52001PC0652

Vorschlag für einen Beschluß des Rates über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Zypern /* KOM/2001/0652 endg. */


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Zypern

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen.

Die erste Beitrittspartnerschaft für Zypern wurde im März 2000 beschlossen. Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 [1] und auf der Grundlage der Analyse im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Zyperns auf dem Weg zum Beitritt ist die Kommission der Ansicht, dass es nunmehr an der Zeit ist, die in der Beitrittspartnerschaft ausgewiesenen Prioritäten und Zwischenziele zu überarbeiten. Dieser Vorschlag für eine entsprechende Revision stützt sich auf den vorgenannten Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Zyperns auf dem Weg zum Beitritt.

[1] Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften (ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1), ergänzt durch die Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates vom 13. März 2000 über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie für die Republik Zypern und die Republik Malta (ABl. L 68 vom 16.3.2000, S. 3).

Der beiliegende Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Auf dieser Grundlage ersucht die Kommission den Rat, den beiliegenden Beschluss anzunehmen.

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Zypern

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates vom 13. März 2000 über die Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Heranführungsstrategie für die Republik Zypern und die Republik Malta [2],

[2] ABl. L 68 vom 16.3.2000; S. 3.

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Europäische Rat von Luxemburg erklärte, dass die Beitrittspartnerschaft ein neues Instrument ist und den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bildet.

(2) Die Verordnung (EG) Nr. 555/2000 ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 622/98 [3], der zufolge der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit über die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der einzelnen Beitrittspartnerschaften, die den beitrittswilligen Staaten unterbreitet werden, sowie über spätere wichtige Anpassungen beschließt.

[3] Verordnung (EG) Nr. 622/98 des Rates vom 16. März 1998 über die Hilfe für die beitrittswilligen Staaten im Rahmen der Heranführungsstrategie, insbesondere über die Gründung von Beitrittspartnerschaften (ABl. L 85 vom 20.3.1998, S. 1).

(3) Die Gewährung der Hilfe der Gemeinschaft ist von der Erfuellung wesentlicher Voraussetzungen, insbesondere der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Assoziierungsabkommen und den Fortschritten bei der Erfuellung der Kopenhagener Kriterien, abhängig; ist eine der wesentlichen Voraussetzung nicht erfuellt, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit geeignete Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Heranführungshilfe beschließen.

(4) Der Regelmäßige Bericht 2001 der Kommission enthält eine objektive Analyse der Vorbereitungen Zyperns auf die Mitgliedschaft und nennt eine Reihe prioritärer Handlungsbereiche.

(5) Im Rahmen der Beitrittsvorbereitungen muss Zypern sein Nationales Programm zur Übernahme des Besitzstands weiter aktualisieren; dieses Programm muss einen Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele der Beitrittspartnerschaft enthalten.

(6) Zypern muss sicherstellen, dass es über die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsstrukturen zur Programmierung, Koordinierung, Verwaltung, Kontrolle und Evaluierung der Heranführungshilfe der EG verfügt -

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Grundsätze, Prioritäten, Zwischenziele und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit Zypern sind gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 555/2000 im Anhang festgelegt, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Artikel 2

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird in den im Assoziierungsabkommen vorgesehenen Gremien und durch die zuständigen Gremien des Rates, denen die Kommission regelmäßig Bericht erstattet, geprüft.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Brüssel, den

Im Namen des Rates

Der Präsident

ANHANG

1. Einleitung

Der Europäische Rat beschloss auf seiner Tagung in Luxemburg im Dezember 1997, dass die Beitrittspartnerschaft den Schwerpunkt der intensivierten Heranführungsstrategie bilden soll und dass mit diesem Instrument alle Formen der Unterstützung für die Bewerberstaaten in einem einzigen Gesamtrahmen zum Einsatz gebracht werden sollen. Auf diese Weise richtet die Gemeinschaft ihre Hilfe gezielt auf die besonderen Bedürfnisse der einzelnen Bewerberstaaten aus, um sie im Hinblick auf den Beitritt bei der Bewältigung spezifischer Probleme zu unterstützen.

