15.12.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 417/1 |
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018)
(2015/C 417/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
I. EINLEITUNG
1. |
SIND SICH DESSEN BEWUSST, dass die Krise sich seit der Annahme der Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) und der Annahme des Arbeitsplans der EU für die Jugend (2014-2015) weiterhin gravierend und unverhältnismäßig auf junge Menschen in Europa und deren Übergang in das Erwachsenenleben ausgewirkt hat; |
2. |
SIND SICH DESSEN BEWUSST, dass eine engere bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich Jugend erforderlich ist, um diesen Herausforderungen in angemessener Weise zu begegnen; |
3. |
NEHMEN DIE ABSICHT der Europäischen Kommission ZUR KENNTNIS, im Rahmen des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“), des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018), des Arbeitsplans der EU für den Sport (2014-2017) und des Arbeitsplans im Bereich der Kultur (2015-2018) vorrangig die Radikalisierung und Ausgrenzung junger Menschen zu bekämpfen und ihre Inklusion in das gesellschaftliche, kulturelle und bürgerliche Leben zu fördern (1); |
4. |
NEHMEN den gemeinsamen EU-Jugendbericht 2015 des Rates und der Kommission (2) ZUR KENNTNIS, insbesondere dessen Abschnitt 5 mit dem Titel „Fortsetzung der jugendpolitischen Zusammenarbeit auf EU-Ebene“; SIND SICH daher DARIN EINIG, dass ein auf 36 Monate angelegter EU-Arbeitsplan für die Jugend aufgestellt werden sollte, in dem für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 seitens der Mitgliedstaaten und der Kommission zu ergreifende Maßnahmen festgehalten werden, mit dem Ziel, die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) voranzubringen; |
II. GRUNDSÄTZE
5. |
SIND DER AUFFASSUNG, dass dem Arbeitsplan — unter Berücksichtigung der Subsidiarität — folgende Leitprinzipien zugrunde liegen sollten: Er sollte
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6. |
VEREINBAREN, den Mitgliedstaaten und der Kommission angesichts der gegenwärtigen Entwicklungen nahezulegen, während der Laufzeit dieses Arbeitsplans bis Ende 2018 bei ihrer Zusammenarbeit auf EU-Ebene folgenden Themen Vorrang zu geben: Die Jugendarbeit und die bereichsübergreifende Zusammenarbeit sollen gestärkt werden, damit im Einklang mit den im Rahmen des gemeinsamen EU-Jugendberichts 2015 vereinbarten Prioritäten folgende Ziele erreicht werden:
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7. |
SIND SICH DARIN EINIG, dass die in Anhang I aufgeführten Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission zwar allen jungen Menschen zugutekommen müssen, der Fokus jedoch insbesondere auf folgenden Gruppen liegen muss:
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8. |
SIND SICH DARIN EINIG, dass der Arbeitsplan vom Rat nach Maßgabe der erzielten Ergebnisse und der politischen Entwicklungen auf EU-Ebene überarbeitet werden kann; |
9. |
VERSTÄNDIGEN SICH auf eine Reihe konkreter Maßnahmen, die mit den genannten vorrangigen Themen im Einklang stehen, sowie auf den in Anhang I aufgestellten Zeitplan für ihre Umsetzung; |
III. ARBEITSMETHODEN UND STRUKTUREN
10. |
STELLEN Folgendes FEST: Die durchgehende Einbeziehung von Jugendfragen und die ergebnisorientierte bereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb des Rates müssen verstärkt werden, um so weit wie möglich zu gewährleisten, dass die Bestrebungen, die Situation und die Bedürfnisse junger Menschen bei der Politikgestaltung in sämtlichen einschlägigen Bereichen berücksichtigt werden; |
11. |
VEREINBAREN Folgendes:
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12. |
ERSUCHEN VOR DIESEM HINTERGRUND die Mitgliedstaaten und die Kommission, Expertengruppen einzurichten, die sich für die Dauer des vorliegenden Arbeitsplans mit folgenden Themen befassen:
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IV. MASSNAHMEN
13. |
FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,
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14. |
FORDERN DEN JEWEILIGEN VORSITZ DES RATES AUF,
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15. |
ERSUCHEN DIE KOMMISSION,
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16. |
ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,
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(1) COM(2015) 185 final.
(2) Dok. 13635/15.
