25.2.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
LI 59/6 |
VERORDNUNG (EU) 2023/427 DES RATES
vom 25. Februar 2023
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2023/434 des Rates vom 25. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (1),
auf gemeinsamen Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (2) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, angenommen. |
(2) |
Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden bestimmte im Beschluss 2014/512/GASP des Rates (3) vorgesehene Maßnahmen umgesetzt. |
(3) |
Am 25. Februar 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/434 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP angenommen. |
(4) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 wird die Liste der Organisationen, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands bei dessen Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen und denen strengere Ausfuhrbeschränkungen in Bezug auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, auferlegt werden, erweitert, indem dieser Liste 96 neue Organisationen hinzugefügt werden. In Anbetracht der direkten Verbindung zwischen iranischen Herstellern unbemannter Luftfahrzeuge und dem militärisch-industriellen Komplex Russlands sowie des konkreten Risikos, dass bestimmte Güter oder Technologien für die Herstellung militärischer Systeme verwendet werden, die zum illegalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine beitragen, wurden mehrere iranische Organisationen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV des Beschlusses 2014/512/GASP aufgenommen, für die restriktive Maßnahmen gelten. |
(5) |
Es ist angebracht, die Liste der Beschränkungen unterliegenden Güter zu erweitern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, indem unter anderem Seltenerdmetalle und ihre Verbindungen, elektronische integrierte Schaltungen und Wärmebildkameras aufgenommen werden. |
(6) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 wird die Liste der Partnerländer erweitert, die eine Reihe von Ausfuhrkontrollmaßnahmen anwenden, die den in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Maßnahmen im Wesentlichen gleichwertig sind. |
(7) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 werden weitere Beschränkungen für die Ausfuhr von Gütern verhängt, die insbesondere zur Stärkung der industriellen Kapazitäten Russlands beitragen könnten. Darüber hinaus werden mit dem genannten Beschluss weitere Beschränkungen für die Einfuhr von Gütern eingeführt, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen und dadurch die Fortsetzung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ermöglichen. |
(8) |
Ferner wirdmit dem Beschluss (GASP) 2023/434 die Durchfuhr von aus der Union ausgeführten Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck und Rüstungsgütern durch das Hoheitsgebiet Russlands untersagt, um das Risiko der Umgehung der restriktiven Maßnahmen zu minimieren. |
(9) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 werden die Aussetzung von Rundfunklizenzen in der Union für russische Medien, die unter der ständigen Kontrolle der russischen Führung stehen, und das Verbot der Ausstrahlung ihrer Sendungen ausgeweitet. |
(10) |
Die Russische Föderation führt eine systematische internationale Kampagne der Medienmanipulation und Verfälschung von Fakten, um ihre Strategie der Destabilisierung ihrer Nachbarländer sowie der Union und ihrer Mitgliedstaaten zu intensivieren. Insbesondere richtete sich die Propaganda wiederholt und nachdrücklich gegen europäische politische Parteien, vor allem während der Wahlen, sowie gegen die Zivilgesellschaft, Asylsuchende, russische ethnische Minderheiten, geschlechtliche Minderheiten und das Funktionieren demokratischer Institutionen in der Union und ihren Mitgliedstaaten. |
(11) |
Um ihren Angriffskrieg gegen die Ukraine zu rechtfertigen und zu unterstützen, betreibt die Russische Föderation kontinuierliche und konzertierte Propagandaaktionen, die sich gegen die Zivilgesellschaft der Union und ihrer Nachbarländer richten und die Fakten drastisch verzerren und manipulieren. |
(12) |
Diese Propagandaaktionen werden über eine Reihe von Medien unter ständiger direkter oder indirekter Kontrolle der Führung der Russischen Föderation verbreitet. Diese Aktionen stellen eine erhebliche und unmittelbare Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Union dar. Die betreffenden Medien spielen eine maßgebliche Rolle dabei, den Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Nachdruck voranzutreiben und zu unterstützen sowie die Nachbarländer der Ukraine zu destabilisieren. |
(13) |
Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, ist es notwendig, im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit nach Artikel 11 der Charta, weitere restriktive Maßnahmen zur Einstellung der Sendetätigkeiten dieser Medien in der Union oder dieser gegen die Union gerichteten Tätigkeiten zu verhängen. Die Maßnahmen sollten beibehalten werden, bis die Aggression gegen die Ukraine beendet wird und bis die Russische Föderation und die mit ihr verbundenen Medien die Durchführung von Propagandaaktionen gegen die Union und deren Mitgliedstaaten einstellen. |
(14) |
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, dem Recht auf unternehmerische Freiheit und dem Recht auf Eigentum nach den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta, hindern diese Maßnahmen die Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie Recherche und Interviews. Insbesondere ändern diese Maßnahmen nicht die Pflicht zur Achtung der Rechte, Freiheiten und Grundsätze, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union und der Charta der Grundrechte sowie in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannt werden, in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich. |
(15) |
Um die Kohärenz mit dem Verfahren im Beschluss 2014/512/GASP zur Aussetzung von Rundfunklizenzen sicherzustellen, sollte der Rat Durchführungsbefugnisse wahrnehmen, damit er nach einer Prüfung der entsprechenden Fälle beschließen kann, ob die restriktiven Maßnahmen zu dem in dieser Verordnung genannten Zeitpunkt in Bezug auf mehrere in Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführte Organisationen anwendbar werden sollen. |
(16) |
In einer zunehmend verflochtenen Unionswirtschaft kommt kritischen Infrastrukturen und Einrichtungen als Anbietern wesentlicher Dienste eine unverzichtbare Rolle bei der Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten im Binnenmarkt zu. Der Unionsrahmen ist in der Richtlinie 2008/114/EG des Rates über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen (4) festgelegt, die mit Wirkung vom 18. Oktober 2024 aufgehoben wird, und der Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Resilienz kritischer Einrichtungen (5) mit dem Ziel festgelegt, die Resilienz kritischer Einrichtungen im Binnenmarkt durch harmonisierte Mindestvorschriften zu verbessern und sie durch kohärente und gezielte Unterstützungs- und Aufsichtsmaßnahmen zu fördern. |
(17) |
Der Einfluss Russlands auf diese Infrastrukturen und Einrichtungen könnte deren reibungsloses Funktionieren gefährden und letztlich eine Gefahr für die Erbringung grundlegender Dienstleistungen für die europäischen Bürger darstellen. Es ist daher angebracht, die Möglichkeit einzuschränken, Posten in den Leitungsgremien solcher Einrichtungen zu bekleiden. |
(18) |
Im Einklang mit dem derzeitigen Rechtsrahmen gilt das neue Verbot, Posten in den Leitungsgremien solcher Einrichtungen zu bekleiden, für europäische kritische Infrastrukturen und für kritische Infrastrukturen, die nach nationalem Recht als solche ermittelt oder ausgewiesen wurden, im Sinne der Richtlinie 2008/114/EG, die bis zum 18. Oktober 2024 Anwendung findet. Ab dem 18. Oktober 2024 gilt das neue Verbot für kritische Einrichtungen und kritische Infrastrukturen im Sinne der Richtlinie (EU) 2022/2557. Gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2557 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, bis zum 17. Juli 2026 nach ihrem nationalen Recht die kritischen Einrichtungen für die im Anhang der Richtlinie aufgeführten Sektoren und Teilsektoren zu ermitteln. Daher sind ab dem 17. Juli 2026 alle von den Mitgliedstaaten als solche ermittelten oder ausgewiesenen kritischen Einrichtungen von dem neuen Verbot, Posten in den Leitungsgremien solcher Einrichtungen zu bekleiden, betroffen. |
(19) |
Da Gasspeicherkapazitäten für die Gasversorgungssicherheit in der Union von entscheidender Bedeutung sind, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 ein Verbot der Bereitstellung von Gasspeicherkapazitäten in der Union für russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen oder Organisationen verhängt. Dies ist notwendig, um zu verhindern, dass Russland seine Gaslieferungen als Waffe einsetzt und das Risiko einer Marktmanipulation entsteht, die der kritischen Energieversorgung der Union abträglich wäre. |
(20) |
Um Umgehungen zu vermeiden und die Einhaltung des Verbots zu gewährleisten, wonach nicht in Russland registrierte Luftfahrzeuge, die sich im Eigentum russischer natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen befinden oder von diesen gechartert werden oder anderweitig unter deren Kontrolle stehen, weder im Hoheitsgebiet der Union landen noch vom Hoheitsgebiet der Union starten noch das Hoheitsgebiet der Union überfliegen dürfen, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 eine Verpflichtung für Luftfahrzeugbetreiber eingeführt, ihren zuständigen Behörden Nichtlinienflüge zu melden. Der betreffende Mitgliedstaat sollte die anderen Mitgliedstaaten, den Netzmanager und die Kommission unverzüglich darüber unterrichten, wenn er einen solchen Flug nicht freigibt. |
(21) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 wird die Geltungsdauer der Ausnahme vom Verbot, mit bestimmten staatseigenen Organisationen Russlands Transaktionen zu tätigen, verlängert, wenn eine solche Transaktion für die Abwicklung eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer ähnlichen Rechtsgestaltung unbedingt erforderlich ist. Ferner wird die Dauer verlängert, in der die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Transaktionen genehmigen können, die für den Abzug von Investitionen und den Rückzug durch die betreffenden staatseigenen Organisationen Russlands aus Unternehmen der Union erforderlich sind. |
(22) |
Um die einheitliche Anwendung des Verbots von Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank zu gewährleisten, sollte vorgeschrieben werden, dass natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen der Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und gleichzeitig der Kommission Informationen über solche Vermögenswerte und Reserven übermitteln müssen, die von ihnen gehalten oder kontrolliert werden oder bei denen sie Gegenpartei sind. Ferner sollte festgelegt werden, welche Art von Informationen zu übermitteln und wie diese zu behandeln und zu verwenden sind, um die einheitliche Anwendung dieser Meldepflicht zu gewährleisten. Es sollte auch klargestellt werden, dass die Mitgliedstaaten und die betreffenden natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen bei der Überprüfung dieser Informationen mit der Kommission zusammenarbeiten müssen und dass die Kommission zusätzliche Informationen anfordern kann, wobei sie den betreffenden Mitgliedstaat von dieser Anforderung unterrichtet. Die Meldepflicht ist akzessorisch zur wirksamen Anwendung des Verbots von Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Reserven und Vermögenswerten der russischen Zentralbank und berührt nicht die geldpolitischen Funktionen und den Grundsatz der Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken. Damit genug Zeit für Anpassungen ist, ist es sachgerecht, eine aufgeschobene Anwendbarkeit der neuen Berichtspflichten zu bestimmen. |
(23) |
Um den Rückzug von Wirtschaftsbeteiligten der Union vom russischen Markt weiter zu erleichtern, wird mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 eine vorübergehende Ausnahme von dem in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgelegten Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen eingeführt. Zur Erleichterung eines zügigen Ausstiegs aus dem russischen Markt ist diese Ausnahmeregelung befristet und in ihrem Umfang beschränkt, sodass bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin Dienstleistungen für die und ausschließlich zugunsten der aus diesem Rückzug hervorgehenden juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen erbracht werden können. Darüber hinaus sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Dienstleistungen weder für die russische Regierung erbracht werden noch militärischen Endnutzern zugutekommen noch eine militärische Endverwendung haben. |
(24) |
Die Union ist entschlossen, Bedrohungen der Sicherheit des Seeverkehrs zu vermeiden. Daher sieht der Beschluss (GASP) 2023/434 bestimmte Ausnahmeregelungen für Betreiber der Union vor, die aus Gründen der Seeverkehrssicherheit erforderliche Lotsendienste für Schiffe erbringen, die sich auf friedlicher Durchfahrt im Sinne des Völkerrechts befinden. |
(25) |
Um Rechtssicherheit bei der Behandlung von Einfuhren zu gewährleisten, enthält der Beschluss (GASP) 2023/434 Bestimmungen über die Überlassung von Gütern durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten, wenn sich die Güter physisch in der Union befinden und bereits bei den Zollbehörden gestellt worden waren, als die Beschränkungen dafür verhängt wurden. Diese Möglichkeit gilt unabhängig von den Verfahren, in die die Waren nach der Gestellung überführt wurden (Versandverfahren, aktive Veredelung, Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr usw.), oder von den Verfahrensschritten und -formalitäten gemäß dem Zollkodex der Union, die für die Überlassung erforderlich sind. Der Beschluss (GASP) 2023/434 ermächtigt die Mitgliedstaaten außerdem zur Überlassung von bereits in die Union verbrachten Gütern. Dies ist im Interesse der Wirtschaftsbeteiligten in der Union erforderlich, die diese Güter in gutem Glauben zu einem Zeitpunkt in die Union verbracht haben, zu dem sie noch keinen Einfuhrbeschränkungen unterlagen, einschließlich einer Abwicklungsfrist, in der ihre Einfuhr noch erlaubt war. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass die Überlassung der Güter und damit verbundene Zahlungen mit den Bestimmungen und Zielen der restriktiven Maßnahmen der Union in Einklang stehen. Ebenso sollte jede Entscheidung, solche Güter nicht zu überlassen, mit den genannten Zielen im Einklang stehen und unter anderem sicherstellen, dass die Güter nicht wieder nach Russland verbracht werden. |
(26) |
Schließlich werden mit dem Beschluss (GASP) 2023/434 bestimmte technische Korrekturen im verfügenden Teil des Beschlusses 2014/512/GASP vorgenommen. |
(27) |
Da diese Änderungen in den Geltungsbereich des Vertrags über die Europäische Union fallen, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen. |
(28) |
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird wie folgt geändert:
1. |
In Artikel 1 werden folgende Buchstaben angefügt:
(*1) Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164)." (*2) Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75).“ " |
2. |
In Artikel 2 werden folgende Absätze eingefügt: „(1a) Die Durchfuhr von in Absatz 1 genannten Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die aus der Union ausgeführt werden, durch das Hoheitsgebiet Russlands ist verboten. (3a) Unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 gilt das Verbot gemäß Absatz 1a des vorliegenden Artikels nicht für die Durchfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durch das Hoheitsgebiet Russlands, die für die Zwecke von Absatz 3 Buchstaben a bis e des vorliegenden Artikels bestimmt sind. (4a) Abweichend von Absatz 1a und unbeschadet der Genehmigungspflichten nach der Verordnung (EU) 2021/821 können die zuständigen Behörden die Durchfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durch das Hoheitsgebiet Russlands genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Güter oder Technologien für die Zwecke von Absatz 4 Buchstaben b, c, d und h des vorliegenden Artikels bestimmt sind.“ |
3. |
In Artikel 2aa wird folgender Absatz eingefügt: „(1a) Die Durchfuhr von in Absatz 1 aufgeführten Feuerwaffen, dazugehörigen Teilen und wesentlichen Komponenten sowie Munition, die aus der Union ausgeführt werden, durch das Hoheitsgebiet Russlands ist verboten.“ |
4. |
In Artikel 3c wird folgender Absatz angefügt: „(5c) In Bezug auf die in Anhang XI Teil D aufgeführten Güter gelten die Verbote gemäß den Absätzen 1 und 4 nicht für die Erfüllung — bis zum 27. März 2023 — von Verträgen, die vor dem 26. Februar 2023 geschlossen wurden, oder von für deren Erfüllung erforderlichen akzessorischen Verträgen.“ |
5. |
In Artikel 3d werden folgende Absätze angefügt: „(5) Luftfahrzeugbetreiber, die zwischen Russland und der Union — direkt oder über ein Drittland — Nichtlinienflüge durchführen, übermitteln den für sie zuständigen Behörden mindestens 48 Stunden vor dem Flug alle diesbezüglichen Informationen. (6) Bei Ablehnung eines nach Absatz 5 gemeldeten Fluges unterrichtet der betreffende Mitgliedstaat unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten, den Netzmanager und die Kommission.“ |
6. |
Artikel 3i wird wie folgt geändert:
|
7. |
Artikel 3k wird wie folgt geändert:
|
8. |
In Artikel 5a werden folgende Absätze eingefügt: „(4a) Ungeachtet der geltenden Vorschriften über die Meldepflicht, die Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis legen natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, darunter die Europäische Zentralbank, die nationalen Zentralbanken, Unternehmen der Finanzbranche im Sinne von Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (*4), Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen im Sinne von Artikel 13 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*5), Zentralverwahrer im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 und zentrale Gegenparteien im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (*6), spätestens zwei Wochen nach dem 26. Februar 2023 der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie ansässig oder angesiedelt sind und gleichzeitig der Kommission, Informationen über die in Absatz 4 des vorliegenden Artikels genannten Vermögenswerte und Reserven, die sie halten oder kontrollieren oder bei denen sie Gegenpartei sind. Diese Informationen werden alle drei Monate auf den neuesten Stand gebracht und umfassen mindestens folgende Angaben:
(4b) Hat die meldende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung festgestellt, dass es bei den in Absatz 4a genannten Vermögenswerten und Reserven zu einem außergewöhnlichen und unvorhergesehenen Verlust oder Schaden gekommen ist, so sind diese Informationen unverzüglich der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats zu melden und gleichzeitig der Kommission zu übermitteln. (4c) Die Mitgliedstaaten sowie die natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die der Meldepflicht nach Absatz 4a unterliegen, arbeiten bei der Überprüfung der gemäß dem genannten Absatz erhaltenen Informationen mit der Kommission zusammen. Die Kommission kann alle zusätzlichen Informationen anfordern, die sie für diese Überprüfung benötigt. Wird diese Anforderung an eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung gerichtet, so übermittelt die Kommission sie gleichzeitig des zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats. Zusätzliche Informationen, die direkt bei der Kommission eingehen, werden der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats zur Verfügung gestellt. (4d) Die Informationen, die der Kommission und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nach diesem Artikel übermittelt oder von ihnen entgegengenommen werden, dürfen von ihnen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden. (4e) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der vorliegenden Verordnung und den Verordnungen (EU) 2016/679 (*8) und (EU) 2018/1725 (*9) des Europäischen Parlaments und des Rates und nur insoweit, als es für die Anwendung der vorliegenden Verordnung und zur Gewährleistung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit der Kommission bei der Anwendung der vorliegenden Verordnung erforderlich ist. (*4) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1)." (*5) Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1)." (*6) Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 1)." (*7) Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (ABl. L 78 vom 17.3.2014, S. 6)." (*8) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1)." (*9) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).“ " |
9. |
Artikel 5aa Absatz 3 Buchstabe d erhält folgende Fassung:
|
10. |
In Artikel 5aa Absatz 3 wird folgender Buchstabe angefügt:
|
11. |
Artikel 5aa Absatz 3a erhält folgende Fassung: „(3a) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen Transaktionen genehmigen, die für den Abzug von Investitionen und den Rückzug einer in der Union niedergelassenen juristischen Person, Organisation oder Einrichtung aus einer in Absatz 1 genannten Organisation oder ihrer Niederlassungen in der Union bis zum 31. Dezember 2023 unbedingt erforderlich sind.“ |
12. |
Die folgenden Artikel werden eingefügt: „Artikel 5o (1) Ab dem 27. März 2023 ist es verboten, russischen Staatsangehörigen und in Russland ansässigen natürlichen Personen zu ermöglichen, Posten in den Leitungsgremien der Eigentümer oder Betreiber von kritischen Infrastrukturen, europäischen kritischen Infrastrukturen und kritischen Einrichtungen, die nach nationalem Recht als solche ermittelt oder ausgewiesen wurden, zu bekleiden. (2) Absatz 1 gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz. Artikel 5p (1) Es ist mit Ausnahme des zu Speicherzwecken genutzten Teils von Flüssigerdgasanlagen verboten, in einer Speicheranlage im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 der Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*10) Speicherkapazität im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 28 der Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (*11) bereitzustellenfür
(2) Absatz 1 gilt nicht für Transaktionen, die unbedingt erforderlich sind, um vor dem 27. März 2023 geschlossene Verträge, die mit diesem Artikel nicht vereinbar sind, oder für deren Erfüllung erforderliche akzessorische Verträge bis zum 26. Februar 2023 zu beenden. (3) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden unter ihnen geeignet erscheinenden Bedingungen die Bereitstellung von Speicherkapazität gemäß Absatz 1 genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass dies für die Sicherstellung der kritischen Energieversorgung in der Union erforderlich ist. (4) Der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten unterrichtet bzw. unterrichten die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach Absatz 3 erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (*10) Richtlinie 2009/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/55/EG (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 94)." (*11) Verordnung (EG) Nr. 715/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 36).“ " |
13. |
In Artikel 12b wird folgender Absatz eingefügt: „(2a) Abweichend von Artikel 5n können die zuständigen Behörden die weitere Erbringung der darin genannten Dienstleistungen bis zum 31. Dezember 2023 genehmigen, wenn diese Dienstleistungen für den Abzug von Investitionen aus Russland oder die Abwicklung von Geschäftstätigkeiten in Russland unbedingt erforderlich sind, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
|
14. |
Artikel 12b Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach den Absätzen 1, 2 oder 2a erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.“ |
15. |
Folgende Artikel werden eingefügt: „Artikel 12d Die mit dieser Verordnung verhängten Verbote der Bereitstellung von technischer Hilfe gelten nicht für die Erbringung von aus Gründen der Sicherheit des Seeverkehrs erforderlichen Lotsendiensten für Schiffe, die sich auf friedlicher Durchfahrt im Sinne des Völkerrechts befinden. Artikel 12e (1) Für die Zwecke der in dieser Verordnung vorgesehenen Verbote der Einfuhr von Gütern können Güter, die sich physisch in der Union befinden, durch die Zollbehörden im Sinne von Artikel 5 Nummer 26 des Zollkodex der Union (*12) überlassen werden, sofern sie vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn der jeweiligen Einfuhrverbote — je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist — gemäß Artikel 134 des Zollkodex der Union gestellt wurden. (2) Alle Verfahrensschritte, die für die in den Absätzen 1 und 5 genannte Überlassung der betreffenden Waren nach dem Zollkodex der Union erforderlich sind, sind zulässig. (3) Die Zollbehörden gestatten die Überlassung der Güter nicht, wenn sie hinreichende Gründe haben, eine Umgehung zu vermuten, und genehmigen die Wiederausfuhr der Güter nach Russland nicht. (4) Zahlungen im Zusammenhang mit diesen Gütern müssen mit den Bestimmungen und Zielen dieser Verordnung, insbesondere dem Verbot des Kaufs, und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 im Einklang stehen. (5) Güter, die sich physisch in der Union befinden und vor dem 26. Februar 2023 gestellt und gemäß dieser Verordnung zurückgehalten wurden, können von den Zollbehörden unter den in den Absätzen 1, 2, 3 und 4 genannten Bedingungen überlassen werden. (*12) Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1).“ " |
16. |
Anhang IV wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. |
17. |
Anhang VII wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. |
18. |
Anhang VIII wird gemäß Anhang III der vorliegenden Verordnung geändert. |
19. |
Anhang XI wird gemäß Anhang IV der vorliegenden Verordnung geändert. |
20. |
Anhang XV wird gemäß Anhang V der vorliegenden Verordnung geändert. Nummer 20 gilt in Bezug auf eine oder mehrere der in Anhang V der vorliegenden Verordnung aufgeführten Organisationen ab dem 10. April 2023, sofern der Rat nach Prüfung der betreffenden Fälle dies im Wege eines Durchführungsrechtsakts beschließt. |
21. |
Anhang XXI wird gemäß Anhang VI der vorliegenden Verordnung geändert. |
22. |
Anhang XXIII wird gemäß Anhang VII der vorliegenden Verordnung geändert. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 1 Nummer 8 gilt ab dem 27. April 2023.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 25. Februar 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
J. ROSWALL
(1) Siehe Seite 593 dieses Amtsblatts.
