52001DC0702

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen - Eine wirksame Problemlösung im Binnenmarkt ("SOLVIT") /* KOM/2001/0702 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Eine wirksame Problemlösung im Binnenmarkt ("SOLVIT")

Zusammenfassung

Das SOLVIT-Netz dient Bürgern und Unternehmen, die infolge einer möglicherweise inkorrekten Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden eines anderen Mitgliedstaats Probleme haben. Es stützt sich auf das Netz der Koordinierungsstellen, von denen es in jedem Mitgliedstaat eine gibt. Dieses Netz wurde 1997 zur Lösung derartiger Probleme eingerichtet.

Es hat jedoch einige Mängel, welche die Kommission in vier Schritten beheben will:

- Bis Juni 2002 wird eine EU-weite, benutzerfreundliche Online-Datenbank eingerichtet, die die Transparenz erhöhen und Mitgliedstaaten durch Gruppenzwang dazu anspornen sollte, bessere Ergebnisse zu erzielen.

- Die Koordinierungsstellen erhalten klare Grundsätze darüber, wie Fälle innerhalb des SOLVIT-Netzes zu behandeln sind. Diese Grundsätze werden in einer Empfehlung der Kommission niedergelegt, zu deren Einhaltung der Rat aufgefordert wird.

- Sobald das SOLVIT-Netz eingerichtet ist, wird es der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Gezielte Informationskampagnen, die sich an sogenannte europäische Mittler richten, könnten die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unterstützen.

- Es werden vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um die Ursachen der regelmäßig auftretenden Probleme zu beseitigen.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

// Abbildung 3: Das Netz hat nur wenige Fälle behandelt

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>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Anzahl der Fälle je Koordinierungsstelle (1999 - 2000)

Auch andere Gemeinschafts-Institutionen fordern Änderungen. // Nicht nur die Kommission ist der Ansicht, dass Änderungen erforderlich sind. In den Schlussfolgerungen zahlreicher Ministerräte wurde darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, die Frage der Problemlösung im Interesse der Bürger und Unternehmen voranzutreiben. [1] Das Europäische Parlament drängt schon seit langem auf eine effektivere und effizientere Methode zur Problemlösung, da Bürger und vor allem kleine Unternehmen nach wie vor auf Hemmnisse stoßen, die sie daran hindern, die Vorteile des Binnenmarktes in vollem Umfang zu nutzen. Diese Auffassung wird durch die Zahl und Art der Petitionen, die das Parlament erhält, bestätigt. Alle diese Forderungen wurden auch auf dem Binnenmarkt-Forum laut, das im November 2000 gemeinsam vom Europäischen Parlament, dem französischen Ratsvorsitz und der Kommission veranstaltet wurde. [2]

[1] Vor kurzem hat der Binnenmarktrat vom 31. Mai 2001 den Schluss gezogen: ,(...) es sind konkrete Schritte erforderlich, um die Rolle der Bürger/Verbraucher und Unternehmen, insbesondere der KMU, durch die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Binnenmarkt - etwa im Wege einer Bewertung der Auswirkungen auf die Verbraucher und die KMU - zu stärken, zudem bedarf es effizienterer Instrumentarien für die Problembewältigung" (Ziffer 12).

[2] Siehe: http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/update/imforum/forumnew.htm.

// Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) ist ebenfalls zu diesem Schluss gelangt. Er unterstützte den Plan der Kommission und unterstrich die Notwendigkeit, ,...die Möglichkeit [zu] bieten, das gesamte Spektrum der Probleme im Binnenmarkt rasch und wirksam zu lösen" [3]. Der WSA folgerte, dass das Netz neue Impulse bräuchte und eine größere politische Unterstützung und Transparenz erfahren müsste.

[3] Stellungnahme zur Überarbeitung der Binnenmarktstrategie im Jahr 2001, WSA 702/2001 vom 30-31. Mai 2001.

