51997AC0772

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die derzeitige und vorgeschlagene Rolle der Gemeinschaft bei der Bekämpfung des Tabakkonsums"

Amtsblatt Nr. C 296 vom 29/09/1997 S. 0032


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die derzeitige und vorgeschlagene Rolle der Gemeinschaft bei der Bekämpfung des Tabakkonsums" (97/C 296/08)

Die Kommission beschloß am 23. Dezember 1996, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Umweltschutz, Gesundheitswesen und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 3. Juni 1997 an. Berichterstatter war Herr Fuchs.

Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 347. Plenartagung am 9. und 10. Juli 1997 (Sitzung vom 9. Juli) mit 86 gegen 44 Stimmen bei 13 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Die Kommission zeigt eine Reihe von Optionen für weitere gemeinschaftliche und einzelstaatliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Tabakkonsums auf, mit denen die für die Volksgesundheit relevanten Auswirkungen des Rauchens auf die Bürger Europas verringert werden sollen. Auch enthält die Mitteilung eine Bestandsaufnahme der bestehenden Maßnahmen und der Gemeinschaftsvorschriften zur Eindämmung des Tabakkonsums. Unter Berücksichtigung der Reaktionen auf diese Mitteilung wird die Kommission sodann die Notwendigkeit erwägen, entsprechende spezifische Maßnahmen vorzuschlagen.

1.2. Als Begründung für die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen führt die Kommission an, daß die bei der Verringerung der Verbreitung des Rauchens in der Europäischen Union bisher erzielten Fortschritte enttäuschend seien. Über 40 % der Bevölkerung der Gemeinschaft rauchten weiterhin, und in den nächsten Jahrzehnten sei mit einem steilen Anstieg der Todesfälle durch Rauchen zu rechnen. Die Mitteilung hebt insbesondere die Notwendigkeit gezielter Maßnahmen für eine Reihe besonders gefährdeter Gruppen wie z. B. Frauen, Jugendliche, Personen aus schlechteren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen sowie Nichtraucher hervor.

1.3. Die von der Kommission vorgeschlagenen Optionen basieren auf einer Reihe bestehender Gemeinschaftsinitiativen wie z. B. dem Programm "Europa gegen den Krebs" für den Zeitraum 1996-2000 sowie verschiedenen Richtlinien, u.a. zum Verbot der Fernsehwerbung für Tabakerzeugnisse, zu Gesundheitswarnhinweisen auf der Verpackung, zum Verbot der Vermarktung bestimmter Arten von Tabak für den oralen Gebrauch und zum maximal zulässigen Teergehalt von Zigaretten. Die Mitteilung, mit der auf eine vor kurzem verabschiedete Entschließung des Rates zur Reduzierung des Rauchens in der Europäischen Union reagiert wird, stützt sich zum Teil auf die vom Ausschuß hochrangiger Krebssachverständiger im Rahmen des Programms "Europa gegen den Krebs" abgegebenen Empfehlungen.

1.4. Die vorgesehenen Optionen decken ein breites Spektrum ab und umfassen u.a. folgende Bereiche:

- Gesundheitserziehung und Aufklärungskampagnen;

- Datenerfassung und epidemiologische Studien;

- Inhaltsstoffe von Zigaretten (Teer, Nikotin, Zusätze);

- Kennzeichnung;

- Steuern und Einzelhandelspreise;

- Vertriebsbedingungen und Werbung;

- Passivrauchen;

- Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen.

1.5. Die Kommission unterteilt diese Optionen in zwei Hauptgruppen: Maßnahmen, die auf Gemeinschaftsebene selbst vorgeschlagen und durchgeführt werden können und Maßnahmen, bei denen die Kommission aufgrund des Subsidiaritätsprinzips und der Bestimmungen von Artikel 129 des Vertrags nur eine Koordinierungsfunktion übernimmt.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß begrüßt die Absicht der Kommission, das Rauchen verstärkt zu bekämpfen.

2.2. Der Ausschuß unterstreicht die Bedeutung des im Anhang zur Kommissionsmitteilung enthaltenen Votums des Ausschusses hochrangiger Krebssachverständiger vom 2. Oktober 1996 für die Volksgesundheit in der Gemeinschaft.