Die erste Beitrittspartnerschaft für Zypern wurde im März 2000 beschlossen. Die jetzige Revision stützt sich auf einen Vorschlag, den die Kommission nach Konsultationen mit Zypern ausgearbeitet hat, und gründet sich auf die Analyse im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Zyperns auf dem Weg zum Beitritt.

2. Ziele

Ziel der Beitrittspartnerschaft ist es, die im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission über die Fortschritte Zyperns auf dem Weg zum Beitritt ausgewiesenen Handlungsprioritäten und die verfügbaren Finanzmittel zur Unterstützung Zyperns bei der Umsetzung der prioritären Maßnahmen einschließlich der Bedingungen, unter denen sie gewährt werden, in einem einzigen Gesamtrahmen darzulegen. Diese Beitrittspartnerschaft bildet die Grundlage für das Instrumentarium zur Unterstützung der Bewerberländer bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft. Dazu gehören unter anderem das revidierte Nationale Programm Zyperns zur Übernahme des Besitzstands, das Haushaltsüberwachungsverfahren für die Zeit vor dem Beitritt, das Wirtschaftsprogramm zur Vorbereitung auf den Beitritt, die Vor-Beitrittsvereinbarung über die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, eine nationale Beschäftigungsstrategie in Übereinstimmung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie, sowie sektorale Pläne, die für eine Inanspruchnahme der Strukturfonds nach dem Beitritt erforderlich sind. Diese Instrumente, die über die Heranführungshilfe finanziert werden können, sind verschiedener Art und werden jeweils nach eigenen Verfahren vorbereitet und eingesetzt. Sie sind zwar nicht Bestandteil dieser Beitrittspartnerschaft, stehen jedoch im Hinblick auf die Prioritäten mit ihr im Einklang.

3. Grundsätze

Für jedes Bewerberland wurden die prioritären Bereiche im Hinblick auf seine Fähigkeit ausgewählt, die Kopenhagener Beitrittskriterien zu erfuellen:

- institutionelle Stabilität des Bewerberlandes als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten;

- funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten;

- Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen.

Der Europäische Rat hob auf seiner Tagung in Madrid im Jahr 1995 hervor, dass die Bewerberländer ihre Verwaltungsstrukturen anpassen müssen, damit die Gemeinschaftspolitiken nach dem Beitritt reibungslos durchgeführt werden können. In Luxemburg wies er 1997 mit Nachdruck darauf hin, dass die Umsetzung des Besitzstands der Union in innerstaatliches Recht zwar notwendig, aber an sich nicht ausreichend ist; es muss auch die effektive Anwendung gewährleistet sein. Auf seiner Tagung in Feira im Jahr 2000 und in Göteborg im Jahr 2001 betonte der Europäische Rat, dass die Bewerberländer unbedingt in der Lage sein müssen, den Besitzstand umzusetzen und anzuwenden, und dass sie zu diesem Zweck erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um ihre Verwaltungs- und Justizstrukturen auszubauen und zu reformieren.

4. Prioritäten und Zwischenziele

Die Regelmäßigen Berichte der Kommission haben die bereits erzielten Fortschritte herausgestellt, zugleich aber deutlich gemacht, welch großer Anstrengungen es seitens der Bewerberländer in bestimmten Bereichen bis zum Beitritt noch bedarf. In dieser Situation ist es erforderlich, in den prioritären Bereichen gemeinsam mit dem jeweiligen Staat genau definierte Zwischenziele festzulegen. Die Verwirklichung dieser Ziele bedingt den Umfang der Unterstützung und entscheidet darüber, inwieweit die laufenden Beitrittsverhandlungen mit Zypern vorangetrieben werden können. In der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft wurden diejenigen Ziele als prioritär ausgewiesen, von denen realistischerweise anzunehmen ist, dass Zypern sie in den nächsten zwei Jahren (2002 und 2003) erreichen bzw. ihnen erheblich näher kommen kann. Dabei wurden Bereiche, in denen besonders dringender Handlungsbedarf besteht, entsprechend gekennzeichnet. Die Fortschritte, die bei der Verwirklichung der in der Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 2000 aufgeführten prioritären Ziele gemacht wurden, werden im Regelmäßigen Bericht 2001 bewertet. Auf der Grundlage dieser Bewertung wurden die Prioritäten für die überarbeitete Beitrittspartnerschaft formuliert.

