52001DC0539

Bericht der Kommission - 12. Jahresbericht über die Strukturfonds (2000) /* KOM/2001/0539 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION - 12. Jahresbericht über die Strukturfonds (2000)

Der vorliegende Bericht ist von der Generaldirektion Regionalpolitik der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Generaldirektionen Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Landwirtschaft und Fischerei erstellt worden. Einen Beitrag leisteten ferner die Generaldirektionen Wirtschaft und Finanzen, Wettbewerb, Energie und Verkehr, Umwelt, Informationsgesellschaft, Binnenmarkt, Haushalt sowie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung.

Nach der Einführung des Euro zum 1. Januar 1999 wurde beschlossen, die in dem Bericht genannten Beträge in Euro auszudrücken, auch wenn die Transaktionen vor diesem Datum stattgefunden haben. Das in diesem Bericht verwendete Zeichen "EUR" bedeutet "Ecu" bei Beträgen, die die Zeit vor dem 1.1.1999 betreffen, und "Euro" für die Zeit ab dem 1.1.1999.

INHALTSVERZEICHNIS

ALLGEMEINE ZUSAMMENFASSUNG 5

KAPITEL 1: HÖHEPUNKTE DES JAHRES 2000 IM RAHMEN DES NEUEN PROGRAMMPLANUNGSZEITRAUMS 2000-2006

1.1. Genehmigung der restlichen Ziel-2-Verzeichnisse

1.2. Genehmigung der GFK/EPPD/OP für den Zeitraum 2000-2006

1.3. Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiativen

1.4. Die Leitlinienentwürfe für die innovativen Massnahmen

1.5. Abschluss der alten Programme

KAPITEL 2: DURCHFÜHRUNG UND FINANZIELLE ABWICKLUNG DER PROGRAMME IN DEN MITGLIEDSTAATEN

2.1. Allgemeiner Überblick

2.1.1. Durchführung der Ziele 1, 2 und 3

2.1.2. Durchführung der Gemeinschaftsinitiativen

2.1.3. Innovative Maßnahmen und technische Hilfe

2.1.4. Überprüfung der Zusätzlichkeit

2.2. Die Durchführung der Programme in den Mitgliedstaaten

2.2.1. BELGIEN

2.2.2 DÄNEMARK

2.2.3. DEUTSCHLAND

2.2.4. Griechenland

2.2.5. SPANIEN

2.2.6. FRANKREICH

2.2.7. IRLAND

2.2.8. ITALIEN

2.2.9. LUXEMBURG

2.2.10. NIEDERLANDE

2.2.11. ÖSTERREICH

2.2.12. PORTUGAL

2.2.13. FINNLAND

2.2.14. SCHWEDEN

2.2.15. VEREINIGTES KÖNIGREICH

2.3. Koordinierung mit den anderen Finanzinstrumenten

2.3.1. Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds

2.3.2. Koordinierung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF)

2.3.3. Finanzielle Unterstützung für die transeuropäischen Netze (TEN)

2.4. Vereinbarkeit mit den anderen Gemeinschaftspolitiken (im Sinne von Artikel 12 der allgemeinen Strukturfondsverordnung)

2.4.1. Strukturfonds und Beschäftigungspolitik

2.4.2. Strukturfonds, Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und Fischereipolitik

2.4.3. Strukturfonds und Umwelt

2.4.4. Strukturfonds und Wettbewerbspolitik

2.4.5. Strukturfonds und öffentliche Auftragsvergabe

2.4.6. Strukturfonds und Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern

KAPITEL 3: BEWERTUNG UND FINANZKONTROLLE

3.1. Ex-ante-Bewertung im Rahmen von Ziel 2

3.2. ESF-Schlussbewertung (1994-1999)

3.3. Bewertungskonferenz in Edinburgh

3.4. Kontrollen

KAPITEL 4: DIALOG / INFORMATION

4.1. Europäisches Parlament

4.2. Die Fondsausschüsse

4.3. Dialog mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen

4.4. Sozialpartner

4.5. Information / Publizität

FINANZANHÄNGE 100

Anhang 1: Finanzielle Abwicklung nach Zielen 2000

Anhang 2: Finanzielle Abwicklung der technischen Hilfe 2000

Anhang 3: Finanzielle Abwicklung

ALLGEMEINE ZUSAMMENFASSUNG

Der vorliegende Bericht stützt sich auf Artikel 45 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds. In diesem Bericht soll die Anwendung der Strukturfondsregelung im Jahr 2000, insbesondere die Durchführung der Strukturfondsinterventionen für die Ziele 1, 2 und3 und der Gemeinschaftsinitiativen dargestellt werden.

Über die von den Verordnungen vorgegebenen Anforderungen hinaus werden in Kapitel 1 die Höhepunkte des Jahres 2000 dargestellt, wobei insbesondere auf die Genehmigung der Programmplanungsdokumente und die Einleitung der ersten Interventionen vor Ort eingegangen wird.

Das Jahr 2000

Die Tätigkeit des vergangenen Jahres im Bereich der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts wird von zwei große Themen gekennzeichnet:

1. Genehmigung der Programme für den Zeitraum 2000-2006 sowie der Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiativen und die innovativen Maßnahmen

Nachdem 1999 die letzten Vorbereitungen stattgefunden hatten (siehe 11. Jahresbericht), konnte die Kommission bereits in diesem ersten Durchführungsjahr zahlreiche Programmplanungsdokumente (GFK/EPPD/OP) genehmigen.

Besonders zufriedenstellend ist die Situation bei den Ziel-1-Programmen (Regionen mit Entwicklungsrückstand), da die 7 GFK und 19 EPPD bis auf ein Programm (nationales EDV-Programm für Frankreich) alle genehmigt wurden. Von den OP im Rahmen der GFK wurden etwa die Hälfte genehmigt (46 genehmigte OP im Jahr 2000; 51 OP sind noch im Jahr 2001 zu genehmigen).

Für Ziel 2 (in wirtschaftlicher Umstellung begriffene Gebiete) konnten nur die EPPD für Finnland, Schweden und Dänemark genehmigt werden (insgesamt 8 EPPD), da die meisten Pläne erst zu Beginn des Jahres 2000 bei der Kommission eingegangen sind.

Im Rahmen von Ziel 3 (Humanressourcen) wurden die GFK/OP oder EPPD für sämtliche Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres 2000 genehmigt.

Insgesamt wurden im Jahr 2000 für die Ziele 1, 2 und 3 111 Interventionen (EPPD und OP) genehmigt.

Die Kommission hat im Laufe des Jahres die Leitlinien für die vier Gemeinschaftsinitiativen INTERREG III, URBAN II, EQUAL und LEADER + angenommen.

INTERREG III umfasst drei Ausrichtungen: grenzübergreifende Zusammenarbeit, transnationale Zusammenarbeit und interregionale Zusammenarbeit.

URBAN II betrifft die Revitalisierung von städtischen Problemvierteln.

Ziel der Initiative EQUAL ist die Gleichbehandlung auf dem Arbeitsmarkt und die Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern.

In der Kontinuität von LEADER I und II werden im Rahmen von LEADER+ Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gefördert.

Der Leitlinienentwurf für die innovativen Maßnahmen wurde von der Kommission im Juli gebilligt. Nach den Änderungsanträgen des Europäischen Parlaments wurde die endgültige Fassung der Leitlinien im Januar 2001 angenommen.

Nach Genehmigung der Programmplanungsdokumente für die Ziele 1, 2 und 3 konnten einige Programme bereits in diesem ersten Durchführungsjahr eingeleitet werden. So waren zum 31. Dezember 2000 13% der Gesamtmittel gebunden und 5% ausgezahlt. Diese Ausführungsraten entsprechen denen von 1994, dem ersten Durchführungsjahr des vorangegangenen Planungszeitraums (1994-1999).

2. Abschluss der alten Programme

Im Laufe des Jahres 2000 wurden zahlreiche Programme aus den vorangegangenen Planungszeiträumen abgeschlossen. So hat sich bei den Interventionen aus der Zeit vor 1989 die Zahl der noch abzuschließenden Programme von 89 auf 35 verringert. Besondere Anstrengungen wurden bei den italienischen Programmen unternommen, die den Großteil der noch abzuschließenden Dossiers ausmachten.

Von den Programmen des Planungszeitraums 1989-1993 wurden im Laufe des Jahres 73 abgeschlossen. 101 Programme stehen noch aus. Spürbare Fortschritte wurden insbesondere bei den italienischen und britischen Programmen erzielt.

Auch hat im Laufe des Jahres 2000 der Abschluss der Ziel-2-Programme (1994-1996) begonnen.

KAPITEL 1: HÖHEPUNKTE DES JAHRES 2000 IM RAHMEN DES NEUEN PROGRAMMPLANUNGSZEITRAUMS 2000-2006

1.1. Genehmigung der restlichen Ziel-2-Verzeichnisse

Nach Festsetzung der Bevölkerungshöchstgrenzen am 1. Juli 1999 hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihr bis zum 31. August 1999 ihre Vorschläge für die Ziel-2-Fördergebiete vorzulegen. Die Vorschläge wurden in der Zeit vom 16. August bis zum 3. Dezember 1999 übermittelt.

Folglich hatte die Kommission 1999 bereits einige Verzeichnisse grundsätzlich genehmigt: es handelte sich um die Verzeichnisse für Finnland, Belgien, Dänemark, die Niederlande, Deutschland, das Vereinigte Königreich und Spanien. Für die ersten fünf der genannten Mitgliedstaaten wurde 1999 ebenfalls die endgültige Entscheidung getroffen.

Am 18. Januar 2000 hat die Kommission die Verzeichnisse der Ziel-2-Fördergebiete für die übrigen unter dieses Ziel fallenden Mitgliedstaaten (Frankreich, Schweden, Österreich, Luxemburg) grundsätzlich genehmigt, ausgenommen für Italien, dessen Verzeichnisse im Juli grundsätzlich genehmigt wurden. Die endgültigen Entscheidungen über die noch zu genehmigenden Verzeichnisse wurden im Laufe des ersten Quartals 2000 erlassen (ausgenommen Italien: drittes Quartal).

1.2. Genehmigung der GFK/EPPD/OP für den Zeitraum 2000-2006

Da ein Großteil der Pläne für Ziel 1 noch vor dem 31. Dezember 1999 bei der Kommission eingegangen ist, konnten sämtliche GFK und EPPD im Jahr 2000 genehmigt werden, ausgenommen das nationale EDV-Programm für Frankreich, das Anfang 2001 genehmigt wurde. Bei den OP im Rahmen der GFK ist die Situation von Land zu Land unterschiedlich (siehe Tabelle weiter unten).

Für Ziel 2 wurden die Verzeichnisse der Fördergebiete später aufgestellt (siehe Ziffer 1.1.). Aus diesem Grund lag der Kommission am 31. Dezember 1999 noch kein Plan vor. Die Pläne sind jedoch fast alle in der Zeit von Anfang Januar bis Ende April 2000 eingegangen. Die im Jahr 2000 genehmigten EPPD betreffen nur drei der zwölf Mitgliedstaaten, die unter Ziel 2 fallen (Finnland, Schweden, Dänemark). Für die übrigen Mitgliedstaaten wurde der Großteil der Interventionen im Rahmen von Ziel 2 im Laufe des ersten Quartals 2001 genehmigt.

Zur Programmplanung für Ziel 2 ist zu bemerken, dass Frankreich sich als einziger Mitgliedstaat dazu entschlossen hat, die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (die aus dem EAGFL-Garantie finanziert werden, der kein Strukturfonds ist) in die EPPD einzubeziehen. In allen anderen Mitgliedstaaten sind die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums in einem besonderen "Entwicklungsplan für den ländlichen Raum" zusammengefasst.

Auch haben einige Mitgliedstaaten beschlossen, die ESF-Maßnahmen nicht in die Programmplanung für Ziel 2 einzubeziehen, und es vorgezogen, die Fördermittel dieses Fonds im Rahmen der Programmplanung von Ziel 3 (das ausschließlich aus dem ESF kofinanziert wird) einzusetzen.

Für Ziel 3 wurden die GFK/OP oder EPPD für alle Mitgliedstaaten (Portugal, Griechenland und Irland, die vollständig unter Ziel 1 oder die Übergangsunterstützung im Rahmen von Ziel 1 fallen, sind nicht betroffen) im Laufe des Jahres 2000 genehmigt. Insgesamt handelt es sich um 39 Interventionen (25 OP für Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich sowie 14 EPPD für die übrigen Mitgliedstaaten).

Im Rahmen der Interventionen des FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen wurden im Jahr 2000 neun EPPD (Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Schweden) genehmigt. Die drei Länder (Griechenland, Irland und Portugal), die vollständig unter Ziel 1 oder unter die Übergangsunterstützung im Rahmen von Ziel 1 fallen, sind nicht betroffen. Die Genehmigung der beiden EPPD für Italien und die Niederlande steht noch aus. Für Luxemburg ist keine Intervention vorgesehen.

Insgesamt wurden im Laufe des Jahres 2000 für die Ziele 1, 2 und 3 111 Interventionen (EPPD und OP) genehmigt. Davon betreffen 64 Ziel-1-Regionen (18 EPPD und 46 OP). Der Großteil der italienischen, portugiesischen und deutschen OP wurde genehmigt, während für Griechenland noch kein OP genehmigt wurde und für Spanien die Genehmigung bei einem Großteil der OP noch aussteht. 8 EPPD betreffen Ziel 2 und 39 Interventionen Ziel 3.

Im Lauf des Jahres 2000 genehmigte Interventionen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

1.3. Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiativen

Die Kommission hat am 28. April 2000 [1] die Leitlinien für die neue Gemeinschaftsinitiative INTERREG III (2000-2006) und die damit verbundenen vorläufigen Mittelzuweisungen für die einzelnen Mitgliedstaaten gebilligt. Der EFRE stellt im gesamten Zeitraum insgesamt 4 875 Mio. EUR (Preise von 1999) bereit.

[1] ABl. C 143 vom 23. Mai 2000, S. 6.

Die Initiative INTERREG wurde 1990 eingeführt, um die grenzübergreifende Zusammenarbeit zu fördern und den Gebieten an den Innen- und Außengrenzen der Union zu helfen, die infolge ihrer isolierten Lage auftretenden Probleme zu überwinden. Die neue Initiative INTERREG III für den Zeitraum 2000-2006 dehnt den Aktionsbereich aus, indem sie zugleich die interregionale sowie die transnationale Zusammenarbeit fördert. Somit betrifft INTERREG III drei Gebietsebenen:

* Ausrichtung A: grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen benachbarten Gebietskörperschaften mit dem Ziel, grenzübergreifende wirtschaftliche und soziale "Pole" aufzubauen und im Bereich der räumlichen Entwicklung nach gemeinsamen Konzepten vorzugehen;

* Ausrichtung B: transnationale Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, um eine umfassendere europäische Integration innerhalb größerer Zusammenschlüsse von Regionen zu fördern. Für die gesamte Union sind dreizehn Programme vorgesehen;

* Ausrichtung C: interregionale Zusammenarbeit, um die Wirksamkeit bestehender Instrumente zur regionalen Entwicklung durch Vernetzung der Regionen und der für Regionalpolitik zuständigen Behörden zu verbessern. Diese Ausrichtung umfasst auch die Zusammenarbeit von nicht benachbarten Regionen.

URBAN II: Nach befürwortender Stellungnahme des Europäischen Parlaments hat die Kommission Ende April 2000 die Leitlinien für die neue Gemeinschaftsinitiative URBAN II (2000-2006) angenommen, die im Amtsblatt C 141 vom 19. Mai 2000 veröffentlicht wurden.

EQUAL knüpft an die Gemeinschaftsinitiativen BESCHÄFTIGUNG und ADAPT an und baut auf den Erkenntnissen auf, die im Rahmen dieser Programme gewonnen wurden. EQUAL unterscheidet sich vom eigentlichen Sozialfondsprogramm dadurch, dass der Schwerpunkt auf die Erprobung neuer Wege zur Umsetzung politischer Prioritäten gelegt wird, und durch die Betonung der Partnerschaft in einem Kontext von transnationaler Zusammenarbeit. EQUAL beruht auf folgenden Grundsätzen:

* Partnerschaft: Partnerschaften sollen zwischen staatlichen Behörden (insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene), Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern, den Gleichstellungskommissionen, Einrichtungen für allgemeine und berufliche Bildung, dem gemeinnützigen Sektor und Kommunalbehörden sowie den Verwaltungsbehörden für die Länder eingerichtet werden;

* Thematischer Ansatz: Erprobung neuer Lösungsmöglichkeiten für Probleme, die verschiedene Formen von Diskriminierung und Ungleichheit gemeinsam haben, anstatt alle Aktivitäten auf eine spezifische Gruppe zu konzentrieren;

* Transnationalität: Zusammenarbeit mit Partnerschaften aus anderen Mitgliedstaaten, Aufbau auf den gewonnenen Erkenntnissen, Entwicklung neuer Methoden und Ansätze im Bereich der beruflichen Bildung und Schaffung von Arbeitsplätzen;

* Stärkung der Handlungskompetenz/Beteiligung: diejenigen, denen die Unterstützung zugute kommt, werden Gelegenheit haben, Einfluss auf die Gestaltung und Bewertung der Maßnahmen zu nehmen, die ihnen helfen sollen, sich auf dem Arbeitsmarkt zurecht zu finden;

* Innovation: dazu gehören neue Methoden zur Umsetzung, neue Systeme oder innovative Aktionen zur Behebung von Mängeln, die in zentralen Berichten, z. B. von der Social Exclusion Unit (Referat "soziale Ausgrenzung"), herausgestellt wurden;

* Verbreitung und "Mainstreaming": Förderung der Leitung politischer Entwicklungen auf nationaler und EU-Ebene.

Trotz der geringen Mittelausstattung (2,847 Mrd. EUR) werden der strategische Charakter und die Sichtbarkeit von EQUAL aufgrund des innovativen Konzepts und die Übertragung auf die eher "klassischen" Programme (Mainstreaming - Verbreitung bewährter Praktiken) weitaus größer sein.

LEADER+ : Am 14. April 2000 hat die Kommission eine Mitteilung an die Mitgliedstaaten über Leitlinien für die neue Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raums LEADER + [2] angenommen. Der Gesamtbeitrag der Gemeinschaft zu LEADER+ für den Zeitraum 2000-2006 wird mit 2 020 Mio. EUR veranschlagt und geht zu Lasten des EAGFL, Abteilung Ausrichtung.

[2] ABl. C 139 vom 18. Mai 2000, S. 5.

Wie bereits der Name deutlich macht, ist "Leader+" nicht einfach eine Fortsetzung der früheren Initiative Leader II. Die neue Initiative fördert und unterstützt auf lokaler Ebene ehrgeizige integrierte Strategien von hoher Qualität zur Entwicklung des ländlichen Raums. Weitere wichtige Schwerpunkte sind die Zusammenarbeit zwischen ländlichen Gebieten und deren Vernetzung. Grundsätzlich können alle ländlichen Gebiete in der EU mit Mitteln aus LEADER+ gefördert werden.

Die vier übergeordneten oder Schwerpunktthemen, die auf europäischer Ebene vorgeschlagen wurden, betreffen die wichtigsten Aspekte der Entwicklung des ländlichen Europa: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Erzeugnisse und Dienstleistungen durch den Einsatz neuen Know-hows und neuer Technologien; Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum; Aufwertung der lokalen Erzeugnisse und Erleichterung des Marktzugangs durch kollektive Maßnahmen; Valorisierung und Schutz des natürlichen und kulturellen Potenzials.

1.4. Die Leitlinienentwürfe für die innovativen Massnahmen

Gemäß Artikel 22 der allgemeinen Strukturfondsverordnung können bis zu 0,4 % der jährlichen Mittelausstattung des EFRE für die Kofinanzierung von innovativen Maßnahmen bereitgestellt werden. Der Vorschlag für die neuen Leitlinien für innovative Maßnahmen im Rahmen des EFRE wurde von der Kommission am 12. Juli 2000 angenommen. Mit diesen Leitlinien wird das in der allgemeinen Strukturfondsverordnung vorgegebene Ziel eines effizienteren Einsatzes der Strukturfondsmittel vor allem durch folgende Vorschläge umgesetzt:

* ein programmbezogenes anstelle eines projektbezogenen Konzepts;

* eine Verringerung der Zahl der strategischen Themen von 8 auf 3;

* eine engere Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen für die Abwicklung der innovativen Maßnahmen und den Verantwortlichen für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme;

* eine dezentralisierte Verwaltung und Durchführung auf regionaler Ebene.

Die neuen regionalen Programme für innovative Maßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, die Qualität der Ziel-1- und Ziel-2-Programme im Zusammenhang mit den drei folgenden strategischen Themen zu verbessern:

* eine auf Wissen und technologischer Innovation basierende regionale Wirtschaft: Unterstützung der benachteiligten Regionen bei der Anhebung ihres Technologieniveaus;

* e-EuropeRegio: die Informationsgesellschaft im Dienste der regionalen Entwicklung;

* regionale Identität und nachhaltige Entwicklung: Stärkung des Zusammenhalts und der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen durch ein integriertes Konzept für den wirtschaftlichen, ökologischen, kulturellen und sozialen Bereich.

Im Rahmen der neuen Regelung, die in den Leitlinien beschrieben wird, sind alle Regionen der EU aufgefordert, einen Programmvorschlag einzureichen, der eine Strategie für die Förderung der Innovation in der regionalen Entwicklung enthält. Die Strategie sollte im Rahmen einer Partnerschaft ausgearbeitet werden, die sämtliche regionalen Akteure umfasst, und sich auf eine Analyse der besonderen Stärken und Schwächen der Region stützen. Die regionalen Programme sind als Versuchslabor anzusehen, in dem die Regionen neue Ideen erproben können, wie es bei den Hauptprogrammen der Strukturfonds nicht immer möglich ist. Endziel sollte jedoch die Übertragung von positiven Ergebnissen auf die operationellen Programme sein, in deren Rahmen sie weiter verbreitet werden können. Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen für innovative Maßnahmen und den Verantwortlichen für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme erforderlich.

Anders als bisher wählt die Kommission nicht länger einzelne Projekte aus. Da die Regionen am besten wissen, was für sie innovativ ist, werden die regionalen Lenkungsausschüsse für die Auswahl der einzelnen Projekte zuständig sein. Diese Projekte können sehr breitgefächert sein und Maßnahmen wie Studien, Pilotprojekte, die Aufstellung strategischer Pläne, Vernetzung usw. umfassen. Pilotprojekte sollten auf KMU und Kleinstunternehmen ausgerichtet sein.

Die Vernetzung spielt eine wichtige Rolle. Die Regionen, die sich an Netzen beteiligen, sollten 1 bis 3 % ihrer Programmmittel für diesen Zweck bereitstellen. Darüber hinaus ist die Kommission bereit, eine begrenzte Anzahl von Netzwerk-Sonderprogrammen zu finanzieren, an denen mindestens fünf Regionen aus fünf Mitgliedstaaten beteiligt sein müssen, die neue Netze aufbauen wollen, um innovative Maßnahmen im Zusammenhang mit den drei oben beschriebenen strategischen Themen zu fördern.

Die Kommission hat den Leitlinienentwurf geändert, um den Empfehlungen des EFRE und des EP-Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr Rechnung zu tragen, und die Leitlinien im Januar 2001 förmlich genehmigt. Die ersten Programmvorschläge werden für Ende Mai 2001 erwartet. In den Jahren 2001 bis 2005 wird die Kommission jährlich anhand objektiver Kriterien Programme für eine Kofinanzierung auswählen. Dabei berücksichtigt sie insbesondere die Qualität und den innovativen Charakter des Vorschlags. Der Beitrag des EFRE an den Programmen, die eine Laufzeit von maximal zwei Jahren haben, liegt zwischen 300 000 EUR und 3 Mio. EUR. Sobald die regionalen Programme angelaufen sind, wird die Kommission zweimal einen Wettbewerb veranstalten, um die Projekte oder Maßnahmen zu ermitteln, die am besten zur Förderung der Innovation in der regionalen Entwicklung beitragen.

1.5. Abschluss der alten Programme

Im Laufe des Jahres 2000 wurde der Abschluss der Programme aus den vorangegangenen Planungszeiträumen intensiv vorangetrieben. Aus einer Anfang März 2001 erstellten Bilanz der Zahl der abgeschlossenen Programme für die einzelnen Programmplanungszeiträume geht im Wesentlichen folgendes hervor:

- Bei den Interventionen aus der Zeit vor 1989 hat sich die Zahl der noch abzuschließenden Programme von 89 (Stand: 30. Juni 2000) auf 35 (Stand: Ende Februar 2001) verringert. Der noch abzuwickelnde Betrag beläuft sich auf 124 Mio. EUR. Hervorzuheben ist bei den abgeschlossenen Dossiers der beachtliche Rückgang der noch offenen italienischen Dossiers, die den Großteil der noch abzuschließenden Programme ausmachten (75 italienische Dossiers von insgesamt 89 offenen Dossiers Mitte 2000): Ende Februar waren nur noch 24 italienische Programme abzuschließen.

- Für den Planungszeitraum 1989-1993 wurden seit dem 30. Juni 2000 insgesamt 73 Programme für einen Gesamtbetrag von 516 Mio. EUR abgeschlossen. Ende Februar 2001 standen noch 101 Dossiers für einen Gesamtbetrag von 714 Mio. EUR aus. Spürbare Fortschritte wurden insbesondere bei den italienischen (33 abgeschlossene Dossiers) und britischen Programmen (26 abgeschlossene Dossiers) erzielt. Die Bemühungen werden fortgesetzt, so dass im ersten Halbjahr 2001 mit dem Abschluss der spanischen (17) und der französischen Programme (11) zu rechnen ist.

- Wie geplant wurde mit dem Abschluss der Ziel-2-Programme (1994-1996) begonnen, deren Zahl ursprünglich 65 für ein Finanzvolumen von 759 Mio. EUR betrug. Die Ziel-2-Dossiers des Zeitraum 1994-1996, bei denen keine besonderen Probleme bestehen, dürften bis Ende des Sommers 2001 abgeschlossen sein.

KAPITEL 2: DURCHFÜHRUNG UND FINANZIELLE ABWICKLUNG DER PROGRAMME IN DEN MITGLIEDSTAATEN

2.1. Allgemeiner Überblick

Dieses Kapitel befasst sich ausschließlich mit der Durchführung der neuen Programme des Zeitraums 2000-2006. Auf die Weiterführung der Programme des Zeitraums 1994-1999 in den einzelnen Mitgliedstaaten wird in Kapitel 2.2 kurz eingegangen, soweit es markante Punkte gibt, die eine solche Darstellung rechtfertigen. Die innovativen Maßnahmen werden im vorliegenden Kapitel behandelt, da sie nicht Gegenstand einer Mittelaufteilung auf die Mitgliedstaaten sind.

2.1.1. Durchführung der Ziele 1, 2 und 3

Im Jahr 2000 wurde schrittweise mit der Durchführung der Interventionen des Zeitraums 2000-2006 begonnen. Daneben wurden auch die meisten Programme des Zeitraums 1994-1999 vor Ort weiter durchgeführt.

Verpflichtungsermächtigungen der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006 in Mio. EUR (zu Preisen von 1999), ohne Gemeinschaftsinitiativen und innovative Maßnahmen:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Ausführung der Mittel für alle Ziele zusammen:

Im Jahr 2000 wurden 115 Interventionen (OP und EPPD) genehmigt, so dass bei einigen Aktionen bereits in diesem ersten Jahr des Planungszeitraums mit der konkreten Durchführung begonnen werden konnte (Näheres zu den einzelnen Mitgliedstaaten siehe Kapitel 2.2.). Außerdem wurde für die meisten Programme der Anfangstermin für die Zuschussfähigkeit der entsprechenden Ausgaben, wie in der allgemeinen Verordnung vorgesehen, rückwirkend auf den 1. Januar 2000 festgesetzt. Allerdings wurde im Jahr 2000 aufgrund der geringen Zahl von genehmigten Ziel-2-Programmen dennoch keine zufriedenstellende Gesamtausführungsrate erzielt.

So wurden für alle Ziele zusammen 13% der im Zeitraum 2000-2006 verfügbaren Mittel gebunden und 5% ausgezahlt. Diese Ausführungsraten sind mit denen des Jahres 1994 zu Beginn des vorigen Planungszeitraums 1994-1999 vergleichbar. Wahrscheinlich wird sich die Ausführung im Jahr 2001 erheblich beschleunigen, da die Ziel-2-Programme dann konkret anlaufen werden. Die Mechanismen einer Vorauszahlung in Höhe von 7% sowie der automatischen jährlichen Mittelbindungen werden die Durchführung der Aktionen erleichtern.

Anhang 1 gibt Aufschluss über die Ausführung der Fonds nach Mitgliedstaaten und Fonds (Mittelbindungen und Zahlungen im Vergleich zu den insgesamt bereitgestellten Mitteln).

In Anhang 3 ist überdies die Ausführung des Haushaltsplans dargestellt (Mittelbindungen und Zahlungen im Vergleich zu den für das Jahr verfügbaren Haushaltsmitteln).

Insgesamt wurden die im Jahr 2000 für die einzelnen Ziele, die Gemeinschafts initiativen und die innovativen Maßnahmen verfügbaren Haushaltsmittel zu 51,8% gebunden. Die Mittelverwendung fällt je nach Haushaltslinie sehr unterschiedlich aus. So wurden bei Ziel 3 94,6% der für das Jahr verfügbaren Mittel in Anspruch genommen, bei Ziel 2 dagegen lediglich 4,6% (siehe die obigen Ausführungen). Auch beim FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen wurden die verfügbaren Mittel in sehr hohem Maße in Anspruch genommen. Bei den Zahlungsermächtigungen ist dasselbe Muster zu erkennen mit einer sehr hohen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel im Falle von Ziel 3 und des FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen, einem geringen Verbrauch bei Ziel 2 und keinerlei getätigten Zahlungen bei den Gemeinschaftsinitiativen. Aufgrund dieser unvollständigen Inanspruchnahme der für das Jahr 2000 verfügbaren Mittel werden bestimmte Übertragungen auf die folgenden Jahre vorgenommen.

Übertragungen von Verpflichtungsermächtigungen vom Jahr 2000 auf die nachfolgenden Jahre:

Da bestimmte Interventionen im Jahr 2000 noch nicht genehmigt oder durchgeführt werden konnten, schlug die Kommission eine Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen vom Jahr 2000 auf die Jahre 2002-2006 vor, die vom Europäischen Parlament im Mai 2001 genehmigt wurde. Es handelt sich insgesamt um Verpflichtungsermächtigungen im Betrag von 6,152 Mrd. EUR, davon 3,589 Mrd. EUR für Ziel 1, 864 Mio. EUR für Ziel 2, 4,5 Mio. EUR für das FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen und 1,695 Mrd. EUR für die Gemeinschaftsinitiativen. Diese Art von Übertragung ist nur im Jahr 2000, dem ersten Jahr des Planungszeitraums 2000-2006, möglich.

Durchführung von Ziel 1 (Regionen mit Entwicklungsrückstand):

Nahezu alle EPPD sowie sämtliche GFK wurden im Jahr 2000 genehmigt, desgleichen etwa die Hälfte der den GFK zugehörigen OP (46 genehmigte OP, so dass im Jahr 2001 noch 51 OP zur Genehmigung ausstehen). Infolgedessen konnten Mittelbindungen vorgenommen werden und zahlreiche Aktionen vor Ort anlaufen. So war es sämtlichen Mitgliedstaaten - mit Griechenland als wichtiger Ausnahme - möglich, bereits im Jahr 2000 mit der Durchführung ihrer Programme zu beginnen. In Bezug auf die Verpflichtungsermächtigungen kommen die Programme in den einzelnen Mitgliedstaaten relativ gleichmäßig voran, wobei Irland allerdings eine deutlich über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegende Mittelbindungsrate aufweist (21% gegenüber durchschnittlich 9%), was insbesondere auf eine bessere Vorbereitung hinsichtlich der Partnerschaft (Einsetzung und Konsultation des Begleitausschusses) sowie auf das Vorliegen förderfähiger Projekte zurückzuführen ist, die in Erwartung einer Kofinanzierung ,in Reserve" gehalten wurden. Bei den Zahlungen sind größere Unterschiede zu verzeichnen. So weisen die meisten Mitgliedstaaten eine Auszahlungsrate von etwa 7% auf, was der bei Genehmigung des Programms getätigten Vorauszahlung entspricht, während drei Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich und vor allem Spanien) im Rückstand liegen. Dieser ist größtenteils darauf zurückzuführen, dass die Programme erst ganz am Ende des Jahres 2000 genehmigt wurden (einige erst Ende Dezember), so dass die entsprechenden Zahlungen nicht mehr im selben Jahr getätigt werden konnten. Die ersten Zahlungen erfolgten erst Anfang 2001. Infolgedessen beläuft sich die durchschnittliche Auszahlungsrate bei Ziel 1 auf 3,3%.

Durchführung von Ziel 2 (Umstellung der Gebiete mit Strukturproblemen):

Im Jahr 2000 konnten nur die EPPD von drei Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland und Schweden) genehmigt werden. Infolgedessen konnten auch nur diese Mitgliedstaaten mit der konkreten Durchführung ihrer Programme beginnen. Allerdings wurden die schwedischen EPPD für Ziel 2 erst Ende Dezember 2000 verabschiedet, so dass im Jahr 2000 keine Zahlungen mehr getätigt werden konnten. Dänemark und Finnland verzeichnen beide eine Auszahlungsrate von 7%, was - wie bei Ziel 1 - der bei Genehmigung der Programme getätigten Vorauszahlung entspricht. Die allermeisten Programme der übrigen Mitgliedstaaten wurden von der Kommission im ersten Quartal 2001 genehmigt, so dass nun mit der konkreten Durchführung begonnen werden kann und für das Jahr 2001 mit einem zufriedenstellenden Voranschreiten der Aktionen zu rechnen ist. Die globale Mittelbindungsrate beläuft sich auf 15%, die Auszahlungsrate auf 4%.

Durchführung von Ziel 3:

Im Rahmen von Ziel 3 werden Maßnahmen zur Entwicklung der Humanressourcen in sämtlichen nicht unter Ziel 1 fallenden Gebieten unterstützt. Etwa ¾ der ESF-Mittel für Ziel 3 sind allein für die vier Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich bestimmt. Der unterschiedliche Umfang der ESF-Unterstützung in den Mitgliedstaaten spielte sowohl bei der Aushandlung der Programme als auch für deren Inhalt eine wichtige Rolle. Während die umfangreicheren Programme in der Regel in die bestehende aktive Arbeitsmarktpolitik eingebunden sind, konzentrieren sich die kleineren ESF-Programme tendenziell stärker auf eine begrenztere Palette von (häufig) innovativeren Tätigkeiten.

Im Laufe des Jahres 2000 wurden zahlreiche Programmplanungsdokumente für Ziel3 angenommen, so dass bereits in diesem ersten Jahr des Planungszeitraums mit der konkreten Durchführung begonnen werden konnte. In den drei Mitgliedstaaten Spanien, Italien und Vereinigtes Königreich allerdings, die sich für eine Programmplanung im Rahmen eines in mehrere OP gegliederten GFK entschieden haben (im Gegensatz zu den übrigen Mitgliedstaaten, die eine Programmplanung im Rahmen mehrerer EPPD gewählt haben), wurden die GFK zwar im Jahr 2000 verabschiedet, doch konnten die dazugehörigen Programme erst 2001 genehmigt werden. Diese Tatsache erklärt, weshalb bei Ziel 3 eine niedrigere Ausführungsrate zu verzeichnen ist als bei den Zielen 1 und 2. Dies gilt insbesondere für die Mittelbindungen mit einer globalen Mittelbindungsrate von 10%. Die Auszahlungsrate beträgt 4,5%.

2.1.2. Durchführung der Gemeinschaftsinitiativen

INTERREG III:

Nach Annahme der Leitlinien für INTERREG III wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung der endgültigen Mitteilung im Amtsblatt [3] detaillierte Vorschläge einzureichen.

[3] ABl. C 143/6 vom 23. Mai 2000

Gegen Ende des Jahres 2000 waren bei der Kommission 46 grenzübergreifende Programme (Ausrichtung A) und 7 transnationale Programme (Ausrichtung B) eingegangen. Für viele dieser Programme haben die Kommissionsdienststellen die Prüfung und die Verhandlungen mit den betreffenden Regionen eingeleitet, um eine möglichst rasche Genehmigung zu ermöglichen. Die konkrete Durchführung der Programme hat daher im Jahr 2001 begonnen.

URBAN II:

Nach der Veröffentlichung der Leitlinien für URBAN II war die Kommission ihren Gesprächspartnern in den Mitgliedstaaten - insbesondere mittels eines Leitfadens - bei der Ausarbeitung der neuen Programme behilflich. Der Leitfaden konnte bereits ab Mai 2000 auf der Internet-Site Inforegio abgerufen werden.

Die Mitgliedstaaten haben bei der Kommission Anträge für deutlich mehr als die ursprünglich vorgesehenen 55 Städte eingereicht. Die Kommission hat besondere Anstrengungen unternommen, um insgesamt 70 Städte in die Unterstützung im Rahmen von URBAN einzubeziehen. Allerdings wurden bis zum 31. Dezember 2000 erst 28 Programme vorgelegt.