// Der Ausschuss der Regionen, in dem viele lokale und regionale Behörden vertreten sind, die unmittelbar für die Einhaltung und Durchsetzung von Binnenmarktvorschriften zuständig sind, hat ebenfalls ,ein interaktives Netz [gefordert], um zu gewährleisten, dass (Behörden) in der Lage sind, einzelne Probleme rasch und unbürokratisch - auch grenzübergreifend - zu lösen." [4]

[4] Stellungnahme zur Überarbeitung der Binnenmarktstrategie im Jahr 2001, AdR 200/2001 Rev. 2 vom 14./15. November 2001.

Ein Netz im Dienste der Menschen // Der Druck und die Unterstützung zur Stärkung der vorhandenen Struktur ist da - und nun besteht Handlungsbedarf. Diese Mitteilung und der darin vorgeschlagene Ansatz gehen davon aus, dass die Ursache für den begrenzten Erfolg des aktuellen Systems nicht bei den Koordinierungs- und Kontaktstellen zu suchen ist. Aber die Beamten in den Koordinierungs- und Kontaktstellen müssen die Instrumente erhalten, die notwendig sind, um gute Arbeit zu leisten. Unsere Zeit ist geprägt von einer Informationsfuelle und kurzen Antwortzeiten, und Bürger und Unternehmen haben Bedürfnisse und Erwartungen, die das bestehende Netz nicht erfuellen kann. Unser gemeinsames Ziel ist es, dies grundlegend zu ändern.

// 3. Ein Verbesserungsvorschlag: Die Einrichtung von ,SOLVIT"

Ein integrierter Ansatz ist nötig. // Wie können die Ergebnisse verbessert werden- Die bestehenden Strukturen müssen mit Hilfe der Informationstechnologie verbessert werden, und durch neue Anreize muss eine Änderung der Einstellung bewirkt werden. Das Netz muss transparenter und besser auf seine Kunden ausgerichtet werden. Außerdem sollte die Problemvermeidung vor der Problemlösung im Vordergrund stehen und es müssen Ziele gesetzt werden, an denen sich die Fortschritte messen lassen. Mit anderen Worten, ein integrierter Ansatz ist nötig, bei dem alle Beteiligten ihre Aufgabe zu erfuellen haben (siehe Abbildung 4).

SOLVIT ist keine Kopie bestehender Netze. Es fuellt eine Lücke. // Die Kommission schlägt Folgendes vor: SOLVIT soll die Lücke zwischen Erwartung und Realität schließen. Selbstverständlich hat SOLVIT kein Monopol auf die Lösung grenzübergreifender Probleme. Bisweilen wird ein einfacher Telefonanruf oder ein anderer Kontakt mit einer Behörde reichen, um ein Missverständnis zu klären. Es gibt bereits spezielle Problemlösungsnetze, wie beispielsweise im Zollsektor, die in Anspruch genommen werden können. SOLVIT wird auch nicht Methoden oder Netze ersetzen, die sich als wirksam erwiesen haben. Daher sollte SOLVIT entsprechende Fälle gegebenenfalls an andere Stellen verweisen. Wichtig ist nicht, wer die Probleme löst, sondern dass sie gelöst werden.

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

// Die Kommission fordert:

- das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen auf, ihre politische Absicht zu bekräftigen, die Instrumentarien zur Problemlösung auf dem Binnenmarkt zu stärken und den in dieser Mitteilung dargelegten Ansatz zu unterstützen;

- den Rat und das Europäische Parlament auf, die Kommissionsempfehlung zu unterstützen, die die Grundsätze für die Nutzung des SOLVIT-Netzes enthält;

- den Rat auf, eine Entschließung zu verabschieden, in der der Rat seine politische Entschlossenheit bekräftigt, diese Grundsätze anzuwenden, sowie das Versprechen jedes Mitgliedstaats, für diese Initiative angemessene personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen;

- die Mitgliedstaaten auf, zu veranlassen, die Werbemaßnahmen zu ergreifen, die nötig sind, um das SOLVIT-Netz bei allen potenziellen Nutznießern, also bei Bürgern und Unternehmen, bekannt zu machen.

