21.4.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 120/5


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/659 DES RATES

vom 21. April 2022

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 (1), insbesondere auf Artikel 47,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 30. August 2017 hat der Rat die Verordnung (EU) 2017/1509 erlassen.

(2)

In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juli 2017 hat der Rat erklärt, dass die Union weitere geeignete Reaktionen auf Aktionen der Demokratischen Volksrepublik Korea (im Folgenden „DVRK“), die die globalen Regelungen über Nichtverbreitung und Abrüstung unterlaufen, in Erwägung ziehen werde, insbesondere im Wege zusätzlicher autonomer restriktiver Maßnahmen.

(3)

Am 22. Dezember 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2397 (2017) (im Folgenden „Resolution des VN-Sicherheitsrats“) angenommen, in der er bekräftigt, dass die DVRK: jeden weiteren Start, bei dem Technologie für ballistische Flugkörper verwendet wird, jeden Nuklearversuch und jede sonstige Provokation zu unterlassen hat; umgehend alle mit ihrem Programm für ballistische Flugkörper verbundenen Aktivitäten auszusetzen und in diesem Zusammenhang ihre bestehende Verpflichtung auf ein Moratorium für alle Flugkörperstarts wiederherzustellen hat; umgehend alle Kernwaffen und bestehenden Nuklearprogramme auf vollständige, verifizierbare und unumkehrbare Weise aufzugeben und alle damit verbundenen Tätigkeiten sofort einzustellen hat; und alle anderen vorhandenen Massenvernichtungswaffen und bestehenden Programme für ballistische Flugkörper auf vollständige, verifizierbare und unumkehrbare Weise aufzugeben hat.

(4)

Am 24. März 2022 hat die DVRK eine interkontinentale ballistische Rakete gestartet. Sie hat in der Zeit zwischen dem 5. Januar und dem 24. März 2022 mindestens zwölfmal Raketen gestartet.

(5)

Am 25. März 2022 hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er den Start einer interkontinentalen ballistischen Rakete durch die DVRK am 24. März 2022, der einen Verstoß gegen zahlreiche Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und eine ernsthafte Bedrohung für Frieden und Sicherheit auf internationaler und regionaler Ebene darstellt, verurteilt. In der Erklärung forderte er die DVRK zudem auf, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die internationale oder regionale Spannungen verstärken könnten, und den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats nachzukommen, indem sie alle ihre Kernwaffen, anderen Massenvernichtungswaffen, Programme für ballistische Flugkörper und bestehenden Nuklearprogramme vollständig, überprüfbar und unumkehrbar aufgibt und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten unverzüglich einstellt. Der Hohe Vertreter erklärte ferner, dass die Union bereit ist, alle Maßnahmen, die der VN-Sicherheitsrat als Reaktion auf den Start einer interkontinentalen ballistischen Rakete am 24. März 2022 ergreifen könnte, umzusetzen und erforderlichenfalls zu ergänzen.

(6)

Angesichts der fortgesetzten Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen, die die DVRK unter Verletzung und eklatanter Missachtung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durchgeführt hat, sollten acht Personen und vier Einrichtungen in die Listen der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 aufgenommen werden.

(7)

Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 21. April 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J.-Y. LE DRIAN


(1)  ABl. L 224 vom 31.8.2017, S. 1.


ANHANG

Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden wie folgt geändert:

1.

In Anhang XV „Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 3“ Teil a „Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen“ werden die folgenden Einträge hinzugefügt:

 

Name

Aliasname

Angaben zur Identität

Datum der Aufnahme in die Liste

Gründe

„28.

KIM Su Gil

KIM Su-Gil

Geburtsdatum: 1950

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

21.4.2022

In seiner Eigenschaft als Direktor der Abteilung Allgemeine Politik der koreanischen Volksarmee von 2018 bis 2021 und als Mitglied der Kommission für Staatsangelegenheiten von 2019 bis 2021 war er verantwortlich für die Umsetzung der Entscheidungen der Arbeiterpartei Koreas im Zusammenhang mit der Entwicklung von Kernwaffen- und Raketenprogrammen unter Verletzung der Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2356 (2017), 2371 (2017), 2375 (2017) und 2397 (2017) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

29.

JON Il Ho

JON Il-Ho

Geburtsdatum: 1955 oder 1956

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

21.4.2022

In seiner Eigenschaft als ‚hochrangiger Amtsträger auf dem Gebiet der nationalen Verteidigungswissenschaften‘ spielt er eine wesentliche Rolle und ist verantwortlich für die Entwicklung der Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. Er wurde im August 2019 zum Generaloberst befördert, hat den Wissenschafts- und Technologiepreis des 16. Februars erhalten, ist Direktor des Forschungsinstituts für Automatisierung, Direktor des Instituts der Technischen Universität Kim Chaek und Vizedirektor einer Abteilung des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas; er hat an den Starts der interkontinentalen ballistischen Raketen (ICBM) Hwasong-14 vom 4. Juli 2017 und 28. Juli 2017 sowie an den meisten anderen Raketenstarts 2017, 2019 und im März 2020 teilgenommen.