EQUAL:

Am 14. April 2000 wurden in Lissabon unter der portugiesischen EU-Präsidentschaft die Leitlinien für EQUAL unterzeichnet. Im September 2000 gingen die Programmentwürfe ein, worauf die Verhandlungen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten eingeleitet wurden. Diese dauerten den ganzen Herbst und Winter und führten im März 2001 schließlich zur Genehmigung von 17 Programmen (Belgien hat zwei gesonderte Programme eingereicht: eines für den französisch- und deutschsprachigen und eines für den niederländischsprachigen Landesteil; für Nordirland gibt es ein spezifisches Programm innerhalb des Vereinigten Königreichs).

LEADER +:

Die Gemeinschaftsinitiative LEADER + wird über 73 Programme (davon 12 auf nationaler und 61 auf regionaler Ebene) durchgeführt. Die Programme wurden im ersten Halbjahr 2001 genehmigt.

2.1.3. Innovative Maßnahmen und technische Hilfe

Innovative Maßnahmen:

Im Jahr 2000 wurden keine neuen innovativen Maßnahmen und Projekte eingeleitet. Parallel zur Ausarbeitung der neuen Leitlinien für den Zeitraum 2000-2006 gingen die Durchführung und der Abschluss der ,alten", im Zeitraum 1994-1999 genehmigten Projekte weiter. Zu Beginn des Jahres 2000 waren noch 295 der ursprünglich 329 Projekte in der Durchführung. Zu Jahresende war es noch 252 Projekte, von denen eine große Zahl im Jahr 2001 und die restlichen im Jahr 2002 abgeschlossen werden sollen.

Folgende Veranstaltungen des Jahres 2000 waren im Zusammenhang mit diesen Projekten von besonderem Interesse:

* Nach zehn Jahren fand im Dezember 2000 in Palermo, Sizilien, die letzte Europartenariat-Veranstaltung auf Initiative der Kommission statt. Künftig können Veranstaltungen dieser Art von den Regionen im Rahmen der Ziel-1- und Ziel-2-Programme organisiert werden.

* Im Juni 2000 gab es in Madrid ein Seminar für die an RIS/RITTS (Informationstechnologie) beteiligten Regionen. Über 200 Vertreter aus knapp 100 europäischen Regionen, darunter auch aus den Beitrittsländern, nahmen an diesem Seminar teil, das die Möglichkeit für den Austausch bewährter Praktiken und für die Weiterentwicklung der interregionalen Zusammenarbeit im Bereich der Innovationsförderung bot.

* RINNO (technische Hilfe beim Aufbau einer Datenbank über Innovations maßnahmen in den Regionen), ein mit 1 Mio. EUR ausgestattetes gemeinsames Projekt der GD Regionalpolitik und der GD Unternehmen, wurde im Januar 2000 für eine Laufzeit von zwei Jahren gestartet. RINNO ist ein zentrales Hilfsmittel für die Regionen, das ihnen Informationen und Beispiele von bewährten Praktiken im Zusammenhang mit Maßnahmen liefert, die andernorts zur Förderung von (technologischen) Innovationen - insbesondere in Bezug auf KMU - unternommen werden.

* Die Aktionspläne für die regionalen Innovationsstrategien (RIS) wurden im Jahr 2000 in 30 Regionen weiter durchgeführt, und sechs Projekte für den interregionalen Technologietransfer (RTTS) haben ihre Schlussphase erreicht.

* Projekte im Rahmen von RISI 1, RISI 2 und RISI + (regional information society initiative - Strategie für die Informationsgesellschaft in den Regionen): Sechs Projekte wurden im Jahr 2000 abgeschlossen, 22 weitere Projekte laufen noch. 13 RISI+-Projekte haben es den Regionen ermöglicht, die Ergebnisse der Pilotprojekte in die Mainstream-Programme im Rahmen der Ziele 1 und 2 einzubeziehen. Im Juli 2000 fand in Sovia, Spanien, eine Konferenz statt, an der rund 50 Regionen teilnahmen. Ziel war es, die Regionen mit den Möglichkeiten zur Entwicklung einer regionalen Informationsgesellschaft größerer Dimensionen vertraut zu machen. Diese Aktionen werden aus dem EFRE oder dem ESF unterstützt.

* ECOS-OUVERTURE (interregionale Zusammenarbeit mit Drittländern): Im Januar 2000 wurde in Brüssel ein Seminar für die beteiligten Regionen veranstaltet. Insgesamt laufen zur Zeit 63 Projekte.

* Im Juli 2000 fand in Neapel ein Seminar über die territorialen Beschäftigungspakte statt, das von 400 Teilnehmern besucht wurde. Dabei wurden Erfahrungen diskutiert, die mit den Pakten gewonnen und in die Mainstream-Programme einbezogen worden waren. Die im Rahmen von Artikel 10 der EFRE-Verordnung finanzierte technische Hilfe für diese Pakte läuft spätestens im Dezember 2001 aus. Für einige der Pakte wurde bereits sichergestellt, dass ihre Tätigkeiten im Rahmen der neuen EPPD und operationellen Programme des Zeitraums 2000-2006 fortgesetzt werden können.

* KULTUR: Die meisten der 37 Projekte sind inzwischen abgeschlossen. Für drei Projekte steht jedoch der Schlussbericht noch aus, und für elf weitere Projekte werden ergänzende Informationen benötigt. Eines der Projekte läuft noch bis Mitte 2001.

Eine 1999 durchgeführte Bewertung der Projekte des Zeitraums 1994-1999 zeigte, dass sehr viele dieser Projekte positive Ergebnisse erbracht haben. Ihr Erfolg lässt sich auch daran ablesen, dass Aktivitäten dieser Art inzwischen fester Bestandteil der Mainstream-Programme sind. Die Kommission konnte daher eine neue Generation innovativer Maßnahmen einleiten, denen der von RIS und RISI verfolgte, an den Bedürfnissen der neuen Wirtschaft orientierte Ansatz zugrunde liegt.

Im Bereich der Humanressourcen (Artikel 6 der ESF-Verordnung) gab es im Jahr 2000 ebenfalls erwähnenswerte Fortschritte:

* Neue Beschäftigungsmöglichkeiten: Die meisten der 1996 und 1997 ausgewählten Projekte wurden bis Dezember 2000 abgeschlossen. Angesichts der inhaltlichen Nähe zur Pilotaktion ,Drittes System und Beschäftigung" [4] wurden einige der ausgewählten Projekte in die Nutzbarmachung der Projekte der Pilotaktion einbezogen. Dabei wurden bislang Ergebnisse sektoraler Art (z.B. Kultur und lokale Dienstleistungen), horizontaler Art (z.B. Schaffung von Arbeitsplätzen, neue Informationstechnologien) und instrumenteller Art (Entwicklungs instrumente und Finanzierung) erzielt. Anfang des Jahres 2000 veröffentlichte die Kommission ein Projektverzeichnis mit Beschreibungen und Kontaktangaben für die 82 Projekte, die im Rahmen der 1996 und 1997 durchgeführten Ausschreibungen finanziert wurden [5]. Dieses Verzeichnis wurde an zahlreiche Organisationen, darunter die ESF-Stellen in den Mitgliedstaaten, verteilt.

[4] http://europa.eu.int/comm/employment_social/empl&esf/3syst/index_de.htm

[5] ,ESF Art. 6 96/97 - Projektverzeichnis ,Neue Beschäftigungsmöglichkeiten", ISBN 92-828-7728-0. Diese Informationen sind auch abrufbar unter http://europa.eu.int/comm/employment_social/actions/index_de.htm.

* Lokales Sozialkapital: Die 30 Projekte der Pilotaktion ,Lokales Sozialkapital", die in zwölf Mitgliedstaaten durchgeführt werden, liefen am 1. September 1999 an. Mit der Pilotaktion sollen bewährte Verfahren für die Durchführung von Artikel 4 Absatz 2 der ESF-Verordnung in Bezug auf die Ziel-1- und Ziel-3-Programme ermittelt werden. Bei den zwischengeschalteten Stellen im Rahmen der Pilotaktion ,Lokales Sozialkapital" handelt es sich um Organisationen ohne Erwerbscharakter, die finanzielle und technische Unterstützung für Mikroprojekte bereitstellen, die den sozialen Zusammenhalt wiederherstellen, lokale Netze und Gruppen stärken und die soziale Eingliederung sowie die Gründung von Kleinstunternehmen und Genossenschaften fördern.

Vom 8.-11. Juli wurde in Belgien eine ,Sommeruniversität" veranstaltet, an der Vertreter aller zwischengeschalteten Stellen, die externen Bewerter und Vertreter der Kommission teilnahmen. Im Mittelpunkt standen praktische Fragen wie die Auswahl und Begleitung von Mikroprojekten und die Verwaltung von Partnerschaften, wobei an die Erörterungen auf dem elektronischen Diskussionsforum CIRCA angeknüpft wurde. Außerdem bot die Sommeruniversität den Projektträgern generell die Gelegenheit, zusammenzutreffen und Informationen und Erfahrungen auszutauschen.

Im November 2000 legten die für die laufende und die Ex-post-Bewertung der gesamten Pilotaktion verantwortlichen externen Bewerter den ersten Jahresbericht vor. Darin kamen sie zu dem Ergebnis, dass die Pilotaktion inzwischen generell voll ausgereift und operationell ist (auch was die Systeme für die finanzielle Abwicklung anbelangt), eine beträchtliche Zahl von Mikroprojekten umfasst und sich auf gut funktionierende lokale Partnerschaften stützt. Der Bericht wurde dem ESF-Ausschuss auf seiner Sitzung vom 15. Dezember 2000 vorgelegt.

* Mobilität der Arbeitskräfte: Zur Förderung von Innovationen, die den Zielen des Aktionsplans zur Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer (KOM(97) 586) dienlich sind, hat der ESF 13 Projekte im Bereich des industriellen Wandels und der Umstrukturierung unterstützt. Bei diesen Projekten geht es insbesondere um die Auswirkungen von Freizügigkeitshemmnissen und/oder um die Förderung der geografischen und beruflichen Mobilität. Die Projekte sind derzeit in der Abschlussphase.

* Branchenübergreifender und sektoraler sozialer Dialog: Nach einem Anfang 1999 an die europäischen Organisationen der Sozialpartner gerichteten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen werden jetzt neun Projekte gefördert, mit denen neue Formen der Arbeitsorganisation, neue Ausbildungsmethoden und neue Formen des Dialogs erprobt werden.

Technische Hilfe:

Neben der im Rahmen der GFK und der Interventionen (OP und EPPD) finanzierten technischen Hilfe können von der Kommission Maßnahmen der technischen Hilfe ergriffen werden, die von gemeinschaftlichem Interesse sind und mit denen auf spezifische Bedürfnisse bei der Durchführung der Strukturfonds eingegangen wird. Es kommt nämlich vor, dass die Kommission mit Aufgaben konfrontiert wird, die sie nur mit Hilfe von auswärtigem Sachverstand erfuellen kann. Diese Hilfen können in Form von Verträgen oder von Zuschüssen erfolgen.

Im Zeitraum 2000-2006 gelten für diese auf Initiative der Kommission finanzierte technische Hilfe die Bestimmungen von Artikel 23 der allgemeinen Verordnung. Gemäß der Verordnung können für diese technische Hilfe maximal 0,25% der jährlichen Mittelausstattung der einzelnen Fonds verwendet werden.

Die finanzielle Abwicklung der auf Gemeinschaftsebene unternommenen Maßnahmen der technischen Hilfe stellt sich im Jahr 2000 wie folgt dar (in Mio. EUR):

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

In Anhang 2 sind die Maßnahmenarten sowie die dafür jeweils gebundenen Beträge wiedergegeben.

Am Beginn des Haushaltsjahres legt die für die Verwaltung des EFRE zuständige Generaldirektion Regionalpolitik gemäß Artikel 48 Absatz 3 Buchstabe c) der Verordnung dem Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen (der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt) die Vorausschätzungen des Mittelverbrauchs während des Jahres zur Stellungnahme vor.

2.1.4. Überprüfung der Zusätzlichkeit

Seit 1989 ist in der Strukturfondsregelung die Anwendung des Zusätzlichkeits prinzips vorgesehen. Danach müssen die Mitgliedstaaten ihre Strukturausgaben (ohne EU-Beteiligung) von einem Programmplanungszeitraum zum nächsten real mindestens auf demselben Niveau aufrechterhalten. Diese Strukturausgaben umfassen sowohl Ausgaben, die im Rahmen der Strukturfondsprogramme kofinanziert werden, als auch solche, bei denen dies aufgrund ihrer Zuschussfähigkeit möglich gewesen wäre.

Für den Zeitraum 2000-2006 wurde das Verfahren zur Überprüfung der Zusätzlichkeit vereinfacht. Statt wie bisher jährlich wird diese Überprüfung jetzt nur noch dreimal erfolgen: einmal ex ante, einmal zur Halbzeit (2003) und einmal Ende 2005. Außerdem wird bei der Ausgabenhöhe, die im Zeitraum 2000-2006 gegenüber 1994-1999 aufrechtzuerhalten ist, den herrschenden gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten sowie einigen spezifischen Bedingungen wie z.B. Privatisierungen, einer außergewöhnlichen Höhe der Strukturausgaben im vorangegangenen Zeitraum und einer etwaigen Verringerung der Strukturfondsausgaben des Zeitraums 2000-2006 gegenüber 1994-1999 Rechnung getragen.

Die Zusätzlichkeit ist eingehalten, wenn

- bei der Ex-ante-Überprüfung die vorgesehenen durchschnittlichen jährlichen Ausgaben des Zeitraums 2000-2006 - abgesehen von bestimmten in Artikel 11 der allgemeinen Strukturfondsverordnung genannten Fällen - mindestens dieselbe Höhe erreichen wie die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben des vorigen Zeitraums;

- bei der Überprüfung Ende 2003 die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben des Zeitraums 2000-2002 mindestens die durchschnittliche Höhe der bei der Ex-ante-Überprüfung vereinbarten Ausgaben des Zeitraum 2000-2006 erreicht haben;

- bei der Überprüfung Ende 2005 die durchschnittlichen jährlichen Ausgaben des Zeitraums 2000-2004 mindestens die durchschnittliche Höhe der bei der Ex-ante-Überprüfung vereinbarten oder bei der Halbzeitüberprüfung revidierten Ausgaben des Zeitraums 2000-2006 erreicht haben.

Diese Bedingung muss von dem betreffenden Mitgliedstaat für die in den Ziel-1-Regionen insgesamt getätigten Ausgaben erfuellt werden. Bei den Zielen 2 und 3 werden die auf nationaler Ebene getätigten Ausgaben berücksichtigt.

Zusammenhang zwischen Programmplanung und Zusätzlichkeit

Die Zusätzlichkeit ist mit der Programmplanung und den verschiedenen Etappen der Bewertung der Strukturfondsprogramme (Ex-ante-, Zwischen- und Schlussbewertung) verknüpft und spielt daher für die verschiedenen Entscheidungen der Kommission bei der Programmplanung eine Rolle. Insbesondere

- wird gemäß Artikel 11 der allgemeinen Verordnung das GFK/EPPD von der Kommission erst genehmigt, nachdem eine Ex-ante-Bewertung der Zusätzlichkeit stattgefunden hat;

- hat die Kommission in die GFK/EPPD eine Klausel aufgenommen, wonach die zur Halbzeit erfolgende Umprogrammierung von der Kommission nur genehmigt wird, wenn der Mitgliedstaat Ende 2003 die für die Halbzeitüberprüfung der Zusätzlichkeit erforderlichen Angaben übermittelt hat. In begründeten Ausnahmefällen kann die Kommission, um übermäßige Verzögerungen beim Programmplanungsverfahren zu vermeiden, in die Entscheidung im Rahmen der Halbzeitüberprüfung eine Klausel aufnehmen, nach der solange keine neuen Mittelbindungen vorgenommen werden, bis sämtliche für die Halbzeit überprüfung der Zusätzlichkeit erforderlichen Angaben übermittelt worden sind;

- kann, wenn die Kommission Ende 2005 anhand der ihr vorliegenden Ausgaben feststellt, dass ein Mitgliedstaat das Zusätzlichkeitsprinzip faktisch nicht eingehalten hat (es geht also nicht mehr um die Übermittlung von Angaben, sondern um die Nichteinhaltung der Ausgabenhöhe), für den kommenden Zeitraum eine Kürzung der Zuweisungen von Strukturfondsmitteln für diesen Mitgliedstaat ins Auge gefasst werden.

Ex-ante-Überprüfung für den Zeitraum 2000-2006

Bevor die Programme der Mitgliedstaaten für den neuen Zeitraum genehmigt wurden, musste jeweils die Ex-ante-Überprüfung der Zusätzlichkeit abgeschlossen werden. Diese Überprüfung erfolgte gesondert für Ziel 1 auf der einen und für die Ziele 2 und 3 zusammen auf der anderen Seite, wobei sich die Überprüfungsmethode für letztere gegenüber dem vorigen Programmplanungszeitraum grundlegend geändert hat.

Ziel 1

Für Ziel 1 ist gemäß der Verordnung die Höhe der öffentlichen Strukturausgaben oder der Ausgaben gleicher Art zu bestimmen, die der Mitgliedstaat in den unter Ziel 1 fallenden Regionen insgesamt aufrechterhält. In der Regel entspricht die Höhe dieser Ausgaben in realen Werten mindestens den Ausgaben des vorigen Zeitraums. Die Hauptergebnisse dieser Berechnungen, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt und von der Kommission geprüft wurden, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Bei der Interpretation der Tabelle ist ein Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten - nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Größe der Bevölkerung und der Wirtschaft in den Ziel-1-Regionen der einzelnen Mitgliedstaaten - nur schwer möglich. Außerdem machen die unterschiedlichen institutionellen Gegebenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten eine Anpassung der Methoden und Hypothesen erforderlich, um die bei der Überprüfung der Zusätzlichkeit anfallenden Verwaltungskosten in einem angemessenen Rahmen zu halten. Aus diesem Grunde wurde bei der Festlegung der Methoden mehr Gewicht auf die Vergleichbarkeit der Daten im zeitlichen Verlauf innerhalb ein und desselben Mitgliedstaats gelegt und weniger auf die vollständige Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten.

Die entscheidenden Zahlen sind diejenigen in der Spalte ,2000-2006" mit der Höhe der durchschnittlichen jährlichen Ausgaben, die der Mitgliedstaat erreichen muss und die bis Ende 2003 und nochmals bis Ende 2005 überprüft wird. Die Ausgaben von 1994-1999 lieferten Anhaltspunkte für die Bestimmung der Ausgabenhöhe im Zeitraum 2000-2006, wenngleich aufgrund des Zeitpunkts der Ex-ante-Überprüfung, die für die meisten Mitgliedstaaten Ende 1999 oder Anfang 2000 erfolgen musste, für die Jahre 1998 und 1999 häufig erst vorläufige Zahlen vorlagen. Beim Vergleich der prozentualen Veränderungen zwischen 1994-1999 und 2000-2006 ist Folgendes zu beachten:

- Der 10%ige Ausgabenrückgang in Deutschland ist nach Auffassung der Kommission mit den Erfordernissen der Zusätzlichkeit vereinbar. Gemäß der Verordnung ist nämlich bei der Ex-ante-Bestimmung der während des Zeitraums zu erreichenden Ausgabenhöhe ,eine im vorausgegangenen Programmplanungs zeitraum außergewöhnliche Höhe der öffentlichen Strukturausgaben oder der Ausgaben gleicher Art des Mitgliedstaats" zu berücksichtigen. Eine solche Situation war im Gefolge der deutschen Vereinigung eindeutig gegeben.

- In den Kohäsionsfondsländern sind erhebliche Ausgabenerhöhungen zu verzeichnen, die zum einen auf die Erfordernisse der Kofinanzierung und zum anderen auf die Anstrengungen zurückgehen, die für den weiteren Abbau des beim Sach- und Humankapital gegenüber der restlichen EU bestehenden Gefälles erforderlich sind. Im besonderen Fall von Irland ist die geplante Erhöhung um beinahe 100% auf einen sehr ehrgeizigen nationalen Entwicklungsplan zurückzuführen, der aufgestellt wurde, um Entwicklungsengpässe abzubauen und so auch weiterhin ein hohes Wachstum zu ermöglichen.

- In Italien ist die 20%ige Ausgabenerhöhung im Zusammenhang mit der Ausgabenhöhe im Zeitraum 1994-1999 zu betrachten, die niedriger ausfiel als erwartet, und geht auf die Absicht der Regierung zurück, die Kapitalausgaben zu erhöhen, um die wirtschaftliche Entwicklung im Süden des Landes zu beleben.

- In den übrigen Ländern sind die sozioökonomischen Probleme in den Ziel-1-Regionen häufig weniger signifikant und rechtfertigen nicht unbedingt wesentliche Ausgabenerhöhungen von einem Zeitraum zum nächsten.

Tabelle: Jährlicher Durchschnitt der nationalen öffentlichen Strukturausgaben oder Ausgaben gleicher Art in den Ziel-1-Regionen und den im Rahmen von Ziel 1 übergangsweise unterstützten Regionen (in Mio. EUR zu Preisen von 1999)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Ziele 2 und 3 zusammen:

Die Mitgliedstaaten müssen die nationalen Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik und gegebenenfalls (mit Begründung seitens des Mitgliedstaats) sonstige zur Verwirklichung der Ziele 2 und 3 erforderliche Ausgaben mitteilen. Infolgedessen

- wird für die Ziele 2 und 3 eine einzige Überprüfung anhand derselben Angaben vorgenommen;

- betreffen die Ausgaben das gesamte Gebiet des Mitgliedstaats einschließlich der unter Ziel 1 fallenden Regionen. Es handelt sich also um Angaben, die sich direkt aus den Statistiken auf nationaler Ebene ergeben.

Um die Entwicklung eines transparenten Maßstabs für die öffentlichen Ausgaben zu erleichtern, hat die Kommission den Mitgliedstaaten angeraten, die von der OECD erhobenen Daten zur aktiven Arbeitsmarktpolitik (ALMP) heranzuziehen. Seit mehr als zehn Jahren erstellt die OECD einen jährlichen Datensatz über die in den Mitgliedstaaten getätigten Ausgaben für die aktive Arbeitsmarktpolitik. Die Daten sind international anerkannt, haben eine verlässliche Quelle, und die Mitgliedstaaten selbst legen die Daten nach vereinbarten Definitionen vor. Die meisten Mitgliedstaaten haben diese Daten als Ausgangspunkt für die Erörterungen der Ausgabentrends verwendet, um die Beurteilung der Zusätzlichkeit zu erleichtern.

Indem die Verwendung eines gemeinsamen Datensatzes gefördert wurde, ging es aber nicht darum, ein starres System für die Überprüfung der Zusätzlichkeit zu schaffen. In Fällen, in denen die Mitgliedstaaten überzeugend darlegen konnten, dass die Daten die Palette von Arbeitsmarktprogrammen (Schweden) oder Veränderungen bei den wirtschaftlichen Bedingungen (Finnland) nicht in vollem Umfang widerspiegelten, wurden die Zusätzlichkeitstabellen angepasst, um diesen Faktoren Rechnung zu tragen. Im Programmplanungszeitraum werden die OECD-Daten einen nützlichen Maßstab bilden, mit dem beurteilt werden kann, wieweit sich die Mitgliedstaaten bei den Strukturfondsprogrammen im Rahmen der Ziele 2 und 3 an das Zusätzlichkeitsprinzip halten.

2.2. Die Durchführung der Programme in den Mitgliedstaaten

2.2.1. BELGIEN

Zeitraum 1994-1999

Die endgültige Bilanz für das Ende 1999 abgeschlossene Ziel-1-EPPD Hennegau ergibt eine Mittelbindungsrate von über 98%. Der größte Teil der Strukturfondsmittel wurde für Maßnahmen verwendet, die Direktbeihilfen an die Unternehmen umfassten (Beihilfen für Investitionen und für die Forschung), sowie für indirekte Fördermaßnahmen (Erschließung von Industriegebieten). Die Entwicklung und Ausstattung von Forschungszentren und Spitzentechnologiezentren wurden ebenfalls fortgesetzt. Eine positive Bilanz ist bei der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze zu verzeichnen, da allein die Maßnahme für Investitionsbeihilfen bereits zur Schaffung von 6692 Arbeitsplätzen (statt der ursprünglich anvisierten 4800) geführt hat. Den vorliegenden Bewertungen zufolge kann realistischerweise mit 12000 Arbeitsplätzen gerechnet werden.

Die Maßnahmen zur Modernisierung des Unterrichts wurden fortgesetzt. Parallel zu diesen Maßnahmen und vor allem in deren Vorfeld erfolgt eine Ausbildung des Lehrpersonals sowohl in den neuen Technologien als auch bezüglich deren Auswirkungen auf pädagogischer Ebene. Der IKT-Bereich nahm nicht nur im schulischen Bereich eine wichtige Position ein, sondern war auch für Stellensuchende und die in KMU Beschäftigten von großer Bedeutung. Diese Maßnahme hat zum Entstehen neuer Einrichtungen wie z.B. des CEMI (Centre d'excellence en maintenance industrielle), des Zentrums für fortgeschrittene Technologien und des CEQUAL geführt.

Die Maßnahmen im Rahmen des Ziel-2-EPPD für das Gebiet Maas-Weser (Meuse-Vesdre) laufen weiter. Mitte Juni wurden bereits 906 neugeschaffene Arbeitsplätze und 63 unterstützte Forschungsprojekte gezählt. Bei den meisten Infrastrukturprojekten (Anlage von Zugangswegen, Infrastrukturen für die Ansiedlung von Unternehmen, FuE-Infrastrukturen, Fremdenverkehrsprojekte, Sanierung von Brachen) sind die Arbeiten im Gange oder bereits abgeschlossen. Im Rahmen des EPPD Aubange wurde mit dem Bau des Zentrums für Telematikdienste im Gewerbegebiet des Dreiländerecks begonnen, und die Projekte zur Förderung der Wirtschaftsentwicklung werden fortgesetzt.

In Flandern wurden nach den letzten Änderungsentscheidungen von 1999 sämtliche verfügbaren Mittel gebunden. Anhand des Zahlungsrhythmus ist zu erkennen, dass die beiden Ziel-2-Programme im Zeitplan liegen. In beiden Gebieten (Limburg und Turnhout) steht die Förderung des Dienstleistungssektors und insbesondere von Dienstleistungen, die zur Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen für Frauen führen dürften, im Mittelpunkt der Programme.

Im Bereich der Humanressourcen waren die Maßnahmen für Kurzschulungen von Arbeitnehmern und Stellensuchenden sowie die Schulungsmaßnahmen im Bereich der neuen Technologien ein wirklicher Erfolg. Die integrierten ESF/EFRE-Aktionen zum Ausbau der Forschungszentren haben zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt. Die Maßnahmen zur Entwicklung der Sozialwirtschaft sind erst im Jahr 2000 richtig angelaufen und dürften zu befriedigenden Resultaten führen, die allerdings deutlich hinter den ursprünglichen Zielvorgaben zurückbleiben werden.

Ziel 3: In Flandern wurden die verfügbaren Mittel vor allem für Maßnahmen zugunsten von Langzeitarbeitslosen, ehemaligen Strafgefangenen, Zuwanderern, Behinderten und Personen mit geringer Schulbildung eingesetzt.

In der Französischen Gemeinschaft (Wallonien und Brüssel) hat sich die Einführung von Eingliederungssystemen ausgezahlt. Die Fortbildungszentren ("Carrefours Formation") werden ihrer Rolle als Informations- und Beratungsinstrumente, die für die Transparenz des Angebots sorgen und den betroffenen Personen und den Akteuren vor Ort Informationen vermitteln, vollauf gerecht.

In Brüssel wurde der größte Teil der Mittel des Ziel-3-Programms zum Ausbau der Unterstützungs- und Begleitmaßnahmen sowie für die Sozialhilfezentren (missions locales) verwendet.

Ziel 4: In Flandern wurden weitere Anstrengungen im Fortbildungsbereich unternommen. Die Branchenfonds haben Berater damit beauftragt, in den Unternehmen Fördermaßnahmen durchzuführen und mögliche Fortbildungspakete zusammenzustellen. Im Jahr 2000 wurden diese Konzepte in konkrete Fortbildungsprojekte umgesetzt.

Die Fördermittel der Französischen Gemeinschaft waren bis Ende 2000 trotz einiger Anfangsschwierigkeiten fast vollständig in Anspruch genommen. Die im Rahmen von Ziel 4 geschaffene wallonische Beobachtungsstelle für Beschäftigung führt Studien und Erhebungen in den im Wandel/in Umstellung begriffenen Sektoren, den neuen Sektoren und dem nichtmarktbestimmten Sektor durch. Die Maßnahmen für mittlere, kleine und sehr kleine Unternehmen wurden fortgesetzt, darunter insbesondere auch das Projekt PLATO, das eine Managementfortbildung für KMU mit der Unterstützung durch Führungskräfte großer Unternehmen (Patenschaften) kombiniert, um Kenntnisse und Fertigkeiten der KMU-Leiter zu vervollkommnen und den Austausch von Erfahrungen und Know-how zu ermöglichen.

Zeitraum 2000-2006

Das Ziel-1-EPPD für den Hennegau (Übergangsunterstützung) wurde von der Kommission am 15. Mai 2000 genehmigt. Die Beteiligung der Strukturfonds beläuft sich auf 645 Mio. EUR.

Die sechs Schwerpunkte lauten:

* Stärkung des Wachstums durch Ausbau der Produktionsgrundlage,

* Entwicklung und Erschließung des Potenzials des Hennegau in den Bereichen Forschung und technologische Innovation,

* Erschließung des Agrar-, Forst- und Aquakulturpotenzials sowie des Potenzials der ländlichen Gebiete,

* Verbesserung der Attraktivität der Region durch Imageförderung,

* Prävention von Arbeitslosigkeit,

* Förderung des Entstehens einer qualifizierten Erwerbsbevölkerung und Verbesserung der beruflichen Wiedereingliederung.

Eine Taskforce, die untersuchen sollte, wieweit die von den Akteuren eingereichten Projekte mit den Prioritäten des EPPD übereinstimmen, hat ihre Arbeit aufgenommen und wird das Ergebnis dieser Analyse in den ersten Monaten des Jahres 2001 der wallonischen Regierung mitteilen. Diese wird dann diejenigen Projekte auswählen, die aus den Strukturfonds eine Unterstützung erhalten werden.

Die Entwürfe der Ziel-2-EPPD für das Gebiet Maas-Weser (Meuse-Vesdre) (Beteiligung des EFRE und des ESF: 158 Mio. EUR) und für das ländliche Gebiet Dinant-Philippeville (Beteiligung des EFRE und des ESF: 58 Mio. EUR) wurden der Kommission vorgelegt und von dieser im Juli 2000 als zulässig angesehen. In der zweiten Hälfte des Jahres 2000 wurden die beiden EPPD ausgehandelt.

Das gleiche gilt für das Ziel-2-EPPD für Brüssel-Hauptstadt (Beteiligung des EFRE: 43 Mio. EUR), das der Kommission vorgelegt und von dieser im Mai 2000 für zulässig erachtet wurde.

Flandern hat vier Ziel-2-Programme (für Limburg, Antwerpen, Westflandern und Ostflandern) vorgelegt, von denen jedes auch Phasing-out-Gebiete umfasst. Die Mittelzuweisungen für diese Programme (EFRE und ESF) belaufen sich auf insgesamt 148,2 Mio. EUR für die neuen Ziel-2-Gebiete und 38,2 Mio. EUR für die Phasing-out-Gebiete. Die Schwerpunkte der Programme lauten: Förderung des ländlichen Fremdenverkehrs, Verbesserung der Attraktivität von Industrievierteln für Unternehmen und potenzielle Einwohner, Wiedernutzung von ehemaligen Bergbaustandorten sowie Maßnahmen zum Ausbau des Potenzials der lokalen Erwerbsbevölkerung. Die Verhandlungen über die vier Programme stehen vor dem Abschluss, und die Programme dürften im April/Mai 2001 genehmigt werden.

Im Rahmen von Ziel 3 hat die Kommission für Belgien fünf Programme zur Förderung der Berufsbildung und der Beschäftigung für insgesamt 737 Mio. EUR sowie ein Phasing-out-Programm für den Hennegau mit einem ESF-Anteil in Höhe von 192 Mio. EUR genehmigt.

EPPD Belgisches Bundesministerium für Arbeit und Beschäftigung: 69,1 Mio. EUR. Die Hälfte der Mittel sind für Maßnahmen zur Wiedereingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt bestimmt. Weitere Maßnahmen dienen der Konsolidierung der Beschäftigung sowie der Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

EPPD Flandern: 376,2 Mio. EUR. Der flämische Arbeitsmarkt ist durch einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, eine niedrige Erwerbsquote bei älteren Menschen sowie durch eine hohe Arbeitslosenquote bei Jugendlichen, Frauen und Zuwanderern gekennzeichnet.

EPPD Wallonien/Brüssel: 285,5 Mio. EUR. Im Mittelpunkt steht weiterhin die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Zahlreiche Männer und Frauen sind zudem von sozialer und beruflicher Ausgrenzung betroffen.

EPPD Brüssel Hauptstadt: 23,7 Mio. EUR. Die Region bildet das wichtigste Arbeitsmarktgebiet des Landes, weist zugleich aber auch die höchste Arbeitslosenquote von ganz Belgien auf. Die verabschiedeten Maßnahmen zielen auf die soziale und berufliche Eingliederung der Stellensuchenden ab.

EPPD Deutschsprachige Gemeinschaft: 10,7 Mio. EUR. Diese Mittel werden dazu eingesetzt, die Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern, die Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, die allgemeine und die berufliche Bildung zu fördern, die Anpassungsfähigkeit und den Unternehmergeist zu stärken und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.

EPPD Hennegau: 191,9 Mio. EUR. Diese Mittel werden überwiegend im Rahmen zweier ausschließlich aus dem ESF unterstützter Schwerpunkte eingesetzt: Präventivmaßnahmen am Arbeitsmarkt sowie Verbesserung der beruflichen Wiedereingliederung und der sozialen Eingliederung.

FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen: Für das genehmigte Programm werden 35,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die für den Bereich Fischverarbeitung sowie für die Erneuerung und Modernisierung der Fangflotte bestimmt sind.

2.2.2 DÄNEMARK

Zeitraum 1994-1999

Die Ziel-2-Programme für Lolland und Nordjylland für den Zeitraum 1997-1999 haben ihre Schlussphase erreicht.

Beide Programme kamen im Zeitraum 1997-1999 gut voran, sowohl was die finanzielle Abwicklung betrifft als auch in Bezug auf die materielle Durchführung. So wurden beispielsweise bei der Schaffung von Arbeitsplätzen die Zielvorgaben des Programms übertroffen. Diese Programme wurden auch in hohem Maße in Anspruch genommen, so dass bis Ende 1999 alle verfügbaren Mittel gebunden waren.

Das Programm für den Fischereisektor kam im Jahr 2000 planmäßig voran. Die Kommission hat alle Zahlungen im Rahmen dieses Programms vorgenommen, mit Ausnahme der Schlusszahlung, die erst nach Abschluss des Programms fällig ist.

Zeitraum 2000-2006

Am 9. November 2000 erging die endgültige Entscheidung der Kommission über das dänische Ziel-2-Programm für den Zeitraum 2000-2006. Für das Programm stehen insgesamt 617 Mio. EUR zur Verfügung, darunter 189 Mio. EUR an EU-Mitteln (hiervon wiederum 27 Mio. EUR für die übergangsweise unterstützten Regionen).

Generell erkannte die Kommission dem Programmvorschlag eine hohe Qualität zu. Allerdings schlug sie einige Änderungen vor, die vor allem die SWOT-Analyse und die Ausrichtung der Strategie betrafen. Die dänischen Behörden erklärten sich mit diesen Änderungen einverstanden und überarbeiteten das Programm entsprechend.

Das Programm soll in den Regionen Dänemarks, die mit Strukturproblemen konfrontiert sind, die Voraussetzungen für ein selbsttragendes Wachstum schaffen. Vor allem wird das Programm dazu beitragen, auf umweltverträgliche und nachhaltige Weise über 6000 Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern, das Einkommensgefälle zu verringern, die Innovationskapazität neugegründeter und bestehender Kleinunternehmen zu stärken und Tausenden von Personen eine Ausbildung zu ermöglichen und somit das Bildungsniveau (vor allem bei den Frauen) zu heben.

Das Programm kombiniert Maßnahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF), auf die 71% bzw. 29% der Gemeinschaftsmittel entfallen.

Das obengenannte Ziel soll über folgende drei Schwerpunkte verwirklicht werden: 1) Entwicklung der Region, wobei das Hauptgewicht auf den Wachstums voraussetzungen (Infrastruktur, Beratung, Studien usw.) liegt, 2) Entwicklung der Unternehmen, vor allem der KMU (Investitionsförderung, Beratung, Entwicklungs pläne usw.), und 3) Verbesserung des Fachwissens/Entwicklung der Humanressourcen (vor allem durch innerbetriebliche Fortbildung, Ausbau strategisch wichtiger Infrastrukturen und Optimierung des Einsatzes der ESF-Mittel). Weitere Mittel werden für technische Hilfe (Begleitung, Bewertung, Informationskampagnen, Seminare usw.) zur Verfügung gestellt.

