Volumen des Einkommenstransfers dann weiter erhöhen würde, wenn

- die zusätzlichen Auflagen an die Landwirtschaft angehoben würden,

- die Erzeugerpreise weiter, u. a. aufgrund des Drucks eines verzerrten Weltmarktes oder der Vermarkter, sänken.

5.1.6. Die Abgeltung konkreter, von der Landwirtschaft erwarteter Zusatzleistungen in Form von Direktzahlungen könnte die gesellschaftlich akzeptierte Grundlage für Einkommensstützungsmaßnahmen zugunsten der europäischen Landwirtschaft sein. Der europäische Landwirt würde nicht länger nur deshalb unterstützt, damit er beständig und preiswert Nahrungsmittel produziert (Produktförderung), sondern weil ihm aus den gesellschaftlichen Wünschen, die in Bezug auf eine nachhaltige, multifunktionale Produktion in ländlichen Räumen geäußert werden, Wettbewerbsnachteile auf dem liberalisierten Weltmarkt erwachsen und weil er wichtige soziale und territoriale Beiträge leistet (Erhaltung von Arbeitsplätzen, Bewirtschaftung weniger produktiver Randgebiete) (Belohnung für die Anwendung des gewünschten Produktionsmodells). Ziel sollte sein, eine flächendeckende, umweltverträgliche und qualitätsorientierte Produktion aufrechtzuerhalten, was in bestimmten Produktionssektoren besondere Anstrengungen und Maßnahmen erforderlich machen kann.

5.1.7. Auf eine solche Weise würde die europäische Gesellschaft die einzigartige Position, die der Landwirt als Erzeuger gesunder und sicherer Nahrungsmittel, als Landschaftspfleger, als Bewahrer des kulturellen Erbes sowie durch sein Engagement für die Vielfalt der Natur und der Region innehat, anerkennen.

5.1.8. Das bedeutet selbstverständlich, dass im Rahmen der Diskussion über die "Zukunft der GAP" alle bisherigen agrarpolitischen Instrumente auf diesen neuen Denkansatz und somit auf ihre Kompatibilität zum "Europäischen Agrarmodell" überprüft werden müssen. Ferner sind neue Instrumente und Modelle zu prüfen.

5.1.9. Grundsätzlich müssen auch in Zukunft bewährte Instrumentarien der GAP zur Anwendung kommen, die natürlich weiterentwickelt und an veränderte Bedingungen angepasst werden müssen.

5.2. Direktzahlungen

5.2.1. Direktzahlungen werden solange eine weiter zunehmende Bedeutung spielen, wie die mit der Multifunktionalität verbundenen "externen" Kosten nicht in die Preisbildung eingehen, sondern von der Gesellschaft ausgeglichen werden müssen.

5.2.2. Der Ausschuss bekennt sich ausdrücklich zum Prinzip einer funktionsorientierten Konzeption der Direktzahlungen und einer nachhaltigen Absicherung dieses immer wichtiger werdenden Instruments der GAP. Das steht keineswegs im Widerspruch zum Erfordernis, dass für jede Art der Direktzahlung im Interesse einer allgemeinen Akzeptanz eine ausreichende Begründung notwendig ist.

5.2.3. Und so stellt sich die Frage, in welchem Umfang an den bisherigen Direktzahlungen Modifizierungen vorzunehmen wären. Von wichtigen gesellschaftlichen Gruppen wird zukünftig sicherlich verstärkt die Frage der bisherigen Ausrichtung und Begründung der Direktzahlungen der 1. Säule aufgegriffen und eine verbindliche Kopplung mit Ansprüchen der Multifunktionalität eingefordert werden. Dieser Diskussion wird sich die Politik stellen müssen.

5.2.4. Für die Zukunft könnte eine entsprechende Koppelung der Gewährung der Direktzahlungen mit Leistungen aus dem Bereich der Multifunktionalität also ein entscheidender Diskussionspunkt werden. Vom Grundsatz her kann aus der Einhaltung bestehender Gesetze noch kein Anspruch auf öffentliche Förderung abgeleitet werden Es ist aber zu prüfen, ob angesichts weltweit unterschiedlicher Produktionsstandards und -bedingungen von diesem Grundsatz abgewichen werden muss, um die Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft zu sichern.