(2) Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).
(3) Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).
(4) Richtlinie 2008/114/EG des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Ermittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern (ABl. L 345 vom 23.12.2008, S. 75).
(5) Richtlinie (EU) 2022/2557 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die Resilienz kritischer Einrichtungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/114/EG des Rates (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 164).
ANHANG I
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG IV
Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nach Artikel 2 Absatz 7, Artikel 2a Absatz 7 und Artikel 2b Absatz 1
1. |
JSC Sirius |
2. |
OJSC Stankoinstrument |
3. |
OAO JSC Chemcomposite |
4. |
JSC Kalashnikov |
5. |
JSC Tula Arms Plant |
6. |
NPK Technologii Maschinostrojenija |
7. |
OAO Wysokototschnye Kompleksi |
8. |
OAO Almaz Antey |
9. |
OAO NPO Bazalt |
10. |
Admiralty Shipyard JSC |
11. |
Aleksandrov Scientific Research Technological Institute NITI |
12. |
Argut OOO |
13. |
Communication center of the Ministry of Defense |
14. |
Federal Research Center Boreskov Institute of Catalysis |
15. |
Federal State Budgetary Enterprise of the Administration of the President of Russia |
16. |
Federal State Budgetary Enterprise Special Flight Unit Rossiya of the Administration of the President of Russia |
17. |
Federal State Unitary Enterprise Dukhov Automatics Research Institute (VNIIA) |
18. |
Foreign Intelligence Service (SVR) |
19. |
Forensic Center of Nizhniy Novgorod Region Main Directorate of the Ministry of Interior Affairs |
20. |
International Center for Quantum Optics and Quantum Technologies (the Russian Quantum Center) |
21. |
Irkut Corporation |
22. |
Irkut Research and Production Corporation Public Joint Stock Company |
23. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computing Machinery |
24. |
JSC Central Research Institute of Machine Building (JSC TsNIIMash) |
25. |
JSC Kazan Helicopter Plant Repair Service |
26. |
JSC Shipyard Zaliv (Zaliv Shipbuilding yard) |
27. |
JSC Rocket and Space Centre – Progress |
28. |
Kamensk-Uralsky Metallurgical Works J.S. Co. |
29. |
Kazan Helicopter Plant PJSC |
30. |
Komsomolsk-na-Amur Aviation Production Organization (KNAAPO) |
31. |
Ministry of Defence RF |
32. |
Moscow Institute of Physics and Technology |
33. |
NPO High Precision Systems JSC |
34. |
NPO Splav JSC |
35. |
OPK Oboronprom |
36. |
PJSC Beriev Aircraft Company |
37. |
PJSC Irkut Corporation |
38. |
PJSC Kazan Helicopters |
39. |
POLYUS Research Institute of M.F. Stelmakh Joint Stock Company |
40. |
Promtech-Dubna, JSC |
41. |
Public Joint Stock Company United Aircraft Corporation |
42. |
Radiotechnical and Information Systems (RTI) Concern |
43. |
Rapart Services LLC |
44. |
Rosoboronexport OJSC (ROE) |
45. |
Rostec (Russian Technologies State Corporation) |
46. |
Rostekh – Azimuth |
47. |
Russian Aircraft Corporation MiG |
48. |
Russian Helicopters JSC |
49. |
SP KVANT (Sovmestnoe Predpriyatie Kvantovye Tekhnologii) |
50. |
Sukhoi Aviation JSC |
51. |
Sukhoi Civil Aircraft |
52. |
Tactical Missiles Corporation JSC |
53. |
Tupolev JSC |
54. |
UEC-Saturn |
55. |
United Aircraft Corporation |
56. |
JSC Aero Kompozit |
57. |
United Engine Corporation |
58. |
UEC-Aviadvigatel JSC |
59. |
United Instrument Manufacturing Corporation |
60. |
United Shipbuilding Corporation |
61. |
JSC PO Sevmash |
62. |
Krasnoye Sormovo Shipyard |
63. |
Severnaya Shipyard |
64. |
Shipyard Yantar |
65. |
UralVagonZavod |
66. |
Baikal Electronics |
67. |
Center for Technological Competencies in Radiophtonics |
68. |
Central Research and Development Institute Tsiklon |
69. |
Crocus Nano Electronics |
70. |
Dalzavod Ship-Repair Center |
71. |
Elara |
72. |
Electronic Computing and Information Systems |
73. |
ELPROM |
74. |
Engineering Center Ltd. |
75. |
Forss Technology Ltd. |
76. |
Integral SPB |
77. |
JSC Element |
78. |
JSC Pella-Mash |
79. |
JSC Shipyard Vympel |
80. |
Kranark LLC |
81. |
Lev Anatolyevich Yershov (Ershov) |
82. |
LLC Center |
83. |
MCST Lebedev |
84. |
Miass Machine-Building Factory |
85. |
Microelectronic Research and Development Center Novosibirsk |
86. |
MPI VOLNA |
87. |
N.A. Dollezhal Order of Lenin Research and Design Institute of Power Engineering |
88. |
Nerpa Shipyard |
89. |
NM-Tekh |
90. |
Novorossiysk Shipyard JSC |
91. |
NPO Electronic Systems |
92. |
NPP Istok |
93. |
NTC Metrotek |
94. |
OAO GosNIIkhimanalit |
95. |
OAO Svetlovskoye Predpriyatiye Era |
96. |
OJSC TSRY |
97. |
OOO Elkomtekh (Elkomtex) |
98. |
OOO Planar |
99. |
OOO Sertal |
100. |
Photon Pro LLC |
101. |
PJSC Zvezda |
102. |
Amur Shipbuilding Factory PJSC |
103. |
AO Center of Shipbuilding and Ship Repairing JSC |
104. |
AO Kronshtadt |
105. |
Avant Space LLC |
106. |
Production Association Strela |
107. |
Radioavtomatika |
108. |
Research Center Module |
109. |
Robin Trade Limited |
110. |
R. Ye. Alekseyev Central Design Bureau for Hydrofoil Ships |
111. |
Rubin Sever Design Bureau |
112. |
Russian Space Systems |
113. |
Rybinsk Shipyard Engineering |
114. |
Scientific Research Institute of Applied Chemistry |
115. |
Scientific-Research Institute of Electronics |
116. |
Scientific Research Institute of Hypersonic Systems |
117. |
Scientific Research Institute NII Submikron |
118. |
Sergey IONOV |
119. |
Serniya Engineering |
120. |
Severnaya Verf Shipbuilding Factory |
121. |
Ship Maintenance Center Zvezdochka |
122. |
State Governmental Scientific Testing Area of Aircraft Systems (GkNIPAS) |
123. |
State Machine Building Design Bureau Raduga Bereznya |
124. |
State Scientific Center AO GNTs RF—FEI A.I. Leypunskiy Physico-Energy Institute |
125. |
State Scientific Research Institute of Machine Building Bakhirev (GosNIImash) |
126. |
Tomsk Microwave and Photonic Integrated Circuits and Modules Collective Design Center |
127. |
UAB Pella-Fjord |
128. |
United Shipbuilding Corporation JSC „35th Shipyard“ |
129. |
United Shipbuilding Corporation JSC „Astrakhan Shipyard“ |
130. |
United Shipbuilding Corporation JSC „Aysberg Central Design Bureau“ |
131. |
United Shipbuilding Corporation JSC „Baltic Shipbuilding Factory“ |
132. |
United Shipbuilding Corporation JSC „Krasnoye Sormovo Plant OJSC“ |
133. |
United Shipbuilding Corporation JSC SC „Zvyozdochka“ |
134. |
United Shipbuilding Corporation ‘Pribaltic Shipbuilding Factory Yantar’ |
135. |
United Shipbuilding Corporation „Scientific Research Design Technological Bureau Onega“ |
136. |
United Shipbuilding Corporation „Sredne-Nevsky Shipyard“ |
137. |
Ural Scientific Research Institute for Composite Materials |
138. |
Urals Project Design Bureau Detal |
139. |
Vega Pilot Plant |
140. |
Vertikal LLC |
141. |
Vladislav Vladimirovich Fedorenko |
142. |
VTK Ltd |
143. |
Yaroslavl Shipbuilding Factory |
144. |
ZAO Elmiks-VS |
145. |
ZAO Sparta |
146. |
ZAO Svyaz Inzhiniring |
147. |
46th TSNII Central Scientific Research Institute |
148. |
Alagir Resistor Factory |
149. |
All-Russian Research Institute of Optical and Physical Measurements |
150. |
All-Russian Scientific-Research Institute Etalon JSC |
151. |
Almaz, JSC |
152. |
Arzam Scientific Production Enterprise Temp Avia |
153. |
Automated Procurement System for State Defense Orders, LLC |
154. |
Dolgoprudniy Design Bureau of Automatics (DDBA JSC) |
155. |
Electronic Computing Technology Scientific-Research Center JSC |
156. |
Electrosignal JSC |
157. |
Energiya JSC |
158. |
Engineering Center Moselectronproekt |
159. |
Etalon Scientific and Production Association |
160. |
Evgeny Krayushin |
161. |
Foreign Trade Association Mashpriborintorg |
162. |
Ineko LLC |
163. |
Informakustika JSC |
164. |
Institute of High Energy Physics |
165. |
Institute of Theoretical and Experimental Physics |
166. |
Inteltech PJSC |
167. |
ISE SO RAN Institute of High-Current Electronics |
168. |
Kaluga Scientific-Research Institute of Telemechanical Devices JSC |
169. |
Kulon Scientific-Research Institute JSC |
170. |
Lutch Design Office JSC |
171. |
Meteor Plant JSC |
172. |
Moscow Communications Research Institute JSC |
173. |
Moscow Order of the Red Banner of Labor Research Radio Engineering Institute JSC |
174. |
NPO Elektromechaniki JSC |
175. |
Omsk Production Union Irtysh JSC |
176. |
Omsk Scientific-Research Institute of Instrument Engineering JSC |
177. |
Optron, JSC |
178. |
Pella Shipyard OJSC |
179. |
Polyot Chelyabinsk Radio Plant JSC |
180. |
Pskov Distance Communications Equipment Plant |
181. |
Radiozavod JSC |
182. |
Razryad JSC |
183. |
Research Production Association Mars |
184. |
Ryazan Radio-Plant |
185. |
Scientific Production Center Vigstar JSC |
186. |
Scientific Production Enterprise „Radiosviaz“ |
187. |
Scientific Research Institute Ferrite-Domen |
188. |
Scientific Research Institute of Communication Management Systems |
189. |
Scientific-Production Association and Scientific-Research Institute of Radio-Components |
190. |
Scientific-Production Enterprise „Kant“ |
191. |
Scientific-Production Enterprise „Svyaz“ |
192. |
Scientific-Production Enterprise Almaz JSC |
193. |
Scientific-Production Enterprise Salyut JSC |
194. |
Scientific-Production Enterprise Volna |
195. |
Scientific-Production Enterprise Vostok JSC |
196. |
Scientific-Research Institute „Argon“ |
197. |
Scientific-Research Institute and Factory Platan |
198. |
Scientific-Research Institute of Automated Systems and Communications Complexes Neptune JSC |
199. |
Special Design and Technical Bureau for Relay Technology |
200. |
Special Design Bureau Salute JSC |
201. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Salute“ |
202. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „State Machine Building Design Bureau „Vympel“ by Name I.I.Toropov“ |
203. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „URALELEMENT“ |
204. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Plant Dagdiesel“ |
205. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company „Scientific Research Institute of Marine Heat Engineering“ |
206. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company PA Strela |
207. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Plant Kulakov |
208. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo |
209. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Ravenstvo-service |
210. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Saratov Radio Instrument Plant |
211. |
Tactical Missile Company, Joint Stock Company Severny Press |
212. |
Tactical Missile Company, Joint-Stock Company „Research Center for Automated Design“ |
213. |
Tactical Missile Company, KB Mashinostroeniya |
214. |
Tactical Missile Company, NPO Electromechanics |
215. |
Tactical Missile Company, NPO Lightning |
216. |
Tactical Missile Company, Petrovsky Electromechanical Plant „Molot“ |
217. |
Tactical Missile Company, PJSC „MBDB ISKRA“ |
218. |
Tactical Missile Company, PJSC ANPP Temp Avia |
219. |
Tactical Missile Company, Raduga Design Bureau |
220. |
Tactical Missile Corporation, „Central Design Bureau of Automation“ |
221. |
Tactical Missile Corporation, 711 Aircraft Repair Plant |
222. |
Tactical Missile Corporation, AO GNPP „Region“ |
223. |
Tactical Missile Corporation, AO TMKB „Soyuz“ |
224. |
Tactical Missile Corporation, Azov Optical and Mechanical Plant |
225. |
Tactical Missile Corporation, Concern ‘MPO – Gidropribor’ |
226. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company „KRASNY GIDROPRESS“ |
227. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Avangard |
228. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Concern Granit-Electron |
229. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company Elektrotyaga |
230. |
Tactical Missile Corporation, Joint Stock Company GosNIIMash |
231. |
Tactical Missile Corporation, RKB Globus |
232. |
Tactical Missile Corporation, Smolensk Aviation Plant |
233. |
Tactical Missile Corporation, TRV Engineering |
234. |
Tactical Missile Corporation, Ural Design Bureau „Detal“ |
235. |
Tactical Missile Corporation, Zvezda-Strela Limited Liability Company |
236. |
Tambov Plant (TZ) „October“ |
237. |
United Shipbuilding Corporation „Production Association Northern Machine Building Enterprise“ |
238. |
United Shipbuilding Corporation „5th Shipyard“ |
239. |
Federal Center for Dual-Use Technology (FTsDT) Soyuz |
240. |
Turayev Machine Building Design Bureau Soyuz |
241. |
Zhukovskiy Central Aerohydrodynamics Institute (TsAGI) |
242. |
Rosatomflot |
243. |
Lyulki Experimental-Design Bureau |
244. |
Lyulki Science and Technology Center |
245. |
AO Aviaagregat |
246. |
Central Aerohydrodynamic Institute (TsAGI) |
247. |
Closed Joint Stock Company Turborus (Turborus) |
248. |
Federal Autonomous Institution Central Institute of Engine-Building N.A. P.I. Baranov; Central Institute of Aviation Motors (CIAM) |
249. |
Federal State Budgetary Institution National Research Center Institute N.A. N.E. Zhukovsky (Zhukovsky National Research Institute) |
250. |
Federal State Unitary Enterprise “State Scientific-Research Institute for Aviation Systems” (GosNIIAS) |
251. |
Joint Stock Company 123 Aviation Repair Plant (123 ARZ) |
252. |
Joint Stock Company 218 Aviation Repair Plant (218 ARZ) |
253. |
Joint Stock Company 360 Aviation Repair Plant (360 ARZ) |
254. |
Joint Stock Company 514 Aviation Repair Plant (514 ARZ) |
255. |
Joint Stock Company 766 UPTK |
256. |
Joint Stock Company Aramil Aviation Repair Plant (AARZ) |
257. |
Joint Stock Company Aviaremont (Aviaremont) |
258. |
Joint Stock Company Flight Research Institute N.A. M.M. Gromov (FRI Gromov) |
259. |
Joint Stock Company Metallist Samara (Metallist Samara) |
260. |
Joint Stock Company Moscow Machine-Building Enterprise named after V. V. Chernyshev (MMP V.V. Chernyshev) |
261. |
JSC NII Steel |
262. |
Joint Stock Company Remdizel |
263. |
Joint Stock Company Special Industrial and Technical Base Zvezdochka (SPTB Zvezdochka) |
264. |
Joint Stock Company STAR |
265. |
Joint Stock Company Votkinsk Machine Building Plant |
266. |
Joint Stock Company Yaroslav Radio Factory |
267. |
Joint Stock Company Zlatoustovsky Machine Building Plant (JSC Zlatmash) |
268. |
Limited Liability Company Center for Specialized Production OSK Propulsion (OSK Propulsion) |
269. |
Lytkarino Machine-Building Plant |
270. |
Moscow Aviation Institute |
271. |
Moscow Institute of Thermal Technology |
272. |
Omsk Motor-Manufacturing Design Bureau |
273. |
Open Joint Stock Company 170 Flight Support Equipment Repair Plant (170 RZ SOP) |
274. |
Open Joint Stock Company 20 Aviation Repair Plant (20 ARZ) |
275. |
Open Joint Stock Company 275 Aviation Repair Plant (275 ARZ) |
276. |
Open Joint Stock Company 308 Aviation Repair Plant (308 ARZ) |
277. |
Open Joint Stock Company 32 Repair Plant of Flight Support Equipment (32 RZ SOP) |
278. |
Open Joint Stock Company 322 Aviation Repair Plant (322 ARZ) |
279. |
Open Joint Stock Company 325 Aviation Repair Plant (325 ARZ) |
280. |
Open Joint Stock Company 680 Aircraft Repair Plant (680 ARZ) |
281. |
Open Joint Stock Company 720 Special Flight Support Equipment Repair Plant (720 RZ SOP) |
282. |
Open Joint Stock Company Volgograd Radio-Technical Equipment Plant (VZ RTO) |
283. |
Public Joint Stock Company Agregat (PJSC Agregat) |
284. |
Salute Gas Turbine Research and Production Center |
285. |
Scientific-Production Association Vint of Zvezdochka Shipyard (SPU Vint) |
286. |
Scientific Research Institute of Applied Acoustics (NIIPA) |
287. |
Siberian Scientific-Research Institute of Aviation N.A. S.A. Chaplygin (SibNIA) |
288. |
Software Research Institute |
289. |
Subsidiary Sevastopol Naval Plant of Zvezdochka Shipyard (Sevastopol Naval Plant) |
290. |
Tula Arms Plant |
291. |
Russian Institute of Radio Navigation and Time |
292. |
Federal Technical Regulation and Metrology Agency (Rosstandart) |
293. |
Federal State Budgetary Institution of Science P.I. K.A. Valiev RAS of the Ministry of Science and Higher Education of Russia (FTIAN) |
294. |
Federal State Unitary Enterprise All-Russian Research Institute of Physical, Technical and Radio Engineering Measurements (VNIIFTRI) |
295. |
Institute of Physics Named After P.N. Lebedev of the Russian Academy of Sciences (LPI) |
296. |
The Institute of Solid-State Physics of the Russian Academy of Sciences (ISSP) |
297. |
Rzhanov Institute of Semiconductor Physics, Siberian Branch of Russian Academy of Sciences (IPP SB RAS) |
298. |
UEC-Perm Engines, JSC |
299. |
Ural Works of Civil Aviation, JSC |
300. |
Central Design Bureau for Marine Engineering “Rubin”, JSC |
301. |
„Aeropribor-Voskhod“, JSC |
302. |
Aerospace Equipment Corporation, JSC |
303. |
Central Research Institute of Automation and Hydraulics (CNIIAG), JSC |
304. |
Aerospace Systems Design Bureau, JSC |
305. |
Afanasyev Technomac, JSC |
306. |
Ak Bars Shipbuilding Corporation, CJSC |
307. |
AGAT, Gavrilov-Yaminskiy Machine-Building Plant, JSC |
308. |
Almaz Central Marine Design Bureau, JSC |
309. |
Joint Stock Company Eleron |
310. |
AO Rubin |
311. |
Branch of AO Company Sukhoi Yuri Gagarin Komsomolsk-on-Amur Aircraft Plant |
312. |
Branch of PAO II – Aviastar |
313. |
Branch of RSK MiG Nizhny Novgorod Aircraft-Construction Plant Sokol |
314. |
Chkalov Novosibirsk Aviation Plant |
315. |
Joint Stock Company All-Russian Scientific-Research Institute Gradient |
316. |
Joint Stock Company Almatyevsk Radiopribor Plant (JSC AZRP) |
317. |
Joint Stock Company Experimental-Design Bureau Elektroavtomatika in the name of P.A. Efimov |
318. |
Joint Stock Company Industrial Controls Design Bureau |
319. |
Joint Stock Company Kazan Instrument-Engineering and Design Bureau |
320. |
Joint Stok Company Microtechnology |
321. |
Phasotron Scientific-Research Institute of Radio-Engineering |
322. |
Joint Stock Company Radiopribor |
323. |
Joint Stock Company Ramensk Instrument-Engineering Bureau |
324. |
Joint Stock Company Research and Production Center SAPSAN |
325. |
Joint Stock Company Rychag |
326. |
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Izmeritel |
327. |
Joint Stock Company Scientific-Production Union for Radioelectronics named after V.I. Shimko |
328. |
Joint Stock Company Taganrog Communications Scientific-Research Institute |
329. |
Joint Stock Company Urals Instrument-Engineering Plant |
330. |
Joint Stock Company Vzlet Engineering Testing Support |
331. |
Joint Stock Company Zhiguli Radio Plant |
332. |
Joint Stock Company Bryansk Electromechanical Plant |
333. |
Public Joint Stock Company Moscow Institute of Electro-Mechanics and Automation |
334. |
Public Joint Stock Company Stavropol Radio Plant Signal |
335. |
Public Joint Stock Company Techpribor |
336. |
Joint Stock Company Ramensky Instrument-Engineering Plant |
337. |
V.V. Tarasov Avia Avtomatika |
338. |
Design Bureau of Chemical Machine Building KBKhM |
339. |
Far Eastern Shipbuilding and Ship Repair Center |
340. |
Ilyushin Aviation Complex Branch: Myasishcheva Experimental Mechanical Engineering Plant |
341. |
Institute of Marine Technology Problems Far East Branch Russian Academy of Sciences |
342. |
Irkutsk Aviation Plant |
343. |
Joint Stock Company Aerocomposit Ulyanovsk Plant |
344. |
Joint Stock Company Experimental Design Bureau named after A.S. Yakovlev |
345. |
Joint Stock Company Federal Research and Production Center Altai |
346. |
Joint Stock Company “Head Special Design Bureau Prozhektor |
347. |
Joint Stock Company Ilyushin Aviation Complex |
348. |
Joint Stock Company Lazurit Central Design Bureau |
349. |
Joint Stock Company Research and Development Enterprise Protek |
350. |
Joint Stock Company SPMDB Malachite |
351. |
Joint Stock Company Votkinsky Zavod |
352. |
Kalyazinsky Machine Building Factory – Branch of RSK MiG |
353. |
Main Directorate of Deep-Sea Research of the Ministry of Defense of the Russian Federation |
354. |
NPP Start |
355. |
OAO Radiofizika |
356. |
P.A. Voronin Lukhovitsk Aviation Plant, branch of RSK MiG |
357. |
Public Joint Stock Company Bryansk Special Design Bureau |
358. |
Public Joint Stock Company Voronezh Joint Stock Aircraft Company |
359. |
Radio Technical Institute named after A. L. Mints |
360. |
Russian Federal Nuclear Center – All-Russian Research Institute of Experimental Physics |
361. |
Shvabe JSC |
362. |
Special Technological Center LLC |
363. |
St. Petersburg Marine Bureau of Machine Building Malakhit |
364. |
St. Petersburg Naval Design Bureau Almaz |
365. |
St. Petersburg Shipbuilding Institution Krylov 45 |
366. |
Strategic Control Posts Corporation |
367. |
V.A. Trapeznikov Institute of Control Sciences of Russian Academy of Sciences |
368. |
Vladimir Design Bureau for Radio Communications OJSC |
369. |
Voentelecom JSC |
370. |
