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Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Neues Wissen, neue Arbeitsplätze"

Amtsblatt Nr. C 014 vom 16/01/2001 S. 0103 - 0113


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Neues Wissen, neue Arbeitsplätze"

(2001/C 14/21)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss auf seiner Plenartagung am 27. April 2000 gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung, eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

Gemäß Artikel 11 Absatz 4 und 19 Absatz 1 der Geschäftsordnung setzte der Ausschuss einen Unterausschuss zur Vorbereitung seiner Arbeiten zu diesem Thema ein.

Der Unterausschuss nahm seinen Stellungnahmeentwurf am 2. Oktober 2000 an. Berichterstatterin war Frau Engelen-Kefer, Mitberichterstatter Herr Morgan.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 376. Plenartagung (Sitzung vom 19. Oktober 2000) mit 83 gegen 23 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Die Union hat sich auf dem Lissabonner Ratsgipfel am 23. und 24. März 2000 ein neues strategisches Ziel für das kommende Jahrzehnt gesetzt: "Das Ziel, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen(1)."

1.2. Die Umsetzung der in Lissabon gefassten Beschlüsse wird im Arbeitsprogramm der französischen Präsidentschaft einen zentralen Platz einnehmen. Dabei legt die französische Ratspräsidentschaft den Schwerpunkt auf folgende Themen:

- Annahme einer sozialen Agenda, d. h. eines neuen Sozialpolitischen Aktionsprogramms für die nächsten 5 Jahre;

- stärkere Schwerpunktsetzung in der Wirtschaftspolitik;

- führende Rolle Europas in der Informationsgesellschaft;

- Schaffung eines echten europäischen Wirtschaftsraums.

An seine Stellungnahme zur Tagung des Europäischen Rates von Lissabon(2) anknüpfend, möchte der WSA mit dieser Initiativstellungnahme einen konkreten Beitrag zur Konferenz "Neues Wissen - neue Arbeitsplätze" leisten, die am 8. November 2000 in Paris stattfinden wird.

2. Neues Wissen

2.1. Informationsgesellschaft

2.1.1. Niemand kann mehr bestreiten, dass das Industriezeitalter der Herren Ford und Taylor dem Informationszeitalter Platz gemacht hat. Durch die Automatisierung der Büroarbeit und der industriellen Prozesse sowie die neuen, auf Datenaustausch gestützten Betriebsabläufe wie z. B. EDI haben sich die Art der Arbeit und die Struktur der Unternehmen und Organisationen gewandelt.

2.1.2. Nicht so klar begriffen wurde jedoch die Bedeutung, die dies für die Erwerbstätigen hat, unabhängig davon, für welche Art von Organisation oder in welchem Sektor sie arbeiten - öffentlich oder privat, verarbeitendes Gewerbe oder Handel, Produktion oder Dienstleistungen.

2.1.3. Die Informationsverarbeitung selbst hat sich durch die Konvergenz des Technologie-, Medien- und Telekommunikationssektors (TMT) weiterentwickelt. Das Rohmaterial dieser Branchen ist Information in all ihren multimedialen Erscheinungsformen. Diese Informationen - bzw. Daten in ihrer maschinell umgesetzten Form - sind unpersönlich. Wissen hingegen ist personengebunden. Wissensarbeiter lassen sich aufgrund der Art und Weise, wie sie Informationen persönlich umsetzen und verwenden, voneinander unterscheiden und in Kategorien einstufen.

2.2. Wissen und Information

2.2.1. Das herausragende Merkmal der Informationsgesellschaft/der neuen Wirtschaft etc. besteht darin, dass dem Humankapital größere Bedeutung zukommt als den Sachanlagen.

2.2.2. Zu den Investitionen in die Menschen gehört auch die Entwicklung ihrer individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten. In der vorliegenden Stellungnahme werden diese Fähigkeiten und Fertigkeiten als "Wissen" definiert.

2.2.3. Wissen ist dynamisch. Es nimmt durch Lernen, Erfahrung und neue Informationen zu. Die Rolle des Lernens - insbesondere im Rahmen des Bildungswesens - besteht darin, die theoretischen Grundlagen, Regeln und Prinzipien zu vermitteln, anhand derer anschließend Informationen gesammelt, analysiert und verwendet werden. Die Menschen verwenden ihr Wissen zur Informationsverarbeitung, um ihre Arbeit verrichten zu können. "Neues Wissen" ist somit das durch die Informationstechnologie unterstützte Wissen.

2.2.4. Nun muss dafür gesorgt werden, dass möglichst viele Arbeitnehmer - bzw. im weiteren Sinne Bürger - diese Daten in verfügbare Informationen und anschließend in verwertbares Wissen umsetzen können.

2.2.4.1. Ist ein Unternehmen oder eine Organisation durch die TMT einmal umgestaltet worden, so werden all seine Daten, Vorschriften und Arbeitsabläufe in Computern gespeichert sein. Sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit den Kernaufgaben des Unternehmens oder der Organisation werden an Computerarbeitsplätzen ausgeführt werden, die mit seinem Informationssystem verbunden sein werden.

2.2.4.2. Unternehmen und Arbeitnehmer müssen sich dann an Arbeitsmethoden anpassen, die durch ihre Beziehung zu Informationssystemen bestimmt werden. Die Arbeitsplätze werden umgestaltet, die Aufgaben neu definiert. Diese Veränderungen veranlassen alle Beteiligten, sich anzupassen - sie benötigen "neues" Wissen.

2.2.4.3. Derzeit entsteht eine neues System von Arbeitsplätzen und Aufgaben. Auf der einen Seite des Spektrums ist der Inhalt der Arbeit, dass Regeln, Grundsätze und Vorschriften für die Programmierung von Computern festgelegt werden. Dies beinhaltet nicht das eigentliche Programmieren der Computer, sondern eine Arbeit von Akademikern. Für die Aufgaben auf der anderen Seite des Spektrums werden u. a. Computerarbeitsplätze genutzt, um nach den für die Organisation geltenden Regeln und Vorschriften zu handeln.

2.2.4.4. Auf diese Weise führt neues Wissen zu neuen Arbeitsplätzen. Informationssysteme schaffen ein neues Arbeitsumfeld. Die Interaktion mit diesen Systemen führt zu neuen Aufgaben, neuen Arbeitsplätzen und zu einer Neudefinierung der bisherigen Arbeitsplätze.

2.2.5. Das "Neue Wissen" verändert alle Wissensdisziplinen, insbesondere die Biotechnologie und Genetik mit zahlreichen neuen Möglichkeiten; daher sind neue Dimensionen ethischen Verhaltens und eine erweiterte Anwendung des Grundsatzes der Vorsorge gefragt.