5.2.5. Der WSA betont, dass Multifunktionalität nicht nur bedeutet, ökologischen Erfordernissen und Ansprüchen des Naturschutzes zu entsprechen. Es bedeutet u. a. auch Nachhaltigkeit, die Pflege der Landschaft, Bewirtschaftung von benachteiligten Gebieten, Verzicht auf bzw. Einsatz von bestimmten Produktionstechniken, artgerechte Tierhaltung und heißt auch, den Anforderungen an Qualität und Sicherheit zu entsprechen.

5.2.6. Der WSA bittet die Kommission um Prüfung, ob in Zukunft

a) ein mehrstufiges System von Direktzahlungen vorstellbar ist, das sich in unterschiedlicher Form an praktizierende Landwirte richtet,

- die innerhalb ihrer Produktion einheitlich festgelegte, harmonisierte europäische Umwelt- und Tierschutzstandards einhalten, die über die außereuropäische Praxis hinaus gehen, mit dem also die sich aus höheren europäischen Standards ergebenden Wettbewerbsnachteile ausgeglichen werden,

- das in einer zweiten Stufe Landwirte anspricht, die mit ihrer Produktion weitere, verbindlich festgelegte Kriterien der Multifunktionalität erfuellen, die über das Maß der guten fachlichen Praxis hinaus gehen(24) und Aspekte wie beispielsweise die Flächenbindung der Tierhaltung oder die Erhaltung von Landschaftselementen berücksichtigen,

- mit dem dann ferner, analog zu den heutigen Agrarumweltprogrammen, konkrete Leistungen nicht nur abgegolten werden sollten, sondern mit dem regelrechte Anreize zur Einführung multifunktionaler Wirtschaftsformen geboten werden.

und ob

b) die 1. Säule der GAP durch neue Unterstützungsformen ergänzt werden könnte, aufgrund derer jeder Mitgliedstaat (gemäß dem Subsidiaritätsprinzip und innerhalb eines Rahmens, der Wettbewerbsverzerrungen ausschließt) die Unterstützung für diejenigen Betriebe erhöhen kann, die zusätzliche Anstrengungen in puncto Qualitätssicherung, Umweltschutz und Beschäftigungssicherung unternehmen möchten.

5.2.7. Der WSA ist sich bewusst, dass eine eventuelle Koppelung aller Direktzahlungen an bestimmte Aufgaben (ökologische, soziale und territoriale) für den Berufsstand eine einschneidende Veränderung bedeutet, zumal sich daraus eine erhebliche Umverteilung zwischen Betrieben, Regionen, ja durchaus den Mitgliedstaaten ergeben dürfte. Gleichwohl sieht der WSA aber in einer entsprechenden Kopplung die gesellschaftliche Begründung für die dauerhafte Aufrechterhaltung des Geldtransfers.

5.2.8. Die Prüfung sollte klären, wie sinnvoll es wäre, wenn in Zukunft nicht nur jene Betriebe anspruchsberechtigt wären, deren Produkte früher oder derzeit einer Marktordnung unterliegen, sondern wenn diese gesellschaftliche Belohnung generell aufgrund der multifunktionalen Produktionsweise gewährt und damit alle landwirtschaftlichen Bereiche umfasst(25).

5.2.9. Ob dies u. a. dadurch geschehen könnte, dass allen Landwirten, die nach festzulegenden Kriterien einer multifunktionalen Landwirtschaft wirtschaften(26), die Direktzahlung unabhängig von der angebauten Frucht in Form einer einheitlichen Flächenprämie gewährt wird - wie dies von verschiedenen Seiten in die Diskussion eingebracht wird -, bedarf genauerer Untersuchungen, die der Ausschuss von der Kommission erbittet. Eventuell können dabei Erfahrungen, die die Kommission aus der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1244/2001 (vereinfachte Regelung für die Auszahlung der Direktzahlungen an Kleinerzeuger) gezogen hat, hilfreich sein. Gleichzeitig müssen die Besonderheiten von Spezialkulturen (wie z. B. Olivenöl) berücksichtigt werden.

5.2.10. Zusätzlich zur Beantwortung der in Punkt 3.7 und 5.2.6 aufgeworfenen Fragestellungen sollte eine Abschätzung vorgenommen werden, wie sich die Verteilung der Direktzahlungen bei einer einheitlichen Flächenprämie gegenüber dem jetzigen System ändern würde und welche Auswirken dies auf die einzelnen Sektoren, Regionen und Betrieben haben würde.