A.A. Kharkevich Institute for Information Transmission Problems (IITP), Russian Academy of Sciences (RAS) |
371. |
Ak Bars Holding |
372. |
Special Research Bureau for Automation of Marine Researches Far East Branch Russian Academy of Sciences |
373. |
Systems of Biological Synthesis LLC |
374. |
Borisfen, JSC |
375. |
Barnaul cartridge plant, JSC |
376. |
Concern Avrora Scientific and Production Association, JSC |
377. |
Bryansk Automobile Plant, JSC |
378. |
Burevestnik Central Research Institute, JSC |
379. |
Research Institute of Space Instrumentation, JSC |
380. |
Arsenal Machine-building plant, OJSC |
381. |
Central Design Bureau of Automatics, JSC |
382. |
Zelenodolsk Design Bureau, JSC |
383. |
Zavod Elecon, JSC |
384. |
VMP „Avitec“, JSC |
385. |
JSC V. Tikhomirov Scientific Research Institute of Instrument Design |
386. |
Tulatochmash, JSC |
387. |
PJSC „I.S. Brook“ INEUM |
388. |
SPE "Krasnoznamenets", JSC |
389. |
SPA Pribor named after S.S. Golembiovsky, SC |
390. |
SPA „Impuls“, JSC |
391. |
RusBITech |
392. |
ROTOR 43 |
393. |
Rostov optical and mechanical plant, PJSC |
394. |
RATEP, JSC |
395. |
PLAZ |
396. |
OKB „Technika“ |
397. |
Ocean Chips |
398. |
Nudelman Precision Engineering Design Bureau |
399. |
Angstrem JSC |
400. |
NPCAP |
401. |
Novosibirsk Plant of Artificial Fibre |
402. |
Novosibirsk Cartridge Plant, JSC (auch: SIBFIRE), Новосибирский Патронный Завод |
403. |
Novator DB |
404. |
NIMI named after V.V. BAHIREV, JSC |
405. |
NII Stali JSC |
406. |
Nevskoe Design Bureau, JSC |
407. |
Neva Electronica JSC |
408. |
ENICS |
409. |
The JSC Makeyev Design Bureau |
410. |
KURGANPRIBOR, JSC |
411. |
Ural Optical-Mechanical Plant E.S. Yalamova, JSC |
412. |
Ramenskoye Engineering Design Office, JSC |
413. |
Vologda Optical and Mechanical Plant, JSC |
414. |
Videoglaz Project |
415. |
Innovative Underwater Technologies, LLC |
416. |
Ulyanovsk Mechanical Plant |
417. |
All-Russian Research Institute of Radio Engineering |
418. |
PJSC „Scientific and Production Association „Almaz“ named after Academician A.A. Raspletin“ |
419. |
Concern OJSC - KIZLYAR ELECTRO-MECHANICAL PLANT |
420. |
Concern Oceanpribor, JSC |
421. |
JSC Zelenogradsky Nanotechnology Center |
422. |
JSC Elektronstandart Pribor |
423. |
JSC „Urals Optical-Mechanical Plant named after Mr E.S Yalamov“ |
424. |
Ramenskoye Instrument-Making Design Bureau, JSC |
425. |
Special Technology Centre Limited Liability Company |
426. |
Vest Ost Limited Liability |
427. |
Trade-Component LLC |
428. |
Radiant Electronic Components JSC |
429. |
JSC ICC Milandr |
430. |
SMT iLogic LLC |
431. |
Device Consulting |
432. |
Concern Radio-Electronic Technologies |
433. |
Technodinamika, JSC |
434. |
OOO „UNITEK“ |
435. |
Closed Joint Stock Company TPK LINKOS |
436. |
Closed Joint Stock Company TPK LINKOS, SUBDIVISION IN ASTRAKHAN |
437. |
Design and Manufacturing of Aircraft Engines (DAMA) |
438. |
Islamic Revolutionary Guard Corps Aerospace Force |
439. |
Islamic Revolutionary Guard Corps Research and Self-Sufficiency Jihad Organization (IRGC SSJO) |
440. |
Oje Parvaz Mado Nafar Company (Mado) |
441. |
Paravar Pars Company |
442. |
Qods Aviation Industries |
443. |
Shahed Aviation Industries |
444. |
Concern Morinformsystem–Agat |
445. |
AO Papilon |
446. |
IT-Papillon OOO |
447. |
OOO Adis |
448. |
Papilon Systems Limited Liability Company |
449. |
Advanced Research Foundation |
450. |
Federal Service for Military-Technical Cooperation |
451. |
Federal State Budgetary Scientific Institution Research and Production Complex Technology Center |
452. |
Federal State Institution Federal Scientific Center Scientific Research Institute for System Analysis of the Russian Academy of Sciences |
453. |
Joint Stock Company All-Russian Research Institute Signal |
454. |
Joint Stock Company Center of Research and Technology Services Dinamika |
455. |
Joint Stock Company Concern Avtomatika |
456. |
Joint Stock Company Corporation Moscow Institute of Heat Technology |
457. |
Joint Stock Company Design Center Soyuz |
458. |
Joint Stock Company Design Technology Center Elektronika |
459. |
Joint Stock Company Institute for Scientific Research Microelectronic Equipment Progress |
460. |
Joint Stock Company Machine-Building Engineering Office Fakel Named After Akademika P.D. Grushina |
461. |
Joint Stock Company Moscow Institute of Electromechanics and Automatics |
462. |
Joint Stock Company North Western Regional Center of Almaz Antey Concern Obukhovsky Plant |
463. |
Joint Stock Company Obninsk Research and Production Enterprise Technologiya Named After A.G. Romashin |
464. |
Joint Stock Company Penza Electrotechnical Research Institute |
465. |
Joint Stock Company Production Association Sever |
466. |
Joint Stock Company Research Center ELINS |
467. |
Joint Stock Company Research and Production Association of Measuring Equipment |
468. |
Joint Stock Company Research and Production Enterprise Radar MMS |
469. |
Joint Stock Company Research and Production Enterprise Sapfir |
470. |
Joint Stock Company RT-Tekhpriemka |
471. |
Joint Stock Company Russian Research Institute Electronstandart |
472. |
Joint Stock Company Ryazan Plant of Metal Ceramic Instruments |
473. |
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Digital Solutions |
474. |
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Kontakt |
475. |
Joint Stock Company Scientific Production Enterprise Topaz |
476. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute Giricond |
477. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Computer Engineering NII SVT |
478. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electrical Carbon Products |
479. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electronic and Mechanical Devices |
480. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Electronic Engineering Materials |
481. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Gas Discharge Devices Plasma |
482. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Industrial Television Rastr |
483. |
Joint Stock Company Scientific Research Institute of Precision Mechanical Engineering |
484. |
Joint Stock Company Special Design Bureau of Computer Engineering |
485. |
Joint Stock Company Special Design Bureau of Control Means |
486. |
Joint Stock Company Special Design Bureau Turbina |
487. |
Joint Stock Company State Scientific Research Institute Kristall |
488. |
Joint Stock Company Svetlana Semiconductors |
489. |
Joint Stock Company Tekhnodinamika |
490. |
Joint Stock Company Voronezh Semiconductor Devices Factory Assembly |
491. |
KAMAZ Publicly Traded Company |
492. |
Keldysh Institute of Applied Mathematics of the Russian Academy of Sciences |
493. |
Limited Liability Company Research and Production Association Radiovolna |
494. |
Limited Liability Company RSBGroup |
495. |
Mitishinskiy Scientific Research Institute of Radio Measuring Instruments |
496. |
Open Joint Stock Company Khabarovsk Radio Engineering Plant |
497. |
Open Joint Stock Company Mariyskiy Machine-Building Plant |
498. |
Open Joint Stock Company Scientific and Production Enterprise Pulsar |
499. |
Public Joint Stock Company Megafon |
500. |
Public Joint Stock Company Tutaev Motor Plant |
501. |
Public Joint Stock Company Vympel Interstate Corporation |
502. |
RT-Inform Limited Liability Company |
503. |
Skolkovo Foundation |
504. |
Skolkovo Institute of Science and Technology |
505. |
State Flight Testing Center Named After V.P. Chkalov |
506. |
Joint Stock Company Research and Production Association Named After S.A. Lavochkina |
ANHANG II
Anhang VII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG VII
Liste der Güter und Technologien nach Artikel 2a Absatz 1 und Artikel 2b Absatz 1
Teil A
Für diesen Anhang gelten allgemeine Anmerkungen, Akronyme und Abkürzungen sowie Begriffsbestimmungen in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 mit Ausnahme von „Teil I – Allgemeine Anmerkungen, Akronyme und Abkürzungen sowie Begriffsbestimmungen, allgemeine Anmerkungen zu Anhang I Nummer 2“.
Für diesen Anhang gelten die Begriffsbestimmungen der Gemeinsamen Militärgüterliste (CML) der Europäischen Union (2020/C 85/01).
Unbeschadet des Artikels 12 dieser Verordnung sind nicht erfasste Güter, die einen oder mehrere der in diesem Anhang aufgeführten Bestandteile enthalten, nicht kontrollpflichtig nach den Artikeln 2a und 2b dieser Verordnung.
Kategorie I – Allgemeine Elektronik
X.A.I.001 |
Elektronische Geräte und Bestandteile.
|
X.A.I.002 |
„Elektronische Baugruppen“, Module und Ausrüstung für allgemeine Zwecke.
|
X.A.I.003 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Datenverarbeitungsausrüstung, wie folgt:
|
X.B.I.001 |
Ausrüstung für die Fertigung von Elektronikbauelementen oder -materialien wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür:
|
X.B.I.002 |
Ausrüstung für die Prüfung oder das Testen elektronischer Bestandteile, Werkstoffe und Materialien sowie besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür.
|
X.C.I.001 |
Positiv-Fotoresists, konstruiert für die Halbleiter-Lithografie, besonders eingestellt (optimiert) für den Einsatz bei Wellenlängen zwischen 370 und 193 nm. |
X.D.I.001 |
„Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von elektronischen Bauelementen, oder Bestandteilen, die von Nummer X.A.I.001 erfasst werden, von elektronischer Ausrüstung für allgemeine Zwecke, die von Nummer X.A.I.002 erfasst wird, oder von Herstellungs- und Testausrüstung, die von Nummer X.B.I.001 und X.B.I.002 erfasst wird, oder „Software“, besonders entwickelt für die „Verwendung“ von Ausrüstung, die von den Unternummern 3B001g und 3B001h (8) erfasst wird. |
X.E.I.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von elektronischen Bauelementen, oder Bestandteilen, die von Nummer X.A.I.001 erfasst werden, von elektronischer Ausrüstung für allgemeine Zwecke, die von Nummer X.A.I.002 erfasst wird, von Herstellungs- und Testausrüstung, die von Nummer X.B.I.001 oder X.B.I.002 erfasst wird, oder von Werkstoffen und Materialien, die von Nummer X.C.I.001 erfasst werden. |
Kategorie II – Rechner
Anmerkung: Kategorie II erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
X.A.II.001 |
Computer, „elektronische Baugruppen“ und verwandte Geräte, die nicht von Nummer 4A001 oder 4A003
1
erfasst werden, und besonders konstruierte und Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Die Erfassung von in Nummer X.A.II.001 beschriebenen „Digitalrechnern“ und verwandten Geräten richtet sich nach dem Erfassungsstatus anderer Geräte oder Systeme, sofern
|
X.D.II.001 |
„Software“ zur Prüfung und Validierung von „Programmen“, „Software“, die die automatische Generierung von „Quellcodes“ ermöglicht, und Betriebssystem-„Software“, besonders entwickelt für Rechner zur „Echtzeitverarbeitung“.
|
X.D.II.002 |
„Software“, andere als von Nummer 4D001 erfasst (10), besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Ausrüstung, die von Nummer 4A101 1 erfasst wird. |
X.E.II.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Ausrüstung, die von Nummer X.A.II.001 erfasst wird, oder „Software“, die von Nummer X.D.II.001 oder X.D.II.002 erfasst wird. |
X.E.II.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Geräten zur „Mehrfachstromverarbeitung“ (multi-data-stream processing).
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.E.II.002 wird „Mehrfachstromverarbeitung“ definiert als eine Mikroprogramm- oder Rechnerarchitektur-Technik zur simultanen Verarbeitung von mindestens zwei Datenfolgen unter der Steuerung mindestens einer Befehlsfolge, wie
|
Kategorie III. Teil 1 – Telekommunikation
Anmerkung: Kategorie III. Teil 1 erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
X.A.III.101 |
Telekommunikationsausrüstungen.
|
X.B.III.101 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Prüfgeräte für Telekommunikationseinrichtungen. |
X.C.III.101 |
Vorformen aus Glas oder anderen Werkstoffen, optimiert für die Fertigung der von Nummer X.A.III.101 erfassten Lichtwellenleiter. |
X.D.III.101 |
„Software“, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.A.III.101 und X.B.III.101 erfassten Ausrüstung, und Software für die dynamisch adaptive Leitweglenkung, wie folgt:
|
X.E.III.101 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der Ausrüstung, die von den Nummern X.A.III.101 und X.B.III.101 erfasst wird, oder „Software“, die von Nummer X.D.III.101 erfasst wird, und andere „Technologien“, wie folgt:
|
Kategorie III. Teil 2 – Informationssicherheit
Anmerkung: Kategorie III. Teil 2 erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen.
X.A.III.201 |
Ausrüstung wie folgt:
|
X.D.III.201 |
„Software“ für „Informationssicherheit“ wie folgt:
Anmerkung: Dieser Eintrag erfasst nicht „Software“, entwickelt oder geändert zum Schutz gegen böswillige Computerbeeinträchtigungen, z. B. Viren, bei der die Verwendung von „Kryptotechnik“ auf Authentisierung, digitale Signaturen und/oder die Entschlüsselung von Daten oder Dateien beschränkt ist.
|
X.E.III.201 |
„Technologie“ für „Informationssicherheit“ gemäß der Allgemeinen Technologie- Anmerkung wie folgt:
|
Kategorie IV – Sensoren und Laser
X.A.IV.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Marine- oder terrestrische Akustikausrüstung, geeignet zum Erfassen oder Lokalisieren von Objekten oder Merkmalen unter Wasser oder zur Positionierung von Überwasserschiffen oder Unterwasserfahrzeugen, sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
X.A.IV.002 |
Optische Sensoren wie folgt:
|
X.A.IV.003 |
Bildkameras wie folgt:
|
X.A.IV.004 |
Optik wie folgt:
Anmerkung: Nummer X.A.IV.004 erfasst nicht optische Filter mit festen Luftspalten oder Lyot-Filter.
|
X.A.IV.005 |
„Laser“ wie folgt:
|
X.A.IV.006 |
„Magnetometer“, „supraleitende“ elektromagnetische Sensoren und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:
|
X.A.IV.007 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Schwerkraftmesser (Gravimeter) für die Verwendung an Land, wie folgt:
|
X.A.IV.008 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Radarsysteme, -geräte und wichtige Bestandteile sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür, wie folgt:
|
X.A.IV.009 |
Spezifische Datenverarbeitungsausrüstung wie folgt:
|
X.B.IV.001 |
Ausrüstung einschließlich Werkzeugen, Formen, Halterungsvorrichtungen oder Lehren und andere besonders konstruierte Bestandteile und Zubehör hierfür, besonders entwickelt oder geändert für einen der folgenden Zwecke:
|
X.C.IV.001 |
Optische Fasern für Sensorzwecke, die strukturell so geändert sind, dass sie eine „Schwebungslänge“ kleiner als 500 mm aufweisen (hohe Doppelbrechung), oder nicht in Unternummer 6C002b (15) beschriebene optische Sensormaterialien mit einem Zinkgehalt größer/gleich 6 %, ermittelt durch „Molenbruch“.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer X.C.IV.001 bezeichnet
|
X.C.IV.002 |
Optische Materialien wie folgt:
|
X.D.IV.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Gütern, die von Nummer 6A002, 6A003 1 , X.A.IV.001, X.A.IV.006, X.A.IV.007 oder X.A.IV.008 erfasst werden. |
X.D.IV.002 |
„Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.IV.002, X.A.IV.004 oder X.A.IV.005 erfassten Ausrüstung. |
X.D.IV.003 |
Sonstige „Software“ wie folgt:
|
X.E.IV.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Gütern, die von Nummer X.A.IV.001, X.A.IV.006, X.A.IV.007, X.A.IV.008 oder Unternummer X.A.IV.009c erfasst werden. |
X.E.IV.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Ausrüstung, Werkstoffen oder „Software“, die von Nummer X.A.IV.002, X.A.IV.004 oder X.A.IV.005, X.B.IV.001, X.C.IV.001, X.C.IV.002 oder X.D.IV.003 erfasst werden. |
X.E.IV.003 |
Sonstige „Technologie“ wie folgt:
|
Kategorie V – Navigation und Luftfahrtelektronik
X.A.V.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bord- Kommunikationsausrüstung, sämtliche „Luftfahrzeug“-Trägheitsnavigationssysteme und sonstige Luftfahrtelektronikausrüstung, einschließlich Bestandteilen.
Anmerkung 1: Nummer X.A.V.001 erfasst keine Kopfhörer oder Mikrofone. Anmerkung 2: Nummer X.A.V.001 erfasst keine Waren für den persönlichen Gebrauch natürlicher Personen. |
X.B.V.001 |
Sonstige Ausrüstung, besonders konstruiert für die Prüfung, das Testen oder die „Herstellung“ von Navigations- und Luftfahrtelektronikausrüstung. |
X.D.V.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Navigations-, Bordkommunikations- und anderer Luftfahrtelektronikausrüstung. |
X.E.V.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Navigations-, Bordkommunikations- und anderer Luftfahrtelektronikausrüstung. |
Kategorie VI – Meeres- und Schiffstechnik
X.A.VI.001 |
Schiffe, Systeme oder Ausrüstung der Meeres- und Schiffstechnik und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, sowie Bestandteile und Zubehör, wie folgt:
|
X.D.VI.001 |
„Software“, besonders entwickelt oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VI.001 erfassten Ausrüstung. |
X.D.VI.002 |
„Software“, besonders entwickelt für den Betrieb von unbemannten Tauchfahrzeugen, die in der Öl- und Gasindustrie verwendet werden. |
X.E.VI.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VI.001 erfassten Ausrüstung. |
Kategorie VII – Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
X.A.VII.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Dieselmotoren und Zugmaschinen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
|
X.A.VII.002 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Gasturbinentriebwerke sowie deren Bestandteile
|
X.A.VII.003 |
Andere als in Nummer X.A.VII.002, von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Luftfahrzeugmotoren, wie folgt:
|
X.B.VII.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Vibrationsprüfausrüstung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Nummer X.B.VII.001 erfasst nur Ausrüstung für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“. Sie erfasst keine Zustandsüberwachungssysteme. |
X.B.VII.002 |
Besonders konstruierte „Ausrüstung“, Werkzeuge oder Vorrichtungen für die Herstellung von Gasturbinenlaufschaufeln, -leitschaufeln oder gegossenen Deckbändern (tip shroud castings), wie folgt:
|
X.D.VII.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Software“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.VII.001 oder X.B.VII.001 erfassten Ausrüstung. |
X.D.VII.002 |
„Software“ für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.VII.002 oder X.B.VII.002 erfassten Ausrüstung. |
X.E.VII.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste „Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VII.001 oder X.B.VII.001 erfassten Ausrüstung. |
X.E.VII.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VII.002 oder X.B.VII.002 erfassten Ausrüstung. |
X.E.VII.003 |
Sonstige „Technologie“, nicht von Nummer 9E003 erfasst (18), wie folgt:
|
Kategorie VIII — Verschiedene Gegenstände
X.A.VIII.001 |
Ausrüstung für die Erdölförderung oder Erdölexploration wie folgt:
|
X.A.VIII.002 |
Ausrüstung, „elektronische Baugruppen“ und Bestandteile, besonders konstruiert für Quantencomputer, Quantenelektronik, Quantensensoren, Quantenverarbeitungseinheiten, Qubit-Schaltungen, Qubit-Geräte oder Quantenradarsysteme, einschließlich Pockels-Zellen.
Anmerkung 1 : Quantencomputer führen Berechnungen durch, die die kollektiven Eigenschaften von Quantenzuständen wie Überlagerung, Interferenzen und Verschränkungen nutzen. Anmerkung 2 : Zu den Einheiten, Schaltungen und Vorrichtungen gehören unter anderem supraleitende Schaltungen, Quanten-Annealing, Ionenfallen, photonische Wechselwirkungen, Silizium/Spin und kalte Atome. |
X.A.VIII.003 |
Mikroskope und zugehörige Ausrüstungen und Detektoren, wie folgt:
|
X.A.VIII.004 |
Sammelausrüstung für Metallerze im Tiefseeboden. |
X.A.VIII.005 |
Herstellungsausrüstung und Werkzeugmaschinen wie folgt:
|
X.A.VIII.006 |
Ausrüstung für die ‚Herstellung‘ von gedruckter Elektronik für organische Leuchtdioden (OLED), organische Feldeffekttransistoren (OFET) oder organische Photovoltaikzellen (OPVC). |
X.A.VIII.007 |
Ausrüstung für die ‚Herstellung‘ von mikroelektromechanischen Systemen (MEMS) unter Verwendung der mechanischen Eigenschaften von Silizium, einschließlich Sensoren in Chipformat wie Druckmembrane, Biegestäbe oder Mikroeinstellvorrichtungen. |
X.A.VIII.008 |
Ausrüstung, besonders konstruiert zur Herstellung von E-Fuels (Elektro-Kraftstoffe und synthetische Kraftstoffe) oder ultraeffizienten Solarzellen (Effizienz > 30 %). |
X.A.VIII.009 |
Ausrüstung für Ultrahochvakuum-Anwendungen (UHV) wie folgt:
|
X.A.VIII.010 |
‚Kryogene Kühlsysteme‘, konstruiert zur Aufrechterhaltung von Temperaturen unter 1,1 K für einen Zeitraum von 48 Std. oder mehr, und zugehörige Ausrüstung für kryogene Kühlung wie folgt:
|
X.A.VIII.011 |
„Entkapselungs“-Ausrüstung für Halbleiterbauelemente.