ANHANG 1 Adressen von Informationsstellen für Bürger und Unternehmen

Auskunft und Beratung

Dialog mit Bürgern und Unternehmen

http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/update/citizen/ und

http://citizens.eu.int/

Euro Info Centres

http://europa.eu.int/comm/enterprise/networks/eic/eic.html

Europäische Verbraucherzentren (Euroguichets)

http://europa.eu.int/comm/consumers/policy/euroguichets/index_en.html

Europe Direct Telefon-Nummer

http://europa.eu.int/europedirect/de/about_de.html and http://europa.eu.int/europedirect/index.html

Alternative Streitbeilegung

FIN-NET

http://europa.eu.int/comm/interanl_market/de/finances/consumer/adr

Europäisches Netz für außergerichtliche Streitbeilegung

http://europa.eu.int/comm/consumers/policy/developments/acce_just/acce_just07_workdoc_en.pdf

Online-ADR

http:// econfidence.jrc.it

FINANZBOGEN

1. Bezeichnung der Massnahme: Mitteilung - Eine wirksame Problemlösung im Binnenmarkt (Solvit)

2. HAUSHALTSLINIE (Nummer und Bezeichnung): Verschiedene operationelle Haushaltslinien - Gesamtzahlen

2.1. Gesamtzuweisung für die Maßnahme (Teil B) : Verpflichtungen in Höhe von 1235 Mio. EUR

2.2. Geltungsdauer: 2001-2003 Die Maßnahme wird 2003 geprüft.

2.3. Mehrjährige Gesamtvorausschätzung der Ausgaben:

a) Zeitplan für die Verpflichtungsermächtigungen/Zahlungsermächtigungen (Finanzintervention)(siehe Punkt 6.1.1)

EUR Millionen (bis zur 3. Dezimalstelle)

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b) Ausgaben für technische und administrative Unterstützung (siehe Punkt 6.1.2)

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c) Finanzielle Gesamtbelastung für Humanressourcen und andere Verwaltungsausgaben (siehe Punkte 7.2 und 7.3)

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2.4. Vereinbarkeit mit der Finanzplanung und der Finanziellen Vorausschau

|X| Der Vorschlag ist mit der derzeitigen Finanzplanung vereinbar.

| | Der Vorschlag macht eine Anpassung der betreffenden Rubrik der Finanziellen Vorausschau

| | sowie gegebenenfalls einen Rückgriff auf die Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung erforderlich.

2.5. Finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen:

|X| Keinerlei finanzielle Auswirkungen (betrifft die technischen Aspekte der Durchführung einer Maßnahme)

ODER

| | Folgende finanzielle Auswirkungen auf die Einnahmen sind zu erwarten:

entfällt

3. HAUSHALTSTECHNISCHE MERKMALE

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

4. RECHTSGRUNDLAGE

Artikel 95 EG-Vertrag

5. BESCHREIBUNG UND BEGRÜNDUNG

5.1. Notwendigkeit einer Maßnahme der Gemeinschaft

5.1.1. Zielsetzungen

Gemäß dem Aktionsplan für den Binnenmarkt 1997 errichten die Mitgliedstaaten Kontaktstellen für Unternehmen und Bürger sowie nationale Koordinierungsstellen. Die Koordinierungsstellen fungieren als Kommunikationskanäle zwischen den Mitgliedstaaten, um eine schnelle und pragmatische Lösung von Problemen zu ermöglichen, die Bürger und Unternehmen bei der Geltendmachung ihrer Rechte nach den Binnenmarktvorschriften haben.

Ziel der Mitteilung ist die Verbesserung der bestehenden Vernetzung der nationalen Verwaltungen durch einen "SOLVIT" genannten integrierten Ansatz. Eine interaktive Online-Datenbank soll spätestens bis Juni 2002 aufgebaut werden. Diese neue Datenbank soll den Mitgliedstaaten ein benutzerfreundliches Werkzeug an die Hand geben, das sich moderner Technologien bedient und die Problemlösung durch eine Art Gruppenzwang beschleunigen soll.

Eine Empfehlung der Kommission soll den Koordinierungsstellen klare Grundsätze zur Behandlung von Fällen innerhalb des Netzes an die Hand geben. Diese Grundsätze ergänzen die Datenbank und stellen den Mitgliedstaaten die Hilfsmittel zur Verfügung, die sie zur Entfaltung des Gesamtpotenzials des Netzes benötigen.