Die erste Begleitausschusssitzung für die Ziel-2-Programme fand am 6. März 2001 statt. In dieser Sitzung wurde die Ergänzung zur Programmplanung vorgelegt.

Ziel 3 : Im Jahr 2000 genehmigte die Kommission Mittel in Höhe von 379 Mio. EUR für ein Programm, mit dem in Dänemark in den kommenden sieben Jahren die allgemeine und berufliche Bildung sowie die Beschäftigung gefördert werden sollen.

Das Programm umfasst fünf Schwerpunkte, die den Zielen des dänischen nationalen Aktionsplans für Beschäftigung von 1999 entsprechen:

* Verstärkung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, um der Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen und die Strukturen des Arbeitsmarktes zu verbessern;

* Förderung des gleichberechtigten Zugangs zum Arbeitsmarkt;

* Förderung von Qualifikationen und beruflicher Bildung;

* Förderung des Unternehmergeists und der Innovationsfreudigkeit;

* technische Hilfe für die Verwaltung und Durchführung des Programms sowie für die Bewertung seiner Ergebnisse (3% der Mittel oder 12 Mio. EUR).

Insgesamt stehen für das dänische Programm 758 Mio. EUR zur Verfügung, von denen 285 Mio. EUR vom öffentlichen Sektor, 379 Mio. EUR von der EU und 94 Mio. EUR aus anderer Quelle aufgebracht werden.

Für die laufende Koordinierung, Verwaltung und Begleitung des EPPD ist die beim Ministerium für Arbeit angesiedelte Nationale Arbeitsmarktbehörde zuständig. Die regionalen Sozialfondsausschüsse der Bezirksverwaltungen sind ebenfalls an der Durchführung der Maßnahmen und Projekte beteiligt. Der Begleitausschuss wird sich aus Vertretern der zuständigen Ministerien, der Europäischen Kommission, des Verbands der Bezirksverwaltungen, des Verbands der lokalen Selbstverwaltungskörperschaften, der Sozialpartner sowie weiterer betroffener Interessengruppen zusammensetzen.

Für das Fischereiprogramm werden FIAF-Mittel in Höhe von 205 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Im Mittelpunkt stehen die Verarbeitung, die Ausrüstung der Häfen sowie die Fangflotte, die modernisiert werden muss, um die Arbeitsbedingungen und die Selektivität der Fanggeräte zu verbessern.

2.2.3. DEUTSCHLAND

Zeitraum 1994-1999

Bis Ende 1999 erfolgten die letzten Mittelbindungen für den Programmplanungs zeitraum 1994-1999. Die letzten ausgewählten Projekte liefen im Jahr 2000 weiter und sollen bis Ende 2001 abgeschlossen werden. Aufgrund der im Rahmen der einzelnen Programme getätigten Ausgaben konnten die gesamten verfügbaren Fondsmittel von der Kommission gebunden werden mit Ausnahme derjenigen für die beiden Ziel-5b-Programme Saarland und Nordrhein-Westfalen. Die Mittel für die Gemeinschaftsinitiativen wurden vollständig gebunden.

Was die Zahlungen der Kommission aus dem EFRE anbelangt, so stellt sich die Situation bei Ziel 1, für das Deutschland im Durchschnitt bereits 93% der verfügbaren EFRE-Mittel erhalten hat, am günstigsten dar. Bei einigen Ziel-2-Programmen (Zeitraum 1997-1999) und bestimmten Programmen im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen entspricht die Auszahlungsrate nicht dem Zeitplan und erfordert im Jahr 2001, dem letzten Jahr, in dem die Zahlungen vorgenommen werden können, besondere Aufmerksamkeit.

Zeitraum 2000-2006

Ziel 1: Die Verhandlungen über das gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK) wurden im Jahr 2000 abgeschlossen. Zehn Jahre nach der deutschen Vereinigung tritt die strukturelle Anpassung der neuen Bundesländer in eine kritische Phase ein, nachdem der Aufholprozess praktisch zum Stillstand gekommen ist. Mit einem umfangreichen Förderpaket für die neuen Länder wird die Europäische Union zur Erschließung und Nutzung des vorhandenen Potenzials beitragen, damit die wirtschaftlichen und sozialen Probleme in diesen Regionen überwunden werden können. Bund und Länder werden im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für die neuen Bundesländer und Ostberlin neun operationelle Programme (darunter ein Phasing-out-Programm für Ostberlin) durchführen:

- ein Multifonds-Programm je Bundesland, in dessen Rahmen die Beteiligung des EFRE, des EFRE und des EAGFL-Ausrichtung koordiniert werden;

- drei sektorspezifische Monofonds-Programme für das gesamte förderfähige Gebiet: Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen von überregionaler Bedeutung (EFRE), ein Beschäftigungsförderungsprogramm des Bundes (ESF) und ein Umstrukturierungs programm für den Fischereisektor (FIAF).

Die Beteiligung der EU beläuft sich auf insgesamt 20,7 Mrd. EUR. Wichtigste Änderung gegenüber dem vorangegangenen GFK ist die relative Verlagerung weg von produktiven Investitionen und hin zur Infrastruktur (worunter neben der Basisinfrastruktur auch die FuE-, die Bildungs- und die städtische Infrastruktur fallen). Die Hauptschwerpunkte des GFK lauten Infrastruktur (27,7% der Strukturfondsfördermittel) und Humanressourcen (27,1%) gefolgt von produktiven Investitionen (19,3%), Landwirtschaft/Fischerei (17%), Umwelt (7,2%) und technischer Hilfe (1,8%).

Das GFK dürfte die Schaffung bzw. Erhaltung von 370 000 Arbeitsplätzen sowie von befristeten Arbeitsplätzen für 265 000 Vollzeitäquivalente ermöglichen. Etwa 1,35 Mio. Personen werden im Rahmen der aus dem ESF unterstützten Maßnahmen eine Fortbildung erhalten. Eines der Hauptziele der Maßnahmen im Bereich der Humanressourcen besteht darin, die Zahl der Langzeitarbeitslosen (die derzeit rund 31% der Arbeitslosen insgesamt ausmachen) zu verringern.

In den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung liegt der Schwerpunkt auf Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben, forstwirtschaftlichen Maßnahmen, Flurbereinigung, Dorferneuerung und -entwicklung sowie auf dem Schutz und der Erhaltung des ländlichen Erbes. Die Förderung des Vorruhestands und das Finanz-Engineerung sind in den Programmen von untergeordneter Bedeutung.

Das Programm für die Fischerei ist vor allem auf Investitionen in den Fischereihäfen ausgerichtet.

Die Verhandlungen über die einzelnen operationellen Programme im Rahmen des genehmigten GFK wurden fortgesetzt und bis Ende 2000 für alle bis auf zwei Programme abgeschlossen. Die Verhandlungen über das OP ,Verkehrsinfrastruktur" und das OP ,Humanressourcen" waren zu Jahresende zum Abschluss gekommen bzw. standen kurz davor. Die Genehmigung der Programme erfolgte Anfang 2001.

Die Begleitausschüsse für die neuen Programme traten bereits im Jahr 2000 zu ersten Sitzungen zusammen, in denen sie die Geschäftsordnung und die Entwürfe der Ergänzungen zur Programmplanung erörterten. Zu Jahresende erwies sich eine erste Änderung des GFK als erforderlich, um volle Übereinstimmung zwischen der Finanztabelle des GFK und denjenigen der neun Programme, über die das GFK umgesetzt wird, zu gewährleisten.

Ziel 2: Für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 stehen Deutschland 3 096 Mio. EUR für Ziel 2 und 530 Mio. EUR für die Phasing-out-Gebiete (die bis Ende 2005 förderfähig sind) zur Verfügung.

Bei der Kommission gingen im ersten Halbjahr 2000 elf Vorschläge für Ziel-2-Programme ein. Acht Programme wurden vor dem 30. April eingereicht und von der Kommission für Verhandlungen akzeptiert, so dass die Ausgaben für diese Programme ab dem 1. Januar 2000 zuschussfähig sind. Die Programmentwürfe für Baden-Württemberg, Hamburg und Berlin wurden bis zum 30. April nicht eingereicht und/oder nicht als vollständig erachtet. Der Anfangstermin für die Zuschussfähigkeit der Ausgaben im Rahmen dieser Programme ist daher der Tag, an dem die letzten für die Vollständigkeit des Dokuments erforderlichen Angaben eingingen.

Sechs Programme wurden von der Kommission Anfang 2001 im Grundsatz genehmigt, und die Mittel für das Haushaltsjahr 2000 konnten für diese Programme auf das Jahr 2001 übertragen werden. Die Verhandlungen für die übrigen fünf Programme (Hessen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Westberlin, Bayern) liefen Anfang 2001 weiter. Für diese fünf Programme mussten die Mittel für das Haushaltsjahr 2000 aufgeteilt und auf die anderen Haushaltsjahre verteilt werden.

Die Beratungen zwischen der Kommission und den deutschen Behörden betrafen (neben den bereits bei Ziel 1 genannten Themen) vor allem folgende Aspekte:

* die Einführung von fondsübergreifenden Schwerpunkten in Programme, in denen ESF- und EFRE-Maßnahmen innerhalb ein und desselben Schwerpunkts integriert sind und die ESF-Maßnahme auf die Ziel-2-Strategie zugeschnitten ist (im Gegensatz zu den breiter angelegten horizontalen Maßnahmen im Rahmen von Ziel 3);

* das Partnerschaftsprinzip: Rolle der verschiedenen Partner vor und nach der Genehmigung der Programme;

* die Einführung neuer Finanzinstrumente in die Programme;

* die schwerpunktmäßige Ausrichtung der die Unternehmensentwicklung betreffenden Prioritäten auf KMU;

* die Differenzierung zwischen den Strategien für die Ziel-2-Gebiete und für die Phasing-out-Gebiete im Rahmen ein und desselben Programms;

* die Differenzierung zwischen den Strategien für die Stadtstaaten (Hamburg, Bremen), Bundesländer mit einem hohen Anteil von unter Ziel 2 fallenden städtischen Gebieten und Bundesländer mit einem höheren Anteil von unter Ziel 2 fallenden ländlichen Gebieten. Besondere Aufmerksamkeit wurde den städtischen Problemgebieten gewidmet.

Die deutschen Behörden hatten ein einheitliches Programmplanungsdokument (EPPD) für Ziel 3 vorgelegt, das alle Aktionen der Bundesregierung und der elf von diesem Ziel betroffenen Bundesländer zusammenfasst. Die bereits Ende 1999 begonnenen Verhandlungen wurden bis Sommer 2000 fortgesetzt und konzentrierten sich auf folgende Punkte:

* Verstärkung des präventiven Ansatzes gegen die Langzeitarbeitslosigkeit auf Bundes- und Länderebene;

* Weiterqualifizierung von älteren Arbeitnehmern;

* Stärkung des Dienstleistungssektors;

* Verringerung des Risikos von Schulabbrüchen;

* Verbesserung des Begleit- und Bewertungssystems.

Wegen seiner Bedeutung für die europäische Beschäftigungsstrategie stand das erste Thema (Verstärkung des präventiven Ansatzes) im Mittelpunkt der Verhandlungen. Als Ergebnis der Verhandlungen erkannte die Kommission die Bemühungen der deutschen Arbeitsmarktpolitik um eine stärker präventive Ausrichtung an, während die deutschen Bundes- und Länderbehörden zusagten, den Anteil der Kurzzeitarbeitslosen an den Begünstigten der ESF-unterstützten Maßnahmen während der Laufzeit des Programms zu erhöhen.

Ein weiteres wichtiges Verhandlungsergebnis war die Verbesserung des Begleit- und Bewertungssystems. So wurde ein ,kleinster gemeinsamer Nenner" für die im Rahmen der Begleitung zu erhebenden Output-Daten vereinbart. Am wichtigsten ist die Vereinbarung, wonach für jeden Begünstigten, jedes Unternehmen und jeden Ausbildungsanbieter Daten erhoben werden sollen (Stammblattverfahren). Die Begleit- und Bewertungsarbeiten werden von einer Lenkungsgruppe aus Vertretern der Bundesregierung, der Länder und der Kommissionsdienststellen koordiniert, der auch Vertreter der Behörden aus den Ziel-1-Regionen angehören.

Das einheitliche Programmplanungsdokument wurde am 10. Oktober 2000 genehmigt. Die Unterstützung aus dem ESF beläuft sich auf 4 756 Mio. EUR, die zu 95% für die fünf Politikbereiche der ESF-Verordnung verwendet werden sollen. Weitere 1% gehen an kleine Projekte zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und der lokalen sozialen Entwicklung, und 4% sind für Maßnahmen der technischen Hilfe bestimmt. Im EPPD wird außerdem beschrieben, auf welche Weise die horizontalen Themen (lokale Beschäftigungsinitiativen, Informationsgesellschaft und ,Gender Mainstreaming") bei der Ausarbeitung der Ziel-3-Strategie und der Auswahl der Schwerpunkte berücksichtigt wurde.

Die Maßnahmen zugunsten des Fischereisektors außerhalb der Ziel-1-Regionen (111,1 Mio. EUR) konzentrieren sich auf die Fischverarbeitung und -vermarktung sowie auf die Erneuerung und Modernisierung der Fangflotte.

2.2.4. Griechenland

Das Jahr 2000 war von den Verhandlungen sowohl über das griechische GFK für den Zeitraum 2000-2006 als auch über die darin vorgesehenen 24 operationellen Programme geprägt. 11 dieser Programme sind sektoral ausgerichtet und werden auf nationaler Ebene durchgeführt, bei den 13 anderen handelt es sich um regionale Programme (ein OP je Region).

Nach Abschluss der Verhandlungen über das GFK konnte die Kommission dieses im November 2000 genehmigen. Für die in dem GFK verankerte Gesamt entwicklungsstrategie sollen Strukturfondsmittel in Höhe von 22,71 Mrd. EUR (und Ko häsionsfondsmittel in Höhe von 3,32 Mrd. EUR) eingesetzt werden. Der Gesamt investitionsplan, der auch den nationalen Beitrag des Mitgliedstaats und die Investi tionen der Privatwirtschaft umfasst, hat ein Finanzvolumen von über 50 Mrd. EUR.

Die Entwicklungsstrategie des griechischen GFK für 2000-2006 umfasst die folgenden Schwerpunkte:

* Verbesserung des Qualifikationsniveaus (rund 10% der Gesamtinvestitionen des GFK)

* weitere Anstrengungen zur Vervollständigung der Basiskommunikations infrastruktur (rund 27%)

* Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des produktiven Sektors (rund 18%)

* Entwicklung des ländlichen Raums und der Landwirtschaft (rund 8,5%)

* höhere Lebensqualität für die griechischen Bürger (rund 4%)

* Zugang zur Informationsgesellschaft und deren Nutzung (rund 4%)

* Förderung einer ausgewogenen Entwicklung der einzelnen Regionen des Landes (26%).

Die Kommission und die griechische Regierung sind sich dessen bewusst, dass dieses ehrgeizige GFK große Anforderungen an die Verwaltungskapazität der Durchführungsstellen stellt. Laut Strukturfondsverordnung muss Griechenland neue Verwaltungsstrukturen für die Verwaltung des GFK und der entsprechenden operationellen Programme schaffen. Der Erfolg des Programms hängt weitgehend von der Wirksamkeit dieser Strukturen, vor allem aber von der Qualität der Verfahren für die Projektaufstellung und -auswahl ab.

Am 31. Oktober 2000 hat das griechische Parlament ein Gesetz über die Organisation der GFK-Verwaltung verabschiedet. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt nach vorn; es schafft den neuen Rechtsrahmen, der für eine effiziente und transparente Verwaltung des GFK und seiner operationellen Programme erforderlich ist.

Die Verhandlungen über die operationellen Programme waren bis Ende des Jahres 2000 weit vorangeschritten. Die meisten operationellen Programme wurden im ersten Quartal 2001, einige wenige im April 2001 genehmigt. Inzwischen dürften die griechischen Behörden auf der Grundlage der im vorgenannten Gesetz verankerten Verfahren auch bei der Errichtung und Funktionsfähigkeit der neuen Verwaltungsbehörden und -strukturen deutliche Fortschritte gemacht haben. Das neue Verwaltungsinformationssystem, in dem alle Projekte und Aktionen im Rahmen des GFK und des Kohäsionsfonds erfasst werden sollen, dürfte inzwischen ebenfalls einsatzfähig sein. Somit kann sich die Durchführung des GFK in Griechenland auf eine solide Grundlage und Bedingungen stützen, die eine Gewähr dafür bieten, dass die hohen Investitionen und die enormen Entwicklungsanstrengungen zum gewünschten Ziel führen werden.

Die ESF-Maßnahmen wurden im Wesentlichen auf zwei operationelle Programme ("Beschäftigungsförderung und Weiterbildung" sowie "Schul- und Berufserstausbildung") konzentriert. Hauptziel dieser Maßnahmen ist es, durch aktive, präventive und auf den Einzelnen zugeschnittene Maßnahmen der Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen, beim Zugang zum Arbeitsmarkt Chancengleichheit für alle zu gewährleisten, die Schul- und Berufsbildung zu fördern und zu verbessern, das Unternehmertum sowie die Anpassungs- und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu fördern und Frauen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren.

In den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums steuert der EAGFL, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen der Schwerpunkte "Landwirtschaft" und "Regionalentwicklung" Finanzmittel in Höhe von insgesamt 2 260,3 Mio. EUR im Zeitraum 2000-2006 bei.

Der Schwerpunkt "Landwirtschaft" wird ausschließlich aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, kofinanziert (1 233,4 Mio. EUR). Zusammen mit den übrigen Fonds beteiligt sich die Abteilung Ausrichtung des EAGFL an der Durchführung des Schwerpunkts "Regionalentwicklung" (1 026,9 Mio. EUR). Die wichtigsten Maßnahmen zielen darauf ab,

* durch integrierte Maßnahmen in den Betrieben, Finanzhilfen für die Verarbeitung, Standardisierung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse und Maßnahmen im Bereich der Agrarprodukte die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu steigern;

* eine nachhaltige, integrierte Entwicklung des ländlichen Raums zu gewährleisten und das soziale Gleichgewicht wieder herzustellen, die Förderung der Information und Sensibilisierung der ländlichen Bevölkerung zu verbessern und integrierte Pläne zur Entwicklung des ländlichen Raums aufzustellen;

* durch die Entwicklung und den Schutz der natürlichen Ressourcen und der Umwelt eine Verschlechterung der Umweltbedingungen zu verhindern und den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten.

Im Jahr 2000 wurden im Rahmen dieses Schwerpunkts keinerlei Mittel gebunden.

Für das Fischereiprogramm (FIAF-Beteiligung: 211,1 Mio. EUR) gelten ähnliche Leitlinien wie für die vorgenannten Programme, der Akzent wird jedoch auf die Steigerung der Qualität der Fischereierzeugnisse, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und den Kampf gegen die Umweltverschmutzung gelegt.

2.2.5. SPANIEN

Zeitraum 1994-1999

Ziel 1 : Die Mittel für die Programme des Zeitraum 1994-1999 wurden vollständig gebunden, bei den Zahlungen stehen lediglich die bei Programmabschluss zu zahlenden Restbeträge aus. Zur EFRE-Intervention in diesem Zeitraum liegt der Kommission bereits eine erste Bilanz eines von der spanischen Regierung beauftragten, unabhängigen Bewerters vor.

Der Bewerter zieht in seinem Bericht eine eindeutig positive Bilanz. Er zeigt auf, inwiefern die erzielten Ergebnisse dem anfänglich ermittelten Bedarf entsprechen, hebt die Effizienz hervor, mit der die angestrebten Ziele verwirklicht wurden, und unterstreicht die Effizienz der Mittelverwendung sowie die Beachtung der Gemeinschaftspolitiken und -prinzipien.

Der Bewerter weist jedoch auch auf Mängel hin, wie die Komplexität des Systems, die mangelnde Koordination zwischen den Institutionen, das Überwiegen klassischer Interventionen, die unzureichenden Mittel für immaterielle Investitionen in den Unternehmen und das mangelnde Bewusstsein der für die Verwaltung Zuständigen für den Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern. Diese Kritikpunkte wurden bei den Verhandlungen über das neue GFK berücksichtigt.

Ziel 2 : Über die Änderung der Programme des Zeitraums 1997-1999 wurde im Mai (OP Balearen, La Rioja und Navarra), Juni (OP Aragonien) und Oktober (OP Baskenland) entschieden; zwei zum Jahresende noch ausstehende Entscheidungen wurden im Jahr 2001 unterzeichnet (OP Katalonien und Madrid).

Bei diesen sieben Interventionen liegt der Stand der aus EFRE-Mitteln getätigten Zahlungen Ende des Jahres 2000 zwischen 50% (Baskenland) und 84% (Aragonien).

Nachdem die Abschlussberichte über die EFRE-Interventionen im Rahmen der Programme des Zeitraums 1994-1999 fertiggestellt waren, wurden die Schlusszahlungen für alle Programme mit Ausnahme des OP Madrid (Schlusszahlung erfolgte 2001) Ende des Jahres 2000 vorgenommen. In vier Fällen (Aragonien, Baskenland, Katalonien und Navarra) wurden die Gemeinschaftsmittel vollständig, in zwei weiteren Fällen (Balearen und La Rioja) fast vollständig ausgeschöpft.

Zeitraum 2000-2006

Ziel 1 : Die Kommission hat das spanische GFK für den Zeitraum 2000-2006 am 19. Oktober 2000 genehmigt; darin sind (zu laufenden Preisen und ohne die leistungsgebundene Reserve) Gemeinschaftsmittel in Höhe von 39,548 Mrd. EUR vorgesehen, das sind fast 28% der insgesamt für Ziel 1 verfügbaren Strukturfondsmittel. Das Gesamtvolumen der geplanten Investitionen beträgt 84,754 Mrd. EUR. Dieses GFK wird aus den vier EU-Strukturfonds finanziert (EFRE: 61,2%, ESF: 22,4%, EAGFL: 12,6% und FIAF: 3,8%) und stellt das umfangreichste strukturpolitische Finanzinstrument für den Zeitraum 2000-2006 dar. Gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum bleiben die Ziel-1-Förderregionen unverändert (Andalusien, Asturien, Estremadura, Galicien, Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-León, Kastilien-La Mancha, Murcia, Valencia, Ceuta und Melilla); anzumerken ist allerdings, dass die autonome Gemeinschaft Kantabrien nur noch eine Übergangsunterstützung im Rahmen von Ziel 1 erhält.

Schwerpunkte des Programms sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Entwicklung des Produktionsgefüges; Innovation, FuE, Informationsgesellschaft; Umwelt, Natur und Wasserressourcen; Entwicklung der Humanressourcen, Vermittelbarkeit und Chancengleichheit; lokale und städtische Entwicklung; Verkehrs- und Energienetze; Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums; Strukturen der Fischerei und Aquakultur.

Wichtig sind besonders die folgenden Neuerungen gegenüber dem vorigen GFK:

* Engere partnerschaftliche Zusammenarbeit bei der Programmplanung und der Mittelverwaltung. Für die regionalen OP bedeutet dies die konkrete Anwendung des Konzepts, nach dem die zentralen und die regionalen Behörden gemeinsam für die der Verwaltungsbehörde übertragenen Funktionen verantwortlich sind. Außerdem - und dies ist ein Novum bei der Durchführung der Strukturfondsprogramme in Spanien - nehmen die Wirtschafts- und Sozialpartner an den Sitzungen der für das GFK und für die einzelnen OP eingesetzten Begleitausschüsse teil.

* Die enge Abstimmung der verschiedenen Fonds (EFRE, ESF, EAGFL) auf regionaler Ebene im Rahmen der "integrierten operationellen Programme" ermöglicht es, diese nicht nur wirksam zu koordinieren, sondern auch effizienter und flexibler vor Ort einzusetzen.

* Als Folge des vorstehenden Punktes sieht das laufende GFK gegenüber dem vorangegangenen Zeitraum deutlich weniger Interventionsformen vor (23 gegenüber 73 im vorigen GFK). Infolgedessen lassen sich nicht nur die Verwaltungsinstrumente vereinfachen, sondern die Mittel auch regional und sektoral stärker konzentrieren.

* Was schließlich den Anteil der einzelnen Sektoren anbelangt, so wurde bei den Entwicklungsentscheidungen der Anteil der Maßnahmen im Bereich der wissensbasierten Gesellschaft und der Umwelt vor allem zu Lasten der Verkehrs- und Energienetze angehoben.

Der Ex-ante-Bewertung des GFK zufolge beträgt das zusätzliche BIP-Wachstum im Durchschnitt 0,34% pro Jahr, so dass das BIP der spanischen Förderregionen am Ende des Planungszeitraums um 2,4% über dem Niveau liegen dürfte, das es ohne das GFK erreicht hätte. Demselben Vorhersagemodell zufolge werden durch das GFK im Zeitraum 2000-2006 außerdem jährlich im Durchschnitt 219 000 Arbeitsplätze zusätzlich geschaffen oder erhalten.

Das GFK wird über 23 operationelle Programme durchgeführt. Zwölf dieser Programme sind regional (eines für jede Ziel-1-Region), die übrigen elf Programme sind multiregional konzipiert. Die Kommission hat am 29. Dezember 2000 die operationellen Programme für Andalusien, Estremadura, Murcia, Ceuta und Melilla genehmigt. Die übrigen Programme, für die die Verhandlungen abgeschlossen waren, konnten aus technischen Gründen nicht zum gleichen Zeitpunkt genehmigt werden. Sie wurden im ersten Quartal 2001 angenommen, mit Ausnahme des Programms "Informationsgesellschaft", das Spanien erst nach den anderen Programmen eingereicht hatte.

Ziel 2 : Auch für dieses Ziel hat Spanien ein GFK aufgestellt, das mittels sieben OP (eines pro Ziel-2-Gebiet) umgesetzt wird. Bis auf das Programm für Madrid wurden alle Programme am 29. Dezember 2000 grundsätzlich von der Kommission genehmigt.

Für die Fördergebiete sind Gemeinschaftsmittel in Höhe von 2 649 Mio. EUR vorgesehen, das sind 12,93% der gemeinschaftsweit für Ziel 2 verfügbaren EU-Gelder. Dies entspricht dem Anteil der in den spanischen Ziel-2-Gebieten lebenden Bevölkerung an der insgesamt im Rahmen von Ziel 2 förderfähigen Gemeinschaftsbevölkerung. Der vorgenannte Betrag wird proportional zum Anteil der in der jeweiligen Förderregion lebenden Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung Spaniens auf die sieben OP verteilt.

Für die Übergangsgebiete sind Gemeinschaftsmittel in Höhe von 99 Mio. EUR vorgesehen.

Neben dem Schwerpunkt "Technische Hilfe" umfassen die sieben OP die folgenden fünf Interventionsschwerpunkte: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungszahlen sowie Entwicklung des Produktionssektors; Umwelt, natürliche Umgebung und Wasserressourcen; Wissensgesellschaft (Innovation, FuE, Informationsgesellschaft); Ausbau von Verkehrs- und Energienetzen; lokale und städtische Entwicklung.

Bei sechs operationellen Programmen werden 5% (bzw. 7% im Falle des OP für Madrid) der gesamten Strukturfonds-Kofinanzierung vom ESF getragen. Die entsprechenden Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Zentral verwaltung. Beim OP Katalonien beträgt der Finanzierungsanteil des ESF über 21%. Aktionsschwerpunkte des ESF sind die Stärkung der Unternehmer tätigkeit, die Verbesserung der Arbeitsplatzstabilität und der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten sowie die Unterstützung lokaler Beschäftigungsinitiativen.

Am 27. September 2000 hat die Kommission eine Entscheidung zur Genehmigung des spanischen GFK im Rahmen von Ziel 3 verabschiedet. Das GFK wird über zwölf operationelle Programme umgesetzt, von denen acht am 9. November 2000 genehmigt worden sind. Bei sieben der zwölf OP handelt es sich um regionale Programme (ein Programm je autonome Gemeinschaft), die von den zuständigen Regionalregierungen (Aragonien, Balearen, Baskenland, Katalonien, Madrid, Navarra und La Rioja) durchgeführt werden. Die übrigen fünf Programme sind multiregional und folgenden Themen gewidmet: Beschäftigungsförderung, Berufsbildungssysteme, unternehmerische Initiative und lebensbegleitendes Lernen, Einbindung in das Sozialleben, technische Hilfe.

Der ESF stellt für Ziel 3 Finanzmittel in Höhe von 2 221,8 Mio. EUR zur Verfügung. Der höchste Mittelanteil entfällt auf die beiden multiregionalen Programme "Beschäftigungsförderung" (36,2%) und "Unternehmerische Initiative und lebensbegleitendes Lernen" (20,4%).

Ziel 3 umfasst folgende Schwerpunkte: Eingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt, Verbesserung der unternehmerischen Kompetenz, Förderung der Selbstständigkeit und der Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen, Förderung der Anpassungsfähigkeit aller Beschäftigten und Arbeitsplatzstabilität für Beschäftigte in unsicheren Arbeitsverhältnissen, Verbesserung der Berufsbildung, Erschließung des in Forschung, Wissenschaft und Technologie vorhandenen Potenzials der Humanressourcen mit besonderem Akzent auf der Verbesserung des Transfers von Ergebnissen an die Industrie, stärkere Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt, Einbeziehung benachteiligter Gruppen in das Erwerbsleben, Förderung der lokalen Wirtschaft.

Die Maßnahmen im Fischereisektor außerhalb der Ziel-1-Regionen werden mit Mitteln in Höhe von 207,5 Mio. EUR aus dem FIAF gefördert. Die geplanten Investitionen betreffen vor allem die Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen sowie die Umstrukturierung und Erneuerung der Fangflotte.

2.2.6. FRANKREICH

Zeitraum 1994-1999

Ziel 2 : Die Kommission hat 12 der 19 EPPD des Programmplanungszeitraums 1994-1996 abgeschlossen. Für die EPPD des Zeitraums 1997-1999 werden die Anträge auf Zahlung des Restbetrags am 30. Juni 2001 eingereicht werden.

Zeitraum 2000-2006

Die Kommission hat zwischen Oktober und Dezember 2000 die sechs EPPD für Ziel 1 und die Übergangsunterstützung im Rahmen von Ziel 1 genehmigt. Bei den Förderregionen handelt es sich um die vier überseeischen Departements (Martinique, Guadeloupe, Guayana, Reunion), die weiterhin unter Ziel 1 fallen, sowie um zwei Regionen des französischen Mutterlandes, denen eine Übergangsunterstützung gewährt wird (Korsika und die Verwaltungsbezirke Douai, Avesnes und Valenciennes im Departement Nord-Pas-de-Calais). Insgesamt stellen die Strukturfonds für diese sechs Programme rund 4 Mrd. EUR bereit.

Zusammen sollen die EPPD folgendes erreichen: Schaffung von über 55 000 Nettoarbeitsplätzen, Direktzuschüsse für rund 10 000 KMU, Finanzierung von über 560 000 individuellen Berufsbildungsmaßnahmen.

Im Agrarsektor dienen die wichtigsten Maßnahmen der Modernisierung und Diversifizierung der Landwirtschaft. In den überseeischen Departements wird der Akzent auf die Konsolidierung der Teilsektoren gelegt, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Bananen und der Produktionszweig Zuckerrohr- Zucker-Rum).

Im Fischereisektor gelten für die überseeischen Departements die Schwerpunkte Verbesserung der Hafenanlagen, bessere Vermarktung der Erzeugnisse sowie Entwicklung der Aquakultur. In Korsika liegt der Schwerpunkt auf der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Rationalisierung des Fischereiaufwands und der Kapazitätssteigerung in der Aquakultur.

Frankreich hat ein multiregionales Informatikprogramm ("PRESAGE") vorgelegt, das für die beiden Ziele 1 und 2 eingesetzt werden soll. Am 28. Dezember 2000 hat die Kommission dieses Programm, für das Gemeinschaftsmittel in Höhe von 19,3 Mio. EUR bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 34,7 Mio. EUR vorgesehen sind, grundsätzlich genehmigt. Zweck dieses Programms ist es, die Finanzhilfen der Gemeinschaft in Höhe von 10 Mrd. EUR mit Hilfe eines einzigen Informatikprogramms, das in den 26 Regionen Frankreichs eingesetzt wird, zu verwalten, zu überwachen und zu bewerten. Das nationale Informatikprogramm gibt den Verwaltungsbehörden ein leistungsfähiges Instrument an die Hand, das dazu beiträgt, die früher aufgetretenen Probleme zu beseitigen, und das die Partnerschaft durch die Transparenz der Verwaltung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle stärkt.

Ziel 2 : Im April wurden die EPPD-Entwürfe eingereicht, und die Sitzungen im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit wurden Ende September abgeschlossen. Daraufhin hat die Kommission am 28. Dezember 2000 grundsätzlich über diese EPPD entschieden, die die 21 Regionen des französischen Festlands betreffen (Korsika kann nicht im Rahmen von Ziel 2 gefördert werden, da es vollständig unter die Übergangsregelung im Rahmen von Ziel 1 fällt).

In den Fördergebieten leben etwa 19 Mio. Menschen, das sind 31,3% der französischen Bevölkerung gegenüber 41,3% im vorangegangenen Zeitraum.

Frankreich hat der Kommission vorgeschlagen, 15% der Mittel des EAGFL, Abteilung Garantie, in die Ziel-2-EPPD einzubeziehen.

Insgesamt stellen die Strukturfonds (EFRE und ESF) und die Abteilung Garantie des EAGFL für den Zeitraum 2000-2006 für diese 21 Regionalprogramme und das Informatikprogramm PRESAGE Mittel in Höhe von rund 7 Mrd. EUR bereit.

Zusammen sollen die EPPD folgendes erreichen: Schaffung und Erhaltung mehrerer Hunderttausend direkter Arbeitsplätze, Direktzuschüsse für Zehntausende von KMU, Finanzierung mehrerer Hunderttausend individueller Berufsbildungsmaßnahmen.

Folgende Prioritäten der Kommission haben Eingang in die EPPD gefunden: stärkere Verbreitung der NIKT, Umweltschutz, Chancengleichheit von Frauen und Männern, der politische Wille, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, sowie generell die Erschließung der Humanressourcen in direkter Verbindung mit der europäischen Beschäftigungsstrategie im Rahmen eines wirklich integrierten Konzepts.

Was die Humanressourcen anbelangt, so wurden die ESF-Maßnahmen nicht zu einem einzigen Schwerpunkt zusammengefasst, sondern sind auf die verschiedenen Schwerpunkte des EPPD verteilt. Auf diese Weise lässt sich eine engere Einbindung und stärkere Komplementarität mit den anderen Fonds erreichen. Frankreich wünschte einen Interventionsschwerpunkt mit Maßnahmen in den Bereichen Kleinstunternehmen und Städtepolitik. Die Überprüfung der im Rahmen von Ziel 3 finanzierten Maßnahmen ergab, dass diese sich gegenseitig ergänzen und mit dem nationalen Beschäftigungsplan im Einklang stehen. Darüber hinaus wurden die drei Querschnittsschwerpunkte Chancengleichheit von Frauen und Männern, Berufsbildungsmaßnahmen und lokale Initiativen aufgenommen.

Bei der Durchführung ist festzustellen, dass die Partnerschaft auf sämtliche institutionellen bzw. Wirtschafts- und Sozialpartner erweitert wurde. Die Verstärkung dieser Partnerschaft hat sich auch darin niedergeschlagen, dass der Präfekt der Region und der Präsident des Regionalrates gemeinsam den Vorsitz in den Begleit- und Programmplanungsausschüssen führen.

Ziel 3 : Im Jahr 2000 wurde das EPPD erörtert und genehmigt.

Für den Zeitraum 2000-2006 wurden Frankreich im Rahmen von Ziel 3 Kofinanzierungsmittel in Höhe von 4 713,56 Mio. EUR zur Verfügung gestellt.

Das Ziel-3-EPPD stellt präventive Maßnahmen in den Mittelpunkt und umfasst sechs Schwerpunkte:

* Schwerpunkt 1 "Aktive Arbeitsmarktpolitik" (20,5% der Gesamtmittel) soll Jugendlichen und arbeitslosen Erwachsenen einen Neuanfang ermöglichen, die Arbeitslosigkeit durch eine verbesserte Berufsberatung und die Konzipierung von Berufsbildungsprojekten für Arbeitsuchende senken sowie spezielle berufliche Qualifikationen für die Zielgruppen dieses Neuanfangs entwickeln.

* Die Maßnahmen des Schwerpunkts 2 "Chancengleichheit und soziale Integration" richten sich an Personen, die am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen sind und durch eine Vielzahl von Schwierigkeiten aller Art am Eintritt in das Erwerbsleben gehindert werden. Schwerpunkt 2 macht 26% der Gesamtmittel aus.

* Schwerpunkt 3 "Lebensbegleitendes Lernen" (23% der Gesamtmittel) soll Jugendlichen mit Hilfe von dualen Ausbildungssystemen bessere Berufsaussichten bieten, die Anerkennung der Berufs- und Lebenserfahrung erleichtern und ein Ausbildungssystem fördern, in dem bereits erworbene berufliche Kenntnisse systematisch vorab anerkannt werden.

