15.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 417/1


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018)

(2015/C 417/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

I.   EINLEITUNG

1.

SIND SICH DESSEN BEWUSST, dass die Krise sich seit der Annahme der Entschließung über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) und der Annahme des Arbeitsplans der EU für die Jugend (2014-2015) weiterhin gravierend und unverhältnismäßig auf junge Menschen in Europa und deren Übergang in das Erwachsenenleben ausgewirkt hat;

2.

SIND SICH DESSEN BEWUSST, dass eine engere bereichsübergreifende Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Bereich Jugend erforderlich ist, um diesen Herausforderungen in angemessener Weise zu begegnen;

3.

NEHMEN DIE ABSICHT der Europäischen Kommission ZUR KENNTNIS, im Rahmen des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“), des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018), des Arbeitsplans der EU für den Sport (2014-2017) und des Arbeitsplans im Bereich der Kultur (2015-2018) vorrangig die Radikalisierung und Ausgrenzung junger Menschen zu bekämpfen und ihre Inklusion in das gesellschaftliche, kulturelle und bürgerliche Leben zu fördern (1);

4.

NEHMEN den gemeinsamen EU-Jugendbericht 2015 des Rates und der Kommission (2) ZUR KENNTNIS, insbesondere dessen Abschnitt 5 mit dem Titel „Fortsetzung der jugendpolitischen Zusammenarbeit auf EU-Ebene“;

SIND SICH daher DARIN EINIG, dass ein auf 36 Monate angelegter EU-Arbeitsplan für die Jugend aufgestellt werden sollte, in dem für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 seitens der Mitgliedstaaten und der Kommission zu ergreifende Maßnahmen festgehalten werden, mit dem Ziel, die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) voranzubringen;

II.   GRUNDSÄTZE

5.

SIND DER AUFFASSUNG, dass dem Arbeitsplan — unter Berücksichtigung der Subsidiarität — folgende Leitprinzipien zugrunde liegen sollten: Er sollte

sich auf die Ergebnisse des vorherigen Arbeitsplans für die Jugend (2014-2015) stützen;

Maßnahmen auf EU-Ebene im Bereich Jugend die erforderliche Unterstützung und Aufmerksamkeit zuteil werden lassen;

durch bereichsübergreifende Zusammenarbeit dafür sorgen, dass die spezifischen Probleme junger Menschen in anderen Politikbereichen der EU bekannt sind;

einen Beitrag zu den übergeordneten Prioritäten der sicherheits-, wirtschafts- und sozialpolitischen Agenden der EU leisten;

auf eine wissensbasierte und faktengestützte Jugendpolitik hinarbeiten;

ein flexibles Instrument bleiben, das zu zeitnahen und angemessenen Reaktionen in einem sich wandelnden politischen Umfeld führt;

die Zusammenarbeit und die Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bereits im Ansatz fördern und ihnen dadurch ermöglichen, langfristig einen Mehrwert in Bezug auf die vorrangigen Themen (siehe Nummer 6) zu schaffen;

auf Synergien mit dem Programm Erasmus+ setzen, unter anderem indem er dazu beiträgt, jugendpolitische Prioritäten für das Jahresarbeitsprogramm für Erasmus+ herauszustellen;

junge Menschen mit Hilfe der Konsultationsverfahren einbeziehen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplan die Fragen berücksichtigt, die für sie von Bedeutung sind;

6.

VEREINBAREN, den Mitgliedstaaten und der Kommission angesichts der gegenwärtigen Entwicklungen nahezulegen, während der Laufzeit dieses Arbeitsplans bis Ende 2018 bei ihrer Zusammenarbeit auf EU-Ebene folgenden Themen Vorrang zu geben:

Die Jugendarbeit und die bereichsübergreifende Zusammenarbeit sollen gestärkt werden, damit im Einklang mit den im Rahmen des gemeinsamen EU-Jugendberichts 2015 vereinbarten Prioritäten folgende Ziele erreicht werden:

A.

bessere soziale Inklusion aller jungen Menschen unter Berücksichtigung der grundlegenden europäischen Werte;

B.

stärkere Teilhabe aller jungen Menschen am demokratischen und bürgerlichen Leben in Europa;

C.

einfacherer Übergang junger Menschen vom Jugend- ins Erwachsenenalter, insbesondere Integration in den Arbeitsmarkt;

D.

Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens junger Menschen, einschließlich der psychischen Gesundheit;

E.

Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen des digitalen Zeitalters in Bezug auf Jugendpolitik, Jugendarbeit und junge Menschen;

F.

Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen, die sich aufgrund der wachsenden Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der Europäischen Union stellen bzw. bieten;

7.

SIND SICH DARIN EINIG, dass die in Anhang I aufgeführten Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission zwar allen jungen Menschen zugutekommen müssen, der Fokus jedoch insbesondere auf folgenden Gruppen liegen muss:

junge Menschen, denen Ausgrenzung droht;

junge Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (NEET);

junge Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich neu angekommener Zuwanderer und junger Flüchtlinge;

8.

SIND SICH DARIN EINIG, dass der Arbeitsplan vom Rat nach Maßgabe der erzielten Ergebnisse und der politischen Entwicklungen auf EU-Ebene überarbeitet werden kann;

9.

VERSTÄNDIGEN SICH auf eine Reihe konkreter Maßnahmen, die mit den genannten vorrangigen Themen im Einklang stehen, sowie auf den in Anhang I aufgestellten Zeitplan für ihre Umsetzung;

III.   ARBEITSMETHODEN UND STRUKTUREN

10.

STELLEN Folgendes FEST:

Die durchgehende Einbeziehung von Jugendfragen und die ergebnisorientierte bereichsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb des Rates müssen verstärkt werden, um so weit wie möglich zu gewährleisten, dass die Bestrebungen, die Situation und die Bedürfnisse junger Menschen bei der Politikgestaltung in sämtlichen einschlägigen Bereichen berücksichtigt werden;

11.

VEREINBAREN Folgendes:

Die folgenden Arbeitsmethoden sollen die Umsetzung dieses Arbeitsplans gegebenenfalls unterstützen: die im erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa vereinbarte offene Methode der Koordinierung, insbesondere wissens- und faktengestützte Politikgestaltung, Expertengruppen, Peer-Learning-Aktivitäten, Peer Reviews, Studien, Konferenzen und Seminare, die Verbreitung von Ergebnissen, das Informelle Forum mit Jugendvertretern, Sitzungen der Generaldirektoren für Jugend und der strukturierte Dialog mit jungen Menschen.

Alle Arbeiten, auch im Rahmen der Expertengruppen, sind insbesondere auf die in Abschnitt II Nummer 6 festgelegten Prioritäten und die in Anhang I vorgegebenen Maßnahmen und Fristen ausgerichtet. Die Maßnahmen in Anhang I können vom Rat und den im Rat vereinigten Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Ergebnisse und der politischen Entwicklungen in der Union überarbeitet werden.

Die Grundsätze für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Expertengruppen sind in Anhang II dargelegt.

In Anbetracht des Rechts junger Menschen, an der Gestaltung, Umsetzung und Evaluierung der sie betreffenden politischen Strategien mitzuwirken, sollen Konsultationsverfahren jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich an einem Gedankenaustausch über die vorrangigen Themen dieses Arbeitsplans zu beteiligen.

In den informellen Treffen der für Jugendfragen zuständigen Generaldirektoren sind strategische Fragen in Verbindung mit diesem Arbeitsplan zu prüfen, ebenso wie Fragen, die sich auf die Jugendpolitik der EU allgemein beziehen.

In der ersten Hälfte des Jahres 2018 wird die Durchführung des vorliegenden Arbeitsplans vom Rat und der Kommission beurteilt; dabei stützen sie sich auf eine gemeinsame Bewertung der Durchführung, die im Zusammenhang mit dem Europäischen Jugendbericht durchgeführt wird;

12.

ERSUCHEN VOR DIESEM HINTERGRUND

die Mitgliedstaaten und die Kommission, Expertengruppen einzurichten, die sich für die Dauer des vorliegenden Arbeitsplans mit folgenden Themen befassen:

Bestimmung des spezifischen Beitrags, den Jugendarbeit und nichtformales und informelles Lernen dazu leisten können,

a)

das bürgerschaftliche Engagement und die Teilnahme junger Menschen in vielfältigen und toleranten Gesellschaften zu fördern sowie Ausgrenzung und Radikalisierung, die potenziell zu Gewalttätigkeit führen, zu verhindern;

b)

mit den Chancen und Herausforderungen umzugehen, die sich durch die wachsende Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der Europäischen Union bieten bzw. stellen;

Berücksichtigung der Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung auf junge Menschen, Jugendarbeit und Jugendpolitik;

IV.   MASSNAHMEN

13.