Anmerkung : „Entkapselung“ bezeichnet das Entfernen von Gehäusen, Deckeln oder Verkapselungsmaterial aus einem verpackten integrierten Schaltkreis durch mechanische, thermische oder chemische Mittel. |
X.A.VIII.012 |
Photodetektoren mit hoher Quantenausbeute (QE) mit einem QE-Wert größer als 80 % innerhalb des Wellenlängenbereichs von größer als 400 nm und kleiner/gleich 1 600 nm. |
X.AVIII.013 |
Digital kontrollierte Werkzeugmaschinen mit einer oder mehreren Linearachsen mit einem Verfahrweg größer als 8 000 mm. |
X.A.VIII.014 |
Wasserwerfersysteme zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei Menschenansammlungen oder Unruhen und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Anmerkung : Nummer X.A.VIII.014 Wasserwerfersysteme umfasst z. B. Fahrzeuge oder feste Stationen mit fernbedientem Wasserwerfer, die so konstruiert sind, dass sie den Bediener vor Unruhen in der Umgebung schützen, und Merkmale wie Armierung, bruchsichere Fenster, Abschirmungen aus Metall, Frontschutzbügel oder Notlaufreifen aufweisen. Besonders für Wasserwerfer konstruierte Bestandteile können z. B. umfassen: Wasserdüsen, Pumpen, Tanks, Kameras und Lichter, die gegen Geschosse gehärtet oder geschützt sind, Hubmasten für diese Gegenstände und Fernbetriebssysteme für diese Gegenstände. |
X.A.VIII.015 |
Schlagwaffen der Strafverfolgungsbehörden, einschließlich Knüppeln, Schlagstöcken, Seitengriffstöcken, Tonfas, Sjamboks und Peitschen. |
X.A.VIII.016 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Polizeihelme und Schutzschilde sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
X.A.VIII.017 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Vorrichtungen zu Fesselungszwecken für die Strafverfolgung einschließlich Fußschellen, Fesseln und Handschellen; Zwangsjacken; Elektroschellen; Schock-Gürtel; Schock-Ärmel; Vorrichtungen zur gleichzeitigen Fesselung verschiedener Körperpartien wie Zwangsstühle; besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür.
Anmerkung : Nummer X.A.VIII.017 gilt für Vorrichtungen zu Fesselungszwecken, die bei Strafverfolgungsmaßnahmen verwendet werden. Sie gilt nicht für Medizinprodukte, die dafür geeignet sind, die Bewegung der Patienten während medizinischer Behandlungen einzuschränken. Sie gilt nicht für Vorrichtungen, mit denen Patienten mit Gedächtnisstörungen in geeigneten medizinischen Einrichtungen festgehalten werden. Sie gilt nicht für Sicherheitsausrüstung wie Sicherheitsgurte oder Kindersitze für Kraftfahrzeuge. |
X.A.VIII.018 |
Ausrüstung, „Software“ und Daten für die Erdöl- und Erdgasexploration wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
|
X.A.VIII.019 |
Spezifische Ausrüstung wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
|
X.A.VIII.020 |
Waffen und Geräte, konstruiert zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz, wie folgt:
|
X.A.VIII.021 |
Waffen und Ausrüstungen zur Ausbringung handlungsunfähig machender oder reizender chemischer Substanzen zur Bekämpfung von Ausschreitungen und Unruhen oder zum Selbstschutz sowie bestimmte zugehörige Substanzen, wie folgt:
|
X.A.VIII.022 |
Erzeugnisse, die zur Hinrichtung von Menschen durch tödliche Injektion eingesetzt werden können, wie folgt:
|
X.A.VIII.023 |
Geflechte, Überdachungen, Zelte, Decken und Kleidung, besonders konstruiert zur Tarnung. |
X.B.VIII.001 |
Spezifische Ausrüstung wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
|
X.C.VIII.001 |
Metallpulver und Metalllegierungspulver, geeignet für eines der unter X.A.VIII.005.a aufgeführten Systeme. |
X.C.VIII.002 |
Fortgeschrittene Werkstoffe wie folgt:
|
X.C.VIII.003 |
Konjugierte Polymere (leitende, halbleitende, elektrolumineszente) für gedruckte oder organische Elektronik. |
X.C.VIII.004 |
Energetische Materialien wie folgt und Mischungen daraus:
|
X.D.VIII.001 |
„Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von der Nummer X.A.VIII.005 oder X.A.VIII.0013 erfassten Ausrüstung. |
X.D.VIII.002 |
„Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ von Ausrüstung, „elektronischen Baugruppen“ oder Bestandteilen, die von Nummer X.A.VIII.002 erfasst werden. |
X.D.VIII.003 |
„Software“ für digitale Zwillinge von additiv gefertigten Produkten oder zur Bestimmung der Zuverlässigkeit von additiv gefertigten Produkten. |
X.D.VIII.004 |
„Software“, besonders entwickelt für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.VIII.014 erfassten Waren. |
X.D.VIII.005 |
Spezifische „Software“ wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
|
X.E.VIII.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.A.VIII.001 bis X.A.VIII.0013 erfassten Ausrüstung. |
X.E.VIII.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.C.VIII.002 oder X.C.VIII.003 erfassten Materialien. |
X.E.VIII.003 |
„Technologie“ für digitale Zwillinge von additiv gefertigten Produkten oder zur Bestimmung der Zuverlässigkeit von additiv gefertigten Produkten oder für die von Nummer X.D.VIII.003 erfasste „Software“. |
X.E.VIII.004 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.D.VIII.001 bis X.D.VIII.002 erfassten „Software“. |
X.E.VIII.005 |
„Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ von Waren, die von Nummer X.A.VIII.014 erfasst werden. |
X.E.VIII.006 |
„Technologie“, ausschließlich für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.VIII.017 erfassten Ausrüstung. |
Kategorie IX – Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung
X.A.IX.001 |
Chemische Arbeitsstoffe, einschließlich Tränengasformulierungen mit einem Gehalt an Orthochlorbenzalmalononitril (CS) von kleiner/gleich 1 % oder an Chloracetophenon (CN) von kleiner/gleich 1 %, außer in Einzelbehältnissen mit einem Nettogewicht von kleiner/gleich 20 g; Pfefferspray, außer in Einzelbehältnissen mit einem Nettogewicht von kleiner/gleich 85,05 g verpackt; Rauchbomben; nicht reizende Rauchfackeln, Büchsen, Granaten und Ladungen sowie andere nicht von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste pyrotechnische Gegenstände mit doppeltem militärischem und gewerblichem Verwendungszweck und besonders konstruierte Bestandteile hierfür. |
X.A.IX.002 |
Pulver, Farbstoffe und Tinte für Fingerabdrücke. |
X.A.IX.003 |
Schutz- und Nachweisausrüstung, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke und nicht von Nummer 1A004 oder 2B351 (19) erfasst, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter), und Bestandteile hierfür, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke und nicht von Nummer 1A004 oder 2B351 erfasst:
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X.A.IX.004 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.IX.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.001 |
Isolierte chemisch einheitliche Verbindungen nach Anmerkung 1 zu den Kapiteln 28 und 29 der Kombinierten Nomenklatur, wie folgt:
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X.C.IX.002 |
Fentanyl und seine Derivate Alfentanil, Sufentanil, Remifentanil, Carfentanil und Salze dieser Erzeugnisse.
Anmerkung : Unternummer X.C.IX.002 erfasst nicht als Verbrauchsgüter bestimmte Waren, die zum Verkauf im Einzelhandel verpackt und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind oder die zum einzelnen Gebrauch verpackt sind. |
X.C.IX.003 |
Chemische Ausgangsstoffe für Chemikalien, die auf das zentrale Nervensystem wirken, wie folgt:
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X.C.IX.004 |
Faser- und fadenförmige Materialien, nicht von Nummer 1C010 oder 1C210 (20) erfasst, zur Verwendung in „Verbundwerkstoff“-Strukturen und mit einem spezifischen Modul von größer/gleich 3,18 x 106 m und einer spezifischen Zugfestigkeit von größer/gleich 7,62 x 104 m. |
X.C.IX.005 |
„Impfstoffe“, „Immunotoxine“, ‚medizinische Produkte‘, ‚Diagnose- und Lebensmitteluntersuchungskits‘ wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.006 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste kommerzielle Ladungen und Vorrichtungen, die energetische Materialien enthalten, und Stickstofftrifluorid in gasförmigem Zustand (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.007 |
Mischungen, die nicht von Nummer 1C350 oder 1C450 (21) erfasst sind und Chemikalien enthalten, die von Nummer 1C350 oder 1C450 erfasst sind, sowie Testkits für medizinische, analytische, diagnostische und Lebensmittelzwecke, die nicht von Nummer 1C350 oder 1C450 erfasst sind und Chemikalien enthalten, die von Nummer 1C350 erfasst sind, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.008 |
Nicht von Unternummer 1C008 (22) erfasste nichtfluorierte Polymere, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.009 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Materialien, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.010 |
Nicht von den Nummern 1C010, 1C210 oder X.C.IX.004 erfasste aromatische Polyamide (Aramide) in einer der folgenden Formen (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.011 |
Nanomaterialien wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.C.IX.012 |
Seltenerdmetalle und anorganische oder organische Verbindungen von Seltenerdmetallen, einschließlich Mischungen von Seltenerdmetallen, auch untereinander gemischt oder miteinander legiert.
Anmerkung 1 : Zu den Seltenerdmetallen und Verbindungen von Seltenerdmetallen zählen Scandium, Yttrium, Lanthanum, Cerium, Praseodymium, Neodymium, Promethium, Samarium, Europium, Gadolinium, Terbium, Dysprosium, Holmium, Erbium, Thulium, Ytterbium und Lutetium. Anmerkung 2 : Unternummer X.C.IX.012 erfasst nicht Mineralien, die Seltenerdmetalle enthalten. Anmerkung 3 : Unternummer X.C.IX.012 erfasst nicht Mischungen, in denen keines/keine der unter dieser Unternummer einzeln erfassten Metalle und Verbindungen zu mehr als 5 Gew.-% enthalten sind. |
X.D.IX.001 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische „Software“, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
|
X.E.IX.001 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.C.IX.004 und X.C.IX.010 erfassten faser- oder fadenförmigen Materialien. |
X.E.IX.002 |
„Technologie“ für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.C.IX.011 erfassten Nanomaterialien. |
Kategorie X – Werkstoffbearbeitung
X.A.X.001 |
Ausrüstung zur Detektion von Sprengstoffen oder Sprengzündern, sowohl auf Bulk- als auch auf Trace-Basis, bestehend aus einer automatisierten Vorrichtung oder einer Kombination von Vorrichtungen für die automatisierte Entscheidungsfindung zum Nachweis verschiedener Arten von Sprengstoffen, Sprengstoffrückständen oder Sprengzündern und andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bestandteile hierfür:
|
X.A.X.002 |
Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände, die im Frequenzbereich von 30 GHz bis 3 000 GHz betrieben werden und eine räumliche Auflösung von 0,1 mrad (Milliradiant) bis einschließlich 1 mrad (Milliradiant) bei einem Sicherheitsabstand von 100 m aufweisen und andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste Bestandteile hierfür.
Anmerkung: Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände umfasst Ausrüstung u. a. zur Kontrolle von Personen, Dokumenten, Gepäck, anderen persönlichen Gegenständen, Fracht und/oder Post. Technische Anmerkung: Der Frequenzbereich erstreckt sich über die Bereiche, die generell als Millimeterwellen, Submillimeterwellen und Terahertzstrahlung eingestuft werden. |
X.A.X.003 |
Lager und Lagersysteme, die nicht von Nummer 2A001 erfasst werden (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.A.X.004 |
Rohrleitungen, Armaturen und Ventile, die aus rostfreiem Stahl mit Kupfer-Nickel-Legierung oder einem anderen legiertem Stahl mit einem Nickel- und/oder Chromgehalt von 10 % oder mehr bestehen oder damit ausgekleidet sind:
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X.A.X.005 |
Pumpen zur Bewegung geschmolzener Metalle durch elektromagnetische Kräfte.
Anmerkungen:
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X.A.X.006 |
„Tragbare elektrische Generatoren“ und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Technische Anmerkung: Die in Nummer X.A.X.006 aufgeführten Generatoren sind tragbar – 2 268 kg oder weniger auf Rädern – oder in einem 2,5-Tonnen-Lastkraftwagen ohne besondere Vorschrift transportierbar. |
X.A.X.007 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.X.001 |
„Kontinuierlich arbeitende Reaktoren“ und ihre „modularen Komponenten“.
Technische Anmerkungen:
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X.B.X.002 |
Nicht von Unternummer 2B352.i erfasste Nukleinsäure-Assembler und -Synthesegeräte, ganz oder teilweise automatisiert und konstruiert zur Erzeugung von Nukleinsäuren größer als 50 Basen. |
X.B.X.003 |
Automatische Peptidsynthesegeräte, die unter kontrollierten Atmosphären arbeiten können. |
X.B.X.004 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste numerische Steuerungen für Werkzeugmaschinen und „numerisch gesteuerte“ Werkzeugmaschinen (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.X.005 |
Nicht „numerisch gesteuerte“ Werkzeugmaschinen für die Erzeugung optisch hochwertiger Oberflächen (siehe Liste der kontrollierten Güter) sowie besonders konstruierte Bauteile hierfür:
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X.B.X.006 |
Nicht von Nummer 2B003 erfasste Zahnradherstellungs- und/oder Endbearbeitungsmaschinen, mit denen Zahnräder mit einer Qualität besser als AGMA 11 hergestellt werden können. |
X.B.X.007 |
Nicht von Nummer 2B006 oder 2B206 erfasste Messmaschinen oder -systeme wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.X.008 |
Nicht von Nummer 2B007 oder 2B207 erfasste „Roboter“, die Rückmelde-Informationen von einem oder mehreren Sensoren in Echtzeit verarbeiten können, um Programme und numerische Programmdaten zu erzeugen oder zu verändern. |
X.B.X.009 |
Baugruppen, Schaltungen oder Einsätze, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen, die von Nummer X.B.X.004 erfasst werden, oder für Ausrüstung, die von den Nummern X.B.X.006, X.B.X.007 oder X.B.X.008 erfasst wird:
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X.B.X.010 |
Andere als von der CML oder der Verordnung (EU) 2021/821 erfasste spezifische Ausrüstung, wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
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X.B.X.011 |
Am Boden angebrachte Abzüge (begehbar) mit einer Nennbreite von mindestens 2,5 m. |
X.B.X.012 |
Biosicherheitsschränke und Handschuhkästen der Klasse II. |
X.B.X.013 |
Reihenzentrifugen mit einer Rotorkapazität größer/gleich 4 l, geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe. |
X.B.X.014 |
Fermenter mit einem Innenvolumen von 10-20 l, geeignet zur Handhabung biologischer Stoffe. |
X.B.X.015 |
Reaktionsbehälter, Reaktoren, Rührer, Wärmetauscher, Kondensatoren, Pumpen (einschließlich Eindichtungspumpen), Ventile, Lagertanks, Behälter, Flüssigkeitssammler und Destillations- oder Absorptionskolonnen, die die Leistungsparameter der Regel 2B350 (25) erfüllen, unabhängig von ihren Baumaterialien.
Anmerkung : Für die Zwecke der Regel X.B.X.015 sind Sanitärventile und Lagertanks mit einem inneren (geometrischen) Gesamtvolumen von weniger als 1 m3 (1 000 Liter), konstruiert für Haushaltswasser- oder Gassysteme, ausgenommen. |
X.B.X.016 |
Konventionell oder turbulent durchströmte Reinräume und selbstständige Gebläse-HEPA-Filter-Einheiten, geeignet für Sicherheitsanlagen der Niveaus P3 oder P4 (BSL 3, BSL 4, L3, L4). |
X.B.X.017 |
Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 1 m3/h (unter Standard-Bedingungen) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren und Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus kontrollierten Werkstoffen oder Materialien bestehen. |
X.B.X.018 |
Laborausrüstung, einschließlich Teilen und Zubehör für diese Ausrüstung, für die Analyse oder den Nachweis, zerstörend oder zerstörungsfrei, von chemischen Stoffen. |
X.B.X.019 |
Ganze Chloralkalielektrolysezellen – Amalgam-, Diaphragma- und Membranverfahren. |
X.B.X.020 |
Titanelektroden (einschließlich solcher mit Beschichtungen aus anderen Metalloxiden), besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.021 |
Nickelelektroden (einschließlich solcher mit Beschichtungen aus anderen Metalloxiden), besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.022 |
Bipolare Titan-Nickelelektroden (einschließlich solcher mit Beschichtungen aus anderen Metalloxiden), besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.023 |
Asbestdiaphragmen, besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.024 |
Fluorpolymerdiaphragmen, besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.025 |
Ionenaustauschermembranen auf Fluorpolymerbasis, besonders konzipiert für die Verwendung in Chloralkalizellen. |
X.B.X.026 |
Kompressoren, besonders konzipiert für die Kompression von Flüssig- oder Trockenchlor, unabhängig von Baumaterial. |
X.B.X.027 |
Mikrowellenreaktoren – Maschinen, Anlagen oder Laborgeräte, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch ein Verfahren, das eine Temperaturänderung mit sich bringt, wie z. B. Heizen. |
X.D.X.001 |
„Software“, speziell konzipiert oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.001 erfassten Ausrüstung. |
X.D.X.002 |
„Software“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.002 erfassten Ausrüstung zur Detektion verborgener Gegenstände. |
X.D.X.003 |
„Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von den Nummern X.B.X.004, X.B.X.006 oder X.B.X.007, X.B.X.008 und X.B.X.009 erfassten Ausrüstung. |
X.D.X.004 |
Spezifische „Software“ wie folgt (siehe Liste der kontrollierten Güter):
|
X.D.X.005 |
„Software“, speziell konzipiert oder geändert für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.004 oder X.A.X.005 erfassten Güter.
Anmerkung : Zur „Technologie“ für die von diesem Eintrag erfassten „Software“ siehe Nummer 2E001 („Entwicklung“). |
X.D.X.006 |
„Software“, speziell konzipiert für die „Entwicklung“ oder „Herstellung“ der von Nummer X.A.X.006 erfassten tragbaren elektrischen Generatoren. |
X.E.X.001 |
„Technologie“, die „unverzichtbar“ ist für die „Entwicklung“, „Herstellung“ oder „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.002 erfassten Ausrüstung oder die unverzichtbar ist für die „Entwicklung“ der von Nummer X.D.X.002 erfassten „Software“.
Anmerkung : Siehe Nummer X.A.X.002 und X.D.X.002 für damit verbundene Kontrollen von Waren und Software. |
X.E.X.002 |
„Technologie“ für die „Verwendung“ der von den Nummern X.B.X.004, X.B.X.006, X.B.X.007 oder X.B.X.008 erfassten Güter. |
X.E.X.003 |
„Technologie“ entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.004 oder X.A.X.005 erfassten Ausrüstung. |
X.E.X.004 |
„Technologie“ für die „Verwendung“ der von Nummer X.A.X.006 erfassten tragbaren elektrischen Generatoren. |
Teil B
1. Halbleiterbauelemente
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8541 10 |
Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED) |
8541 21 |
Transistoren, andere als Fototransistoren, mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W |
8541 29 |
Andere Transistoren, andere als Fototransistoren |
8541 49 |
Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (ausg. fotovoltaische Generatoren und Fotoelemente) |
8541 51 |
Andere Halbleiterbauelemente: halbleiterbasierte Wandler |
8541 59 |
Andere Halbleiterbauelemente |
8541 60 |
Gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle |
8541 90 |
Halbleiterbauelemente: Teile |
2. Elektronische integrierte Schaltungen
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8537 10 |
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 , für eine Spannung von 1 000 V oder weniger. |
8542 31 |
Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen |
8542 32 |
Speicher |
8542 33 |
Verstärker |
8542 39 |
Andere elektronische integrierte Schaltungen |
8542 90 |
Elektronische integrierte Schaltungen: Teile |
3. Fotoapparate
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8525 89 |
Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte |
9006 30 |
Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt |
9013 80 |
Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte |
9025 19 |
Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert |
4. Sonstige elektrische/magnetische Bauteile
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8505 11 |
Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; aus Metall |
8529 10 |
Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden |
8532 21 |
Andere Festkondensatoren: Tantalkondensatoren |
8532 24 |
Mehrschichtige Keramikkondensatoren |
8536 50 |
Andere Schalter |
8536 69 |
Stecker und Steckdosen |
8536 90 |
Andere Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel; |
8548 00 |
Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, anderweit in Kapitel 85 weder genannt noch inbegriffen |
5. Maschinen für die additive Fertigung
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8485 20 |
Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung |
8485 30 |
Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung |
8485 90 |
Teile von Maschinen für die additive Fertigung |
(1) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(2) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(3) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(4) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(5) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(6) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(7) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(8) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(9) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(10) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(11) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(12) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(13) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(14) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(15) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(16) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(17) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(18) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(19) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(20) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(21) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(22) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(23) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(24) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
(25) Siehe Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821.