* Schwerpunkt 4 "Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer, Unternehmergeist, Forschung, Innovation und Technologie" (22,5% der Gesamtmittel) verfolgt das Ziel, die Arbeitsorganisation zu modernisieren, Qualifikationen und Unternehmergeist in allen Wirtschaftszweigen zu entwickeln, Innovation, Forschung und Technologie sowie Kreativität zu fördern und Maßnahmen auf internationaler Ebene durch verstärkte Investitionen im Bereich der Qualifizierung zu unterstützen.

* Unter den Schwerpunkt 5 "Verbesserung des Berufszugangs und der Beteiligung von Frauen am Berufsleben" fallen spezielle Maßnahmen zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede am Arbeitsmarkt; außerdem stellt dieser Schwerpunkt eine Ergänzung zu dem aktionsübergreifenden integrierten Ansatz der ersten vier Schwerpunkte dar. Schwerpunkt 5 macht zusammen mit Schwerpunkt 6 ("Lokale Initiativen für Chancengleichheit") 5% der Gesamtmittel aus.

Wesentlichen Raum nehmen Maßnahmen zur Entwicklung und Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ein, die die im nationalen Aktionsplan für Beschäftigung verankerten Maßnahmen ergänzen.

Die Integration der Dimension der Chancengleichheit von Frauen und Männern ist ein weiterer wichtiger Punkt des Programms. Dabei wurde besonders auf den Querschnittscharakter dieser Thematik geachtet. In diesem Rahmen wurden für die verschiedenen Maßnahmen der vier erstgenannten Schwerpunkte die Ziele für den Frauenanteil quantifziert.

Die Förderung lokaler Initiativen zur Beschäftigungsförderung deckt sich mit den Bemühungen, dem gebietsspezifischen Ansatz mehr Gewicht zu geben, und trägt den speziellen Fähigkeiten der lokalen Verwaltungen im Bereich Beschäftigung und Berufsbildung Rechnung.

Erstmals wurden regionale Lenkungsausschüsse eingesetzt, in denen der Präfekt der Region und der Präsident des Regionalrats (bzw. jeweils deren Stellvertreter) gemeinsam den Vorsitz führen. Die Zusammensetzung dieser Ausschüsse entspricht der des nationalen Begleitausschusses. In den regionalen Lenkungsausschüssen sind die dezentralen Dienststellen des Staates, der Region, der sonstigen Gebietskörperschaften, die Sozialpartner, die Wirtschaftsakteure und die Verbände vertreten.

Die Maßnahmen zugunsten des Fischereisektors außerhalb der Ziel-1-Regionen (233,7 Mio. EUR) konzentrieren sich auf die langfristige Bewirtschaftung der Fischereiressourcen, die Modernisierung der Unternehmen, damit diese ihre Wertschöpfung erhöhen können, und die Verbesserung der sozioökonomischen Rahmenbedingungen in den vom Fischereisektor abhängigen Gebiete.

2.2.7. IRLAND

Zeitraum 1994-1999

Bis Ende 1999 wurden an den Programmen des Zeitraums 1994-1999 die letzten Anpassungen vorgenommen. Die restlichen Projekte liefen im Jahr 2000 weiter und sollen 2001 abgeschlossen werden. In einigen Fällen wurde die Frist für den Abschluss der Zahlungen von der Kommission etwas verlängert. Für die meisten Programme gingen der Kommission im Laufe des Jahres 2000 die Jahresberichte für 1999 zu.

Zeitraum 2000-2006

Im Zeitraum 2000-2006 ist in Irland die Region Border, Midlands and Western, auf die 26,6% der Landesbevölkerung entfallen, weiter im Rahmen von Ziel 1 förderfähig. Der Rest des Landes, d.h. die ehemals unter Ziel 1 fallende Region Southern and Eastern, wird während des Programmplanungszeitraums eine degressiv gestaffelte Übergangsunterstützung erhalten.

Der Nationale Entwicklungsplan (NDP) wurde der Kommission im November 1999 vorgelegt und umfasste ganz Irland. Der Plan enthält nicht nur die kofinanzierten Ausgaben, sondern auch die sehr beträchtlichen nichtkofinanzierten Ausgaben der irischen Behörden. Der kofinanzierte Anteil beträgt 7 Mrd. EUR mit einer Strukturfondsbeteiligung von 3,2 Mrd. EUR, während sich die Gesamtausgaben auf rund 57 Mrd. EUR belaufen.

Dieser integrierte Ansatz bedeutet, dass die Vorzüge des Programmplanungssystems nun auch in anderen Ausgabenbereichen der öffentlichen Hand zum Tragen kommen werden. Viele der nichtkofinanzierten Bereiche werden die Strukturfonds maßnahmen unterstützen und mit diesen eng verknüpft sein; bei einigen handelt es sich um Bereiche, die gemäß den Verordnungen zwar förderfähig sind, in denen aber aufgrund der geringeren Höhe der Gemeinschaftsunterstützung eine Kofinanzierung nicht möglich ist.

Wichtigste Merkmale des gemeinschaftlichen Förderkonzepts

Die Kommission übermittelte den irischen Behörden Ende Januar 2000 das Verhandlungsmandat für das gemeinschaftliche Förderkonzept. Darin wurden die wichtigsten Anliegen der Kommission hervorgehoben, die diese bei den Verhandlungen in den Vordergrund stellen wollte. Hierzu zählen insbesondere die Notwendigkeit, angesichts der sehr ehrgeizigen Ausgabenziele im Rahmen des Nationalen Entwicklungsplans eine Überhitzung der irischen Wirtschaft zu vermeiden, die erfreuliche Tatsache, dass über die regionalen Programme und die vorgeschlagene nationale Raumstrategie auf eine ,ausgewogene regionale Entwicklung" abgezielt wird, die Notwendigkeit, überall in der Wirtschaft - insbesondere bei den Infrastrukturen und auf dem Arbeitsmarkt - Engpässen nicht nur durch Investitionen, sondern auch durch horizontale Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der betreffenden Sektoren zu begegnen, und schließlich die Priorität, die die Kommission Umweltfragen und insbesondere dem Schutz der NATURA-2000-Gebiete einräumt.

Die formellen Verhandlungen über den Inhalt des gemeinschaftlichen Förderkonzepts fanden im Februar und März 2000 statt und führten zu einer Reihe von Änderungen gegenüber den ursprünglichen irischen Vorschlägen. In Bezug auf den Aufbau des GFK wurde die Förderung der Landwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raums von der nationalen auf die regionale Ebene übertragen. Da die Programme auch nichtkofinanzierte Ausgaben umfassen, wurde außerdem besonders auf Kenntlichmachung des kofinanzierten Anteils geachtet, indem gesonderte Finanzübersichten über die kofinanzierten und die Gesamtausgaben aufgenommen wurden. Was den Inhalt der Vorschläge anbelangt, so wurde bei den kofinanzierten Ausgaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich der Schwerpunkt verstärkt auf eine Reihe von Schlüsselmaßnahmen gelegt. Außerdem wurden die Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen auf der regionalen Ebene verstärkt.

Sechs von insgesamt sieben Programmen wurden im Jahr 2000 bereits genehmigt.

Der Begleitausschuss für das GFK und den nationalen Entwicklungsplan trat im Oktober 2000 erstmals zusammen. Er zog eine kurze Bilanz der bisherigen Entwicklungen und einigte sich auf die Erstellung eines gemeinsamen Musters für die Berichte für die künftigen Ausschusssitzungen. Außerdem beschloss der Begleitausschuss, vier horizontale Koordinierungsausschüsse für die Bereiche Umwelt, Chancengleichheit und soziale Eingliederung, ländliche Entwicklung sowie Beschäftigung und Humanressourcen einzusetzen.

Politische Prioritäten für die Interventionen im Bereich der Humanressourcen: Die Umgestaltung des irischen Arbeitsmarktes in den vergangenen sechs Jahren erforderte eine entschiedene politische Neuorientierung, die für den ESF zu einigen wichtigen Schwerpunktverlagerungen führte. War in den Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung in Bezug auf die Arbeitslosigkeit bislang ein eher präventiver Ansatz zu erkennen, so wird der politische Schwerpunkt nun auf die Mobilisierung des Arbeitskräfteangebots gelegt. Dieser Ansatz geht mit verstärkten Bemühungen einher, durch allgemeine und berufliche Bildung sowie durch lebenslanges Lernen die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Weitere wichtige Punkte sind die Generalisierung der Bemühungen um eine quantitative und qualitative Verstärkung der innerbetrieblichen Fortbildung sowie die nachdrückliche Förderung der Umsetzung eines operationellen Rahmens für das lebenslange Lernen. Die Notwendigkeit, die Beteiligung aller - und insbesondere der Frauen - am Arbeitsmarkt zu erhöhen, gewinnt ebenfalls einen neuen Stellenwert. Der ESF kofinanziert gemeinsam mit dem EFRE bedeutende Investitionen in die Kinderbetreuung (115 Mio. EUR im Rahmen der regionalen OP), deren Unzulänglichkeit als besonderes Hindernis für die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben und an Bildungsmaßnahmen angesehen wird.

Die Mittel verteilen sich auf die vier Pfeiler der europäischen Beschäftigungsstrategie wie folgt: Mehr als 50% der ESF-Mittel sind für die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit bestimmt, und jeweils über 17% werden den Pfeilern ,Unternehmertum" und ,Anpassungsfähigkeit" zugewiesen. Etwa 12% der ESF-Mittel werden zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter und für die Verbesserung der Kinderbetreuung in Irland verwendet. Im Rahmen des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für den Zeitraum 2000-2006 stellt der ESF Irland etwas über 1 Mrd. EUR zur Verfügung, das sind rund 34% der gesamten verfügbaren Strukturfondsmittel (ein höherer Anteil als in anderen Ziel-1-Regionen). Weitere 32 Mio. EUR an ESF-Mitteln stehen im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL zur Verfügung.

Maßnahmen für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums. Diese Art von Maßnahmen ist in zwei regionalen operationellen Programmen (Border, Midlands and Western sowie Southern and Eastern) im Rahmen der Schwerpunkte ,lokale Unternehmensentwicklung" (Forstwirtschaft) und ,Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums" sowie in einem operationellen Programm im Rahmen von ,PEACE" vorgesehen. Der EAGFL-Ausrichtung ist an dem irischen GFK (2000-2006) mit 182,0 Mio. EUR beteiligt.

Die kofinanzierten Maßnahmen sind Teil eines umfangreicheren Maßnahmenpakets, das aus nationalen Mitteln im Rahmen der betreffenden Programme finanziert werden soll. Die Mittel aus dem EAGFL-Ausrichtung für das Jahr 2000 wurden vollständig gebunden.

Im Jahr 2000 legten Irland und das Vereinigte Königreich gemeinsam den Plan für ein ,PEACE"-Programm vor.

Im Fischereisektor ist das FIAF an den beiden regionalen Programmen sowie an dem horizontalen Programm ,Produktiver Sektor" beteiligt. Die FIAF-Mittel belaufen sich auf insgesamt 67,6 Mio. EUR. Schwerpunkte sind vor allem die Entwicklung der Aquakultur, die Modernisierung der Häfen sowie die Verbesserung der Qualität und der Sicherheit der Fangflotte.

2.2.8. ITALIEN

Zeitraum 1994-1999 und davor

Italien ist von allen Mitgliedstaaten beim Abschluss der vor 1989 und im Zeitraum 1989-1993 aus den Strukturfonds (insbesondere dem EFRE) kofinanzierten Interventionen weitaus am stärksten im Verzug.

Anfang 2000 stand der Abschluss von 88 Interventionsformen noch aus. 35 davon wurden im Laufe des Jahres effektiv abgeschlossen; bei den übrigen ist dies für das Jahr 2001 vorgesehen.

Was den Programmplanungszeitraum 1994-1999 anbelangt, so lassen die neuesten finanziellen Angaben, die der Kommission von der italienischen Regierung übermittelt wurden, erkennen, dass der Rückstand bei der Durchführung der Strukturfonds in Italien außer bei den Gemeinschaftsinitiativen größtenteils aufgeholt wurde. So haben die die Programme verwaltenden Behörden alle verfügbaren Mittel fristgemäß, d.h. bis zum 31.12.1999, gebunden. Allerdings ist darauf zu achten, dass die noch offenen Projekte abgeschlossen und die Ausgaben innerhalb der auf den 31.12.2001 festgesetzten Frist getätigt werden, was eine Beschleunigung des Ausgabentempos voraussetzt.

Zeitraum 2000-2006

Am 1. August 2000 genehmigte die Kommission das gemeinschaftliche Förderkonzept für Ziel 1 für den Programmplanungszeitraum 2000-2006. Italien wurden für die Ziel-1-Regionen Mittel in Höhe von 23 758 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 201 Mio. EUR im Rahmen der Übergangsunterstützung, was einen Gesamtbetrag von 23 959 Mio. EUR ergibt.

Das GFK gliedert sich in sechs Entwicklungsschwerpunkte: 1) natürliche Ressourcen; 2) kulturelle Ressourcen; 3) Humanressourcen; 4) lokale Entwicklungssysteme; 5) Städte; 6) Dienstleistungsnetze und -zentren. Es umfasst eine Reihe spezifischer Ziele, die über 14 operationelle Programmen verwirklicht werden sollen: 7 regionale Programme (Kampanien, Apulien, Basilicata, Kalabrien, Sizilien, Sardinien und Molise, wobei die letztgenannte Region eine Übergangs unterstützung erhält) und 7 multiregionale Programme. Zwölf operationelle Programme (die sieben regionalen Programme sowie die multiregionalen Programme ,Lokale Entwicklung", ,Forschung, technologische Entwicklung und Hochschulbildung", ,Öffentliche Sicherheit für die Entwicklung des Mezzogiorno", ,Schulwesen" und ,Fischerei") wurden von der Kommission im Jahr 2000 genehmigt.

Dies ist ein beachtliches Ergebnis, das durch lange, fruchtbare Verhandlungen erreicht wurde. Die Interventionsstrategie setzt ein grundlegend neues Verhältnis zwischen den Maßnahmen zur Verbesserung des Umfelds und den Regelungen für Direktbeihilfen an die Unternehmen voraus. Dies bedeutet folgendes:

a) schrittweise Verringerung des für Beihilfen bestimmten Mittelanteils und Einführung verstärkter Wettbewerbsbedingungen für den Zugang zu diesen Beihilfen;

b) integrierte Interventionen, mit denen auf das Wirtschaftsumfeld in homogenen räumlichen Systemen eingewirkt wird;

c) Gewährung von gezielten und nicht nach dem ,Gießkannenprinzip" verteilten Beihilfen.

Die Durchführung der genehmigten operationellen Programme begann in den ersten Monaten des Jahres 2000 mit den ersten Sitzungen der Begleitausschüsse und der Vorlage der Ergänzungen zur Programmplanung.

Das Jahr 2000 stellte für die italienischen Ziel-1-Regionen einen entscheidenden Wendepunkt dar, was die Interventionsstrategie des ESF in diesen Regionen anbelangt. Bei der Programmplanung konnten nämlich erstmals die vier Pfeiler der europäischen Beschäftigungsstrategie berücksichtigt und praktisch umgesetzt werden. Tatsächlich wurden bei der Programmplanung für den neuen Zeitraum die an Italien gerichteten Empfehlungen des Rates bezüglich der Beschäftigungspolitik in die GFK und OP einbezogen.

Unter den Neuerungen, die Gegenstand der Verhandlungen im ersten Halbjahr 2000 waren und Eingang in die von der Kommission genehmigten Programmplanung gefunden haben, ist an erster Stelle der in den Vordergrund gestellte präventive Ansatz zu nennen, ein Ansatz, der in Regionen, die mit sehr hohen Arbeitslosenquoten und insbesondere mit einer hohen Langzeitarbeitslosigkeit konfrontiert sind, schwierig umzusetzen ist. Die besondere Aufmerksamkeit, die der Förderung der Chancengleichheit und der Überführung in geregelte Beschäftigungsverhältnisse gewidmet wird, ist ebenfalls eng mit den Besonderheiten des Arbeitsmarktes im Mezzogiorno verknüpft. An weiteren Neuerungen sind die Unterstützung der Reform der öffentlichen Beschäftigungsdienste und die Schaffung einer Regelung für die Anerkennung von Berufsbildungszentren zu nennen. Die im Jahr 2000 genehmigten Programme sind für den gesamten Zeitraum mit ESF-Mitteln in Höhe von 4 092 Mio. EUR ausgestattet. Es handelt sich dabei um sieben regionale Programme (insgesamt 2 931 Mio. EUR) und fünf auf zentraler Ebene verwaltete Programme (insgesamt 1 161 Mio. EUR).

In den Bereichen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung beteiligt sich der EAGFL-Ausrichtung mit 2 983 Mio. EUR zusammen mit den anderen Fonds an der Kofinanzierung der Schwerpunkte ,Natürliche Ressourcen" und ,Lokale Entwicklungssysteme". Die wichtigsten Maßnahmen zielen auf die Modernisierung und auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Ernährungswirtschaft ab, wobei den Belangen der Umwelt Rechnung getragen wird. Darüber hinaus sind Diversifizierungsmaßnahmen vorgesehen, mit denen den Betrieben ein zusätzliches oder alternatives Einkommen gesichert werden soll. Weitere, die ländlichen Gebiete und deren Bevölkerung betreffende Maßnahmen zielen auf die Erschließung nicht allein der landwirtschaftlichen, sondern auch der ökologischen und historischen/kulturellen Ressourcen ab. Die Interventionen dürften zum Entstehen neuer Beschäftigungs möglichkeiten - z.B. im Fremdenverkehr und in der Forstwirtschaft - und somit zu einer Verbesserung des Einkommens der betroffenen Bevölkerung führen. Die in den Finanzierungsplänen für das Jahr 2000 vorgesehenen Mittel wurden für sechs der sieben Regionen gebunden; diejenigen für Kalabrien wurden auf das erste Quartal 2001 übertragen.

Im Fischereisektor ist das operationelle Programm mit FIAF-Mitteln in Höhe von 122 Mio. EUR ausgestattet, die für Maßnahmen zugunsten der Flotte bestimmt sind. Zu den strategischen Schwerpunkten zählen die Anpassung des Fischereiaufwands an die vorhandenen Bestände, die Erneuerung und Modernisierung der Flotte sowie technische Hilfe. Weitere Fischereimaßnahmen für die Ziel-1-Regionen sind Bestandteil von gesonderten Programmen für die betreffenden Regionen.

Die Kommission erhielt erst am 21. Juni 2000 einen Vorschlag der italienischen Behörden für das Verzeichnis der Ziel-2-Gebiete, der als zulässig erachtet werden konnte (der vorherige, am 1. Oktober 1999 übermittelte Vorschlag war nicht zulässig, da die Verordnungsbestimmung, wonach die anhand der Gemeinschafts kriterien vorgeschlagenen Gebiete mindestens 50% der förderfähigen Bevölkerung erfassen müssen, nicht eingehalten wurde). Die Kommission setzte sogleich ein Schnellverfahren für die Prüfung des neuen Vorschlags in Gang und konnte das Verzeichnis der Ziel-2-Gebiete nur drei Wochen nach Eingang bereits genehmigen.

Gegenüber dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum ist die unter Ziel 2 fallende Bevölkerung von 11,150 Mio. auf 7,402 Mio. zurückgegangen (aufgrund der Sicherheitsklausel, wonach die förderfähige Bevölkerung um maximal ein Drittel verringert werden kann). Die vierzehn Regionen Mittel- und Norditaliens sind teilweise im Rahmen von Ziel 2 förderfähig.

Italien wurden für Ziel 2 Mittel in Höhe von 2 228 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen 377 Mio. EUR im Rahmen der Übergangsunterstützung, was einen Gesamtbetrag von 2 605 Mio. EUR ergibt.

Trotz der Verzögerung bei der Genehmigung des Verzeichnisses der Ziel-2-Gebiete fuhren die Regionen mit der Ausarbeitung der neuen EPPD-Entwürfe fort, um weitere Verzögerungen in der Durchführungsphase zu vermeiden. Die EPPD-Entwürfe wurden der Kommission innerhalb der in der Verordnung gesetzten Fristen offiziell übermittelt.

Ziel 3: Das Konzept für die ESF-Interventionen in Italien wurde durch die europäische Beschäftigungsstrategie vorgegeben. Die Empfehlungen des Rates an die Mitgliedstaaten lieferten ein Modell dafür, wie die Probleme angepackt werden müssen, sowie eine klare Zielvorgabe. Der Grundgedanke besteht darin, den ESF zum ,finanziellen Arm" der europäischen Beschäftigungsstrategie zu machen. In praktischer Hinsicht geht es um die Umsetzung der Strategie auf der regionalen Ebene. Eine der Schwachstellen der italienischen NAP betrifft den Umsetzungsaspekt, was teilweise an der Verteilung der Kompetenzen auf die verschiedenen Verwaltungsebenen liegt. So fallen die beschäftigungspolitischen Maßnahmen in die Zuständigkeit der Regionen, während der NAP vom Arbeitsministerium auf zentraler Ebene ausgearbeitet wird. Die aus dem ESF bereitgestellten Finanzmittel sind somit ein nützliches Instrument, um die italienischen Regionen zu bewegen, die europäische Beschäftigungsstrategie auf der lokalen Ebene umzusetzen.

Die ESF-Interventionen in Italien für den Zeitraum 2000-2006 bedeuten gegenüber 1994-1999 in mehrfacher Hinsicht eine große Veränderung: 1) Zahl der Programme: Gab es im Zeitraum 1994-1999 für die Ziel-3-Regionen (die Ziele 2, 3, 4 und 5b zusammengenommen) insgesamt 54 Programme, so werden die Ziel-3-Regionen im jetzigen Zeitraum durch 15 Programme abgedeckt (14 regionale Programme und ein nationales Programm). 2) Gewicht der Regionen: Entfielen 1994-1999 auf die Regionen 83% der gesamten ESF-Mittel, so werden sie im Zeitraum 2000-2006 95% der Mittel verwalten. Die Rolle der nationalen Ebene wird in der Koordinierung und dem Aufbau von Systemen bestehen, während sich ihre Tätigkeit im Zeitraum 1994-1999 in großen Teilen mit derjenigen der Regionen überschnitt. 3) Umfang der Programme: Standen den Regionen Mittel- und Norditaliens zuvor 2 243 Mio. EUR (zu Preisen von 1999) zur Verfügung, so wurde dieser Betrag für den Zeitraum 2000-2006 auf 3 887 Mio. EUR aufgestockt. 4) Ziele der Programme: Betraf im vorangegangenen Planungszeitraum der Großteil der Interventionen die Fortbildung, so hat sich der ESF jetzt zu einem Instrument entwickelt, das die Beteiligung am Arbeitsmarkt durch unterschiedliche Mechanismen fördert: Fortbildung, Beratung, Unternehmensgründungen, Beschäftigungsbeihilfen, Unterstützung der öffentlichen Beschäftigungsdienste, Forschung und Entwicklung, Hochschulkurse usw.

In den Ziel-3-Regionen werden die ESF-Interventionen im Rahmen eines GFK mit 15 operationellen Programmen (ein nationales Programm und 14 regionale Programme für die einzelnen Regionen) durchgeführt.

Die wichtigsten Probleme, die mit Hilfe des ESF in Angriff genommen werden sollen, hängen mit den drei Phasen zusammen, die die Beschäftigung in den 90er Jahren durchlaufen hat. Zu Beginn des Jahrzehnts herrschte eine starke Rezession, in den mittleren Jahren stagnierte die Lage, und in den letzten Jahren gab es Anzeichen einer Erholung. Diese Phänomene sind nur teilweise mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation verknüpft. So wurde die Beschäftigungslage stark von Veränderungen im produktiven Sektor (Wachstum im Dienstleistungssektor, Umstellung von Großunternehmen usw.) sowie von Veränderungen beim Arbeitskräfteangebot (demografische Auswirkungen) beeinflusst. Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen haben in hohem Maße dazu beigetragen, den Nettobeschäftigungsrückgang abzubremsen und - in den letzten Jahren - eine Erholung einzuleiten.

Die Ziele des GFK sind von zweierlei Art:

(a) rhöhung der Beschäftigungsintensität des Wirtschaftswachstums in den Regionen mit höherer Arbeitslosigkeit;

(b) erstärkte Eingliederung benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt.

Damit wird der Zusammenhalt zwischen den Regionen und den sozialen Gruppen gestärkt.

Für die Maßnahmen zugunsten des Fischereisektors außerhalb der Ziel-1-Regionen werden Italien aus dem FIAF Mittel in Höhe von 99,6 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Im Mittelpunkt stehen die Erneuerung und die Verringerung der Fangflotte.

2.2.9. LUXEMBURG

Zeitraum 1994-1999

Ziel 2: Auf der Grundlage einer Studie über Industriebrachen wurden vier vorrangig zu sanierende Standorte ausgewählt, für die die Vorbereitungsarbeiten zur Umstellung durchgeführt wurden. Die Sanierungsarbeiten am Standort Belval sind angelaufen.

Die Maßnahmen zur Förderung des Wachstums durch Entwicklung der Humanressourcen sind auf reges Interesse gestoßen, und die verfügbaren Finanzmittel wurden vollständig in Anspruch genommen. Angesichts des derzeitigen Ausgabentempos ist allerdings zu befürchten, dass bei einigen Maßnahmen die verfügbaren Mittel nicht vollständig ausgegeben werden, beispielsweise bei der Maßnahme zur Sensibilisierung und technologischen Unterstützung oder bei der Maßnahme zur Förderung produktiver Investitionen.

Ziele 3 und 4: Sämtliche Projekte aus dem Zeitraum 1994-1999 wurden bis Ende 1999 abgeschlossen, und die ESF-Fördermittel in Höhe von etwa 23 Mio. EUR wurden vollständig aufgebraucht. Am Ende des Programmplanungszeitraums 1994-1999 stellt sich die Lage auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt günstig dar. So ist auf der einen Seite eine Zunahme der Inlandsbeschäftigung mit einem Wiederanstieg der Industrietätigkeit und auf der andere Seite ein Rückgang der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. 1999 lag die Arbeitslosenquote bei 2,3%, die Jugendarbeitslosenquote bei nur 2,3% und die Arbeitslosenquote der Frauen bei 3,3%.

Zeitraum 2000-2006

Am 25. Februar 2000 genehmigte die Kommission das Verzeichnis der in Luxemburg unter Ziel 2 fallenden Gebiete für den Zeitraum 2000-2006. Der Entwurf des EPPD für die Maßnahmen in den drei ausgewählten Gebieten sowie den übergangsweise unterstützten Gebieten wurde der Kommission am 13. Dezember 2000 übermittelt und von dieser als zulässig erachtet.

Die Kommission hat für Luxemburg ein Programm für allgemeine und berufliche Bildung und Beschäftigung mit einer Gemeinschaftsbeteiligung in Höhe von 39 Mio. EUR genehmigt, das aus dem Europäischen Sozialfonds im Rahmen von Ziel 3 finanziert wird. Trotz hoher Beschäftigungszuwächse gibt es auf dem luxemburgischen Arbeitsmarkt weiterhin Probleme, wozu insbesondere die niedrige Erwerbsquote bei älteren Personen und die Tatsache zählen, dass viele Personen im Erwerbsalter auf Erwerbsunfähigkeitsleistungen und Programme zur Sicherung des Mindesteinkommens angewiesen sind.

Das luxemburgische Programm umfasst vier große Schwerpunkte: 1) Prävention von Arbeitslosigkeit und Verringerung der Zahl von Personen, die von ,passiven" Regelungen wie z.B. Vorruhestand und Erwerbsunfähigkeitsleistungen abhängig sind (28%); 2) Förderung der sozialen Eingliederung (35%), darunter Fortbildungsmaß nahmen, wenn möglich im Informatikbereich, sowie Hilfen für die Eingliederung in die Sozialwirtschaft und den offenen Arbeitsmarkt; 3) Förderung des Unterrichtswesens und des lebenslangen Lernens sowie des Unternehmergeists (30%); 4) Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt (5%).

2.2.10. NIEDERLANDE

Zeitraum 1994-1999

Ziel 1 : Für eine endgültige Bilanz der Programme des Zeitraums 1994-1999 ist es noch zu früh, doch zeichnet sich bereits ab, dass die meisten quantifizierten Indikatoren erreicht wurden. Als Beispiele zu nennen wären die Gründung neuer Unternehmen (Zielsetzung: 10% der bestehenden Unternehmen, Ergebnis: durchschnittlich 17%) und die Anzahl Teilnehmer an Fortbildungskursen (Zielsetzung: 11 353, Ergebnis: 19 591).

Im vorigen Programmplanungszeitraum wurden die folgenden fünf Gebiete im Rahmen von Ziel 2 gefördert: Süd-Limburg (Zuid-Limburg), Südost-Brabant (Zuid-Oost-Brabant), Arnheim-Nimwegen (Arnhem-Nijmegen), Twente und Groningen-Drenthe.

Für die meisten Programme wurde für den Zeitraum 1994-1999 eine Verlängerung der Zahlungsfrist beantragt. Die Schlussberichte zu diesen Programmen und die entsprechenden Anträge auf Zahlung des Restbetrags sind im Laufe der Jahre 1999 (Südost-Brabant und Groningen-Drenthe) und 2000 (Süd-Limburg, Arnheim-Nimwegen und Twente) bei der Kommission eingegangen.

Die Frist für Mittelbindungen für den Planungszeitraum 1997-1999 lief am 31. Dezember 1999 ab. Somit ist das Jahr 2000 als ein operationelles Jahr anzusehen, in dem die in den Vorjahren genehmigten Projekte überprüft und abgeschlossen wurden.

Ziel 3 : Die 1999 aufgedeckten Unregelmäßigkeiten bei mehreren ESF-Projekten warfen auch im Jahr 2000 erhebliche Probleme auf. Die niederländischen Behörden führten zahlreiche Kontrollen durch, bei denen weitere Unregelmäßigkeiten zu Tage traten. Welcher Betrag insgesamt für den vorangegangenen Zeitraum zurückgezahlt werden muss, kann erst festgelegt werden, wenn alle Kontrollen abgeschlossen sind. Außerdem haben die Niederlande einen unabhängigen Sonderuntersuchungs ausschuss unter dem Vorsitz von Herrn Koning, dem ehemaligen Präsidenten des niederländischen Rechnungshofs, eingesetzt. Dessen Bericht wird im Juni 2001 vorliegen.

Ziel 5a-Fischerei : Rund 80% der insgesamt aus dem FIAF verfügbaren Mittel sind gebunden, wobei für viele Projekte die Mittelbindung erst gegen Ende 1999 erfolgte. Deshalb waren bis Ende 2000 den Endbegünstigten lediglich rund 20% der insgesamt gebundenen FIAF-Mittel ausgezahlt worden. Es wird jedoch damit gerechnet, dass der "Endspurt" im Jahr 2001 zu höheren Ausgaben führen wird.

Zeitraum 2000-2006

Das wichtigste Ereignis des Jahres 2000 war natürlich die Einleitung des neuen Ziel-1-Übergangsprogramms für die Jahre 2000-2006. Der Plan wurde der Kommission im November 1999 vorgelegt. Die Verhandlungen fanden im Februar und im März 2000 statt.

Dieses neue Programm für Flevoland wurde vor dem Hintergrund einer florierenden niederländischen Wirtschaft und einer nationalen Arbeitslosenquote aufgestellt, die auf ein tragbares Maß zurückgegangen war. Dieses günstige Wirtschaftsklima kommt zwar auch Flevoland zugute, doch ist die Wirtschaftsstruktur dieser Region noch immer unterentwickelt. Dies zeigt sich besonders deutlich in der negativen Pendlerbilanz. Das Programm wird mit einem Betrag in Höhe von 126 Mio. EUR aus dem Gemeinschaftshaushalt unterstützt.

Das einheitliche Programmplanungsdokument umfasst vier breite Handlungsfelder oder Schwerpunkte: Entwicklung der städtischen Gebiete (39,1 Mio. EUR), Entwicklung des ländlichen Raums (23,7 Mio. EUR), Verbesserung der Produktionsstruktur (39,5 Mio. EUR) sowie sozialer Zusammenhalt und Arbeitsmarkt (20,2 Mio. EUR).

Das Programm für Flevoland soll im ländlichen Raum Investitionen in Unternehmen oder in die Förderung von Branchen mit hohem Wachstumspotenzial unterstützen. Besonderes Augenmerk gilt den kleinen und mittelgroßen Unternehmen, in denen Forschung und Entwicklung, die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs und die Internationalisierung der Aktivitäten gefördert werden. Ein interessanter Aspekt des Programms ist die Entwicklung der Stadtrandgebiete durch die Stimulierung von Fremdenverkehr und Freizeitaktivitäten.

Der EAGFL-Beitrag (Abteilung Ausrichtung) beläuft sich auf 10 Mio. EUR. Mit diesem Programm wird die aktive Erneuerungspolitik in Flevoland fortgesetzt, und es werden kohärente Maßnahmen gefördert, die den ländlichen Raum stärken. Das Überleben der Landwirtschaft ist für die ländliche Wirtschaft ebenso wichtig wie die Erhaltung des ländlichen Landschaftsbildes, denn Freizeitaktivitäten und der Fremdenverkehr werden im Übergangsraum zwischen Stadt und Land, den Stadtrandgebieten, immer wichtiger. Ein weiteres Ziel ist es, die Lebensqualität und die Naturwerte im ländlichen Raum zu verbessern.

Für Fischereimaßnahmen ist ein Betrag in Höhe von 6 Mio. EUR vorgesehen. Die geplanten Investitionen dienen in erster Linie der Anpassung des Fischereiaufwands sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fisch.

Am 22. Dezember 1999 hat die Kommission die Liste der Ziel-2-Fördergebiete der Niederlande förmlich genehmigt. Im April 2000 haben die Niederlande der Kommission neun Programme im Rahmen von Ziel-2 (2000-2006) übermittelt. Auf Wunsch der Kommission wurde die Zahl der Ziel-2-Programme verringert, und durch eine regionale Bündelung auf vier operationelle Programme zurückgeführt.

Über diese vier Programme wurde im Verlauf des Jahres 2000 verhandelt, und sie sollen im ersten Halbjahr 2001 genehmigt werden.

Ein beträchtlicher Teil (46%) der im Rahmen von Ziel 2 für die Niederlande bereitgestellten EU-Mittel ist für das Programm zugunsten der nördlichen Niederlande (Noord-Nederland) bestimmt. Die EU-Zuschüsse für dieses Programm belaufen sich auf 329 Mio. EUR. Dieses lediglich aus dem EFRE kofinanzierte Programm soll die industrielle und wirtschaftliche Umstellung der Region stimulieren. Es umfasst die operationellen Schwerpunkte Stärkung des Marktsektors, Belebung der Innenstädte und Funktionieren des Arbeitsmarktes.

Für das zweite Programm ("Städtische Gebiete in den Niederlanden") stellt die EU Mittel in Höhe von knapp 200 Mio. EUR bereit. Dieses Programm betrifft städtische Krisengebiete und fasst Teile verschiedener Städte in einem einheitlichen Programmplanungsdokument zusammen. Darin spiegelt sich zum Einen die Tatsache wider, dass die Niederlande dem Thema Stadtgebieten den Vorrang einräumen, zum Anderen wird aber auch deutlich, dass dieses Thema in die Hauptprogramme der EU-Strukturpolitik einbezogen wurde. Das Programm schließt elf Stadtgebiete in neun Städten ein. Dabei handelt es sich um die vier größten Städte der Niederlande (Amsterdam, Rotterdam, Utrecht und Den Haag) und fünf Mittelstädte (Eindhoven, Maastricht, Arnheim, Nimwegen und Enschede). Das niederländische Innen ministerium hat die Fördergebiete anhand der Kriterien Armutsniveau und Langzeitarbeitslosigkeit ausgewählt.

Die letzten beiden Programme "Südniederlande" (Zuid-Nederland) und "Ostniederlande" (Oost-Nederland) sind stärker auf den ländlichen Raum ausgerichtet. Die EU-Beteiligung liegt hier bei 152 bzw. 122 Mio. EUR. Das EPPD "Zuid-Nederland" umfasst mehrere unterschiedliche Teilgebiete. Im Zentrum des Programms steht ein ländliches Gebiet, das sich aus Teilen der Provinzen Nord-Brabant und Limburg zusammensetzt. Darüber hinaus schließt das Programm Übergangsgebiete in Südost-Brabant, Süd-Limburg und Seeland ein. Das ländliche Kerngebiet des EPPD "Oost-Nederland" umfasst Teile der Provinzen Gelderland und Overijssel sowie einen winzigen Teil der Provinz Utrecht. Auch dieses Programm schließt zwei Übergangsgebiete im Rahmen von Ziel 2 ein (Twente, Arnheim-Nimwegen). Beide Programme werden lediglich aus dem EFRE kofinanziert. Programmschwerpunkte sind Raumentwicklung, Belebung der Wirtschaft und sozialer Zusammenhalt.