Zypern legte im September 2000 eine aktualisierte Fassung seines Nationalen Programms zur Übernahme des Besitzstands vor. Darin ist ein Zeitplan für die Verwirklichung der Prioritäten und Zwischenziele enthalten, der sich auf die Beitrittspartnerschaft aus dem Jahr 2000 stützt. Ferner wird darin der Bedarf an Verwaltungsstrukturen und Finanzmitteln aufgezeigt.

In der Beitrittspartnerschaft sind die Bereiche aufgeführt, in denen Zypern seine Vorbereitungen auf den Beitritt vorrangig vorantreiben muss. Dennoch wird Zypern auf allen Gebieten tätig werden müssen, für die der Regelmäßige Bericht 2001 Handlungsbedarf anmahnt. Wichtig ist ferner, dass Zypern seinen Verpflichtungen nachkommt, die es mit dem Assoziierungsabkommen und in den Verhandlungen hinsichtlich der Rechtsangleichung und der Umsetzung des Besitzstands eingegangen ist. Es sei daran erinnert, dass es mit der Übernahme des Besitzstands in innerstaatliches Recht allein nicht getan ist. Es muss auch sichergestellt werden, dass das übernommene Gemeinschaftsrecht entsprechend den in der Union geltenden Kriterien tatsächlich angewandt wird. In allen nachstehend genannten Bereichen muss eine glaubwürdige und effektive Um- und Durchsetzung des Besitzstands gewährleist sein.

Aufgrund der Analyse im Regelmäßigen Bericht 2001 der Kommission wurden für Zypern folgende Prioritäten und Zwischenziele ermittelt. Die Prioritäten sind entsprechend der Gliederung des Regelmäßigen Berichts aufgelistet [4].

[4] Ausgegangen wird von der Gliederung der Regelmäßigen Berichte seit dem Jahr 2000.

Bemühungen um eine politische Lösung

- Größtmögliche Anstrengungen für eine Lösung unter der Schirmherrschaft der UN.

Wirtschaftliche Kriterien

- Zügige Liberalisierung in mehreren geschützten Wirtschaftssektoren einschließlich Telekommunikation, Luftverkehr und Energie.

Verbesserung der Bedingungen für Unternehmensgründung und -entwicklung mit Schwerpunkt sektorale Diversifizierung und KMU.

Fähigkeit zur Übernahme der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen

Freier Warenverkehr

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Annahme eines Rechtsrahmens für die Umsetzung der Grundsätze des Neuen Konzept und des Gesamtkonzepts;

- Fortsetzung der Umsetzung der Richtlinien nach dem Neuen Konzept auf der Grundlage dieses Rechtsrahmens; Fortsetzung der Angleichung der verbleibenden traditionellen, sektoralen Rechtsvorschriften, insbesondere in den Bereichen Tierarzneimittel, Kosmetika und Lebensmittel.

- Stärkung der horizontalen Verwaltungsinfrastruktur und Aufbau von Kapazitäten in den unter die produktspezifischen Rechtsvorschriften fallenden Bereichen.

- Entwicklung und Anwendung einer Marktaufsichtsstrategie.

- Angleichung der Rechtsvorschriften über das öffentliche Auftragswesen an den Besitzstand, und zwar insbesondere in Bezug auf den Geltungsbereich und das Prüfungsverfahren.

- Fortsetzung der analytischen Durchsicht der Gesetzgebung im nicht harmonisierten Bereich um sicherzustellen, dass diese sich in Übereinstimmung mit den Artikel 28-30 des EG-Vertrages befindet; und Vervollständigung der verwaltungsmäßigen Vorbereitung auf zukünftiges Überwachung in diesem Bereich.

Freizügigkeit

- Abschluss der Rechtsangleichung im Bereich gegenseitige Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen und Weiterentwicklung der erforderlichen Verwaltungsstrukturen sowie der Programme für die allgemeine und berufliche Bildung.

