52000AE1419

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verlängerung bestimmter Aktionsprogramme der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die mit den Beschlüssen Nr. 645/96/EG, Nr. 647/96/EG, Nr. 102/97/EG, Nr. 1400/97/EG und Nr. 1296/1999/EG erlassen wurden, und zur Änderung dieser Beschlüsse"

Amtsblatt Nr. C 116 vom 20/04/2001 S. 0096 - 0097


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verlängerung bestimmter Aktionsprogramme der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit, die mit den Beschlüssen Nr. 645/96/EG, Nr. 647/96/EG, Nr. 102/97/EG, Nr. 1400/97/EG und Nr. 1296/1999/EG erlassen wurden, und zur Änderung dieser Beschlüsse"

(2001/C 116/20)

Der Rat beschloss am 15. September 2000, den Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 152 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 14. November 2000 an. Alleinberichterstatter war Herr Fuchs.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 377. Plenartagung (Sitzung vom 29. November 2000) mit 110 Ja-Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Der Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verlängerung bestimmter Aktionsprogramme der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit ist Teil der gesundheitspolitischen Strategie, die die Kommission kürzlich dargelegt hat(1).

1.2. Die neue gesundheitspolitische Strategie umfasst einen Aktionsrahmen für Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit sowie damit verflochtene und einander ergänzende Bestandteile in anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik, die Einfluss auf die Gesundheitsfaktoren haben. Zu dem Aktionsrahmen gehört auch ein neues, umfassendes Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das dem Europäischen Parlament und dem Rat von der Kommission gemäß Artikel 152 EG-Vertrag zur Annahme vorgelegt wurde(2). Das neue Programm wird die derzeit laufenden Aktionsprogramme im Bereich der öffentlichen Gesundheit ersetzen.

1.3. Da das Mitentscheidungsverfahren zur Annahme des Vorschlags für das neue Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit erst abgeschlossen werden muss, ist es möglich, dass der entsprechende Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates erst angenommen wird, wenn einige der derzeitigen Programme bereits ausgelaufen sind.

Folgende Aktionsprogramme und -pläne der Gemeinschaft laufen am 31. Dezember 2000 aus:

- Aktionsprogramm zur Gesundheitsförderung, -aufklärung, -erziehung und -ausbildung(3);

- Aktionsplan zur Krebsbekämpfung(4);

- Aktionsprogramm zur Prävention von Aids und bestimmten anderen übertragbaren Krankheiten(5);

- Aktionsprogramm zur Suchtprävention(6).

Folgende Aktionsprogramme und -pläne der Gemeinschaft laufen am 31. Dezember 2001 aus:

- Aktionsprogramm zur Gesundheitsberichterstattung(7);

- Aktionsprogramm betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten(8).

1.4. Die im Rahmen der derzeitigen Programme durchgeführten Maßnahmen sind für die Verfolgung der gesundheitspolitischen Ziele der Gemeinschaft entscheidend. Würden sie nicht weitergeführt, entstuende Schaden für Politik und praktische Tätigkeit.

1.5. Die Programme, die 2000 und 2001 auslaufen, sollten jedoch nur zeitlich begrenzt verlängert werden, und zwar so lange, bis das neue Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Kraft tritt. Daher wird vorgeschlagen, diese sechs Programme bis zum 31. Dezember 2002 zu verlängern.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt den Vorschlag der Kommission, die sechs Aktionsprogramme der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit bis zum 31. Dezember 2002 zu verlängern.

2.2. Bis das neue, umfassende Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit, das die derzeit laufenden Aktionsprogramme ersetzen soll, angenommen wird, erachtet der Ausschuss es für notwendig, die Fortsetzung der im Rahmen dieser Programme durchgeführten Maßnahmen zu ermöglichen.

Brüssel, den 29. November 2000.

Der Präsident

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Göke Frerichs

(1) "Mitteilung über die gesundheitspolitische Strategie der Europäischen Gemeinschaft" (KOM(2000) 285 endg.).

(2) Vgl. WSA-Stellungnahme zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2001-2006)".

(3) Beschluss Nr. 645/96/EG - ABl. L 95 vom 16.4.1996.

(4) Beschluss Nr. 646/96/EG - ABl. L 95 vom 16.4.1996.

(5) Beschluss Nr. 647/96/CE - ABl. L 95 vom 16.4.1996.

(6) Beschluss Nr. 102/97/CE - ABl. L 19 vom 22.1.1997.

(7) Beschluss Nr. 1400/97/CE - ABl. L 193 vom 22.7.1997.

(8) Beschluss Nr. 1296/1999/CE - ABl. L 155 vom 22.6.1999.