Ziel 3 : Um im neuen Programmplanungszeitraum Unregelmäßigkeiten vorzu beugen, wurden bereits zahlreiche Maßnahmen getroffen, die eine bessere Auswahl, Begleitung und Kontrolle gewährleisten sollen. Der Minister für soziale Angelegenheiten und Beschäftigung hat außerdem beschlossen, die für die Durchführung der ESF-Programme zuständige Stelle (ESF-Nederland) aus dem Arbeitsamt auszugliedern und in Form einer Agentur in das Sozialministerium zu verlagern.

Am 8. August 2000 hat die Kommission das neue Ziel-3-EPPD genehmigt, für das insgesamt 1 750,4 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Die Vorschüsse für den neuen Programmplanungszeitraum 2000-2006 hat die Kommission ebenfalls bereits gezahlt. Wegen der vielen Probleme der vorigen Planungsperiode haben die niederländischen Behörden allerdings die neuen Projekte noch nicht eingeleitet. Starttermin ist voraussichtlich der 1. April 2001.

FIAF außerhalb der Ziel-1-Regionen : Am 28. Dezember 2000 wurde der Kommission das Strukturprogramm für den Fischereisektor für die nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen vorgelegt, das einen FIAF-Zuschuss in Höhe von 32,1 Mio. EUR vorsieht. Das Programm wird 2001 geprüft werden.

2.2.11. ÖSTERREICH

Zeitraum 1995-1999

Die erfolgreiche Abwicklung des einzigen österreichischen Ziel-1-Programms (Burgenland) setzte sich im Jahr 2000 fort. Die EFRE- und die ESF-Mittel wurden vollständig auf Projekte aufgeteilt. Den größten Beitrag zur positiven Umsetzung des Programms am Ende des Planungszeitraums hatten die Maßnahmen zugunsten von Industrie und Wirtschaft sowie FuE (Investitionen in die Telekommunikation) geleistet.

Ursprünglich sollten mit dem Programm 7300 neue Stellen geschaffen werden, eine Zahl, die im Rahmen der ständigen Begleitung auf das realistischere Ziel von 1200 neuen Stellen (Nettowirkung) heruntergesetzt wurde. Erreicht wurden schließlich die Gründung oder Konsolidierung von 173 Unternehmen, die Schaffung von 2300 neuen Arbeitsplätzen und der Erhalt von über 6200 Stellen. Mehr als 1000 Unternehmen kamen in den Genuss einer individuellen Investitionsförderung.

Die Fortschritte der vier österreichischen Ziel-2-Programme waren im Jahr 2000 zufriedenstellend. Die wichtigsten Änderungen am Ende der Förderperiode waren finanzielle Anpassungen, mit denen die Mittel den leistungsfähigsten Maßnahmen zugewiesen wurden.

Mit Hilfe des größten Ziel-2-Programms (Steiermark) dürften im Rahmen der ausgewählten Projekte 2338 neue Stellen geschaffen und 21 551 Arbeitsplätze gesichert werden. Im Rahmen des Programms für Niederösterreich wird mit 1474 neuen und 9480 erhaltenen Arbeitsplätzen gerechnet. Bei den kleineren Programmen für Oberösterreich und Vorarlberg dürften Schätzungen zufolge 490 bzw. 752 neue Stellen geschaffen und 2960 bzw. 4742 Arbeitsplätze erhalten werden. Diesen Schätzungen liegen die Ende 1999 gebundenen Mittel zugrunde. Mit allen Ziel-2-Programme zusammen sollen 5054 neue Stellen geschaffen werden.

Der höchste Durchführungsstand bei den EFRE-Maßnahmen wurde im Bereich der produktiven Direktinvestitionen in Unternehmen erreicht. Die Ergebnisse der Maßnahmen in den Bereichen Fremdenverkehr, Innovation und Technologietransfer sowie der "weichen" Unternehmensförderung (Beratung) bleiben hingegen hinter den Erwartungen zurück.

Zeitraum 2000-2006

Das Burgenland fällt auch im Zeitraum 2000-2006 unter Ziel 1. Die Strukturfonds mittel von insgesamt 271 Mio. EUR sollen Gesamtinvestitionen von knapp 853 Mio. EUR bewirken, wobei der Finanzierungsanteil der Privatwirtschaft mit über 490 Mio. EUR veranschlagt wird. Die Kommission hat das Programm am 7. April 2000 genehmigt.

Der Begleitausschuss hat bei seiner Sitzung am 22. Mai in Eisenstadt seine Geschäftsordnung und die Ergänzung zur Programmplanung angenommen.

Im August 2000 erfolgte die erste Zahlung in Höhe von 3,5% des EU-Zuschusses (6,8 Mio. EUR).

Mit dem neuen Ziel-1-Programm für das Burgenland werden vor allem drei Ziele verfolgt:

Entwicklung des Burgenlands zu einer modernen mitteleuropäischen Region.

Vorbereitung des Burgenlands auf die EU-Erweiterung (vor allem Zusammenarbeit mit Ungarn).

Abbau der Disparitäten innerhalb des Burgenlands.

Die aus dem ESF finanzierten Programmteile wurden von den regionalen Arbeitsämtern, dem österreichischen Gewerkschaftsbund, dem österreichischen Arbeitgeberverband, dem Institut für Wirtschaftsförderung in Eisenstadt und verschiedenen anderen Einrichtungen gemeinsam aufgestellt. Sie bringen einige neue Ansätze in das Programm ein, dessen Grundzüge aus dem vorigen Planungszeitraum übernommen wurden. So ist eine neue Maßnahme zur Förderung des lebenslangen Lernens vorgesehen, mit der die Möglichkiten der neuen ESF-Verordnung ausgeschöpft werden. Mit dieser Maßnahme werden die berufliche Bildung im IKT-Sektor, die Vernetzung von Berufsbildungszentren und Unternehmen sowie Projekte zur Ausbilderfortbildung gefördert.

Im EPPD ist eine Beteiligung des EAGFL-Ausrichtung in Höhe von insgesamt 41 345 471 EUR für den gesamten Zeitraum 2000-2006 vorgesehen. Die wichtigsten Maßnahmen dienen der Modernisierung der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Berufsbildung, der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, der Forstwirtschaft, der ländlichen Entwicklung und dem Naturschutz. Rund 27% der Mittel entfallen auf die Entwicklung des ländlichen Raums (Diversifizierung, Qualitätsprodukte, Dorferneuerung, kleine ländliche Infrastrukturen), 23% auf die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, 18% auf die Modernisierung der Landwirtschaft (Investitionen in den Betrieben, Niederlassung von Junglandwirten), 13% auf forstwirtschaftliche Maßnahmen, 13% auf den Schutz des Naturerbes und 6% auf die Berufsbildung (landwirtschaftliche Fachbildung, Fachbildung zwecks Umschulung auf landwirtschaftsnahe Dienstleistungen, Tätigkeiten in den Bereichen Umweltschutz und Aufbau ländlicher Qualifikationsnetze). Die für 2000 bereitgestellten Mittel wurden (auf Gemeinschaftsebene) vollständig gebunden.

Teile der acht Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark Salzburg, Vorarlberg, Tirol und Wien fallen im Zeitraum 2000-2006 unter Ziel 2. Von den insgesamt bereitgestellten Strukturfondsmitteln in Höhe von 703 Mio. EUR entfallen 600 Mio. EUR auf Ziel-2- und 103 Mio. EUR auf die Übergangsgebiete. Die Hoechstgrenze der förderfähigen Bevölkerung beträgt in Österreich 1 994 853 Einwohner in den Ziel-2-Gebieten und 1 098 794 Einwohner in den Übergangsgebieten.

Die neuen Ziel-2-Programme für Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, die Steiermark, Salzburg, Vorarlberg und Tirol wurden der Kommission im April 2000 übermittelt. Alle sieben Programme wurden Ende April bzw. Anfang Mai genehmigt. Das Programm für die Stadt Wien lag der Kommission im Juni vor und wurde im Juli 2000 genehmigt.

In den drei Programmen für Kärnten, Wien und die Steiermark ist auch eine ESF-Beteiligung vorgesehen.

Außer für Wien waren die Verhandlungen mit allen Ländern im Juli 2000 abgeschlossen.

Ziel 3 : Die Arbeitsmarktpolitik Österreichs wurde mit einigen älteren und gleichzeitig auch mit einigen völlig neuen Problemen konfrontiert. Die Phänomene der Konzentration von Arbeitslosigkeit auf bestimmte Bevölkerungsgruppen und der Segregation des Arbeitsmarkts zwischen Männern und Frauen sind seit mehreren Jahren zu beobachten. Neue Probleme ergaben sich aus der Flexibilisierung der Arbeitsmarktstrukturen, neuen Formen der Arbeitsorganisation, der Nachfrage nach neuen Qualifikationen und einer Gewichtsverlagerung der Wirtschaftstätigkeit zwischen einzelnen Sektoren und Regionen. Der Ntionale Aktionsplan 2000 umfasste alle verfügbaren Politikinstrumente, mit denen diese Probleme angegangen werden können.

Österreich und die Kommission haben am 8. Dezember 1999 die Verhandlungen über das neue, aus dem ESF geförderte Ziel-3-Programm aufgenommen. Am 8. August 2000 hat die Kommission das Programm genehmigt, das das wichtigste Finanzinstrument darstellt, mit dem die EU die österreichische Arbeitsmarktstrategie unterstützt.

Das Programm baut auf den Erfahrungen des Zeitraums 1995-1999 auf. Die Interventionsinstrumente sollten weiter entwickelt und optimiert werden. Neu ist im Zeitraum 2000-2006, dass ein Schwerpunkt "Lebenslanges Lernen" aufgenommen wurde, für den das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuständig ist. Außerdem ist der ESF der Kanal, über den das "Mainstreaming" verwirklicht wird, das heißt, dass in allen Bereichen der österreichischen Beschäftigungspolitik auf die Verringerung der geschlechtsbedingten Diskriminierungen abzuzielen ist.

In Abschnitt 3 des EPPD wird beschrieben, auf welche Weise die ESF-Interventionen dazu beitragen, die vier Säulen der Europäischen Beschäftigungsstrategie zu verwirklichen:

- Vermittlungsfähigkeit: Auf diese Säule werden die meisten Mittel verwendet. Als Grundprinzip wird in diesem Kontext ein präventiver Ansatz gewählt, das heißt, es soll möglichst früh gehandelt werden, um Menschen zu helfen, die ihren Arbeitsplatz verlieren.

- Unternehmergeist: 1% der Ziel-3-Mittel sind für die Unterstützung der territorialen Beschäftigungspakte bestimmt, die Beschäftigungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene ausschöpfen sollen.

- Anpassungsfähigkeit: Aufgrund der Erfahrungen aus dem vorigen Ziel-4-EPPD wurden die Mittel auf ausgewählte Zielgruppen konzentriert, die besonders durch den Strukturwandel gefährdet sind, um Investitionen in das Humankapital zu unterstützen und Arbeitsmarkttrends vorwegzunehmen.

- Chancengleichheit: Gefördert werden die Berufstätigkeit von Frauen in nicht traditionell von Frauen besetzten und neuen Berufen sowie die Verbesserung der Karriereaussichten, besonders in wissenschaftlichen und Technologieberufen.

Das Partnerschaftsprinzip ist integrierter Bestandteil des Durchführungsprozesses. Die Sozialpartner, die regionalen Behörden und NRO sind Mitglieder des Begleitausschusses. Dieser trat am 26. Juli zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dabei konnte eine Einigung über die Arbeitsweise in den kommenden Jahren erzielt werden.

2.2.12. PORTUGAL

Zeitraum 1994-1999

Die Mittel wurden vollständig gebunden, und die Durchführung schreitet zügig voran (Durchführungsstand Ende 2000: rund 95%). Lediglich die Zahlung der Restbeträge und somit der Programmabschluss stehen noch aus und werden bei einigen Programmen im Jahr 2001 erfolgen.

Eine erste Bilanz anlässlich der Halbzeitbewertung zeigt, dass die Strukturfonds in Portugal gesamtwirtschaftlich, beschäftigungspolitisch und beim Abbau der regionalen Disparitäten eine beträchtliche Wirkung erzielt haben.

Die positivsten Ergebnisse sind in den Bereichen Infrastruktur und Umweltschutz zu verzeichnen. Im Bereich Innovation sowie Forschung und Entwicklung hingegen sind die Ergebnisse am wenigsten sichtbar. Infolgedessen wurde diesem Sektor bei den Verhandlungen über das GFK 2000-2006 besonders große Aufmerksamkeit gewidmet.

Zeitraum 2000-2006

Die Kommission hat am 30. März 2000 das portugiesische GFK für den Zeitraum 2000-2006 angenommen, für das Gemeinschaftsmittel in Höhe von 20 535 Mio. EUR zu laufenden Preisen (rund 15% der für Ziel 1 verfügbaren Strukturfondsmittel) gewährt wurden. Insgesamt sind im Rahmen des portugiesischen GFK Investitionen in Höhe von 42 199 Mio. EUR vorgesehen.

Der Anteil der einzelnen Strukturfonds an dieser Interventionsform lässt sich wie folgt aufschlüsseln: EFRE: 64,8%, ESF: 23%, EAGFL-Ausrichtung: 11,1 % und FIAF: 1,1%.

Die portugiesischen Ziel-1-Regionen blieben gegenüber dem Zeitraum 1994-1999 unverändert, d.h. das gesamte Staatsgebiet ist förderfähig; für die Region Lissabon und das Tejo-Tal gilt allerdings die Übergangsregelung.

Der Strategie des GFK liegen vier Schwerpunkte zugrunde: (1) Anhebung des schulischen und beruflichen Bildungsniveaus der Portugiesen, Förderung der Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt; (2) Ausrichtung der Produktionskapazität auf zukunftsträchtige Branchen; (3) Bekräftigung des Raumvorteils und der günstigen geoökonomischen Lage des Landes; (4) Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Regionen und des nationalen Zusammenhalts.

Bei den direkt mit der Erschließung der Humanressourcen zusammenhängenden Maßnahmen trägt der ESF 23% der Gemeinschaftshilfe. Dieser Anteil ist praktisch mit dem des GFK 1994-1999 identisch.

Für die Bereiche Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums steuert der EAGFL-Ausrichtung einen Betrag in Höhe von 2 284 Mio. EUR bei. Die wichtigsten Maßnahmen dienen der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und der Unterstützung der land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen.

Im Fischereisektor stellt das FIAF einen Betrag in Höhe von 217,5 Mio. EUR für die betreffenden Gebiete insgesamt zur Verfügung. Zu den wichtigsten finanzierten Maßnahmen gehören der Schutz und die Entwicklung der Fischereiressourcen, Hafenanlagen, die Modernisierung der Fischereiflotte und die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen.

Gegenüber dem vorigen GFK weist das laufende GFK folgende Neuerungen auf:

* Beträchtliche Dezentralisierung und Regionalisierung der Gemeinschaftsmittel: rund 47% der eingeplanten Strukturfondsmittel sind für die regionalen Programme bestimmt;

* Integration der vier Fonds innerhalb der Regionalprogramme, wodurch sich die Durchführung der Maßnahmen auf regionaler Ebene besser koordinieren und die vor Ort aufgetretenen Probleme effizienter lösen lassen;

* aus sektoraler Sicht haben die Informationsgesellschaft sowie Forschung und Innovation eine Vorrangstellung innerhalb des GFK. Die Unterstützung für den Energiesektor wurde hingegen verringert;

* gemäß den Rechtsvorschriften wurde den regionalen und lokalen Behörden bei der Verwaltung und Begleitung der Interventionen mehr Verantwortung übertragen. Dies setzt voraus, dass die Begleit-, Verwaltungs-, Bewertungs- und Kontrollsysteme verstärkt werden.

Was die Beschäftigung anbelangt, so sieht das GFK die Schaffung oder Erhaltung von jährlich 68 000 Stellen vor.

Das portugiesische GFK wird über 19 OP (sieben regionale und zwölf multiregionale Programme) durchgeführt. Über das Programm für die technische Hilfe wurde im vierten Quartal des Jahres 2000 verhandelt; das Programm ist Anfang 2001 genehmigt worden.

Im letzten Quartal des Berichtsjahres sind die verschiedenen Begleitausschüsse zusammengetreten und haben ihre Geschäftsordnung sowie die Ergänzungen zur Programmplanung angenommen.

2.2.13. FINNLAND

Zeitraum 1995-1999

Bis Ende 1999 wurden die letzten Mittelbindungen für den vorangegangenen Programmplanungszeitraum 1995-1999 vorgenommen. Die letzten ausgewählten Projekte liefen im Jahr 2000 weiter und sollen bis Ende 2001 abgeschlossen werden. Im Juni 2000 gingen der Kommission die Jahresberichte für 1999 zu.

Die Halbzeitbewertung ergab, dass die für die Ziel-6-Region gewählte Regional entwicklungsstrategie richtig war. Allerdings erwiesen sich die ursprünglichen Programmziele angesichts der Programmmittel als zu ehrgeizig und wurden entsprechend abgeändert. Am Finanzierungsplan wurde Ende 1999 ebenfalls eine leichte Anpassung vorgenommen, die mit Entscheidung der Kommission vom April 2000 bestätigt wurde.

Dem Jahresbericht für 1999 zufolge waren bis Ende 1999 79,8% der gesamten öffentlichen Mittel für Projekte ausgezahlt. Im Rahmen des Programms wurden mehr als 19 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und 2 600 Unternehmen gegründet. Die während des Planungszeitraums in den Ziel-6- Regionen (sowie den Ziel-2- und Ziel-5b-Gebieten) zu beobachtende Abwanderungstendenz hielt weiter an.

Das Ziel-2-Programm wurde über zwei EPPD für die Zeiträume 1995-1996 und 1997-1999 durchgeführt. Die Auszahlung des Restbetrags durch die Kommission erfolgte im Frühjahr 2000, nachdem Ende 1999 und Anfang 2000 im Hinblick auf den Rechnungsabschluss für dieses Programm einige zusätzliche Angaben übermittelt worden waren. Bis Ende 1999 waren 50,5% der gesamten öffentlichen Mittel des den Zeitraum 1997-1999 betreffenden Programms für Projekte ausgezahlt.

Der Halbzeitbewertung zufolge hat das Ziel-2-Programm zu einer erheblichen Zunahme der Zahl von Unternehmen sowie der Beschäftigung im Programmgebiet geführt, wo ebenso rasch neue Unternehmen entstanden wie in den Vergleichs gebieten von Süd- und Mittelfinnland. Schätzungen zufolge wurden im Rahmen des Programms bis Ende 1999 beinahe 15 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und über 1 400 neue Unternehmen gegründet. Die Unternehmensgründungen erfolgten überwiegend im Dienstleistungssektor, insbesondere im Bereich der Unternehmensdienstleistungen sowie bei Sozial-, Gesundheits- und anderen Diensten. Allerdings zeigte die Bewertung, dass die Auswirkungen der Projekte in der Hauptsache qualitativer Art sind. Die in der Zwischenbewertung formulierten Bemerkungen und Empfehlungen wurden auch bei der Vorbereitung der neuen Ziel-2-Programme für den Zeitraum 2000-2006 berücksichtigt.

Zeitraum 2000-2006

Die Verhandlungen über die neuen Ziel-1- und Ziel-2-Programme fanden Ende 1999 und Anfang 2000 in Helsinki zwischen den finnischen Behörden und den für die Strukturfonds zuständigen Generaldirektionen statt. Die wichtigsten Diskussions punkte waren die Quantifizierung der erwarteten Ergebnisse und Auswirkungen, die Indikatoren, die Begleit- und Kontrollsysteme, die Zusätzlichkeit, die leistungsgebundene Reserve, interregionale Projekte, die Darlehensprogramme der staatseigenen Sonderrisiko-Finanzierungseinrichtung Finnvera, Umwelt/Natura 2000 sowie die Informationsgesellschaft. Die Kommission wünschte insbesondere im Rahmen der beiden Schwerpunkte KMU-Entwicklung und Humanressourcen eine stärkere Konzentration auf zuvor ermittelte Kompetenz- und Qualifikationsdefizite sowie (im Fall von Ziel 1) eine stärkere Ausrichtung auf die Entwicklung des ländlichen Raums. Diese Anpassungen wurden in die endgültige Fassung der EPPD einbezogen.

Die beiden finnischen Ziel-1-Programme (Ostfinnland und Nordfinnland) wurden von der Kommission am 31. März 2000 als die ersten Regionalprogramme des neuen Planungszeitraums 2000-2006 genehmigt. Die Gesamtbeteiligung der EU beträgt 913 Mio. EUR (zu Preisen von 1999). Das Entwicklungskonzept stützt sich auf Know-how, neue Technologien und die Informationsgesellschaft. Die Programm maßnahmen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und das Wirtschaftswachstum zu steigern, neue Arbeitsplätze zu schaffen und neue Unternehmen zu gründen, die Arbeitslosigkeit zu verringern und die Entvölkerung der ländlichen Gebiete und der Regionen als Ganzes zu bremsen.

Die Maßnahmen zugunsten der Humanressourcen stehen mit dem Bezugsrahmen für die ESF-Politik im Einklang. Insgesamt stehen für die beiden Programme ESF-Mittel in Höhe von 273 Mio. EUR zur Verfügung. Zu den Prioritäten des ESF zählen der Ausbau von Kompetenzen, die Verbesserung von Qualifikationen und der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Unternehmensentwicklung.

Für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums stehen aus dem EAGFL-Ausrichtung Mittel in Höhe von 197,1 Mio. EUR zur Verfügung. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen die Entwicklung der ländlichen Gebiete, die Forstwirtschaft, Fortbildung sowie die Niederlassung von Junglandwirten.

Im Fischereisektor werden FIAF-Mittel in Höhe von 6,85 Mio. EUR bereitgestellt. Die Maßnahmen betreffen vor allem die Verarbeitung, die Fischereihäfen und die Aquakultur.

Die ersten Begleitausschusssitzungen, die im Mai in Oulu und Mikkeli stattfanden, eröffneten den neuen Zeitraum mit der Genehmigung der Geschäftsordnungen, der Kriterien für die Projektauswahl, der Ergänzungen zur Programmplanung sowie eines Publizitätsplans. In den zweiten Ausschusssitzungen im November in Kajaani wurden die Ergänzungen zur Programmplanung vervollständigt, und die Ausschüsse erörterten das Verfahren und den Stand der Durchführung, das Begleitsystem, die Informations- und Publizitätsmaßnahmen sowie die neuen Darlehensprogramme im Zusammenhang mit der EFRE-Kofinanzierung. Im Rahmen der Begleitausschuss sitzungen wurden Pressekonferenzen und Projektbesuche organisiert.

Die EPPD für West- und Südfinnland wurden von der Kommission am 30. Juni 2000 als erste Ziel-2-Programme des neuen Zeitraums genehmigt. Den ersten Begleitausschusssitzungen, die Anfang Oktober stattfanden, war im Juni ein Vorbereitungstreffen vorausgegangen. In der Dezembersitzung in Jyväskylä erörterten die Begleitausschüsse dieselben Themen wie die Begleitausschüsse für Ziel 1 (siehe oben) und stellten fest, dass die Programmdurchführung einen zufriedenstellenden Anfang genommen hat.

Das Ziel-2-Programm für die Åland-Inseln, das der Kommission gesondert vorgelegt worden war, wurde am 20. Dezember 2000 genehmigt. Die Åland-Inseln, eine autonome, schwedischsprachige finnische Provinz, umfassen über 6 500 Inseln und Schären, von denen 65 bewohnt sind. Das Programm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken, eine positive demografische Entwicklung in den Gebieten des Archipels in Gang zu setzen, die Bevölkerung der Region in die Informationsgesellschaft zu führen und das Umweltbewusstsein zu schärfen.

Die Beteiligung der EU an den finnischen Ziel-2-Programmen beläuft sich auf insgesamt 489 Mio. EUR (zu Preisen von 1999). Die EPPD für Süd- und Westfinnland sollen den Unternehmergeist und die Beschäftigung fördern, indem die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft und deren Diversifizierung gestärkt werden. Zu diesem Zweck wird der Schwerpunkt auf Wachstumssektoren, Clusterbildung und eine auf Know-how gestützte Wettbewerbsfähigkeit gelegt. In beiden Programmen nehmen die Informationsgesellschaft und die Entwicklung der KMU eine wichtige Position ein.

Die Unterstützung aus dem ESF konzentriert sich in Westfinnland auf Unternehmensentwicklung und wirtschaftliche Umstrukturierung, den Ausbau von Qualifikationen, die Entwicklung neuer Technologien, die Modernisierung der Infrastrukturen sowie auf die Verbesserung des Lebensumfelds. Im Mittelpunkt der ESF-Maßnahmen in Südfinnland stehen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Attraktivität des Unternehmensumfelds, die Entwicklung von Know-how und Humanressourcen, die Entwicklung von Unterregionen und städtischen Gebieten sowie die Attraktivität der örtlichen Kommunen.

Das Ziel-3-EPPD für die nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen wurde von der Kommission am 1. August 2000 genehmigt. Entsprechend dem Bezugsrahmen für die ESF-Politik umfasst das EPPD vier Schwerpunkte:

1. utzung der Nachfrage nach Arbeitskräften und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (29% der ESF-Mittel);

2. örderung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit im Arbeitsleben (19%);

3. erbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung, Förderung der beruflichen Mobilität und stärkere Integration von allgemeiner Bildung und Arbeitsleben (19%);

4. ntwicklung des Humankapitals zur Unterstützung der unternehmerischen Fähigkeiten und zur Förderung der Qualität des Arbeitslebens sowie Nutzung von Forschungsergebnissen und Technologie (29%).

Außerdem gibt es einen Schwerpunkt ,Technische Hilfe" (4%).

Im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsministeriums wurden die für das Jahr 2000 vorgesehenen Mittel zu 80% gebunden. Für 350 Projekte mit insgesamt 9 000 Teilnehmern wurde eine Unterstützung gewährt.

Am 27. September wurde ein gesondertes, mit 2,6 Mio. EUR ausgestattetes Ziel-3-Programm für die autonomen Åland-Inseln genehmigt.

Die Hauptprobleme auf dem Arbeitsmarkt, die mit den Programmen in Angriff genommen werden sollen, sind die hohe Arbeitslosenquote, die Gefahr, dass bestimmte Gruppen (z.B. Langzeitarbeitslose, arbeitslose Jugendliche, ältere Menschen und Behinderte) vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen werden, sowie die zunehmenden Engpässe auf dem Arbeitsmarkt. Angesichts der relativ geringen Zahl von Unternehmern, des Qualifikationsdefizits insbesondere bei älteren Arbeitnehmern, die ein niedriges Bildungsniveau und veraltete Qualifikationen aufweisen, sowie der Geschlechtersegregation auf dem Arbeits- und Bildungsmarkt müssen die Beziehungen zwischen Forschung, allgemeiner und beruflicher Bildung und dem Arbeitsleben verstärkt und die Möglichkeiten und Praktiken des lebenslangen Lernens verbessert werden.

Im neuen Planungszeitraum ist das Arbeitsministerium im Rahmen der ESF-Tätigkeit in Finnland wie bereits zuvor sowohl Verwaltungsbehörde als auch Zahlstelle. Die Durchführung der Programme wurde weitgehend dezentralisiert und auf die regionale Ebene verlagert. Für die Durchführung der Strukturfonds programme in Finnland wurde ein neues nationales Gesetz ausgearbeitet.

Fischereisektor außerhalb der Ziel-1-Regionen: Die Beteiligung des FIAF in Höhe von 32 Mio. EUR ist für den Schutz und die Entwicklung der Fischereiressourcen, die Aquakultur, die Ausrüstung der Fischereihäfen, die Verarbeitung und Vermarktung sowie für die Binnenfischerei bestimmt. 11% der Mittel gehen an die Åland-Inseln, für die ein gesondertes Programm aufgelegt wurde.

2.2.14. SCHWEDEN

Zeitraum 1995-1999

Bis Ende 1999 wurden die letzten Mittelbindungen im Rahmen des vorangegangenen Planungszeitraums für die fünf Ziel-2-Programme, das Ziel-6-Programm sowie für die acht Interreg-IIA-Programme vorgenommen. Die letzten ausgewählten Projekte liefen im Jahr 2000 weiter und sollen bis Ende 2001 abgeschlossen werden. Im Juni 2000 gingen der Kommission die Jahresberichte für 1999 zu.

Zeitraum 2000-2006

Am 23. November 1999 wurden der Kommission die vollständigen Fassungen der einheitlichen Programmplanungsdokumente im Rahmen von Ziel 1 für die Regionen Norra Norrland und Södra Skogslän übermittelt. Die grundsätzlichen Entscheidungen ergingen am 12. bzw. 17. Mai, und am 24. Mai 2000 wurden die Programme endgültig genehmigt.

Für den Zeitraum 2000-2006 werden Strukturfondsmittel in Höhe von 748 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die zu 52% für Norra Norrland und zu 48% für Södra Skogslän bestimmt sind. Zusammen mit den nationalen öffentlichen und privaten Kofinanzierungsmitteln werden Investitionen in Höhe von über 2 Mrd. EUR mobilisiert. Im Rahmen jedes Programms gibt es gesonderte Mittelansätze für die Binnen- und die Küstengebiete (Sonderprogramm).

Die beiden Ziel-1-Programme betreffen große, dünn besiedelte Gebiete mit rauem Klima, die weitab von den großen Wirtschaftszentren liegen. Hauptziele sind die Schaffung von 20 000 Arbeitsplätzen und die Gründung von 3 500 neuen Unternehmen, indem ein wissensintensiver, wettbewerbsfähiger Unternehmenssektor entwickelt wird, der sich der neuen Technologien bedient, und die Attraktivität der Region als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten verbessert wird. Es gilt daher, die intakte Umwelt zu erhalten, ein hohes Bildungsniveau zu gewährleisten und das kulturelle Erbe zu schützen, damit sich neue Unternehmen in der Region ansiedeln. 4 000 Unternehmen und 40 000 Personen werden an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Jedes Programm umfasst besondere Maßnahmen zur Förderung der Kultur und der traditionellen Wirtschaftszweige der Samen.

Im Jahr 2000 fanden für jedes Programm je zwei Begleitausschusssitzungen statt (Mitte Juni in Luleå und Östersund und im Oktober in Umeå und Höga Kusten). Die Hauptpunkte auf der Tagesordnung waren die Annahme der Geschäftsordnung für die Begleitausschüsse, die Genehmigung der Ergänzungen zur Programmplanung einschließlich der Auswahlkriterien, der Begleitindikatoren und der Informations- und Kommunikationspläne. Die Programme waren ab Sommer startklar, und im Herbst fand die erste Auswahlrunde statt. Bis Ende des Jahres waren rund 250 Projekte ausgewählt. Die Nachfrage war von Programmbeginn an hoch, so dass sich die Situation im Vergleich zum vorangegangenen Planungszeitraum erheblich günstiger darstellt.

Im Jahr 2000 legte die Kommission besonderes Gewicht auf Information und Publizität. Im Rahmen der Begleitausschusssitzungen wurden Pressekonferenzen und Projektbesuche organisiert.

Für die Landwirtschaft und die Entwicklung des ländlichen Raums werden aus dem EAGFL-Ausrichtung insgesamt 115,3 Mio. EUR zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Maßnahmen betreffen Investitionen in Agrar-, Gartenbau- und Rentierbetrieben sowie die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Gebiete durch Diversifizierung, Weiterverarbeitung, Urlaub auf dem Bauernhof und die Erhaltung des ländlichen Erbes.

Im Fischereisektor werden FIAF-Mittel in Höhe von 11,5 Mio. EUR bereitgestellt, wobei Investitionen in die Aquakultur, die Verarbeitung sowie die Entwicklung und der Schutz der Fischereiressourcen im Mittelpunkt stehen.

Die Entwürfe der einheitlichen Programmplanungsdokumente (EPPD) für die vier schwedischen Ziel-2-Gebiete (Norra, Västra, Södra und Öarna) wurden am 26. April 2000 für zulässig befunden. Am 19. Juni fand die Verhandlungssitzung statt, an der Vertreter der regionalen Partnerschaften, der schwedischen Regierung sowie der Generaldirektionen Regionalpolitik und Beschäftigung, die die Kommission vertraten, teilnahmen. Die Verhandlungen wurden mit einem anschließenden Schrift wechsel abgeschlossen. Im Oktober erfolgten die grundsätzlichen Entscheidungen für alle vier Programme. Die endgültigen Entscheidungen über die EPPD ergingen am 15. und 20. Dezember, und im Dezember fanden in 2000 in Karlskoga, Gävle und Jönköping die ersten Begleitausschusssitzungen für die vier Programme statt.

Für den Haushaltszeitraum 2000-2006 werden Strukturfondsmittel in Höhe von 423 Mio. EUR zur Verfügung gestellt, die zu 87% aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und zu 13% aus dem Europäischen Sozialfonds stammen. Diese EU-Fördermittel werden Investitionen aus gemeinschaftlicher, nationaler und privater Quelle in Höhe von insgesamt etwa 1,5 Mrd. EUR auslösen.

Die unter die vier EPPD fallenden Regionen sind weitgehend mit denselben Problemen konfrontiert: überdurchschnittlich hohe Arbeitslosigkeit, relativ niedriges Bildungsniveau und Vorhandensein von Altindustrien mit Strukturproblemen. Die Hauptziele der Programme bestehen infolgedessen darin, ein für die Unternehmen günstiges Klima zu schaffen, den Unternehmergeist zu unterstützen, die Unternehmensentwicklung zu fördern, das Bildungs-/Qualifikationsniveau zu heben und damit die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und die Industrie wissensintensiver und wettbewerbsfähiger zu machen. Die Wettbewerbsfähigkeit wird außerdem durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen gestärkt. Die Förderung eines attraktiven Lebensumfelds spielt in allen Programmen eine mehr oder weniger wichtige Rolle, und es sind Maßnahmen für den Kulturbereich sowie zur Verbesserung des Dienstleistungsangebots und der Mitwirkung der lokalen Bevölkerung vorgesehen. Lokale Initiativen werden ermutigt und unterstützt.

In allen Programmen wird Jugendlichen und Frauen besondere Aufmerksamkeit zuteil, und in alle Programme sind nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und die Integration von Zuwanderern als horizontale Schwerpunkte einbezogen. Ziel der Programme sind die Schaffung bzw. Erhaltung von 29 400 Arbeitsplätzen sowie die Gründung von 5 900 neuen Unternehmen. Darüber hinaus werden mehrere Tausend Personen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit eine Fortbildung erhalten.

Ziel 3: Das einheitliche Programmplanungsdokument (EPPD) ist das Ergebnis siebenmonatiger Verhandlungen zwischen den schwedischen Behörden und der Kommission und wurde von dieser am 27. September 2000 genehmigt. Schweden (ohne die unter Ziel 1 fallenden Regionen) hat Anspruch auf ESF-Mittel in Höhe von 747 Mio. EUR für ein Gesamtbudget von 2 780 Mio. EUR (mit den nationalen öffentlichen und privaten Kofinanzierungsmitteln im Betrag von 729 Mio. bzw. 1 303 Mio. EUR). Die zu Jahresende fertiggestellte Ergänzung zur Programmplanung vervollständigt das EPPD und enthält eine nähere Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen. Die Hauptschwerpunkte lauten wie folgt:

1. Weiterqualifizierung von Arbeitskräften. Dieser Schwerpunkt soll auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Betriebsleitung und dem Personal umgesetzt werden. Schweden gibt für die Weiterqualifizierung von Arbeitskräften mehr Mittel aus als jeder andere EU-Mitgliedstaat. Gefördert werden sollen Arbeitskräfte im öffentlichen und im privaten Sektor, insbesondere in KMU mit weniger als 50 Beschäftigten;

2. Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und des Unternehmergeistes. Zu den Zielgruppen zählen Beschäftigte und Arbeitslose (258 Mio. EUR oder 34,5% der ESF-Mittel);

3. Integration, Vielseitigkeit und Chancengleichheit;

4. Lokale Entwicklung;

5. Technische Hilfe.

Der schwedische ESF-Rat wurde von der schwedischen Regierung als unabhängige Verwaltungsbehörde für das Programm eingesetzt. Die nationale Arbeitsmarkt behörde (AMS) fungiert als Zahlstelle. Der Begleitausschuss für die Überwachung des EPPD, der sich auf eine breit angelegte Partnerschaft stützt, trat im Jahr 2000 zweimal zusammen, um die Ergänzung zur Programmplanung zu genehmigen, das Begleitsystem zu errichten und mit der Durchführung des Programms zu beginnen.

Trotz des späten Programmbeginns wurden bis Ende 2000 insgesamt 1 100 Projekte mit 30 000 Teilnehmern genehmigt.

Fischereisektor außerhalb der Ziel-1-Regionen: Die Beteiligung des FIAF beläuft sich auf 62 Mio. EUR und ist vor allem für die Umstrukturierung der Verarbeitungsindustrie sowie für die Modernisierung der Flotte bestimmt.

2.2.15. VEREINIGTES KÖNIGREICH

Zeitraum 1994-1999

Ziel 1: Bis Ende 1999 wurden mit den zuständigen Behörden die letzten Anpassungen der Programme des Zeitraums 1994-1999 vereinbart. Die restlichen Projekte liefen im Jahr 2000 weiter und sollen bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossen werden.