30.

JONG Sung Il

JONG Sung-Il

Geburtsdatum: 20.3.1961

Reisepass-Nr.: 927240105

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

21.4.2022

In seiner Eigenschaft als ‚hochrangiger Parteifunktionär‘ und ‚führender Amtsträger im Bereich der nationalen Verteidigungswissenschaften‘ und von einem VN-Mitgliedstaat im Jahr 2017 als ein ehemaliger Vizedirektor der Abteilung für Munitionsindustrie des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas identifiziert, spielt er eine wichtige Rolle in der — und ist verantwortlich für die — Entwicklung der Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK, insbesondere des Programms für ballistische Flugkörper. Er war bei den Tests der interkontinentalen ballistischen Raketen (ICBM) Hwasong-14 am 4. Juli 2017 und 28. Juli 2017 sowie bei den Starts ballistischer Raketen/großer Mehrfachraketenwerfer am 24. August und 10. September 2019 anwesend.

31.

YU Jin

YU Jin

Geburtsdatum: 1960

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

21.4.2022

In seiner Eigenschaft als Direktor der Abteilung für Munitionsindustrie und als stellvertretendes Mitglied des Politbüros des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas spielt er eine wichtige Rolle mit Verantwortung bei der Entwicklung der Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK sowohl im Nuklear- als auch im ballistischen Bereich. Er begleitete Kim Jong Un im Vorfeld des ICBM-Starts im März 2022 zur Nationalen Verwaltung für Luftfahrtentwicklung (National Aerospace Development Administration) und nahm an der Nationalen Verteidigungsausstellung 2021 teil, auf der offensichtlich neue Waffensysteme gezeigt wurden. Als stellvertretender Direktor war er bei den Tests der interkontinentalen ballistischen Raketen (ICBM) Hwasong-14 am 4. Juli 2017 und 28. Juli 2017 anwesend, begleitete Kim Jong Un am 22. Juli 2019 bei der Besichtigung eines neuen Unterseebootstyps, das die DVRK als für den ‚strategischen‘ Zweck der Stationierung von U-Boot-gestützten ballistischen Flugkörpern mit der Fähigkeit zum Transport nuklearer Sprengköpfe bestimmt bezeichnet hat, und war bei den Starts ballistischer Raketen am 25. und 30. Juli 2019 und am 2. August 2019 anwesend.“

2.

In Anhang XVI „Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3“ Teil a „Natürliche Personen“ werden die folgenden Einträge hinzugefügt:

 

Name

Angaben zur Identität

Datum der Aufnahme in die Liste

Begründung

„25.

PAK Hwa Song

alias PAK Hwa-Song

Mitgründer des Unternehmens CONGO ACONDE

Geburtsort: DVRK

Reisepass-Nr.: 654331357

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Anschrift: Demokratische Republik Kongo

21.4.2022

Pak Hwa Song ist an der Umgehung von Sanktionen beteiligt und verantwortlich für die finanzielle Unterstützung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK. Er ist Mitgründer des Unternehmens CONGO ACONDE, einer Strohfirma der PAEKHO TRADING CORPORATION. PAEKHO ist an der Ausfuhr von Statuen an mehrere Länder südlich der Sahara unter Verstoß gegen VN-Sanktionen beteiligt. Pak hat ferner ein Bankkonto bei einer Zweigniederlassung in Lubumbashi einer Bank mit Sitz in Kamerun unter Verstoß gegen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats eröffnet. Pak arbeitet mit Hwang Kil Su zusammen. Er erbringt Finanzdienstleistungen zur Unterstützung des Regimes und der Nuklearprogramme der DVRK.

26.

HWANG Kil Su

alias HWANG Kil-Su

Mitgründer des Unternehmens CONGO ACONDE

Geburtsort: DVRK

Reisepass-Nr.: 654331363

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Anschrift: Demokratische Republik Kongo

21.4.2022

Hwang Kil Su ist an der Umgehung von Sanktionen beteiligt und verantwortlich für die finanzielle Unterstützung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK. Er ist Mitgründer des Unternehmens CONGO ACONDE, einer Strohfirma der PAEKHO TRADING CORPORATION. PAEKHO ist an der Ausfuhr von Statuen an mehrere Länder südlich der Sahara unter Verstoß gegen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats beteiligt. Hwang hat ferner ein Bankkonto bei einer Zweigniederlassung in Lubumbashi einer Bank mit Sitz in Kamerun unter Verstoß gegen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats eröffnet. Hwang arbeitet mit Pak Hwa Song zusammen. Er erbringt Finanzdienstleistungen zur Unterstützung des Regimes und der Nuklearprogramme der DVRK.

27.

