24.1.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 22/28


BESCHLUSS (GASP) 2023/161 DES RATES

vom 23. Januar 2023

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2021/649 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 16. April 2021 den Beschluss (GASP) 2021/649 (1) angenommen.

(2)

Nach Artikel 5 des Beschlusses (GASP) 2021/649 ist vorgesehen, dass die Geltungsdauer dieses Beschlusses 24 Monate nach dem Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Vereinbarung, d. h. am 20. Mai 2023, endet.

(3)

Am 23. September 2022 hat das Sekretariat des Vertrags über den Waffenhandel (ATT-Sekretariat), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen zuständig ist, in einem Schreiben eine kostenneutrale Verlängerung des Durchführungszeitraums dieses Beschlusses um fünf Monate verlangt. Diese Verlängerung würde es dem ATT-Sekretariat ermöglichen, die in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen, auf deren Durchführung sich Verzögerungen bei der Personaleinstellung sowie die COVID-19-Pandemie negativ ausgewirkt haben, zu Ende zu führen.

(4)

Die Verlängerung des Durchführungszeitraums der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2021/649 genannten Projektmaßnahmen bis zum 20. Oktober 2023 hat keine Auswirkungen auf Finanzmittel.

(5)

Der Beschluss (GASP) 2021/649 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Artikel 5 Satz 2 des Beschlusses (GASP) 2021/649 erhält folgende Fassung:

„Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet am 20. Oktober 2023.“

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss (GASP) 2021/649 des Rates vom 16. April 2021 über die Unterstützung der Union für die Tätigkeiten des ATT-Sekretariats zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 133 vom 20.4.2021, S. 59).