52001DC0295

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft Ein Aktionsprogramm /* KOM/2001/0295 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft Ein Aktionsprogramm

ZUSAMMENFASSUNG

Der Gleichstellung der Geschlechter kommt im Entwicklungsprozess ganz allgemein eine ausschlaggebende Rolle zu, und aufgrund des direkten Zusammenhangs zwischen der Gleichstellung und Armut ist die Einführung der Gleichstellungsthematik als Querschnittsaufgabe in die Entwicklungszusammenarbeit dringender denn je. Hinter dem Begriff der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe verbirgt sich das Langzeitkonzept einer Einbeziehung geschlechterspezifischer Aspekte in die praktischen politischen Entscheidungen und in alle Planungsprozesse. Die Einführung dieser Thematik in die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft ist vor allem aus drei Gründen geboten:

- Ein unverhältnismäßig großer Anteil der weltweit in Armut lebenden Menschen sind Frauen, denen in manchen Fällen nicht nur der gleichberechtigte Zutritt zu wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen verwehrt ist, sondern denen darüber hinaus auch noch die individuellen Menschenrechte verweigert werden;

- Investitionen in die Verbesserung der Situation der Frauen (Bereitstellung von Bildung, besserer Gesundheitsversorgung und Sicherstellung von Landeigentumsrechten und arbeitsrechtliche Absicherung) finden ihren Niederschlag in höherer Produktivität, zurückgehenden Sterberaten bei Kleinkindern und Müttern sowie Eindämmung von Ernährungsunsicherheit und Armut;

- Die Europäische Union kann auf ihr traditionelles Eintreten für die Gleichstellung der Geschlechter verweisen, und sie hat in internationalen Frauenrechtskonferenzen und namentlich anlässlich der Vierten Internationalen Weltfrauenkonferenz 1995 in Beijing eine aktive Rolle gespielt. Es ist nun an der Zeit, positiven Aktionen und der Einführung der Gleichstellungsproblematik in sämtliche Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit die erforderliche Priorität einzuräumen.

Eine Vielzahl von Strategien, Leitlinien und Erklärungen der Europäischen Gemeinschaft fordern ausdrücklich die Einführung des Aspekts der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in die Entwicklungszusammenarbeit. Diese Forderung wurde mit dem Rahmendokument zur neuen Entwicklungspolitik der Gemeinschaft (KOM (2000) 212 endgültig, 26. April 2000) ebenso bekräftigt wie mit den Partnerschaftsabkommen, die die EU mit Entwicklungsländern geschlossen hat.

Vorliegendes Aktionsprogramm knüpft an Erreichtes an und schlägt konkrete Aktionen für die Zukunft vor. Zwecks Einführung der Gleichstellungsproblematik in sämtliche Bereiche werden Aktionen in drei Schwerpunktbereichen vorgeschlagen:

I. Analyse und Integration der Gleichstellungsproblematik in die durch die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft als prioritär ausgewiesenen Bereiche:

1. Unterstützung der Strategien in den Bereichen Makroökonomie und Eindämmung der Armut sowie der Entwicklungsprogramme für die Sozialbereiche Gesundheit und Bildung;

2. Ernährungssicherung und nachhaltige ländliche Entwicklung;

3. Verkehrswesen;

4. Verwaltungsaufbau, verantwortliches Handeln in Verwaltung und Politik sowie Rechtsstaatlichkeit;

5. Handel und Entwicklung und

6. regionale Integration und Kooperation.

Die Gleichstellung der Geschlechter stellt sich in allen diesen sechs Bereichen als Querschnittsaufgabe.

Für die systematische Einführung der Gleichstellungsthematik in diese Bereiche werden folgende Methoden vorgeschlagen: Überprüfung aller bisherigen Strategien und Leitlinien der EK, verstärkte Nutzung von geschlechterrelevanten Indikatoren und nach Geschlechtern getrennt erfassten Daten bei der Analyse, Umsetzung und Evaluierung einzelner Aktivitäten sowie bei der Entwicklung sachbezogener Instrumente der Qualitätssicherung und der Unterstützung.

II. Verstärkte systematische Einbeziehung der Gleichstellungsthematik in Projekte und Programme auf regionaler Ebene und auf der Ebene der Staaten. Die einzelnen Landesregierungen sind in erster Linie für eine verstärkte Berücksichtigung der Gleichstellung zuständig, und der Kommission fällt die wichtige Aufgabe zu, die Prioritäten und Initiativen der Partnerländer und der jeweiligen Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit der Behandlung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu unterstützen. Vorschläge für die systematische Einführung der Gleichstellungsthematik in den Politikdialog, den die EK mit den einzelnen Regierungen und Einrichtungen der Zivilgesellschaft führt, liegen bereits vor, und sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Partnerländer sind aufgefordert, Partnerschaften einzugehen, um die Möglichkeit zu schaffen, mit anderen internationalen Partnern und Organisationen Informationen auszutauschen und Ressourcen gemeinsam zu nutzen. Es kommt vor allem darauf an, Aspekte der Gleichstellungsproblematik auf sämtlichen Stufen der Programmierung und der Verwaltung des Projektzyklus zu identifizieren.

III. Kapazitätenaufbau mit Blick auf die Einführung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe: Durch diesen Aufbauprozess werden die Kapazitäten und die Kompetenz der Kommission verstärkt, effizient die systematische Einführung der Gleichstellungsthematik in sämtliche Bereiche zu betreiben. Zur Förderung dieses Prozesses werden verschiedene Methoden entwickelt; eine davon besteht in entsprechender Ausbildung zur stärkeren Sensibilisierung des gesamten Personals der Brüsseler Zentrale und der Delegationen für die Gleichstellungsthematik.

Für die Umsetzung des Aktionsprogramms ist der Fünfjahreszeitraum 2001-2006 vorgesehen. Im Zuge einer Halbzeitüberprüfung und einer Ex-post-Evaluierung werden die Ergebnisse des Aktionsprogramms auf allen Ebenen der vorgeschlagenen Aktivitäten einer Bewertung unterzogen.

Es wird sich zeigen, dass mit echtem Engagement seitens der EK, der Entwicklungsländer, der Mitgliedstaaten und anderer Geber im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte möglich sind, wenn die systematische Einführung der Gleichstellungsthematik in wichtige Bereiche nach einem kohärenten Konzept betrieben wird.

INHALTSVERZEICHNIS

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungs-zusammenarbeit der Gemeinschaft - Ein Aktionsprogramm

ZUSAMMENFASSUNG

1. Einleitung

2. Die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter für die Entwicklungsländer

3. Die Gleichstellung der Geschlechter muss zur Querschnittsaufgabe der Entwicklungszusammenarbeit der EG werden

4. Die spezifische Rolle der EG bei der systematischen Einführung der Gleichstellungsthematik

4.1. Internationaler und regionaler Politikrahmen

4.2. Strategien, Maßnahmen und Aktivitäten der EG

4.2.1. Die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe der Entwicklungszusammenarbeit der EG

5. Bereiche für Aktionen zur Herbeiführung eines schrittweisen Wandels

5.1. Rahmen und Ziele

5.1.1. Analyse und Einbeziehung der Gleichstellungsthematik in die sechs als prioritär ausgewiesenen Kernbereiche der Entwicklungszusammenarbeit der EG

5.1.2. Systematische Einführung der Gleichstellungsthematik in die auf Länder- bzw. regionaler Ebene konzipierten Projekte und Programme

5.1.3. Aufbau EK-interner Kapazitäten für den Bereich Gleichstellung - Instrumente und Methoden

6. Umsetzung

7. Abschliessende Bemerkungen

ANHANG I Gleichstellung als Querschnittsaufgabe: Konzept und Definitionen

ANHANG II Die Gleichstellung der Geschlechter in den Entwicklungsländern

ANHANG III Beispiele für praxisbewährte Tätigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit der EG und Erfahrungen

ANHANG IV Dokumente, Verordnungen und sonstige Instrumente der EG im Bereich Gleichstellung

ANHANG V Liste der Abkürzungen

ANHANG VI Voraussichtlicher Zeitplan

1. Einleitung

Zentrales Ziel der Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft [1] ist die Förderung nachhaltiger Entwicklung und damit verbunden das Ende der Armut in den Entwicklungsländern. Die Einführung der Gleichstellungsthematik in sämtliche Bereiche ist wesentlicher Bestandteil dieser Politik. Mit den Aktionen in diesem Bereich wird die systematische Integrierung der Lebensumstände, vorrangigen Zielvorstellungen und Bedürfnisse der Frauen und Männer in sämtliche Strategien und Maßnahmen angestrebt, unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Auswirkungen der Strategien und Maßnahmen auf die jeweilige Lebenssituation beider Geschlechter.

[1] KOM (2000) 212 endgültig vom 26.4.2000.

Die Fakten über geschlechterbedingte Benachteiligungen in Entwicklungsländern geben nach wie vor Anlass zu großer Sorge. Trotz der global, regional und innerstaatlich bereits getroffenen Maßnahmen ist es dringend geboten, die in Entwicklungsländern in dieser Hinsicht fortbestehende Schieflage zu korrigieren. Es gilt, die Gleichstellung von Frauen und Männern wirksamer zu fördern.