Die für die Ziel-3- und Ziel-4-Programme des Zeitraums 1994-1999 bereitgestellten Mittel wurden vollständig gebunden. Anträge auf Zahlung des Restbetrags liegen noch keine vor.

Zeitraum 2000-2006

Im Vereinigten Königreich gibt es sechs Ziel-1-Regionen. Eine Region (Merseyside) behält ihren Ziel-1-Status aus dem Zeitraum 1994-1999, drei Regionen (Cornwall und die Scilly-Inseln, South Yorkshire sowie Westwales und The Valleys) fallen erstmals unter Ziel 1, und zwei Regionen (Nordirland sowie Highlands and Islands) verlieren zwar ihren vollen Ziel-1-Status, erhalten aber bis 2005 eine Übergangsunterstützung.

In den fünf Ziel-1-Regionen in Großbritannien werden die Strukturfonds über einheitliche Programmplanungsdokumente (EPPD) durchgeführt. Die Regional entwicklungspläne wurden daher in Form von EPPD-Entwürfen eingereicht. Im Fall von Nordirland erfolgt die Durchführung der Fonds über ein gemeinschaftliches Förderkonzept, dem ein Regionalentwicklungsplan zugrunde liegt, sowie über die dazugehörigen operationellen Programme.

Die Verhandlungen über die Ziel-1-EPPD für Großbritannien dauerten von Dezember 1999 bis April 2000. Im Fall von Nordirland wurde der Regionalentwicklungsplan zwar Ende 1999 eingereicht, doch wurde das GFK erst im Dezember 2000 genehmigt und die Genehmigung der OP zog sich bis Anfang 2001 hin. Diese längere Dauer war durch die politischen und administrativen Entwicklungen in Nordirland im Jahr 2000 und insbesondere durch die Übertragung von Befugnissen (devolution) an die Nordirische Versammlung bedingt.

Die Ziel-1-EPPD für Großbritannien umfassen jeweils vier bis sechs vorrangige Aktionsbereiche. Diese Bereiche lassen sich wie folgt zusammenfassen: Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen; Förderung der Modernisierung von Unternehmen; wirtschaftliche Erneuerung der Kommunen; Entwicklung der Humanressourcen; Ausbau von strategisch wichtigen Infrastrukturen. Eines der Programme befasst sich darüber hinaus spezifisch mit Fragen, die für die ländlichen Gebiete von Bedeutung sind, während ein anderes einen Schwerpunkt ,Regionale Besonderheiten" hat.

Das GFK für Nordirland wird über zwei operationelle Programme durchgeführt: das Ziel-1-Übergangsprogramm (Schaffung von nachhaltigem Wohlstand) und das EU-Programm für Frieden und Versöhnung in Nordirland und der irischen Grenzregion (PEACE II) für den Zeitraum 2000-2004. Die Schwerpunkte des GFK lauten: Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Entwicklung der Humanressourcen und soziale Eingliederung, städtische und soziale Wiederbelebung, Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums, Fischerei und Umwelt.

Das EU-Programm für Frieden und Versöhnung in Nordirland und der irischen Grenzregion (PEACE II) für den Zeitraum 2000-2004 ist eine Fortsetzung des Sonderprogramms zur Förderung von Frieden und Versöhnung in Nordirland und den Grenzbezirken Irlands (PEACE I) aus dem Zeitraum 1995-1999. Es soll an die mit PEACE I erzielten Erfolge anknüpfen und sieht zu diesem Zweck eine breite Palette an Maßnahmen für folgende Schwerpunkte vor: wirtschaftliche Erneuerung, soziale Integration, Eingliederung und Aussöhnung, lokale Erneuerungs- und Entwicklungsstrategien, eine offene und zukunftsorientierte Region sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit.

Das Ziel-1-Übergangsprogramm (Schaffung von nachhaltigem Wohlstand) bildet die größere Komponente des gemeinschaftlichen Förderkonzepts für Nordirland, auf die ungefähr zwei Drittel der insgesamt bereitgestellten Strukturfondsmittel entfallen. Dieses Programm wird daher das Hauptinstrument sein, mit dem der im GFK als Ziel festgelegte wirtschaftliche und soziale Übergang verwirklicht werden soll. Es umfasst folgende Schwerpunkte: Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, städtische und soziale Wiederbelebung, Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums, Forstwirtschaft, Fischerei und Umwelt.

Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung stellt der EAGFL-Ausrichtung für die fünf förderfähigen Regionen insgesamt 388 Mio. EUR zur Verfügung. Die Schwerpunkte lauten in den einzelnen Region unterschiedlich: ,Förderung von KMU und Kleinstunternehmen sowie strukturelle Anpassung im ländlichen Raum" in Cornwall; ,Unterstützung ländlicher Kommunen" in Highlands and Islands; ,Ausbau von Marktnischen" in Merseyside; ,Modernisierung der Unternehmen und Unterstützung der Kommunen auf dem Weg zu einer wirtschaftlichen Erneuerung" in South Yorkshire; ,nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen" in Westwales; ,ausgewogene städtische und ländliche Entwicklung, Wirtschaftswachstum und wirtschaftliche Erneuerung" in Nordirland.

Für den Fischereisektor werden aus dem FIAF 60,3 Mio. EUR bereitgestellt.

Das Vereinigte Königreich zählt 14 Ziel-2-Regionen: Gibraltar, West Midlands, Yorkshire and Humberside, East Midlands, Nordostengland, Nordwestengland, Ostengland, Südostengland, London, Südwestengland, Südschottland, Ostschottland, Westschottland und Ostwales. Alle bis auf zwei dieser Regionen umfassen auch Gebiete, die eine Übergangsunterstützung erhalten. Die Verhandlungen über die Ziel-2-EPPD dauerten von Juli bis Dezember 2000.

Folgende sechs Themen stehen im Mittelpunkt aller Programme: kleine und mittlere Unternehmen, strategische Entwicklungsmöglichkeiten, Qualifikationen, ländliche und Fischereigebiete, wirtschaftliche Erneuerung der Kommunen sowie Beschäftigungswachstum. Bei sämtlichen dieser Themen wird auf die Aspekte ökologische Nachhaltigkeit sowie Chancengleichheit geachtet. Diese beiden Aspekte sind in die Maßnahmen einbezogen und spielen bei der Beurteilung der Projekte und der Bewertung des Programmverlaufs eine Rolle.

Von den 14 Ziel-2-Regionen des Vereinigten Königreichs haben sich sechs dafür entschieden, keine ESF-Komponente in ihre Programme aufzunehmen. Diese Regionen werden die Themen, die die Humanressourcen betreffen, durch direkte Querverbindungen zu den Ziel-3-Programmen in Angriff nehmen. Die übrigen acht Pläne für Ziel 2 enthalten eine ESF-Komponente, auf die zwischen 10 und 20% der gesamten ESF-Beteiligung für diese Programme entfallen. Die ESF-Maßnahmen im Rahmen dieser Programme konzentrieren sich spezifisch auf die soziale Eingliederung aller sowie auf die Politikbereiche Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist. Während der Verhandlungen stellte die Kommission sicher, dass die in den Ziel-2-Gebieten geplanten ESF-Maßnahmen einerseits in die lokale/regionale Entwicklungsstrategie einbezogen und mit den EFRE-Interventionen in dem betreffenden Gebiet koordiniert werden, andererseits aber nicht die im Rahmen von Ziel 3 vorgesehenen Maßnahmen einfach wiederholen.

Was die Ziel-2-Programme der vorangegangenen Runde anbelangt, so sind die ESF-Mittel in allen Regionen vollständig gebunden und 64% der insgesamt gebundenen Mittel ausgezahlt.

Durch die Übertragung von Befugnissen (devolution) hat sich die Struktur des Ziel-3-Programms für den Zeitraum 2000-2006 geändert. Während im Zeitraum 1994-1999 ein EPPD das gesamte Land abdeckte, gibt es im neuen Zeitraum ein GFK für das Vereinigte Königreich und gesonderte operationelle Programme für England, Schottland und Wales. Außerdem wird das englische OP auf regionaler Ebene durchgeführt. Allerdings bestehen zahlreiche Parallelen zwischen den Schwerpunkten der alten Ziel-3- und Ziel-4-EPPD und dem neuen Ziel-3-GFK. Angesichts des allgemeinen Rückgangs der Zahl der Arbeitslosen im Vereinigten Königreich wurde der in den Programmen für das lebenslange Lernen, die Anpassungsfähigkeit und den Unternehmergeist vorgesehene Mittelanteil erheblich aufgestockt (von 31,6% auf 40,0%). Gleichzeitig ist ein großer Anteil (53%) weiterhin für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Förderung der sozialen Eingliederung bestimmt. Der für spezifische Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellte Mittelanteil hat sich fast verdoppelt (von 3,6% auf 7,0%).

Das englische OP ist entsprechend den fünf Politikbereichen der ESF-Verordnung gegliedert und lehnt sich eng an den dem GFK für das Vereinigte Königreich zugrunde liegenden Ansatz an. Das Programm ist mit insgesamt 4 111 Mio. EUR ausgestattet, das sind 87% der für das UK im Rahmen von Ziel 3 insgesamt bereitgestellten Mittel. Die Verteilung auf die Politikbereiche stellt sich wie folgt dar: aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (25%), Chancengleichheit für alle, Förderung der sozialen Eingliederung (26%), lebenslanges Lernen (26%), Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist (14%), Verbesserung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt (7%), technische Hilfe (2,0%).

Das schottische OP, das mit 498 Mio. EUR ausgestattet ist, legt den Schwerpunkt auf die Probleme der sozialen Ausgrenzung in den Innenstädten, insbesondere in Glasgow. Die Mittel verteilen sich auf die vier Politikbereiche der ESF-Verordnung wie folgt: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit (23%), Bekämpfung von sozialer Ausgrenzung (37%), lebenslanges Lernen (10%), eine wettbewerbsfähige Wirtschaft (22%), die Beseitigung geschlechtsbezogener Ungleichgewichte (7%) sowie technische Hilfe (1%)

Das OP für Wales ist mit insgesamt 132 Mio. EUR ausgestattet und legt einen stärkeren Akzent auf die Bereiche Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit, als dies bei den anderen OP der Fall ist. Die Verteilung auf die Politikbereiche stellt sich wie folgt dar: aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen (25%), Förderung der sozialen Eingliederung (21%), lebenslanges Lernen (22%), Anpassungsfähigkeit und Unternehmergeist (23%), Verbesserung der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt (7%) und technische Hilfe (2,0%).

Für den Fischereisektor außerhalb der Ziel-1-Regionen werden FIAF-Mittel in Höhe von 125,5 Mio. EUR bereitgestellt. Wichtigster Schwerpunkt ist die Stilllegung von Fischereifahrzeugen, gefolgt von den Schwerpunkten Aquakultur, Ausrüstung der Fischereihäfen sowie Verarbeitung und Vermarktung. Nach der Genehmigung des Programms müssen noch die Ergänzung zur Programmplanung und die Verwaltungsverfahren ausgearbeitet werden, weshalb die Auswahl der FIAF-Projekte kaum vor dem zweiten Quartal 2001 erfolgen dürfte.

2.3. Koordinierung mit den anderen Finanzinstrumenten

2.3.1. Koordinierung mit dem Kohäsionsfonds

Das Jahr 2000 war das erste Durchführungsjahr der neuen Kohäsionsfondsregelung. Da der Kohäsionsfonds im Zeitraum 1994-1999 zufriedenstellend funktioniert hat, wurden an der Grundverordnung von 1994 nur einige wenige Änderungen vorgenommen.

Mit den neuen Verordnungen, die am 21. Juni 1999 erlassen wurden und seit 1. Januar 2000 in Kraft sind, werden Änderungen vorgenommen, um der Einführung des Euro Rechnung zu tragen, die Verwaltung zu vereinfachen und die Wirksamkeit zu erhöhen. Die wesentlichen Änderungen betreffen die Grundprinzipien (Verordnung) und die Durchführungsmaßnahmen (Anhang II der Grundverordnung).

Die Unterstützung des Kohäsionsfonds wird für die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben als Beitrag zum Aufbau der transeuropäischen Netze und für Umweltvorhaben bereitgestellt, womit diesen Ländern geholfen wird, Fortschritte bei der Verwirklichung der umweltpolitischen Ziele der EU zu erzielen. Der Kohäsionsfonds hat es den vier Empfängerländern ermöglicht, umfangreiche öffentliche Investitionen in diesen beiden Bereichen von gemeinsamem Interesse zu tätigen und gleichzeitig den Zielvorgaben für die Verringerung der Haushaltsdefizite zu genügen, die in den Konvergenzprogrammen für die Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt sind.

Hauptinstrument für die Koordinierung der Interventionen des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds ist der strategische Rahmenplan. So ist es eine logische Folge der neuen Rechtsvorschriften, die die Interventionen des Kohäsionsfonds regeln, dass die Mitgliedstaaten der Kommission einen strategischen Rahmenplan vorlegen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1265/1999 "unterbreiten die Mitgliedstaaten auch die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der Gemeinschaftsvorschriften und ihrer Einbeziehung in eine allgemeine Umwelt- oder Verkehrsstrategie auf räumlicher oder sektoraler Ebene".

Darüber hinaus ist in dem "Leitfaden für den Kohäsionsfonds 2000-2006", der an die nationalen Verwaltungen der vier Empfängermitgliedstaaten verteilt wurde, u.a. vorgesehen, dass diese Strategie in einem Leitlinienpapier festzulegen ist, das den "Rahmenplan" für die Interventionen des Kohäsionsfonds bilden wird. Dieser auf der geeignetsten Ebene festzulegende Rahmenplan muss folgende Angaben enthalten: die Definition der langfristigen Ziele; die Einzelvorhaben; die Spezifizierung der Zwischenziele, die 2006 erreicht sein müssen; die Vorhaben, die zur Erreichung dieser Ziele durchzuführen sind; für jedes Vorhaben die vorläufigen Investitionskosten und ein indikativer Finanzierungsplan.

Die vier aus dem Kohäsionsfonds geförderten Mitgliedstaaten haben ihre strategischen Rahmenpläne für die Bereiche Verkehr und Umwelt auf einer Informationssitzung mit den Mitgliedstaaten präsentiert, die die Kommission am 18. Dezember 2000 veranstaltet hat. In einigen Fällen sind die strategischen Rahmenpläne in die operationellen Programme eingegliedert, die im Rahmen der Programmplanung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006 genehmigt wurden, wodurch eine noch größere Koordinierung zwischen den Interventionen des Kohäsionsfonds und denen der Strukturfonds erreicht wird.

2.3.2. Koordinierung mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF)

Am 19. Januar 2000 wurde ein Abkommen für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der EIB im Rahmen der strukturpolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft während des Zeitraums 2000-2006 geschlossen. Gegenstand des Abkommens ist eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Bank und der Kommission in folgenden Bereichen: vorbereitende Phasen der Programmplanung und der Aushandlung der Strukturmaßnahmen; Kofinanzierung der Strukturinterventionen; Bewertung von Großprojekten.

In Ausführung des genannten Abkommens wurde am 7. Juni 2000 für den Zeitraum 2000-2006 ein Rahmenvertrag zwischen der Kommission (GD Regionalpolitik) und der EIB unterzeichnet, der die Bewertung bestimmter von den Empfängermitgliedstaaten für eine Finanzierung im Rahmen der Strukturfonds vorgeschlagener Großprojekte durch die Europäische Investitionsbank betrifft.

Darüber hinaus finden regelmäßige Kontakte zwischen den Länderreferaten der Kommission und der EIB statt, die bisher zufriedenstellende Ergebnisse gebracht haben. Ein Höhepunkt dieser Kontakte war ein Treffen auf hoher Ebene am 4. Dezember 2000 in Luxemburg, an dem der Generaldirektor der GD Regionalpolitik und die Generaldirektoren der Bank teilgenommen haben. In den Schlussfolgerungen dieses Treffens werden die Bereiche genannt, in denen eine enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Einrichtungen angestrebt werden sollte. Zur Umsetzung dieser Zielvorgaben wurden Arbeitsgruppen eingesetzt.

Bei den Prioritäten der Zusammenarbeit wurde besonderer Nachdruck auf die Initiative i2i sowie auf die innovativen Finanzprodukte wie Risikokapital und Globaldarlehen im Rahmen der ersten Priorität (wirksame Förderung der Regionalentwicklung) gelegt.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit im Jahr 2000 hat die Europäische Investitionsbank 30,6 Mrd. EUR (im Vergleich zu 27,8 Mrd. im Jahr 1999) für Projekte in der Europäischen Union bereitgestellt. Für die strukturschwächsten Regionen vergab die EIB Einzeldarlehen im Betrag von 13,7 Mrd. EUR und 6,2 Mrd. EUR in Form von Globaldarlehen (deutlicher Anstieg der Finanzierungen zugunsten der KMU). Hauptempfänger der EIB-Darlehen unter den Mitgliedstaaten sind Deutschland (19,7%), Italien (18,4%), Spanien (13,7%), das Vereinigte Königreich (10,8%) und Frankreich (10,8%).

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Am 7. Dezember 2000 haben der Europäische Investitionsfonds (EIF) und die Europäische Investitionsbank eine Rahmenvereinbarung zum Ausbau der Beziehungen zwischen den beiden Einrichtungen und zur Rationalisierung der von ihnen jeweils angebotenen Interventionsarten abgeschlossen.

Die Vereinbarung betrifft zum einen die Übertragung der Verwaltung aller bestehenden EIB-Risikokapitalinvestitionen auf den EIF und zum anderen die Übertragung des Portefeuilles der Infrastrukturgarantien vom EIF auf die EIB.

Innerhalb der EIB-Gruppe ist der EIF auf Wagniskapitalfonds und Garantien für Portefeuilles von KMU-Darlehen (Mittel der Europäischen Gemeinschaft und EIB/EIF-Mittel) spezialisiert.

Für die beiden genannten Interventionsbereiche des EIF wurden folgende wichtige Orientierungen vereinbart:

- Das Risikokapitalprogramm der Gemeinschaft "ETF Start-up" wird ausgebaut und neuausgerichtet auf die Finanzierung von Gründerzentren und Startkapitalfonds.

- Die KMU-Bürgschaftsaktivität des EIF wird ausgedehnt auf Garantien für Kleinstkredite, Eigenkapitalgarantien und Bürgschaften für Investitionen der KMU im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT).

- Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung am 20. Dezember 2000 die Rolle des EIF als besonderes Finanzierungsinstrument für die KMU der Europäischen Union bekräftigt.

Ferner hat das EIF-Direktorium seit September 2000 zehn Wagniskapitalgeschäfte in Höhe von insgesamt 186 Mio. EUR und 11 Bürgschaftsgeschäfte in Höhe von insgesamt 206 Mio. EUR gebilligt.

2.3.3. Finanzielle Unterstützung für die transeuropäischen Netze (TEN)

In den Ziel-1-Regionen und Ziel-2-Gebieten und den Kohäsionsländern ist eine Koordinierung zwischen den Fördermitteln für die transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze (TEN) und den Strukturfondsmitteln, insbesondere den EFRE-Mitteln, erforderlich, da diese Finanzinstrumente der Gemeinschaft der Notwendigkeit Rechnung tragen, die Regionen, die aufgrund ihrer Insel-, Binnen- oder Randlage benachteiligt sind, an die zentralen Regionen der Gemeinschaft anzubinden.

Zwar ist nach der TEN-Verordnung die kumulierte Finanzierung ein und desselben Projekts aus dem TEN-Budget und aus anderen Gemeinschaftsquellen grundsätzlich nicht zulässig, doch kann in einigen Fällen im Anschluss an die Finanzierung von Durchführbarkeitsstudien aus dem TEN-Budget bei der (Ko-)Finanzierung der materiellen Investitionen eine Unterstützung des EFRE oder der EIB gewährt werden. Im Verkehrsbereich finanziert der EFRE häufig Arbeiten, die den Anschluss an das transeuropäische Verkehrsnetz herstellen sollen, dessen Verbindungen ihrerseits aus der TEN-Haushaltslinie und/oder dem Kohäsionsfonds finanziert wurden.

Im Jahr 2000 umfasste die TEN-Haushaltslinie Verpflichtigungsermächtigungen in Höhe von 14 Mio. EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 11 Mio. EUR für Energienetze sowie Verpflichtigungsermächtigungen in Höhe von 594 Mio. EUR und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 486 Mio. EUR für Verkehrsnetze.

Die Verordnung über die Finanzierung der TEN ((EG) Nr. 2236/95) wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1655/1999 geändert, die im Wege von indikativen Mehrjahresprogrammen (MIP) eine mittelfristige Planung ermöglichen und öffentlich-private Partnerschaften fördern sollte. Gleichzeitig wurde mit dieser Verordnung ein kleiner Teil des Gesamtbetrags (1-2%) für die Unterstützung von Projekten mit Risikokapitalbeteiligung vorgesehen. Im Jahr 2000 hat der TEN-Finanzhilfeausschuss, der die Kommission bei der Durchführung der TEN-Verordnung unterstützt, eine positive Stellungnahme zum MIP für den Zeitraum 2000-2006 abgegeben, das 2003 überprüft wird. Der derzeitige Vorschlag, den die Kommission noch vor Sommer 2001 annehmen wird, sieht einen Gesamtbetrag von ca. 2,8 Mrd. EUR für 11 prioritäre Projekte (Essener Projekte), das Projekt "Globales Satellitennavigationssystem" (Galileo) und vier Gruppen von Projekten von gemeinsamem Interesse vor.

1997 wurde eine gemeinsame Initiative der Generaldirektion Informationsgesellschaft und der Generaldirektion Regionalpolitik lanciert, um die Qualität der lokalen Information über den Fremdenverkehr und KMU durch eine kritische Masse von interoperablen und zuverlässigen Informationen zu verbessern. Im Rahmen dieser Initiative wurden 15 Projekte aus dem Programm TEN-Telecom kofinanziert. Mit diesen Projekten sollten KMU der Touristikbranche in benachteiligten Gebieten der Union dazu bewegt werden, den elektronischen Geschäftsverkehr über das Internet zu nutzen. Im Jahr 2000 hat die Kommission mit Hilfe externer Sachverständiger eine Bewertung dieser Projekte vorgenommen. Die allgemeine Schlussfolgerung dieser Bewertung war, dass die Projekte den Weg zur Verwirklichung von e-Europe bereitet haben, indem sie unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips die Maßnahmen auf lokaler Ebene mit denen auf europäischer Ebene verknüpft haben.

2.4. Vereinbarkeit mit den anderen Gemeinschaftspolitiken (im Sinne von Artikel 12 der allgemeinen Strukturfondsverordnung)

2.4.1. Strukturfonds und Beschäftigungspolitik

Entsprechend den Zielen des Vertrags von Amsterdam einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel in Luxemburg im November 1997 auf einen Aktionsrahmen, der auf dem Engagement der Mitgliedstaaten beruht, eine Reihe von gemeinsamen Zielen und Vorgaben für die Beschäftigungspolitik unter Berücksichtigung der vier "Pfeiler" - Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und Chancengleichheit - festzuhalten. Der sogenannte "Luxemburger Prozess" baut auf mehreren Elementen auf: den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, den nationalen Aktionsplänen, dem gemeinsamen Beschäftigungsbericht und Empfehlungen für die einzelnen Mitgliedstaaten. Auf diese Art und Weise bildet der Luxemburger Prozess ein "Turnus"-Programm mit alljährlicher Planung, Überwachung, Überprüfung und Neuanpassung. Die NAP bieten eine besondere Gelegenheit, um die Verbindungen zwischen den Tätigkeiten der Strukturfonds und der Beschäftigungsstrategie aufzuzeigen. Aus den NAP 2000 geht hervor, dass im Programmplanungszeitraum 1994-1999 einige erste Anpassungen stattgefunden haben, indem innerhalb der für eine ESF-Unterstützung vorgesehenen Zielgruppen Umschichtungen zu präventiven Maßnahmen und anderen Prioritäten der europäischen Beschäftigungsstrategie vorgenommen wurden. Im Zeitraum 2000-2006 werden alle Mitgliedstaaten die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds verwenden, um die europäische Beschäftigungsstrategie voranzutreiben.

Aus einer Analyse [6] der bisher genehmigten Programmplanungsdokumente geht hervor, dass im Rahmen der neuen ESF-Programme entsprechend dem Grundgedanken "In Menschen investieren" etwa 60 Mrd. EUR für die Modernisierung und Reform der Arbeitsmärkte zur Verfügung gestellt werden. Die Verhandlungen über die ESF-Programme haben gezeigt, dass die Mitgliedstaaten bestrebt sind, die Gemeinschaftsmittel im Einklang mit ihren im Rahmen des Luxemburg-Prozesses festgehaltenen Beschäftigungspolitiken einzusetzen. Der Schwerpunkt des ESF hat sich dementsprechend verlagert: aus einem im Wesentlichen auf die berufliche Bildung ausgerichteten Programm wurde ein strategisches Instrument mit einer breiten Palette von Maßnahmen zugunsten von Investitionen in Menschen. Am deutlichsten wird dies durch die Tatsache veranschaulicht, dass den Präventivmaßnahmen in den ESF-Programmen Priorität eingeräumt wird: frühzeitiges Eingreifen, wodurch ein Abgleiten in die Langzeitarbeitslosigkeit vermieden werden soll. Die neuen Programme bringen überdies ein eindeutiges Engagement zugunsten der Förderung der Chancengleichheit, der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, der Förderung der wissensbasierten Wirtschaft und der Schaffung eines breiten Zugangs zu den Vorteilen der Informations- und Kommunikationstechnologien zum Ausdruck. Im Rahmen der Ziele 1 und 3 [7] wird der ESF die vier Schlüsselbereiche ("Pfeiler") der europäischen Beschäftigungsstrategie wie folgt unterstützen [8]:

[6] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss - Unterstützung der europäischen Beschäftigungsstrategie durch den Europäischen Sozialfonds (KOM (2001)16.

[7] Bis zum Abschluss der Verhandlungen können keine Zahlenangaben zur Unterstützung der Beschäftigungsstrategie im Rahmen von Ziel 2 gemacht werden.

[8] In den Schaubildern 1 und 2 sind die Fördermittel für jeden der Pfeiler der europäischen Beschäftigungsstrategie nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt.

* Beschäftigungsfähigkeit: Etwa 60% (34 Mrd. EUR) der ESF-Mittel werden zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in der Europäischen Union bereitgestellt. Besondere Aufmerksamkeit wird folgenden Themen gewidmet: Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit; Erleichterung des Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben; allgemeine und berufliche Bildungsangebote für Erwachsene; Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Von diesem Betrag sind rund 9 Mrd. EUR für die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung bestimmt.

* Unternehmergeist: Für die Förderung des Unternehmergeistes stellt der ESF 8 Mrd. EUR zur Verfügung. Diese Mittel sollen den erforderlichen Anschub für Existenzgründungen sowie für die Förderung lokaler Beschäftigungsinitiativen und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor, insbesondere in der Sozialwirtschaft, bringen.

* Anpassungsfähigkeit: Ca. 11 Mrd. EUR werden zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte in der Europäischen Union bereitgestellt, wobei der Schwerpunkt auf die Förderung der Fortbildung, den Einsatz der IK-Technologien und Maßnahmen zugunsten der KMU gelegt wird. Weitere Maßnahmen zielen auf die Entwicklung alternativer und flexibler Formen der Arbeitsorganisation ab.

* Chancengleichheit: Es ist nicht möglich, genaue Angaben zu den Mitteln zu machen, die für diesen Bereich zur Verfügung gestellt werden, da die Einbeziehung der Dimension der Gleichstellung als Querschnittsziel definiert ist. Gleichwohl kann festgehalten werden, dass sich die Mittel für gezielte Aktionen etwa auf 4 Mrd. EUR belaufen. Die durchgängige Verwirklichung der Chancengleichheit hat in Zusammenhang mit der Umsetzung der NAP seit 1998 an Dynamik gewonnen und wird auch künftig ausgeweitet werden.

Das Maßnahmenpaket stellt eine solide Grundlage für die Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und der auf dem Europäischen Rat von Lissabon eingegangenen politischen Verpflichtungen dar. Auch werden die ESF-Mittel in den neuen Programmen dort, wo eine solche Beihilfe in Frage kommt, zur Unterstützung jener Umsetzungsmaßnahmen eingesetzt werden, die von den Mitgliedstaaten in Reaktion auf die Empfehlungen des Rates ergriffen werden. Daneben wird die Kommission versuchen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten zu ermitteln, welche neuen Themen und institutionellen, operationellen und Verfahrenskonzepte sich anbieten, z.B. die Entwicklung einer lokalen Dimension für die europäische Beschäftigungsstrategie durch Maßnahmen nach Artikel 6. Nun gilt es für die nationalen, regionalen und lokalen Behörden sowie die Sozialpartner und die Europäische Kommission, die Programme konkret umzusetzen.

Bessere Verknüpfung von ESF-Förderung und NAP

Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften spielen traditionell eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der ESF-Maßnahmen. Ihre Einbindung in die Festlegung der vorrangigen politischen Prioritäten für die ESF-Förderung hat es ermöglicht, in den Programmen im Rahmen der Nationalen Aktionspläne regionale Unterschiede und lokale Bedürfnisse zu berücksichtigen. Jedoch besteht noch Spielraum für weitere Verbesserungen und die nationalen Verwaltungen sollten sich bemühen, die Synergien zwischen der Festlegung der Politik auf der einen und den von der EU unterstützten finanziellen Instrumenten auf der anderen Seite vollkommen zu nutzen. Die wichtigsten verbesserungswürdigen Punkte nach den im Jahr 2000 gemeldeten Ergebnissen für den NAP-Prozess sind zum einen deutlichere und ehrgeizigere Beiträge der anderen Strukturfonds und zum anderen eine engere Verknüpfung der Durchführung der jetzt beschlossenen Programme und des NAP-Prozesses auf nationaler Ebene.

2.4.2. Strukturfonds, Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und Fischereipolitik

Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, die über die Interventionen des EAGFL-Ausrichtung (für Ziel 1 und die Gemeinschaftsinitiative LEADER +) oder des EAGFL-Garantie (für Ziel 2 und die nationalen Entwicklungspläne für den ländlichen Raum) umgesetzt wird, zielt insbesondere darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der ländlichen Gebiete zu verbessern und somit zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen in diesen Gebieten beizutragen.

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik werden mit den Fördermaßnahmen für den ländlichen Raum die marktpolitischen Maßnahmen der GAP flankiert und ergänzt.

Vor dem Hintergrund der Förderung einer multifunktionellen Landwirtschaft tragen sie im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zur Anpassung der Agrarstrukturen bei und zielen auf eine Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten in den ländlichen Gebieten ab.

Gemäß Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den EAGFL werden Beihilfen nur für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums gewährt, die dem Gemeinschaftsrecht entsprechen. Weiter weist der Artikel darauf hin, dass diese Maßnahmen mit den anderen Gemeinschaftspolitiken und den im Rahmen dieser Politiken durchgeführten Maßnahmen sowie mit den im Rahmen anderer Instrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (gemeinsame Marktorganisationen, Qualitätssicherung und Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft) getroffenen Maßnahmen kohärent sein müssen.

Die Fischereistrukturpolitik als Teil der Gemeinsamen Fischereipolitik zielt in erster Linie auf die Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen den Fischereiressourcen und ihrer Nutzung ab. Außerdem soll sie zur Erhaltung und nachhaltigen Entwicklung der Unternehmen des Sektors beitragen, die Versorgung mit Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und deren Valorisierung verbessern und bei der Wiederbelebung der von der Fischerei abhängigen Gebiete helfen.

Die Beihilfen zugunsten der gemeinschaftlichen wie auch der nationalen Fangflotten dürfen in keinem Fall zu einer Erhöhung des Fischereiaufwands führen. Während die Beihilfen für die endgültige Stilllegung von Kapazitäten weiterhin zur Verfügung stehen, werden öffentliche Beihilfen für den Bau von neuen Fischereifahrzeugen nur genehmigt, wenn Fischereikapazitäten von mindestens gleichem - und in bestimmten Fällen sogar von wesentlich größerem - Umfang ohne öffentliche Beihilfen endgültig stillgelegt werden.

Außerdem sollen die aus dem FIAF kofinanzierten Interventionen in allen Bereichen des Sektors (Fangflotte, Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse, Aquakultur, Hafenanlagen) dazu beitragen, Herausforderungen wie der Globalisierung der Wirtschaft, gestiegenen Anforderungen der Verbraucher an die Qualität der Erzeugnisse, strengeren Gesundheitsbestimmungen und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Bord der Fischereifahrzeuge gerecht zu werden.

2.4.3. Strukturfonds und Umwelt

Die Strukturfondsverordnungen und die verstärkte Einbeziehung von Umweltbelangen

Die Strukturfondsverordnungen für den Zeitraum 2000-2006 sehen eine systematischere Berücksichtigung der Umweltbelange vor. So bilden die nachhaltige Entwicklung sowie der Schutz und die Verbesserung der Umwelt nunmehr ein horizontales Thema im Rahmen sämtlicher Strukturfondsziele, dem bei der Ausarbeitung, Begleitung und Bewertung der Programme Rechnung zu tragen ist.

Dieses Prinzip findet sich in den Bestimmungen zur Benennung der Partnerschaft, zur Konformität der aus den Strukturfonds finanzierten Operationen und zur Differenzierung des Beteiligungssatzes wieder. Dabei kommen vor allem die Grundsätze der Vorsorge, der Vorbeugung und das Verursacherprinzip zur Anwendung.

Darüber hinaus müssen die Pläne und Interventionen eine Ex-ante-Bewertung des Zustands der Umwelt in der betreffenden Region umfassen sowie insbesondere eine quantifizierte Beschreibung der Umweltsituation, eine Abschätzung der erwarteten Auswirkungen der Strategie und der Interventionen auf diese Situation, die Vorschriften zur Einbeziehung der Umweltdimension in die Intervention sowie die Vorschriften, mit denen die Einhaltung der gemeinschaftlichen Umweltbestimmungen gewährleistet werden soll.

Neben den Verordnungen legen auch die "Leitlinien für die Programme des Zeitraums 2000-2006" besonderes Gewicht auf die Einbeziehung der Umweltdimension in alle Politikbereiche. Dies steht im Einklang mit den beiden in den Leitlinien genannten horizontalen Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung und der Chancengleichheit.

Eine Errungenschaft, die die Programmplanung für den neuen Zeitraum bereichert hat, ist die Teilnahme der für den Umweltschutz zuständigen Stellen an den Begleitausschüssen der Strukturfonds.

Umweltrecht und Strukturfonds

Im Rahmen der Strukturfondsmaßnahmen sind die wichtigsten Bereiche des Umweltrechts einzuhalten, nämlich die Bestimmungen zum Naturschutz, zum Gewässerschutz und diejenigen zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Naturschutz

In Bezug auf den Naturschutz handelt es sich um die Einhaltung der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 2. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzenarten (Habitat-Richtlinie [9]) und der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten [10].

[9] ABl. L 206 vom 22.7.1992.

[10] ABl. L 103 vom 25.4.1979.

Die erstgenannte Richtlinie sieht die Schaffung eines europäischen Netzes von Schutzgebieten (Natura 2000) vor, das die im Rahmen der beiden Richtlinien ausgewiesenen Schutzgebiete umfasst. Hinsichtlich der Probleme und Verzögerungen, die bei der Durchführung der Programme des Zeitraums 1994-1999 auftraten, da einige Mitgliedstaaten die Ausweisung der zu schützenden Gebiete verabsäumten, hat sich die Situation im Laufe des Jahres 2000 verbessert.

Damit die für den neuen Planungszeitraum 2000-2006 geltenden Vorschriften eingehalten werden, hat sich Herr Barnier (für Regionalpolitik zuständiges Kommissionsmitglied) ungeachtet der bereits erzielten Fortschritte im Einvernehmen mit Frau Walström (für Umweltfragen zuständiges Kommissionsmitglied) an die Mitgliedstaaten gewandt, um sie an ihre Verpflichtungen zu erinnern und darauf hinzuweisen, dass die Programmplanungsdokumente für den neuen Zeitraum unbedingt klare und unwiderrufliche Verpflichtungen enthalten müssen, damit die Vereinbarkeit dieser Programme mit dem im Rahmen von Natura 2000 vorgesehenen Gebietsschutz gewährleistet ist. Soweit erforderlich wurde eine diesbezügliche Klausel in die GFK, EPPD und OP aufgenommen.

In demselben Sinne hat sich Herr Fischler, das für Landwirtschaft zuständige Kommissionsmitglied, an die Mitgliedstaaten gewendet, damit diese sich in den Programmplanungsdokumenten zur Einhaltung der Nitratrichtlinie verpflichten.

Wasserpolitik

Ein wichtiges Ereignis im Jahr 2000 war die Verabschiedung der Rahmenrichtlinie zur Wasserpolitik der Gemeinschaft (2000/60/EG) am 23. Oktober. Sie verfolgt zwei große Ziele: zum einen wird ein guter chemischer und ökologischer Zustand sämtlicher Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser und Schutzgebiete) durch eine integrierte Bewirtschaftung der Gewässer innerhalb von Einzugsgebieten angestrebt; zum anderen sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen (einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten) sowie das Verursacherprinzip zu berücksichtigen.