ANHANG I
Maßnahmen, Instrumente und Fristen im Zusammenhang mit den vorrangigen Themen
Maßnahmen im Zusammenhang mit den vorrangigen Themen
Arbeitsmethode/Instrument |
Zielvorgaben und Fristen |
Ref. |
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Priorität A: |
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Bessere soziale Inklusion aller jungen Menschen unter Berücksichtigung der grundlegenden europäischen Werte |
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Rat und Vorbereitungsgremien Die Rolle des Jugendsektors bei der Verhinderung von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft |
Erstes Halbjahr 2016: (ggf.) Aussprache im Rat |
A1 |
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Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung Studie der Kommission über Qualitätssysteme und -rahmen für die Jugendarbeit in der Europäischen Union |
Zweites Halbjahr 2016: Handbuch zur Umsetzung |
A2 |
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Strukturierter Dialog/Rat und Vorbereitungsgremien „Grundlegende Fähigkeiten und Kompetenzen für das Leben junger Menschen in einem vielfältigen, vernetzten und inklusiven Europa für eine aktive Beteiligung an der Gemeinschaft und der Arbeitswelt.“ |
Erstes Halbjahr 2017: (ggf.) Entschließung des Rates |
A3 |
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Priorität B: |
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Stärkere Teilhabe aller jungen Menschen am demokratischen und bürgerlichen Leben in Europa |
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Expertengruppe Bestimmung des spezifischen Beitrags, den Jugendarbeit und nichtformales und informelles Lernen dazu leisten können, das bürgerschaftliche Engagement und die Teilnahme junger Menschen in vielfältigen und toleranten Gesellschaften zu fördern sowie Marginalisierung und Radikalisierung, die zu Gewalttätigkeit führen können, zu verhindern. |
Erstes Halbjahr 2017:
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B1 |
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Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung Studie der Kommission zu den Auswirkungen der grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes |
Erstes Halbjahr 2017:
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B2 |
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Seminar für politische Entscheidungsträger in den Bereichen Jugend und Sport: „Demokratie, Jugend und Sport — bereichsübergreifende Ansätze für die aktive Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen am staatsbürgerlichen und demokratischen Leben über den Sport.“ |
Zweites Halbjahr 2017: Seminarbericht über bewährte Verfahren und Empfehlungen zur Art und Weise, wie bereichsübergreifende Ansätze zwischen Jugend und Sport die demokratischen Werte und das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen fördern können. |
B3 |
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Priorität C: |
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Einfacherer Übergang junger Menschen vom Jugend- ins Erwachsenenalter, insbesondere Integration in den Arbeitsmarkt |
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Peer-Learning zwischen Mitgliedstaaten und Kommission/Generaldirektoren „Jugendarbeit als anerkanntes und Mehrwert schaffendes Instrument für eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterstützung junger Menschen beim Übergang ins Erwachsenenleben und in die Arbeitswelt.“ |
Zweites Halbjahr 2017: Bericht über bewährte Verfahren und Empfehlungen zur Jugendarbeit als anerkanntes und Mehrwert schaffendes Instrument für eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterstützung junger Menschen beim Übergang ins Erwachsenenleben und in die Arbeitswelt. |
C1 |
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Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung Studie der Kommission zu Jugendarbeit und jungen Unternehmern |
Zweites Halbjahr 2017:
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C2 |
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Priorität D: |
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Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens junger Menschen, auch im Hinblick auf die psychische Gesundheit |
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Rat und Vorbereitungsgremien Bereichsübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens junger Menschen beim Übergang ins Erwachsenenleben, insbesondere in Bezug auf Jugendliche mit psychischen Problemen (1), die oft mit dem Übergang ins Erwachsenenleben verbunden sind. Dabei sollte der Schwerpunkt nicht auf ihren Problemen, sondern auf ihrem möglichen Beitrag zur Gesellschaft liegen. |
a) Erstes Halbjahr 2016: (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates |
D1 |
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b) Zweites Halbjahr 2017: Bereichsübergreifendes Peer-Learning zwischen Mitgliedstaaten |
D2 |
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Priorität E: |
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Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen des digitalen Zeitalters in Bezug auf Jugendpolitik, Jugendarbeit und junge Menschen |
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Rat und Vorbereitungsgremien Neue Ansätze in der Jugendarbeit für die optimale Entwicklung des Potenzials und der Talente junger Menschen und für ihre möglichst weitgehende Eingliederung in die Gesellschaft. Neue, moderne und attraktive Möglichkeiten der Jugendarbeit einschließlich der Online-Jugendarbeit sollen hervorgehoben werden, um die neuen Trends im Leben der Jugendlichen widerzuspiegeln und durch Einbindung von mehr jungen Menschen in die entsprechenden Maßnahmen die Wirkung der Jugendarbeit zu maximieren. |
Zweites Halbjahr 2016: (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates |
E1 |
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Peer-Learning Neue Praktiken in der Jugendarbeit und attraktivere Gestaltung der Jugendarbeit für junge Menschen. |
Erstes Halbjahr 2017: Bericht über die bestehenden Praktiken, die die Trends widerspiegeln, und Empfehlungen zur Umsetzung in der täglichen Praxis der Jugendarbeit |
E2 |
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Expertengruppe „Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung auf junge Menschen, Jugendarbeit und Jugendpolitik“ |