Die Europäische Gemeinschaft konnte zwar gewisse Fortschritte bei der Entwicklung und Einführung von Gleichstellungsprinzipien in die Entwicklungszusammenarbeit erzielen, doch bewährte Methoden und Lehren aus der Vergangenheit müssen noch in spezifischere und weiterreichende Aktionen einfließen, damit der Erfolg potenziert werden kann. Die EG sieht sich wie zahlreiche andere Geber im Zusammenhang mit der Gleichstellungsstrategie mit dem sogenannten Verfluechtigungsphänomen [2] konfrontiert - Absichtserklärungen verhallen folgenlos. Die EG muss dringend positiven Aktionen die gebotene Priorität einräumen und die Gleichstellungsproblematik systematisch auf allen Stufen in die Entwicklungszusammenarbeit integrieren.

[2] Development in Practice, Band 7, Nr. 2, 1997.

In der vorliegenden Mitteilung sind drei zentrale Aktionsbereiche ausgewiesen, in denen es gilt sicherzustellen, dass der Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe (gender mainstreaming) in sämtliche Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft Eingang findet. Das Papier skizziert kurz die Gründe für eine effizientere Einbeziehung der Gleichstellungsproblematik in sämtliche Bereiche, verweist auf die bislang von der Gemeinschaft durchgeführten Maßnahmen und nennt die sehr spezifischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um in den bevorstehenden fünf Jahren (2001-2006) drei Hauptziele zu erreichen.

2. Die Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter für die Entwicklungsländer

Geschlechterbedingte Benachteiligung und Armut stehen eindeutig in ursächlichem Zusammenhang, doch dieser Zusammenhang ist äußert komplex. Nach Einschätzung des Human Development Report von 1995 sind 70 % der 1,5 Milliarden in Armut lebenden Menschen Frauen, und dieser unverhältnismäßig hohe Anteil der weltweit in Armut lebenden Menschen wird in der politischen Willensäußerung sowie im Zugang zu den für Entwicklung erforderlichen Ressourcen benachteiligt.

Es ist vielfach bewiesen, wie eng der Zusammenhang in einzelnen Ländern zwischen Gleichstellungsdefizit und Armut ist. Länder wie Sierra Leone, Niger, Burkina Faso oder Mali, in denen die Gleichstellung nur wenig entwickelt ist, haben gleichzeitig auch den schlechtesten Armutsindex. In Ländern mit hohem Gleichstellungsstandard wie beispielsweise Costa Rica, Singapur und Trinidad & Tobago ist die Armut entsprechend geringer.

Entwicklungsländer mit höherem Gleichstellungsstandard stehen auch in Bereichen wie Gesundheitswesen, Verbreitung von Lesen und Schreiben, wirtschaftlich Produktion und konsensuelle Entscheidungsfindung besser da. In diesem Bereich gibt es erhebliches brachliegendes Potential. Eine UNICEF-Studie aus dem Jahre 1998 befasst sich insbesondere mit zehn 'Hochleistungs'-Entwicklungsländern, die außergewöhnlich hohe Einschulungsquoten aufweisen und wo der Anteil der Schreiben und Lesen beherrschenden Personen sehr groß ist. So können Sri Lanka und der indische Unionsstaat Kerala auf beeindruckend hohe Einschulungsquoten im Primar- und Sekundarbereich verweisen, was umso mehr überrascht, als der Bildungsstandard in Südasien namentlich bei Frauen niedrig ist. Wichtiges Merkmal dieser 'Hochleistungs'-Länder waren die relativ weitgehende Autonomie der Frauen und der hohe Gleichstellungsstandard. [3]

[3] Education for all: Policy Lessons from High-Achieving Countries, S. Mehrotra, UNICEF Working Paper EPP EVL-98-05, UNICEF, 1998.

Im Falle Kenias wurde nachgewiesen, dass Frauen, die dieselbe Schulbildung wie die Männer und gleichberechtigten Zutritt zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln hatten, die Erträge um 22 Prozent steigern konnten. Sub-Sahara-Länder dagegen, die Mädchen den Zutritt zur Schulbildung verwehren, haben im Laufe der letzten dreißig Jahre jährlich 0,7 Prozent Wirtschaftswachstum eingebüßt.

Die positiven Auswirkungen der Frauenbildung auf die Einkommenslage sowie auf Schwangerschaft und Kinderversorgung sind nunmehr eindeutig erwiesen. In Ländern, in denen Frauen leichteren Zutritt zur Schulbildung haben und finanziell weitgehend autonom sind, kommt dies der Ernährung der Kinder und ihrer körperlichen Entwicklung zugute. Ist dagegen die häusliche Autonomie der Frauen eingeengt, so führt dies zu hoher Säuglings- bzw. Kindersterblichkeit. Die Zahlen in Anhang II veranschaulichen weitere Aspekte der Gleichstellungsproblematik in Entwicklungsländern.

In einigen europäischen Ländern mit ihrem höheren Lebensstandard und ihren größeren Investitionen in die soziale Entwicklung haben die Verfechter der Gleichstellung die Möglichkeit, sich auf komplexere Anliegen wie Repräsentanz im politischen Leben, Gleichstellung als institutionelle Querschnittsaufgabe, Durchsetzung von Quoten usw. zu konzentrieren. Für die Entwicklungsländer hat jedoch die extreme Armut bisher zur Konsequenz gehabt, dass nach wie vor elementare Fragen wie gleichberechtigter Zutritt zu lebenswichtigen Ressourcen und deren Kontrolle sowie die Grundrechte im Vordergrund stehen. Daran lässt sich ermessen, wie dringend es ist, in den Ländern des Südens die Gleichstellung der Geschlechter voranzutreiben und die derzeitige Schieflage zumindest teilweise zu korrigieren.

3. Die Gleichstellung der Geschlechter muss zur Querschnittsaufgabe der Entwicklungszusammenarbeit der EG werden

Bislang hatten Entwicklungsprogramme eher die Tendenz, sich ausschließlich auf die Frauen zu konzentrieren, und dabei gelang es kaum, die soziale Stellung der Frauen und ihr materielles Auskommen zu verbessern oder die Gleichstellung voranzubringen. Der Paradigmenwechsel in der internationalen Diskussion vom Konzept Frauen im Entwicklungsprozess (WID) zum Konzept Gleichstellung der Geschlechter und Entwicklung (GAD) hat einschneidende Folgen für Planung, Umsetzung und Monitoring der Entwicklungsmaßnahmen (vgl. Abschnitt 4.1).

Man hat erkannt, dass die Situation beider Geschlechter einer Analyse unterzogen werden muss, und zwar getrennt, und dass Frauen und Männer gleichermaßen in die Aufstellung von Entwicklungszielen und in die Verwaltung von Strategien und Plänen einzubeziehen sind, damit die Entwicklungsziele den Prioritäten und Bedürfnissen beider Geschlechter gerecht werden. Dies führt zu wirksamerer, nachhaltiger und ausgewogener Entwicklungszusammenarbeit mit entsprechenden Erfolgen bei der Eindämmung der Armut.

Die systematische Einführung der Gleichstellungsthematik in sämtliche Bereiche von Institutionen und Organisationen ist ein Langzeitprozess, bei dem immer wieder neu angesetzt werden muss. Für die Einführung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe gibt es sicherlich kein für jeden Kontext gültiges Schema, jede Situation erfordert maßgeschneiderte Lösungsansätze.

Es gibt vor allem zwei auf Synergieeffekte aufbauende Konzepte für die systematische Einführung der Gleichstellungsthematik in die Entwicklungszusammenarbeit:

1. Die Förderung spezifischer direkt auf eine Verbesserung der Situation der Frauen abzielender Projekte und Programme (in den Bereichen Bildung, einkommenschaffende Maßnahmen, Mitwirkung am politischen Entscheidungsprozess, rechtliche Stellung usw.). Dieser Ansatz ist sinnvoll, wenn es darum geht, Schieflagen zu korrigieren, und das Potential der Frauen darzustellen und mit Diskriminierungen und Vorurteilen aufzuräumen.

2. Integrierung des Gleichstellungsaspekts in sämtliche Strategien der Entwicklungszusammenarbeit, in Verhandlungen mit den Partnern auf allen Stufen des Projekt- bzw. Programmzyklus, das heißt bei der Vorbereitung und Umsetzung sowie Beobachtung und Evaluierung.

Für das vorliegende Aktionsprogramm wurde der zweite Ansatz gewählt; die Instrumente und Maßnahmen, mit denen die volle Integrierung des Gleichstellungsaspekts in die Entwicklungszusammenarbeit der EG erreicht werden soll, werden im Einzelnen zu behandeln sein.

4. Die spezifische Rolle der EG bei der systematischen Einführung der Gleichstellungsthematik

Die EG ist einer der Hauptakteure der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe. Die EG und ihre Mitgliedstaaten stellen rund 55 Prozent der internationalen öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) und mehr als zwei Drittel der für diese Zwecke geleisteten Zuschüsse bereit.