5.2.11. Ferner wäre abzuschätzen,

- ob so tatsächlich eine höhere politische und soziale Akzeptanz in der Gesellschaft erwartet werden kann,

- ob der Sicherung der Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft in sämtlichen Regionen auf diese Weise besser entsprochen werden und

- ob die Administration selbst vereinfacht werden kann.

5.2.12. Um den derzeit bestehenden Konflikt zwischen den Ansprüchen des Naturschutzes und der Landwirtschaft zu lösen, sollte die Kommission in ihre Prüfungen die Frage einbeziehen, ob eine eventuelle Grundprämie auch für aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht oder nur bedingt produktive Flächen (z. B.: ausgewiesene FFH-Gebiete oder aber Hecken, Raine etc.) gewährt werden sollte.

5.2.13. Die Direktzahlungen erfolgen heute sowohl aus der 1. als auch aus der 2. Säule. Bei den Maßnahmen der 2. Säule sind durch die Mitgliedstaaten Kofinanzierungen vorzunehmen. Der WSA empfiehlt, bei den anstehenden Reformdiskussionen zu überprüfen, ob eine bessere Akzeptanz und Kohärenz erreicht werden könnte, wenn diese unterschiedliche Finanzierungsform zumindest teilweise aufgelöst würde bzw. welche sonstigen Möglichkeiten bestehen, um die erkennbaren Probleme bei der Kofinanzierung der 2. Säule zu lösen.

5.3. Zukunft der ländlichen Entwicklung (2. Säule der GAP)

5.3.1. Die ländlichen Räume haben nicht nur gewichtige flächenbezogene Funktionen sondern vor allem auch eine grundlegende existenzielle Rolle in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht für die Bevölkerung zu erfuellen.

5.3.2. Die ländlichen Räume beziehen ihre Unverwechselbarkeit und Originalität aus der Vielfalt der regionalen Ressourcen. Nachhaltigkeit aus Verantwortung gegenüber den zukünftigen Generationen ist ein vorrangiges Gebot, das vor allem auch in einer ausdrücklichen Subsidiarität des Handelns eine zwingende Ergänzung finden muss. Der ländliche Raum und die Landwirtschaft sind funktionell eng verflochten. Politik für den ländlichen Raum erfordert daher ein abgestimmtes Zusammenwirken verschiedener Politiken. Die Instrumente aus der 2. Säule müssen daher auch künftig um Maßnahmen über den landwirtschaftlichen Sektor hinaus flankiert werden. Vor allem geht es dabei auch um die technischen und sozialen Infrastrukturen, die von grundlegender Bedeutung und Voraussetzung zur Erfuellung der vielfältigen Funktionen des ländlichen Raumes sind.

5.3.3. Unter dem Einfluss weitgehender Marktliberalisierung sind Konzentrationsbewegungen im Gange, die nicht nur zu Lasten der strukturschwachen Regionen gehen, sondern auch wichtige Ansätze des Europäischen Agrarmodells in Frage stellen (wie z. B. regionale Kreisläufe). In dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Weißbuch Handel(27) heißt es: "Langfristig besteht die Gefahr einer extremen Konzentration im Vertrieb, einer Konstellation, bei der es in Europa nur noch einige wenige große Ketten gibt, die den Einzelhandel vollkommen beherrschen [...]. Im Handel könnte eine solche Konzentration langfristig dazu führen, dass das Warenangebot, die Vielfalt der Verkaufssysteme und die Zahl der Geschäfte abnehmen, insbesondere in den Innenstädten und im ländlichen Raum. Die Beziehungen zwischen kleinen Produzenten und Einzelhandel würden sich verändern." In den letzten Jahren haben die großen Handelsketten sehr viel Marktmacht gewonnen, was zu einer starken Konzentration der Weiterverarbeitungsindustrie führte, die immer mehr landwirtschaftliche Rohprodukte abnimmt; egal, woher diese stammen. Deren Ansprüche an die Weiterverarbeitungsfähigkeit der Produkte führt oft zu Normierungen, die der in der Vergangenheit bekannten Diversität in der Landwirtschaft und auch die der Regionen zuwider laufen.

5.3.4. Aufgabe der GAP und der Regionalpolitik muss es sein, diesen Prozess aktiv zu begegnen, um einer Entleerung strukturschwacher ländlicher Räume entgegenzuwirken. Insbesondere geht es dabei um dauerhafte beschäftigungspolitische Effekte für die Bevölkerung im ländlichen Raum. Die nachhaltige Nutzung regionaler Ressourcen im Sinne von endogenen Entwicklungsstrategien bedarf in den strukturschwachen Regionen einer Ergänzung um solidarische regionalpolitische Ausgleichsregelungen.