2.3. Der Ausschuß betont die große Bedeutung der Information, Aufklärung und auch Gesundheitserziehung im Hinblick auf die Prävention des Rauchens im Kindes- und Jugendalter. Ein deutlicher Schwerpunkt der Intervention sollte sich auf diese Zielgruppen konzentrieren, da das Rauchen meist in der Pubertät oder schon früher beginnt und ein früher Einstieg in den Zigarettenkonsum mit der langfristigen Beibehaltung des Rauchens korreliert ist. Auch schwangere Frauen sollten besonders geschützt werden.

2.4. Der Ausschuß ist sich gleichwohl der sozioökonomischen Bedeutung des Tabaksektors, vor allem hinsichtlich der Beschäftigung, bewußt. Er macht vor allem darauf aufmerksam, daß es für die Rohtabakerzeuger keine wirtschaftlich lebensfähigen Umstellungsmöglichkeiten innerhalb des Agrarsektors gibt. Ihnen muß besonderes Augenmerk gewidmet werden, und zwar dergestalt, daß beispielsweise untersucht wird, durch welche Maßnahmen geeignete konkrete Hinweise auf Möglichkeiten der Umstellung auf andere landwirtschaftliche Produktionsformen gegeben oder die Voraussetzungen für Tätigkeiten in nichtlandwirtschaftlichen Bereichen geschaffen werden können. Auf jeden Fall möchte der Ausschuß im Einklang mit seinen früheren Stellungnahmen betonen, daß die bisherigen und die vorgeschlagenen Maßnahmen systematisch und kontinuierlich bewertet werden müssen, um festzustellen, welchen Einfluß sie auf die Verminderung des Tabakkonsums haben.

2.5. Bei den einzuleitenden Interventionen geht der Ausschuß von dem Prinzip aus, daß jeder Mensch das Recht hat, saubere Luft zu atmen. Unbestritten ist aber auch die Autonomie des Rauchers, so lange er andere Menschen keinen gesundheitlichen Risiken aussetzt.. Es geht in diesem Zusammenhang nicht um die Stigmatisierung von Rauchern als Personen sondern um Prävention und Verhaltensänderung.

2.6. Der Ausschuß pflichtet der Kommission bei, daß "die Gemeinschaft (...) in einer guten Position zur Förderung einer besseren und kohärenteren Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Rauchens" ist. Er schließt sich ferner der Ansicht der Kommission an, daß bei künftigen Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Volksgesundheit das Subsidiaritätsprinzip sowie das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden müssen.

3. Besondere Bemerkungen

3.1. In bezug auf die Inhaltsstoffe von Zigaretten schlägt die Kommission vor, die potentiellen Gesundheitsfolgen der Zusätze in Tabakerzeugnissen zu bewerten, eine weitere Verringerung des maximalen Teergehaltes (derzeit 15 mg und gemäß der Richtlinie des Rates Nr. 90/239/EWG ab 31. Dezember 1997 12 mg) zu erwägen und zu prüfen, ob die Festlegung eines Hoechstgehalts an Nikotin in Zigaretten wünschenswert wäre.

Die schrittweise Begrenzung des Teer- und Nikotingehalts im Tabak, wie vom Ausschuß hochrangiger Krebssachverständiger vorgeschlagen, wird prinzipiell unterstützt, sollte aber in ihren Auswirkungen auf die Rauchgewohnheiten der Konsumenten und gesundheitlichen Folgen wissenschaftlich überprüft werden.

Der Ausschuß gibt auch zu bedenken, daß eine Senkung des Teer- und Nikotingehalts im Tabak möglicherweise von der Industrie für Werbezwecke mißbraucht werden könnte, indem beispielsweise Tabakerzeugnisse als "leicht" dargestellt werden. Diese Verharmlosung könnte zu einem Anstieg der Prävalenz des Rauchens führen.