Der Anteil der von der Kommission und der EIB verwalteten europäischen Hilfe hat sich im Lauf von dreißig Jahren bis zum Jahr 2000 von 7 Prozent auf 17 Prozent erhöht. Die EG zeichnet politisch und finanziell verantwortlich für mehr als 10 Prozent der weltweit geleisteten ODA - 1985 waren es nur 5 Prozent. Die EG ist zudem der wichtigste Geber humanitärer Hilfe. [4]

[4] KOM (2000) 212 endgültig vom 26.4.2000.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe, die Gleichstellung der Geschlechter durch Entwicklungsmaßnahmen zu fördern, halten sich die Kommission und die Mitgliedstaaten an konkrete Verpflichtungen und Vereinbarungen, die sie auf globaler, regionaler und nationaler Ebene eingegangen sind (siehe unten).

Die Ergebnisse der praktischen Umsetzung der Strategien und Maßnahmen wurden jedoch bislang weder von der Kommission noch von den beteiligten Mitgliedstaaten in vollem Umfang bewertet. Das statistische Instrumentarium und sonstige Daten zu der von der EG derzeit für den Bereich Gleichstellung und Entwicklung geleisteten Entwicklungshilfe werden im Rahmen dieses Aktionsprogramms weiter zu entwickeln sein. Die Ausarbeitung von Input/Output und Leistungsindikatoren wird in den einschlägigen Gremien wie dem DAC der OECD fortgesetzt.

4.1. Internationaler und regionaler Politikrahmen

Folgende internationale Konferenzen haben mit Blick auf eine Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter wichtige Ziele formuliert: die Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung im Jahr 1994 in Kairo, der Weltgipfel für Soziale Entwicklung von 1995 in Kopenhagen sowie die Vierte Internationale Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking.

Die Konferenz von Peking war insofern bahnbrechend, als die Diskussion die Abkehr vom WID-Konzept (Förderung der Rolle der Frauen im Entwicklungsprozess) und die Hinwendung zum GAD-Konzept (Gleichstellung und Entwicklung) vollzogen hat. Mit den in der Aktionsplattform und der Erklärung von Beijing niedergelegten Grundsätzen hat man Abschied davon genommen, Frauenthemen losgelöst vom allgemeinen Kontext zu erörtern und ist dazu übergegangen, sie in eine vielschichtige Diskussion einzubinden, ausgehend von der Feststellung, dass die Ursachen des Sozialgefälles zwischen den Geschlechtern im Zuge eines Prozesses beseitigt werden müssen, in dem Frauen und Männer gleichermaßen involviert sind. Diese Grundsätze wurden mit den Ergebnissen der Sondersitzung der UN-Generalversammlung zum Thema Frauen (Bilanz Peking Plus 5) vom Juni 2000 bekräftigt.

1996 hat der Entwicklungshilfeausschuss der OECD eine Reihe quantifizierter Ziele der Armutsbekämpfung namhaft gemacht, und eines dieser Ziele ist die Verringerung des Sozialgefälles zwischen Männern und Frauen. [5] Zu den Zielen der internationalen Entwicklungspolitik zählt auch die Gleichstellung der Geschlechter, bei der es darum geht, 'die Frauen in ihre Rechte einzusetzen und die geschlechterbedingten Benachteiligungen in den Primar- und Sekundarbildung bis 2005 zu beseitigen.

[5] Shaping the 21st Century: the contribution of Development Co-operation, Mai 1996.

4.2. Strategien, Maßnahmen und Aktivitäten der EG

Der Vertrag von Amsterdam bestimmt in Artikel 3 Absatz 2 ausdrücklich, dass die Europäische Union unter anderem die Gleichstellung von Männern und Frauen durch entsprechende Maßnahmen fördert.

Die Grundrechtecharta der Europäischen Union [6] nennt die Gleichstellung der Geschlechter in sämtlichen Bereichen als einen ihrer Grundsätze und enthält eine Reihe von Bestimmungen über die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

[6] Proklamation der Grundrechtecharta durch die Präsidenten des Ministerrats, des Europäischen Parlaments und der Kommission zu Beginn des Gipfels von Nizza am 7. Dezember 2000 (ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 1)

Im Zusammenhang mit der Entwicklungszusammenarbeit hat die Europäische Gemeinschaft mit folgenden Schlüsseldokumenten einen umfassenden Strategierahmen verabschiedet: Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament über die Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Fragen in der Entwicklungszusammenarbeit (18. September 1995, KOM (95) 423 endg.); Entschließung des Rates vom 20. Dezember 1995 über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Entwicklungszusammenarbeit und Verordnung (EG) Nr. 2836/98 des Rates vom 22. Dezember 1998 über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei der Entwicklungszusammenarbeit. In der letztgenannten Verordnung verpflichtet sich die Kommission, regelmäßig die Finanzierungsvorgänge zu überprüfen, die einen Bezug zur Gleichstellung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit aufweisen.

Die Rahmenstrategie zur Gleichstellung der Geschlechter (2001-2005) [7] ist die Grundlage für alle Aktivitäten der Gemeinschaft zur Beseitigung der geschlechterbedingten Benachteiligungen und zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Sämtliche Dienststellen der Kommission müssen unter Beachtung der Querschnittsaufgabe Gleichstellung der Geschlechter ihre Arbeit und Zielsetzungen anpassen bzw. konkrete frauenbezogene Aktionen (spezifische Aktionen) umsetzen. Dazu wurde die interdirektionale Arbeitsgruppe Gleichstellung verstärkt, die von der GD Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten geleitet wird. Auf der Grundlage dieses Strategierahmens arbeiten die einzelnen Dienststellen Jahresarbeitsprogramme aus. Die auf diese Weise bereitgestellten Informationen werden für Monitoringzwecke verwendet und fließen in den laut Rahmenstrategie vorgeschriebenen Jahresbericht ein.

[7] KOM (2000) 335 endgültig von Juni 2000.

4.2.1. Die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe der Entwicklungszusammenarbeit der EG

In dem Dokument zur neuen Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft [8] wird festgestellt, dass die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in die Planung sämtlicher Entwicklungsinitiativen Eingang finden muss. In den wichtigsten Verordnungen und Übereinkünften die die Entwicklungszusammenarbeit bestimmen (MEDA-Verordnung 2000, ALA-Verordnung 1992, Partnerschaftsabkommen AKP-EU von Cotonou im Jahr 2000) hat die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe Eingang gefunden. Nach Artikel 31 des Abkommens von Cotonou werden ausdrücklich positive Aktionen und die Integrierung der Gleichstellungsproblematik auf allen Stufen der Entwicklungszusammenarbeit einschließlich in die Strategien und Maßnahmen des Bereichs Makroökonomie gefordert. In einigen Sektoren wurde bereits ein Anfang gemacht, so schließt die Planung für den Bereich Bildung für das nächste Jahr Maßnahmen ein, bei denen es darum geht, auf einen Ausgleich der Rolle der Geschlechter im Rahmen der Staatsbürgerkunde hinzuwirken und stereotype diskriminierende Vorstellungen von der Rollenverteilung der Geschlechter aus dem Bildungswesen zu verbannen.

[8] KOM (2000) 212 endgültig vom 26.4.2000.

Das Europäische Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) hat für seine Aktionen im Jahr 2001 weiterhin als Schwerpunkte das Eintreten für die Gleichstellung, die Aufklärung in Bezug auf geschlechterbezogene Menschenrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten und die Finanzierung gezielter humanitärer Hilfen im Zusammenhang mit besonderen Frauen belangen gewählt. 1998 hat die Kommission in Zusammenarbeit mit dem UNDP die Initiative Armut und Umwelt in die Wege geleitet, in der die Gleichstellung der Geschlechter ebenfalls den Rang einer Querschnittsaufgabe hat. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Degradierung der Umwelt ist der gesamte Komplex Gleichstellung und Bodenrecht von großer Bedeutung, denn wenn Frauen Bodenbesitz zugestanden wird, wird sich dies unweigerlich positiv auf die Umwelt auswirken. Anhang III enthält weitere Beispiele dafür, wie sich die Durchsetzung der Gleichstellung in der praktischen Entwicklungs zusammenarbeit der EG bewährt hat.

Die EG hat damit im institutionellen Bereich bislang bereits Erhebliches zur Einführung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe beigetragen, wozu auch die gut konzipierte Umsetzungsstrategie zählt. Hierher gehört ferner ein vielversprechender Anfang bei der Integrierung der Gleichstellungsproblematik in alle Aktivitäten und Verfahren wie beispielsweise die Verwaltung des Projektzyklus und die Ausbildung, und zwar sowohl in Pilotländern und -sektoren als auch in sämtlichen Projekten und Programmen. Auf der Ebene der einzelnen Länder umfasste die Tätigkeit der technischen Hilfe und der Fördermissionen die Verbesserung der Wahrnehmbarkeit, Forschungsaktionen und die Identifizierung von Ansatzpunkten für eine alle Sektoren erfassende Politik der Gleichstellung der Geschlechter; ferner wurden für die Sensibilisierung in Gleichstellungsfragen und im Rahmen des Kapazitätenaufbaus Ausbildungsprogramme angeboten. Die Partnerländer erhielten auf diese Weise Unterstützung bei der Formulierung ihrer Bedürfnisse im Bereich Gleichstellung und bei der Entwicklung von Strategien für die Einführung der Gleichstellungsthematik in allen Bereichen.