2.3. Spielregeln in der Wissensgesellschaft verändern sich

2.3.1. Klassische Wettbewerbsfaktoren und auch die Entfernung verlieren an Bedeutung. Die Beschränkung durch die Entfernung ist durch die Telekommunikation aufgehoben worden. Es zählen weniger Größe oder Kosten, sondern mehr Kreativität und Flexibilität. Größte Bedeutung werden die Gründung und Entwicklung von KMU und der von ihnen geleistete Beitrag haben. Die KMU sind Quelle zahlreicher Innovationen. Manche größere Unternehmen versuchen KMU zu übernehmen, um ihre Marktführerschaft zu behalten und auszubauen.

2.3.2. Zum wichtigsten Wettbewerbsvorteil einer Organisation(3) wird ihre Lernfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, aus vorhandenem Wissen möglichst rasch neues Wissen zu erzeugen, also Ideen und Innovation. Der Preis, den Informationen bzw. Wissensprodukte auf dem Markt erzielen, hängt weniger von der aufgewandten Arbeitszeit ab als von der Exklusivität, die sie u. U. nur für kurze Zeit innehat.

2.4. Innovationen erfordern ein grundlegend anderes Klima als es Management- und Unternehmensformen zu bieten vermögen, die vor 100 Jahren eingeführt wurden, um die Produktion von Waren effizient zu organisieren. Das System von Anweisung, Gehorsam und Kontrolle wird mehr und mehr durch flexible und partizipative Kooperationsformen ersetzt werden müssen, in denen sich Wissen und individuelle Fähigkeiten effektiver entfalten können.

2.5. Bezüglich der sozialen Beziehungen und des Managements werden die Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmer einem fortgesetzten Wandel unterliegen. Das Hauptaugenmerk wird auf interdisziplinärer Zusammenarbeit liegen (u. a. in der Fahrzeugherstellung, im Gesundheitswesen). Die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern und ihrer Organisation werden sich sicher erheblich ändern. Der Arbeitsort wird ebenfalls immer vielgestaltiger mit einem wachsenden Anteil an Heimarbeitsplätzen. Damit werden auch solche Arbeitnehmer von wissensbasierten Organisationen unter Vertrag genommen werden können.

2.6. Rat und Parlament stimmen darin überein, die Bildungs- und Ausbildungssysteme entsprechend dem neuen Bedarf der Wissensgesellschaft zu reformieren, die Koordinierung einer aktiven und aktivierenden Beschäftigungspolitik auf europäischer Ebene weiter zu vertiefen, die sozialen Sicherungssysteme zu modernisieren und insgesamt die Sozialpolitik darauf auszurichten, die soziale Integration zu fördern. Der WSA stimmt mit diesem Ansatz voll überein und ist der Auffassung, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit grundlegende Voraussetzung für die Teilnahme aller an der Wissensgesellschaft ist. Der beste Schutz vor sozialer Ausgrenzung ist ein qualitativ guter Arbeitsplatz.

3. Beschäftigung in einer wissensbasierten Gesellschaft

3.1. Das letzte Jahrzehnt war in der EU ein Jahrzehnt der Massenarbeitslosigkeit. Auf den ersten Blick scheint es, als ob neue Techniken die Ursache für diese Arbeitsplatzverluste seien. Technik wirkt jedoch nur dann als Jobkiller, wenn sich Innovationen auf Rationalisierung und Substitution beschränken. In der EU war bisher die Globalisierung nicht im ausreichenden Maß von Innovation begleitet. Das arbeitsplatzschaffende Potential der TMT und ihrer Anwendungen wurde bisher zu wenig erschlossen.

3.2. Das neue Wissen, die neuen Technologien und die neuen Organisationsformen schaffen, verändern und vernichten Arbeitsplätze in sämtlichen Sektoren. Die Schnelligkeit, mit der sich Wirtschaft und Gesellschaft der EU an diese neuen Realitäten anpassen und die Fähigkeit der europäischen Unternehmen und Organisationen, die Produktivität der Arbeitskräfte zu erhöhen, wird maßgeblich sein für die Schaffung neuer Arbeitsplätze wie auch für die Ertragskraft dieser Arbeitsplätze. Wichtig wird jedoch sein, wie schnell Arbeitsplätze und Arbeitsinhalte neu definiert und an das Informationszeitalter angepasst werden können.

3.3. Außerdem entstehen durch die Informationsgesellschaft neue Bedürfnisse, die nur durch neue Arbeitsplätze befriedigt werden können. Es gibt keinen Grund zu der Annahme, dass es in Zukunft kein Wachstum mehr geben werde. Das gilt u. a. für folgende Branchen:

- Technologie, Medien, Telekommunikation (TMT),

- Bildung, Gesundheit, Fitness und Lebensart,

- Unterhaltung, Tourismus und Freizeitindustrie allgemein,

- Handel, Verkehr und Finanzdienstleistungen,

- Umwelt und Wohnen und

- häusliche, personenbezogene und unternehmensnahe Dienstleistungen.

3.4. Mit neuen Beschäftigungsmodellen, neuen Arbeitsbeziehungen, neuen Aktivitäten im Privatleben und Arbeitszeitregelungen verändert sich das Bild des gesellschaftlichen Lebens radikal. Will die EU den Ethos ihres Gesellschaftsmodells bewahren, so muss sie dieses Modell grundlegend verändern, um es an die Gegebenheiten der Wissensgesellschaft im 21. Jahrhundert anzupassen.

3.5. Die TMT-Branche

3.5.1. Die wissensbasierte Wirtschaft ist stark abhängig von der TMT-Branche. Alle im "Kernbereich" Beschäftigten werden mit elektronischen Geräten arbeiten, die über Netze mit Informationsquellen verbunden sind.

3.5.2. Die Bereitstellung von TMT-Ausrüstungen und -dienstleistungen ist daher eine der großen Beschäftigungschancen im Informationszeitalter. Noch größere Auswirkungen können die TMT auf die Zweige der "alten Wirtschaft" haben, denn die Unternehmen der alten Wirtschaft müssen sich über die TMT selbst umwandeln, ansonsten besteht für sie die Gefahr, vom Markt verdrängt zu werden.

3.5.3. Auch jetzt noch gibt es eine enorme Deckungslücke bezüglich des Bedarfs an qualifizierten Bewerbern für die Besetzung von Stellen in der IT-Branche. Dort sind wichtige, interessante Arbeitsmöglichkeiten entstanden. Die Mitgliedstaaten sollten die zur Besetzung dieser Stellen benötigten Menschen mobilisieren. Es besteht die Möglichkeit, Beschäftigungsinitiativen der öffentlichen Hand, Initiativen der Privatwirtschaft über die Lehrlingsausbildung und Initiativen der IT-Branche über deren eigene Einrichtungen für allgemeine und berufliche Bildung einzuleiten. Generell wird der Bildungsplanung eine immer stärkere Bedeutung zukommen.

3.5.4. Die TMT fördern zudem die Gründung neuer Wirtschaftsunternehmen ("Business to Business", "Business to Consumer", "Consumer to Consumer") auf zahlreichen Gebieten. Damit die Volkswirtschaften der EU davon profitieren können, muss für Unternehmensgründung, Wagniskapital und KMU ein günstiges Umfeld geschaffen werden(4). Kommt es nicht zu zahlreichen Firmengründungen, so wird das eEuropa nicht entstehen können.

