7.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 466/1


ENTSCHLIEẞUNG DES RATES ZUM ARBEITSPLAN FÜR KULTUR 2023-2026

(2022/C 466/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IN ANERKENNUNG

der Eigenschaft der Kultur als nie versiegende Quelle von Inspiration und Innovation, als Spiegel der Menschheit und der Ästhetik, als unsere gemeinsame Sprache und unserer gemeinsames kulturelles Erbe und als grundlegender Bestandteil unserer Identitäten und Gemeinschaften;

der Rolle der Kultur als integraler Bestandteil einer nachhaltigen Entwicklung und eines positiven gesellschaftlichen Wandels;

der wachsenden Bedeutung der Werte der EU, einschließlich der Meinungsfreiheit und der künstlerischen Freiheit;

des Beitrags der Kultur- und Kreativbranche zur Beschäftigung und zur Wirtschaft der EU;

der Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU und bei der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Gremien, insbesondere dem Europarat und der UNESCO;

der bisherigen Arbeitspläne des Rates für Kultur und der erzielten Ergebnisse;

VOR DEM HINTERGRUND

des anhaltenden Kriegs Russlands gegen die Ukraine – einen EU-Beitrittskandidaten –, der einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht und einen Angriff auf die Menschenrechte und die Grundwerte und Grundsätze der EU darstellt, den Reichtum des kulturellen Lebens und Erbes der Ukraine zu zerstören droht und zu der größten Welle von Flucht und Vertreibung von Europäerinnen und Europäern seit dem zweiten Weltkrieg und zu einer besorgniserregenden Energiekrise geführt hat;

der schwerwiegenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gesellschaft als Ganzem, auf jeden Einzelnen und auf viele Wirtschaftszweige – insbesondere die Kultur- und Kreativbranche –, von denen viele nach wie vor unter den Folgen der Pandemie leiden;

des immer schneller voranschreitenden Klimawandels, des Verlusts an biologischer Vielfalt und der daraus resultierenden Notwendigkeit, die Nachhaltigkeitswende voranzutreiben, die mithilfe von Kultur – durch Sensibilisierung, Kreativität und Innovation – beschleunigt werden kann;

laufender Prozesse wie der Digitalisierung und anhaltender Herausforderungen – etwa in Bezug auf die besonderen Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern, Kunstschaffenden und anderen Kulturschaffenden;

UNTER HINWEIS AUF

die wichtigsten politischen Bezugsdokumente, wie in Anhang II dargelegt;

die Bedeutung der Integration der kulturellen Dimension in alle relevanten Politikbereiche, Programme und Initiativen und den Bedarf an verstärkten Synergien;

die unternommenen Anstrengungen zur Entwicklung und Umsetzung einer Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen —

EINIGT SICH

auf die folgenden übergeordneten Prioritäten im Hinblick auf ihren Beitrag zur Stärkung der europäischen kulturellen Zusammenarbeit, zur Förderung der kulturellen Vielfalt und zur Schaffung eines europäischen Mehrwerts sowie angesichts der Notwendigkeit gemeinsamer Maßnahmen in den nächsten vier Jahren, unter Berücksichtigung der wichtigsten Herausforderungen und der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit:

a)

Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende: Stärkung der Kultur- und Kreativbranche;

b)

Kultur für die Menschen: Förderung der kulturellen Teilhabe und der Rolle der Kultur in der Gesellschaft;

c)

Kultur für den Planeten: Freisetzung der Kraft der Kultur;

d)

Kultur für ko-kreative Partnerschaften: Ausweitung der kulturellen Dimension in den Außenbeziehungen der EU;

ERSUCHT DIE KOMMISSION UND DIE HOHE VERTRETERIN DER UNION FÜR AUẞEN- UND SICHERHEITSPOLITIK, IN IHREM JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH UND UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS,

bis April 2026 auf der Grundlage freiwilliger schriftlicher Beiträge der Mitgliedstaaten ein Arbeitsdokument zu den vorläufigen wichtigsten Ergebnissen der Umsetzung dieses EU-Arbeitsplans auszuarbeiten und bis Juni 2026 einen Abschlussbericht anzunehmen;

auf der Grundlage vorheriger Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern in Erwägung zu ziehen, einen strategischen Rahmen der EU für Kultur vorzuschlagen, der den in Anhang I dargelegten Leitprinzipien Rechnung trägt und mit dem die kulturpolitische Perspektive und die Vorteile der Kultur strategisch in allen einschlägigen Maßnahmen, Programme und Initiativen der EU berücksichtigt werden sollen. In den EU-Arbeitsplänen für Kultur werden spezifische Maßnahmen für die kulturelle Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ermittelt und ihnen Vorrang eingeräumt.


ANHANG I

I.   LEITPRINZIPIEN

Der EU-Arbeitsplan für Kultur stützt sich auf die folgenden Leitprinzipien:

Kultur, einschließlich des kulturellen Erbes, besitzt an sich einen ureigenen Wert und trägt zur Stärkung der europäischen Identität bei.