ANHANG III
Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 erhält folgende Fassung:
„ANHANG VIII
Liste der Partnerländer nach Artikel 2 Absatz 4, Artikel 2a Absatz 4, Artikel 2d Absatz 4, Artikel 3h Absatz 3, Artikel 3k Absatz 4 und Artikel 5n Absatz 7
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA |
JAPAN |
VEREINIGTES KÖNIGREICH |
SÜDKOREA |
AUSTRALIEN |
KANADA |
NEUSEELAND |
NORWEGEN |
ANHANG IV
In Anhang XI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird Teil D angefügt:
„Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3c Absatz 1
Teil D
KN-Code |
Warenbezeichnung |
8411 11 |
Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft von <= 25 kN |
8411 12 |
Turbo-Strahltriebwerke mit einer Schubkraft von > 25 kN |
8411 21 |
Turbo-Propellertriebwerke mit einer Leistung von <= 1 100 kW |
8411 22 |
Turbo-Propellertriebwerke mit einer Leistung von > 1 100 kW |
8411 91 |
Teile von Turbo-Strahltriebwerken oder Turbo-Propellertriebwerken, a.n.g. “ |
ANHANG V
In Anhang XV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 werden die folgenden Organisationen aufgenommen:
|
„RT Arabic |
|
Sputnik Arabic“ |
ANHANG VI
In Anhang XXI der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird Teil C angefügt:
„Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3i
Teil C
KN-Code |
Warenbezeichnung |
2712 |
Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände („slack wax“), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt |
2713 |
Petrolkoks, Bitumen aus Erdöl und andere Rückstände aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien |
2714 |
Naturbitumen und Naturasphalt; bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein |
2715 |
Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech |
2803 |
Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen) |
4002 |
Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen. “ |
ANHANG VII
In Anhang XXIII der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wird Teil A ersetzt und Teil C angefügt:
„ANHANG XXIII
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k
Teil A
KN-Code |
Warenbezeichnung |
0601 10 |
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend |
0601 20 |
Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln |
0602 30 |
Rhododendren (Azaleen), auch veredelt |
0602 40 |
Rosen, auch veredelt |
0602 90 |
Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Pfropfreiser; Pilzmycel - andere |
0604 20 |
Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet - frisch |
2508 40 |
Anderer Ton und Lehm |
2508 70 |
Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen |
2509 00 |
Kreide |
2512 00 |
Kieselsäurehaltige Fossilienmehle (z. B. Kieselgur, Tripel und Diatomit) und ähnliche kieselsäurehaltige Erden, auch gebrannt, mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger |
2515 12 |
Marmor und Travertin, durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder in quadratischen oder rechteckigen Platten |
2515 20 |
Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein; Alabaster |
2518 20 |
Dolomit, gebrannt oder gesintert |
2519 10 |
Natürliches Magnesiumcarbonat (Magnesit) |
2520 10 |
Gipsstein; Anhydrit |
2521 00 |
Kalkstein als Flussmittel; Kalksteine von der als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement verwendeten Art |
2522 10 |
Luftkalk, ungelöscht |
2522 30 |
Hydraulischer Kalk |
2525 20 |
Glimmerpulver |
2526 20 |
Natürlicher Speckstein und Talk, auch grob behauen oder durch Sägen oder auf andere Weise lediglich zerteilt, in Blöcken oder quadratischen oder rechteckigen Platten; Talk, gemahlen oder sonst zerkleinert |
2530 20 |
Kieserit und Epsomit (natürliche Magnesiumsulfate) |
2701 00 |
Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe |
2702 00 |
Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett) |
2703 00 |
Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriert |
2704 00 |
Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; Retortenkohle |
2707 30 |
Xylole |
2708 20 |
Pechkoks |
2712 10 |
Vaselin |
2712 90 |
Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände („slack wax“), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbt |
2715 00 |
Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech — andere |
2804 10 |
Wasserstoff |
2804 30 |
Stickstoff |
2804 40 |
Sauerstoff |
2804 61 |
Silicium — mit einem Gehalt an Silicium von 99,99 GHT oder mehr |
2804 80 |
Arsen |
2806 10 |
Chlorwasserstoff (Salzsäure) |
2806 20 |
Chloroschwefelsäure |
2811 29 |
Andere anorganische Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle - andere |
2813 10 |
Kohlenstoffdisulfid |
2814 20 |
Ammoniak in wässriger Lösung |
2815 12 |
Natriumhydroxid (Ätznatron) - in wässriger Lösung (Natronlauge) |
2818 30 |
Aluminiumhydroxid |
2819 90 |
Chromoxide und Chromhydroxide - andere |
2820 10 |
Mangandioxid |
2827 31 |
Andere Chloride — des Magnesiums |
2827 35 |
Andere Chloride — des Nickels |
2828 90 |
Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; Hypobromite – andere |
2829 11 |
Natriumchlorat |
2832 20 |
Sulfite (ausg. Natriumsulfite) |
2833 24 |
Nickelsulfate |
2833 30 |
Alaune |
2834 10 |
Nitrite |
2836 30 |
Natriumhydrogencarbonat (Natriumbicarbonat) |
2836 50 |
Calciumcarbonat |
2839 90 |
Silicate; handelsübliche Silicate der Alkalimetalle - andere |
2840 30 |
Peroxoborate (Perborate) |
2841 50 |
Andere Chromate und Dichromate; Peroxochromate |
2841 80 |
Wolframate |
2843 10 |
Edelmetalle in kolloidem Zustand |
2843 21 |
Silbernitrat |
2843 29 |
Silberverbindungen - andere |
2843 30 |
Goldverbindungen |
2847 00 |
Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigt |
2901 23 |
Buten (Butylen) und seine Isomere |
2901 24 |
Buta-1,3-dien und Isopren |
2901 29 |
Acyclische Kohlenwasserstoffe — ungesättigt — andere |
2902 11 |
Cyclohexan |
2902 30 |
Toluol |
2902 41 |
o-Xylen |
2902 43 |
p-Xylol |
2902 44 |
Xylol-Isomerengemische |
2902 50 |
Styrol |
2903 11 |
Chlormethan (Methylchlorid) und Chlorethan (Ethylchlorid) |
2903 12 |
Dichlormethan (Methylenchlorid) |
2903 21 |
Vinylchlorid (Chlorethylen) |
2903 23 |
Tetrachlorethylen (Perchlorethylen) |
2903 29 |
Ungesättigte Chlorderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe: andere |
2903 76 |
Bromchlordifluormethan (Halon 1211), Bromtrifluormethan (Halon 1301) und Dibromtetrafluorethane (Halon 2402) |
2903 81 |
1,2,3,4,5,6-Hexachlorcyclohexan (HCH (ISO)), einschließlich Lindan (ISO, INN) |
2903 91 |
Chlorbenzol, o-Dichlorbenzol und p-Dichlorbenzol |
2904 10 |
Derivate, ihre Salze und ihre Ethylester, der Kohlenwasserstoffe, nur Sulfogruppen enthaltend |
2904 20 |
Derivate der Kohlenwasserstoffe, nur Nitro- oder Nitrosogruppen enthaltend |
2904 31 |
Perfluoroctansulfonsäure |
2905 13 |
Butan-1-ol (n-Butylalkohol) |
2905 16 |
Octanol (Octylalkohol) und seine Isomere |
2905 19 |
Alkohole, einwertig, gesättigt - andere |
2905 41 |
2-Ethyl-2-(hydroxymethyl)propan-1,3-diol (Trimethylolpropan) |
2905 59 |
Andere mehrwertige Alkohole - andere |
2906 13 |
Sterine und Inosite |
2906 19 |
Alkohole, alicyclisch - andere |
2907 11 |
Phenol (Hydroxybenzol) und seine Salze |
2907 13 |
Octylphenol, Nonylphenol und ihre Isomere; Salze dieser Erzeugnisse |
2907 19 |
Monophenole - andere |
2907 22 |
Hydrochinon und seine Salze |
2909 11 |
Pentachlorphenol (ISO) |
2909 20 |
Ether, alicyclisch, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2909 41 |
2,2′-Oxydiethanol (Diethylenglykol, Digol) |
2909 43 |
Monobutylether des Ethylenglykols oder des Diethylenglykols |
2909 49 |
Etheralkohole und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate - andere |
2910 10 |
Oxiran (Ethylenoxid) |
2910 20 |
Methyloxiran (Propylenoxid) |
2911 00 |
Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate |
2912 12 |
Ethanal (Acetaldehyd) |
2912 49 |
Aldehydalkohole, Aldehydether, Aldehydphenole und Aldehyde mit anderen Sauerstoff-Funktionen - andere |
2912 60 |
Paraformaldehyd |
2914 11 |
Aceton |
2914 61 |
Anthrachinon |
2915 13 |
Ester der Ameisensäure |
2915 90 |
Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate: – andere |
2916 12 |
Ester der Acrylsäure |
2916 13 |
Methacrylsäure und ihre Salze |
2916 14 |
Ester der Methacrylsäur |
2916 15 |
Ölsäure, Linolsäure oder Linolensäure, ihre Salze und Ester |
2917 33 |
Dinonyl- oder Didecylorthophthalate |
2920 11 |
Parathion (ISO) und Parathionmethyl (ISO) (Methylparathion) |
2921 22 |
Hexamethylendiamin und seine Salze |
2921 41 |
Anilin und seine Salze |
2922 11 |
Monoethanolamin und seine Salze |
2922 43 |
Anthranilsäure und ihre Salze |
2923 20 |
Lecithine und andere Phosphoaminolipoide |
2930 40 |
Methionin |
2933 54 |
Andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser Erzeugnisse |
2933 71 |
6-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam) |
3201 90 |
Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere Derivate |
3202 10 |
Gerbstoffe, synthetisch, organisch |
3202 90 |
Gerbstoffe, anorganisch; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum Vorgerben |
3203 00 |
Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge, (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207 , 3208 , 3209 , 3210 , 3213 und 3215 ) – andere |
3204 90 |
Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich |
3205 00 |
Farblacke (ausgenommen China- oder Japanlack sowie Lackfarben); Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Farblacken (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207 , 3208 , 3209 , 3210 , 3213 und 3215 ) |
3206 41 |
Ultramarin und seine Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Pos. 3207 , 3208 , 3209 , 3210 , 3213 und 3215 ) |
3206 49 |
Farbmittel, anorganisch oder mineralisch, a.n.g.; Zubereitungen auf der Grundlage von anorganischen oder mineralischen Farbmitteln, von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, a.n.g. (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207 , 3208 , 3209 , 3210 , 3213 und 3215 sowie anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art) – andere |
3207 10 |
Zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel, zubereitete Farben und ähnliche Zubereitungen |
3207 20 |
Engoben |
3207 30 |
Flüssige Glanzmittel und ähnliche Zubereitungen |
3207 40 |
Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken |
3208 10 |
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 – auf der Grundlage von Polyestern |
3208 20 |
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 – auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren |
3208 90 |
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 32 |
3209 10 |
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst |
3209 90 |
Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöst (ausg. auf der Grundlage von Acryl- oder Vinylpolymeren) - andere |
3210 00 |
Andere Anstrichfarben und Lacke (einschließlich Emaillen, Lacke und Dispersionen); zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten Art |
3212 90 |
Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf – andere |
3214 10 |
Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten |
3214 90 |
Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichen – andere |
3215 11 |
Druckfarben – schwarz |
3215 19 |
Druckfarben – andere |
3403 11 |
Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten — Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend - Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen |
3403 19 |
Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als Grundbestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten — Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend — andere |
3403 91 |
Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen |
3403 99 |
Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutzmittel oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen, ausgenommen solche, die als charakterbestimmenden Bestandteil 70 GHT oder mehr an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthalten - andere |
3505 10 |
Dextrine und andere modifizierte Stärken |
3506 99 |
Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger |
3701 20 |
Sofortbild-Planfilme |
3701 91 |
Platten und Planfilme, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, für mehrfarbige Aufnahmen |
3702 32 |
Andere Filme, mit einer Silberhalogenid-Emulsion |
3702 39 |
Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtet – andere |
3702 43 |
Andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von mehr als 105 mm — mit einer Breite von mehr als 610 mm und einer Länge von 200 m oder weniger |
3702 44 |
andere Filme, nicht gelocht, mit einer Breite von mehr als 105 mm — mit einer Breite von mehr als 105 mm bis 610 mm |
3702 55 |
Andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen – mit einer Breite von mehr als 16 mm bis 35 mm und einer Länge von mehr als 30 m |
3702 56 |
Andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen – mit einer Breite von mehr als 35 mm |
3702 97 |
Andere Filme, für mehrfarbige Aufnahmen — mit einer Breite von 35 mm oder weniger und einer Länge von mehr als 30 mm |
3702 98 |
Filme, fotografisch, sensibilisiert, in Rollen, unbelichtet, gelocht, für einfarbige Aufnahmen, mit einer Breite von > 35 mm (ausg. aus Papier, Pappe und Spinnstoffen; Röntgenfilme) |
3703 20 |
Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, für mehrfarbige Aufnahmen (ausg. in Rollen mit einer Breite von > 610 mm) |
3703 90 |
Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, für einfarbige Aufnahmen (ausg. in Rollen mit einer Breite von > 610 mm) |
3705 00 |
Platten und Filme, fotografisch, belichtet und entwickelt (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoff sowie kinematografische Filme und gebrauchsfertige Druckplatten) |
3706 10 |
Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit Tonaufzeichnung, mit einer Breite von >= 35 mm |
3801 20 |
Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit |
3806 20 |
Salze des Kolofoniums, der Harzsäuren oder der Derivate von Kolofonium oder von Harzsäuren (ausg. Salze von Kolofoniumaddukten) |
3807 00 |
Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliches Pech; Brauereipech und ähnl. Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech (ausg. Einbruchpech, Gelbpech, Stearinpech, Fettpech, Fettteer und Glycerinpech) |
3809 10 |
Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen „z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen“, von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g., auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten |
3809 91 |
Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie oder in ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g. (auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten) |
3809 92 |
Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Papierindustrie oder in ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g. (auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten) |
3809 93 |
Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Lederindustrie oder in ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g. (auf der Grundlage von Stärke oder Stärkederivaten) |
3810 10 |
Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen |
3811 21 |
Additive für Schmieröle, zubereitet, Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend |
3811 29 |
Additive für Schmieröle, zubereitet, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend |
3811 90 |
Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditives und andere zubereitete Additives für Mineralöle (einschl. Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (ausg. zubereitete Antiklopfmittel sowie Additives für Schmieröle) |
3812 20 |
Weichmacher, zusammengesetzt, für Kautschuk oder Kunststoffe, a.n.g. |
3813 00 |
Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben (ausg. gefüllte oder ungefüllte Feuerlöschgeräte, auch tragbare sowie unvermischte chemisch einheitliche Erzeugnisse mit feuerlöschenden Eigenschaften, in anderer Aufmachung) |
3814 00 |
Lösemittel und Verdünnungsmittel, organisch, zusammengesetzt, a.n.g.; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken (ausg. Nagellackentferner) |
3815 11 |
Katalysatoren, auf Trägern fixiert, mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz, a.n.g. |
3815 12 |
Katalysatoren, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz, a.n.g. |
3815 19 |
Katalysatoren auf Trägern fixiert, a.n.g. (ausg. mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung oder mit Nickel oder einer Nickelverbindung als aktiver Substanz) |
3815 90 |
Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, a.n.g. (ausg. Vulkanisationsbeschleuniger sowie auf Trägern fixierte Katalysatoren) |
3816 00 10 |
Dolomitstampfmasse |
3817 00 |
Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe) |
3819 00 |
Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHT |
3820 00 |
Gefrierschutzmittel, zubereitet, und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen (ausg. zubereitete Additives für Mineralöle oder andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten) |
3823 13 |
Tallölfettsäuren, technische |
3827 90 |
Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten (ausg. solche der Unterpos. 3824.71.00 bis 3824.78.00) |
3824 81 |
Mischungen und Zubereitungen, die Oxiran (Ethylenoxid) enthalten |
3824 84 |
Mischungen und Zubereitungen, Aldrin (ISO), Camphechlor (ISO) (Toxaphen), Chlordan (ISO), Chlordecon (ISO), DDT (ISO) (Clofenotan (INN), 1,1,1-Trichlor-2,2-bis (p-chlorphenyl)ethan), Dieldrin (ISO, INN), Endosulfan (ISO), Endrin (ISO), Heptachlor (ISO) oder Mirex (ISO) enthaltend |
3824 99 |
Erzeugnisse, chemisch, und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, einschl. Mischungen von Naturprodukten, a.n.g. |
3825 90 |
Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, a.n.g. (ausg. Abfälle) |
3826 00 |
Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von < 70 GHT |
3901 40 |
Ethylenalpha-Olefin-Copolymere mit einer spezifischen Dichte von < 0,94, in Primärformen |
3902 20 |
Polyisobutylen in Primärformen |
3902 30 |
Propylen-Copolymere in Primärformen |
3902 90 |
Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in Primärformen (ausg. Polypropylen, Polyisobutylen und Propylen-Copolymere) |
3903 19 |
Polystyrol in Primärformen (ausg. expandierbar) |
3903 90 |
Polymere des Styrols, in Primärformen (ausg. Polystyrol, Styrol-Acrylnitril-Copolymere (SAN) und Acrylnitril-Butadien- Styrol-Copolymere (ABS)) |
3904 10 |
Poly(vinylchlorid) in Primärformen, nicht mit anderen Stoffen gemischt |
3904 50 |
Polymere des Vinylidenchlorids in Primärformen |
3905 12 |
Poly(vinylacetat), in wässriger Dispersion |
3905 19 |
Poly(vinylacetat), in Primärformen (ausg. in wässriger Dispersion) |
3905 21 |
Vinylacetat-Copolymere, in wässriger Dispersion |
3905 29 |
Vinylacetat-Copolymere, in Primärformen (ausg. in wässriger Dispersion) |
3905 91 |
Vinyl-Copolymere, in Primärformen (ausg. Vinylchlorid-Vinylacetat-Copolymere und andere Copolymere des Vinylchlorids sowie des Vinylacetats) |
3906 10 |
Poly(methylmethacrylat) in Primärformen |
3906 90 |
Acrylpolymere in Primärformen (ausg. Poly(methylmethacrylat)) |
3907 21 |
Polyether in Primärformen (ausg. Polyacetale und Erzeugnisse der Unterposition 3002 10 ) |
3907 40 |
Polycarbonate, in Primärformen |
3907 70 |
Poly(milchsäure), in Primärformen |
3907 91 |
Allylpolyester und andere Polyester, ungesättigt, in Primärformen (ausg. Polycarbonate, Alkydharze, Poly(ethylenterephthalat) und Poly(milchsäure)) |
3908 10 |
Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 oder -6,12, in Primärformen |
3908 90 |
Polyamide in Primärformen (ausg. Polyamid-6, -11, -12, -6,6, -6,9, -6,10 und -6,12) |
3909 20 |
Melaminharze in Primärformen |
3909 39 |
Aminoharze in Primärformen (ausg. Harnstoffharze, Thioharnstoffharze, Melaminharze und MDI) |
3909 40 |
Phenolharze in Primärformen |
3909 50 |
Polyurethane in Primärformen |
3912 11 |
Celluloseacetate, nichtweichgemacht, in Primärformen |
3912 90 |
Cellulose und ihre chemischen Derivate, a.n.g., in Primärformen (ausg. Celluloseacetate, Cellulosenitrate und Celluloseether) |
3915 20 |
Abfälle, Schnitzel und Bruch von Polymeren des Styrols |
3917 10 |
Kunstdärme aus gehärteten Eiweißstoffen oder aus Cellulosekunststoffen |
3917 23 |
Nicht biegsame Rohre und Schläuche, aus Polymeren des Vinylchlorids |
3917 31 |
Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, die einem Druck von >= 27,6 MPa standhalten |
3917 32 |
Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
3917 33 |
Biegsame Rohre und Schläuche, aus Kunststoffen, weder mit anderen Stoffen verstärkt noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
3920 10 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polymeren des Ethylens, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3920 61 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polycarbonaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Poly„methylmethacrylat“, selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3920 69 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Polyestern, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. Polycarbonate, Poly(ethylenterephthalat) und andere ungesättigte Polyester, selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3920 73 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumten Celluloseacetaten, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3920 91 |
Tafeln, Platten, Filme, Folien, Bänder und Streifen, aus ungeschäumtem Poly„vinylbutyral“, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne Unterlage, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. selbstklebende Erzeugnisse sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 ) |
3921 19 |
Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Zellkunststoff, unbearbeitet oder nur mit Oberflächenbearbeitung oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausg. aus Polymeren des Styrols oder des Vinylchlorids, aus Polyurethanen und aus regenerierter Cellulose, selbstklebende Erzeugnisse, Bodenbeläge und Wand- und Deckenverkleidungen der Pos. 3918 und sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30) |
3922 90 |
Bidets, Klosettschüsseln, Spülkästen und ähnl. Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen (ausg. Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Klosettsitze und -deckel) |
3925 20 |
Türen, Fenster und deren Rahmen, Verkleidungen und Schwellen, aus Kunststoffen |
4002 11 |
Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR); carboxylierter Styrol-Butadien-Kautschuk (XSBR) |
4002 20 |
Butadien-Kautschuk (BR), in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
4002 31 |
Butylkautschuk (IIR), in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
4002 39 |
Isopren-Kautschuk „IR“ oder „BIIR“, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
4002 41 |
Latex von Chloropren (Chlorbutadien)-Kautschuk (CR) |
4002 51 |
Latex von Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR) |
4002 80 |
Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
4002 91 |
Kautschuk, synthetisch, und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen (ausg. Styrol-Butadien- (SBR), carboxyliertem Styrol-Butadien- (XSBR), Butadien- (BR), Butyl- (IIR), Chlorbutyl- und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR), Chloropren (Chlorbutadien)- (CR), Acrylnitril-Butadien- (NBR), Isopren- (IR) und unkonjugierter Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk (EPDM)) |
4002 99 |
Kautschuk, synthetisch, und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen (ausg. Latex sowie Styrol-Butadien- (SBR), carboxyliertem Styrol-Butadien- (XSBR), Butadien- (BR), Butyl- (IIR), Chlorbutyl- und Brombutylkautschuk (CIIR oder BIIR), Chloropren (Chlorbutadien)- (CR), Acrylnitril-Butadien- (NBR), Isopren- (IR) und unkonjugierter Ethylen-Propylen-Dien-Terpolymer-Kautschuk (EPDM) |
4005 10 |
Kautschuk, nichtvulkanisiert, mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen |
4005 20 |
Kautschukmischungen, nichtvulkanisiert, in Form von Lösungen oder Dispersionen (ausg. mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid sowie Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis) |
4005 91 |
Kautschukmischungen, nichtvulkanisiert, in Form von Platten, Blättern oder Streifen (ausg. mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid sowie Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis) |
4005 99 |
Kautschukmischungen, nichtvulkanisiert, in Primärformen (ausg. Lösungen, Dispersionen, Kautschuk mit Zusatz von Ruß oder Siliciumdioxid, Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis sowie in Form von Platten, Blättern oder Streifen) |
4006 10 |
Rohlaufprofile aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, für Reifen |
4008 21 |
Platten, Blätter und Streifen, aus weichem Vollkautschuk |
4009 12 |
Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, weder mit anderen Stoffen verstärkt oder noch in Verbindung mit anderen Stoffen, mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
4009 41 |
Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen verstärkt oder in Verbindung mit anderen Stoffen als Metall oder textilen Spinnstoffen, ohne Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke |
4010 31 |
Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen) aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, v-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von > 60 cm bis <= 180 cm |
4010 33 |
Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen) aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, v-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von > 180 cm bis <= 240 cm |
4010 35 |
Synchrontreibriemen (Zahnriemen) aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, mit einem äußeren Umfang von > 60 cm bis <= 150 cm |
4010 36 |