3.6. Beschäftigung im Dienstleistungsbereich

3.6.1. Es wird zahlreiche Kategorien der Arbeit im Dienstleistungsgewerbe geben und diese werden sich ständig fortentwickeln.

3.6.2. Wichtige Bereiche der auf Wissen basierenden Arbeit werden Bedeutung haben für die Kernaufgaben der Organisation. Die Beschäftigten werden Arbeitsplätze nutzen, von denen aus sie über Online-Netze mit den Informationssystemen ihrer Organisation verbunden sein werden. Auf Ebene der Organisation und der Berufsbildung muss alles dafür getan werden, dass bestimmte Arbeitnehmer nicht durch ihre Computerterminals "gesteuert" werden.

3.6.3. Gewisse Kategorien der Arbeit im Dienstleistungsgewerbe werden, wenngleich sie von Nutzen für die Organisation sind, nach außen vergeben werden (z. B. gastronomische Versorgung, Reinigung, Pflege von Außenanlagen, Sicherheitsdienste usw.). Diese Tätigkeiten sind dadurch gekennzeichnet, dass keine Onlineverbindung zu den wichtigen Informationssystemen der Organisation besteht. Unabhängige Auftragnehmer sind ein wichtiger Faktor der neuen Wirtschaftsordnung. Auch an der Spitze dieser Unternehmen wird Wissensarbeit zu leisten sein. Bestimmte Risiken der Auftragsvergabe sollten jedoch nicht übersehen werden.. Dabei muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Beibehaltung integrierter Dienste und der Vergabe nach außen gefunden werden.

3.6.4. Die Erbringung personengebundener und häuslicher Dienstleistungen ist ein Wachstumsbereich, der durch die Qualifikation und das Tätigwerden professioneller Dienstleister noch profitieren wird. Bestimmte Dienstleister erbringen maßgeschneiderte Leistungen für andere Arbeitnehmer. Da diese Arbeitnehmer TMT nutzen, um sich in ihrer Arbeit zunehmend rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche engagieren zu können, entsteht ein wachsender Bedarf an Service- und Hilfsleistungen.

3.6.5. Die sich ändernden Werte in der Gesellschaft und die zunehmende Zahl berufstätiger Eltern lassen die Nachfrage nach Dienstleistungen außerhalb des Hauses und der normalen Arbeitszeiten noch weiter wachsen, insbesondere nach Bankdienstleistungen, medizinischer Betreuung, Bildung und Leistungen der Kommunen.

3.6.6. In den Sektoren, in denen Fachkräftemangel herrscht, sind die Gehälter relativ hoch. Sie werden voraussichtlich weiter so hoch liegen und es wird sich kaum vermeiden lassen, dass sich die Schere zwischen den Einkommen hochqualifizierter Arbeitnehmer und den Einkommen der weniger qualifizierten Arbeitnehmer weiter öffnet. Die Einkommen der Beschäftigten des Dienstleistungsgewerbes werden an Produktivitätsverbesserungen geknüpft sein, die wiederum zum größten Teil davon abhängen werden, ob sie gemanagt, motiviert und ausgebildet werden.

Dieser Trend wird auch die Nachfrage nach Fachkräften in diesen Branchen und die Nachfrage nach entsprechender Ausbildung wachsen lassen.

3.7. Innovation

3.7.1. Die Informationstechnik ist eine Schlüsseltechnologie, die viele Innovationen erst möglich macht. Die spezifischen Vorteile machen Innovationen im Informationssektor aber auch leichter kopierbar, sodass nur ein hohes Innovationstempo Vorsprung sichert. Stabiles Wachstum entsteht hier daher vor allem durch Dynamik.

3.8. Früher entstanden Innovationen meist Schritt für Schritt. Entwicklungs-, Produktions- und Marketingabteilungen waren linear verbunden, die externe Zuarbeit gering. Heute entstehen Innovationen aus vielen Quellen, sowohl internen wie externen. Der ganze Prozess ist viel flexibler und marktorientierter. Innovative Firmen haben teils keinen Erfolg, weil sie isoliert bleiben.

3.9. Ohne Forschung sind viele Innovationen nicht denkbar, aber Forschung ist nicht schon per se Innovation. Gerade junge Unternehmen, die Hoch- und Spitzentechnologie nutzen und entwickeln, brauchen effektive Verbindungen zur Forschung. Sie brauchen nützliche Ideen, Prototypen und qualifizierte Mitarbeiter. Der staatlich geförderten Forschung kommt eine wichtige Unterstützungs- und Vorbereitungsfunktion zu. Der WSA regt die Bildung und Förderung von Kompetenzzentren an, um anwendungsfähige Ergebnisse sichtbar zu machen und den Transferprozess effektiver gestalten zu können(5). Auch die Beratungsdienstleistungen für junge Unternehmen sollten ausgebaut werden.

3.10. Der WSA unterstützt die Bemühungen des Rates, die nationalen und gemeinsamen Forschungsprogramme besser zu vernetzen sowie die Spitzenforschung und -entwicklung zu verbreiten. Dies gilt ebenso hinsichtlich der angestrebten Entwicklung offener Methoden zur Koordinierung des Benchmarkings der Forschungs- und Entwicklungspolitik und der Beseitigung von Hindernissen für die Mobilität von Forschern in der EU.

3.11. Die Förderung eines qualitativen, nachhaltigen Wirtschaftswachstums ist Grundlage für die Verbesserung der Beschäftigungslage in Europa: Bei Verzicht auf Wirtschaftswachstum können die aktuellen Probleme keinesfalls bewältigt werden. Das EU-weit angestrebte Ziel von mindestens 3 % Wachstum muss daher erreicht werden. Über quantitative Ziele hinaus brauchen wir soweit wie möglich auch qualitative Ziele, um nachhaltige Effekte erzielen zu können(6).

3.12. Nachhaltige beschäftigungspolitische Erfolge stellen sich nur bei einer langfristig angelegten konsistenten Gesamtpolitik ein. Die verschiedenen Prozesse der europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungsstrategie (Luxemburg, Cardiff, Köln) räumen dem Zusammenwirken von Wirtschafts-, Finanz-, Geld- und Arbeitsmarktpolitik sowie der Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen eine hohe Priorität bei. Die nationalen Aktionspläne zeigen aber auch, dass die Umsetzung der Beschäftigungsstrategie noch verstärkt werden muss, damit die Chancen der Informationsgesellschaft besser genutzt werden können.

4. Bildung und Weiterbildung in der Wissensgesellschaft

4.1. Jede Innovation lebt vor allem von den Qualifikationen und der Motivation der Beteiligten. Ein wesentliches Element der europäischen Politik gerade auch im Hinblick auf die Notwendigkeit, Arbeitsplätze und Arbeitsinhalte in Europa an das Umfeld in der Informationsgesellschaft anzupassen, ist daher die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit durch eine umfassende Qualifizierungspolitik. Selbst wenn alle anderen Elemente der Innovation optimal funktionieren, könnten ohne ein gutes Angebot von Fachkräften keine ausreichenden Arbeitsplätze entstehen(7).