Sobald das neue Netz geschaffen ist und funktioniert, sollte es einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Zusätzlich zu nationalen Kampagnen könnte die Kommission diesbezüglich weitere Unterstützungsmaßnahmen erwägen. Schließlich sollten Abhilfemaßnahmen auf die Bereiche ausgerichtet werden, in denen die meisten Fälle zu verzeichnen sind. Das Ziel sollte sein, die zugrunde liegenden Ursachen zu beseitigen und so das erneute Auftreten von Problemen zu verhindern.

Die Mitteilung verfolgt die folgenden messbaren Ziele:

a) Erhöhung der Erfolgsquote, d.h. Problemlösung innerhalb kurzer Fristen (10-14 Wochen);

b) Erhöhung der Zahl der Fälle, die das Netz behandelt.

5.1.2. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ex-ante-Bewertung

Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten das Funktionieren des bestehenden Netzes überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass das bestehende Netz verbessert werden muss.

Als größte Schwachpunkte wurden genannt:

- zögernde Beantwortung von Anfragen durch den betroffenen Mitgliedstaat;

- fehlende Kenntnis der Ansprechpartner im betroffenen Mitgliedstaat;

- zeit- und kostenaufwendige Übersetzung von Unterlagen;

- geringe Bekanntheit bei Bürgern und Unternehmen;

- begrenzte Ressourcen für das Problemlösungsnetz.

Die in der Mitteilung genannten Maßnahmen beziehen sich auf diese Schwachpunkte.

5.1.3. Maßnahmen infolge der Ex-post-Bewertung

Entfällt

5.2. Geplante Einzelmaßnahmen und Modalitäten der Intervention zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts

Das oberste Ziel der Mitteilung ist es, den europäischen Bürgern und Unternehmen durch die schnelle und formlose Lösung ihrer Probleme das Leben zu erleichtern. Alle Einzelpersonen und Unternehmen, die grenzüberschreitende Tätigkeiten ausüben, sind potenzielle Nutznießer der Mitteilung, da sie zum einen vom besseren Funktionieren des Problemlösungsnetzes zwischen nationalen Verwaltungen profitieren, zum anderen von den Maßnahmen, die das erneute Auftreten von Problemen verhindern sollen.

Die Mitteilung zielt darauf ab, einige Elemente einzuführen, die es ermöglichen sollen, diese allgemeinen Ziele zu erreichen. Es handelt sich um:

- die Errichtung einer Datenbank und eines Telekommunikationssystems mit Zugangsbeschränkung, die die effiziente Kommunikation innerhalb des Netzes und den Zugriff auf Informationen ermöglichen sollen, die für sein Funktionieren erforderlich sind;

- Ausarbeitung von Grundsätzen für die Behandlung von Fällen innerhalb des Netzes;

- Treffen von Mitgliedern der Koordinierungsstellen, die der Fortbildung in der Benutzung der Datenbank und als Diskussionsforum für Fragen im Zusammenhang mit dem Funktionieren des Netzes dienen;

- Entwicklung von nationalen Informationsstrategien zur Sensibilisierung des Zielpublikums auf das Bestehen des Netzes, ergänzt durch Werbemaßnahmen auf europäischer Ebene;

- besondere Präventionsmaßnahmen, die auf einen oder mehrere Mitgliedstaat(en) ausgerichtet sind und Fortbildungsveranstaltungen, Kurzbesuche, Leitlinien usw. umfassen;

- Ausarbeitung von Kriterien zur Messung der Leistung der Koordinierungsstellen.

5.3. Durchführungsmodalitäten

Maßnahme 1: Errichtung und Wartung einer Datenbank mit sicherem Zugangssystem und regelmäßigen Schulungen für die Koordinierungsstellen der Mitgliedstaaten, um diesen die für die Problemlösung erforderlichen Hilfsmittel an die Hand zu geben.