IM Song Sun

alias IM Song-Sun

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

21.4.2022

In seiner Eigenschaft als Vertreter der Corman Construction Company (Tong Bang), einer Strohfirma der von den VN benannten Mansudae Overseas Project (MOP) Group, ist Im Song Sun an der Umgehung von Sanktionen unter Verstoß gegen die Bestimmungen der Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2356 (2017), 2371 (2017), 2375 (2017) bzw. 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrats beteiligt. Er hat Bauprojekte dieses Unternehmens im Senegal geleitet und hat Zahlungen für Aufträge erhalten, die an die MOP und an Corman Construction vergeben wurden, und ist daher verantwortlich für finanzielle Aktivitäten zur Unterstützung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK.

28.

CHOE Song Chol

alias CHOE Song-Chol

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

21.4.2022

In seiner Eigenschaft als Vertreter der Corman Construction Company (Tong Bang), einer Strohfirma der von den VN benannten Mansudae Overseas Project Group, ist Choe Song Chol an der Umgehung von Sanktionen unter Verstoß gegen die Bestimmungen der Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2356 (2017), 2371 (2017), 2375 (2017) bzw. 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrats beteiligt. Er hat Bauprojekte dieses Unternehmens im Senegal geleitet und hat Zahlungen für Aufträge erhalten, die an die MOP und an Corman Construction vergeben wurden, und ist daher verantwortlich für finanzielle Aktivitäten zur Unterstützung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK.“

3.

In Anhang XVI „Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen nach Artikel 34 Absätze 1 und 3“ Teil b „Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ werden die folgenden Einträge hinzugefügt:

 

Name (und ggf. Aliasname)

Angaben zur Identität

Datum der Aufnahme in die Liste

Begründung

„5.

Eritech Computer Assembly & Communication Technology PLC

Anschrift: Denden Street N028, Asmara, 257, Eritrea

21.4.2022

Eritech Computer Assembly & Communication Technology PLC untersteht der Aufsicht oder der Leitung der eritreischen Verteidigungsstreitkräfte und hat seinen Sitz in deren Anlage des Asha Golgol Military Technical Center, das für die Herstellung, Änderung oder Reparatur ziviler sowie militärischer und paramilitärischer Ausrüstung genutzt wird. Das Unternehmen ist an der Umgehung von Sanktionen beteiligt und verantwortlich für die Unterstützung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK, da es im Juli 2016 als beabsichtigter Empfänger einer Lieferung militärischer Kommunikationsausrüstung aus China mit Ursprung in der DVRK erhalten hat. Der Großteil der betreffenden Ausrüstung stammte von GLOCOM, einem auf die Lieferung militärischer Übertragungsausrüstung spezialisierten Unternehmen der DVRK, das mit den Nachrichtendiensten der DVRK verbunden ist, womit es insbesondere gegen die Resolution 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrats verstößt.

6.

Korea General Corporation for External Construction (Aliasnamen: KOGEN, GENCO)

Anschrift: Taedonggang District, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea

21.4.2022

Korea General Corporation for External Construction (KOGEN) ist ein professionelles Bauunternehmen im Ausland, das laut der Präsentation auf dem offiziellen Internetportal Naenara der DVRK Facharbeiter ins Ausland entsendet, und hat Projekte in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait, Katar, Jemen, Russland, Libyen und der Mongolei durchgeführt. Es verfügt ferner über lokale Zweigniederlassungen, wie z. B. in Sambia. KOGEN ist daher an der Umgehung von Sanktionen beteiligt und verantwortlich für die finanzielle Unterstützung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK, da es die Löhne der ins Ausland entsendeten Arbeitskräfte ganz oder teilweise an das Regime weitergibt — eine Praktik, die durch die Resolution 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrats verboten ist.

7.

Chilsong Trading Corporation

Anschrift: Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea

21.4.2022

Chilsong Trading Corporation ist an der Umgehung von Sanktionen unter Verstoß gegen die Resolution 2270 (2016) des VN-Sicherheitsrats beteiligt und verantwortlich für die Unterstützung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK, da es insbesondere durch einen Staatsangehörigen der DVRK, CHOE Jin-myong, vertreten wird, der militärische Kommunikationsausrüstung vertreibt und Verhandlungen mit DAERYONGGANG TRADING CORPORATION, einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 16. Juli 2009 mit Sanktionen belegten Einrichtung, geführt hat.

8.

Korea Paekho Trading Corporation

(Aliasname: Joson Paekho Muyok Hoesa)

Anschrift: Chongryu 3-dong, Taedonggang District, Pyongyang, Demokratische Volksrepublik Korea

21.4.2022

Paekho Trading Corporation ist ein Kunstunternehmen, das an der Herstellung von Statuen im Ausland und an der Ausfuhr von Kunststatuen, die von Paekho Art Studio hergestellt werden, beteiligt ist und illegale Arbeit und Zugang zu internationalen Finanzsystemen erleichtert. Es ist insbesondere auf Entwicklungszuschüsse und -darlehen sowie auf ausländische Direktinvestitionen für kommunale Projekte ausgerichtet. Es ist daher an der Umgehung von Sanktionen beteiligt und verantwortlich für die finanzielle Unterstützung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK.“