4.2. Der Übergang zur Informations- und Wissensgesellschaft verlangt nicht nur eine quantitative Ausweitung von Investitionen in Bildung, sie konfrontiert die Bildungspolitik zugleich mit völlig neuen qualitativen Anforderungen. Sie verlangt eine grundlegende Neubestimmung und Neugestaltung von Bildung und Lernen.

4.2.1. Durch kontinuierliche Bemühungen im Bildungswesen (Primar- und Sekundarstufe und Hochschulen) muss sichergestellt werden, dass die Schüler aller Stufen und die Studenten beraten und in die Lage versetzt werden, ihr Potential zu realisieren. Zusätzlich muss der sozialen Kompetenz besondere Beachtung geschenkt werden und eine breite Allgemeinbildung als Grundlage für das lebenslange Lernen vermittelt werden.

4.2.2. Wichtig ist, dass Möglichkeiten des lebenslangen Lernens geschaffen werden, um sowohl die Berufsausbildung in bestehenden Disziplinen zu fördern als auch Männern und Frauen die Gelegenheit zu geben, in neue Disziplinen vorzustoßen. Dafür werden die Unterstützung durch den Arbeitgeber wie auch Bildungsangebote der Schulen (Primar- und Sekundarstufe) und Hochschulen außerhalb der Arbeitszeiten erforderlich sein.

4.3. Der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit erfordert lebenslanges Lernen. Jede und Jeder muss gute Möglichkeiten bekommen, sich selbst beschäftigungsfähig zu halten. Neue Lehr- und Lernarrangements sind zu entwickeln, mit denen das Lernen selbst bestimmt, selbst gesteuert, und in vernetzten Strukturen umgesetzt werden kann. Darüber hinaus müssen geeignete Strukturen für lebensbegleitendes Lernen bereitstehen; ebenso muss die Transparenz und Beratung für Lernprozesse gestärkt werden. Auf nationaler wie EU-Ebene sollten realistische Konzepte zur umfassenden Förderung des lebenslangen Lernens entwickelt werden.

4.4. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU und ihre wirtschaftspolitischen Leitlinienfordern gleichermaßen bessere Anreize für Investitionen in "Humankapital". In diesen Leitlinien sollten die Mitgliedstaaten - und soweit möglich Unternehmen, Gewerkschaften und andere Beteiligte - aufgefordert werden, über ihre Anstrengungen zugunsten des "Humankapitals" zu berichten und die Ziele konkretisiert und dynamisch fortzuschreiben. Der WSA regt eine systematische Beobachtung der "besten Verfahren" an und ist bereit, in diesem Zusammenhang eine entsprechende Rolle zu übernehmen.

4.5. Er begrüßt auch, dass in den Beschäftigungsleitlinien der EU eine Ausrüstung aller Schulen und ein Internetzugang für alle Schüler bis zum Ende des Jahres 2002 gefordert werden. Schülern und Bildungseinrichtungen sollte ein kostenloser Internet-Zugang ermöglicht werden. Insbesondere für bildungsferne Personengruppen müssen neue Wege zur Qualifizierung für den IT-Bedarf und zur Förderung der beruflichen Mobilität beschritten werden.

4.6. Um den neuen Arbeitsanforderungen gerecht werden zu können, werden neben informationstechnischem Wissen und Medienkompetenz auch soziale Kompetenz wie Kommunikations- und Teamfähigkeit zu Schlüsselfaktoren. Die informationstechnische Bildung und Förderung sozialer Kompetenzen muss dabei an den allgemeinbildenden Schulen beginnen und eine ständige Begleitmaßnahme in allen weiteren Ausbildungs- und Erwerbsphasen sein. Der rasche technologische Wandel erfordert es, dass insbesondere die Systeme der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung ständig angepasst werden. Neben der Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an zukunftsfähigen Ausbildungsplätzen ist daher die sinnvolle Verknüpfung von allgemeiner Bildung, beruflicher Erstausbildung und Weiterbildung im Sinne eines "lebenslangen Lernens" eine zentrale Aufgabe in der europäischen Beschäftigungspolitik.

4.7. Bildungssysteme müssen offen sein, damit alle eine Chance auf einen Job in der Informationsgesellschaft haben. Den bisher nicht erreichten Gruppen sind Zugänge zu neuen Lernmöglichkeiten zu eröffnen, wozu auch der sozial verantwortliche Umgang mit den Informationstechnologien gehört. Modelle der Berufsbildung bei der Förderung der sozialen Eingliederung benachteiligter Gruppen sollten gefördert und die Chancengleichheit von Frauen und Männern sichergestellt werden. Der Ausschuss unterstützt die Bemühungen des Rates zur wirksameren Bekämpfung des Analphabetentums.

4.8. Die vielfach unzureichenden Ausbildungsaktivitäten sowie die nur schleppende Anpassung von Aus- und Weiterbildungsstrukturen sind in einigen Ländern Ursache für die vielbeschworene Qualifizierungslücke geworden. Insbesondere bei einigen IKT-Berufen mit Universitätsabschluss übersteigt die starke Nachfrage das Angebot an entsprechend qualifizierten Personen deutlich. Initiativen in diesem Qualifikationsspektrum sind angesichts weltweiter Konkurrenz um diese Arbeitskräfte in einigen EU-Ländern notwendig. Auch wenn Anwerbung kurzfristig mögliche Engpässe überbrücken kann, muss mittel- und langfristig die Lösung in der nachhaltigen Aktivierung und Qualifizierung des eigenen Potentials liegen. Der Ausschuss schlägt daher in allen Mitgliedstaaten eine Ausbildungs- und Weiterbildungsoffensive für IT-Qualifikationen mit nachprüfbaren Zielen vor.

4.9. Derzeit werden in den meisten Mitgliedstaaten wesentlich mehr Männer als Frauen in Berufen der Informationsgesellschaft ausgebildet. Es besteht dringender Bedarf, Frauen zur Wahl solcher Berufe zu ermutigen und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern.

4.10. Bildungsangebote und -nachfrage sollten systematischer rückgekoppelt werden. So müssen die Universitäten ihren Studenten mehr und praxisgerechte Auswahl bieten, um sie beschäftigungsfähiger zu machen. Das Angebot von Aufbaustudiengängen sollte ausgebaut werden. Die Zulassungsbedingungen müssen einfach und möglichst offen sein. Gleichzeitig sollten auf europäischer Ebene Studium, Lehre und Forschung durch gemeinsame Standards und gegenseitige Anerkennung von Ausbildungsgängen, Auslandsaufenthalten und Abschlüssen gefördert werden. Auch in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind anerkannte Qualifikationsstandards erforderlich, die den Wert der beruflichen Qualifizierung unabhängiger von der Produktpalette, von dem einzelnen Unternehmen sowie von der jeweiligen Arbeitsmarktsituation machen. Der Ausschuss setzt sich für eine deutliche Ausweitung des Angebots an grenzüberschreitenden Praktikumsplätzen im Rahmen der IKT-Ausbildung ein. Patenschaften von Unternehmen im IKT-Bereich mit Bildungseinrichtungen sollten ausgebaut werden.