- Vorrangige Einleitung von Maßnahmen zur Gewährleistung, dass alle zyprischen Berufsangehörigen, die ihre Befähigungsnachweise vor der Harmonisierung erlangten, bis zum Beitritt die Anforderungen der Richtlinien erfuellen.

- Stärkung der Verwaltungsstrukturen für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Freier Dienstleistungsverkehr

- Weitere Anpassung des Genossenschafts- und Kreditsektors an den Besitzstand.

- Verstärkte Überwachung der Finanzdienstleistungen.

Freier Kapitalverkehr

- Weitere Angleichung der Bestimmungen über mittel- und langfristige Kapitalbewegungen und Vorbereitung der anschließenden Liberalisierung der kurzfristigen Kapitalbewegungen.

- Liberalisierung der Auslandsbeteiligung an Unternehmen in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Tourismus.

- Gewährleistung der Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Gruppe für internationale Finanzmaßnahmen.

Gesellschaftsrecht

- Angleichung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften in den Bereichen Warenzeichen, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; Steigerung der Verwaltungskapazität insbesondere durch Verstärkung der Grenzkontrollen. Fortsetzung der Anstrengungen bei der Durchsetzung des Schutzes der Rechte am geistigen Eigentum insbesondere durch Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden. Intensivierung der Ausbildung für die Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden einschließlich der Richter und Staatsanwälte.

Wettbewerbspolitik

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Abschluss des rechtlichen Rahmens, Angleichung der staatlichen Beihilfen für internationale Unternehmen (Offshore-Bereich) an das Beihilfenkontrollgesetz; Steigerung der Verwaltungskapazität (sowohl für das Kartellrecht als auch für den Bereich staatliche Beihilfen); Gewährleistung der Durchsetzung der kartellrechtlichen Vorschriften und der Beihilferegelungen; Erstellung eines umfassenden Beihilfeninventars und Jahresberichts; Angleichung der bestehenden Beihilfeprogramme an den Besitzstand und zwar noch weit vor dem Beitritt; Sensibilisierung der Wirtschaftsbeteiligten und Beihilfestellen für diese Regelungen; Verbesserung der Ausbildung im Justizwesen speziell in den Bereichen Kartellrecht und staatliche Beihilfen.

Landwirtschaft

- Aufbau der administrativen Strukturen für die Entwicklung, Durchführung, Verwaltung, Überwachung, Kontrolle und Evaluierung der von der EU finanzierten Programme für die ländliche Entwicklung;

- Abschluss der Vorbereitungen für die Durchsetzung und praktische Anwendung des Verwaltungsmechanismus der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems und der Zahlstelle; Angleichung des Status und der Tätigkeit der bestehenden Monopole an den Besitzstand

- Weitere Angleichung der veterinär- und pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen und Ausbau des Inspektionssystems.

Fischerei

- Abschluss der Einrichtung geeigneter Verwaltungsstrukturen und Ausrüstungen auf zentraler und regionaler Ebene zur Gewährleistung der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik; hierzu zählen auch die Marktpolitik, die durch das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei kofinanzierten strukturellen Programme und ein Register für Fischereifahrzeuge.

- Reduzierung der Hochseefischereifahrzeuge außerhalb des Mittelmeers in Einklang mit den vereinbarten Zielen und Zeitplänen.

Verkehrspolitik

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Vollständige Angleichung und Durchführung der Rechtsvorschriften für den Seeverkehr, und zwar insbesondere Verbesserung der maritimen Sicherheitsstandards und weiterer Ausbau der Verwaltungskapazität der Abteilung Handelsschifffahrt gemäß deren Aktionsplan 2000-2002 zur Verbesserung der Flaggenstaatleistungen der zyprischen Flotte.

- Weitere Rechtsangleichung und Steigerung der Verwaltungskapazität mit dem Schwerpunkt Gefahrguttransporte im Straßenverkehr und Flugsicherheit im Luftverkehr.