Die Expertengruppe Gleichstellung der Mitgliedstaaten der EU sieht ihre spezifische Aufgabe darin, die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft vor dem Hintergrund der Gleichstellungsproblematik zu diskutieren. Die Gruppe setzt sich aus Kommissionsbeamten und Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten zusammen und tagt einmal im Jahr. Einer der Schwerpunkte der Arbeit der Gruppe ist die Entwicklung und praktische Anwendung von Leistungsindikatoren.

In den zurückliegenden Jahren hat die Gemeinschaft mit EEF- und Haushaltsmitteln (Nationale Richtprogramme, Regionale Richtprogramme und spezifische Haushaltslinien) frauenspezifische Projekte und Programme in den Entwicklungsländern finanziert. So hat die Kommission nach der Konferenz von Kairo im Jahr 1994 mehr als 780 Millionen EUR für Aktionen im Sinne des Aktionsprogramms von Kairo gebunden. Derzeit ist ein Schwerpunkt der Gemeinschaft die Reproduktivgesundheit, unterteilt in sechs Teilbereiche, von denen einer sich mit geschlechterbedingter Gewalt und Sexualmissbrauch befasst [9].

[9] Bei den übrigen Bereichen handelt es sich um folgendes: Zugang zu Familienplanungsdiensten, Schwangerschaft und Entbindung, Sexual- und Reproduktivgesundheit junger Menschen, Eindämmung von HIV/AIDS und sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten sowie Aufbau von Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft.

Im Zusammenhang mit der Behandlung der Gleichstellung als Querschnittsthema verfügt die Kommission über ein besonderes Instrument, dem Katalysatorfunktion zukommt. Die Mittel der spezifischen Haushaltslinie B7-6220 "Einbeziehung geschlechterspezifischer Fragen in die Entwicklungszusammenarbeit" werden dazu verwendet, die stärkere Einbeziehung der Gleichstellungsproblematik in die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft technisch zu unterstützen. Seit 1998 wurden 10,2 Mio. EUR aus dieser Haushaltslinie für solche Zwecke eingesetzt. Für 2001 steht ein Budget von 2,02 Mio. EUR zur Verfügung. Die Verordnung - Rechtsgrundlage dieser Haushaltslinie - gilt bis Ende 2003. Die finanziellen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Förderung der Gleichstellung werden 2002 einer generellen Evaluierung unterzogen, deren Ergebnisse die Grundlage für den Vorschlag einer neuen Verordnung abgeben werden.

Die Kommissionsdienststellen müssen sich weiterhin bemühen, die positive Strategie in die Praxis umzusetzen. Dieses Aktionsprogramm ist ein Schritt vorwärts.

5. Bereiche für Aktionen zur Herbeiführung eines schrittweisen Wandels

5.1. Rahmen und Ziele

Zur vollen Institutionalisierung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe für die Entwicklungszusammenarbeit der EG müssen folgende drei Ziele verwirklicht werden:

1. Analyse der Geschlechterproblematik und deren Einbeziehung in die sechs vorrangigen Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit der EG;

2. systematische Einbeziehung der Geschlechterproblematik in die auf Länder- bzw. regionaler Ebene entworfenen Projekte und Programme;

3. Kapazitätenaufbau für den Bereich Gleichstellung innerhalb der EK.

Es handelt sich um sehr spezifische Ziele, die an breit angelegte Strategierahmen anknüpfen, in deren Zusammenhang die Grundsätze formuliert und einvernehmlich verabschiedet wurden (vgl. Abschnitt 4). Das Ziel Ausbau der EG-internen Kapazitäten ist eher als Methode und weniger als ein selbständiges Ziel einzustufen. Wie sich jedoch bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, lassen sich die einzelnen Strategieelemente keinesfalls ohne eine Aufstockung der internen Verwaltungskapazitäten voll in die Praxis umsetzen. Die Kommission setzt sich deshalb mit Blick auf den Ausbau der Kapazitäten ihrer eigenen Verwaltung klar umrissene Ziele.

5.1.1. Analyse und Einbeziehung der Gleichstellungsthematik in die sechs als prioritär ausgewiesenen Kernbereiche der Entwicklungszusammenarbeit der EG

Die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft [10] unterscheidet für ihre Aktion sechs Schwerpunktbereiche. Im folgenden werden die Bereiche kurz beleuchtet. An der Reihenfolge der Bereiche ist abzulesen, inwieweit ihnen in diesem Aktionsprogramm zur Einführung der Gleichstellungsthematik als Querschnittsaufgabe Priorität zukommt, und zwar in Bezug auf Schwerpunktbehandlung, gewünschten Wirkungsgrad und Fristensetzung. Da die Gleichstellungsthematik die Bereiche soziale Entwicklung, Ernährungssicherung und ländliche Entwicklung bereits stärker durchdringen konnte, sind diese Bereiche auch weiterhin für Schwerpunktaktionen vorgesehen, damit die Schwungkraft nicht verloren geht. Da der Verkehrssektor bei der Länderprogrammierung häufig Priorität hat, wird auch hier die Arbeit weiter vorangetrieben. Für jeden Bereich wird das Querschnittsthema Gleichstellung allgemein in Perspektive gesetzt, gefolgt von fünf spezifischen Aktionen, die in allen sechs Bereichen durchgeführt werden müssen.

[10] KOM (2000) 212 endgültig vom 26.4.2000.

1. Förderung makroökonomischer Maßnahmen, Strategien zur Bekämpfung der Armut und soziale Programme im Gesundheits- und Bildungswesen: Es besteht ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Investitionen in Strategien zur Bekämpfung der Armut. Hier kommt automatisch die Gleichstellungsfrage ins Spiel, da die überwiegende Mehrheit der in Armut lebenden Frauen häufig doppelt benachteiligt sind - zum einen aufgrund ihres Geschlechts und zum anderen aufgrund ihrer prekären sozialen Stellung. Man hat inzwischen erkannt, dass Frauen durch die Strukturanpassungsmaßnahmen in den achtziger Jahren kurzfristig benachteiligt wurden, da im Zuge der Strukturanpassung häufig die staatlichen Mittel für Wohlfahrt, Gesundheit und Bildung gekürzt wurden ("Engendering adjustment for the 1990s") [11]. Bei künftigen geschlechterbezogenen Analysen wird zu bewerten sein, ob mit makroökonomischen Maßnahmen, (einschließlich Prioritäten des Staatshaushalts und Finanzierungsmechanismen) zur Eindämmung der Armut und zur Sicherstellung des Auskommens der Menschen beitragen bzw. ob primäre Gesundheitsversorgung, Bildung, das öffentliche Gesundheitswesen, die Trinkwasserversorgung und Abwässerentsorgung und die Bereitstellung von Brennmaterial gefördert werden, denn alle genannten Faktoren wirken sich unmittelbar auf die Arbeitsleistung der Frauen und somit auf ihre Fähigkeit und Möglichkeiten aus, sich ein Einkommen zu schaffen und ihrer Funktion in der Gesellschaft voll gerecht zu werden.

[11] Report of the Commonwealth Expert Group on women and Structural Adjustment, 1991.

Im Bildungsbereich ist die geschlechterbedingte Benachteiligung erheblich; Mädchen sind in mancherlei Hinsicht benachteiligt: Einschulungsquote auf der Primarstufe, Regelmäßigkeit des Schulbesuchs und Länge sowie geringere Beschäftigungsmöglichkeiten nach Verlassen der Schule. Ganz allgemein sind Frauen in den beschlussfassenden Gremien der Ministerien und Bildungseinrichtungen unterrepräsentiert. Dem Fortschritt stehen ferner kulturelle Faktoren (Bildung vorzugsweise für Jungen und nicht für Mädchen) unzulängliche Einrichtungen und unzureichende Lehrmittel im Wege. Die Entwicklungszusammenarbeit kann Entscheidendes zur Verbesserung dieser Situation beitragen, und zwar durch die Förderung der Stellung der Frauen, Bereitstellung besserer Bildungseinrichtungen und geeigneter Lehrmittel, und durch Ausarbeitung von Analysemethoden und eines statistischen Instrumentariums zur Bewertung der Situation weiblicher Jugendlicher. Die EG fördert im Rahmen ihrer Bildungs- und Entwicklungsstrategie schwerpunktmäßig die Primarschulbildung und dort wiederum vor allem die der weiblichen Schüler.