3.2. Es ist erforderlich, daß der Nachweis der Unschädlichkeit eventueller Zusatzstoffe von seiten der verarbeitenden Industrie erbracht wird. Untersuchungen in den USA weisen darauf hin, daß durch Zusatzstoffe manipuliert wird, um die Wirksamkeit von Nikotin und damit die Abhängigkeit der Raucher zu erhöhen. Dies muß untersagt werden.

3.3. In bezug auf die Kennzeichnung schlägt die Kommission vor, zu prüfen, ob im Rahmen der bestehenden Kennzeichnungsrichtlinien 89/622/EWG und 92/41/EWG größere und besser sichtbare Gesundheitswarnhinweise zur Auflage gemacht werden sollen. Der Ausschuß begrüßt diesen Vorschlag und regt darüber hinaus an, zu prüfen, ob nicht weitere Schritte zur genauen Kennzeichnung der Zusatzstoffe des Tabaks eingeleitet werden können, wie es z. B. bei Arznei- oder Lebensmitteln der Fall ist.

3.4. Die Kommission beabsichtigt, im Rahmen der einschlägigen Richtlinien über die Besteuerung von Zigaretten und Tabakprodukten darauf zu dringen, daß die Mitgliedstaaten insbesondere diejenigen, in denen die Verbraucherpreise für Zigaretten unter dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegen - den ihnen zu Gebote stehenden Spielraum zu einer Anhebung der Steuern nutzen.

Der Ausschuß begrüßt diesen Vorschlag, da eine große Anzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen deutlich gemacht hat, daß die Verfügbarkeit des Tabaks die Rauchgewohnheiten der Konsumenten beeinflußt. Durch eine Aufwärtsharmonisierung der Verbraucherpreise von Tabakprodukten lassen sich insbesondere Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer eingeschränkten ökonomischen Mittel vom Rauchen abhalten. Die Einnahmen aus Steuern sollten anteilig zweckgebunden in Form von Informationskampagnen und generellen Gesundheitsförderungsmaßnahmen der Prävention des Rauchens zugute kommen und nicht insgesamt in den allgemeinen Staatshaushalt fließen. Der Ausschuß empfiehlt, diese Anhebung von der Preisindexierung auszuklammern, sofern der Preisindex bei Einkommensausgleichsmaßnahmen berücksichtigt wird, um sicherzustellen, daß sie sich nicht inflationär auswirkt.

Im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Schritten zur Anhebung der Steuern betont der Ausschuß auch die Notwendigkeit einer konsequenten Bekämpfung des Schmuggels mit Tabakwaren.

3.5. Es sollte beachtet werden, daß die Kommission keine konkreten Vorschläge in bezug auf die Werbung für Tabakerzeugnisse unterbreitet. Insbesondere bleibt ihr geänderter Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Werbung für Tabakerzeugnisse (KOM(91) 111 endg. - SYN 194) aus dem Jahr 1991 unerwähnt, dem zufolge jegliche Form der direkten und indirekten Werbung für Tabakerzeugnisse (außer in Tabakfachgeschäften) untersagt werden soll.

In seiner Stellungnahme vom 23. September 1992 () hat der Ausschuß betont, daß der europäischen Tabakindustrie die Gelegenheit eingeräumt werden sollte, im Rahmen einer Selbstkontrolle verbindliche Regelungen für die direkte und indirekte Werbung einzuführen. Da die Selbstkontrolle größtenteils unzureichend geblieben ist, schließt sich der Ausschuß dem Votum der hochrangigen Krebssachverständigen an, wonach Tabakwerbung verboten werden sollte, u.a. weil Tabakwerbung mit dafür verantwortlich ist, daß Kinder und Jugendliche mit dem Rauchen beginnen.

3.6. Einige Vorschläge der Kommission betreffen das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz. Diese Vorschläge, einschließlich der Anregung, das Thema des Nichtraucherschutzes im Rahmen des Abkommens zur Sozialpolitik zu behandeln, verdienen eindeutig besondere Beachtung, da ungeachtet des Rechts der Raucher, zu rauchen, Nichtraucher das Recht haben, Luft mit so wenigen Schadstoffen wie nur möglich zu atmen. Schadstoffe wie Asbest und Benzol sind gesetzlich auf den niedrigsten in der Praxis erreichbaren Wert beschränkt. Für den Tabakrauch liegt der niedrigste erreichbare Wert bei Null. Zur Wahrung der Rechte von Nichtrauchern sollten alle Maßnahmen zur Senkung des Niveaus von Tabakrauch in der Umgebungsluft ergriffen werden.