Steuern

- Gewährleistung der noch ausstehenden Angleichung an die steuerrechtlichen Vorschriften der Gemeinschaft, insbesondere in Bezug auf die Angleichung der MwSt- und Verbrauchsteuerregelungen einschließlich der MwSt-Übergangsregelung. Besonders dringender Handlungsbedarf: weitere Angleichung der MwSt- und Verbrauchsteuersätze an den Besitzstand der Gemeinschaft und Abschaffung der Diskriminierung von Einfuhren aus der EU.

- Gewährleistung der Übereinstimmung des bestehenden und des künftigen Steuerrechts mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für Unternehmensbesteuerung.

- Steigerung der Verwaltungskapazität, einschließlich der Verfahren zur Kontrolle und Durchsetzung, sowie Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und der Amtshilfe.

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Entwicklung von EDV-Systemen für den elektronischen Datenaustausch mit der Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten.

Statistik

- Weitere Verbesserung der Qualität und der Erfassungsbereiche; Gewährleistung der Verfügbarkeit zuverlässiger Quellen, um die Leistungsfähigkeit im Bereich Statistik weiter zu steigern.

Sozialpolitik und Beschäftigung

- Kontinuierliche Unterstützung der Sozialpartner beim Aufbau ihrer Kapazitäten, vor allem im Hinblick auf ihre künftige Rolle bei der Ausarbeitung und Durchführung der EU-Beschäftigungs- und Sozialpolitik (einschließlich des Europäischen Sozialfonds) und zwar insbesondere durch Schaffung eines autonomen sozialen Dialog. Steigerung der Verwaltungskapazität in den Bereichen Arbeitsrecht und Chancengleichheit.

- Abschluss der Rechtsangleichung und ordnungsgemäßen Durchführung der EU-Rechtsvorschriften insbesondere im Bereich Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Stärkung der dafür erforderlichen Verwaltungs- und Vollzugsstrukturen einschließlich der Arbeitsaufsicht und Schaffung eines unabhängigen Garantiefonds für Arbeitnehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Annahme von Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung und Ausarbeitung eines Zeitplans für deren Umsetzung.

- Abschluss der Rechtsangleichung und Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über die öffentliche Gesundheit und Anpassung der nationalen Strukturen für die Überwachung und Kontrolle übertragbarer Krankheiten sowie die Gesundheitsüberwachung und -information.

- Ausarbeitung einer auch die Datenerhebung umfassenden nationalen Strategie im Hinblick auf die künftige Teilnahme an der europäischen Strategie zur Förderung der sozialen Eingliederung.

Energie

- Weitere Rechtsangleichung in Bezug auf die Vorschriften über die Erdölmindestvorräte; Fortschritte bei der tatsächlichen Anlage der Vorräte, einschließlich der erforderlichen Investitionen in Lagerkapazitäten, damit die Ölvorräte wie gefordert für 90 Tage reichen; Ausbau der Verwaltungsstruktur.

- Vorbereitung der Teilnahme am internationalen Energiemarkt, insbesondere was die Elektrizitätsrichtlinie anbelangt. Beseitigung der noch bestehenden Preisverzerrungen; Aufbau einer Regulierungsbehörde und einer Betreibergesellschaft sowohl für die Stromerzeugung als auch -versorgung.

- Steigerung der Energieeffizienz: vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Stärkung der entsprechenden Einrichtungen in diesem Bereich.

- Umsetzung der Empfehlungen in dem ,Bericht des Rates zur nuklearen Sicherheit im Kontext der Erweiterung" unter besonderer Berücksichtigung der in diesem Bericht festgehaltenen Prioritäten.

Telekommunikation und Informationstechnologien

- Annahme neuer Rechtsvorschriften über Telekommunikation und Postdienstleistungen sowie Einführung eines umfassenden Regulierungsrahmens, insbesondere bei Lizenzvergabe, Zusammenschaltung, Universaldiensten, Nummerierung und Datenschutz; Abschaffung des Monopols beim Sprach-Telefondienst.

Regionalpolitik und Koordinierung der strukturpolitischen Instrumente

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Einführung einer die effiziente Umsetzung der Strukturfondsverordnungen zulassenden territorialen Gliederung des Landes.