Gesundheitswesen: Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass neben der Verstärkung des allgemeinen Gesundheitsversorgungssystems dringend und gezielt die Reproduktivgesundheit und der Kampf gegen die großen Infektionskrankheiten wie HIV/AIDS, Malaria und TBC Vorrang erhalten müssen. Es hat sich ferner die Einsicht durchgesetzt, dass namentlich HIV/AIDS kein isoliertes Phänomen des Gesundheitsbereichs ist, sondern Auswirkungen auf andere Gebiete hat. Die starke Verbreitung von HIV in ländlichen Gegenden wirkt sich u.a. darin aus, dass es mehr und mehr private Haushalte gibt, in denen Frauen den Vorstand innehaben, und diese Frauen sind es, die in erster Linie Einkommen schaffen. Mit Fortschreiten der Krankheit und Eintreten des Todesfalles gerät die gesamte Überlebensstrategie der betroffenen privaten Haushalte ins Wanken.

2. Ernährungssicherung und nachhaltige ländliche Entwicklung: Die Frauen nehmen in der Agrarproduktion zwar eine beherrschende Stellung ein, doch sie verfügen nicht gleichberechtigt über die Ressourcen, und ihre Rechte in Bezug auf Bodeneigentum sind nach wie vor nicht gesichert. Häufig bleiben ihnen nur kleinere abgelegene und weniger fruchtbare Parzellen für die Nahrungsmittelproduktion, was bei gleichzeitig primitiven Anbautechniken niedrigere Erträge zur Folge hat. Ohne verbindliches Recht auf Eigentum von Grund und Boden sind ihre Einkünfte noch dürftiger; außerdem sind sie damit von wichtigen landwirtschaftlichen Dienstleistungen ausgeschlossen und landwirtschaftliche Betriebsmittel bleiben ihnen vorenthalten, die zur Verbesserung der Erträge und für eine kommerzielle Agrarproduktion notwendig wären. In ihrem Dokument über die Entwicklungszusammenarbeit hat die Kommission ausdrücklich ein multidisziplinäres Konzept für diesen Bereich angemahnt, und dabei spielt die Gleichstellungsfrage eine entscheidende Rolle.

3. Verkehrswesen: Verkehrspolitik ist nur scheinbar neutral, denn häufig setzt sie das in einer Gesellschaft bestehende Sozialgefälle zwischen den Geschlechtern fort; z.B.: Mobilität wird den Geschlechtern in unterschiedlichem Maß zugestanden. Mangelnde Beachtung dieses Problems führt dazu, dass die Frauen nur über beschränkte Bewegungsfreiheit verfügen und nur eingeschränkt Zutritt zu Sozialdiensten haben.

4. Verwaltungsaufbau, verantwortungsvolles Handeln der Regierenden und Rechtsstaatlichkeit: Frauen sind in den politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen auf Landesebene ebenso wie auf lokaler Ebene häufig nur Randfiguren. Das Ergebnis ist eine "geschlechterblinde" Politik, die die Frauen daran hindert, tatkräftig an den Entscheidungen mitzuwirken und die das Missverhältnis in den Machtstrukturen der einzelnen Länder allgemein weiter verfestigt. Für die Entwicklungsländer kommt es nun vor allem darauf an, Rechtsreformen durchzuführen und entschlossen umzusetzen, mit denen die Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht wird und mit denen Frauen und Männer rechtlich gleichgestellt werden. Die Einbeziehung der Gleichstellung der Geschlechter in den Gesetzesrahmen ist der entscheidende Schritt zur Verankerung der Grundsätze der Gleichberechtigung, Demokratie und des verantwortungsvollen politischen Handelns.

Die rechtliche Gleichstellung der Frauen, ihr autonomes selbstbestimmtes Handeln und die Aufwertung ihres politischen Status sind Grundvoraussetzungen für verantwortungsvolles politisches Handeln und Rechtsstaatlichkeit, an der Frauen wie Männer gleichermaßen Anteil haben. Frauen sind in den meisten Regierungsinstanzen unterrepräsentiert und haben wenig Anteil am Legislativprozess, beim Aufbau der demokratischen Ordnung und der Verwaltungskapazitäten in den Entwicklungsländern wird dieses Problem entsprechend zu lösen sein.

5. Handel und Entwicklung: Die Analyse der Auswirkungen der Globalisierung auf die Stellung der Geschlechter ist entscheidend für die Ausarbeitung von Mechanismen, die sicherstellen, dass Handel und Investitionen der Gleichstellung förderlich sind. Frauen und Männer haben in unterschiedlicher Weise von der Ausweitung des Welthandels profitiert - dieses Ergebnis spiegelt weitgehend die innerstaatliche Sozialstruktur der einzelnen Länder wider. Die EG beabsichtigt, solche handelspolitischen Reformen in den Entwicklungsländern zu unterstützen, die auch Strategien umfassen, die die wirtschaftliche, soziale und ökologische Verträglichkeit der Handels- und Investmentstrategien gewährleisten. Die EG wird sich bemühen, im Zuge der Vorbereitung der für November 2001 in Qatar vorgesehenen WTO-Runde die internationale Diskussion über Handel und soziale Entwicklung und die damit verbundenen Anreize zu fördern, um so die Verständigung zu verbessern und die Voraussetzungen für eine positive Interaktion zu schaffen. Bei den bevorstehenden Handelsverhandlungen im Rahmen des Partnerschaftsabkommens AKP-EG werden die sozioökonomischen Konsequenzen von Handelsmaßnahmen auf die AKP-Länder berücksichtigt, und darunter fallen auch die Auswirkungen auf die Gleichstellung.

6. Regionale Integration und Kooperation: Regionale Integration und Kooperation tragen zur Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft bei und fördern entscheidend den Frieden und dienen der Konfliktvermeidung. Nur so können diese Länder grenzübergreifende Probleme gemeinsam lösen, namentlich im Bereich der Umwelt und bei der Nutzung und Verwaltung der natürlichen Ressourcen, und damit wirken sich regionale Integration und Kooperation unmittelbar auf das Auskommen der Frauen und Männer in grenznahen Gebieten aus. Positive Auswirkungen und Aktionen in diesen Bereichen werden sich im Verwaltungs- und Kapazitätenaufbau sowie bei der Konfliktverhütung bzw. -beilegung zeigen. Auch hier ist die Gleichstellung ein Querschnittsthema.

In allen sechs Schwerpunktbereichen wird die Kommission folgende Aktionen einleiten und sich bei der Rangfolge ihrer Maßnahmen jeweils nach der spezifischen Bedarfslage richten, bewährte Methoden nutzen und Lehren aus der Vergangenheit ziehen:

* Überprüfung und Analyse der für die Maßnahmen richtungweisenden Leitlinien je nach der Situation der Frauen und Männer in den jeweiligen Schwerpunktbereichen der EG-Aktivitäten;

* verstärkte Verwendung gleichstellungsrelevanter ergebnisbezogener Indikatoren im Zusammenhang mit den sektoralen Strategien sowie Zugrundelegung dieser Indikatoren bei der Identifizierung, Umsetzung und begleitenden Beobachtung spezifischer Projekte und Programme der Entwicklungszusammenarbeit in diesem Sektor;

* Verstärkung der Kapazitäten auf Delegationsebene mit Blick auf den jeweiligen sektorbezogenen Dialog mit den Landesregierungen und den Einrichtungen der Zivilgesellschaft, der darauf abzielt, Gleichstellungsfragen und die Frauenproblematik stärker in den Vordergrund zu rücken;

* Vervollkommnung einer relevanten Qualitätssicherung im Zusammenhang mit den auf Gleichstellung ausgerichteten sektoralen Maßnahmen. Die Dienststellen übergreifende Qualitätssicherungsgruppe, in der sämtliche Länderstrategien vor der Verabschiedung durchdiskutiert werden, wird die Dokumente systematisch auf ihre Gleichstellungsverträglichkeit hin überprüfen und bewerten.

5.1.2. Systematische Einführung der Gleichstellungsthematik in die auf Länder- bzw. regionaler Ebene konzipierten Projekte und Programme

Die Entwicklungsländer zeichnen letzthin verantwortlich für die Aufstellung von Prioritäten und die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen im Bereich der Gleichstellung. Die EG unterstützt die Partnerländer und deren Regierungen, die Einrichtungen der Zivilgesellschaft und den Privatsektor ausdrücklich bei der beschleunigten Umsetzung vereinbarter Entwicklungsstrategien und Maßnahmen. Ferner setzt sich die EG nachdrücklich dafür ein, dass die Gleichstellung der Geschlechter zu einem der Hauptziele der Strategien, Programme und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit der EG wird. Zur Intensivierung dieses Prozesses wurden spezifische Aktionen identifiziert.