Die wichtigsten Anwendungsfristen der Richtlinie 91/271/EWG, geändert durch die Richtlinie 98/15/EG, im Bereich der Behandlung von kommunalem Abwasser waren der 31.12.1998 und der 31.12.2000. Im Laufe des Jahres 2000 haben sich die Strukturfonds weiter an der Finanzierung von Infrastrukturen beteiligt, die zur Umsetzung der für die empfindlichen Gebiete und die großen Ballungsräume geltenden Grundsätze dienen. Im Zeitraum 2001-2005 soll die Umsetzung dieser Richtlinie mit der Schaffung von geeigneten Strukturen für die kleineren Ballungsräume abgeschlossen werden.

Abfallwirtschaft

Im Jahr 2000 hat die Kommission die Richtlinie 2000/76/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbrennung von Abfällen erlassen. Diese Richtlinie bezweckt die Vermeidung oder, soweit es praktikabel ist, die Begrenzung von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung sowie der daraus resultierenden Gefahren für die menschliche Gesundheit infolge der Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen. Im Jahr 2000 wurden auch Fortschritte bei der Festlegung der technischen Kriterien für die Umsetzung der Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien erzielt. Der Europäische Abfallkatalog und das Verzeichnis gefährlicher Abfälle wurden mit der Entscheidung 2000/532/EG grundlegend überarbeitet, so dass am 1. Januar 2002 ein neues, umfassenderes Abfallverzeichnis in Kraft treten wird.

Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Richtlinie 97/11/EG zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist am 14. März 1999 in Kraft getreten. Im Laufe des Jahres 2000 wurde dann im Wesentlichen mit der Umsetzung dieser Richtlinie begonnen: die Zahl der in Anhang I aufgeführten Arten von Infrastrukturprojekten, bei denen obligatorisch eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist, wurde erhöht und die in Anhang II aufgeführten Projektarten, deren Zahl ebenfalls heraufgesetzt wurde, sind einer Bewertung nach dem Verfahren von Anhang III der genannten Richtlinie zu unterziehen.

2.4.4. Strukturfonds und Wettbewerbspolitik

Ende 1997 hat die Kommission neue Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung erlassen. Mit diesen Leitlinien wollte die Kommission die Kontrolle über diese wichtige Beihilfeform verstärken. In den neuen Leitlinien werden die Kriterien für die Bewertung der Vereinbarkeit der Regionalbeihilferegelungen in den Mitgliedstaaten konsolidiert. Ebenso werden die Regeln für die Abgrenzung regionaler Fördergebiete nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstaben a) und c) EG-Vertrag genauer definiert.

Anfang 1998 informierte die Kommission die Mitgliedstaaten über die neuen Leitlinien und forderte sie auf, bis zum Jahr 2000 die bestehenden regionalen Beihilferegelungen mit den neuen Vorschriften in Einklang zu bringen. Ein wesentlicher Aspekt dabei war die Überprüfung der in den 15 Mitgliedstaaten geltenden Fördergebietskarten. Bei dieser Gelegenheit wollte die Kommission auch den Erfassungsbereich der Fördergebietskarten gemeinschaftsweit spürbar verringern.

Im Laufe der Jahre 1999-2000 wurden für die 15 Mitgliedstaaten neue Fördergebietskarten erstellt. Nach Auffassung der Kommission wurden die wichtigsten Ziele erreicht. Alle Fördergebietskarten sind nach transparenten und objektiven Methoden erstellt worden, sodass die Gleichbehandlung aller 15 Mitgliedstaaten gesichert ist. Gleichzeitig ist es der Kommission mit Hilfe der Mitgliedstaaten gelungen, die Fördergebietsbevölkerung von 46,7 % auf 42,7 % der Gesamtbevölkerung der Gemeinschaft zurückzuführen. Eine strenge Anwendung der Förderkriterien hat zu einer präziseren Abgrenzung der Fördergebiete geführt. So dürften die Mitgliedstaaten in der Lage sein, ihre Regionalförderung auf die strukturschwächsten Gebiete zu konzentrieren. Die Kommission ist davon überzeugt, dass ein höherer Konzentrationsgrad die Anreizwirkung der Regionalbeihilfen verstärken und somit die Effizienz insgesamt verbessern wird.

2.4.5. Strukturfonds und öffentliche Auftragsvergabe

Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds müssen die Operationen, die Gegenstand einer Gemeinschaftsfinanzierung sind, "dem Vertrag und den aufgrund des Vertrages erlassenen Rechtsakten sowie den Gemeinschaftspolitiken und -aktionen, einschließlich derjenigen in den Bereichen (...) Vergabe öffentlicher Aufträge (...) entsprechen". Die Verwaltung der Strukturfonds wurde stärker dezentralisiert, indem den Mitgliedstaaten und insbesondere den Verwaltungsbehörden bei der Vergabe von Aufträgen, die aus den gemeinschaftlichen Fonds finanziert werden, mehr Verantwortung eingeräumt wurde. Um die Vereinbarkeit dieser Verfahren mit den Gemeinschaftsbestimmungen zu gewährleisten, fördert die Kommission - unbeschadet ihrer Interventionsbefugnisse im Falle von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht - vorbeugende Maßnahmen seitens der nationalen Behörden wie z.B. eine angemessene Ausbildung des mit der Vergabe dieser Aufträge befassten Personals sowie die Erstellung von Leitfäden und Vademekums für die Auftragsvergabe.

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass die Verfahren für die Auftragsvergabe mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehen, indem sie die Umsetzung der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien überprüft und bei Verstößen von ihren Interventionsbefugnissen Gebrauch macht.

2.4.6. Strukturfonds und Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern

Der durch den Vertrag von Amsterdam geschaffene neue rechtliche Rahmen sowie die Europäische Beschäftigungsstrategie haben dazu geführt, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den neuen Strukturfondsverordnungen nunmehr stärker verankert ist. Die neuen Verordnungen sehen eine integrierte Gleichstellungsstrategie vor. Parallel zu dieser Einbeziehung der Chancengleichheit als Querschnittsaufgabe (gender mainstreaming) sind spezifische Maßnahmen zum Abbau bestehender Ungleichheiten weiterhin notwendig. Dieser neue rechtliche Rahmen ist als Rechtsgrundlage wie auch deshalb von großer Bedeutung, weil er einen Anreiz zur konkreten Umsetzung der Politik der Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts im Rahmen der Strukturfondsmaßnahmen darstellt. Die Kommission hat zu diesem Thema ein technisches Papier ausgearbeitet, das einige Anregungen zur praktischen Umsetzung des "Gender mainstreaming" im Rahmen der von den Strukturfonds kofinanzierten Interventionen gibt [11]. Der Gleichstellungsdimension tragen auch die von den Kommissionsdienststellen ausgearbeiteten methodischen Arbeitspapiere zur Planung, Ex-ante-Bewertung, Begleitung und Bewertung Rechnung [12].

[11] Technisches Papier Nr. 3 "Einbeziehung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in die Strukturfondsmaßnahmen" (http://inforegio.cec.eu.int)

[12] Anhang 4 zum Arbeitspapier Nr. 2 "Die Ex-ante-Bewertung der Strukturfondsinterventionen" befasst sich mit der Gleichstellung von Frauen und Männern. Siehe auch Blatt I von Arbeitspapier Nr. 3 "Indikatoren für die Begleitung und Bewertung". (http://inforegio.cec.eu.int) und die Leitlinien für die Systeme zur Begleitung und Bewertung der ESF-Interventionen im Zeitraum 2000-2006.

In den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die Inhalte der neuen Programme hat die Europäische Kommission die Notwendigkeit effektiverer Maßnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung unterstrichen. In den neuen gemeinschaftlichen Förderkonzepte (GFK) und einheitlichen Programmplanungsdokumenten (EPPD) wurde ein umfassendes Konzept eingeführt, das dem "Gender Mainstreaming" und den spezifischen Maßnahmen zugunsten von Frauen Rechnung trägt. So werden die sozioökonomischen Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern eingehender analysiert. Jedoch mündet die Analyse nicht immer in die Festlegung quantifizierter Zielvorgaben für die Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Viele Programme enthalten Bestimmungen zur Einbeziehung der Gleichstellungsdimension im Rahmen der Begleitausschüsse, z.B. durch die Herstellung eines ausgewogeneren zahlenmäßigen Verhältnisses von Frauen und Männern in den Ausschüssen, die Beteiligung der für die Gleichstellung zuständigen Einrichtungen oder die Einsetzung von Arbeitsgruppen für die "Gleichstellung von Frauen und Männern". In mehreren Mitgliedstaaten wird dem Ausbau des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen als Maßnahme zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt.

Da sich die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe durch die gesamte Strategie zieht, ist es in diesem Stadium nicht möglich, genaue Angaben dazu zu machen, in welcher Höhe Mittel hierfür aufgewandt werden. Nach der Auswertung der Ergänzungen zur Programmplanung für die Strukturfondsprogramme können nähere Angaben über den Umfang der Mittel gemacht werden, die für die Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter bereitgestellt werden.

Es ist wichtig, dass der Aspekt der Geschlechtergleichstellung nun bei der Durchführung der Interventionen sichergestellt ist.

Die Strukturfonds sollten als Katalysator für die Gleichstellungspolitik der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten wirken. So ist eine bessere Nutzung der Strukturfonds zur Förderung der Geschlechtergleichstellung eines der Ziele der Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) [13]. Gemäß dieser Strategie verpflichtet sich die Kommission, eine Mitteilung über die Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den neuen Programmplanungsdokumenten vorzulegen, in der auch vorbildliche Lösungen dargestellt werden sollen. Um die Zusammenarbeit ihrer Dienststellen mit den auf nationaler Ebene Verantwortlichen zu verstärken, wird die Kommission innerhalb der interdirektionalen Gruppe "Gleichstellung von Frauen und Männern" der Kommission eine Ad-hoc-Gruppe "Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes im Rahmen der Strukturfonds" bilden und ein Netz von Personen schaffen, die in den Mitgliedstaaten für die horizontale Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts im Rahmen der Strukturfonds verantwortlich sind.

[13] Mitteilung "Für eine Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)" und Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das Programm zur Unterstützung der Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005), KOM(2000) 335 endg. vom 7.6.2000. http://europa.eu.int/comm/employment_social/equ_opp/news/arsenal_en.htm

KAPITEL 3: BEWERTUNG UND FINANZKONTROLLE

3.1. Ex-ante-Bewertung im Rahmen von Ziel 2

Ziel und Zweck der Ex-ante-Bewertung sowie die daran gerichteten Anforderungen sind in den Strukturfondsverordnungen von 1999 niedergelegt. Gemäß Artikel 41 der allgemeinen Verordnung wird die Ex-ante-Bewertung unter der Verantwortung der Behörde vorgenommen, die auch für die Ausarbeitung der Pläne, der Interventionen und der Ergänzung zur Programmplanung zuständig ist. Sie ist ein Bestandteil der Pläne, der Interventionen und der Ergänzungen zur Programmplanung. Das bedeutet, dass bei der Aufstellung aller einheitlichen Programmplanungsdokumente (EPPD) für Ziel 2 unbedingt eine Ex-ante-Bewertung durchgeführt werden musste.

Ablauf und Inhalt einer Ex-ante-Bewertung

Das Arbeitspapier der Kommission über die Ex-ante-Bewertung enthält Hinweise in Bezug auf den Inhalt und die Durchführung einer Ex-ante-Bewertung. Die wesentlichen Bestandteile sind

* die Analyse der Ergebnisse früherer Bewertungen;

* die Analyse der Stärken, Schwächen und Möglichkeiten des betreffenden Mitgliedstaats, der betreffenden Region oder des betreffenden Sektors;

* die Beurteilung der Relevanz und Kohärenz der Strategie;

* die Quantifizierung von Zielen;

* die Bewertung der erwarteten sozioökonomischen Auswirkungen und der Vertretbarkeit der Politik und bereitgestellten Finanzmittel;

* die Qualität der Durchführungs- und Begleitmodalitäten.

Der Bewertungsprozess ist ebenso Bestandteil des Konzepts der Ex-ante-Bewertung wie der Inhalt des Bewertungsberichts. In der Strukturfondsverordnung ist explizit festgehalten, dass die Bewertung ein Teil des Programmplanungsdokuments ist. Dem Leitfaden der Kommission für die Ex-ante-Bewertung zufolge sollte die Bewertung als ein interaktiver Prozess zwischen dem Bewerter und den für die Aufstellung der Pläne Verantwortlichen ablaufen, bei dem die Bewerter den fachlichen Input liefern und einen konstruktiven Dialog mit den Planern in die Wege leiten. Angestrebt wird letztendlich, die Qualität der Programmplanungsdokumente zu verbessern und damit auch die Effizienz und Wirksamkeit der aus den Strukturfonds geförderten Interventionen zu steigern.

Ablauf der Ex-ante-Bewertungen

Für alle 95 Ziel-2-EPPD wurden Ex-ante-Bewertungen durchgeführt, die der Europäischen Kommission im Jahr 2000 zusammen mit dem entsprechenden EPPD vorgelegt wurden bzw. Teil dieser EPPD waren. Die meisten Ex-ante-Bewertungen wurden extern von unabhängigen Bewertern durchgeführt, die im Wege öffentlicher Ausschreibungen ausgewählt worden waren. Bei einigen Bewertungen in Spanien und Italien wurden interne Bewertungsarbeiten mit extern vergebenen Arbeiten (z.B. gesamtwirtschaftliche Analyse, Umweltanalyse usw.) kombiniert. Auch in Frankreich stützte sich eine Ex-ante-Bewertung auf interne Gutachten. Weitere Unterschiede ergaben sich auch darin, inwieweit die Ziel-2-EPPD und die Ex-ante-Bewertung zentral auf der Ebene des Mitgliedstaats koordiniert oder unabhängig in den Regionen durchgeführt wurden.

An den Ex-ante-Bewertungen in allen unter Ziel 2 fallenden Gebieten waren zahlreiche Bewertungssachverständige beteiligt. Im Vereinigten Königreich, in Belgien, den Niederlanden, Schweden, Deutschland und Frankreich wirkte ein und derselbe Bewerter maximal an drei Bewertungen verschiedener Regionen mit. Angesichts der Tatsache, dass 95 Ex-ante-Bewertungen durchgeführt wurden, zeigt dies, dass der Markt für Bewertungen relativ offen ist.

Die Kommissionsleitlinien wurden bei den Ex-ante-Bewertungen in den meisten Fällen in Bezug auf den Inhalt beachtet, große Unterschiede gab es hingegen bei der Aufmachung der Bewertungen. So war die Bewertung in einigen Fällen in das EPPD eingebettet, während sie in anderen Fällen im vollen Wortlaut als Anlage beigefügt war.

Vielleicht die wichtigste Neuerung der Ex-ante-Bewertung bestand darin, dass großer Wert auf den interaktiven Prozess als wesentlicher Bestandteil der Bewertung gelegt wurde. Diese Interaktion war in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich ausgeprägt: einige Ex-ante-Bewertungen wurden lediglich auf Dokumentenbasis vorgenommen, nachdem das EPPD im Entwurf vorlag; bei anderen wurden in geringem Umfang Bewertungssachverständige herangezogen, um Auskünfte und Erfahrungswerte zu liefern, mit der sich die Strategie untermauern ließ, die für die Region bzw. in dieser beschlossen worden war. Es gab jedoch auch Beispiele einer echten Interaktion zwischen den Bewertern und den Planern. Da dieses Konzept völlig neu war, war ein derart breites Spektrum zu erwarten gewesen. Trotz allem aber ist dieser Ansatz ein wesentlicher Fortschritt bei der Bewertungspraxis in den Ziel-2-Regionen, auf den künftig aufgebaut werden kann.

Wirkung der Ex-ante-Bewertungen

Welche Wirkung die Ex-ante-Bewertungen erzielen, hängt von zwei Faktoren ab:

* Der Qualität der Bewertung einschließlich der Fähigkeit und Bereitschaft der Bewerter, den für die Aufstellung der EPPD Verantwortlichen konstruktiv entgegenzutreten;

* der Bereitschaft der nationalen oder regionalen Behörden, sich auf einen dynamischen Prozess einzulassen, bei dem sich das EPPD im Zuge der Ex-ante-Bewertung allmählich konkretisiert.

Die Qualität der Ex-ante-Bewertungen war von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat, aber auch innerhalb eines Mitgliedstaats unterschiedlich. Gleiches gilt für die Akzeptanz, mit der die für die Aufstellung der EPPD-Entwürfe Verantwortlichen der Ex-ante-Bewertung begegneten. In den günstigsten Fällen lief die Ex-ante-Bewertung tatsächlich als Prozess ab, an dessen Ende dann ein besseres EPPD und nicht nur ein Bewertungsbericht stand, der vielleicht inhaltlich den Anforderungen an die Ex-ante-Bewertung genügte, aber nicht in das EPPD einbezogen wurde. In diesen Fällen fand ein konstruktiver Dialog zwischen den Bewertern und den für die Aufstellung der EPPD Verantwortlichen statt.

Am deutlichsten zeigt sich die Wirkung der Ex-ante-Bewertung an der verbesserten technischen Qualität der EPPD. Der größte Mehrwert wurde in Bezug auf die Qualität der sozioökonomischen Analyse, der SWOT-Analyse und der Quantifizierung der Ziele erreicht, denn

* die sozioökonomischen Analysen gewannen durch die Arbeiten der Ex-ante-Bewertungen an Qualität, da auf dieser Basis die Ausgangssituation klarer dargestellt werden konnte, für die das jeweilige EPPD Lösungen bieten sollte. Eine Schwierigkeit für die Bewertungen, vor allem aber für die EPPD, ergab sich daraus, dass einige Ziel-2-Gebiete sehr klein waren und Daten auf der entsprechenden Detailebene nicht vorlagen. In einigen Fällen wurden dann Daten für größere Gebiete herangezogen, aus denen auf die Lage in den Ziel-2-Gebieten geschlossen wurde;

* durch ihren Input in die SWOT-Analysen trugen die Ex-ante-Bewertungen dazu bei, einen engeren Zusammenhang zwischen der sozioökonomischen Analyse und der Strategie der einzelnen EPPD zu schaffen und somit die Kohärenz des gesamten Planungsprozesses zu verbessern;

* die Ex-ante-Bewertung hat sich besonders auf die Quantifizierung der Zielsetzungen ausgewirkt. Generell wurden die Anleitungen der Kommission in Bezug auf die Indikatoren befolgt und Output-, Leistungs- und Wirkungsindikatoren sowie - in einigen Regionen - Basisindikatoren verwendet, wodurch die Daten aus allen Ziel-2-Gebieten kohärenter und vergleichbarer wurden.

Schließlich trugen die Ex-ante-Bewertungen auch dazu bei, die Ausgangslage in den Bereichen Chancengleichheit, Umwelt, Beschäftigung und Informationsgesellschaft zu quantifizieren, denen die Kommission Priorität zumisst. Um allerdings vollständig den Anforderungen der Kommission in Bezug auf die Chancengleichheit und den Umweltschutz zu genügen, waren in einigen Fällen weitere Arbeiten erforderlich, mit denen entweder die bereits für die Ex-ante-Bewertung eingesetzten Sachverständigen oder andere Fachleute beauftragt wurden.

Das Fazit lautet somit, dass die Programmqualität mit Hilfe der Ex-ante-Bewertung im Rahmen von Ziel 2 gesteigert werden konnte, eine Verbesserung, die letztendlich die Wirksamkeit und Wirkung der Interventionen verstärkt, die zwischen 2000 und 2006 im Rahmen von Ziel 2 aus den Strukturfonds kofinanziert werden.

3.2. ESF-Schlussbewertung (1994-1999)

Schlussfolgerungen der ESF-Schlussbewertung: Ziele 1, 3 und 4

Die Schlussbewertungen der ESF-Interventionen wurden in den Mitgliedstaaten in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen vorgenommen und auf Gemeinschaftsebene zusammengefasst [14]. Sie befassen sich mit sämtlichen ESF-Interventionen im Rahmen der Ziele 1, 3 und 4 und dem Thema Chancengleichheit von Frauen und Männern.

[14] "Schlussfolgerungen der ESF-Schlussbewertung", Beschäftigung und Soziales 2000.

Für den Europäischen Sozialfonds brachte der Programmplanungszeitraum 1994-1999 einige Neuerungen, wie die Konzentration der Mittel auf die am stärksten vom Erwerbsleben ausgegrenzten Zielgruppen und auf das neue Ziel 4. Mit Hilfe des ESF konnten strategische Bereiche der nationalen Politiken erweitert bzw. verstärkt werden. Die finanziellen Ziele der Programme wurden erreicht. Bei den Zielen 1 und 3 gelang es allerdings nur bedingt, die Konzentration auf die schwächsten Gruppen (Langzeitarbeitslose, Frauen und andere benachteiligte Gruppen) zu verwirklichen (begünstigt wurden nämlich vor allem Jüngere und arbeitslose Fachkräfte, wobei Männer überrepräsentiert waren). Im Rahmen von Ziel 4, das auf KMU und vom Arbeitsplatzverlust bedrohte Beschäftigte zugeschnitten war, wurden in erster Linie Führungskräfte, Betriebsleiter und Fachkräfte fortgebildet, wodurch ein Multiplikatoreffekt für die Beschäftigten insgesamt erreicht werden sollte. Frauen waren hier ebenfalls unterrepräsentiert.

Im Rahmen aller Ziele zusammen hat der ESF überwiegend Fortbildungsmaßnahmen finanziert, wobei die verschiedenen Arten von Aktionen allerdings stark diversifiziert und besser aufeinander abgestimmt waren.

Für die Endbegünstigten bewirkte dies eine bessere Vermittelbarkeit und/oder Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

* Die Vermittlungsquoten (Brutto-Effekt) sind zwischen 1994 und 1999 gestiegen und spiegeln so vor allem eine Verbesserung der Lage auf dem Arbeitsmarkt wider. Bei jüngeren Erwerbslosen, Fachkräften und/oder Kurzzeitarbeitslosen sind die Vermittlungsquoten in der Regel höher. Frauen wiederum sind häufiger in befristeten oder Teilzeitarbeitsverhältnissen beschäftigt, was die berufliche Segregation aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit weiter verschärft.

* Ein anderes Bild ergibt sich bei Betrachtung des Netto-Effekts der Vermittlungsquoten. Daraus wird deutlich, dass die Aktionen, die sich an die am stärksten benachteiligten oder vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten Zielgruppen (ältere Erwerbslose, Langzeitarbeitslose, wenig qualifizierte Arbeitslose) richten, die größte Wirkung erzielen. Außerdem sind die Zuwachs- oder Übergangsquoten bei Frauen höher als bei Männern.

* Integrierte Aktionen (Wege der Eingliederung ins Berufsleben) führen zu höheren Eingliederungs- und Erfolgsquoten als reine Fortbildungsmaßnahmen.

* Bei Beschäftigten war die Wirkung in Bezug auf die bessere Vermittelbarkeit (bzw. geringere Gefahr der Arbeitslosigkeit) gering bzw. wenig überzeugend.

Die Auswirkungen auf die Systeme sind je nach Mitgliedstaat und Zielsetzung unterschiedlich:

* In allen Mitgliedstaaten hat der ESF zur Stärkung der aktiven Arbeitsmarktpolitik beigetragen, indem er innovative Ansätze gefördert und Zielgruppen erreicht hat, die üblicherweise von der aktiven Beschäftigungspolitik nicht erfasst werden. Darüber hinaus hat er die verfügbaren Mittel erhöht, das Angebot an ständiger Weiterbildung strukturiert und die Antizipationsfähigkeit verbessert.

* Im Rahmen von Ziel 1 hat der ESF, vor allem in Bezug auf die Zertifizierung und Akkreditierung, zur Verbesserung der Qualität der Schul- und Berufsbildungssysteme und zu deren Konvergenz beigetragen.

Empfehlungen der Berichte:

* Arbeitsmarktprobleme sollten gezielter behandelt und die Interventionen stärker konzentriert werden, um die "Sichtbarkeit" zu gewährleisten und einen Mehrwert des ESF gegenüber den nationalen Regelungen und Politiken zu erzielen;

* individuelle Problemlagen sollten genauer ermittelt und integrierte Konzepte gefördert werden;

* die Allgemein- und Berufsbildungssysteme sollten flexibler gestaltet und Fragestellungen zur Qualität der Systeme (Allgemeinbildung, Berufsbildung) sollten in Angriff genommen werden, sobald die Kapazitätsprobleme besonders in den großen Ziel-1-Regionen gelöst sind;

* die Durchführungsbestimmungen sollten mehr Freiraum für Flexibilität bei den Interventionen lassen und besser auf die Instrumente zur Verwirklichung der politischen Ziele abgestimmt werden;

* die Begleit- und Bewertungssysteme sollten so ausgebaut werden, dass sie ein Hilfsinstrument für die Entscheidungsfindung in der Politik bilden.

Schlussfolgerungen der Schlussbewertungen der Gemeinschaftsinitiativen BESCHÄFTIGUNG und ADAPT

Auf Gemeinschaftsebene wurde eine spezielle Bewertung der aus dem ESF finanzierten Gemeinschaftsinitiativen vorgenommen, bei der die Transnationalität, der innovative Charakter und die Konvergenz mit den nationalen Politiken geprüft wurden. Hinsichtlich der Transnationalität ergab die Untersuchung transnationaler Partnerschaften verschiedene Modelle für die transnationale Zusammenarbeit und unterschiedliche Erfolgsfaktoren.

Die Arbeit der Bewerter mündete in mehrere Empfehlungen:

* Die Projekte ließen sich dadurch verbessern, dass Informationen über die Verfahren der Projekteinreichung weitergegeben werden und eine Projektent wicklungs phase eingeführt wird, die auch die Möglichkeit vorsieht, die Suche nach Partnern zu finanzieren. Eine weitere Verbesserungsmöglichkeit besteht darin, dass die Projektauswahl in den Mitgliedstaaten zeitlich koordiniert und die Rolle der nationalen Stützungsstrukturen (NSS) gestärkt wird.

* Die Verwaltungsverfahren müssten vereinfacht werden, indem u.a. die Auswahlkriterien klar definiert und weniger komplexe Zahlungsverfahren angewendet werden.

* Die enge Zusammenarbeit zwischen den Akteuren der nationalen Arbeitsmärkte und den für die Gemeinschaftsinitiativen Verantwortlichen müsste weiter gefördert werden.

* Es müsste eine Strategie formuliert werden, mit der sich die Ergebnisse, und vor allem die in einem größeren Maßstab erzielten Ergebnisse und Produkte auf lokaler, regionaler, sektoraler, nationaler und europäischer Ebene verbreiten lassen.

Diese Empfehlungen wurden erörtert und weitgehend bei der Konzeption der neuen Initiative EQUAL sowie in der diesbezüglichen Mitteilung berücksichtigt. Dabei wurden namentlich drei Stufen der Projektabwicklung - Gründung von Partnerschaften, Entwicklung der Projekte und deren Verbreitung - vorgesehen. Außerdem wurde auf der Grundlage der Bewertungsergebnisse festgestellt, welche Arten von Innovationen zu erwarten sind.

3.3. Bewertungskonferenz in Edinburgh

Im September 2000 hat die Generaldirektion Regionalpolitik in Edinburgh die vierte Bewertungskonferenz der Kommission veranstaltet. Diese Konferenzreihe, die 1995 in Brüssel begann, soll zur Entstehung einer europäischen "Bewertungskultur" beitragen. Die vierte Konferenz befasste sich unter dem Motto "Bewertung unter Qualitätsgesichtspunkten" mit Bewertungsfragen vor dem Hintergrund der Verwaltungsreform. Sie verfolgte im Wesentlichen zwei Ziele:

* Qualitätsaspekte bei der Bewertung und die unionsweite Verbreitung bewährter Verfahren sollen mit Blick auf eine effizientere Strukturfondsverwaltung gefördert werden;

* zwischen den für die Mittelbewirtschaftung zuständigen Verwaltungsstellen und den Bewertungssachverständigen sollen engere Kontakte geknüpft werden, um die Sachdienlichkeit der Ergebnisse und Empfehlungen von Bewertungen zu verbessern.

206 der insgesamt 370 Konferenzteilnehmer waren mit Verwaltungsaufgaben im Bereich der Bewertung befasst, also keine Bewertungssachverständigen im eigentlichen Sinne. Alle Mitgliedstaaten waren - wenn auch in unterschiedlichem Umfang - vertreten; außerdem hatten sechs Bewerberländer Teilnehmer entsandt. Vertreten waren auch die Sozialpartner, einige NRO, die Europäische Investitionsbank und der Rechnungshof sowie Bewerter und Vertreter der Verwaltungen in den Mitgliedstaaten. Schließlich nahmen auch die Vorsitzenden der vier nationalen Evaluationsgesellschaften der EU aktiv an der Konferenz teil.

Die Konferenzteilnehmer haben folgende Themen erörtert:

* Bewertung der Wirkung umfangreicher Programme - im Mittelpunkt stand die Notwendigkeit, die Techniken für die Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Wirkung solcher Programme zu entwickeln und zu verbessern. Die Kommission hat die Entwicklung in diesem Bereich stark gefördert und die Harmonisierung der gesamtwirtschaftlichen Analyse in den vier Kohäsionsländern (HERMIN-Modell) unterstützt.

* Bewertung operationeller Programme und EPPD - Qualität und Wirkung derartiger Bewertungen haben sich in den jüngsten Jahren dank der technischen Unterlagen und der Leitfäden der Kommission deutlich verbessert. Mehrere Vortragende befassten sich mit der Frage, wie sich die Debatte über Bewertungen so vertiefen lässt, dass sie echte Veränderungen bewirkt. Vorgeschlagen wurde, die Schlussfolgerungen von Bewertungen klarer und unter Verzicht auf unnötige Fachtermini zu formulieren.

* Kosten-Nutzen-Analyse - die Kosten-Nutzen-Analyse wurde verbessert, und für den Zeitraum 2000-2006 wurde die Grundlage für weitere Verbesserungen geschaffen.

* Thematische Bewertungen - Forschung und Entwicklung sowie Chancengleichheit sind zwei Themenkreise, in denen Bewertungen eine besonders deutliche Wirkung erzielen, wobei die Wirkung dieser von der Kommission initiierten thematischen Bewertungen auf nationaler Ebene am größten ist. Sie tragen auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene dazu bei, die Programmprioritäten zu verfeinern, während sie gleichzeitig helfen, den gemeinschaftlichen Mehrwert zu ermitteln. In Kürze werden zwei Bewertungen über die prioritären Themen nachhaltige Entwicklung und Informationsgesellschaft durchgeführt werden.

* Quantifizierung der Zielvorgaben und Benchmarking - Die Zustimmung zu den Prinzipien der Quantifizierung der Zielvorgaben und der Standardisierung der Terminologie sowie die diesbezüglich in den Programmplanungsdokumenten für 2000-2006 erzielten echten Fortschritte gehörten zu den wichtigsten Ergebnissen. Beim Benchmarking verläuft der Prozess schleppender; hier sind weitere Arbeiten erforderlich.

Die Konferenz selbst und die dort erörterten Themen deckten sich mit den Schwerpunkten, die die Kommission in ihrer Mitteilung über die Bewertung im Kontext der Verwaltungsreform (Maßnahme 16) festgehalten hatte. Bei der Konferenz sollte nicht nur geprüft werden, wie sich die derzeitige Situation bei der Bewertungspraxis und -anwendung verbessern lässt, sondern es sollte auch eine Debatte zu eher politischen Fragen und besonders zum Thema "governance" in die Wege geleitet werden. Erörtert wurden u.a. die Verfahren, die eingeführt werden müssen, um die Kohärenz gemeinsam durchgeführter Bewertungen zu gewährleisten, die Mehrwertdefinition der einzelnen Beteiligten und der Verhaltenskodex für die Interaktion zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den privatwirtschaftlichen Bewertern. Der für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissar Michel Barnier und der Generaldirektor für Regionalpolitik Guy Crauser betonten in ihren Redebeiträgen zur Konferenz die politische Dimension der Bewertung.

3.4. Kontrollen

EFRE

Gemäß dem Beschluss der Kommission vom 12. Juli 2000 wurde das für die Kontrolle der EFRE-Ausgaben zuständige Referat der Generaldirektion Finanzkontrolle in die Generaldirektion Regionalpolitik verlagert und in diese eingegliedert. Im ersten Halbjahr, als das Referat noch der Generaldirektion Finanzkontrolle angehörte, fanden neun Audits, im zweiten Halbjahr, d.h. nach Umsetzung des Kommissionsbeschlusses, sieben weitere Audits statt. Jeweils zwei Audits betrafen Griechenland, Italien, Portugal und das Vereinigte Königreich, während in allen anderen Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Finnland und Luxemburg) je ein Audit durchgeführt wurde.

Der Zweck dieser Audits besteht in erster Linie darin, einerseits den Prüfpfad nachzuvollziehen, um festzustellen, ob die Ausgabenerklärungen der Mitgliedstaaten der Wahrheit entsprechen, und andererseits die Eignung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme zu überprüfen.

Bei den Audits wurden immer wieder die folgenden wesentlichen Fehler und Unregelmäßigkeiten festgestellt:

* Einbeziehung nichtzuschussfähiger Ausgaben in die Erklärungen (z.B. Wechselgebühren der Banken, Mehrwertsteuer);

* Nichtbeachtung der Verfahren für die Vergabe von Aufträgen oder deren nachfolgende Änderung;

* Fehlen eines klaren Prüfpfads einschließlich Fehlen einer getrennten Buchführung;

* Nichtbeachtung der Fristen für die Zuschussfähigkeit von Ausgaben;

* Missachtung der Publizitätsbestimmungen.

Die Folgemaßnahmen zu allen Empfehlungen und die infolge der Auditergebnisse erforderlichen Schritte müssen vor Abschluss des Programms beendet sein.

ESF

Im Jahr 2000 haben die Kommissionsdienststellen 52 Kontrollbesuche durchgeführt, um die Verwendung der ESF-Mittel zu überprüfen. Die etwas niedrigere Anzahl Kontrollen gegenüber 1999 erklärt sich daraus, dass im Juli 2000 die Funktion der Ex-post-Kontrolle von der GD Finanzkontrolle auf die GD Beschäftigung und Soziales übertragen wurde, was mit einer Umverteilung der vorhandenen Stellen verbunden war. Infolgedessen wurde das Programm der Kontrollbesuche für das Jahr 2000 im Oktober 2000 an diese Veränderungen angepasst.

Das Jahresprogramm für die Kontrollbesuche der GD Beschäftigung und Soziales wurde den Mitgliedstaten übermittelt. Anschließend wurde es mit den nationalen Kontrollbehörden im Rahmen verschiedener Koordinierungssitzungen erörtert, um eine maximale Wirkung zu erzielen.

Bei den Finanzprüfungen lag der Schwerpunkt besonders auf der Kontrolle der Interventionen, für die der ESF Mittel in Höhe von über 10 Mio. EUR bereitstellt.

Die Prüfungen der Kontroll- und Bescheinigungssysteme konzentrierten sich auf die Mechanismen für den Abschluss der Interventionen des Programmplanungszeitraums 1994-1999 und auf die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2064/97.

Diesen beiden Themen werden im Jahr 2001 zahlreiche Kontrollen gewidmet sein, um die im Jahr 2000 zusammengetragenen Informationen zu vervollständigen. Besonders sorgfältig wird auch die Zuverlässigkeit der Vermerke gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 2064/97 bewertet werden.

Die im Zuge dieser Kontrollen ermittelten Probleme betreffen im Wesentlichen

* die Zuverlässigkeit der Ausgabenerklärungen (namentlich die falsche Anwendung der Regeln über die Zuschussfähigkeit und des Jährlichkeitsprinzips, das Fehlen von Belegen und künstlich aufgeblähte Ausgaben);

* die mangelnde Sichtbarkeit und Publizität der aus dem ESF kofinanzierten Interventionen;

* die Nichtbeachtung der Vorschriften in den Bereichen Auftragsvergabe und Wettbewerb seitens einiger Träger;

* Doppelfinanzierungen und Überschneidungen mit Interventionen, die im Rahmen anderer europäischer Programme finanziert werden.

Mehrere Kontrollen hatten zur Folge, dass die betreffenden Mitgliedstaaten Finanzkorrekturen vornehmen und die Kommissionsdienststellen Artikel 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2082/1993 anwenden mussten.

EAGFL-Ausrichtung

Im Jahr 2000 wurden 22 Kontrollbesuche durchgeführt, um die Verwendung der von den Mitgliedstaaten verwalteten Mittel des EAGFL-Ausrichtung zu überprüfen. Dabei sollten in erster Linie die Verwaltungs- und Kontrollsysteme (vor allem auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 2062/97) bewertet und die Übereinstimmung der Finanz- und Rechnungsführungsberichte sowie der materiellen Abwicklung mit den Gemeinschaftsbestimmungen, den Bestimmungen über die Zuschussgewährung und den dem EAGFL-Ausrichtung gemeldeten Ausgaben überprüft werden, wobei eine möglichst große Repräsentativität der betroffenen Regionen und Verwaltungen angestrebt wurde. Namentlich zum Ende des Programmplanungszeitraums galt das Augenmerk den Programmen, deren auf regionaler Ebene eingerichtete Verwaltungssysteme noch nicht kontrolliert bzw. inzwischen geändert worden waren.