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF, UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,

mit Unterstützung der Kommission und unter Verwendung der in dieser Entschließung beschriebenen Arbeitsmethoden zusammenzuarbeiten;

anknüpfend an die Schlussfolgerungen des Rates zur bestmöglichen Nutzung des Potenzials der Jugendpolitik im Hinblick auf die Ziele der Strategie Europa 2020 die aktive Einbeziehung der für Jugendbelange zuständigen Ministerien in die einzelstaatliche Politikgestaltung im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 und dem Europäischen Semester weiterhin zu fördern;

in Erwägung zu ziehen, den erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) und den vorliegenden Arbeitsplan gegebenenfalls bei der Entwicklung politischer Strategien auf nationaler und regionaler Ebene gebührend zu berücksichtigen;

die zuständigen Behörden, jungen Menschen und Jugendorganisationen über den Stand der Durchführung des EU-Arbeitsplans für die Jugend zu informieren, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen angemessen sind und in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden;

14.

FORDERN DEN JEWEILIGEN VORSITZ DES RATES AUF,

auf der Grundlage der Ergebnisse der Halbzeitbewertung der EU-Strategie für die Jugend geeignete Folgemaßnahmen zu prüfen;

bei der Ausarbeitung seines Programms im Rahmen des Dreiervorsitzes die Prioritäten des EU-Arbeitsplans zu berücksichtigen;

die Gruppe „Jugendfragen“ über die Arbeit anderer Vorbereitungsgremien des Rates zu informieren, wenn diese sich direkt oder indirekt auf junge Menschen oder die Jugendpolitik auswirkt;

noch ausstehende Elemente des vorherigen Arbeitsplans (2014-2015) im Rahmen des Dreiervorsitzes zu berücksichtigen;

nach Ablauf der 36 Monate, für die diese Entschließung gilt, und auf der Grundlage der unter Nummer 11 genannten Bewertung und Evaluierung zu erwägen, einen neuen Arbeitsplan für den darauffolgenden Zeitraum vorzuschlagen;

Möglichkeiten für die Mitgliedstaaten und Akteure im Jugendbereich zu schaffen, die Zukunft der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa nach 2018 zu erörtern;

den für Jugendfragen zuständigen Generaldirektoren vorzuschlagen, während ihres üblichen informellen Treffens die im Rahmen des Arbeitsplans erzielten Ergebnisse zu erörtern und aufzugreifen, gegebenenfalls außerplanmäßige bereichsübergreifende gemeinsame Treffen der Generaldirektoren zu organisieren, die Ergebnisse umfassend zu verbreiten und zur Bewertung der Durchführung des EU-Arbeitsplans für die Jugend beizutragen;

15.

ERSUCHEN DIE KOMMISSION,

den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Jugendbetreuer und Jugendarbeit mit Hilfe der Durchführung des Programms Erasmus + als eines der Schlüsselelemente für die Entwicklung einer guten Jugendarbeit in Europa zu unterstützen;

die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Arbeitsplans, insbesondere der im Anhang beschriebenen Maßnahmen, zu unterstützen und mit ihnen zusammenzuarbeiten;

die Mitgliedstaaten über laufende oder geplante Initiativen und Studien in der Jugendpolitik und in anderen einschlägigen Politikbereichen der EU, die Auswirkungen auf die Jugend haben, sowie über entsprechende Entwicklungen in der Kommission zu informieren;

die Interessenträger auf europäischer Ebene, einschließlich der Zivilgesellschaft und der Jugendvertreter, regelmäßig zu den Fortschritten bei der Durchführung des Arbeitsplans zu konsultieren und zu informieren, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen angemessen sind und in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden;

bessere Kontaktanbahnung und Synergien im Rahmen der EU-Programme sowie die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen wie dem Europarat zu fördern;

16.