Auf Landes- und regionaler Ebene:

* Einbeziehung des Gleichstellungsaspekts in bestehende und künftige Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit;

* Weitergabe der gleichstellungsverträglichen Programmierungsleitlinien an die Delegationen und die Partnerländer mit der Empfehlung, bei der Vorbereitung und Neubewertung im Zusammenhang mit den Strategiepapieren zur Eindämmung der Armut, den Dokumenten betreffend die Länderstrategien und bei der Erstellung der jährlichen Fortschrittsberichte systematisch die Gleichstellungsproblematik zu berücksichtigen;

* das Kommissionspersonal der Delegationen wird aufgestockt. Aufgabe der Delegationen wird es sein, eine Katalysatorfunktion zu übernehmen, d.h. die systematische Berücksichtigung der Gleichstellungsproblematik auf innerstaatlicher und regionaler Ebene zu unterstützen und beratend an der Vorbereitung und praktischen Durchführung der Länderstrategien im spezifischen Kontext vor Ort mitzuwirken;

* die Kompetenz der Gleichstellungsexperten in den einzelnen Partnerländern, die in den Dezernaten für Gleichstellung innerhalb der einzelnen Ministerien ihrer Länder tätig sind, wird ausgebaut, und zwar in Verbindung mit dem kommissionsintern durchgeführten Ausbau der Gleichstellungskompetenz des Kommissionspersonals (vgl. dazu Abschnitt 5.1.3);

* die in den Ländern tätige technische Hilfe wird verstärkt, und zwar durch vermehrte partizipatorische und auf praktischer Arbeit aufbauende Forschung und Entwicklung des Wissens, durch Förderung der Information und durch fachliche Fortbildung. Man geht davon aus, dass Berater und Forscher einen wertvollen Beitrag zum Politikdialog und zur Umsetzung der Aktionen leisten werden;

* die Kommission wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass andere Geber, eingeschlossen die Mitgliedstaaten, die UN-Organisationen, die Weltbank und USAID vor Ort zusammenarbeiten und ihre Bemühungen um die Verwirklichung der Gleichstellung koordinieren. Zu diesem Zweck ist eine aktive Mitwirkung in den "In-country gender donor co-ordination groups" vorgesehen; sollten solche Einrichtungen fehlen, so ist an die Schaffung von Koordinierungsgremien gedacht.

Auf Projekt- und Programmierungsebene:

* Eine der methodologischen Grundforderungen der Aktionsplattform der Konferenz von Peking besagt, dass die Analyse der Lage der Frauen und Männer bei grundsätzlich jeder Entwicklungsmaßnahme auf Projekt- und Programmebene (vorbereitende Basisstudien im Vorfeld der Aufstellung eines Projekts) durchzuführen ist. Auf diese Weise lassen sich die potentiellen Auswirkungen von Entwicklungsmaßnahmen auf Frauen und Männer besser bewerten, und so lässt sich leichter ermitteln, wie am effizientesten gewährleistet werden kann, dass sowohl die Frauen als auch die Männer Einfluss nehmen und sich mit Gewinn in den Entwicklungsprozess einbringen können;

* die Kommission stellt sicher, dass gleichstellungsspezifische Erwägungen für die gesamte Länge des Projektzyklus und auf den einzelnen Stufen der Problemanalyse, der Bestimmung der Ziel- und Empfängergruppen, der Zielfestlegungen, der Formulierung der Indikatoren sowie im Zusammenhang mit der begleitenden Beobachtung größeres Gewicht erhalten;

* die Kommission wird ständig zu überprüfende Bewertungsleitlinien bekanntgeben und verwenden, um sicherzustellen, dass sämtliche Projekte und Programme unter dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter kontrolliert und bewertet werden. Die Bewertungsgremien müssen daher über Mitarbeiter verfügen, die in Gleichstellungsfragen erfahren und kompetent sind;

* Die Kommission wird fortfahren, für spezifische Projekte und Programme geschlechterrelevante Indikatoren und nach Geschlechtern getrennt erfasste Daten zu entwickeln, damit diese bei der Planung, Umsetzung, begleitenden Beobachtung, Evaluierung und bei der Erarbeitung von Folgemaßnahmen Verwendung finden. Es geht darum, Indikatoren zu entwickeln, anhand deren sich ermittelt lässt, inwieweit die Gleichstellungsthematik in die verschiedenen Managementaufgaben (Analysen, Projektfindung, Bewertung, Auswahl von Experten, begleitende Beobachtung, Evaluierung usw.) integriert sind, wobei Indikatoren zu vermeiden sind, die lediglich dazu dienen, die "Häufigkeit von Wörtern" (Frauen, Gleichstellung) in Dokumenten festzustellen. Die nach Geschlechtern getrennt erfassten Daten dienen dazu, die geschlechterspezifischen Unterschiede zu verdeutlichen und zu analysieren; ausgehend von diesem Material können zur Verringerung der geschlechterbedingten Benachteiligungen innovative Lösungen bzw. Strategien formuliert werden.

5.1.3. Aufbau EK-interner Kapazitäten für den Bereich Gleichstellung - Instrumente und Methoden

Trotz des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Personals konnten im Laufe der Jahre eine Reihe von Instrumenten für die Einführung der Gleichstellungsthematik in alle Bereiche entwickelt werden, und weitere Instrumente sind in der Ausarbeitung. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang der Entwurf für ein Kompendium zum Thema Gleichstellung (Gender Source Book), Leitfäden für die Ausbildung und auf bestimmte Situationen zugeschnittenes Material sowie die Leitlinien für die Programmierung im Rahmen des 9. EEF. Soweit angebracht sind diese Leitlinien mit den Leitlinien der OECD/DAC über die Berücksichtigung der Gleichstellung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit abgestimmt. Diese Instrumente sollen laufend überarbeitet, weiterentwickelt, angepasst und vervollkommnet werden. Viele dieser Instrumente haben noch nicht ihre endgültige Form gefunden und andere bedürfen noch zusätzlicher Verbesserungen.

* Das Gleichstellungskompendium, das für das gesamte Personal das verbindliche Informations- und Referenzdokument sein wird, ist in Ausarbeitung. Das Kompendium wird praxisbewährte Methoden aus verschiedenen Ländern, maßgebliche theoretische Hinweise zur praktischen Umsetzung des Gleichstellungskonzepts und einschlägige politische Leitlinien umfassen. Das Kompendium wird regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht. Die überarbeitete Fassung des Leitfadens zur Verwaltung des Projektzyklus wird eine Anleitung zur Integrierung praxisbewährter gleichstellungsorientierter Methoden in die üblichen Arbeitsverfahren enthalten. Bei den Studien zur Vorbereitung von Durchführbarkeitsstudien und bei Evaluierungen werden gleichstellungsrelevante "terms of reference" zugrunde gelegt;

* Die Intranet-site 'Gleichstellung und Entwicklung' wird qualitativ verbessert und gewartet. Das Gleichstellungskompendium und Bezüge zu gleichstellungspezifischen Dokumenten der Kommission werden über Internet abrufbar sein;

* In der Zentrale und in den Delegationen wird eine Ausbildung zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Gleichstellungsproblematik stattfinden. Das Ziel besteht darin, das Verwaltungspersonal für die Gleichstellungsthematik empfänglich zu machen, um auf diese Weise die Qualität der Entwicklungsmaßnahmen in den Partnerländern zu verbessern, indem darauf hingearbeitet wird, dass künftig die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der Männer und Frauen stärker berücksichtigt werden. Mit dieser Ausbildung wird die Möglichkeit geschaffen, den einzelnen Initiativen zur Einführung der Gleichstellungsthematik in die gesamte Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft eine gewisse terminologische Kohärenz zu verleihen, und es und wird dafür gesorgt, dass auch die Berater des Bereichs 'Gleichstellung und Entwicklung' dieselbe Sprache sprechen. Das Ausbildungsmaterial ist auf den jeweiligen Kontext zugeschnitten;

* Die Gleichstellungsexpertise des Personals der EK wird in der Zentrale und in den Delegationen auf der jeweils relevanten Ebene ausgebaut;

* Der Ad-hoc-TH-Einsatz von Gleichstellungsexperten wird in den Partnerländern, auf regionaler Ebene und in der Zentrale verstärkt. Ein Pool qualifizierter externer Berater leistet auf Anfrage Unterstützung und nimmt zu den für die einzelnen Sektoren und Länder zuständigen Sachbearbeitern, zu regionalen Entscheidungsträgern und Delegationen Kontakt auf;

* Partnerschaftliche Beziehungen zu einzelnen Mitgliedstaaten, Organisationen der Vereinten Nationen, Einrichtungen der jeweiligen Zielgesellschaft und anderen Beteiligten können dazu beitragen, den Informationsaustausch insbesondere hinsichtlich praxisbewährter Vorgehensweisen zu verbessern.

6. Umsetzung

Im Rahmen dieses Aktionsprogramms zeichnet die Kommission verantwortlich dafür, dass die Problemwahrnehmung und das Engagement entwickelt und Kapazitäten aufgebaut werden. Als Hauptziel ist angestrebt, dass das gesamte in der Kommission mit der Entwicklungszusammenarbeit befasste Personal bis 2006 die erforderliche Sachkompetenz erlangt haben wird, um im Dialog mit Entwicklungsländern die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.