Der Ausschuß verweist hier auf die positiven Erfahrungen, die zum Nichtraucherschutz in einigen Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Schritten gemacht worden sind, wie beispielsweise in Finnland. Dabei ist es auch wichtig, daß die Mitgliedstaaten dafür sorgen, daß ihre Gesetzgebung (z. B. im Bereich des Nichtrauchens in öffentlichen Gebäuden) konsequent eingehalten wird. In diesem Zusammenhang hält der Ausschuß es ferner für unerläßlich, die Sozialpartner in die Verhandlungen über Maßnahmen bezüglich des Rauchens in öffentlichen Gebäuden und am Arbeitsplatz und deren Durchführung einzubeziehen.

3.7. Im Haushaltsjahr 1995 hat die Europäische Gemeinschaft im Rahmen der GMO für Rohtabak insgesamt 993 Millionen ECU Prämien ausgezahlt, während für Forschung und Aufklärungsmaßnahmen (durch den Tabakforschungs- und -informationsfond) lediglich 1 % dieser Prämien zur Verfügung gestellt wurden. Die Kommission hat vorgeschlagen, eine Erhöhung des für den Tabakforschungs- und -informationsfonds vorgesehenen Prämienanteils auf 2 % vorzunehmen.

Der Ausschuß begrüßt diesen Vorschlag. Zudem wird die Kommission aufgefordert zu prüfen, ob eine unabhängige Förderung von Informations- und gezielten Aufklärungsmaßnahmen möglich ist.

Der Ausschuß ist weiterhin der Meinung, daß auch die im Rahmen des Programms "Europa gegen den Krebs" für die Verhütung des Rauchens zur Verfügung stehenden Mittel (z. Z. nur 2 Millionen ECU) wesentlich erhöht werden sollen.

3.8. Nikotinsucht sollte entsprechend dem Vorschlag der Kommission und in Übereinstimmung mit einer großen Anzahl von wissenschaftlichen Publikationen als Abhängigkeit eingestuft werden.

3.9. Die Verfügbarkeit des Tabaks insbesondere für Kinder und Jugendliche sollte weiter eingeschränkt werden, u.a. indem frei zugängliche Zigarettenautomaten abgeschafft werden. Der Ausschuß erkennt in diesem Zusammenhang an, daß eine Reihe von Mitgliedstaaten erfolgreiche Programme eingeführt haben und ermutigt alle Mitgliedstaaten, die Entwicklung und Einführung solcher Programme fortzusetzen.

Brüssel, den 9. Juli 1997.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Tom JENKINS

() ABl. C 313 vom 20. 11. 1992.

ANHANG zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Abgelehnte Änderungsanträge

Die folgenden Änderungsanträge, auf die mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen entfielen, wurden im Verlauf der Beratungen abgelehnt:

Ziffer 1.2

Diese Ziffer sollte folgende Neufassung erhalten:

"1.2. Die Kommission weist darauf hin, daß das Rauchen in der Europäischen Union jahrzehntelang zurückgegangen ist, daß sich der Rückgang jedoch in den letzten Jahren verlangsamt hat. Sie stellt fest, daß über 40 % der Bevölkerung der Gemeinschaft weiterhin rauchen und sieht für die nächsten Jahrzehnte eine rasche Zunahme größerer auf das Rauchen zurückzuführender Gesundheitsprobleme voraus. EUROBAROMETER 41.0 zeigt einen noch stärkeren Rückgang der Zahl der Raucher auf und behauptet, daß nur gut ein Drittel (35 %) der EU-Bürger über 15 Jahre zu den Rauchern zählen. In der Mitteilung wird insbesondere die Notwendigkeit betont, gezielte Maßnahmen für bestimmte gefährdete Bevölkerungsgruppen wie Frauen, Jugendliche, Menschen aus schlechteren wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen sowie Nichtraucher vorzusehen."