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,

wie in den Anhängen I und II dieser Entschließung vorgesehen weiterhin eng auf Expertenebene zusammenzuarbeiten;

die Prioritäten des vorliegenden Arbeitsplans bei den Vorbereitungen für das jährliche Arbeitsprogramm von Erasmus+ im Bereich Jugend zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die allgemeinen Ziele des Jahresarbeitsprogramms für Erasmus+, das Partnerschaftsabkommen mit dem Europarat und das Jugend-Wiki;

andere Sektoren anzuregen, das Thema Jugend zu berücksichtigen, wenn sie Strategien und Maßnahmen in anderen Politikbereichen konzipieren, umsetzen und bewerten, und dabei eine frühzeitige und wirksame Einbeziehung des Themas Jugend in den politischen Gestaltungsprozess im Auge zu behalten;

dafür einzutreten, dass stärker gewürdigt wird, welchen Beitrag die Jugendpolitik zur Verwirklichung der übergeordneten Ziele der europäischen Jugendpolitik leistet, und dabei die positiven Auswirkungen in den Bereichen bürgerschaftliches Engagement, Beschäftigung, soziale Inklusion, Kultur und Innovation, allgemeine und berufliche Bildung sowie Gesundheit und Wohlbefinden zu berücksichtigen.


(1)  COM(2015) 185 final.

(2)  Dok. 13635/15.


ANHANG I

Maßnahmen, Instrumente und Fristen im Zusammenhang mit den vorrangigen Themen

Maßnahmen im Zusammenhang mit den vorrangigen Themen

Arbeitsmethode/Instrument

Zielvorgaben und Fristen

Ref.

 

Priorität A:

Bessere soziale Inklusion aller jungen Menschen unter Berücksichtigung der grundlegenden europäischen Werte

Rat und Vorbereitungsgremien

Die Rolle des Jugendsektors bei der Verhinderung von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft

Erstes Halbjahr 2016:

(ggf.) Aussprache im Rat

A1

Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung

Studie der Kommission über Qualitätssysteme und -rahmen für die Jugendarbeit in der Europäischen Union

Zweites Halbjahr 2016:

Handbuch zur Umsetzung

A2

Strukturierter Dialog/Rat und Vorbereitungsgremien

„Grundlegende Fähigkeiten und Kompetenzen für das Leben junger Menschen in einem vielfältigen, vernetzten und inklusiven Europa für eine aktive Beteiligung an der Gemeinschaft und der Arbeitswelt.“

Erstes Halbjahr 2017:

(ggf.) Entschließung des Rates

A3

Priorität B:

Stärkere Teilhabe aller jungen Menschen am demokratischen und bürgerlichen Leben in Europa

Expertengruppe

Bestimmung des spezifischen Beitrags, den Jugendarbeit und nichtformales und informelles Lernen dazu leisten können, das bürgerschaftliche Engagement und die Teilnahme junger Menschen in vielfältigen und toleranten Gesellschaften zu fördern sowie Marginalisierung und Radikalisierung, die zu Gewalttätigkeit führen können, zu verhindern.

Erstes Halbjahr 2017:

Bericht

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

B1

Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung

Studie der Kommission zu den Auswirkungen der grenzüberschreitenden Freiwilligentätigkeit im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes

Erstes Halbjahr 2017:

Bericht

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zu der Studie

B2

Seminar für politische Entscheidungsträger in den Bereichen Jugend und Sport:

„Demokratie, Jugend und Sport — bereichsübergreifende Ansätze für die aktive Beteiligung und Mitwirkung junger Menschen am staatsbürgerlichen und demokratischen Leben über den Sport.“

Zweites Halbjahr 2017:

Seminarbericht über bewährte Verfahren und Empfehlungen zur Art und Weise, wie bereichsübergreifende Ansätze zwischen Jugend und Sport die demokratischen Werte und das bürgerschaftliche Engagement junger Menschen fördern können.