5.3.5. Die zweite Säule der GAP soll über ein koordiniertes Paket von Ausgleichszahlungen die vielfältigen Leistungen der Landwirtschaft im Rahmen der Multifunktionalität abgelten, eine Diversifizierung der landwirtschaftlichen Tätigkeiten zur Verbreiterung der Einkommensbasis unterstützen und mit Hilfe von Investitionsbeihilfen die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen stärken. Aufgrund der spezifischen Funktionen der einzelnen Instrumente der ländlichen Entwicklung (2. Säule) können diese die Instrumente der GAP nicht ersetzen, sondern sie substanziell und unverzichtbar ergänzen. Die vor allem mit der jüngsten Reform der Agrarpolitik der EU eingebrachten Standards in den Bereichen Umwelt, Hygiene und Tierschutz erfordern eine EU-weite Abstimmung und Kohärenz, um gleichwertige Voraussetzungen und Wettbewerbsverhältnisse zu gewährleisten; sie bedürfen aber auch einer Überprüfung, um zu klären, ob wirklich alle ergriffenen Maßnahmen, die sich zum Teil als hemmend für bestimmte Sektoren erwiesen haben, notwendig sind.

5.3.6. Das Programm Ländliche Entwicklung im Rahmen des EAGFL hat zweifellos eine Schlüsselfunktion. Der WSA betont, dass jedoch für eine insgesamt positive Entwicklung der ländlichen Räume auch Maßnahmen der Strukturfonds entsprechend eingesetzt werden müssen. Zukunftsstrategien für die ländlichen Räume bedürfen auch einer umfassenden Innovation. Daher ist es notwendig, die EU - Gemeinschaftsinitiativen wie vor allem LEADER+ und Interreg weiter zu entwickeln und diese Erfahrungen in der Politik für die ländlichen Räume zu berücksichtigen.

5.4. Angebotssteuerung / Marktordnungen

5.4.1. Die Meinungen über Angebotssteuerungen gehen teilweise weit auseinander, wie u. a. die Diskussion über die Milchquotenregelung zeigt. In Zusammenhang mit der Globalisierung, insbesondere jedoch in Zusammenhang mit der EU-Erweiterung werden Mengenregulative nicht nur von Agrarökonomen, einzelnen Regierungen, EU-Mitgliedstaaten, sondern teilweise auch von Landwirten als Nachteil empfunden und in Frage gestellt.

5.4.2. Einigermaßen stabile Marktverhältnisse sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die bäuerlichen Betriebe den Anforderungen an die Produktion auch in einem befriedigenden Ausmaß entsprechen können. Eine ausschließlich auf Wettbewerb ausgerichtete Landwirtschaft wird sicher nicht der multifunktionalen Aufgabenstellung gerecht werden können.

5.4.3. Da die Agrarmärkte von Natur aus instabil und extrem anfällig für Preisschwankungen sind und die Marktmacht der Bauern als Mengenanpasser gering ist, können Angebotsbegrenzungen oder auch Angebotsförderungen über Mengenregulative durchaus eine wichtige Funktion haben, um eine nachhaltige Agrarproduktion zu stabilisieren.

5.4.4. Dies wird am Beispiel der Milch besonders deutlich. Ein ersatzloses Auslaufen der Milchquotenregelung - wie von einigen Regierungen der Mitgliedstaaten verlangt - würde sicherlich zu einer Konzentration der Milchproduktion in Gunstlagen führen, mit entsprechenden Auswirkungen nicht nur auf die Umwelt, sondern auch auf die Wirtschaftskraft der Regionen mit ungünstigen Verhältnissen. Besonders die Grünlandstandorte, die aus Gründen des Umweltschutzes einen besonderen Wert aufweisen, sind auf nachhaltige Nutzung durch Wiederkäuer angewiesen.

5.4.5. Ein ersatzloses Auslaufen der Quotenregelung könnte jedenfalls in einem eklatanten Widerspruch zu all dem stehen, was in Zusammenhang mit Multifunktionalität, Europäischem Agrarmodell und flächendeckender Bewirtschaftung gesagt wird.