Synchrontreibriemen (Zahnriemen) aus vulkanisiertem Kautschuk, endlos, mit einem äußeren Umfang von > 150 cm bis <= 198 cm |
4010 39 |
Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk (ausg. Treibriemen mit trapezförmigem Querschnitt (Keilriemen), endlos, v-artig gerippt, mit einem äußeren Umfang von > 60 cm bis <= 240 cm sowie Synchrontreibriemen (Zahnriemen), endlos, mit einem äußeren Umfang von > 60 cm bis <= 198 cm) |
4012 11 |
Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert, von der für Personenkraftwagen „einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen“ verwendeten Art |
4012 13 |
Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert, von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
4012 19 |
Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert (ausg. von der für Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen, Rennwagen, Omnibusse, Kraftfahrzeuge und Luftfahrzeuge verwendeten Art) |
4012 20 |
Luftreifen aus Kautschuk, gebraucht |
4016 93 |
Dichtungen aus Weichkautschuk (ausg. aus Zellkautschuk) |
4407 19 |
Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm (ausg. Kiefernholz der „Art Pinus spp.“, Tannenholz der Art „Abies spp.“ und Fichtenholz der Art „Picea spp.“) |
4407 92 |
Buchenholz (Fagus spp.), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm |
4407 94 |
Kirschbaumholz („Prunus spp.“), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm |
4407 97 |
Pappel- und Aspenholz („Populus spp.“), in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm |
4407 99 |
Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mm (ausg. tropische Hölzer, Nadelholz, Eichenholz „quercus spp.“, Buchenholz „fagus spp.“, Ahornholz „acer spp.“, Kirschholz „Prunus spp.“, Eschenholz „Fraxinus spp.“, Birkenholz „betula spp.“, Pappelholz und Aspenholz „populus spp.“) |
4408 10 |
Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Lagenholz aus Nadelholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von <= 6 mm |
4411 13 |
Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von > 5 mm bis <= 9 mm |
4411 94 |
Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von <= 0,5 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile |
4412 31 |
Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, mit mindestens einer äußeren Lage aus tropischem Holz (ausg. Platten aus verdichtetem Holz, Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Hölzer mit Einlegearbeit sowie Platten, die als Möbelteile erkennbar sind) |
4412 33 |
Sperrholz, ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, mit mindestens einer äußeren Lage aus anderem Holz als Nadelholz (ausg. aus Bambus, mit einer äußeren Lage aus tropischem Holz oder Erle, Esche, Buche, Birke, Kirschbaum, Kastanie, Ulme, Eukalyptus, Hickory, Rosskastanie, Linde, Ahorn, Eiche, Platane, Pappel, Aspe, Robinie (falsche Akazie), Tulpenholz oder Nussbaum sowie Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, Hölzer mit Einlegearbeiten und Platten, die als Möbelteile erkennbar sind) |
4412 94 |
Lagenholz, mit Block-, Stab-, Stäbchen- oder Streifenholzmittellage (ausg. aus Bambus, Sperrholz ausschließlich aus Furnieren mit einer Dicke von <= 6 mm, Platten aus verdichtetem Holz, Hölzer mit Einlegearbeit sowie Platten, die als Möbelteile erkennbar sind) |
4416 00 |
Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und erkennbare Teile davon, aus Holz, einschl. Fassstäbe |
4418 40 |
Verschalungen aus Holz, für Betonarbeiten (ausg. Sperrholzplatten) |
4418 60 |
Pfosten und Balken, aus Holz |
4418 79 |
Fußbodenplatten, zusammengesetzt, aus anderem Holz als Bambus (ausg. mehrlagige Platten sowie Platten für Mosaikfußböden) |
4503 10 |
Stopfen aller Art aus Naturkork, einschl. ihrer Rohlinge mit abgerundeten Kanten |
4504 10 |
Fliesen in beliebiger Form, Würfel, Quader, Platten und Streifen sowie massive Zylinder, einschl. Scheiben, aus Presskork |
4701 00 |
Mechanische Halbstoffe aus Holz, chemisch unbehandelt |
4703 19 |
Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), ungebleicht, aus anderem Holz (ausg. solche zum Auflösen) |
4703 21 |
Chemische Halbstoffe aus Nadelholz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
4703 29 |
Chemische Halbstoffe aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
4704 11 |
Chemische Halbstoffe aus Nadelholz (Sulfitzellstoff), ungebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
4704 21 |
Chemische Halbstoffe aus Nadelholz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
4704 29 |
Chemische Halbstoffe aus Holz (Sulfitzellstoff), halbgebleicht oder gebleicht (ausg. solche zum Auflösen) |
4705 00 |
Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestellt |
4706 30 |
Halbstoffe aus cellulosehaltigen Bambusfaserstoffen |
4706 92 |
Halbstoffe aus cellulosehaltigen Faserstoffen, chemisch aufbereitet (ausg. Bambus, Holz, Baumwoll-Linters sowie Halbstoffe aus der Aufbereitung von [Abfällen und Ausschuss von] Papier oder Pappe) |
4707 10 |
Papier und Pappe „Abfälle und Ausschuss“ zur Wiedergewinnung, aus ungebleichtem Kraftpapier oder aus Wellpapier oder Wellpappe |
4707 30 |
Papier oder Pappe „Abfälle und Ausschuss“ zur Wiedergewinnung, hauptsächlich aus mechanischen Halbstoffen hergestellt „z. B. Zeitungen, Zeitschriften und ähnl. Drucke“ |
4802 20 |
Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
4802 40 |
Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogen |
4802 58 |
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m2, a.n.g. |
4802 61 |
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g. |
4804 11 |
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht |
4804 19 |
Kraftliner, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802 oder 4803 ) |
4804 21 |
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm, ungebleicht (ausg. Waren der Pos. 4802 , 4803 oder 4808 ) |
4804 29 |
Kraftsackpapier, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm (ausg. ungebleicht sowie Waren der Pos. 4802 , 4803 oder 4808 ) |
4804 31 |
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von <= 150 g/m2, ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802 , 4803 oder 4808 ) |
4804 39 |
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von <= >= 150 g/m2 (ausg. ungebleicht sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802 , 4803 oder 4808 ) |
4804 41 |
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g bis < 225 g/m2, ungebleicht (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier sowie Waren der Pos. 4802 , 4803 oder 4808 ) |
4804 42 |
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g, jedoch < 225 g/m2, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802 , 4803 oder 4808 ) |
4804 49 |
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g, jedoch < 225 g/m2 (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802 , 4803 oder 4808 ) |
4804 52 |
Kraftpapiere und Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von >= 225 g/m2, in der Masse einheitlich gebleicht, mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge (ausg. Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802 , 4803 oder 4808 ) |
4804 59 |
Kraftpapiere oder Kraftpappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von >= 225 g/m2 (ausg. ungebleicht oder in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge sowie Kraftliner, Kraftsackpapier und Waren der Pos. 4802 , 4803 oder 4808 ) |
4805 24 |
Testliner (wiederaufbereiteter Liner), weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von <= 150 g/m2 |
4805 25 |
Testliner (wiederaufbereiteter Liner), weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g/m2 |
4805 40 |
Filterpapier und Filterpappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4805 91 |
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von <= 150 g/m2, a.n.g. |
4805 92 |
Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen, mit einem Gewicht von > 150 g, jedoch < 225 g/m2, a.n.g. |
4806 10 |
Pergamentpapier und -pappe, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4806 20 |
Pergamentersatzpapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4806 30 |
Naturpauspapier in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4806 40 |
Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Pergamentpapier und -pappe, Pergamentersatzpapier und Naturpauspapier) |
4807 00 |
Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen |
4808 90 |
Papiere und Pappen, gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Kraftsack- und anderes Kraftpapier sowie Papiere von der in der Pos. 4803 beschriebenen Art) |
4809 20 |
Durchschreibepapier, präpariert, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite von > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Kohlepapier und ähnl. Vervielfältigungspapier) |
4810 13 |
Papiere und Pappen von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen jeder Größe |
4810 19 |
Papiere und Pappen von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischem Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder mit Gehalt von <= 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in quadratischen oder rechteckigen Bogen die ungefaltet auf einer Seite > 435 mm messen oder auf einer Seite <= 435 mm und auf der anderen Seite > 297 mm messen |
4810 22 |
Papier, leichtgewichtig, sog. „LWC-Papier“, zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Gesamtgewicht <= 72 g/m2, Gewicht der Beschichtung je Seite <= 15 g/m2, auf einer Unterlage, die >= 50 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, aus mechanisch gewonnenen Holzfasern besteht, beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
4810 31 |
Kraftpapiere und Kraftpappen, in der Masse einheitlich gebleicht, Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, mit einem Gewicht von <= 150 g/m2 (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken) |
4810 39 |
Kraftpapiere und Kraftpappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken) Papiere und Pappen, in der Masse einheitlich gebleicht und mit einem Gehalt an chemisch aufbereiteten Fasern aus Holz von > 95 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge) |
4810 92 |
Multiplex-Papiere und Multiplex-Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken sowie Kraftpapiere und -pappen) |
4810 99 |
Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. zum Beschreiben, Bedrucken oder zu anderen grafischen Zwecken, Kraftpapiere und -pappen, Multiplex sowie alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen) |
4811 10 |
Papier und Pappe, geteert, bitumiert oder asphaltiert, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe |
4811 51 |
Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, gebleicht und mit einem Quadratmetergewicht von > 150 g/m2 (ausg. mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen) |
4811 59 |
Papiere und Pappen, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, mit Kunstharz oder Kunststoff gestrichen, überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. gebleicht und mit einem Gewicht von > 150 g/m2 sowie mit Klebeschicht versehene Papiere und Pappen) |
4811 60 |
Papiere und Pappen, mit Wachs, Paraffin, Stearin, Öl oder Glycerin überzogen oder getränkt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803 , 4809 oder 4818 ) |
4811 90 |
Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstoffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. Waren der Pos. 4803 , 4809 , 4810 oder 4818 sowie Waren der Unterpos. 4811.10 bis 4811.60) |
4814 90 |
Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde) |
4819 20 |
Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe |
4822 10 |
Rollen, Spulen, Spindeln und ähnl. Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet, zum Aufwickeln von Spinnstoffgarnen |
4823 20 |
Filterpapier und Filterpappe, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten |
4823 40 |
Diagrammpapier für Registriergeräte, in Rollen mit einer Breite von <= 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen oder in Scheiben zugeschnitten |
4823 70 |
Waren aus Papierhalbstoff, formgepresst oder gepresst, a.n.g. |
4906 00 |
Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und Schriftstücke |
5105 39 |
Tierhaare, fein, gekrempelt oder gekämmt (ausg. Wolle sowie Kaschmirziegenhaare „cashmere“) |
5105 40 |
grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt |
5106 10 |
Streichgarne mit einem Anteil an Wolle von >= 85 GHT (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5106 20 |
Streichgarne aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5107 20 |
Kammgarne aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Wolle (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5112 11 |
Kammgarngewebe mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von <= 200 g/m2 (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Pos. 5911 ) |
5112 19 |
Kammgarngewebe mit einem Anteil an Wolle oder feinen Tierhaaren von >= 85 GHT und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g/m2 |
5205 21 |
Garne, ungezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer von >= 714,29 dtex (<= Nm 14) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5205 28 |
Garne, ungezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer von < 83,33 dtex (> Nm 120) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5205 41 |
Garne, gezwirnt, aus gekämmten Baumwollfasern, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Titer der einfachen Garne von >= 714,29 dtex (<= Nm 14 der einfachen Garne) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5206 42 |
Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von 232,56 dtex bis < 714,29 dtex (> Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5209 11 |
Gewebe aus Baumwolle, mit einem Anteil an Baumwolle von >= 85 GHT und mit einem Gewicht von > 200 g/m2, in Leinwandbindung, roh |
5211 19 |
Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Gewicht von > 200 g/m2, roh (ausg. in 3- oder 4-bindigem Köper, einschl. Doppelköper sowie in Leinwandbindung) |
5211 51 |
Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g/m2, in Leinwandbindung, bedruckt |
5211 59 |
Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Gewicht von > 200 g/m2, roh (ausg. in 3- oder 4-bindigem Köper, einschl. Doppelköper sowie in Leinwandbindung) |
5308 20 |
Hanfgarne |
5402 63 |
Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, gezwirnt (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne) |
5403 33 |
Garne aus Celluloseacetat-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, ungezwirnt (ausg. Nähgarne, hochfeste Garne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5403 42 |
Garne aus Celluloseacetat-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, gezwirnt (ausg. Nähgarne, hochfeste Garne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf) |
5404 12 |
Polypropylen-Monofile von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm (ausg. Elastomere) |
5404 19 |
Monofile, synthetisch, von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm (ausg. aus Elastomeren und Polypropylen) |
5404 90 |
Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer sichtbaren Breite von <= 5 mm |
5407 30 |
Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von >= 67 dtex und einem größten Durchmesser von <= 1 mm, die aus Lagen parallel gelegter Garne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen, an den Berührungspunkten durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißt |
5501 90 |
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus synthetischen Filamenten (ausg. Polyacryl-, Modacryl-, Polyester-, Polypropylen-, Nylon- oder anderen Polyamid-Filamenten) |
5502 10 |
Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus Acetat-Filamenten |
5503 19 |
Spinnfasern aus Nylon oder anderen Polyamiden, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet (ausg. aus Aramid) |
5503 40 |
Spinnfasern aus Polypropylen, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet |
5504 90 |
Spinnfasern, künstlich, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet (ausg. aus Viskose) |
5506 40 |
Spinnfasern aus Polypropylen, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
5507 00 |
Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitet |
5512 21 |
Gewebe, mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von >= 85 GHT, roh oder gebleicht |
5512 99 |
Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von >= 85 GHT, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt (ausg. aus Polyacryl-, Modacryl- oder Polyester-Spinnfasern) |
5516 44 |
Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT künstlichen Spinnfasern, hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle gemischt, bedruckt |
5516 94 |
Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT künstlichen Spinnfasern, andere als hauptsächlich oder ausschließlich mit Baumwolle, mit Wolle oder feinen Tierhaaren oder mit synthetischen oder künstlichen Filamenten gemischt, bedruckt |
5601 29 |
Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern; hygienischen Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnl. hygienische Waren, Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, Reinigungsmitteln usw. getränkt, bestrichen oder überzogen) |
5601 30 |
Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen |
5604 90 |
Spinnstoffgarne, Streifen oder dergl. der Pos. 5404 oder 5405 , mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt (ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise als Angelschnüre aufgemacht) |
5605 00 |
Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergl. der Pos. 5404 oder 5405 , oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen (ausg. Garne, hergestellt aus einer Mischung von Spinnstoffen und Metallfasern, mit antistatischer Wirkung; Garne, mit Metalldraht verstärkt; Waren mit dem Charakter von eigentlichen Posamentierwaren) |
5607 41 |
Bindegarne oder Pressengarne, aus Polyethylen oder Polypropylen |
5801 27 |
Kettsamt und Kettplüsch, aus Baumwolle (ausg. Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, getuftete Spinnstofferzeugnisse sowie Bänder der Position 5806 ) |
5803 00 |
Drehergewebe (ausg. Bänder der Pos. 5806 ) |
5806 40 |
Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs), mit einer Breite von <= 30 cm |
5901 10 |
Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art |
5905 00 |
Wandverkleidungen aus Spinnstoffen |
5908 00 |
Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt (ausg. Dochte, mit Wachs überzogen, nach Art der Wachsstöcke, Zündschnüre und Sprengzündschnüre, Dochte in Gestalt von Spinnststoffgarnen sowie Dochte aus Glasfasern) |
5910 00 |
Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt (ausg. mit einer Stärke von < 3 mm, sofern von unbestimmter Länge oder nur auf Länge zugeschnitten sowie mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen oder aus mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden hergestellt) |
5911 10 |
Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen |
5911 31 |
Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement):, mit einem Gewicht von < 650 g/m2 |
5911 32 |
Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement):, mit einem Gewicht von >= 650 g/m2 |
5911 40 |
Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnl. technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren |
6001 99 |
Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern sowie Hochflorerzeugnisse) |
6003 40 |
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von <= 30 cm, aus künstlichen Chemiefasern (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch (einschl. Hochflorerzeugnisse), Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren, Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen sowie sterile Adhäsionsbarrieren zu chirurgischen oder zahnärztlichen Zwecken der Unterpos. 3006.10.30) |
6005 36 |
Kettengewirke „einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind“, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
6005 44 |
Kettengewirke „einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind“, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
6006 10 |
Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von >= 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen) |
6309 00 |
Altwaren an Kleidung, Bekleidungszubehör, Decken, Haushaltswäsche und Waren zur Innenausstattung, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, einschl. Schuhe und Kopfbedeckungen aller Art, augenscheinlich gebraucht, lose in Massenladungen oder als nur geschnürte Packen oder in Ballen, Säcken oder ähnl. Verpackungen gestellt (ausg. Teppiche und anderer Fußbodenbelag sowie Tapisserien) |
6802 92 |
Kalksteine, andere als Marmor, Travertin und Alabaster, von beliebiger Form (ausg. Fliesen, Würfel und dergl. der Unterpos. 6802.10; Fantasieschmuck; Uhren, Beleuchtungskörper, und Teile davon; Originalwerke der Bildhauerkunst; Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten) |
6804 23 |
Mühlsteine, Schleifsteine und dergl., ohne Gestell, zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus Naturstein (ausg. aus agglomerierten natürlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt sowie parfümierte Bimssteine, Wetz- und Poliersteine für den Handgebrauch, und Schleifscheiben usw. speziell für Dentalbohrmaschinen) |
6806 10 |
Hüttenwolle [Schlackenwolle], Steinwolle und ähnl. mineralische Wollen, auch miteinander gemischt, lose, in Platten oder in Rollen |
6806 90 |
Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken (ausg. Hüttenwolle [Schlackenwolle], Steinwolle und ähnl. mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnl. geblähte mineralische Erzeugnisse; Waren aus Leichtbeton, Asbestzement, Cellulosezement oder dergl.; Mischungen und andere Waren aus oder auf der Grundlage von Asbest; keramische Waren) |
6807 10 |
Waren aus Asphalt oder aus ähnl. Stoffen „z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech“, in Rollen |
6807 90 |
Waren aus Asphalt oder aus ähnl. Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpech) (ausg. Rollenware) |
6809 19 |
Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnl. Waren, aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nichtverziert (ausg. nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt sowie gipsgebundene Waren zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken) |
6810 91 |
Bauelemente, vorgefertigt, aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrt |
6811 81 |
Wellplatten aus Cellulosezement oder dergl., keinen Asbest enthaltend |
6811 82 |
Platten, Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergl., Cellulosezement oder dergl., keinen Asbest enthaltend (ausg. Wellplatten) |
6811 89 |
Waren aus Cellulosezement oder dergl., keinen Asbest enthaltend (ausg. Platten [einschl. Wellplatten], Tafeln, Fliesen, Ziegel und dergl.) |
6813 89 |
Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), für Kupplungen und dergl., auf der Grundlage von mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen (ausg. Asbest enthaltend sowie Bremsbeläge und Bremsklötze) |
6814 90 |
Glimmer, bearbeitet, und Glimmerwaren (ausg. elektrische Isolatoren, Isolierteile, Widerstände und Kondensatoren; Schutzbrillen aus Glimmer und Gläser dafür; Glimmer in Form von Christbaumschmuck; Platten, Blätter oder Streifen aus agglomeriertem oder rekonstituiertem Glimmer, auch auf Unterlagen) |
6901 00 |
Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnl. Kieselsäurehaltigen Erden |
6904 10 |
Mauerziegel (ausg. aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden sowie feuerfeste Steine der Pos. 6902 ) |
6905 10 |
Dachziegel |
6905 90 |
Dachziegel, Schornsteinteile [Elemente] für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere Baukeramik (ausg. aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste keramische Bauteile, Rohre und andere Bauteile für Kanalisation und zu ähnl. Zwecken sowie Dachziegel) |
6906 00 |
Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke, keramisch (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste keramische Waren, Rauchleitungen, besonders hergerichtete Rohre für Laboratorien sowie Isolierrohre, ihre Verbindungsstücke und sonstigen Rohrteile zu elektrotechnischen Zwecken) |
6907 22 |
Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von > 0,5 %, jedoch <= 10 % (ausg. Mosaiksteine und fertige Formstücke) |
6907 40 |
Fertige Formstücke |
6909 90 |
Keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnl. Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken (ausg. Standgefäße für Laboratorien mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit, Ladenkrüge sowie Haushaltsgegenstände) |
7002 20 |
Stangen oder Stäbe aus Glas, unbearbeitet |
7002 31 |
Rohre aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenem Siliciumdioxid, unbearbeitet |
7002 32 |
Rohre aus Glas, mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 × 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C, unbearbeitet (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 × 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C) |
7002 39 |
Rohre aus Glas, unbearbeitet (ausg. mit einem linearen Ausdehnungskoeffizienten von <= 5 × 10 hoch -6 je Kelvin in einem Temperaturbereich von 0 °C bis 300 °C oder aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid) |
7003 30 |
Profile aus Glas, auch mit absorbierender, reflektierender oder nichtreflektierender Schicht, jedoch sonst unbearbeitet |
7004 20 |
Tafeln aus Glas, gezogen oder geblasen, in der Masse gefärbt, undurchsichtig, überfangen oder mit absorbierender, reflektierender oder nichtreflektierender Schicht, jedoch sonst unbearbeitet |
7005 10 |
Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet |
7005 30 |
Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, jedoch nicht anders bearbeitet |