4.11. Interaktives Lernen zwischen Lehrern und Schülern im IKT-Bereich ist unerlässlich. Lehrer sollten ermuntert werden, praktische Erfahrungen in Unternehmen und Verwaltungen zu sammeln und die Aneignung der notwendigen Fähigkeiten im Sinne lebenslangen Lernens gefördert werden. Der Ausschuss regt ein anerkanntes allgemeines System für den Nachweis von Kompetenzen der Wissensgesellschaft an. Zusatzqualifikationen im Bereich Information und Kommunikation sollten mit europaweit anerkannten Zertifikaten versehen sein.

5. Innovation in Unternehmen und Organisationen(8)

5.1. Bei der Herausbildung der Wissensgesellschaft geht es aber nicht nur um eine "lernende Gesellschaft", sondern auch um "lernende Unternehmen" und "lernende Organisationen", die kreativ die Chancen der Technik nutzen.

Die Unternehmen und sonstigen Organisationen selber tragen Verantwortung, die Herausbildung der Wissensgesellschaft aktiv zu fördern, indem sie durch entsprechende betriebliche Weiterbildungsangebote das lebensbegleitende Lernen unterstützen.

5.2. Darüber hinaus werden derzeit die Strukturen von Unternehmen und Organisationen selbst entsprechend den neuen Anforderungen der Wissensgesellschaft modernisiert. Durch die Einführung neuer, beteiligungsorientierter Formen der Arbeitsorganisation wird auch das "Lernen in der Arbeit" gefördert. Die alten funktional und hierarchisch gegliederten Organisationen werden durch Netzwerke eher kleinerer Einheiten mit größerer Autonomie abgelöst. Diese Organisationsformen sind lernfähiger, weil hier Kommunikation nicht so viele Barrieren und Hierarchieebenen überwinden muss. Künftig werden sich alle Organisationen auf immer wieder wechselnde Bedingungen einstellen und ihre Aufgaben und Tätigkeiten in Bezug auf Wissen, Fähigkeiten und Erfahrung anpassen müssen.

5.3. Seit der Auseinandersetzung mit japanischen Management-Strategien wissen wir, dass die Innovationsfähigkeit und -kraft der Unternehmen nicht nur technologischgemessen werden kann. Zu den Erfolgsvoraussetzungen gehören mehr und mehr auch soziale Innovationen, das heißt Anpassung der Arbeitsplätze an die Fähigkeiten der Arbeitnehmer und motivationsfördernde Konzepte, die zugleich Eigenverantwortung und mitarbeiterorientierte Führungsstile abfordern.

5.4. Eine wesentliche Rolle für die Gestaltung von Organisationsstrukturen von Unternehmen hat die betriebliche Personalpolitik. Sie kann die Gleichrangigkeit beim Verfolgen technischer, betriebswirtschaftlicher und Arbeits- bzw. Beschäftigungsinteressen herstellen.

6. Soziale Einbindung statt Ausgrenzung

6.1. Grundsätzlich kann die Anpassung der Arbeit und der Aufgaben an die Informationsgesellschaft - das Phänomen "neues Wissen, neue Arbeitsplätze" - sowohl die Integration fördern als auch zu Ausgrenzung führen.

6.2. Die besondere Aufmerksamkeit des WSA gilt den jungen Menschen, die nicht über die zur Bedienung von Computerarbeitsplätzen erforderliche Schreib- und Rechenkompetenz verfügen, den älteren Arbeitnehmern, die Gefahr laufen, von den neuen Arbeitsmitteln überrollt zu werden, und den Behinderten.

6.3. Für letztere kann die Informationsgesellschaft im Großen und Ganzen einen Gewinn bieten. Die beruflichen Tätigkeiten wandeln sich von der Muskel- zu Kopfarbeit, und durch die richtige Anwendung von Informationstechnologien können viele körperliche und geistige Behinderungen ausgeglichen werden. Sozialleistungen für behinderte Menschen müssen auf die Anpassung der IT ausgerichtet werden, während sich für die Arbeitgeber neue Möglichkeiten auftun, ihre Beschäftigungsziele für körperlich oder geistig Behinderte zu erreichen.

6.4. Schulabgänger mit geringen Qualifikationen bilden sich während ihres Erwerbslebens erfahrungsgemäß am wenigsten fort und haben die geringsten Chancen auf Qualifizierung in der Arbeit. Betriebliche Qualifikationsprozesse können die bestehenden Unterschiede zwischen den Bildungs- und Statusgruppen der Beschäftigten meist nicht ausgleichen. Diese Aufgabe obliegt weiter in erster Linie den staatlichen Bildungsangeboten.

6.5. Betriebliche Investitionen in Humanressourcen sollten nicht bei der Karriereplanung für den Führungskräftenachwuchs enden, sondern sollte allen Beschäftigten differenzierte Weiterbildungsangebote offerieren. Diese können sich auf inner- und außerbetriebliche Angebote erstrecken und sollten mit den Beschäftigten - unter Berücksichtigung von Firmen- und individuellen Interessen, abgestimmt sein.

6.6. Für unqualifizierte Arbeitskräfte sind zudem besondere arbeitsmarktpolitische Qualifizierungs- und Eingliederungsstrategien notwendig. Soziale Dienstleistungen sollten dann unabhängig von der Einkommenslage zugänglich sein, soweit sie der Herstellung gleicher Lebenschancen und der Vermeidung sozialer Polarisierung dienen.

6.7. Der demografische Wandel stellt die Wissensgesellschaft gleichfalls vor eine ernste Herausforderung. Die betriebliche Personalpolitik sollte dem Altern der Belegschaften(9) Rechnung tragen und auf präventive Maßnahmen in dieser Hinsichtausgerichtet sein. Spielräume für die Einstellung von Nachwuchskräften schwinden, die neues Wissen in den Betrieb bringen können; bei Verrentungen en bloc kann das Erfahrungswissen der Älteren nicht entsprechend an Jüngere weitergegeben werden.

6.8. In der Informationsgesellschaft sollte ebenso der Förderung von Menschen mit Behinderung größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Mit Hilfe der Informationstechnologien können viele Gruppen behinderter Menschen besser in die Lage versetzt werden, ihre Beschäftigungschancen auch tatsächlich zu nutzen.

6.9. Um innerhalb der EU gleiche Bedingungen für den Zugang zu Wissen und Informationen zu gewährleisten, müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, um das Potenzial der erwerbstätigen Bevölkerung in benachteiligten Gebieten und Randregionen zu entwickeln(10).

