52001DC0197

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Anwendung der verschiedenen Belüftungssysteme für Straßenfahrzeuge zur Beförderung von Tieren während mehr als acht Stunden /* KOM/2001/0197 endg. */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Anwendung der verschiedenen Belüftungssysteme für Straßenfahrzeuge zur Beförderung von Tieren während mehr als acht Stunden

1. Hintergrund

Gemäß Kapitel VII des Anhangs der Richtlinie 91/628/EWG des Rates [1] dürfen die Fahrtzeiten für als Haustiere gehaltene Einhufer sowie Hausrinder, -schafe, -ziegen und -schweine acht Stunden nicht überschreiten. Insbesondere hinsichtlich des Transportmittels kann diese Hoechstfahrtzeit jedoch unter bestimmten Bedingungen verlängert werden.

[1] Richtlinie 91/628/EWG des Rates vom 19. November 1991 über den Schutz von Tieren beim Transport sowie zur Änderung der Richtlinien 90/425/EWG and 91/496/EWG (ABl. L 340 vom 11.12.1991, S. 17), zuletzt geändert durch die Richtlinie 95/29/EG (ABl. L 148 vom 30.6.1995, S. 52 - 63).

Auf der Grundlage von Artikel 13 Absatz 1 der Richtlinie 91/628/EWG des Rates wurde am 16. Februar 1998 die Verordnung (EG) Nr. 411/98 des Rates mit zusätzlichen Tierschutzvorschriften für Straßenfahrzeuge zur Beförderung von Tieren während mehr als acht Stunden [2] erlassen.

[2] ABl. L 52 vom 21.2.1998, S. 8.

Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 411/98 unterbreitet die Kommission dem Rat auf der Grundlage einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Veterinärausschusses einen Bericht über die Durchführung der Verordnung und insbesondere die Anwendung der verschiedenen Belüftungssysteme.

Entsprechend ist der Wissenschaftliche Ausschuss für Tiergesundheit und Tierschutz der Generaldirektion für Gesundheits- und Verbraucherschutz beauftragt worden, die Belüftungsfrage zu prüfen. Der Ausschuss hat am 8. Dezember 1999 eine Stellungnahme zu den "Standards für das Mikroklima in Straßenfahrzeugen zur Beförderung von Tieren" abgegeben.

In dieser Stellungnahme gelangte der Ausschuss zu dem Schluss, dass die Kommission Maßnahmen ergreifen muss, um die Transportbedingungen von Tieren noch weiter zu verbessern.

Im Dezember 2000 hat die Kommission einen Bericht [3] über die von den Mitgliedstaaten seit der Umsetzung der Richtlinie 95/29/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren beim Transport gesammelten Erfahrungen angenommen.

[3] Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Erfahrungen, die von den Mitgliedstaaten seit der Umsetzung der Richtlinie 95/29/EG des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/628/EWG über den Schutz von Tieren beim Transport gesammelt wurden (KOM(2000) 809 endg.).

2. Hauptschlussfolgerungen der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses

Hitze wird als einer wichtigsten Stressfaktoren beim Tiertransport anerkannt und ist für die Tiere gesundheitsgefährdend.

Bei Langstreckentransporten ist davon auszugehen, dass die Tiere innerhalb relativ kurzer Zeit mehrere Klimazonen passieren. Darüber hinaus bewirkt das Zusammendrängen von Tieren in einem geschlossenen oder teilweise geschlossenen Laderaum während mehrerer Stunden Veränderungen der Temperatur, Luftfeuchtigkeit und bestimmter Luftgase (z.B. CO2) in der unmittelbaren Umgebung. Ein anpassungsfähiges Belüftungssystem für Transportmittel ist daher für das Wohlbefinden der Tiere unerlässlich.

Jede Tierart toleriert innerhalb einer bestimmten Spanne Temperaturen, bei deren Einhaltung keine besonderen Anpassungen erforderlich sind. Die entsprechenden Temperaturwerte, die nach Prüfung der dem Wissenschaftlichen Ausschuss vorliegenden Daten festgesetzt wurden, sind in Tabelle 1 angegeben. Die Tabelle enthält jedoch keine Angaben für Einhufer.

Die vorliegenden Daten bestätigen, dass die diesbezüglichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 411/98 nicht ausreichen, um Tiere beim Transport angemessen zu schützen.

Hohe Luftfeuchtigkeit wird für die Tiere zum Problem, wenn die Temperatur ebenfalls hoch ist. Die Tiere produzieren während der Beförderung selbst Feuchtigkeit; sie entsteht aber auch aufgrund der Verdunstung von Urin, Kot und Reinigungswasser. Die bei hoher Luftfeuchtigkeit vertretbaren Hoechsttemperaturen sind in Tabelle 1 angegeben.

In Ermangelung eines Zwangslüftungssystems wird die Temperatur durch Öffnen/Schließen der Laderaumöffnungen und die Fahrzeuggeschwindigkeit geregelt. Besonders bei heißem Wetter und stehendem Fahrzeug ist die Temperaturregelung schwierig.

Bei der Zwangslüftung wird die Luft mechanisch, beispielsweise durch Ventilatoren, zugeführt, die je nach Ventilatorenleistung und Regeleinrichtung eine bestimmte Frischluftrate gewährleisten. Hauptvorteil der Zwangslüftung ist der unabhängig von der Fahrzeuggeschwindigkeit regelbare Luftdurchsatz.

Normalerweise werden unter praktischen Ladebedingungen für die Sommerlüftung Luftraten von 63 bis 106 m3/h/100 kg Lebendgewicht empfohlen. Die Ventilationsraten bei Winterlüftung sollten auf keinen Fall unter 10 m3/h/100 kg Lebendgewicht liegen.