7007 11 |
Einschichten-Sicherheitsglas, vorgespannt, in Abmessungen und Formen von der in Kraft-, Luft-, Raum-, Wasser- oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art |
7007 29 |
Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas) (ausg. in Abmessungen und Formen von der in Kraftfahrzeugen, Luftfahrzeugen, Wasserfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen verwendeten Art sowie Mehrschichtisolierverglasungen) |
7011 10 |
Glaskolben, offen, und offene Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, erkennbar für elektrische Lampen zu Beleuchtungszwecken bestimmt |
7202 92 |
Ferrovanadium |
7207 12 |
Halbzeug aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einem Kohlenstoffgehalt von < 0,25 GHT, mit rechteckigem (nichtquadratischem) Querschnitt und einer Breite von >= dem Zweifachen der Dicke |
7210 90 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert oder überzogen (ausg. verzinnt, verbleit, verzinkt, mit Chromoxid oder mit Chrom und Chromoxid oder mit Aluminium überzogen, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen) |
7211 13 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, auf vier Flächen oder in geschlossenen Kalibern, mit einer Breite von > 150 mm, jedoch < 600 mm, mit einer Dicke von >= 4 mm, nicht in Rollen (Coils), ohne Oberflächenmuster (sog. Breitflachstahl, auch Universalstahl genannt) |
7211 14 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einer Dicke von >= 4,75 mm (ausg. sog. Breitflachstahl [auch Universalstahl genannt]) |
7211 29 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, nur kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einem Kohlenstoffgehalt von >= 0,25 GHT |
7212 10 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, verzinnt |
7212 60 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, plattiert |
7213 20 |
Walzdraht aus nichtlegiertem Automatenstahl, in Ringen regellos aufgehaspelt (ausg. Walzdraht mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen [Wülsten], Vertiefungen oder Erhöhungen) |
7213 99 |
Walzdraht aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, in Ringen regellos aufgehaspelt „EGKS“ (ausg. mit kreisförmigem Querschnitt mit einem Durchmesser von < 14 mm; Walzdraht aus Automatenstahl; Walzdraht mit vom Walzen herrührenden Einschnitten, Rippen (Wülsten), Vertiefungen oder Erhöhungen) |
7215 50 |
Stabstahl aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt (ausg. aus Automatenstahl) |
7216 10 |
U-Profile, I-Profile oder H-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von < 80 mm |
7216 22 |
T-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von < 80 mm |
7216 33 |
H-Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, mit einer Höhe von >= 80 mm |
7216 69 |
Profile aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, nur kalthergestellt oder nur kaltfertiggestellt (ausg. aus flachgewalzten Erzeugnissen und profilierte Bleche) |
7218 91 |
Halbzeug aus nichtrostendem Stahl, mit rechteckigem „nichtquadratischem“ Querschnitt |
7222 30 |
anderer Stabstahl aus nichtrostendem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt und weitergehend bearbeitet oder nur geschmiedet oder geschmiedet oder anders warmhergestellt und weitergehend bearbeitet |
7224 10 |
Stahl, legiert, anderer als nichtrostender Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen (ausg. Abfallblöcke sowie stranggegossene Erzeugnisse) |
7225 19 |
Flachgewalzte Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl, mit einer Breite >= 600 mm, nichtkornorientiert |
7225 30 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, in Rollen (Coils) (ausg. aus Silicium-Elektrostahl) |
7225 99 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt und weitergehend bearbeitet (ausg. geplättet oder verzinkt sowie aus Silicium-Elektrostahl) |
7226 91 |
Flachgewalzte Erzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, nur warmgewalzt (ausgenommen Erzeugnisse aus Schnellarbeitsstahl oder aus Silicium-Elektrostahl) |
7228 30 |
Stabstahl aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst „EGKS“ (ausg. aus Schnellarbeitsstahl oder aus Mangan-Silicium-Stahl) |
7228 60 |
Stabstahl aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, kalthergestellt oder kaltfertiggestellt und weitergehend bearbeitet oder warmhergestellt und weitergehend bearbeitet, a.n.g. (ausg. aus Schnellarbeitsstahl oder aus Mangan-Silicium-Stahl, Halbzeug, Flacherzeugnisse und warmgewalzter Stabstahl sowie Walzdraht, in Ringen regellos aufgehaspelt) |
7228 70 |
Profile aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, a.n.g. |
7228 80 |
Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nichtlegiertem Stahl |
7229 90 |
Draht aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, in Ringen oder Rollen (ausg. Walzdraht sowie Draht aus Mangan-Silicium-Stahl) |
7301 20 |
Profile aus Eisen oder Stahl, durch Schweißen hergestellt |
7304 24 |
Futterrohre und Steigrohre, nahtlos, von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, aus nicht rostendem Stahl |
7305 39 |
Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von > 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl, geschweißt (ausg. längsnahtgeschweißt sowie Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen oder von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art) |
7306 50 |
Rohre und Hohlprofile, geschweißt, mit kreisförmigem Querschnitt, aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl (ausg. Rohre mit kreisförmigem inneren und äußeren Querschnitt und einem äußerem Durchmesser von > 406,4 mm sowie Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen oder von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art) |
7307 22 |
Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde |
7309 00 |
Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung |
7314 12 |
Gewebe, endlos, für Maschinen, aus nichtrostendem Stahldraht |
7318 24 |
Splinte und Keile, aus Eisen oder Stahl |
7320 20 |
Federn, schraubenlinienförmig, aus Eisen oder Stahl (ausg. Spiralflachfedern, Uhrfedern, Federn für Stöcke und Griffe von Regen- oder Sonnenschirmen sowie Stoßdämpfer des Abschnitts 17) |
7322 90 |
Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl |
7324 29 |
Badewannen aus Stahlblech |
7407 10 |
Stangen (Stäbe) und Profile, aus raffiniertem Kupfe |
7408 11 |
Draht aus raffiniertem Kupfer, mit einer größten Querschnittsabmessung von > 6 mm |
7408 19 |
Draht aus raffiniertem Kupfer, mit einer größten Querschnittsabmessung von <= 6 mm |
7409 11 |
Bleche und Bänder, aus raffiniertem Kupfer, mit einer Dicke von > 0,15 mm, in Rollen (ausg. Streckbleche und -bänder sowie isolierte Bänder für die Elektrotechnik) |
7409 19 |
Bleche und Bänder, aus raffiniertem Kupfer, mit einer Dicke von > 0,15 mm, nicht in Rollen (ausg. Streckbleche und -bänder sowie isolierte Bänder für die Elektrotechnik) |
7409 40 |
Bleche und Bänder, aus Kupfer-Nickel-Legierungen „Kupfernickel“ oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen „Neusilber“, mit einer Dicke von > 0,15 mm (ausg. Streckbleche und -bänder sowie isolierte Bänder für die Elektrotechnik) |
7411 29 |
Rohre aus Kupferlegierungen (ausg. aus Kupfer-Zink-Legierungen [Messing], Kupfer-Nickel-Legierungen [Kupfernickel] oder Kupfer-Nickel-Zink-Legierungen [Neusilber]) |
7415 21 |
Unterlegscheiben, einschl. Federringe und -scheiben, aus Kupfer |
7505 11 |
Stangen (Stäbe) und Profile, aus nichtlegiertem Nickel, a.n.g. (ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik) |
7505 21 |
Draht aus nichtlegiertem Nickel (ausg. isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik) |
7506 10 |
Bleche, Bänder und Folien, aus nichtlegiertem Nickel (ausg. Streckbleche oder -bänder) |
7507 11 |
Rohre aus nichtlegiertem Nickel |
7508 90 |
Waren aus Nickel |
7605 19 |
Draht aus nichtlegiertem Aluminium, mit einer größten Querschnittsabmessung von <= 7 mm (ausg. Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614 , isolierte Drähte für die Elektrotechnik sowie Saiten für Musikinstrumente) |
7605 29 |
Draht aus Aluminiumlegierungen, mit einer größten Querschnittsabmessung von <= 7 mm (ausg. Litzen, Kabel, Seile und andere Waren der Pos. 7614 , isolierte Drähte für die Elektrotechnik sowie Saiten für Musikinstrumente) |
7606 92 |
Bleche und Bänder, aus Aluminiumlegierungen, mit einer Dicke von > 0,2 mm, in anderer als quadratischer oder rechteckiger Form |
7607 20 |
Folien und dünne Bänder, aus Aluminium, auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von <= 0,2 mm (ausg. Prägefolien der Pos. 3212 sowie als Christbaumschmuck aufgemachte Folien) |
7611 00 |
Behälter, aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von > 300 l (ausg. mit mechanischen oder wärmetechnischen Einrichtungen sowie Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
7612 90 |
Behälter (einschl. Verpackungsröhrchen), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, a.n.g. |
7613 00 |
Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase |
7616 10 |
Stifte, Nägel, Krampen, Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305 ), Schrauben, Bolzen, Muttern, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben und ähnliche Waren |
7804 11 |
Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei; Pulver und Flocken aus Blei — Platten, Bleche, Bänder und Folien — Bleche, Bänder und Folien, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder weniger |
7804 19 |
Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei; Pulver und Flocken aus Blei — Bleche, Bänder und Folien — andere |
7905 00 |
Bleche, Bänder und Folien, aus Zink |
8001 20 |
Zinnlegierungen in Rohform |
8003 00 |
Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus Zinn |
8007 00 |
Waren aus Zinn |
8101 10 |
Pulver aus Wolfram |
8102 97 |
Abfälle und Schrott, aus Molybdän (ausg. Aschen und Rückstände, Molybdän enthaltend) |
8105 90 |
Waren aus Kobalt |
8109 31 |
Abfälle und Schrott aus Zirconium — mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1°GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkonium |
8109 39 |
Abfälle und Schrott aus Zirconium — andere |
8109 91 |
Waren aus Zirconium — mit einem Hafniumgehalt von weniger als 1 GHT Hafnium auf 500 GHT Zirkoniumteil |
8109 99 |
Waren aus Zirconium —andere |
8202 20 |
Bandsägeblätter aus unedlen Metallen |
8207 60 |
Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge |
8208 10 |
Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die Metallbearbeitung |
8208 20 |
Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die Holzbearbeitung |
8208 30 |
Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die Nahrungsmittelindustrie |
8208 90 |
Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — andere |
8301 20 |
Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, aus unedlen Metallen |
8301 70 |
Schlüssel, gesondert gestellt |
8302 30 |
andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge |
8307 10 |
Schläuche aus Eisen oder Stahl, auch mit Verschlussstücken oder Verbindungsstücken |
8309 90 |
Stopfen, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen, Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen Metallen (ausg. Kronenverschlüsse) |
8402 12 |
Wasserrohrkessel mit einer Dampfleistung von 45 t/h oder weniger |
8402 19 |
andere Dampfkessel, einschließlich kombinierte Kessel (Hybridkessel) |
8402 20 |
Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser |
8402 90 |
Dampfkessel (Dampferzeuger), ausgenommen Zentralheizungskessel, die sowohl heißes Wasser als auch Niederdruckdampf erzeugen können; Kessel zum Erzeugen von überhitztem Wasser — Teile |
8404 10 |
Hilfsapparate für Kessel der Pos. 8402 oder 8403 (z. B. Vorwärmer, Überhitzer, Rußbläser und Rauchgasrückführungen) |
8404 20 |
Kondensatoren für Dampfkraftmaschinen |
8404 90 |
Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnliche mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern – Teile |
8405 90 |
Teile von Generatorgaserzeugern oder Wassergaserzeugern sowie von Acetylenentwicklern oder ähnl. mit Wasser arbeitenden Gaserzeugern, a.n.g. |
8406 90 |
Dampfturbinen — Teile |
8412 10 |
Strahltriebwerke, andere als Turbo-Strahltriebwerke |
8412 21 |
Motoren und Kraftmaschinen — linear arbeitend (Zylinder) |
8412 29 |
Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren — andere |
8412 39 |
Druckluftmotoren — andere |
8414 90 |
Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren, Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter – Teile |
8415 83 |
andere Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehalts der Luft, einschließlich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht unabhängig von der Lufttemperatur reguliert wird — ohne Kälteerzeugungsvorrichtung |
8416 10 |
Brenner für flüssigen Brennstoff |
8416 20 |
Brenner für Feuerungsanlagen mit pulverisiertem festem Brennstoff oder Gas, einschl. kombinierte Brenner |
8416 30 |
Feuerungen, automatische, einschl. ihrer mechanischen Beschicker, mechanischen Roste, mechanischen Entascher und ähnl. Vorrichtungen (ausg. Brenner) |
8416 90 |
Teile von Brennern für Feuerungsanlagen sowie von automatischen Feuerungen, ihren mechanischen Beschicken, mechanischen Rosten, mechanischen Entaschern und ähnl. Vorrichtungen |
8417 20 |
Backöfen, nichtelektrisch, für Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken |
8419 19 |
Heißwasserspeicher und Durchlauferhitzer, nichtelektrisch (ausg. Gasdurchlauferhitzer sowie Heizkessel bzw. Heizthermen für Zentralheizung) |
8420 99 |
Teile von Kalandern und Walzwerken (ausgenommen Metallwalzwerke und Glaswalzmaschinen) sowie Walzen für diese Maschinen — andere |
8421 19 |
Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner — andere |
8421 91 |
Teile von Zentrifugen, einschl. Zentrifugaltrockner |
8424 89 40 |
Mechanische Apparate zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben, von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen oder Baugruppen gedruckter Schaltungen verwendeten Art |
8424 90 20 |
Teile von mechanischen Apparaten der Unterposition 8424 89 40 |
8425 11 |
Flaschenzüge und Hebezeuge, ausgenommen Absetzkipper und Hebezeuge von der Art, die zum Anheben von Fahrzeugen mit Elektromotor verwendet werden |
8426 12 |
Hubportale auf luftbereiften Rädern fahren sowie Portalhubkraftkarren |
8426 99 |
Derrickkrane; Krane, einschl. Kabelkrane, fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren – andere |
8428 20 |
Pneumatische Stetigförderer |
8428 32 |
Andere Stetigförderer für Waren — andere, mit Kübeln |
8428 33 |
Andere Stetigförderer für Waren — andere, mit Bändern oder Gurten |
8428 90 |
Andere Maschinen, Apparate und Geräte |
8429 19 |
Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer) — andere |
8429 59 |
Bagger sowie Schürf- und andere Schaufellader — andere |
8430 10 |
Rammen und Pfahlzieher |
8430 39 |
Schrämmaschinen und andere Abbaumaschinen sowie Tunnelbohrmaschinen und andere Streckenvortriebsmaschinen — andere |
8439 10 |
Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen Faserstoffen |
8439 30 |
Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe |
8440 90 |
Buchbindereimaschinen und -apparate, einschließlich Fadenheftmaschinen — Teile |
8441 30 |
Maschinen zum Herstellen von Schachteln, Hülsen, Trommeln oder ähnlichen, nicht durch Formpressen hergestellten Behältnissen |
8442 40 |
Teile der vorstehend genannten Maschinen, Apparate und Geräte |
8443 13 |
Andere Offsetdruckmaschinen, -apparate und -geräte |
8443 15 |
Hochdruckmaschinen, -apparate und -geräte, andere als Rollendruckmaschinen, ausgenommen Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte |
8443 16 |
Flexodruckmaschinen, -apparate und -geräte |
8443 17 |
Tiefdruckmaschinen, -apparate und -geräte |
8443 91 |
Teile und Zubehör für Maschinen, Apparate oder Geräte zum Drucken mittels Druckplatten, Druckzylindern oder anderen Druckformen der Position 8442 |
8444 00 |
Maschinen zum Düsenspinnen, Verstrecken, Texturieren oder Schneiden von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen |
8448 11 |
Schaftmaschinen und Jacquardmaschinen; Kartensparvorrichtungen, Kartenschlagmaschinen, Kartenkopiermaschinen und Kartenbindemaschinen |
8448 19 |
Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444 , 8445 , 8446 oder 8447 — andere |
8448 33 |
Spindeln, Spindelflügel, Spinnringe und Ringläufer |
8448 42 |
Webeblätter, Weblitzen und Webschäfte |
8448 49 |
Teile und Zubehör für Webmaschinen oder deren Hilfsmaschinen oder -apparate — andere |
8448 51 |
Platinen, Nadeln und andere Waren zur Maschenbildung |
8451 10 |
Maschinen für die chemische Reinigung |
8451 29 |
Trockner — andere |
8451 30 |
Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich Fixierpressen |
8451 90 |
Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450 ) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen – andere |
8453 10 |
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder |
8453 80 |
Andere Maschinen und Apparate |
8453 90 |
Maschinen und Apparate zum Aufbereiten, Gerben oder Bearbeiten von Häuten, Fellen oder Leder oder zum Herstellen oder Instandsetzen von Schuhen oder anderen Waren aus Häuten, Fellen oder Leder, ausgenommen Nähmaschinen — Teile |
8454 10 |
Konverter |
8459 10 |
Bearbeitungseinheiten auf Schlitten |
8459 70 |
andere Außen- oder Innengewindeschneidmaschinen |
8461 20 |
Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen zur Bearbeitung von Metallen oder Cermets |
8461 30 |
Räummaschinen zur Bearbeitung von Metallen oder Cermets |
8461 40 |
Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen |
8461 90 |
Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffen — andere |
8465 20 |
Bearbeitungszentren |
8465 93 |
Schleifmaschinen und Poliermaschinen |
8465 94 |
Biegemaschinen und Zusammenfügemaschinen |
8466 10 |
Werkzeughalter und selbstöffnende Gewindeschneidköpfe |
8466 91 |
Andere Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art – für Maschinen der Position 8464 |
8466 92 |
Andere Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Pos. 8456 bis 8465 bestimmt, einschl. Werkstück- und Werkzeughalter, selbstöffnende Gewindeschneidköpfe, Teilköpfe und andere Spezialvorrichtungen für die Maschinen; Werkzeughalter für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art – für Maschinen der Position 8465 |
8472 10 |
Vervielfältigungsmaschinen |
8472 30 |
Briefsortiermaschinen, Brieffaltmaschinen, Briefkuvertier- und Streifbandanlegemaschinen, Brieföffnungsmaschinen, Briefschließmaschinen, Briefsiegelmaschinen, Markenfrankiermaschinen und Briefmarkenentwertungsmaschinen |
8473 21 |
Teile und Zubehör für elektronische Rechenmaschinen und Geräte der Unterpositionen 8470 10 , 8470 21 bzw. 8470 29 |
8474 10 |
Maschinen und Apparate zum Sortieren, Sieben, Trennen oder Waschen |
8474 39 |
Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten — andere |
8474 80 |
Maschinen und Apparate zum Pressen oder Formen von festen mineralischen Brennstoffen, keramischen Massen, Zement, Gips oder anderen pulver- oder breiförmigen mineralischen Stoffen sowie Maschinen zum Herstellen von Gießformen aus Sand (ausg. zum Gießen oder Pressen von Glas) |
8475 21 |
Maschinen zum Herstellen von optischen Fasern oder deren Vorformen |
8475 29 |
Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren — andere |
8475 90 |
Maschinen zum Zusammenbauen von mit Glaskolben oder Glasröhre ausgestatteten elektrischen Lampen, Elektronenröhren oder Blitzlampen; Maschinen zum Herstellen oder Warmbearbeiten von Glas oder Glaswaren — Teile |
8477 40 |
Vakuumformmaschinen und andere Warmformmaschinen |
8477 51 |
Maschinen und Apparate zum Formen oder Runderneuern von Luftreifen oder zum Formen von Luftschläuchen |
8479 10 |
Maschinen, Apparate und Geräte für den Straßen-, Hoch- oder Tiefbau oder für ähnliche Arbeiten |
8479 30 |
Pressen zum Herstellen von Span- oder Faserplatten aus Holz oder anderen holzartigen Stoffen und andere Maschinen und Apparate zum Behandeln von Holz oder Kork |
8479 50 |
Industrieroboter, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
8479 90 |
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte mit eigener Funktion, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen — Teile |
8480 20 |
Grundplatten für Formen |
8480 30 |
Gießereimodelle |
8480 60 |
Formen für mineralische Stoffe |
8481 10 |
Druckminderventile |
8481 20 |
Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische Energieübertragung |
8481 40 |
Überdruckventile und Sicherheitsventile |
8482 20 |
Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen |
8482 91 |
Kugeln, Rollen und Nadeln |
8482 99 |
Andere Teile |
8484 10 |
Metalloplastische Dichtungen |
8484 20 |
Mechanische Dichtungen |
8484 90 |
Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen; mechanische Dichtungen – andere |
8501 33 |
Andere Gleichstrommotoren; Gleichstromgeneratoren, ausgenommen Photovoltaik-Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kW bis 375 kW |
8501 62 |
Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 75 kVA bis 375 kVA |
8501 63 |
Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 375 kVA bis 750 kVA |
8501 64 |
Wechselstromgeneratoren, ausgenommen fotovoltaische Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 750 kVA |
8502 31 |
Stromerzeugungsaggregate, windgetrieben |
8502 39 |
Andere Stromerzeugungsaggregate — andere |
8502 40 |
Elektrische rotierende Umformer |
8504 33 |
Transformatoren mit einer Leistung von mehr als 16 kVA bis 500 kVA |
8504 34 |
Transformatoren mit einer Leistung von mehr als 500 kVA |
8505 20 |
Elektromagnetische Kupplungen und Bremsen |
8506 90 |
Elektrische Primärelemente und Primärbatterien — Teile |
8507 30 |
Elektrische Akkumulatoren, einschließlich Scheider (Separatoren) dafür, auch in quadratischer oder rechteckiger Form — Nickel-Cadmium-Akkumulatoren |
8514 31 |
Elektronenstrahlöfen |
8525 50 |
Sendegeräte |
8530 90 |
Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausgenommen solche der Position 8608 ) — Teile |
8532 10 |
Festkondensatoren ihrer Beschaffenheit nach für Ströme mit 50/60 Hz bestimmt und mit einer Blindleistung von >= 0,5 kVAr „Leistungskondensatoren“ |
8533 29 |
andere Festwiderstände — andere |
8535 30 |
Trennschalter sowie Ein- und Ausschalter |
8535 90 |
Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente sowie Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1 000 V — andere |
8539 41 |
Bogenlampen |
8540 20 |
Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras; Bildwandler- und Bildverstärkerröhren; andere Fotokathodenröhren |
8540 60 |
Andere Kathodenstrahlröhren |
8540 79 |
Höchstfrequenzröhren (z. B. Magnetrone, Klystrone, Wanderfeldröhren, Karcinotrone), ausgenommen gittergesteuerte Röhren — andere |
8540 81 |
Empfänger- und Verstärkerröhren |
8540 89 |
Andere Elektronenröhren — andere |
8540 91 |
Teile von Kathodenstrahlröhren |
8540 99 |
Andere Teile |
8543 10 |
Teilchenbeschleuniger |
8547 90 |
Isolierteile, ganz aus Isolierstoffen oder nur mit in die Masse eingepressten einfachen Metallteilen zum Befestigen (z. B. mit eingepressten Hülsen mit Innengewinde), für elektrische Maschinen, Apparate, Geräte oder Installationen, ausgenommen Isolatoren der Position 8546 ; Isolierrohre und Verbindungsstücke dazu, aus unedlen Metallen, mit Innenisolierung – andere |
8602 90 |
Andere Lokomotiven (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren sowie dieselelektrische Lokomotiven) |
8604 00 |
Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen) |
8606 92 |
Andere schienengebundene Güterwagen — offen, mit nicht abnehmbaren Stirn- und Seitenwänden, deren Höhe mehr als 60 cm beträgt |
8701 21 |
Sattelzugmaschinen — nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) |
8701 22 |
Sattelzugmaschinen — mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetrieben |
8701 23 |
Sattelzugmaschinen — mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben Sattelzugmaschinen — nur mit Elektromotor angetrieben |
8701 24 |
Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Gleisketten-Einachsschlepper) |
8701 30 |
Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Einachsschlepper) |
8704 10 |
Muldenkipper (Dumper), ihrer Beschaffenheit nach zur Verwendung außerhalb des Straßennetzes bestimmt |
8704 22 |
Andere Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren — mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t bis 20 t |
8704 32 |
Andere Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren — mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 5 t |
8705 20 |
Kraftfahrzeuge mit Bohrturm zum Tiefbohren |
8705 30 |
Feuerwehrwagen |
8705 90 |
Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage) — andere |
8709 90 |
Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davon – Teile |
8716 20 |
Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung |
8716 39 |
andere Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern — andere |
9010 10 |
Filmentwicklungsmaschinen und -ausrüstungen, zum automatischen Entwickeln von fotografischen oder kinematografischen Filmen oder von fotografischem Papier in Rollen sowie Maschinen und Ausrüstungen, die automatisch von entwickelten Filmen Abzüge auf fotografischem Papier in Rollen herstellen |
9015 40 |
Instrumente, Apparate und Geräte für die Fotogrammmetrie |
9015 80 |
andere Instrumente, Apparate und Geräte |
9015 90 |
Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser — Teile und Zubehör |
9029 10 |
Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler |
9031 20 |
Prüfstände |
9032 81 |
andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln — hydraulische oder pneumatische — andere Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
9401 10 |
Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
9401 20 |
Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
9403 30 |
Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art |
9406 10 |
Gebäude, vorgefertigt, aus Holz |
9406 90 |
Gebäude, vorgefertigt, auch unvollständig oder noch nichtmontiert – andere |
9606 30 |
Knopfformen und andere Knopfteile; Knopfrohlinge |
9608 91 |
Schreibfedern und Schreibfederspitzen |
9612 20 |
Aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art |
Liste der Güter und Technologien gemäß Artikel 3k
Teil C
KN-Code |
Warenbezeichnung |
7208 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7209 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen |
7210 11 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, verzinnt, mit einer Dicke von >=0,5 mm |
7210 12 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, verzinnt, mit einer Dicke von < 0,5 mm |
7210 20 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, verbleit, einschl. Terneblech oder -band |
7210 30 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, elektrolytisch verzinkt |
7210 41 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, gewellt, verzinkt (ausg. elektrolytisch verzinkt) |
7210 49 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, nicht gewellt, verzinkt (ausg. elektrolytisch verzinkt) |
7210 50 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, mit Chromoxiden oder mit Chrom und Chromoxiden überzogen |
7210 61 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen |
7210 69 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, mit Aluminium überzogen (ausg. mit Aluminium-Zink-Legierungen überzogen) |
7210 70 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen |
7211 19 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einer Dicke von < 4,75 mm (ausg. sog. Breitflachstahl [auch Universalstahl genannt]) |
7211 23 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, nur kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit einem Kohlenstoffgehalt von < 0,25 GHT |
7211 90 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt und weitergehend bearbeitet, jedoch weder plattiert noch überzogen |
7212 20 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, elektrolytisch verzinkt |
7212 30 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, verzinkt (ausg. elektrolytisch verzinkt) |
7212 40 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen |
7212 50 |
Flacherzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, überzogen (ausg. verzinnt, verzinkt, mit Farbe versehen, lackiert oder mit Kunststoff überzogen) |
7219 |
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7220 |
Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7225 11 |
Flacherzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl, mit einer Breite von >= 600 mm, kornorientiert |
7225 40 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) (ausg. aus Silicium-Elektrostahl) |
7225 50 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur kaltgewalzt (ausg. aus Silicium-Elektrostahl) |
7225 91 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, elektrolytisch verzinkt (ausg. aus Silicium-Elektrostahl) |
7225 92 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, verzinkt (ausg. elektrolytisch verzinkt sowie aus Silicium-Elektrostahl) |
7226 11 |
Flacherzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, kornorientiert |
7226 19 |
Flacherzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt, nichtkornorientiert |
7226 20 |
Flacherzeugnisse aus Schnellarbeitsstahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt |
7226 92 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, nur kaltgewalzt (ausg. aus Schnellarbeitsstahl oder aus Silicium-Elektrostahl) |
7226 99 |
Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von < 600 mm, warm- oder kaltgewalzt und weitergehend bearbeitet (ausg. aus Schnellarbeitsstahl oder aus Silicium-Elektrostahl) |
7308 |
Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406 ) |
7310 |
Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnl. Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von <= 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g. |
7311 |
Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet) |
7610 |
Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406 ); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergl., aus Aluminium |
7612 10 |
Tuben aus Aluminium |
8405 10 |
Generatorgas- und Wassergaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern; Acetylenentwickler und ähnl. mit Wasser arbeitende Gaserzeuger, auch mit ihren Gasreinigern (ausg. Kokereiöfen, elektrolytisch arbeitende Gaserzeuger sowie Acetylenlampen) |
8406 81 |
Dampfturbinen mit einer Leistung von > 40 MW (ausg. für den Antrieb von Wasserfahrzeugen) |
8406 82 |
Dampfturbinen mit einer Leistung von <= 40 MW (ausg. für den Antrieb von Wasserfahrzeugen) |
8407 21 |
Außenbordmotoren mit Fremdzündung, für Wasserfahrzeuge |
8407 29 |
Hubkolbenmotoren und Rotationskolbenmotoren, für den Antrieb von Wasserfahrzeugen (ausg. Außenbordmotoren) |
8408 |
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) |
8409 99 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) bestimmt, a.n.g. |
8410 90 |
Teile und Regler für Wasserturbinen und -räder |
8413 11 |
Ausgabepumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt, für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art |
8413 19 |
Flüssigkeitspumpen, mit Messvorrichtung ausgestattet oder zur Aufnahme einer Messvorrichtung bestimmt (ausg. Ausgabepumpen für Kraftstoffe oder Schmiermittel, von der in Tankstellen oder in Kraftfahrzeugwerkstätten verwendeten Art) |
8413 30 |
Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren |
8413 50 |
Oszillierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten, mit Motorantrieb (ausgenommen Pumpen der Unterpositionen 8413.11 und 8413.19, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren und Betonpumpen) |
8413 60 |
Rotierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten, mit Motorantrieb (ausgenommen Pumpen der Unterpositionen 8413.11 und 8413.19, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren) |
8413 81 |
Flüssigkeitspumpen, kraftbetrieben (ausg. solche der Unterpos. 8413.11 oder 8413.19, Kraftstoff-, Öl- oder Kühlmittelpumpen für Kolbenverbrennungsmotoren, Betonpumpen sowie allgemein oszillierende oder rotierende Verdrängerpumpen und Kreiselpumpen aller Art) |
8414 10 |
Vakuumpumpen |
8419 40 |
Destillierapparate und Gasreiniger |
8419 50 |
Wärmeaustauscher (ausg. für Kessel) |
8419 89 |
Apparate und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, a.n.g. (ausg. Haushaltsapparate sowie Öfen und andere Apparate der Pos. 8514 ) |
8419 90 |
Teile von Apparaten und Vorrichtungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge sowie von nichtelektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern, a.n.g. |
8421 11 |
Milchentrahmer (Milchzentrifugen) |
8421 23 |
Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren |
8421 29 |
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten (ausg. von Wasser oder Getränken, Öl- und Kraftstofffilter für Kolbenverbrennungsmotoren sowie künstliche Nieren) |
8421 31 |
Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren |
8421 39 |
Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Gasen (ausg. für die Isotopentrennung sowie Luftansaugfilter für Kolbenverbrennungsmotoren) |
8421 99 |
Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen, a.n.g. |
8424 89 |
Apparate, mechanisch, auch handbetrieben, zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g. |
8424 90 |
Apparaten, Sandstrahlmaschinen, Dampfstrahlapparaten und ähnl. Strahlapparaten sowie von mechanischen Apparaten zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, a.n.g. |
8425 31 |
Zugwinden und Spille, mit Elektromotor |
8426 11 |
Konsol- oder Wandlaufkrane |
8426 19 |
Laufkrane, Portalkrane, Verladebrücken und fahrbare Hubportale (ausg. Konsolkrane oder Wandlaufkrane, auf luftbereiften Rädern fahrende Hubportale, Portalhubkraftkarren sowie Portaldrehkrane) |
8426 20 |
Turmdrehkräne |
8426 30 |
Portaldrehkrane |
8426 41 |
Mobilkrane und Krankraftkarren, auf luftbereiften Rädern (ausg. Autokrane, auf luftbereiften Rädern fahrende Hubportale sowie Portalhubkraftkarren) |
8426 49 |
Mobilkrane und Krankraftkarren (ausg. mit luftbereiften Rädern sowie Portalhubkraftkarren) |
8426 91 |
Krane, ihrer Beschaffenheit nach zum Aufbau auf Straßenfahrzeuge bestimmt |
8427 |
Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren (ausg. Portalhubkraftkarren sowie Krankraftkarren) |
8428 31 |
Stetigförderer für Waren, ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt (ausg. pneumatische Stetigförderer) |
8428 39 |
Stetigförderer für Waren (ausg. ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt, Stetigförderer mit Kübeln, Bändern oder Gurten sowie pneumatische Stetigförderer) |
8428 70 |
Industrieroboter |
8429 11 |
Planiermaschinen (Bulldozer und Angledozer), auf Gleisketten |
8429 20 |
Erdhobel oder Straßenhobel (Grader), selbstfahrend |
8429 30 |
Schürfwagen (Scraper), selbstfahrend |
8429 40 |
Straßenwalzen und andere Bodenverdichter, selbstfahrend |
8429 51 |
Frontschaufellader, selbstfahrend |
8429 52 |
Bagger, selbstfahrend, mit um 360° drehbarem Oberwagen |
8430 50 |
Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, selbstfahrend, a.n.g. |
8430 69 |
Maschinen, Apparate und Geräte zur Erdbewegung, nicht selbstfahrend, a.n.g. |
8431 20 |
Teile von Gabelstaplern und anderen mit Hebevorrichtung ausgerüsteten Karren zum Fördern und für das Hantieren, a.n.g. |
8431 39 |
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten der Pos. 8428 , a.n.g. |
8431 41 |
Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen, für Maschinen, Apparate und Geräte der Pos. 8426 , 8429 oder 8430 |
8431 49 |
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten der Pos. 8426 , 8429 oder 8430 , a.n.g. (ausg. aus Eisen oder Stahl, gegossen) |
8443 19 |
Druckmaschinen, -apparate und -geräte, zum Drucken mittels Druckplatten, Druckformzylindern oder anderen Druckformen der Pos. 8442 (ausg. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen und andere druckende Büromaschinen der Pos. 8469 bis 8472 , Tintenstrahldruckmaschinen sowie Offset-, Flexo-, Hoch- und Tiefdruckmaschinen) |
8454 20 |
Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergl. sowie Gießpfannen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe |
8454 90 |
Teile von Konvertern, Gießpfannen, Gießformen zum Gießen von Ingots, Masseln oder dergl. Gießmaschinen für Gießereien, Stahlwerke oder andere metallurgische Betriebe, a.n.g. |
8455 22 |
Metall-Kaltwalzwerke (ausg. Rohrwalzwerke) |
8455 30 |
Walzen für Metallwalzwerke |
8456 20 |
Ultraschallwerkzeugmaschinen (ausg. Ultraschallreinigungsmaschinen sowie Materielprüfmaschinen) |
8456 40 |
Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, im Plasmalichtbogenverfahren betrieben |
8457 10 |
Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen |
8457 30 |
Transfermaschinen zum Bearbeiten von Metallen |
8458 |
Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung |
8459 21 |
Bohrmaschinen für die Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausg. Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) |
8459 31 |
Ausbohrmaschinen und Fräsmaschinen, kombiniert, für die Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausg. Bearbeitungseinheiten auf Schlitten) |
8459 41 |
Ausbohrmaschinen für die Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausg. Bearbeitungseinheiten auf Schlitten sowie kombinierte Ausbohrmaschinen und Fräsmaschinen) |
8459 49 |
Ausbohrmaschinen für die Metallbearbeitung, nicht numerisch gesteuert (ausg. Bearbeitungseinheiten auf Schlitten sowie kombinierte Ausbohrmaschinen und Fräsmaschinen) |
8459 61 |
Fräsmaschinen für die Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausg. Bearbeitungseinheiten auf Schlitten, kombinierte Ausbohr- und Fräsmaschinen, Konsolfräsmaschinen sowie Verzahnmaschinen) |
8460 |
Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mit Hilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln (ausg. Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Pos. 8461 sowie von Hand zu führende Maschinen) |
8462 |
Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen (ausgenommen Walzwerke); Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Längsteilanlagen und Ablänganlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen, Ausklinken oder Nibbeln von Metallen (ausgenommen Ziehbänke); Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, vorstehend nicht genannt |
8463 |
Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen, gesinterten Hartmetallen oder Cermets, ohne Materialabtrag (ausg. Schmiede-, Biege-, Abkant-, Richt- und Abflachungspressen, Schermaschinen, Stanz- oder Ausklinkmaschinen, Pressen und von Hand zu führenden Maschinen) |
8464 |
Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnl. mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas (ausg. von Hand zu führende Maschinen) |
8465 96 |
Spaltmaschinen, Hackmaschinen und Schälmaschinen, für die Bearbeitung von Holz (ausg. Maschinenzentren) |
8466 20 |
Werkstückhalter für Werkzeugmaschinen |
8466 93 |
Teile und Zubehör für Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Materialien der Pos. 8456 bis 8461 , a.n.g. |
8466 94 |
Teile und Zubehör für Werkzeugmaschinen zum spanlosen Be- oder Verarbeiten von Metallen, a.n.g. |
8468 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Löten oder Schweißen, auch wenn sie zum Brennschneiden verwendbar sind, jedoch ausgenommen solche der Position 8515 ; Maschinen und Apparate zum autogenen Oberflächenhärten; Teile davon |
8474 31 |
Betonmischmaschinen und Mörtelmischmaschinen (ausg. auf Eisenbahnwagen oder LKW-Fahrgestellen montiert) |
8477 30 |
Blasformmaschinen zum Bearbeiten oder Verarbeiten von Kautschuk oder Kunststoffen |
8479 81 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Behandeln von Metallen, einschl. Spulenwickelmaschinen für elektrotechnische Zwecke, a.n.g. (ausg. Industrieroboter, Öfen, Trockenapparate, Spritzpistolen und ähnl. Apparate, Hochdruckreiniger und andere mit Spritzdüsen arbeitende Reinigungsmaschinen, Walzwerke, Werkzeugmaschinen sowie Maschinen zum Herstellen von Bindfäden, Seilen, Tauen oder Kabeln) |
8479 82 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder Rühren, a.n.g. (ausg. Industrieroboter) |
8479 89 |
Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, a.n.g. |
8481 30 |
Rückschlagklappen und Rückschlagventile, für Rohr- oder Schlauchleitungen, Dampfkessel, Sammelbehälter, Wannen oder ähnl. Behälter |
8482 10 |
Kugellager |
8482 30 |
Tonnenlager (Pendelrollenlager) |
8482 50 |
Zylinderrollenlager (ausg. Nadellager) |
8482 80 |
Wälzlager, einschl. kombinierte Wälzlager (ausg. Kugellager, Kegelrollenlager, einschl. der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen, Tonnenlager [Pendelrollenlager], Nadellager sowie Zylinderrollenlager) |
8483 |
Maschinenwellen, einschl. Nockenwellen und Kurbelwellen, und Kurbeln; Lagergehäuse mit eingebautem Wälzlager, Gleitlager, Lagergehäuse und Lagerschalen, für Maschinen; Zahnräder, Zahnstangen, Friktionsräder, Kettenräder und Maschinengetriebe, auch in Form von Wechselgetrieben oder Schaltgetrieben oder Drehmomentwandlern; Kugelrollspindeln oder Rollenrollspindeln; Schwungräder, Riemenscheiben und Seilscheiben, einschl. Seilrollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, für Maschinen, einschl. Universalkupplungen; Teile davon |
8486 |
Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 9 c zu Kapitel 84 genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und Zubehör: |
8487 |
Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 a.n.g. (ausg. Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer Waren) |
8501 20 |
Allstrom-(Universal-)motoren mit einer Leistung von > 37,5 W |
8501 31 |
Gleichstrommotoren mit einer Leistung von mehr als 37,5 W bis 750 W und Gleichstromgeneratoren mit einer Leistung von 750 W oder weniger |
8501 53 |
Mehrphasen-Wechselstrommotoren mit einer Leistung von > 75 kW |
8501 61 |
Wechselstromgeneratoren mit einer Leistung von <= 75 kVA |
8502 11 |
Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einer Leistung von <= 75 kVA |
8502 12 |
Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einer Leistung von > 75 kVA, jedoch <= 375 kVA |
8502 13 |
Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung, mit einer Leistung von > 375 kVA |
8503 00 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt: |
8504 32 |
Trockentransformatoren mit einer Leistung von > 1 kVA bis 16 kVA |
8505 90 |
Elektromagnete und elektromagnetische Hebeköpfe sowie Teile davon (ohne Magnete für medizinische Zwecke); Spannplatten und Spannfutter und ähnliche dauermagnetische oder elektromagnetische Aufspannvorrichtungen und Teile davon, a. n. g. |
8506 60 |
Luft-Zink-Elemente und Luft-Zink-Batterien (ausg. ausgebrauchte) |
8507 10 |
Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art „Starterbatterien“ (ausg. ausgebrauchte) |
8507 20 |
Blei-Akkumulatoren (ausg. ausgebrauchte sowie Starterbatterien) |
8511 |
Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser, elektrisch, für Verbrennungsmotoren mit Fremdzündung oder Selbstzündung (z B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zündkerzen und Glühkerzen); mit den vorstehend genannten Motoren verwendete Lichtmaschinen (z. B. Gleichstrommaschinen und Wechselstrommaschinen) und Ladestromschalter oder Rückstromschalter; Teile davon |
8512 20 |
Beleuchtungsgeräte und Sichtsignalgeräte, elektrisch, von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art (ausg. Lampen der Pos. 8539 ) |
8512 90 |
Teile von elektrischen Beleuchtungsgeräten, Signalgeräten, Scheibenwischern, Scheibenentfrostern und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten Art, a.n.g. |
8514 11 |
Heißisostatische Pressen |
8514 19 80 |
Industrieöfen oder Laboratoriumsöfen, mit indirekter Beheizung (ausg. Heißisostatische Pressen, Backöfen für Brotfabriken, Bäckereien, Konditoreien und Keksfabriken) |
8514 20 |
Induktionsöfen oder Öfen mit dielektrischer Erwärmung |
8514 90 |
Teile von elektrischen Industrie- oder Laboratoriumsöfen, einschl. von solchen Induktionsöfen oder solcher Öfen mit dielektrischer Erwärmung sowie von Industrie- oder Laboratoriumsapparaten zum Warmbehandeln von Stoffen mittels Induktion oder dielektrischer Erwärmung, a.n.g. (ausg. für die Herstellung von Halbleiterbauelementen auf Halbleiterscheiben (wafers)) |
8515 21 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen, vollautomatisch oder teilautomatisch |
8515 29 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Widerstandsschweißen von Metallen, weder vollautomatisch noch teilautomatisch |
8516 80 |
Heizwiderstände, elektrisch (ausg. aus agglomerierter Kohle oder Grafit) |
8525 81 |
Hochgeschwindigkeits-Fernsehkameras, -digitale Fotoapparate und -Videokameraaufnahmegeräte im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 85 |
8525 82 |
Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte, strahlungsfest oder strahlungsresistent im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu Kapitel 85 |
8525 83 |
Nachtsicht-Fernsehkameras, -digitale Fotoapparate und -Videokameraaufnahmegeräte im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 3 zu Kapitel 85 |
8526 10 |
Funkmessgeräte (Radargeräte) |
8527 21 |
Rundfunkempfangsgeräte von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, die nur mit externer Energiequelle betrieben werden können, kombiniert mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät |
8528 49 |
Monitore mit Kathodenstrahlröhre "CRT" (ausg. Computermonitore sowie mit TV-Empfänger) |
8530 10 |
Verkehrssignalgeräte, Verkehrssicherungsgeräte, Verkehrsüberwachungsgeräte und Verkehrssteuergeräte, elektrisch, für Schienenwege oder dergl. (ausg. mechanische oder elektromechanische Geräte der Pos. 8608 ) |
8530 80 |
Verkehrssignalgeräte, Verkehrssicherungsgeräte, Verkehrsüberwachungsgeräte und Verkehrssteuergeräte, elektrisch (ausg. für Schienenwege oder dergl. sowie mechanische oder elektromechanische Geräte der Pos. 8608 ) |
8532 29 |
Festkondensatoren (ausg. Tantalkondensatoren, Aluminium-Elektrolytkondensatoren, Keramik-, Papier- und Kunststoffkondensatoren sowie Leistungskondensatoren) |
8532 30 |
Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren, elektrisch |
8532 90 |
Teile von elektrischen Festkondensatoren, Drehkondensatoren und anderen einstellbaren Kondensatoren, a.n.g. |
8533 90 |
Teile von elektrischen Widerständen, einschl. Rheostaten und Potenziometern, a.n.g. |
8535 10 |
Sicherungen für eine Spannung von > 1 000 V |
8535 21 |
Leistungsschalter für eine Spannung von > 1 000 V bis < 72,5 kV |
8535 29 |
Leistungsschalter für eine Spannung von >= 72,5 kv |
8535 40 |
Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer und Überspannungsableiter, für eine Spannung von > 1 000 V |
8538 10 |
Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Pos. 8537 , nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet |
8538 90 |
Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Pos. 8535 , 8536 oder 8537 bestimmt, a.n.g. (ausg. Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger für Waren der Pos. 8537 , nicht mit den zugehörigen Geräten ausgerüstet) |
8539 29 |
Glühlampen, elektrisch (ausg. Wolfram-Halogen-Glühlampen, Lampen mit einer Leistung von <= 200 W und für eine Spannung von > 100 V sowie Ultraviolett- und Infrarotlampen) |
8539 39 |
Entladungslampen (ausg. Glühkathoden-Leuchtstofflampen, Quecksilber-, Natriumdampflampen, Halogen-Metalldampflampen sowie Ultraviolettlampen) |
8539 51 |
Leuchtdiodenmodule (LED-Module) |
8539 52 |
Leuchtdiodenlampen (LED) |
8540 71 |
Magnetrone |
8541 30 |
Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente) |
8541 41 |
Leuchtdioden (LED) |
8541 42 |
Fotoelemente, weder zu Modulen zusammengesetzt noch in Form von Tafeln |
8541 43 |
Fotoelemente, zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln |
8543 20 |
Signalgeneratoren, elektrisch |
8543 30 |
Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese |
8544 11 |
Wickeldrähte für elektrotechnische Zwecke, aus Kupfer, isoliert |
8544 30 |
Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art |
8544 49 |
Leiter, elektrisch, für eine Spannung von <= 1 000 V, isoliert, nicht mit Anschlussstücken versehen, a.n.g. |
8544 60 |
Leiter, elektrisch, für eine Spannung von > 1 000 V, isoliert, a.n.g. |
8544 70 |
Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken |
8545 20 |
Kohlebürsten für elektrotechnische Zwecke |
8547 10 |
Isolierteile für elektrotechnische Zwecke, aus keramischen Stoffen |
8547 20 |
Isolierteile für elektrotechnische Zwecke, aus Kunststoffen |
8549 |
Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen Geräten |
8703 10 |
Fahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen auf Schnee; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche Fahrzeuge |
8704 23 |
Lastkraftwagen mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor), mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 20 t (ausg. Muldenkipper (Dumper) der Unterpos. 8704.10 sowie Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken der Pos. 8705 ) |
8705 10 |
Krankraftwagen (Autokrane) (ausg. Abschleppwagen) |
8705 40 |
Betonmischwagen (Lkw-Betonmischer) |
8716 39 |
Anhänger, nicht schienengebunden, zum Befördern von Gütern (ausg. für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung sowie Anhänger mit Tankaufbau) |
8716 90 |
Teile von Anhängern, einschl. Sattelanhängern, und anderen nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, a.n.g. |
9001 10 |
Fasern, optisch sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544 ) |
9005 |
Ferngläser, Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausg. Instrumente für Radioastronomie und andere, anderweit genannte oder inbegriffene Instrumente, Apparate und Geräte) |
9014 |
Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte); Teile davon |
9015 10 |
Entfernungsmesser |
9015 20 |
Theodolite und Tachymeter |
9024 80 |
Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der mechanischen Eigenschaften von Materialien (ausg. Metallen) |
9025 90 |
Teile und Zubehör für Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnl. schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, a.n.g. |
9027 10 |
Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch |
9027 81 |
Massenspektrometer |
9027 89 |
Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen oder zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergl. oder für kalorimetrische, akustische oder photometrische Messungen, a.n.g. (ausg. Massenspektrometer) |
9029 20 |
Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope |
9029 90 |
Teile und Zubehör für Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler, für Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser sowie für Stroboskope, a.n.g. |
9030 32 |
Multimeter mit Registriervorrichtung |
9030 39 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Stromspannung, Stromstärke, Widerstand oder elektrischer Leistung, mit Registriervorrichtung (ausg. Multimeter sowie Oszilloskope und Oszillografen) |
9030 40 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ihrer Beschaffenheit nach besonders für die Telekommunikation bestimmt (z. B. Nebensprechmesser, Verstärkungsgradmesser, Verzerrungsmesser und Geräuschspannungsmesser) |
9030 82 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen |
9030 89 |
Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen, ohne Registriervorrichtung, a.n.g. |
Ex98 |
Komplette Industrieanlagen, ausg. Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Pharmazeutika, Arzneimitteln und medizinischen Geräten |