- Ausarbeitung eines kohärenten Entwicklungsplans gemäß den Anforderungen der Strukturfondsverordnung; Festlegung der Durchführungsstrukturen für den endgültigen Plan; Festlegung der Verwaltungsbehörden und Zahlstellen; Verbesserung der Verwaltungskapazität insbesondere durch Neueinstellungen und Fortbildungsmaßnahmen.

- Einrichtung der für die Strukturfonds erforderlichen Überwachungs- und Evaluierungssysteme, insbesondere für die Ex-ante-Bewertung sowie die Erhebung und Verarbeitung der entsprechenden statistischen Daten und Indikatoren.

- Übernahme der spezifischen Finanzverwaltungs- und Kontrollverfahren für die künftigen Strukturfonds und den Kohäsionsfonds nach Maßgabe der einschlägigen EG-Verordnungen.

- Entwicklung der technischen Vorbereitung der Projekte, die für eine Struktur- oder Kohäsionsfondsförderung in Betracht kommen.

Umwelt

- Abschluss der Umsetzung des Besitzstands unter besonderer Berücksichtigung der Abfallwirtschaft.

- Fortsetzung der Umsetzung des Besitzstands mit Schwerpunkt kommunale Abwässer und Verpackungsmüll; Entwicklung eines Durchführungsplans für die Wasserrahmenrichtlinie.

- Weitere Steigerung der Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten insbesondere im Bereich der Naturschutzvorschriften,

- Weitere Einbeziehung von Umweltschutzvorschriften bei der Formulierung und Durchführung aller sektoralen Politiken zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres

- Fortsetzung der Bemühungen um eine gerechte und wirksame Anwendung des Asylgesetzes, insbesondere der Vorschrift über offensichtlich unbegründete Asylanträge. Gewährleistung, dass eine unabhängige Behörde im Berufungsverfahren über den Asylantrag entscheidet. Gewährleistung, dass die Durchführungsvorschriften und -verordnungen mit den internationalen und europäischen Standards in Einklang stehen. Steigerung der Verwaltungskapazitäten in diesem Bereich und Verbesserung der Gesamtbedingungen in den Aufnahmelagern; Einrichtung eines Systems zur Integration von Flüchtlingen.

- Gewährleistung der noch ausstehenden Umsetzung des Schengen-Aktionsplans und Fortsetzung der Vorbereitungen für eine künftige Beteiligung am Schengen-Informationssystem durch Entwicklung nationaler Datenbanken und Register.

- Gewährleistung der noch ausstehenden Umsetzung der Einwanderungsbestimmungen, insbesondere der ordnungsgemäßen Anwendung der Einwanderungsverfahren.

- Überarbeitung der Rückübernahmeabkommen mit Nachbarländern und deren Umsetzung unter Wahrung des Grundsatzes des ,Non-Refoulement". Fortführung der Anstrengungen zur Verbesserung der technischen Ausrüstung für die Grenzkontrolle.

- Weiterhin nachhaltige Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, Bereitstellung von genügend qualifiziertem Personal und Gewährleistung entsprechender Schulungen.

- Fortführung der Anstrengungen zur Umsetzung der Datenschutzvorschriften.

- Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit sowohl intern als auch mit anderen Strafverfolgungsbehörden und der Justiz insbesondere zur besseren Bekämpfung der organisierten Kriminalität.

- Gewährleistung der Umsetzung der Gemeinschaftsinstrumente im Bereich justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen.

- Sicherstellung, dass die Voraussetzungen für den Abschluss eines Kooperationsabkommens mit Europol erfuellt werden.

- Angleichung der Rechtsvorschriften an das Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und seine Protokolle.

Zollunion

- Zügige Rechtsangleichung einschließlich Einführung sämtlicher Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung und vereinfachter Verfahren; Steigerung der institutionellen und administrativen Leistungsfähigkeit. Durchführung des Programms zur Reformierung und Modernisierung der Zollverwaltung.

- Besonders dringender Handlungsbedarf: Fortführung der Umsetzung der EDV-Strategie der zyprischen Zollverwaltung. Entwicklung von EDV-Systemen für den elektronischen Datenaustausch zwischen der EU und Zypern.