5.4.6. Für eine qualifizierte Diskussion während der Mid-term-review ist es deshalb nach Auffassung des WSA unerlässlich, dass Untersuchungen angestellt werden, wie die regionalwirtschaftlichen Konsequenzen einer Aufgabe der Milchquote und anderer Quotensysteme aussehen würden, welche Kompensationsmaßnahmen (mit welcher gesellschaftlich akzeptablen Begründung?) man ergreifen könnte, wie teuer diese kämen und wie generell die Grünlandbewirtschaftung dauerhaft und flächendeckend aufrecht erhalten werden kann.

5.5. Außenschutz / Exporte

5.5.1. Die EU ist weltweit der größte Importeur von Agrarprodukten. Die EU hat einen Anteil der Weltbevölkerung von rund 6 %, aber einen Anteil an den gesamten Importen von rund 20 % (der innergemeinschaftliche Handel ist nicht mitgerechnet).

5.5.2. Der WSA ist sich bewusst, dass die EU bei den kommenden WTO-Verhandlungen mit der Forderung einzelner Staaten und Staatengruppen konfrontiert sein wird, die Zölle substantiell bzw. zur Gänze abzubauen und ihre Grenzen komplett zu öffnen.

5.5.3. Die Sicherung einer bäuerlich strukturierten Landwirtschaft mit einer von allen Gesellschaftsgruppen gewollten multifunktionalen Aufgabenstellung ist zu den jetzigen Weltmarktbedingungen nicht möglich.

5.5.4. Prinzipiell erwartet der WSA deshalb von der Welthandelspolitik, dass sich Gesellschaften/Wirtschaftsräume, ihre Produzenten und ihre Verbraucher vor Produkten schützen können müssen, die nicht nach den eigenen anerkannten und praktizierten Regeln nachhaltiger Produktion hergestellt wurden bzw. auferlegten Normen nicht gerecht werden (zum Beispiel: Hormonfleisch, Legebatterien, gentechnisch veränderte Produkte und BST in der Milcherzeugung).

5.5.5. Der WSA erinnert daran, dass entsprechende Regeln in anderen Wirtschaftssektoren selbstverständlich akzeptiert werden; niemand käme auf die Idee, beispielsweise importierte Kraftfahrzeuge ohne Abgaskatalysator auf den europäischen Markt zu lassen.

5.5.6. Ein so verstandener Außenschutz, der auch die sog. Gemeinschaftspräferenz bei für die europäische Landwirtschaft sensiblen Produkten sichert, ist eine unverzichtbare Grundlage der GAP. Eine Beseitigung, entweder durch WTO-Verpflichtungen oder de facto durch Freihandelszonenregelungen, würde insgesamt wesentliche Elemente der GAP in Frage stellen und damit letztlich auch die Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft.

5.5.7. Der WSA spricht sich dafür aus, dass

- nicht nur über weitere Reduktionen beim Außenschutz, sondern auch im Sinne der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen über die Verbindlichkeit von Mindeststandards für Umwelt- und Sozialnormen für alle WTO-Mitgliedstaaten verhandelt wird;

- bei weiteren Liberalisierungsschritten entsprechend der unterschiedlichen Situation und den Erfordernissen der jeweiligen Produktionsbereiche differenziert vorgegangen wird;

- die sog. "Non-trade-concerns" (nicht-handelsbezogene Anliegen) Gegenstand der WTO-Verhandlungen werden, wie das von der EU zur Absicherung der Multifunktionalität der Landwirtschaft verlangt wurde;

- mit WTO-Regeln kein Marktzugang für Produkte erzwungen werden kann, an deren Sicherheit berechtigte Zweifel bestehen (entsprechende Präzisierung im SPS-Abkommen ist daher notwendig);

- über Regelungen verhandelt wird, die verhindern, dass strenge EU-Vorschriften, etwa im Bereich der neuen grünen Technologie (Gentechnik) oder im Tierschutzbereich, durch Einfuhren aus Drittstaaten ohne entsprechend strenge Regelungen ad absurdum geführt werden. Durch klare Definitionen und Kennzeichnungsvorschriften sind Verwechslungsgefahren und eine mögliche Irreführung der Konsumenten zu vermeiden.