In seiner Stellungnahme empfiehlt der Wissenschaftliche Ausschuss, dass Lüftungssysteme ungeachtet ihrer Art und unter allen Beförderungsbedingungen in der Lage sein sollten, Temperatur und Luftfeuchte im Laderaum im Rahmen der in Tabelle 1 angegebenen akzeptablen Temperatur- und Luftfeuchtezone zu halten.

Der Wissenschaftliche Ausschuss empfiehlt ferner, dass Lüftungssysteme auch unabhängig vom Fahrzeugmotor funktionsfähig sein sollten.

Der Ausschuss schlägt vor, alle Fahrzeuge mit einem Überwachungs- und Warnsystem zur Messung von Temperatur- und Luftfeuchtedifferenzen und entsprechenden Aufzeichnungsgeräten auszustatten. Das Überwachungssystem gestattet es dem Fahrer, in bedenklichen Situationen zu intervenieren, und das Aufzeichnungsgerät erleichtert den zuständigen Behörden die Überprüfung der Einhaltung der vorgegebenen Werte.

3. Hauptschlussfolgerung des Kommissionsberichts in Bezug auf die Fahrzeugbelüftung

Lebendtiertransporte innerhalb der Gemeinschaft führen in der Regel und bei nahezu allen Nutztierarten (Pferde, Rinder, Schafe, Schweine) von Nord- nach Südeuropa. In ihrem Bericht gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Fehlen eines angemessenen Lüftungssystems in Straßenfahrzeugen, die für Langstrecken-transporte eingesetzt werden, ein ernsthaftes Problem darstellt.

Wie bereits erwähnt, ist Überhitzung im Sommer einer der Hauptgründe, weshalb Tiere auf Langstreckentransporten zu Schaden kommen und mitunter auch sterben. Ein wirksames Lüftungssystem sowie ausreichend Trinkwasser und angemessene Ladedichten sind kritische Faktoren für einen angemessenen Schutz von Tieren während des Transports.

Um die mit Klimaextremen, denen Tiere bei Langstreckentransporten ausgesetzt sind, verbundenen Probleme zu lösen, sollte die Ausstattung von Transportfahrzeugen mit Geräten zur Überwachung von Temperatur und Luftfeuchte innerhalb des Laderaums zur Auflage gemacht werden sollte.

Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass auch die Beförderung von Pferden ein ernsthaftes und dringlichesTierschutzproblem darstellt. Sie hält es für prioritär, dass weitere Initiativen zum Schutz von Pferden ergriffen werden, und schlägt daher auch eine akzeptable Temperaturzone für Einhufer vor, obgleich Pferde in der Stellungnahme des wissenschaftlichen Ausschusses nicht berücksichtigt werden.

4. Sozio-ökonomische Auswirkungen

Verschiedene Kreise wurden konsultiert, um die etwaigen Kostenauswirkungen für die Transportindustrie abzuschätzen. Obgleich die anfallenden Mehrkosten veranschlagt werden können, lassen sich die finanziellen Vorteile der vorgeschlagenen Maßnahmen nur schwer abschätzen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass, obgleich dem Vorschlag keine wirtschaftlichen Erwägungen zugrunde liegen, kein Zweifel daran besteht, dass die Verbesserung der Lüftungssysteme von Straßenfahrzeugen, die für Langstreckentransporte eingesetzt werden, auch wirtschaftlich rentabel ist, weil weniger Tiere zu Schaden kommen und die Sterblichkeitsrate zurückgeht.

So haben beispielsweise Expertenkonsultationen ergeben, dass Transportunternehmen, die Tiere in Fahrzeugen mit Zwangslüftungssystem befördern, angesichts der mit diesem System einhergehenden wirtschaftlichen Vorteile durchaus zufrieden sind (insbesondere, weil die meisten Schlachttiere bei Ankunft am Bestimmungsort weniger Gewicht verloren haben).

4.1. Geschätzte Mehrkosten insgesamt

Die folgende Berechnung beruht auf der Ausstattung eines LKWs (mit 20 Tonnen Nutzlast) mit einem Lüftungssystem, das eine Minimalluftrate von 12 000 m3/h (d.h. 60 m3/h/KN bzw. ungefähr 100 kg Nutzlast) gewährleistet.

Die Mehrkosten für die Umrüstung eines Fahrzeugs, einschließlich Ventilatoren und Überwachungsgeräte, im Sinne des Kommissionsvorschlags werden auf insgesamt 6100 EUR bis 7930 EUR geschätzt.

Mehrkosten bei Anschaffung eines kompletten Lebendviehtransporters:

Die Gesamtkosten eines kompletten Fahrzeugs (Schlepper und Anhänger) mit einer Nutzlast von 20 Tonnen belaufen sich auf 165.000 EUR bis 190.000 EUR.

Die Kosten für Lüftung und Überwachungsgeräte machen 3,21% (6100/190.000 EUR) bis 4,8% (7930/165.000 EUR) der Gesamtfahrzeugkosten aus.

5. Vorschlag

Der Kommissionsvorschlag sieht folgendes vor:

-ein obligatorisches Lüftungssystem für Straßenfahrzeuge im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 411/98, das so konzipiert, beschaffen und gewartet sein muss, dass die in der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses empfohlenen Temperaturwerte jederzeit eingehalten werden können;

-ein obligatorisches Überwachungs-, Warn- und Aufzeichnungssystem zur Messung von Temperatur und Luftfeuchte in allen Straßenfahrzeugen, die Tiere während mehr als acht Stunden transportieren.

Tabelle 1

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