6.10. Die unterschiedlichen Chancen zum Zugang zu neuem Wissen, bergen die Gefahr, dass der gesellschaftliche Graben größer werden könnte. Gesellschaftliche Randständigkeit wird nicht nur durch einen Mangel an Ausbildung gefördert, sondern kann auch mit fehlender Akzeptanz neuer Techniken einhergehen, so z. B. bei qualifizierten Angestellten, die mit der neuen Technik nicht klarkommen. Staatliche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sind gefordert, sich dieser Personengruppe mit aller Sorgfalt zu widmen und den Übergang in angemessene Beschäftigung zu unterstützen. Die soziale Integration sollte in der Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungs- sowie der Gesundheits- und der Wohnungspolitik durchgängig Berücksichtigung finden.

6.11. Die Sozialpartner sollten überkommene Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten und Beschäftigten im öffentlichen Dienst überprüfen, sich auf Grundsätze der Reorganisation von Unternehmen verständigen sowie in der betrieblichen Qualifizierungspolitik neue Leitbilder für neue Arbeitsformen und Unternehmensstrukturen verankern.

7. Arbeitsbedingungen in der Wissensgesellschaft

7.1. Arbeitszeitpolitik stellt einen wichtigen Bestandteil einer umfassenden Reform des Arbeitsmarktes dar. Sie kann strukturelle Veränderungen sinnvoll ergänzen und politisch akzeptabler machen.

7.2. Flexible Arbeitszeitregelungen, die den Bedürfnissen des Unternehmens und der Arbeitnehmer Rechnung tragen, können die Lebensqualität der Beschäftigten steigern und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärken.

7.3. Die Arbeitnehmer können von arbeitszeitpolitischen Maßnahmen profitieren, wenn Familie und Beruf besser vereinbart, Beschäftigung gesichert und Dequalifikation vermieden wird.

7.4. Bei arbeitszeitpolitischen Veränderungen gilt es, qualifikationsbedingte Engpässe auf der Seite des Arbeitsangebots zu vermeiden. Innerhalb der geltenden Arbeitszeitregelungen sind auch ausreichende Planungszeiträume zu sichern und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen.

7.5. Die Verknüpfung von Arbeitszeitgestaltung und beruflicher Qualifizierung kann innovative Prozesse auslösen. Grundidee ist, einen bestimmten Teil der Arbeitszeit für berufliche Weiterbildung einzusetzen. Vorbilder für derartige Verbindungen gibt es insbesondere in den nordeuropäischen Ländern, wie z. B. Arbeitszeitguthaben, Wissenskonten und Job rotation.

7.6. In vielen Ländern ist das Potential freiwillig gewählter Teilzeitarbeit noch längst nicht ausgeschöpft. EU-weit sind etwa 6 % der erwerbstätigen Männer teilzeitbeschäftigt und ein Drittel der erwerbstätigen Frauen.

7.7. Wo Vollzeitarbeit die Norm ist, könnten sich Management und betriebliche Interessenvertretung veranlasst sehen, eigene betriebliche Förderpläne für den Ausbau von akzeptierter Teilzeit und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu entwickeln. Die Chancen für vermehrte Teilzeit stehen gut, wenn die Sozialparteien Teilzeitinitiativen in praktische Maßnahmen umsetzen.

7.8. Mit den neuen Unternehmensmodellen breiten sich überall Arbeitsformen aus, die wir bisher "atypisch" nannten: Befristete Arbeit, Telearbeit, Honorarvertragsarbeit und andere Formen mehr oder weniger frei gewählter Selbständigkeit. In der Wissensgesellschaft steht das Einkommen nicht mehr in so direkter Beziehung zur investierten Arbeitszeit, sondern hängt in stärkerem Maße ab vom Geschick, der Originalität und der Schnelligkeit, neue Probleme zu identifizieren und sie zu lösen.

7.9. In einigen Mitgliedstaaten wächst mit dieser Differenzierung der Kreis der Erwerbstätigen, die nicht oder nur unzureichend in die staatliche soziale Sicherung einbezogen sind. Solche Lücken in der sozialen Sicherung müssen beseitigt werden.

7.10. Die Entwicklung der Wissensgesellschaft verändert das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Staat hinsichtlich ihrer Verantwortung für die allgemeine und berufliche Bildung. Sie veranlasst die Unternehmen zudem, ihre eigenen Konzepte zu überdenken.

7.11. Für Arbeitskräfte mit Hochschulbildung stammt der Großteil ihrer Berufsbildung, ausgenommen arbeitsplatz- und unternehmensspezifisches Wissen, aus dem staatlichen Bildungssystem. Von solchen Fähigkeiten sind die Unternehmen am stärksten abhängig und in der Regel können es sich im Wettbewerb stehende Arbeitgeber nicht leisten, dass diese im Hochschulwesen erworbenen Fähigkeiten nicht auf dem neuesten Stand gehalten werden.

7.12. Die Ausbildung der anderen Arbeitnehmer ist grundsätzlich nicht abgeschlossen. Sie benötigen daher spezifische Berufsbildung und eine breiter angelegte persönliche Entwicklung. Der Ausschuss hegt die Befürchtung, dass Arbeitgeber ihre breiter angelegten Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung aus Kostengründen reduzieren oder aufgeben könnten oder dass die irrige Ansicht an Boden gewinnen könnte, die Ausbildungsinvestitionen könnten durch Abwerbung ihrer Beschäftigten verloren gehen. Da die Arbeitnehmer voraussichtlich jene Arbeitgeber bevorzugen werden, die ihre Kompetenzen und ihren beruflichen Werdegang fördern, und da "entwickelte" Arbeitnehmer vielseitiger einsetzbar sind, fordert der Ausschuss die Unternehmen auf, ihre Anstrengungen der beruflichen Bildung deutlich zu verstärken, um in der Wissensgesellschaft wettbewerbsfähig zu sein. Neben der Verantwortung der Unternehmen steigt die Mitverantwortung des Einzelnen, sich durch Eigeninitiative zur Weiterbildung beschäftigungsfähig zu halten.

7.13. Vor dem Hintergrund flexibler Arbeitsverhältnisse sollten neben ökonomischen auch soziale Kriterien Maßstab für die Gestaltung der Flexibilität sein. Die vielfältigen Wünsche der Arbeitnehmer, die Arbeitszeiten entsprechend individuellen Lebensumständen zu variieren, sollten stärker als bisher Berücksichtigung finden. Dass Flexibilität und Sicherheit des Arbeitsplatzes kein Gegensatz sein müssen, belegen Konzepte der "flexicurity".

7.14. Eine der sichtbarsten Indikationen für die Veränderungen von Arbeitsorganisation und Normalarbeitsverhältnis ist die sich entwickelnde Telearbeit. Eine neue Studie zeigt, dass in Europa ungefähr sechs Millionen Menschen in Telearbeits-Verhältnissen arbeiten. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass bei entsprechenden Rahmenbedingungen, die Rechte und Pflichten von Telearbeitern und ihren Arbeitgebern absichern, die Telearbeit gefördert werden kann.