Die Berichterstattung über die Umsetzung dieses Aktionsprogramms wird fester Bestandteil des Jahresberichts der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft sein. [12] Dieses Aktionsprogramm wird in Übereinstimmung mit dem in Anhang VI beigefügten Arbeitsplan rigoros überwacht und einer Halbzeit- und Ex-post-Evaluierung unterzogen. Bei den Evaluierungen wird es darum gehen zu überprüfen, inwieweit die Maßnahmen zur systematischen Einführung der Gleichstellungsthematik in alle Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft tauglich sind und zu den erwarteten Ergebnissen führen; ferner werden sie Empfehlungen für strategische Verbesserungen enthalten.

[12] Schlussfolgerungen des Rates vom 10. November 2000, Die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft, Art. 43.

Die besondere Haushaltslinie für den Bereich Gleichstellung ist das wichtigste Instrument für die Begleitung der Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe, von dem Katalysatorwirkung ausgeht; wie bereits bisher wird es für zusätzliche punktuelle technische Hilfe eingesetzt. Zur Gewährleistung konkreter Ergebnisse im Bereich Methodologie, angewandte Forschung, spezifische Studien sowie Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit wird es auch im Haushaltsjahr 2001/2002 bei den in der genannten besonderen Haushaltslinie eingestellten Beträgen bleiben.

Es wird operativer und innovativer Partnerschaften mit Mitgliedstaaten und anderen Gebern bedürfen, damit zusätzliche technische Ressourcen und Expertise mobilisiert werden können.

7. Abschliessende Bemerkungen

Die erfolgreiche Verwirklichung der Armutsbekämpfungsziele der internationalen Entwicklungszusammenarbeit wird wesentlich davon abhängen, inwieweit die Umsetzung des Gleichstellungskonzepts auf allen Ebenen der Entwicklungszusammenarbeit gelingt. In dieser Mitteilung wird auf die Vorteile und Möglichkeiten verwiesen, die sich für die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft ergeben können, wenn die Umsetzung des Gleichstellungskonzepts den Rang einer Querschnittsaufgabe erhält; ferner wird aufgezeigt, welche Fortschritte dieser Prozess der Entwicklungszusammenarbeit bringen kann.

Ziel des Aktionsprogramms ist es, die Anstrengungen in Partnerländern und in der EG im Zusammenhang mit der Förderung der Gleichstellung und der Einführung des Konzepts der Gleichstellung der Geschlechter auf der Ebene einzelner Länder zu fördern, die Gleichstellungsthematik in die gesamte entwicklungspolitische Tätigkeit zu integrieren und die Kapazitäten der Kommission in diesem Bereich auszubauen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern letzthin bei der jeweiligen Landesregierung liegt.

Der in Anhang VI beigefügte Arbeitsplan für die Durchführung des Aktionsprogramms ist ein effizienter Leitfaden für die begleitende Beobachtung der Anstrengungen, die im Rahmen der EG-Entwicklungszusammenarbeit vorgenommen werden, um die Gleichstellung der Geschlechter in den Partnerländern voranzubringen. Er wird den Partnerländern, den dortigen Landesregierungen, den NRO und anderen Vereinigungen der Zivilgesellschaft als Orientierung und Unterstützung bei der Entscheidung über Prioritäten und Initiativen und deren Durchführung dienen. Der Arbeitsplan eröffnet ferner die Möglichkeit, die eigenen Maßnahmen der EG zur Institutionalisierung der Gleichstellungsthematik kohärent zu den Maßnahmen der Partnerländer durchzuführen.

Wenn sich die EG, die Entwicklungsländer, die Mitgliedstaaten und andere Geber entschlossen engagieren, wird sich zeigen, dass sich mit systematischer und kohärenter Handhabung der Gleichstellung als Querschnittsaufgabe Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter erreichen lassen.

ANHANG I Gleichstellung als Querschnittsaufgabe: Konzept und Definitionen

DAS SOZIALE GESCHLECHT (ENGL.: GENDER)

Der Begriff bezieht sich auf die gesellschaftlich bedingten Unterschiede zwischen Frauen und Männern, die sich im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet und innerhalb einzelner Kulturen höchst unterschiedlich entwickelt haben; der Begriff hat seine Entsprechung in den biologisch bedingten Unterschieden.

GESCHLECHTERSPEZIFISCHE ANALYSE

Untersuchung der durch die Rollenverteilung in der Gesellschaft bedingten Unterschiede zwischen Frauen und Männern in den Bereichen Lebensbedingungen, Bedürfnisse, Anteil an gesellschaftlichen Prozessen, Zutritt zu Ressourcen und zur Entwicklung, Kontrolle von Vermögen, Einflussnahme in Entscheidungsprozessen usw.

NACH GESCHLECHTERN GETRENNTE ERHEBUNG VON DATEN

Statistische Daten werden für beide Geschlechter getrennt erhoben und geordnet und als Ausgangsmaterial für vergleichende Studien bzw. geschlechterspezifische Studien verwendet.

BEWERTUNG DER GESCHLECHTERSPEZIFISCHEN WIRKUNG

Vorschläge für Strategien und Maßnahmen werden daraufhin überprüft, inwieweit sie sich auf Frauen und Männer unterschiedlich auswirken, und gegebenenfalls angepasst, um zu gewährleisten, dass Diskriminierung ausgeschaltet und der Gleichstellung Vorschub geleistet wird.

DIE GLEICHSTELLUNG DER GESCHLECHTER ALS QUERSCHNITTSAUFGABE

Die Gleichstellung als Querschnittsaufgabe (gender mainstreaming) definiert sich als systematische Integrierung der Lebenssituation, der Prioritäten und Bedürfnisse beider Geschlechter in alle Bereiche der Politik mit dem Ziel, die Gleichstellung zu fördern und die allgemeine Politik und sämtliche Maßnahmen eigens mit Blick auf die Verwirklichung des Ziels der Gleichberechtigung der Geschlechter zu mobilisieren und bereits im Stadium der Planung die möglichen Auswirkungen auf die jeweilige Lebenssituation der Frauen und Männer vorwegzunehmen, um die Umsetzung und die begleitende Beobachtung effektiv und transparent zu gestalten. [13]

[13] Siehe auch KOM (1996) 67 endg. vom 21.2.1996.

GLEICHSTELLUNGSORIENTIERTE PLANUNG

Ein operativer Ansatz, der die Gleichstellung der Geschlechter als zentrale Bezugsgröße bzw. als Kriterium in die Planung einbezieht; Bemühen, einer Strategie bzw. einer Maßnahme eine deutliche gleichstellungsorientierte Dimension zu verleihen.

ANHANG II Die Gleichstellung der Geschlechter in den Entwicklungsländern

Parlamentarische Vertretung:

* Aus 1999 veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass Frauen weltweit im Durchschnitt nur 12,7 % aller Parlamentssitze inne haben, und für die Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder reduziert sich der Anteil auf 8,7 %.

Produktivsektoren:

* In den Entwicklungsländern liegen derzeit 53 % der gesamten Wirtschaftstätigkeit in Händen von Frauen, doch nur ein Drittel dieser Tätigkeit ist in der jeweiligen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erfasst und damit anerkannt, der Beitrag der Männer ist dagegen zu drei Vierteln erfasst.

* In Lateinamerika und im karibischen Raum sind lediglich 7-11 % der Kunden formeller Kreditinstitute Frauen. In vielen afrikanischen Ländern entfallen auf Frauen weniger als 10 % der kleinbäuerlichen Betrieben gewährten Kredite und nur 1 % aller für die Landwirtschaft bereitgestellten Kredite, und dies, obwohl Frauen mehr als 60 % der Arbeitskräfte stellen und auf sie bis zu 80 % der gesamten Nahrungsmittelproduktion entfallen.

Gesundheitswesen/ AIDS/Bevölkerungsentwicklung:

* Seit 1992 hat sich die Zahl der HIV-infizierten Frauen gegenüber der Zahl der infizierten Männer verdoppelt und liegt nun bei annähernd 50 %; in den ärmsten Ländern ist vor allem in der Altersgruppe der 14- bis 20-jährigen die Häufigkeit von AIDS-Erkrankungen erheblich angestiegen.

* An 130 Millionen Frauen wurden Genitalmutilationen vorgenommen, und die Zahl erhöht sich jährlich um 2 Millionen.

Bildungswesen:

* Weltweit sind 24 % der Mädchen im Grundschulalter nicht eingeschult, bei den Jungen sind es dagegen nur 16 %;

* in den am wenigsten entwickelten Ländern beherrschen 61 % der männlichen Erwachsenen Lesen und Schreiben, und bei den Frauen sind es nur 41 %

* in Sri Lanka lag trotz der politischen Instabilität der letzten Zeit die Nettoeinschulungsquote der Mädchen im Primarbereich bei 97 %, für die Region dagegen nur bei 70; der Anteil der Lesen und Schreiben nicht beherrschenden Frauen lag in Sri Lanka dementsprechend bei nur 7 %, in der Gesamtregion Südasien dagegen bei 42 %.