5.5.8. Die Erklärung der amerikanischen Staatssekretärin Ann Venemann, dass "das Abkommen von Doha ... ökologischen Maßnahmen Europas - als unlautere Handelspraktiken - einen Riegel vorgeschoben (hat) ... und es uns gelungen (ist), auch die Anwendung des Vorsorgeprinzips unter Kontrolle zu halten", zeigt, wie grundsätzlich unterschiedlich hier einerseits die Bewertungen von Doha, aber auch die Vorstellungen insgesamt sind. Das lässt auf harte Verhandlungen schließen. Der WSA erwartet jedoch hier eine konsequente Verhandlungsposition seitens der Kommission, da u. a. Kultur und Landschaft als Ergebnis eines "Europäischen Agrarmodells" keine handelbaren Waren, sondern Teil des von der Politik zu schützenden gesellschaftlichen Erbes sind. Dieses Erbe muss mindestens so intensiv verteidigt werden, wie beispielsweise die USA die Exportinteressen ihrer Großunternehmen wie Microsoft etc. verteidigt.

5.6. Exporterstattungen

5.6.1. In seiner Stellungnahme zur Konsolidierung des europäischen Agrarmodells hat der WSA bereits grundlegende Aussagen zu den Agrarexporten gemacht, die selbstverständlich nach wie vor Gültigkeit haben.

5.6.2. Besonders hat er betont, dass es Ziel sein soll, zur größtmöglichen Reduzierung jeglicher Exportstützung zu kommen. Er hat deutlich gemacht, dass auch die besonders von den USA verwendeten Exportkredite und -garantien nach Art. 10 (2) des WTO-Agrarabkommens als Exportstützung zu werten, dass aber hierfür keine Disziplinen festgelegt sind. Dies stellt für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft ein grundsätzliches Problem dar, das einer Lösung bedarf.

5.6.3. Landwirte, die in Europa zukünftig noch mehr nach den Prinzipien einer nachhaltigen, multifunktionalen Landwirtschaft produzieren, geraten natürlich nicht nur durch den potentiellen Import von Produkten, die diesen Kriterien nicht entsprechen, unter Druck, sondern haben in bestimmten Sektoren damit selbstverständlich zusätzliche Schwierigkeiten, ihre aufwendiger (teurer) produzierten Waren auf den Weltmärkten abzusetzen.

5.6.4. Gleichzeitig muss deutlich gesehen werden, dass sich mit "Qualitätsprodukten" (s. Käse, Wein etc.) auch auf den Weltmärkten auch ohne Ausfuhrerstattungen (gutes) Geld verdienen lässt.

5.6.5. Jedem Landwirt ist und bleibt es freigestellt, wie er und was er - im Rahmen der vorhandenen Gesetze/Auflagen - produziert und für welchen Markt. Die knapper werdenden öffentlichen Mittel, aber auch die zukünftig zu erwartenden WTO-Regeln machen sicher zukünftig eine Überprüfung der Agrarexportpolitik der EU nötig. Dabei kommt der Erschließung von "Qualitätsmärkten" (ohne Exportunterstützungen) im Gegensatz zu Massenmärkten (z. B.: durch Exportunterstützungen verbilligtes Getreide für China) eine immer wichtigere Rolle zu, was sich in allen agrarpolitischen Förder- und Regelungstatbeständen auswirken sollte.

Brüssel, den 21. März 2002.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) Der vom Berichterstatter verwendete Begriff "bäuerlich" beschreibt nicht die Betriebsgröße, sondern die Art und Weise, wie auf den Höfen gewirtschaftet und gedacht wird: Ausrichtung an Erhalt des Hofes und des qualifizierten, vielfältigen Arbeitsplatzes, Denken in Generationen, Einbindung in Dorf und Region, Wirtschaften in verflochtenen und sich ergänzenden möglichst hofnahen Kreisläufen, Verantwortung für Natur und Tier.

(2) Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Eine Politik zur Konsolidierung des europäischen Agrarmodells", ABl. C 368 vom 20.12.1999, S. 76-86.

(3) Auf nationaler Ebene kamen häufig betriebliche Investitionsanreize sowie Veränderungen in der Agrarstruktur zur Optimierung der Produktion (z. B. Flurbereinigungen) hinzu.

(4) Der WSA betont, dass "angemessene Preise" nicht mit "billig" gleichzusetzen sind.

(5) Zahlen für die EU (15). In einigen Mitgliedstaaten sind weit überdurchschnittliche Steigerungen zu verzeichnen.

(6) Trotz sinkender Produktionskosten hat dies allerdings nicht zu geringeren Verbraucherpreisen geführt.

(7) 2001 insgesamt 70 %.