7.15. Die Beziehungen Arbeitgeber-Arbeitnehmer in ihren verschiedenen Ausprägungen (u. a. Kollektivverhandlungen, Betriebsvereinbarungen) sind ständig an die sich in der Wissensgesellschaft ergebenden neuen Bedingungen anzupassen und entsprechend zu gestalten.

8. Sicherung und Umbau des Sozialstaates

8.1. Das soziale Sicherungssystem hat eine soziale und ökonomische Funktion zugleich. Soziale Leistungen liefern z. B. wichtige Vorleistungen für den privaten Produktionsprozess (wie Qualifizierung). Sie fangen auch die mit dem Strukturwandel verbundenen Probleme in beachtlichem Umfang auf.

8.2. Der Strukturwandel kann sich viel reibungsloser vollziehen, wenn individuelle Risiken adäquat abgefedert und die Chancen für einen beruflichen Neuanfang durch aktive Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit erhöht werden. Ein modernisiertes System sozialer Sicherung ist eine Grundlage für eine dynamische Wirtschaftsentwicklung, die den sozialen Zusammenhalt fördert.

8.3. Mit dem Wandel von Arbeits- und Entlohnungsformen und mit wachsendem Anteil elektronischer, kaum greifbarer Transaktionen könnten jene staatlichen Steuer- und Abgabensysteme erodieren, die an ein bestimmtes Unternehmen und eine räumliche Verbindung mit dem Arbeitsplatz gebunden sind. Der WSA fordert die Kommission auf, diese Aspekte sorgfältig zu analysieren. Einer schnellen und globalen Lösung bedarf auch die nicht diskriminierende Besteuerung des traditionellen Handels gegenüber dem elektronischen Handel.

Hierzu zählen auch Sicherheitskonzepte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Informationsgesellschaft einschließlich des Datenschutzes und des geistigen Eigentums.

8.4. Durch eine Verstärkung vorbeugender Aktivitäten in der Arbeitswelt können sicherlich für Betriebe und soziale Sicherungssysteme beachtliche Folgelasten vermieden werden. Die Chancen der IT im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz müssen genutzt aber auch neue soziale Risiken analysiert werden. Die IT, aber auch die neuen Formen der Arbeitsorganisation führen zwar zu einer Verringerung der körperlichen Belastung, dabei aber gleichzeitig zu einer starken Zunahme von geistiger Belastung und Stress. Zusätzliche Forschung zu Arbeitsbelastungen und -intensität und zum Stress am Arbeitsplatz sollte angestrebt werden.

8.5. Mit dem Bedeutungsverlust des klassischen Betriebs und der Verschiebung sozialer Bezüge vom Arbeitsplatz in die übrigen Lebenssphären, verändern sich die sozialen Risiken. In der Wissensgesellschaft entsteht nicht weniger, sondern ein anderer Bedarf an sozialer Sicherung. Die sozialen Sicherungssysteme sollten im Hinblick auf flexible Arbeitszeiten, Unterbrechungen des Erwerbslebens etc. reformiert und Chancengleichheit dieser flexibel Beschäftigten sichergestellt werden. Es bedarf vielfältiger sozialer Brücken, die einen aktiven Umbau der Gesellschaft unterstützen.

8.6. In den Mitgliedstaaten sind Reformen notwendig, um politische Regelungen stärker mit grundlegenden Entwicklungen im Bereich der Familie und der Arbeitsteilung der Geschlechter sowie des demographischen Wandels mit grundlegenden Veränderungen in der Arbeitswelt in Einklang zu bringen. Hierbei sollte dem Konzept der "flexicurity" größere Bedeutung zukommen. Der Aufbau von Rahmenbedingungen für eine stabile Erwerbszukunft fördert die Verbreitung innovativer Formen der Arbeitsorganisation und der Flexibilität auf den Arbeitsmärkten.

8.7. Die IKT-Industrie weist eine Vorreiterrolle bei der Herausbildung neuer Arbeitsbeziehungen auf, die das System der industriellen Beziehungen verändern werden. Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die Auswirkungen der neuen Techniken und der Internationalisierung auf die betriebliche Kooperation und die Handlungsmöglichkeiten von Gewerkschaften und Betriebsparteien sorgfältig zu untersuchen.

8.8. Die soziale Gleichbehandlung der Telearbeitskräfte sollte sichergestellt und insbesondere ihnen sollte über Unternehmensnetzwerke ein Abruf grundlegender Informationen über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie zu Beteiligungsrechten ermöglicht werden.

8.9. Wenn Arbeit neu definiert wird, muss die Beschäftigungsfähigkeit stärker gefördert werden, um Menschen zu möglichst dauerhaftem Lebensunterhalt zu verhelfen. Je höher die Qualifikation und Beschäftigungsfähigkeit, desto höher auch die Sicherheit, was die Beschäftigungschancen angeht.

9. Zusammenfassung

9.1. Die rasche Entwicklung Wissensgesellschaft betrifft alle Wirtschaftssektoren, Organisations- und Arbeitsstrukturen, die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen. Sie hat tiefgreifende Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Wandel unserer Gesellschaft.

9.2. Das Dreigestirn von neuen Technologien, Medien und Telekommunikation (TMT) strahlt auf alle Bereiche aus, auch wenn es noch viele Berufe und Tätigkeiten geben wird, in denen diese nicht direkt eingesetzt werden. Der Beschleunigungseffekt tritt vor allem dadurch ein, dass TMT die Verbreitung des Wissens und die globale Verfügbarkeit expotential erhöht.

9.3. Die Wissensgesellschaft eröffnet ein beachtliches Gestaltungspotential und die Chance, die EU zu einem wettbewerbsfähigen und dynamischen Wirtschaftsraum zu machen. Um die Chancen zu Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft wirksam zu nutzen, müssen insbesondere gemeinsame Anstrengungen zu einer besseren und breiteren Qualifizierung unternommen werden.

9.4. Eine breite Qualifizierung in den neuen TMT gehört heute zu den grundlegenden Fähigkeiten, die Jede(r) beherrschen muss, genauso wie Schreiben, Lesen und Rechnen. Denn die Chancen für eine optimale Beschäftigungswirkung können nur genutzt werden, wenn auf allen Ebenen Fachkräfte gebildet werden und jeder die Möglichkeit erhält, seine Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten und zu erweitern. Damit müssen die Einzelnen in starkem Maße neue Verantwortung übernehmen.

9.4.1. Für optimale Leistungen der Beschäftigten bedarf es eines Schul- und Hochschulsystems, das allgemeine und berufliche Bildung für die Wissensgesellschaft vermittelt. Wir brauchen Unternehmen, die in das Humankapital investieren, indem sie ihr Personal entwickeln und ausbilden. Berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind mehr als Schlagwörter - sie bedeuten wirtschaftliches Überleben im Zeitalter der Globalisierung.