Umwelt:

* Zunehmende Desertifizierung und fortschreitende Degradierung der Umwelt haben die Arbeitsbelastung der Frauen erhöht, zu deren Obliegenheiten häufig die verantwortliche Organisation der Subsistenzlandwirtschaft, Feuerungsmaterialbeschaffung und Wassertragen gehören.

Gegen Frauen gerichtete Gewalt:

* Auf die Welt bezogen hat jede dritte Frau bereits häusliche Gewalt erlitten.

ANHANG III Beispiele für praxisbewährte Tätigkeiten der Entwicklungszusammenarbeit der EG und Erfahrungen [14]

[14] Eine ausführlichere Dokumentation der von der EG auf Länderebene durchgeführten Entwicklungszusammenarbeit findet sich in der Review of Mainstreaming Gender at Country Level, Band 1, Hauptbericht, Royal Tropical Institute (KIT), März 1999.

Synergien der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten

In Südafrika konnte dank der Koordinierungsarbeit der EU-Mitgliedstaaten die Einbindung der Gleichstellungsthematik in die Entwicklungszusammenarbeit der EG verbessert werden. Auf Initiative der Schwedischen Organisation für internationale Entwicklung fand regelmäßig eine Koordinierung der Geber für den Bereich Gleichstellung statt. Der Beitrag der EG-Delegation bestand darin, die Koordinierung der Geber zu organisieren und in einigen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit in Südafrika an der von Gebern initiierten Erforschung der Gleichstellungsproblematik teilzunehmen.

Umwelt

Im Forstwirtschaftssektor der Solomonen hat eine auf die Geschlechterproblematik ausgerichtete Forschungsarbeit, die in Konsultierung mit den Behörden vor Ort durchgeführt wurde, ergeben, dass es den Frauen schwer fällt, Holz auf dem Kopf zu transportieren. Die erste Reaktion der Sektorspezialisten und des Projektpersonals bestand in dem Vorschlag, statt der Frauen Männer einzustellen. Im Laufe der Diskussion zeigte sich jedoch, dass die Forstarbeit die Haupteinnahmequelle der Frauen ist, worauf hier von der EG-Delegation eine bessere Technologie vorgeschlagen wurde, die von Frauen eingesetzt werden kann, und zwar eine Greif- und Zugvorrichtung, die es den Frauen erlaubt, die Arbeit auch weiterhin zu verrichten.

Bildung

Getrennte Gespräche mit weiblichen und männlichen Studenten der Technischen Hochschule von Lae in Papua-Neuguinea ergaben deutliche Unterschiede bei den vorgebrachten Bedürfnissen, was Implikationen für die EG-finanzierten Infrastrukturentwicklungspläne im Lande zur Folge hat. Die männlichen Studenten artikulierten allgemeine Bedürfnisse und verlangten Sporteinrichtungen und Computerausrüstung. Die weiblichen Studenten forderten vor allem Frauen vorbehaltene Einrichtungen, als unmittelbare Reaktion auf sie bedrohende Gewalt und Vergewaltigung. Sie forderten eine Sicherheitsumzäunung der Wohnheime und wichtige Ausrüstung wie Computer, allerdings innerhalb des Sicherheitszauns, um abends studieren zu können. Wie zu erwarten haben die Frauen als potentielle Mütter besondere Anliegen. Männer und Frauen verlangten besondere Bedingungen für Ehepaare, und die Frauen bestanden auf gesonderte Unterbringung von Mutter und Kind.

Gesundheit/AIDS/Bevölkerungspolitik

Zu den Voraussetzungen für EG-Finanzierungen aus den Mitteln der Haushaltslinie für HIV/AIDS gehört die Integrierung der Gleichstellungsproblematik - sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, so schließt das eine Finanzierung aus. Finanziert werden ferner frauenspezifische Projekte beispielsweise zum Thema FGM.

Institutionalisierung und Integrierung der Gleichstellungsthematik in die ländliche Entwicklung

In Guinea-Conakry hat die EG die Gender and Development Inter-projects group (GIGED) eingerichtet, die sich als Netz organisiert, mit zwei bis drei ständigen einheimischen Beratern (GIGED-Büro) und einer schwankenden Anzahl von Mitarbeitern, die in den AKP-Staaten auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Sektoren tätig sind (in Programmen und Projekten, als Nationale Anweisungsbefugte und in der Delegation). Das GIGED-Projekt diente der Integrierung der Gleichstellungsproblematik in die Entwicklungszusammenarbeit mit dem AKP-Nehmerland Guinea, und zwar entsprechend dem Mandat der Ratsverordnung, des Lomé-Abkommens und der landespolitischen Ziele. Nach einer Versuchsphase von einem Jahr wurde das Projekt GIGED 2 in die Wege geleitet. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des Nationalen Richtprogramms unter der Aufsicht einer einheimischen NRO; Ziel dabei war es, die Hauptakteure der Kooperation EG-Guinea (NAB, Delegation sowie die Programm- und Projektleitung) bei der Integrierung der Gleichstelllungsthematik in ihre Tätigkeiten zu unterstützen. Das GIGED-Netz dient nur für den Übergang und wird abgebaut, sobald der Kapazitätenaufbau abgeschlossen ist und die Tätigkeiten sich selbst tragen. Nach dem Erfolg in Guinea-Conakry wird das Experiment bereits in Mali und Madagaskar reproduziert.

ANHANG IV Dokumente, Verordnungen und sonstige Instrumente der EG im Bereich Gleichstellung

Liste der bisherigen EG-Dokumente zum Thema Gleichstellung

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Fragen in der Entwicklungszusammenarbeit, 18. September 1995 - KOM (95) 423 endg.

Entschließung des Rates vom 20. Dezember 1995 über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Entwicklungszusammenarbeit.

Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission 1997, Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Entwicklungszusammenarbeit.

Verordnung (EG) Nr. 2836/98 des Rates vom 22. Dezember 1998 über die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive in der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft, 26. April 2000 - KOM (2000) 212 endgültig.

Das EU-AKP-Abkommen von Cotonou 2000.

Gemeinsame Erklärung der Kommission und des Rates vom 10. November 2000 zur Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft.

Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zu dem Rahmenprogramm der Gemeinschaft zum Thema Gleichstellung der Geschlechter, KOM (2000) 335 endgültig.

Die Gleichstellung der Geschlechter als Querschnittsaufgabe. Instrumente für die Verwirklichung innerhalb der Kommissionsdienststellen (in Vorbereitung bzw. Neubearbeitung)

Entwurf eines Kompendiums zum Thema Gleichstellung.

Änderung des Leitfadens Verwaltung des Projektzyklus und des Grundschemas für die Vorlage von Finanzierungsvorschlägen ("gleichstellungsverträgliche" Neufassung des Leitfadens für die Verwaltung des Projektzyklus).

Projektidentifizierungsbögen.

Intranet-Seite der Kommissionsdienststellen zum Thema Gleichstellung und Entwicklung.

Leitfäden für die Ausbildung und didaktisches Material für verschiedene Situationen.

Leitlinien für die Programmierung im Rahmen des 9. EEF.

Geschlechterspezifische Länderprofile.

Schema und Leitlinien für die Bewertung der geschlechterspezifischen Auswirkungen von Entwicklungsmaßnahmen.

Die allgemeinen Terms of Reference für Evaluierungen/Bewertungen und Durchführbarkeitsstudien.

ANHANG V Liste der Abkürzungen (nur für die englische Fassung)

ACP // African, Caribbean and Pacific

AIDCO // EuropeAid Co-operation Office

AIDS // Acquired Immune Deficiency Syndrome

ALA // Asia and Latin American development co-operation programme

DAC // Development Assistance Committee

DFID // United Kingdom Department for International Development

DG // Directorate General

DNE // Detached National Expert

EC // European Community

ECHO // European Community Humanitarian Aid Office

EDF // European Development Fund

EU // European Union

FAO // Food and Agricultural Organisation of the United Nations

FWCW // Fourth World Conference on Women, Beijing 1995.

GAD // Gender and Development

GIGED // Gender and Development Inter-projects Group Network

GSD // Gender Source Book

HAP // Health, AIDS and Population

HIV // Human Immune Deficiency Virus

ICPD // International Conference on Population and Development, Cairo 1994.

IDS // Institute of Development Studies, University of Sussex, UK

MEDA // Mediterranean countries development co-operation programme

NAO // National Authorising Officer

NGO // Non-governmental Organisation

NIP // National Indicative Programme

OECD // Organisation for Economic Co-operation and Development

PCM // Project Cycle Management Manual

RELEX // Directorate General for External Relations

RIP // Regional Indicative Programme

SPP // Strategic Planning and Programming

STD // Sexually Transmitted Diseases

UNDP // United Nations Development Programme

UNESCO // United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation

UNICEF // United Nations Children's Fund

WID // Women in Development

WSSD // World Summit for Social Development, Copenhagen 1995

ANHANG VI: Voraussichtlicher Zeitplan

Arbeitsplan für weitere Maßnahmen im Rahmen der Querschnittsaufgabe Gleichstellung: Ziele, Tätigkeiten, Zeitplan und eine Auswahl von internen Leistungsindikatoren

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