In vielen Mitgliedstaaten und bei zahlreichen Maßnahmen wurden dieselben Arten von Unregelmäßigkeiten festgestellt. Zu nennen wären die Nichtbeachtung der Gemeinschaftsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die Gewährung von Zuschüssen für Ausgaben, die (wegen ihrer Art oder des Zeitpunkts des Zahlung) nicht zuschussfähig waren, bedeutende Verzögerungen bei den Zahlungen an die Endbegünstigten, fehlende Publizität und Information über die EU-Kofinanzierung, unzureichende Kontrollmaßnahmen und eine falsche Anwendung der Umrechnungskurse. Die Mängel bzw. Regelverstöße bei den Systemen zur Abwicklung der Zahlungen wurden den betreffenden Verwaltungsstellen zur Kenntnis gebracht. Nach Feststellung dieser Probleme wurden die Ausgabenerklärungen nach unten revidiert, und in bestimmten Fällen wurde die gemeinschaftliche Kofinanzierung gekürzt.

Besonderes Augenmerk galt den von der Kommission direkt verwalteten Aktionen (Pilotprojekte gemäß Artikel 8), bei denen verhältnismäßig viele Kontrollen vorgenommen wurden. Aufgrund dieser Kontrollen hat die Kommission in einigen Fällen beschlossen, die Mittel wieder einzuziehen, die für Pilotprojekte im Rahmen des EAGFL-Ausrichtung gewährt wurden.

FIAF

Im Jahr 2000 hat die Kommission im Rahmen des FIAF Kontrollbesuche in Deutschland, Portugal, Griechenland und Österreich durchgeführt. Diese Vor-Ort-Kontrollen galten vor allem Projekten in den Bereichen Aquakultur, Verarbeitung, Modernisierung von Fischereifahrzeugen und Studien. In Österreich befassten sich die Kontrollen zudem mit dem Abschluss des Programms im Rahmen von Ziel 5a-Fischerei für den Zeitraum 1995-1999.

Kontrolliert wurden

* die Übereinstimmung zwischen den Verwaltungs- oder Organisationsverfahren und den in den Kontrollsystemen des jeweiligen Mitgliedstaats vorgesehenen Verfahren;

* die korrekte Anrechnung der Kosten von Projekten und deren Abwicklung;

* die den Vorschriften und Verfahren entsprechende Projektabwicklung;

* die Auswahlverfahren und der Durchführungsstand;

* die Vereinbarkeit der Kontrollen, die die zuständigen Behörden vor Ort vornehmen, mit den Rechtsvorschriften.

Von OLAF (europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) durchgeführte Kontrollen

Im Jahr 2000 hat OLAF Ermittlungen in 33 neuen Fällen eingeleitet, in denen ein Betrug vorlag oder Betrugsverdacht bestand, und 15 Besuche zwecks Kontrolle von Strukturmaßnahmen durchgeführt.

Für neun dieser Besuche zog OLAF die Verordnung (EURATOM, EG) Nr. 2185/96 betreffend die Kontrollen und Überprüfungen vor Ort durch die Kommission zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften vor Betrug und Unregelmäßigkeiten [15] als Rechtsgrundlage heran, in zwei Fällen stützte es sich auf die sektorale Rechtsgrundlage für Kontrollen, d.h. auf Artikel 23 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2082/93.

[15] Verordnung Nr. 2185/96 des Rates vom 11. November 1996, ABl. L 292, S. 2

Vier der Besuche dienten dazu, den Justizbehörden Hilfe bei Ermittlungen zu leisten, die in den Vorjahren aufgenommen wurden und bei denen die Justizbehörden eingeschaltet werden mussten (Verordnung (EG) Nr. 1073/1999).

Hier sei daher darauf hingewiesen, dass OLAF neben den operationellen Ermittlungen und deren Koordinierung auf Gemeinschaftsebene technische Hilfe leistet, um die Koordinierung der Ermittlungen zu erleichtern, die von den zuständigen nationalen Verwaltungs- bzw. Justizbehörden eingeleitet worden sind.

Fast die Hälfte der Besuche betraf Ermittlungen, die in den Vorjahren eingeleitet wurden, während die andere Hälfte neuen Fällen galt.

Von diesen Ermittlungen sind alle Strukturfonds betroffen; an erster Stelle steht jedoch der ESF, gefolgt vom EFRE.

Bei den Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass es regelrechte Netzwerke für Dokumentenfälschungen, die Ausstellung überhöhter Rechnungen, die Anrechnung nicht zuschussfähiger Ausgaben usw. gibt.

Außerdem haben die Mitgliedstaaten der Kommission im Jahr 2000 gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 rund 1217 Fälle von Unregelmäßigkeiten oder Betrug mitgeteilt, die einen Betrag in Höhe von rund 114,2 Mio. EUR (gegenüber 120,6 Mio. EUR im Jahr 1999) betrafen.

Somit wurden zwar gegenüber den Vorjahren mehr Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet, es bleibt aber noch immer viel zu tun, damit die Mitgliedstaaten auch alle ihre rechtlichen Verpflichtungen erfuellen. Hervorzuheben ist gleichwohl, dass trotz der steigenden Zahl von Unregelmäßigkeiten die betreffenden Beträge rückläufig sind.

Zudem waren im Jahr 2000 beträchtliche Fortschritte bei der Anwendung von Artikel 5 der vorgenannten Verordnung zu verzeichnen, nach dem die Mitgliedstaaten die Kommission über die Schritte in Kenntnis setzen müssen, die sie infolge von mitgeteilten Unregelmäßigkeiten getroffen haben. Es gibt jedoch noch immer mitgeteilte Fälle, die ohne Folgen blieben, obwohl die Frist für den Abschluss einiger Programme bereits verstrichen ist.

Gemäß Artikel 24 der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2082/93 kann die Kommission ein Verfahren einleiten, um die finanzielle Beteiligung der Fonds zu kürzen, auszusetzen oder zu streichen. In einem solchen Fall muss die Kommission die Schwere der Unregelmäßigkeit beurteilen, bevor sie auf der Grundlage dieser Verordnung eine Entscheidung trifft.

Solche Fälle können in erster Linie auf eine mangelhafte Finanzverwaltung zurückgehen. Im Jahr 2000 hat die Kommission in mehreren Fällen Untersuchungen eingeleitet, die in diese Richtung gehen.

Darüber hinaus hat die Kommission die Fondsbeteiligung in Fällen ausgesetzt, in denen in anderen Bereichen (z.B. Umweltschutz und Vergabe öffentlicher Aufträge) gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde. Erwähnenswert ist hier ein Fall, in dem Zahlungen aus dem Kohäsionsfonds für ein Eisenbahnvorhaben ausgesetzt wurden, bei dem es versäumt wurde, eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Richtlinie 85/337/EWG vorzunehmen.

KAPITEL 4: DIALOG / INFORMATION

4.1. Europäisches Parlament

Der Dialog mit dem Europäischen Parlament erfolgt vor allem in den für die einzelnen Sektoren zuständigen Parlamentsausschüssen, insbesondere im Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr. Dieser Ausschuss erstellte mehrere Initiativberichte, die in der Plenarsitzung angenommen wurden und folgende Dossiers betrafen:

* den Leitlinienentwurf für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung der krisenbetroffenen Städte und Stadtrandgebiete zur Förderung einer dauerhaften Städteentwicklung (URBAN II);

* den Leitlinienentwurf für eine Gemeinschaftsinitiative betreffend die transeuropäische Zusammenarbeit zur Förderung einer harmonischen und ausgewogenen Entwicklung des europäischen Raums (INTERREG III);

* den zehnten Jahresbericht über die Strukturfonds (1998);

* den Jahresbericht über den Kohäsionsfonds 1998;

* die ultraperipheren Regionen der Europäischen Union;

* Erweiterung und Strukturpolitik;

* den Leitlinienentwurf für die innovativen Maßnahmen des EFRE.

Seit seiner Ernennung hat der für Regionalpolitik zuständige Kommissar Michel Barnier das Europäische Parlament regelmäßig und persönlich über die Entwicklung der verschiedenen Dossiers unterrichtet.

So berichtete er bei drei Gelegenheiten (am 27. Januar, 22. Mai und 11. September 2000) nacheinander über sein Arbeitsprogramm, den Stand der Programmplanung für Ziel 1, der Abgrenzung der Ziel-2-Gebiete und der Ausführung des Haushaltsplans, die Initiativen INTERREG III und URBAN, die Durchführung des ISPA, die Leitlinien für die innovativen Maßnahmen und über das Voranschreiten des zweiten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.

Im Lauf des Jahres trat das Europäische Parlament mehrfach zu Dringlichkeitsdebatten über Naturkatastrophen zusammen, von denen mehrere Mitgliedstaaten heimgesucht wurden. Am 25. Oktober 2000 fand eine große Debatte über den Klimawandel statt.

Die Beziehungen zwischen den beiden Organen werden im Wesentlichen durch den am 6. Mai 1999 von den Präsidenten des Europäischen Parlaments und der Kommission unterzeichneten neuen Verhaltenskodex für die Durchführung der Strukturpolitiken bestimmt. Im Jahr 2000 hat die Kommission dem Parlament die Pläne (Programmentwürfe) der Mitgliedstaaten sowie die im Rahmen der verschiedenen Programmplanungen des Zeitraums 2000-2006 verabschiedeten Dokumente übermittelt.

Auch der ESF stand mit dem Europäischen Parlament und insbesondere mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in engem Kontakt. Der ESF übermittelte dem Parlament den Leitlinienentwurf für die innovativen Maßnahmen und wird darauf achten, dass die Stellungnahme des Parlaments berücksichtigt wird. Außerdem traf der ESF mit den Mitgliedern des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten in der informellen Arbeitsgruppe Parlament/ESF zusammen. Dabei wurden verschiedene Aspekte behandelt, die das Voranschreiten der ESF-Programmplanung betrafen.

Was die Entwicklung des ländlichen Raums anbelangt, so ging es bei den Kontakten mit dem Europäischen Parlament vor allem um das Programm LEADER +. Der Parlamentsausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung erstellte einen Bericht, in dem Änderungen vorgeschlagen wurden. Der Bericht wurde in der Plenarsitzung vom Februar 2000 angenommen. In der endgültigen Fassung der an die Mitgliedstaaten gerichteten Leitlinien für die Durchführung dieser Gemeinschaftsinitiative hat die Europäische Kommission der Stellungnahme des Parlaments teilweise Rechnung getragen. Außerdem richtete das Parlament an die Kommission 69 schriftliche und 4 mündliche Anfragen zum Thema ländliche Entwicklung.

4.2. Die Fondsausschüsse

Der Ausschuss für die Entwicklung und Umstellung der Regionen, der gemäß Artikel 48 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 sowohl als Verwaltungsausschuss als auch als beratender Ausschuss fungiert, trat im Jahr 2000 elfmal zusammen.

In seiner Funktion als Verwaltungsausschuss befürwortete der Ausschuss die Gemeinschaftsinitiativen INTERREG und URBAN sowie die Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006. Außerdem nahm der Ausschuss die Arbeiten im Zusammenhang mit der interregionalen Zusammenarbeit (INTERREG III C) auf.

In seiner beratenden Funktion äußerte sich der Ausschuss zu der Abgrenzung der Ziel-2-Gebiete, zu den einheitlichen Programmplanungsdokumenten (EPPD) und zu den gemeinschaftlichen Förderkonzepten (GFK).

Außerdem befürwortete der Ausschuss folgende Verordnungen:

- die Verordnung über die Verwendung des Euro beim Haushaltsvollzug für die Strukturfonds,

- die Verordnung über die von den Mitgliedstaaten zu treffenden Informations- und Publizitätsmaßnahmen für die Interventionen der Strukturfonds,

- die Verordnung über die Zuschussfähigkeit der Ausgaben für von den Strukturfonds kofinanzierte Operationen,

- die Verordnung über das Verfahren für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen,

- die Verordnung über die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturfondsinterventionen.

Der Ausschuss begrüßte die Einbeziehung der Politik zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen in die Strukturfondsprogramme und -projekte sowie die Finanzierung des europäischen Netzes für räumliche Analysen (ESPON) im Rahmen von INTERREG III und der Leitlinien für 2001-2006.

Schließlich hat der Ausschuss mit den Arbeiten zur Rolle des Ausschusses für Raumentwicklung sowie zur Bildung einer Sachverständigengruppe ,Raum- und Stadtentwicklung" begonnen.

Der ESF-Ausschuss trat im Jahr 2000 viermal zusammen. Die Mitglieder des ESF-Ausschusses nahmen zu den GFK/EPPD, an denen der Sozialfonds beteiligt ist, Stellung. Im gleichen Zusammenhang wohnten sie der Präsentation der neuen ESF-Programmplanung (Berücksichtigung der Prioritäten des Sozialfonds, der Beschäftigungsstrategie sowie der Verbindung mit den nationalen Aktionsplänen) durch einige die Regierungen vertretenden Mitglieder bei. Die Mitglieder des ESF-Ausschusses wurden auch zu den Arten der im Rahmen der technischen Hilfe finanzierbaren Maßnahmen gehört und nahmen Stellung zu dem Leitlinienentwurf der Kommission für die verschiedenen Arten von innovativen Maßnahmen (der anschließend dem Europäischen Parlament übermittelt wurde) sowie zu den Entwürfen von Finanzverordnungen über die Verwaltung und Kontrolle der Strukturfonds und über die Finanzkorrekturen gemäß Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999.

Des Weiteren debattierte der ESF-Ausschuss über das sozialpolitische Aktionsprogramm für das Jahr 2000, die Beziehungen zwischen dem ESF und den Beschäftigungsdiensten und über die Erweiterung (insbesondere über die Vorbereitung der Kandidatenländer auf die europäische Beschäftigungsstrategie und den ESF).

In thematischer Hinsicht fand ein Meinungsaustausch über die Chancengleichheit in der neuen Programmplanung, über Fortbildung und das lokale Sozialkapital sowie über die Maßnahmen des ,sozialen Dialogs" gemäß Artikel 6 der ESF-Verordnung statt.

Im ESF-Ausschuss wurden der Bericht des Rechnungshofes sowie die Schlussfolgerungen aus den Bewertungen des Sozialfonds vorgelegt. Die Ausschussmitglieder wurden während des ganzen Jahres über die allgemeine Entwicklung der Beschäftigungsstrategie in all ihren Aspekten und über ihre Implikationen für den Sozialfonds auf dem Laufenden gehalten.

Der Ausschuss für Agrarstrukturen und die Entwicklung des ländlichen Raums (STAR-Ausschuss) trat im Jahr 2000 15 Mal zusammen. Gemäß Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 fungierte er als Verwaltungsausschuss bei folgenden Fragen:

a) befürwortende Stellungnahme zur Verordnung (EG) Nr. 2075/2000 der Kommission vom 29. September 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1750/1999 mit Durchführungsvorschriften für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den EAGFL. Die Verordnung betrifft - im Rahmen der Förderbedingungen für bestimmte aus dem EAGFL-Ausrichtung und -Garantie finanzierte Maßnahmen - insbesondere die Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe von sehr kleiner wirtschaftlicher Größe und dehnt den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1685/2000 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates auf bestimmte aus dem EAGFL-Garantie im Rahmen von Ziel 2 finanzierte Maßnahmen aus;

b) befürwortende Stellungnahme zu den Leitlinien für die Gemeinschaftsinitiative LEADER+, abgegeben am 22.2.2000.

In seiner Funktion als beratender Ausschuss gemäß Artikel 47 Absatz 2 befasste sich der Ausschuss mit folgenden Fragen:

a) mit der Erstellung des Verzeichnisses der unter das Ziel 2 fallenden Gebiete. Der Ausschuss nahm zehnmal zu den verschiedenen vorgeschlagenen Verzeichnissen Stellung;

b) mit dem die Agrarstrukturen und die ländliche Entwicklung betreffenden Teil der Interventionen in den Entwürfen von Kommissionsentscheidungen über die gemeinschaftlichen Förderkonzepte sowie mit den entsprechenden Angaben in den einheitlichen Programmplanungsdokumenten für die Ziel-1-Regionen und die Ziel-2-Gebiete. Der Ausschuss gab 26 Stellungnahmen ab;

c) mit den Durchführungsbestimmungen gemäß Artikel 53 Absatz 2 der allgemeinen Strukturfondsverordnung: Verordnung (EG) Nr. 448/2001 mit Durchführungs vorschriften hinsichtlich des Verfahrens für die Vornahme von Finanzkorrekturen bei Strukturfondsinterventionen; Verordnung der Kommission mit Durchführungs vorschriften in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei Strukturfonds interventionen sowie in Bezug auf Form und Inhalt der Buchführungsdaten, die die Mitgliedstaaten der Kommission für die Rechnungsprüfung im Rahmen der Strukturfonds zur Verfügung stellen müssen.

Der Ausschuss für Fischerei- und Aquakulturstrukturen nahm befürwortend Stellung

a) zu dem Teil ,Fischerei" der GFK und EPPD für Ziel 1;

b) zu dem Verzeichnis der Ziel-2-Gebiete;

c) zu den EPPD ,Fischerei" für die nicht unter Ziel 1 fallenden Regionen;

d) zu den Arten von Maßnahmen der technischen Hilfe gemäß Artikel 23 der allgemeinen Strukturfondsverordnung;

e) zu dem Leitlinienentwurf für die verschiedenen Arten von innovativen Maßnahmen gemäß Artikel 22 der allgemeinen Strukturfondsverordnung;

f) zu einer Verordnung der Kommission mit Durchführungsmodalitäten für die Maßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates (FIAF-Verordnung).

4.3. Dialog mit dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen

Die Kommission hat die Arbeiten des WSA weiterhin aufmerksam verfolgt. Im Bereich der Regionalpolitik nahm der WSA eine Stellungnahme zum Jahresbericht 1998 über den Kohäsionsfonds und eine weitere zum zehnten Jahrebericht über die Strukturfonds an. Daneben galt das Interesse des WSA auch den benachteiligten Inselregionen, zu denen er eine Initiativstellungnahme abgab, sowie der Rolle der EIB.

Im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik äußerte der Wirtschafts- und Sozialausschuss in seiner Stellungnahme vom 12. Juli 2000 zum zehnten Jahresbericht über die Strukturfonds (1998) die Ansicht, die Angaben zur Abstimmung mit der GAP, der Wettbewerbspolitik und der Transparenz im öffentlichen Auftragswesen seien wenig erhellend, da aus ihnen nicht klar werde, ob die Gemeinschaftsrichtlinien befolgt und eingehalten werden. Der WSA nahm zur Kenntnis, dass die von der Kommission vorgeschlagene EAGFL-Verordnung insofern eine Vereinfachung bedeutet, als sich diese jetzt vornehmlich auf die Interventionsbereiche des EAGFL bezieht. In seiner Stellungnahme zum Thema ,Frauen im ländlichen Raum und nachhaltige Entwicklung" hob der Ausschuss die spezifischen Probleme der Frauen im ländlichen Raum hervor und unterstrich, es liege im Interesse dieser Frauen, sich zu Verbänden oder Arbeitsgruppen zusammenzuschließen, um hier Abhilfe zu schaffen.

Der Ausschuss der Regionen (AdR) nahm mehrere Entwürfe von Stellungnahmen zu Themen aus dem Zuständigkeitsbereich der GD Regionalpolitik an. Insbesondere sei auf die Stellungnahme zum Entwurf einer Kommissionsmitteilung an die Mitgliedstaaten mit dem Titel ,Die Regionen in der neuen Wirtschaft - Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE" hingewiesen, zu der der AdR konsultiert worden war. Die übrigen Stellungnahmen betrafen insbesondere die Probleme der ultraperipheren Regionen, die Informationsgesellschaft und die regionale Entwicklung.

Kommissar Barnier nahm am 13. April an einer Plenarsitzung des AdR teil, die dem Thema ,Rolle der Regionen, Durchführung und Zukunft der Regionalpolitik, Regierungskonferenz" gewidmet war.

Generaldirektor Crauser gab vor dem AdR am 28. Juni 2000 ein Exposé zum Thema ,Modalitäten der Ausweitung der Regionalpolitik auf die Kandidatenländer" und nahm an einer vom AdR und der Generalitat Valenciana am 27. und 28. November 2000 veranstalteten Konferenz über die Konzeption einer neuen europäischen Regionalpolitik teil.

Im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung begrüßte der AdR, dass sich die Ausführungsrate der EAGFL-Programme verbessert hat. In einer anderen Stellungnahme zum Thema ,Zugänglichkeit der ländlichen Gebiete" sprach er sich dafür aus, Strukturfondsmittel für die Weiterentwicklung der Infrastrukturen zu verwenden, und empfahl, die Multifunktionalität der Landwirtschaft zu fördern. In Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums hob der AdR die durch die Strukturfonds gebotenen Entwicklungsmöglichkeiten hervor. Was die Gemeinschaftsinitiative LEADER+ (2000-2006) anbelangt, so war der Ausschuss der Auffassung, dass der Gesamtplan effizient und innovativ sein müsse und dass finanziell der Schwerpunkt auf Titel 1 (gebietsbezogene Entwicklungsstrategien für den ländlichen Raum) liegen sollte.

Im Bereich der Fischerei verabschiedete der Wirtschafts- und Sozialausschuss eine Stellungnahme zum Thema ,2002 - Die Gemeinsame Fischereipolitik und die Lage der Fischerei in der Europäischen Union".

4.4. Sozialpartner

Im Bereich der regionalen Entwicklung wurde der Dialog mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern fortgesetzt. Das jährliche Treffen gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 fand am 16. Februar 2000 statt. Die beiden Hauptpunkte auf der Tagesordnung waren zum einen der Stand der Programmplanung für Ziel 3 und zum andern die Gemeinschaftsinitiativen für den Zeitraum 2000-2006.

* Nach einer Darstellung der Lage durch die Kommissionsdienststellen erkannten die Partner in ihrer großen Mehrheit an, dass die Konsultation der Partner besser abgelaufen ist als im vorigen Programmplanungszeitraum. Allerdings scheint sie bei Ziel 1 systematischer erfolgt zu sein als bei Ziel 2. Außerdem hatten die Partner offensichtlich Probleme beim Zugang zu den Mitteln für technische Hilfe.

* Erhebliche Unterschiede gab es auch - unabhängig von dem jeweiligen Ziel - bezüglich des Umfangs, in dem das Partnerschaftsprinzip in den einzelnen Regionen Berücksichtigung gefunden hat. Die ,Partnerschaftskultur" ist demnach von den Mitgliedstaaten noch nicht vollständig integriert worden.

* Als weitere Punkte wurden angesprochen: die Probleme bei der Verwaltung des EAGFL-Garantie im Rahmen von Ziel 2 aufgrund der Tatsache, dass es sich bei diesem Instrument nicht um einen Strukturfonds handelt; die Modalitäten für die Aufteilung der leistungsgebundenen Reserve; die Arbeitsweise der Begleitausschüsse.

* Die drei zuständigen GD stellten den Inhalt der neuen Gemeinschaftsinitiativen dar. Es wurden Fragen gestellt, die insbesondere die Auswahlkriterien für die Städte im Rahmen von URBAN, die a priori komplexen Verfahren bei EQUAL und die Förderfähigkeit der an den Außengrenzen gelegenen Gebiete im Rahmen von INTERREG III betrafen.

Abschließend äußerten die Partner den Wunsch, es sollten häufigere Treffen mit der Kommission stattfinden als nur die eine jährliche Sitzung, wobei sich diese Treffen auf bestimmte Themen wie z.B. das ISPA, das EUREK, Ziel 2 u.a. konzentrieren könnten. Man einigte sich darauf, ab dem Jahr 2001 - nach Verabschiedung der Programme für den neuen Planungszeitraum - die Möglichkeit von häufigeren Treffen ins Auge zu fassen.

Im Bereich der Humanressourcen haben die auf europäischer Ebene organisierten Sozialpartner - unabhängig von der Rolle, die die Organisationen der Sozialpartner auf nationaler oder regionaler Ebene bei der Durchführung von Aktionen im Rahmen der Pfeiler ,Beschäftigungsfähigkeit" und ,Anpassungsfähigkeit" oder bestimmter Gemeinschaftsinitiativen spielen - innovative Maßnahmen entwickelt, um neue Konzepte zu fördern und Beispiele für bewährte Verfahren zu ermitteln, bei denen der soziale Dialog eine wichtige Komponente darstellt. In mehreren Sektoren, darunter Handel, Grafik und Eisenbahnverkehr, wurden interessante Projekte durchgeführt, deren Ergebnisse in die Tätigkeiten der Ausschüsse für den sektoralen Dialog Eingang finden sollen. So behandelte beispielweise das Projekt für den Eisenbahnsektor die Einführung neuer Technologien bei der französischen, der belgischen, der spanischen und der italienischen Eisenbahngesellschaft. Dem Projektbericht zufolge war eine Analyse der Fortbildungssysteme bei den einzelnen Eisenbahngesellschaften erst möglich, nachdem zunächst die Art der Arbeitsorganisation und die Systeme für die Integration der Arbeitnehmer in diese Unternehmen untersucht worden waren. Die Art der Arbeitsbeziehungen innerhalb des Unternehmens kann sich ebenfalls auf die für die Fortbildung verwendeten Systeme auswirken.

Der Beratende Ausschuss für ländliche Entwicklung, der gemäß dem Beschluss 98/235/EG der Kommission über die Beratenden Ausschüsse im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik eingesetzt wurde, trat im Jahr 2000 zweimal zusammen (17. Mai und 15. November). In beiden Sitzungen fand ein Informations- und Meinungsaustausch zwischen den Kommissionsdienststellen und Vertretern der auf EU-Ebene organisierten Berufsverbände über den Stand der Verabschiedung der Entwicklungspläne für den ländlichen Raum und der SAPARD-Pläne statt. Am 17. November wurde zudem die Durchführung der Artikel 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1259/1999 des Rates zur Festlegung von Gemeinschaftsregeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erörtert, und die Kommissionsdienststellen informierten den Ausschuss über den Stand der Programmplanung für die Ziele 1 und 2.

Was die Durchführung der Entwicklungspläne für den ländlichen Raum anbelangt, so zeigten sich die Ausschussmitglieder in beiden Sitzungen besorgt darüber, dass der Partnerschaftsgeist trotz der Bedeutung, die die Kommission der Partnerschaft beimisst, in der Durchführungsphase nicht besonders zum Tragen kommt. Nach Auffassung des Ausschusses gibt es in der EU bezüglich der Partnerschaft Unterschiede in Theorie und Praxis und lassen die diesbezüglichen Anstrengungen der Mitgliedstaaten mitunter zu wünschen übrig.

Weitere Punkte, die am 15. November angesprochen wurden, waren u.a. Befürchtungen, dass es aufgrund des verspäteten Anlaufens einiger Programme zu budgetären Problemen kommen könne und dass die Frist für die Einreichung von Projekten im Rahmen von LEADER + sehr knapp bemessen sei.

In der Sitzung vom 17. Mai fand ebenfalls ein Meinungsaustausch über LEADER + statt.

Der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur, der sich aus Vertretern der Berufsverbände und sonstiger Interessengruppen zusammensetzt, erörterte mehrfach die verschiedenen Durchführungsverordnungen der Kommission zur Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 (FIAF-Verordnung).

4.5. Information / Publizität

Zu den wichtigsten Veröffentlichungen des Jahres 2000 zählen der Leitfaden für die Strukturfonds, den Kohäsionsfonds und das ISPA (,Strukturpolitische Maßnahmen 2000-2006 - Kommentare und Verordnungen") sowie das Vademekum ,Die Gemeinschaftsvorschriften über staatliche Beihilfen". Daneben wurden weitere Dokumente über spezifische Bereiche der Regionalpolitik erstellt wie z.B. der Leitfaden für die territorialen Beschäftigungspakte 2000-2006, der Schlussbericht über die innovative Maßnahme TERRA, eine Studie über das Städte-Audit, ein Leitfaden für die Business innovation centres (BIC) sowie sechs Studien zu folgenden Themen: die Perspektiven der Raumordnung im Kontext der Erweiterung; die Auswirkungen der Wirtschafts- und Währungsunion auf den Zusammenhalt; die Beschäftigungsinitiativen im Vereinigten Königreich; die Chancengleichheit im Rahmen der Strukturfonds; lokale Entwicklung; strategische und nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen.

An weiteren Veröffentlichungen aus dem Jahr 2000 sind die Broschüren über wichtige Projekte in den Bergregionen zu nennen sowie eine Darstellung von Projekten, die im Rahmen der Initiative URBAN finanziert werden.

Im Informationsblatt ,INFOREGIO" wurden die allgemeinen Leitlinien für den Einsatz der Strukturfonds im Rahmen der Ziele 1, 2 und 3 sowie der Jahresbericht über die Strukturfonds 1998 zusammengefasst. Das Mitteilungsblatt ,INFOREGIO NEWS" wurde ebenfalls fortgesetzt.

Im Jahr 2000 erschien auch erstmals das vierteljährliche Magazin Panorama, das vor allem den lokalen und regionalen Akteuren die Möglichkeit geben soll, sich zu äußern und von ihren Erfahrungen vor Ort zu berichten.

Die INFOREGIO-Website sowie die der Regionalpolitik gewidmeten Seiten auf dem Server EUROPA wurden regelmäßig aktualisiert. So wurden schrittweise sämtliche im Laufe des Jahres erlassenen Durchführungsverordnungen für die Strukturfonds in das Internet gestellt. Auf der Website wurden Informationspakete zur Verordnung über die Verwendung des Euro beim Haushaltsvollzug für die Strukturfonds, zur Verordnung über die Zuschussfähigkeit der Ausgaben sowie zu den Leitlinien für INTERREG III und URBAN II veröffentlicht.

Es wurde eine Datenbank eingerichtet, die Zusammenfassungen der aus dem EFRE kofinanzierten neuen Programme für den Zeitraum 2000-2006 enthält. Die Datenbank über besonders gelungene Projekte (,success stories") wurde während des ganzen Jahres weiter ergänzt.

Was die Information über die von der Kommission organisierten Veranstaltungen betrifft, so wurden die Kurzberichte über drei richtungweisende Veranstaltungen des Jahres 2000 ins Internet gestellt. Es handelte sich dabei um die Konferenz zum Thema ,Die Aufteilung der Zuständigkeiten bei der dezentralisierten Strukturfondsverwaltung" vom Juni 2000, die Konferenz ,Bewertung der aus den Strukturfonds finanzierten Interventionen" vom September sowie um die Konferenz ,Die Informationsgesellschaft und der Zusammenhalt" vom Dezember.

Schließlich wurde im Jahr 2000 ein neues editorisches Konzept entwickelt, das kohärenter und in Bezug auf die Arten von Informationen und den Träger (Papierform und Internet) besser strukturiert sein soll. Es wurden fünf Serien von Informationsprodukten festgelegt: Neuigkeiten und Beschlüsse im Bereich der Regionalpolitik, durchgeführte Projekte nach Ländern, durchgeführte Projekte nach Themen, durchgeführte Projekte nach Arten von Gebieten sowie verschiedene Informationsprodukte wie z.B. Karten, Kataloge usw.

Beim ESF wurde großes Gewicht auf Information und Publizität über die Einleitung der neuen Programme gelegt, um für Transparenz sowie eine kohärente Darstellung des ESF in sämtlichen Mitgliedstaaten zu sorgen. Zu diesem Zweck wurde ein kleines, aber maßgeschneidertes Publizitätsprogramm aufgelegt, das eine allgemeine Broschüre über den ESF und dessen neue Funktion als wichtigstes Finanzinstrument für die europäische Beschäftigungsstrategie umfasst. Außerdem wurde eine neue knapp gefasste ESF-Website (http://europa.eu.int/esf) eingerichtet, die eine breite Palette an nützlichen Informationen enthält und regelmäßig aktualisiert werden soll. An die in Brüssel akkreditierte Presse sowie - über die Kommissionsbüros - an die Presse in den Mitgliedstaaten wurden Pressemitteilungen über die Verabschiedung der Ziel-3-Programme sowie Fakten- und Datenblätter über den ESF in den Mitgliedstaaten herausgegeben. Über die neuen Programme wurde in der nationalen, regionalen und lokalen Presse berichtet, wobei der Umfang der Berichterstattung in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich war.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1159/2000 veranstaltete die Kommission im April 2000 in Waterloo (Belgien) das siebte Treffen des informellen Netzes der Informationsbeauftragten des ESF, um diese in ihrer Öffentlichkeitsarbeit für den ESF zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wurde eine Studie eingeleitet, mit der den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Bewertung ihrer eigenen Informations- und Publizitätsmaßnahmen an die Hand gegeben werden sollen. Diese Leitlinien werden Anfang 2001 vorliegen.

Zur Unterstützung des Erweiterungsprozesses wurde außerdem eine Broschüre mit dem Titel ,Brief Guide to the ESF for Future Member States" herausgegeben und ein informelles Netz der Informationsbeauftragten des ESF in den zehn PHARE-Ländern geschaffen, das über die wichtigsten den ESF betreffenden Entwicklungen in der EU auf dem Laufenden gehalten wird.

Im Bereich der ländlichen Entwicklung setzte die Kommission ihre Informations tätigkeit fort, sei es auf ihrer Website, durch Veröffentlichungen in Papierform (Broschüren, Datenblätter und über ihr Mitteilungsblatt) oder im Rahmen von Seminaren, Konferenzen, Besuchen und Treffen. Auf der Website der GD Landwirtschaft wurde eine spezielle Subsite ,Entwicklung des ländlichen Raums" eingerichtet, die im Februar 2001 operationell sein soll. Fragen der ländlichen Entwicklung wurden auch im Juni 2000 auf einer informellen Informations veranstaltung für 100 in Brüssel ansässige Regionalbüros behandelt. Im August 2000 wurde eine Broschüre mit dem Titel ,Frauen in der Entwicklung des ländlichen Raums - Für eine sichere Zukunft des ländlichen Raums in Europa" veröffentlicht. Im November wurde von der französischen Botschaft und der Delegation der Europäischen Kommission in Washington eine Konferenz zum Thema ,Die Rolle der Landwirtschaft in der Entwicklung des ländlichen Raums" veranstaltet, die von 150 Teilnehmern (Landwirte und Bauernvertreter, Kongressmitglieder, Regierungs beamte, Botschaften usw.) besucht wurde.

Die Europäische LEADER-Beobachtungsstelle spielte auch im Jahr 2000 innerhalb des europäischen Netzes für ländliche Entwicklung eine wichtige Rolle. Sie veröffentlichte neun Ausgaben von ,Info LEADER" mit einer breiten Palette von Themen wie z.B. den in den Mitgliedstaaten durchgeführten Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums oder der Förderung der Chancengleichheit im Rahmen der Strukturfondsprogramme und -projekte.

Die andere Veröffentlichung der Beobachtungsstelle, das dreimal jährlich erscheinende ,LEADER-Magazin", behandelte die (Wieder)bevölkerung der ländlichen Gebiete und allgemeine Themen wie den mit LEADER II erzielten Mehrwert und die integrierte Gebietsentwicklung. Außerdem wurde im Jahr 2000 ein methodischer Leitfaden veröffentlicht.

Die fünfteilige Serie der europäischen LEADER-Beobachtungsstelle mit dem Titel ,Innovation im ländlichen Raum", die 1999 mit der Entwicklung einer gebiets bezogenen Strategie als Schwerpunkt begonnen hatte, wurde mit vier weiteren Teilen zu den Themen soziale Wettbewerbsfähigkeit, umweltbezogene Wettbewerbsfähig keit, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext abgeschlossen. Damit sollte die Debatte unter den europäischen Akteuren im ländlichen Raum bereichert werden, die nach einer neuen, auf Konsultation und Kooperation beruhenden Form von territorialer Wettbewerbsfähigkeit suchen.

Im Jahr 2000 veranstaltete die Beobachtungsstelle in den Mitgliedstaaten außerdem zahlreiche Seminare und Workshops, in denen allgemeine Themen wie die Einbeziehung von LEADER in die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, die Schaffung von Möglichkeiten für Frauen und junge Menschen, Entwicklungschancen für Handwerk und Dienstleistungen in den ländlichen Gebieten sowie spezifischere, auf die jeweiligen Regionen bezogene Themen behandelt wurden.

Weitere Informationen können in sechs Sprachen auf der Website http://www.rural-europe.aeidl.be abgerufen werden.

Die Tätigkeiten im Rahmen des FIAF dienten im Jahr 2000 der Verbreitung von Informationen (insbesondere für die spezialisierten Medien im Fischereisektor) sowie der Aktualisierung der Kommunikationswerkzeuge und Informations materialien über die Gemeinsame Fischereipolitik.

Im Rahmen der internationalen Messe ,European seafood", deren Thema die Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur war, wurde für die in diesem Sektor Tätigen ein Seminar veranstaltet, das die Information über die Fischereierzeugnisse der Europäischen Union sowie deren Vermarktung betraf.

FINANZANHÄNGE

Anhang 1: Finanzielle Abwicklung nach Zielen 2000

Anhang 2: Finanzielle Abwicklung der technischen Hilfe 2000

Anhang 3 : Finanzielle Abwicklung

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 2

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 2

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 2

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG 3

FINANZIELLE ABWICKLUNG

I/ Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen:

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

II/ Inanspruchnahme der Zahlungsermächtigungen :

(in Mio. EUR)

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>