Zweites Halbjahr 2017: Bericht der Expertengruppe |
E3 |
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Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung Studie der Kommission über die Auswirkungen von Internet und sozialen Medien auf die Teilhabe Jugendlicher und die Jugendarbeit |
Erstes Halbjahr 2018: Bericht |
E4 |
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Rat und Vorbereitungsgremien Entwicklung innovativer Methoden in der Jugendarbeit, einschließlich digitaler Instrumente, um besser und in effizienterer, intelligenter und relevanter Weise auf die Bedürfnisse und Ambitionen junger Menschen einzugehen und die bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu fördern. |
Erstes Halbjahr 2018: (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates unter anderem zu den obengenannten Maßnahmen E3 und E4. |
E5 |
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Priorität F: |
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Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen, die sich aufgrund der wachsenden Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der Europäischen Union stellen bzw. bieten |
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Expertengruppe Bestimmung des spezifischen Beitrags, den Jugendarbeit und nichtformales und informelles Lernen zum Umgang mit der Herausforderungen und Chancen leisten können, die sich aufgrund der wachsenden Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der Europäischen Union stellen bzw. bieten |
Zweites Halbjahr 2018:
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F1 |
Sonstiges |
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Thema |
Instrument/Maßnahme |
Zielvorgaben und Fristen |
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EU-Strategie für die Jugend |
Peer-Learning
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Erstes Halbjahr 2016: Formalisierung des flexiblen Rahmens für Peer-Learning-Aktivitäten |
O1 |
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Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung
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Zweites Halbjahr 2016: (ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zur Bewertung, einschließlich der Bewertung der Empfehlung des Rates über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union |
O2 |
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Erstes Halbjahr 2018: Gemeinsamer EU-Jugendbericht |
O3 |
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Erasmus+ |
Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung Halbzeitbewertung des Programms Erasmus+ und seiner Vorgängerprogramme |
Erstes Halbjahr 2018: Reaktion auf die Bewertung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Sektoren (allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport) |
O4 |
(1) Dies umfasst schwere und verbreitete psychische Erkrankungen, psychisches Leid und (vorübergehende) psychische Störungen in belastenden Lebenssituationen oder Krisensituationen.
ANHANG II
Grundsätze für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Expertengruppen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des EU-Arbeitsplans für die Jugend (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018) gebildet werden
Zusammensetzung:
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Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an der Arbeit der Gruppen ist freiwillig; die Mitgliedstaaten können sich den Gruppen jederzeit anschließen. |
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Mitgliedstaaten, die an der Arbeit der Gruppen teilnehmen möchten, bestimmen Experten als Mitglieder der betreffenden Gruppen. Dabei achten sie darauf, dass die Experten auf nationaler Ebene bereits einschlägige Erfahrungen in dem betreffenden Bereich erworben haben. Die Experten fungieren als Bindeglied zu zuständigen nationalen Behörden. Die Kommission koordiniert die Verfahren zur Ernennung der Experten. |
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Jede Expertengruppe kann beschließen, weitere Teilnehmer einzuladen: unabhängige Experten, Vertreter von Jugendorganisationen, Jugendforscher und andere Akteure sowie Vertreter von Drittländern. Jede Expertengruppe kann vorschlagen, dass weitere Teilnehmer für den gesamten Tätigkeitszeitraum aufgenommen werden, wobei ihre Mitgliedschaft von der Expertengruppe einstimmig gebilligt werden muss. |
Mandat
Das Mandat der Expertengruppe wird von der Kommission in Übereinstimmung mit Nummer 12 des Arbeitsplans vorgeschlagen und unter Berücksichtigung der Bemerkungen in der Ratsgruppe „Jugendfragen“ angepasst.
Arbeitsverfahren
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Die Expertengruppen richten ihre Arbeit darauf aus, ihrem Auftrag und Thema entsprechend einige wenige konkrete und verwertbare Ergebnisse hervorzubringen. |
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Zur Durchführung dieses Arbeitsplans benennt jede Expertengruppe in ihrer ersten Sitzung nach seiner Annahme einen oder mehrere Vorsitzende. Die Wahl der Vorsitzenden wird offen und transparent durchgeführt und von der Kommission, die als Sekretariat der Expertengruppen fungiert, koordiniert. Jede Expertengruppe stellt im Einklang mit dem EU-Arbeitsplan ihren eigenen Arbeitsplan auf. |
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Die Kommission stellt den Gruppen fachliche und logistische Unterstützung zur Verfügung. Sie unterstützt darüber hinaus die Arbeit der Gruppen so weit wie möglich auf jede andere geeignete Weise (einschließlich Studien zu ihrem jeweiligen Arbeitsbereich). |
Berichterstattung und Information
Die Vorsitzenden der Expertengruppen berichten der Gruppe „Jugendfragen“ über den Stand der Beratungen und die erzielten Ergebnisse. Die Gruppe „Jugendfragen“ wird der Expertengruppe gegebenenfalls weitere Vorgaben machen, um dafür zu sorgen, dass die gewünschten Ergebnisse in der gewünschten Zeit vorliegen. Die Generaldirektoren werden über die erzielten Ergebnisse unterrichtet.
Die Tagesordnungen und Sitzungsberichte der Gruppen werden allen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht, und zwar unabhängig davon, in welchem Maße sie sich in einem bestimmten Bereich beteiligen. Die Ergebnisse der Gruppen werden veröffentlicht.