9.5. Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen der Wissenschaft verstärkt sich die Notwendigkeit einer aktiven, vorausschauenden und von den wesentlichen Akteuren aus Wirtschaft und Gesellschaft unterstützten Beschäftigungsstrategie, die ein neues Gleichgewicht zwischen den Investitionen in Humanressourcen und Investitionen in Maschinen, Anlagen und Infrastruktur schafft.

9.6. Neues Wissen, technische Innovationen und soziale Innovationen müssen Hand in Hand gehen, um den Weg zu einer lernenden Gesellschaft, zu lernenden Unternehmen, zu einem lernenden Arbeitsplatz zu fördern.

9.6.1. Neue Organisations- und Führungsprinzipien sind weniger auf Status- und mehr auf Prozessorientierung ausgerichtet. Die Arbeitsbeziehungen sind direkter, teamorientiert und erfordern persönliche Initiativen und Verantwortung. Partizipative Formen der Arbeitsorganisation gewinnen an Gewicht, wie Mitsprache bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsabläufe und der Arbeitszeit.

9.6.2. In der Wissensgesellschaft müssen Anlagen in Humankapital sorgfältiger als Sachanlagen behandelt werden. Es müssen unterschiedliche Arbeitszeitregelungen angeboten und familienfreundliche Vereinbarungen getroffen werden.

9.6.3. Die Ausarbeitung neuer Arbeitsformen, neuer Modelle der Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Bildung, familiärer und gesellschaftlicher Arbeit erfordert eine Anpassung des Arbeitsrechts und der sozialen Sicherung, die den neuen Gegebenheiten der Wissensgesellschaft Rechnung trägt. Die Flexibilität der Arbeit sollte mit möglichst vielfältigen sozialen Brücken eines aktive geförderten Umbaus der Gesellschaft einhergehen.

9.7. Die Wissensgesellschaft bietet neue große Wachstums- und Beschäftigungschancen. Gleichzeitig können neue soziale Risiken und ein anderer Bedarf an sozialer Sicherung entstehen.

9.7.1. Das System sozialer Sicherung muss neu auf flexible Arbeits- und Lebensformen eingestellt werden. Das Konzept der "Flexicurity" zielt darauf ab, die von den Betrieben als notwendig erachtete Flexibilität mit dem legitimen Interesse der Arbeitskräfte an "Security" zu verbinden.

9.7.2. Um der in der Wissensgesellschaft drohenden Benachteiligung und Ausgrenzung einzelnen Personengruppen entgegenzuwirken, müssen alle Gruppen in die Entwicklung der Informationsgesellschaft einbezogen werden. Soziale Ausgrenzung gilt es zu verhindern, damit Innovationstempo und künftiger Wohlstand nicht verringert und sozialer Zusammenhalt nicht gefährdet wird.

9.8. Mit der Arbeitsorganisation verändert sich das System der Arbeitsbeziehungen. Es gibt einen großen Bedarf an gemeinsamen Initiativen der Sozialpartnern, um den Übergang zur Wissensgesellschaft so zu gestalten, dass er gleichermaßen Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt fördert. Insbesondere Vereinbarungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation und zur Qualifizierung im Betrieb können diesen Weg ebnen.

9.9. Der globale Charakter der Wissensgesellschaft bringt es mit sich, dass die Gesellschaften die Chancen am besten nutzen können, die Innovationen durch Forschung und Entwicklung, in Bildung und Ausbildung, bei Infrastrukturen und Dienstleistungen am besten aufeinander abstimmen und diesen Prozess aktiv gestalten.

9.10. Auf der Gewinnerseite wird Europa zukünftig sicher dann stehen, wenn ein neues Gleichgewicht zwischen den Marktkräften und den nach wie vor unverzichtbaren staatlichen Aufgaben, gefunden werden kann.

Die Chancen der EU in der Globalisierung stehen gut, wenn die wirtschaftlichen und sozialen Potentiale der Wissensgesellschaft gleichermaßen offensiv genutzt werden.

Brüssel, den 19. Oktober 2000.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) Schlussfolgerungen des Vorsitzes - Europäischer Rat von Lissabon vom 23. und 24.3.2000, Punkt 5.

(2) Stellungnahme des WSA zum Thema "Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialer Zusammenhalt - Für ein Europa der Innovation und des Wissens" (ABl. C 117 vom 26.4.2000, S. 62).

(3) Definition des Begriffs "Organisation": siehe Ziffer 2.1.2.

(4) Diese Frage wurde bereits in der Stellungnahme des WSA für den Lissabonner Gipfel erörtert (Stellungnahme des WSA zum Thema "Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialer Zusammenhalt - Für ein Europa der Innovation und des Wissens" - ABl. C 117 vom 26.4.2000, S. 62).

(5) Stellungnahme des WSA zum Thema "Beobachtung, Bewertung und Optimierung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der FTE: Vom Fünften zum Sechsten Rahmenprogramm" und Stellungnahme des WSA zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Hin zu einem europäischen Forschungsraum" (ABl. C 204 vom 18.7.2000).

(6) Stellungnahme des WSA zu der "Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien 1999" (ABl. C 209 vom 22.7.1999) und Stellungnahme des WSA zu der Kommissionsvorlage "Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2000 - Vorschlag" (ABl. C 368 vom 20.12.1999).

(7) Stellungnahme des WSA zum Thema "Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialer Zusammenhalt - Für ein Europa der Innovation und des Wissens" (ABl. C 117 vom 26.4.2000, S. 62).

(8) Definition des Begriffs "Organisation": siehe Ziffer 2.1.2.

(9) Der WSA erarbeitet zur Zeit eine Initiativstellungnahme über "Ältere Arbeitnehmer".

(10) Stellungnahme des WSA zum Thema "Leitlinien für integrierte Maßnahmen zugunsten der Inselregionen der Europäischen Union gemäß dem Amsterdamer Vertrag (Artikel 158)" (ABl. C 268 vom 19.9.2000).

ANHANG

zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Im Verlauf der Beratungen wurden die nachstehenden Änderungsanträge, auf die mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen entfielen, abgelehnt.

Ziffern 7.4 und 7.5

Zusammenfassung und Kürzung zu einer Ziffer:

"Bei arbeitszeitpolitischen Veränderungen gilt es, qualifikationsbedingte Engpässe auf der Seite des Arbeitsangebots zu vermeiden. Die Verknüpfung von Arbeitszeitgestaltung und beruflicher Qualifizierung kann innovative Prozesse auslösen."

Begründung

Das Verhältnis zwischen Arbeitszeitgestaltung und beruflicher Qualifikation konnte im Unterausschuss nicht erörtert werden, verdient jedoch eine eingehende Diskussion.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 61, Nein-Stimmen: 63, Stimmenthaltungen: 7.

Ziffer 7.12

Streichung des 3. Satzes: "Der Ausschuss hegt die Befürchtung ... Abwerbung ihrer Beschäftigten verloren gehen."

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 54, Nein-Stimmen: 63, Stimmenthaltungen: 5.