B3

Priorität C:

Einfacherer Übergang junger Menschen vom Jugend- ins Erwachsenenalter, insbesondere Integration in den Arbeitsmarkt

Peer-Learning zwischen Mitgliedstaaten und Kommission/Generaldirektoren

„Jugendarbeit als anerkanntes und Mehrwert schaffendes Instrument für eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterstützung junger Menschen beim Übergang ins Erwachsenenleben und in die Arbeitswelt.“

Zweites Halbjahr 2017:

Bericht über bewährte Verfahren und Empfehlungen zur Jugendarbeit als anerkanntes und Mehrwert schaffendes Instrument für eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterstützung junger Menschen beim Übergang ins Erwachsenenleben und in die Arbeitswelt.

C1

Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung

Studie der Kommission zu Jugendarbeit und jungen Unternehmern

Zweites Halbjahr 2017:

Bericht

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zu der Studie

C2

Priorität D:

Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens junger Menschen, auch im Hinblick auf die psychische Gesundheit

Rat und Vorbereitungsgremien

Bereichsübergreifende Zusammenarbeit zur Förderung der Gesundheit und des Wohlergehens junger Menschen beim Übergang ins Erwachsenenleben, insbesondere in Bezug auf Jugendliche mit psychischen Problemen (1), die oft mit dem Übergang ins Erwachsenenleben verbunden sind. Dabei sollte der Schwerpunkt nicht auf ihren Problemen, sondern auf ihrem möglichen Beitrag zur Gesellschaft liegen.

a)    Erstes Halbjahr 2016:

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

D1

b)    Zweites Halbjahr 2017:

Bereichsübergreifendes Peer-Learning zwischen Mitgliedstaaten

D2

Priorität E:

Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen des digitalen Zeitalters in Bezug auf Jugendpolitik, Jugendarbeit und junge Menschen

Rat und Vorbereitungsgremien

Neue Ansätze in der Jugendarbeit für die optimale Entwicklung des Potenzials und der Talente junger Menschen und für ihre möglichst weitgehende Eingliederung in die Gesellschaft.

Neue, moderne und attraktive Möglichkeiten der Jugendarbeit einschließlich der Online-Jugendarbeit sollen hervorgehoben werden, um die neuen Trends im Leben der Jugendlichen widerzuspiegeln und durch Einbindung von mehr jungen Menschen in die entsprechenden Maßnahmen die Wirkung der Jugendarbeit zu maximieren.

Zweites Halbjahr 2016:

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates

E1

Peer-Learning

Neue Praktiken in der Jugendarbeit und attraktivere Gestaltung der Jugendarbeit für junge Menschen.

Erstes Halbjahr 2017:

Bericht über die bestehenden Praktiken, die die Trends widerspiegeln, und Empfehlungen zur Umsetzung in der täglichen Praxis der Jugendarbeit

E2

Expertengruppe

„Risiken, Chancen und Auswirkungen der Digitalisierung auf junge Menschen, Jugendarbeit und Jugendpolitik“

Zweites Halbjahr 2017:

Bericht der Expertengruppe

E3

Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung

Studie der Kommission über die Auswirkungen von Internet und sozialen Medien auf die Teilhabe Jugendlicher und die Jugendarbeit

Erstes Halbjahr 2018:

Bericht

E4

Rat und Vorbereitungsgremien

Entwicklung innovativer Methoden in der Jugendarbeit, einschließlich digitaler Instrumente, um besser und in effizienterer, intelligenter und relevanter Weise auf die Bedürfnisse und Ambitionen junger Menschen einzugehen und die bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.

Erstes Halbjahr 2018:

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates unter anderem zu den obengenannten Maßnahmen E3 und E4.

E5

Priorität F:

Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen, die sich aufgrund der wachsenden Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der Europäischen Union stellen bzw. bieten

Expertengruppe

Bestimmung des spezifischen Beitrags, den Jugendarbeit und nichtformales und informelles Lernen zum Umgang mit der Herausforderungen und Chancen leisten können, die sich aufgrund der wachsenden Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der Europäischen Union stellen bzw. bieten

Zweites Halbjahr 2018:

Bericht

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zu dem Bericht

F1


Sonstiges

 

Thema

Instrument/Maßnahme

Zielvorgaben und Fristen

 

EU-Strategie für die Jugend

Peer-Learning

a.

Vorschlag der Kommission für einen flexiblen Rahmen

Erstes Halbjahr 2016:

Formalisierung des flexiblen Rahmens für Peer-Learning-Aktivitäten

O1

Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung

b.

