52000IR0351

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Die Regionen in der neuen Wirtschaft — Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006"

Amtsblatt Nr. C 144 vom 16/05/2001 S. 0062 - 0064


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema "Die Regionen in der neuen Wirtschaft - Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006"

(2001/C 144/19)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den am 11. Juli 2000 angenommenen Entwurf einer Mitteilung der Kommission zum Thema "Die Regionen in der neuen Wirtschaft - Leitlinien für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006",

gestützt auf Artikel 22 der Verordnung (EG) Nr. 1260/99 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds(1), der besagt: "Die Fonds können auf Initiative der Kommission [...] innovative Maßnahmen [...] finanzieren. [...] Die innovativen Maßnahmen tragen zur Ausarbeitung neuartiger Methoden und Praktiken bei, mit denen die Qualität der Interventionen für die Ziele 1, 2 und 3 verbessert werden soll.",

aufgrund des Beschlusses des Präsidiums vom 10. November 2000, gemäß Artikel 265 Absatz 5 des Vertrags von Amsterdam eine Stellungnahme zu dem Thema abzugeben und die Fachkommission 1 "Regionalpolitik, Strukturfonds, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf den von der Fachkommission am 22. November 2000 angenommenen Entwurf einer Stellungnahme (CdR 351/2000 rev. 1) [Berichterstatter: Herr O'Neachtain, Mitglied des Grafschaftsrats von Galway, Mitglied der Regionalbehörde West (IRL/AE)],

gestützt auf die voraufgehende Stellungnahme des Ausschusses zum Thema "Innovative Maßnahmen der Strukturfonds 1995-1999 - Artikel 10 der EFRE-Verordnung - Leitlinien für das zweite Maßnahmenpaket" (CdR 303/95)(2) vom 21. September 1995 (Berichterstatter: die Herren Holgersson und Pettitt),

in der Erwägung, dass durch die Leitung der innovativen Maßnahmen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften von diesen Leitlinien direkt betroffen sind,

in der Erwägung, dass die neuen, für den Zeitraum 2000-2006 vorgeschlagenen Leitlinien im Vergleich zum voraufgehenden Programmplanungszeitraum verschiedene bedeutsame Änderungen für die Umsetzung und Verwaltung von innovativen Maßnahmen mit sich bringen,

in der Erwägung, dass es Vorschläge benötigt werden, die für die Kommission, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und für die Endbegünstigten klar, einfach und transparent sind,

in der Erwägung, dass es flexible Regeln für die Maßnahmen benötigt werden, mit denen die regionale Innovation gefördert, unterschiedliche Organisationsformen in Verwaltung und Rechtswesen auf regionaler Ebene innerhalb der Union ermöglicht und das Ziel, effektive Partnerschaften in den verschiedenen Regionen zu fördern, verwirklicht werden sollen,

in der Erwägung, dass Innovations- und Technologietransfer zur Entwicklung der rückständigen Regionen beitragen können, wobei die Förderung dieses Innovations- und Technologietransfers möglichst unbürokratisch vor sich gehen sollte,

in der Erwägung, dass die innovativen Maßnahmen im Rahmen des EFRE die regionalen Hauptbeihilfen im Rahmen von Ziel 1 und 2 ergänzen sollen,

in der Erwägung, dass die innovativen Maßnahmen eine der wenigen Gelegenheiten in der Europäischen Union darstellen, bei der viele europäische Regionen interne Programme aufstellen und bei der EU um Mittel für ausschließlich regionale Vorschläge nachsuchen müssen;

verabschiedete auf seiner 36. Plenartagung am 13. und 14. Dezember 2000 (Sitzung vom 13. Dezember) einstimmig folgende Stellungnahme.