Begründung

Die Daten in der Mitteilung und die in EUROBAROMETER, einem offiziellen Organ der Kommission, angegebenen Zahlen sind unterschiedlich. Deshalb ist es notwendig, ausführlicher auf die verschiedenen Bewertungselemente einzugehen, wie sie beispielsweise der Veröffentlichung EUROBAROMETER 41.0 "Rauchen in Europa" zu entnehmen sind, die für das Referat 1 "Gesundheitswesen" der GD V Direktion F zum 21. September 1994 verfaßt wurde.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 42, Nein-Stimmen: 92, Stimmenthaltungen: 7.

Ziffer 2.5

Ersetzen durch:

"Nach Ansicht des Ausschusses sollte den vorgeschlagenen Maßnahmen das Prinzip zugrunde liegen, daß jeder das Recht hat, saubere Luft zu atmen. Es wird aber auch akzeptiert, daß Raucher das Recht haben zu rauchen, solange sie andere nicht gefährden oder belästigen. Der Ausschuß unterstreicht die wichtige Rolle, die den Sozialpartnern bei der Festlegung von Richtlinien zum Rauchen am Arbeitsplatz zufällt. Ziel ist es, Raucher als Personen nicht zu stigmatisieren, sondern zu versuchen, das Nichtrauchen im Rahmen der nationalen Kulturen zu fördern und die Einstellungen zu verändern."

Begründung

Die Sozialpartner sollten in Fragen, die die Menschen am Arbeitsplatz berühren, stets impliziert sein. Am besten ist es, wenn sich die Leute an Ort und Stelle untereinander einigen.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 51, Nein-Stimmen: 87, Stimmenthaltungen: 10.

Ziffer 3.5 - zweiter Absatz

Diese Textstelle sollte durch folgenden Wortlaut ersetzt werden:

"In seiner Stellungnahme vom 23. September 1992 wandte sich der Ausschuß gegen ein Verbot der Tabakwerbung. Er plädierte dafür, der europäischen Tabakindustrie Gelegenheit zu geben, auf schiedsrichterlichem Wege im Rahmen einer Selbstkontrolle verbindliche Regelungen für die direkte und indirekte Werbung einzuführen, die sich insbesondere nicht an Jugendliche richten und auch nicht in bezug auf den Sport betrieben werden darf. Die Tabakindustrie sollte deswegen von Werbung in Druckerzeugnissen absehen, die sich überwiegend mit Sport beschäftigen oder vor allem von Jugendlichen gelesen werden. Diese Selbstkontrolle funktioniert inzwischen zur allgemeinen Zufriedenheit.

Deswegen - und in Fortsetzung seiner bisherigen politischen Linie - bekräftigt der Ausschuß seinen in seiner Stellungnahme vom 23. September 1992 vertretenen Standpunkt und spricht sich - auch in Anbetracht der mit dem freiwilligen Verhaltenskodex gemachten Erfahrungen - erneut gegen ein generelles Verbot der Tabakwerbung aus."

Begründung

Ergibt sich aus der vorgeschlagenen Umformulierung.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 44, Nein-Stimmen: 90, Stimmenthaltungen: 8.

Ziffer 3.8

Es wird vorgeschlagen, diesen Absatz wie folgt umzuformulieren:

"3.8. Der Ausschuß stellt fest, daß Nikotinsucht entsprechend dem Vorschlag der Kommission als Abhängigkeit eingestuft werden soll, so daß sie unter wichtige Gemeinschaftsprogramme für die öffentliche Gesundheit fallen würde. Der Ausschuß hat schon in seiner Stellungnahme vom 29. Mai 1991 erklärt, der Begriff 'Sucht` gehe zu weit."

Begründung

Die Frage ist berechtigt, ob es angemessen ist, legal verkäufliche Erzeugnisse so einzustufen, daß sie unter Gemeinschaftsprogramme fallen, die insbesondere illegale Drogen betreffen. Der Ausschuß hat diese Auslegung schon in seiner früheren Stellungnahme abgelehnt.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen: 49, Nein-Stimmen: 71, Stimmenthaltungen: 5.