52002AR0004(04)

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum

Amtsblatt Nr. 278 vom 14/11/2002 S. 0013 - 0014


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu:

- der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Maßnahmenprogramm zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums",

- dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums",

- der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums",

- dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum",

- dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum", und

- dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes"

(2002/C 278/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf die "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Maßnahmenprogramm zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums" und den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Rahmens für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums" [KOM(2001) 123 endg. - 2001/0060 (COD)],

gestützt auf die "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums", den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erbringung von Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum", den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ordnung und Nutzung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum" und den "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes" [KOM(2001) 564 endg. - 2001/0235-0236-0237 (COD)],

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 15. November 2001, den Ausschuss gemäß Artikel 80 Absatz 2 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 12. Juni 2001, die Fachkommission 3 "Transeuropäische Netze, Verkehr, Informationsgesellschaft" mit der Erarbeitung der diesbezüglichen Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission für Kohäsionspolitik(1) am 5. März 2002 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 4/2002 rev.) (Berichterstatter: Herr Verburg, Mitglied der Exekutive der Provinz Nord-Holland) (NL/EVP),

in der Erwägung nachstehender Gründe:

die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums liegt im Interesse einer sicheren und effizienten Abwicklung des Luftverkehrs im oberen Luftraum,

die hohe Anzahl verspäteter Flüge in den vergangenen Jahren ist ein Anzeichen dafür, dass eine verbesserte Effizienz unter Aufrechthaltung der größtmöglichen Sicherheit dringend erwünscht ist, damit das europäische Luftverkehrssystem langfristig die Qualitätsanforderungen erfuellt, die für die Behauptung und - wenn möglich - Verbesserung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Europas und der europäischen Regionen erforderlich sind,

eine Kapazitätsausweitung des Flugverkehrs im oberen Luftraum und eine Effizienzsteigerung bei der Verkehrsabwicklung ist neben verschiedenen weiteren Maßnahmen erforderlich, um die gewünschten Verbesserungen zu realisieren;

verabschiedete auf seiner 44. Plenartagung am 15. und 16. Mai 2002 (Sitzung vom 15. Mai) einstimmig folgende Stellungnahme.

Der Ausschuss der Regionen

1. begrüßt die Vorschläge der Kommission. Ein Europa ohne Binnengrenzen sollte auf jeden Fall auch in der Luft einen unbehinderten Verkehr von Personen und Gütern ermöglichen. Die bestehenden ernsthaften Mängel bei der pünktlichen Abfertigung des Luftverkehrs verursachen wirtschaftliche Schäden und beeinträchtigen die Umwelt der Flughäfen sowie der umliegenden Regionen. Der Ausschuss betrachtet die Vorschläge der Kommission als ein notwendiges Element der für die Lösung dieser Probleme erforderlichen Maßnahmen. Der Ausschuss empfiehlt, bei der weiteren Bearbeitung der vorgeschlagenen Maßnahmen die folgenden drei Ziele als Leitfaden zu nutzen:

- gleich bleibende und wenn möglich erhöhte Sicherheit;

- Kapazitätsausweitung des Luftverkehrssystems;

- Effizienzsteigerung, auch um die Umweltschutzvorschriften für den Luftverkehr besser umsetzen zu können;

2. spricht sich für eine rationellere Nutzung des oberen Luftraums aus. Die Organisation des Flugverkehrsmanagements muss so umgestaltet werden, dass die Anzahl der Flugverkehrsleitstellen stark vermindert und die Vorschriften harmonisiert werden können. Für die Abstimmung der zivilen und der militärischen Nutzung des Luftraums befürwortet der Ausschuss eine Optimierung, die von den Anforderungen an die tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten, die von beiden Sektoren gestellt werden müssen, ausgeht. Generell und insbesondere in Bezug auf diese beiden Aspekte gilt, dass ein einheitlicher europäischer Luftraum nur dann geschaffen werden kann, wenn bestehende institutionelle und organisatorische Hindernisse beseitigt werden. Der Ausschuss fordert den Europäischen Rat auf, sich hierfür einzusetzen;

3. ist der Ansicht, dass unabhängige und wirksame Regelungen eine erste Voraussetzung für eine sichere und effiziente Nutzung des Luftraums darstellen. In Bezug auf die Steigerung der Leistungsfähigkeit unterstützt der Ausschuss den geplanten Beitritt der Gemeinschaft zu Eurocontrol, um eine rasche und vollständige Umsetzung der Regulierungsbeschlüsse in den Mitgliedstaaten zu fördern. Zum Thema Unabhängigkeit fordert der Ausschuss, dass die Zuständigkeiten für Vorschriften, Durchführung und Aufsicht im Sinne der geltenden allgemeinen Verwaltungsgrundsätze voneinander getrennt werden;

4. ist davon überzeugt, dass der Erfolg eines einheitlichen europäischen Luftraums in hohem Maße von den konkreten Maßnahmen abhängen wird, die auf der Grundlage der vorliegenden Vorschläge für Verordnungen getroffen werden. Um diese schnell umsetzen zu können, muss während der Vorbereitung der Durchführungsmaßnahmen ein klares Bild aller funktionalen Anforderungen und Wünsche gewonnen werden. Der Ausschuss spricht sich daher für eine Konsultation der einzelnen Branchenverbände aus. Die Interessen der regionalen Gebietskörperschaften, in deren Zuständigkeitsbereich ein Flughafen liegt, können dabei von der Airport Regions Conference (ARC) vertreten werden. Dabei sollte die Airport Regions Conference gemeinsam mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Sprachrohr anerkannt werden. Die Regionen und Kommunen sollten Garantien für die Beteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften an der Planung von Flughäfen erhalten;

5. schlägt vor, in dem Prozess der Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums den spezifischen Belangen der Rand- und der Inselgebiete Rechnung zu tragen, deren Entfernung von den wichtigsten Wirtschaftszentren und Ballungsräumen ein echtes Entwicklungshemmnis darstellt. Er empfiehlt insbesondere Maßnahmen - wo immer dies möglich ist -, die die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verbindungen zwischen den Verkehrsknotenpunkten der Inselgebiete und den wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Zentren verbessern - auch durch eine Ausnahmeregelung von den allgemeinen Programmen;

6. dringt darauf, dass die Schaffung des einheitlichen europäischen Luftraums energisch vorangetrieben wird. Er fordert alle betroffenen Stellen in allen Mitgliedstaaten dazu auf, daran mitzuarbeiten, dass der einheitliche europäische Luftraum bis spätestens Dezember 2004 Wirklichkeit wird. Die Gemeinschaft sollte Eurocontrol schon im Jahre 2002 beitreten(2).

Brüssel, den 15. Mai 2002.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Albert Bore

(1) Neue Struktur und Aufteilung der Zuständigkeiten der Fachkommissionen ab 6. Februar 2002.

(2) Der Gipfel von Barcelona kam am 15. und 16. März zu derselben Schlussfolgerung.