Der Ausschuss der Regionen,

1. unterstützt die Fortsetzung innovativer Maßnahmen im Rahmen des EFRE sowie die Rolle der Regionen bei ihrer Festlegung und Förderung;

2. begrüßt diesen Leitlinienentwurf für die innovativen Maßnahmen des EFRE im Zeitraum 2000-2006 und wünscht die schnellstmögliche Umsetzung dieser Maßnahmen;

3. bedauert, dass die Mitteilung an die Mitgliedstaaten und nicht an den Ausschuss der Regionen (das vorgesehene beratende Gremium für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften) und das Europäische Parlament gerichtet wurde;

4. hält die innovativen Maßnahmen für eine Gelegenheit, die Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit Blick auf die Verfahren und Vorgehensweisen der Gemeinschaft auszubauen;

5. begrüßt die Festlegung der Regionen, deren regionale Gebietskörperschaften förderfähig sind, und insbesondere die in dem Mitteilungsentwurf erfolgte Klarstellung, dass die regionalen Gebietskörperschaften der Ebene NUTS III in Irland, Dänemark, Finnland und Schweden aufgefordert werden, Vorschläge zu unterbreiten. Weitere Vorschläge zur Änderung dieses Standpunkts würde der Ausschuss energisch zurückweisen;

6. schlägt des Weiteren vor, innovative Maßnahmen gemäß Artikel 22 auch auf Regionen anzuwenden, die derzeit ganz oder teilweise nach dem im Übergang befindlichen Ziel 1 bzw. nach dem im Übergang befindlichen Ziel 2 förderfähig sind, um die Verbindungen zwischen den vom EFRE kofinanzierten Programmen zu stärken;

7. ist der Ansicht, dass diese Förderfähigkeit in einigen Mitgliedstaaten auch auf andere gesetzlich vorgesehene Behörden mit einem ausgesprochen regionalen Aufgabenbereich ausgedehnt werden sollte;

8. erkennt die Notwendigkeit tatsächlicher Subsidiarität und einer direkten Verbindung der Regionen zur Europäischen Union an, ohne dass sie einer unangemessenen finanziellen und administrativen Kontrolle durch die jeweilige Staatsregierung unterliegen;

9. begrüßt die strukturierte Zusammenarbeit zwischen den für die Verwaltung der innovativen Maßnahmen verantwortlichen und den für die Ziel-1- und Ziel-2-Programme zuständigen Personen; allerdings sollten diese innovativen Maßnahmen nicht als weiteres operationelles Hauptprogramm umgesetzt werden;

10. empfiehlt, Regionen, deren Programme gebilligt wurden, die Verantwortung für die Verwaltung, die Kontrolle und die Auszahlung der Mittel zu übertragen. Meldet die Kommission hier in bestimmten Fällen berechtigte Bedenken an, dann sollte diesen mit geeigneten Schulungsmaßnahmen und der Stärkung der Handlungskompetenz begegnet werden;

11. wünscht, dass die Umsetzung von Einzelprojekten im Rahmen der regionalen Programme einen Schwerpunkt darstellt. Aufgrund des auf zwei Jahre begrenzten Zeitrahmens für den Abschluss der Programme sollten die Strategien klar und prägnant sein und zügig angenommen werden, um sicherzustellen, dass die Pilotprojekte oder innovativen Maßnahmen nicht durch zeitliche Beschränkungen behindert werden;

12. fordert Zeitpläne für die Zahlungen der Kommission an die Regionen, die in den Finanzinstruktionen deutlich angeführt sind. Die Verfahren sollten sowohl für die Kommission als auch für die Regionen einfach und transparent sein. Restzahlungen sollten nicht übermäßig verspätet erfolgen;

13. möchte die Subsidiarität fördern, weshalb die Auszahlung der Mittel, die Kontrolle und die Verwaltung der Programme in der Verantwortung der jeweiligen Region liegen sollte, was in manchen Staaten bereits eine Neuerung darstellen kann. Der Ausschuss ist nicht damit einverstanden, für die Auszahlung und Kontrolle in allen Mitgliedstaaten dieselben Verantwortlichen zu benennen wie für die Programme im Rahmen der Ziele 1 und 2;