(8) Im Bereich Ackerkulturen, die heute rund 40 % aller EAGLF Ausgaben ausmachen, von 63,4 % (in 1991) auf 5,1 % (in 1999) der Gesamtausgaben.

(9) Im Bereich Ackerkulturen von 38,9 % (in 1991) auf 4,9 % (in 1999) der Gesamtausgaben.

(10) 1991 entfielen noch 91 % der EAGLF-Garantieausgaben auf Erstattungen und Lagerhaltungsmaßnahmen, im Jahr 2001 nur noch 21 % auf die traditionellen Marktstützungsmaßnahmen.

(11) Im Bereich der Ackerkulturen stieg der Anteil der Preisausgleichszahlungen (inkl. Flächenstillegung) von 0,8 % in 1991 auf 89,3 % in 1999.

(12) Direktzahlungen wurden auf der Basis der Produktivität der Vorjahre eines jeden Landes gerechnet.

(13) Jahresbericht 1996 des Europ. Rechnungshofes, ABl. C 348 vom 18.11.1997, Textziffer 3.30).

(14) Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass mit der 2. Säule, die rund 10 % der Agrarausgaben ausmacht, die ländliche Entwicklung gestärkt wurde.

(15) Ein Fördertatbestand, den der Europäische Rechnungshof aus ökologischer Sicht kritisiert (Vgl. Sonderbericht 3/98 des EuRH über die Durchführung seitens der Kommission von Politik und Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Gewässerverschmutzung ABl. C 191 vom 18.6.1998.)

(16) Bei den Ackerkulturen gehen ca. 40 % aller Direktzahlungen an nur 3 % der landwirtschaftlichen Betriebe.

(17) Derzeit geht ca. alle 2 Minuten im Bereich der EU (15) ein Arbeitsplatz im Bereich der Landwirtschaft verloren.

(18) In den Bereich "Ackerkulturen" fließen beispielsweise 40 %, in den Bereich Obst und Gemüse 4 % der EAGLF-Garantieausgaben.

(19) Beispiel: Sollte man nicht zukünftig regionale Erzeugerzusammenschlüsse belohnen, wenn sie sich der Nutzung bestimmter regional angepasster, aber weniger "produktiver" Rassen widmen?

(20) Während z. B. in Österreich und Finnland ca. die Hälfte aller Mittel, die von der EU aus dem Agrarhaushalt in die dortige Landwirtschaft fließen, aus der 2. Säule stammen, sind es in Belgien bzw. den Niederlanden weniger als 5 %; in D gibt es erhebliche Unterschiede in der Anwendung der Programme "ländliche Entwicklung" zwischen Süd und Nord.

(21) Ein brasilianischer Landarbeiter bekommt vielleicht 50 EUR/Monat.

(22) Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Neue Wirtschaft, Wissensgesellschaft und ländliche Entwicklung: Perspektiven für Junglandwirte", ABl. C 36 vom 8.2.2002, S. 29.

(23) Der Ausschuss erinnert beispielsweise an seine Stellungnahme "Neuer Anstoß für einen Gemeinschaftsplan 'Pflanzeneiweiß'" (ABl. C 80 vom 3.4.2002).

(24) Die in bestimmten europäischen Regionen Europas betriebene flächenunabhängige Tierhaltung findet im Rahmen der guten fachlichen Praxis statt. Mit der Bullenprämie, die derzeit noch auf 2,0 GVE/ha Futterfläche begrenzt ist, reduziert man bereits die Förderung entsprechender Betriebe auf 2,0 GVE (in 2002 auf 1,9 und später gar auf 1,8 GVE/ha), schließt aber diese Betriebe, die sicherlich nicht als "multifunktional" bezeichnet werden können, nicht generell von der Förderung aus.

(25) Die sich aus dem derzeitigen System heraus ergebende Benachteiligung beispielsweise des Grünlands oder aber des Anbaus von sog. "Gesundungsfrüchten", z. B. Leguminosen und Kleegras könnte ggf. so aufgelöst werden.

(26) Beispielsweise flächengebundene Tierhaltung (max. 2 GVE/ha), Einhaltung einer bestimmten Fruchtfolge, Erhaltung/Schaffung von Landschaftselementen bzw. Vorweisen eines bestimmten (festzulegenden) Flächenanteils von Landschaftsbestandteilen bzw. regional definierten "extensiven" Anbauformen.

(27) ABl. C 279 vom 1.10.1999, S. 74.