Kulturelle und sprachliche Vielfalt zählen zu den grundlegenden Vorzügen der EU und müssen geachtet, gefördert und gestärkt werden, unter anderem durch Mobilität und die Verbreitung von Werken.

Die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks und der künstlerischen Kreativität, die für die Fähigkeit des Menschen zur Problemlösung und zum kritischen Denken sowie für seinen Innovations- und Erfindergeist von grundlegender Bedeutung sind, müssen in jeder Hinsicht gefördert und unterstützt werden.

Kulturelle Vielfalt und interkultureller Dialog sind von wesentlicher Bedeutung für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte – sie stärken das gegenseitige Verständnis, tragen zur Verhütung und Beilegung von Konflikten bei und fördern Aussöhnung, Frieden und internationale Stabilität; jeder Missbrauch von Kultur zur Verbreitung von Kriegspropaganda, Desinformation und Hetze ist mit den Grundwerten und Grundsätzen der EU unvereinbar.

Kultur leistet einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung, zur Wirtschaft und zur sozialen Inklusion und stärkt dabei den territorialen Zusammenhalt.

Kultur birgt das Potenzial, Gleichheit und gegenseitige Achtung zu fördern und alle Formen von Gewalt, Diskriminierung, Intoleranz und Vorurteilen zu bekämpfen.

Die Umsetzung sollte durch eine optimierte Nutzung hochwertiger Daten und Statistiken unterstützt werden.

II.   SCHWERPUNKTBEREICHE

a)   Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende: Stärkung der Kultur- und Kreativbranche

Das kulturelle und kreative Ökosystem ist ohne die Menschen, die kulturelle Inhalte in unzähligen Formen schaffen, nicht vorstellbar: Künstlerinnen und Künstler sowie andere Kultur- und Kreativschaffende, Institutionen und Organisationen. Eine starke Kultur- und Kreativbranche ist daher unerlässlich. Sie ist jedoch durch selbstständige Tätigkeit, Klein- und Kleinstunternehmen, einen ausgeprägten Wettbewerb und fragmentierte Märkte gekennzeichnet. Künstlerinnen und Künstler und Kultur- und Kreativschaffende verfolgen in der Regel eine projektgebundene Laufbahn und erfahren dabei ein hohes Maß an Mobilität. Häufig haben sie ein unregelmäßiges und unvorhersehbares Einkommen und kombinieren mehrere Tätigkeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Während der COVID-19-Pandemie hat die Kultur- und Kreativbranche große Anpassungs- und Innovationsfähigkeit unter Beweis gestellt. Sie ist dennoch nach wie vor stark von der Pandemie und ihren Folgen betroffen.

Die anhaltende Invasion Russlands in die Ukraine und ihre Auswirkungen auf das kulturelle und kreative Ökosystem verdeutlichen die integrale Rolle von Kulturakteurinnen und -akteuren in demokratischen Gesellschaften und wie wichtig es ist, die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, die zunehmend unter Druck gerät, zu wahren.

Mehr denn je ist es dringend erforderlich, die Resilienz der Kultur- und Kreativbranche weiter zu stärken, ihre Erholung und Vielfalt zu fördern, ihren Einsatz für die Nachhaltigkeitsziele zu unterstützen, die durch die Pandemie beschleunigten neuen Trends zu nutzen – auch im digitalen Umfeld – und faire Arbeitsbedingungen für alle Kultur- und Kreativschaffenden zu gewährleisten, damit mehr Stimmen aus dieser unabhängigen und dynamischen Branche gehört werden können.

b)   Kultur für die Menschen: Förderung der kulturellen Teilhabe und der Rolle der Kultur in der Gesellschaft

Kultur, einschließlich des kulturellen Erbes, spielt in unseren Demokratien und im Leben von Einzelpersonen eine entscheidende Rolle. Die Teilhabe an Kultur und am kulturellen Erbe, an Kreativität und Kunst hat positive Auswirkungen auf alle Menschen – unabhängig von Alter und Hintergrund; sie steigert die Lebensqualität und verbessert die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden der Menschen und Gemeinschaften. Die kulturelle Teilhabe fördert den sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie die Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und bietet eine Plattform für einen offenen Dialog innerhalb der Zivilgesellschaft.

Die kulturelle und sprachliche Vielfalt gehört zu den wichtigsten Vorzügen Europas und muss daher geachtet und gefördert werden, wobei den weniger verbreiteten Sprachen besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Besonderes Augenmerk muss darauf gelegt werden, die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am kulturellen Leben sowie ihre Lesefähigkeit zu gewährleisten, ihre Kreativität zu fördern und ihr Leben zu bereichern. Ebenso wichtig ist ein inklusiver Ansatz für schutzbedürftige und benachteiligte Gruppen.