14. empfiehlt, den Regionen die Förderfähigkeit für ein zweites Programm zu gewähren, sobald der abschließende Finanzbericht und die anderen Berichte ohne unnötige Verzögerungen bei der Kommission eingegangen und genehmigt worden sind;

15. bittet die Kommission eindringlich, sich bei der Auslegung der in dem Leitlinienentwurf vorgeschlagenen drei Schwerpunktthemen flexibel zu zeigen. Diese Themen sind für die Förderung von Neuerungen auf regionaler Ebene wichtig, aber die thematische Straffung und die Reduzierung der Themenzahl auf drei sollte in keiner Weise die Möglichkeiten zur Förderung von Neuerungen auf regionaler Ebene einschränken;

16. regt an, den Inhalt des Programms im Rahmen des Themas "Eine auf Wissen und technologischer Innovation basierende regionale Wirtschaft" folgendermaßen zu erweitern:

- Erwerb externen Fachwissens

- Analyse der bestehenden Infrastruktur und ihres Potentials

- Analyse der benötigten Fertigkeiten, insbesondere in KMU

- Vorrang für Infrastrukturbedarf, was insbesondere für die Telekommunikation in ländlichen Gebieten gilt

- Errichtung von Technologie- und Wissensforschungszentren in den Regionen im Hinblick auf das für die Entwicklung in den Regionen so wichtige Zusammenwirken der öffentlichen, der privaten und der Sozialwirtschaft;

17. regt an, unter dem Thema "eEuropeRegio" auch folgende Punkte zu subsumieren:

- Einrichtung von Websites für regionale Dienste

- Unterstützung von KMU zur Verbesserung von Websites durch Forschung, Schulung und innovative Inhalte (z. B. digitale Bilder, Hypertextlinks)

- Erbringung von Dienstleistungen lokaler Behörden mit Hilfe des Internets

- versuchsweise Nutzung lokaler Breitbandfrequenzen;

18. regt an, unter dem Thema "Regionale Identität und nachhaltige Entwicklung" auch folgende Punkte aufzunehmen:

- Nutzung der Technologie zur Wahrung der kulturellen und sprachlichen Identität

- Erforschung und Erfassung nachhaltiger regionaler Wirtschaftsaktivitäten

- Chancen und Risiken der elektronischen Beschaffung;

19. ist der Ansicht, dass der Technologietransfer für die rückständigen Regionen von erheblichem Nutzen ist, weshalb die transnationale Zusammenarbeit von Anfang an geklärt und in die gebilligten Programme integriert werden sollte;

20. möchte die Notwendigkeit von Qualifizierungsmaßnahmen zur umfassenden Nutzung von Technologien und Innovationen hervorheben. Insbesondere im Falle von KMU werden die langfristigen Vorteile nicht voll ausgeschöpft, wenn die Qualifizierung nicht bei der Einführung der neuen Technologien erfolgt;

21. erkennt an, dass jede Strategie erst nach ihrer erfolgreichen Umsetzung oder der eines Pilotprojekts als wirklich getestet gelten kann. Diese Projekte dürfen nicht übermäßig eingeschränkt oder mit unnötigen Audit- und Kontrollanforderungen überlastet werden. Die regionalen Gebietskörperschaften sind in der Lage, die Finanzen auf einfache und transparente Weise ordentlich zu verwalten;

22. schlägt vor, als Beitrag zur Verbreitung und Diskussion der Jahresberichte in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der Regionen und Vertretern der Regionen und deren Partnern eine jährliche Konferenz oder ein Seminar abzuhalten, um die Fortschritte der gebilligten Programme zu beurteilen.

Brüssel, den 13. Dezember 2000.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Jos Chabert

(1) ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.

(2) ABl. C 100 vom 2.4.1996, S. 124.