Mittelbedarf: 0,080 Mio EUR aus dem Haushalt 2001, 0,188 Mio EUR aus dem Haushalt 2002, 0,088 Mio EUR aus dem Haushalt 2003.

Maßnahme 2: Erstellung von Informationsmaterial, Leitlinien und anderen Unterlagen.

Mittelbedarf: 0,036 Mio EUR aus dem Haushalt 2002 und 0,1 Mio EUR aus dem Haushalt 2003.

Maßnahme 3: Organisation einer halbtägigen Konferenz zur Sensibilisierung auf das Bestehen des SOLVIT-Netzes auf europäischer Ebene.

Mittelbedarf: 0,02 Mio EUR aus dem Haushalt 2002.

Maßnahme 4: Erarbeitung, Aufbau und Wartung einer Internet-Site zum SOLVIT-Netz, die auf der Internet-Site der Kommission eingerichtet werden soll.

Mittelbedarf: 0,125 Mio EUR aus dem Haushalt 2002.

Maßnahme 5: Zuschüsse für Mitgliedstaaten, die Werbemaßnahmen durchführen.

Mittelbedarf: 0,15 Mio EUR aus dem Haushalt 2002.

Maßnahme 6: Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen und Kurzbesuchen für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten.

Mittelbedarf: 0,468 Mio EUR aus dem Haushalt 2003.

Ein neuer Hilfskraftposten (Laufbahngruppe B) wird benötigt, um die Aktionen 3, 5 und 6 zu koordinieren und zu verwalten.

Maßnahme 7: Technische Unterstützung bei der Erstellung von Leitlinien oder anderen Unterlagen.

Mittelbedarf: 0,015 Mio EUR aus dem Haushalt 2003.

Maßnahme 8: Besuche in den Hauptstädten zur Begleitung der Anwendung durch die Mitgliedstaaten.

Mittelbedarf: 0,09 Mio EUR aus dem Haushalt 2002.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN

6.1. Finanzielle Gesamtbelastung für Teil B des Haushalts (während des gesamten Planungszeitraums)

6.1.1. Finanzintervention

Verpflichtungen in Mio EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

6.2. Berechnung der Kosten für jede einzelne der vorgesehenen Maßnahmen zu Lasten von Teil B (während des gesamten Planungszeitraums)

Verpflichtungen in Mio EUR (bis zur 3. Dezimalstelle)

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7. AUSWIRKUNGEN AUF PERSONAL- UND VERWALTUNGSAUSGABEN

7.1. Auswirkungen im Bereich der Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

7.2. Finanzielle Gesamtbelastung für Humanressourcen

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen.

7.3. Sonstige Verwaltungsausgaben im Zusammenhang mit der Maßnahme

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Anzugeben sind jeweils die Beträge, die den Gesamtausgaben für 12 Monate entsprechen. Die Bereitstellung der erforderlichen Verwaltungsmittel erfolgt nach Maßgabe des jährlichen Beschlusses der Kommission über die Zuteilung der Ressourcen unter Berücksichtigung der von der Haushaltsbehörde bewilligten zusätzlichen Planstellen und Haushaltsmittel.

8. BEGLEITUNG UND BEWERTUNG

8.1. Begleitung

Das modifizierte Netz wird mit Hilfe vorher festgelegter Kriterien zur Messung seiner Effizienz regelmäßig geprüft. Die Ergebnisse werden ab November 2003 im Binnenmarkt-Anzeiger veröffentlicht.

8.2. Modalitäten und Periodizität der vorgesehenen Bewertung

Auf der Grundlage der im November 2003 veröffentlichten Ergebnisse werden die Folgen der Aktion und ihre effiziente Durchführung ermittelt. Sie dienen als wichtiges Element für jede weitere Entscheidung über die Fortsetzung der Aktion.

9. BETRUGSBEKÄMPFUNGSMASSNAHMEN

Die für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Gemeinschaften geltenden Bestimmungen und Verfahren werden nach Maßgabe der Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der Europäischen Gemeinschaften, der entsprechenden Durchführungsverordnung und den internen Vorschriften genauestens befolgt.

Merkmale der interaktiven Online-Datenbank

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>