Halbzeitbewertung der EU-Strategie für die Jugend und der Empfehlung über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union

Zweites Halbjahr 2016:

(ggf.) Schlussfolgerungen des Rates zur Bewertung, einschließlich der Bewertung der Empfehlung des Rates über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union

O2

c.

EU-Jugendbericht

Erstes Halbjahr 2018:

Gemeinsamer EU-Jugendbericht

O3

Erasmus+

Wissens- und faktengestützte Politikgestaltung

Halbzeitbewertung des Programms Erasmus+ und seiner Vorgängerprogramme

Erstes Halbjahr 2018:

Reaktion auf die Bewertung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Sektoren (allgemeine und berufliche Bildung, Jugend, Sport)

O4


(1)  Dies umfasst schwere und verbreitete psychische Erkrankungen, psychisches Leid und (vorübergehende) psychische Störungen in belastenden Lebenssituationen oder Krisensituationen.


ANHANG II

Grundsätze für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Expertengruppen, die von den Mitgliedstaaten und der Kommission im Rahmen des EU-Arbeitsplans für die Jugend (1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018) gebildet werden

Zusammensetzung:

Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an der Arbeit der Gruppen ist freiwillig; die Mitgliedstaaten können sich den Gruppen jederzeit anschließen.

Mitgliedstaaten, die an der Arbeit der Gruppen teilnehmen möchten, bestimmen Experten als Mitglieder der betreffenden Gruppen. Dabei achten sie darauf, dass die Experten auf nationaler Ebene bereits einschlägige Erfahrungen in dem betreffenden Bereich erworben haben. Die Experten fungieren als Bindeglied zu zuständigen nationalen Behörden. Die Kommission koordiniert die Verfahren zur Ernennung der Experten.

Jede Expertengruppe kann beschließen, weitere Teilnehmer einzuladen: unabhängige Experten, Vertreter von Jugendorganisationen, Jugendforscher und andere Akteure sowie Vertreter von Drittländern. Jede Expertengruppe kann vorschlagen, dass weitere Teilnehmer für den gesamten Tätigkeitszeitraum aufgenommen werden, wobei ihre Mitgliedschaft von der Expertengruppe einstimmig gebilligt werden muss.

Mandat

Das Mandat der Expertengruppe wird von der Kommission in Übereinstimmung mit Nummer 12 des Arbeitsplans vorgeschlagen und unter Berücksichtigung der Bemerkungen in der Ratsgruppe „Jugendfragen“ angepasst.

Arbeitsverfahren

Die Expertengruppen richten ihre Arbeit darauf aus, ihrem Auftrag und Thema entsprechend einige wenige konkrete und verwertbare Ergebnisse hervorzubringen.

Zur Durchführung dieses Arbeitsplans benennt jede Expertengruppe in ihrer ersten Sitzung nach seiner Annahme einen oder mehrere Vorsitzende. Die Wahl der Vorsitzenden wird offen und transparent durchgeführt und von der Kommission, die als Sekretariat der Expertengruppen fungiert, koordiniert. Jede Expertengruppe stellt im Einklang mit dem EU-Arbeitsplan ihren eigenen Arbeitsplan auf.

Die Kommission stellt den Gruppen fachliche und logistische Unterstützung zur Verfügung. Sie unterstützt darüber hinaus die Arbeit der Gruppen so weit wie möglich auf jede andere geeignete Weise (einschließlich Studien zu ihrem jeweiligen Arbeitsbereich).

Berichterstattung und Information

Die Vorsitzenden der Expertengruppen berichten der Gruppe „Jugendfragen“ über den Stand der Beratungen und die erzielten Ergebnisse. Die Gruppe „Jugendfragen“ wird der Expertengruppe gegebenenfalls weitere Vorgaben machen, um dafür zu sorgen, dass die gewünschten Ergebnisse in der gewünschten Zeit vorliegen. Die Generaldirektoren werden über die erzielten Ergebnisse unterrichtet.

Die Tagesordnungen und Sitzungsberichte der Gruppen werden allen Mitgliedstaaten zugänglich gemacht, und zwar unabhängig davon, in welchem Maße sie sich in einem bestimmten Bereich beteiligen. Die Ergebnisse der Gruppen werden veröffentlicht.