Auswärtige Angelegenheiten

- Gewährleistung, dass alle internationalen Abkommen oder Übereinkünfte, die nicht mit dem Besitzstand vereinbar sind, bis zum Beitritt neuverhandelt oder beendet werden.

Finanzkontrolle

- Ausbau der funktionalen Unabhängigkeit für interne Kontrolleure/Rechnungsprüfer auf zentraler und dezentraler Ebene; Abschluss der Arbeiten an dem Handbuch und den Prüfpfads für die Rechnungsprüfung zur Kontrolle der EU-Mittel.

- Stärkung der öffentlichen Finanzkontrolle durch geeignetes Personal, entsprechende Ausbildung und Ausrüstung.

- Einrichtung einer geeigneten OLAF-Kontaktstelle zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und Beginn der Zusammenarbeit mit OLAF über diese Kontaktstelle.

- Verstärkung der Betrugsbekämpfung.

- Fortführung der Bemühungen um eine ordnungsgemäße Anwendung, Kontrolle, Überwachung und Evaluierung der Heranführungshilfe der EG, die als Schlüsselindikatoren für die Fähigkeit Zyperns zur Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften im Bereich Finanzkontrolle betrachtet werden.

5. Programmierung

Das vierte Finanzprotokoll mit Zypern lief am 31.12.99 aus und wurde Anfang 2000 durch die Verordnung 555/2000 des Rates vom 13. März 2000 mit einer Geltungsdauer von fünf Jahren abgelöst. Insgesamt werden Zypern für die Zeit von 2000 bis 2004 57 Mio. EUR bereitgestellt, wobei ein Drittel jeder jährlichen Zuweisung zur Finanzierung der sogenannten bikommunalen Projekte zu verwenden ist. Die jährliche Finanzplanung muss dem Phare-Verwaltungsausschuss zur Stellungnahme vorgelegt werden.

Mit den im Rahmen dieser neuen Verordnung finanzierten Maßnahmen wird die Hilfe gezielt auf die vorrangigen Maßnahmen zur Vorbereitung auf den Beitritt im Sinne dieser Verordnung und der vorherigen Beitrittspartnerschaften mit Zypern sowie auf die Teilnahme an bestimmten Gemeinschaftsprogrammen und Agenturen, einschließlich der Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung, ausgerichtet.

Mit den Mitteln für das Jahr 2000 (9 Mio. EUR) sollten Maßnahmen in den folgenden Bereichen finanziert werden: Binnenmarkt (Steuern und Zoll), Justiz und Inneres, Verwaltungszusammenarbeit, Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen im Bereich Ausbildung (Leonardo, Sokrates, Jugend) und bikommunale Projekte (Nicosia Master Plan).

Zypern nimmt nach wie vor an den Mehrländermaßnahmen im Rahmen des Programms MEDA teil und wird auch von der EIB unterstützt.

6. Konditionalität

Die Gemeinschaft macht die Finanzierung von Projekten davon abhängig, dass Zypern seinen Verpflichtungen aus dem Assoziierungsabkommen nachkommt, weitere Anstrengungen zur Erfuellung der Kopenhagener Kriterien unternimmt und vor allem Fortschritte bei der Verwirklichung der spezifischen prioritären Ziele dieser überarbeiteten Beitrittspartnerschaft erzielt. Bei Nichterfuellung dieser allgemeinen Bedingungen könnte der Rat die Aussetzung der Finanzhilfe gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 622/98 beschließen.

7. Überwachung

Die Umsetzung der Beitrittspartnerschaft wird im Rahmen des Assoziationsabkommens und insbesondere des Assoziationsausschusses überwacht.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 555/2000 des Rates wird die Kommission von dem in Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89 des Rates vorgesehenen Ausschuss unterstützt. Der Verwaltungsausschuss zur Überwachung der Heranführungsprogramme mit Zypern ist also derselbe wie für das Phare-Programm.

Etwaige Änderungen der Beitrittspartnerschaft erfolgen weiterhin gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 622/98.