Kultureinrichtungen spielen eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Demokratie und des sozialen Wohlergehens, indem sie der gesamten Gemeinschaft offen stehen, einen erschwinglichen oder freien Zugang zu Wissen und Informationen unter uneingeschränkter Achtung der Rechte des geistigen Eigentums bieten, die Medienkompetenz verbessern, eine gemeinsame Grundlage für Dialog und Debatte schaffen und dadurch die soziale Integration und das gemeinschaftliche Engagement stärken und letztlich zur Bekämpfung von Desinformation, Hetze und Falschmeldungen beitragen. Diese Rolle der Kultureinrichtungen muss weiter gestärkt werden.

In diesem Zusammenhang wird im aktuellen Arbeitsplan besonderes Augenmerk auf die Förderung der Entwicklung von Bibliotheken gelegt. Viele Bibliotheken bieten auch ein friedliches und sicheres Umfeld für schutzbedürftige Menschen, was derzeit von besonderer Bedeutung für die vielen Vertriebenen aus der Ukraine und ihren Bedarf an physischer und mentaler Zuflucht ist.

c)   Kultur für den Planeten: Freisetzung der Kraft der Kultur

Die kulturellen und kreativen Ökosysteme in Europa und darüber hinaus sind ernsten Bedrohungen sowohl natürlichen als auch menschlichen Ursprungs ausgesetzt, wobei insbesondere der Klimawandel langfristige Auswirkungen auf die europäischen Kultur- und Kreativbranche hat. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das kulturelle Erbe und die Kultur- und Kreativbranche auf künftige Herausforderungen vorbereitet werden. Es ist höchste Zeit, Maßnahmen zur Risikovorsorge im Bereich des kulturellen Erbes und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des kulturellen Erbes gegenüber dem Klimawandel zu ergreifen. Die EU wird die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern fortsetzen und intensivieren.

Kultur – einschließlich des Kulturerbes – trägt zur Nachhaltigkeitswende bei, die erforderlich ist, um die Ziele des europäischen Grünen Deals und der Agenda 2030 zu erreichen. In diesem Zusammenhang spielen digitale Technologien ebenfalls eine Schlüsselrolle. Daher müssen Innovationen in der Kultur- und Kreativbranche, der digitale Wandel sowie die Zugänglichkeit von Kultur und kulturellem Erbe im digitalen Raum weiter gestärkt werden. Die Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) für Kultur und Kreativität des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) (1) wird in dieser Hinsicht eine Schlüsselrolle einnehmen. Darüber hinaus ist ein ausgewogener Ansatz in Bezug auf die bauliche Umwelt erforderlich. Eine breit angelegte Förderung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ (NEB) könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für die Bedeutung hochwertiger Architektur und der baulichen Umwelt zu schärfen.

Darüber hinaus sollten die Forschung und die Kulturstatistik verbessert werden, damit die Leistung der Kultur- und Kreativbranche besser überwacht und wirksame faktengestützte Strategien zu ihrer Unterstützung entwickelt werden können. Eurostat sollte in Zusammenarbeit mit anderen internationalen und unabhängigen Organisationen, die im Bereich Forschung und Statistik in der Kultur- und Kreativbranche tätig sind, eine zentrale und immer wichtigere Rolle spielen.

d)   Kultur für ko-kreative Partnerschaften: Stärkung der kulturellen Dimension in den Außenbeziehungen der EU

Der kulturelle Reichtum und die kulturelle Freiheit Europas, der in der Zivilgesellschaft verankerte Bottom-up-Ansatz der EU und das starke Engagement der EU bei der kreativen Kollaboration sind von großem Vorteil für die internationalen Beziehungen im Hinblick auf den Aufbau nachhaltiger Partnerschaften auf Augenhöhe. Es ist äußerst wichtig, dieses Potenzial voll auszuschöpfen, indem nicht nur die Zahl der Aktivitäten und Projekte der kulturellen Zusammenarbeit erhöht wird, sondern auch ihre Sichtbarkeit und Reichweite verbessert werden.

Der Krieg Russlands gegen die Ukraine ist ein klares Zeichen sowohl für den allmählichen Wandel der geopolitischen Gegebenheiten als auch für den Missbrauch von Kultur und kulturellem Erbe zur Rechtfertigung militärischer Aggression. Vor diesem Hintergrund kann kreative Kollaboration unsere europäischen Werte – einschließlich künstlerischer Freiheiten und kultureller Rechte – in weiten Teilen der Welt authentisch untermauern, glaubwürdig vermitteln und so dazu beitragen, die Reichweite autoritärer Regime zu begrenzen.

Mit Blick auf die Zukunft unseres Planeten und das gemeinsame Ziel der Nachhaltigkeit sind mehr auf einen Wandel abzielende kulturelle Ambitionen und ein intellektueller Dialog erforderlich, der den Weg für gemeinsame Ansätze im Sinne des Neuen Europäischen Bauhauses („nachhaltig, inklusiv, schön“) ebnet. Eine enge Koordinierung auf EU-Ebene und die Einbeziehung der Kultur in alle relevanten Bereiche des auswärtigen Handelns der EU sowie in geeignete Finanzinstrumente werden von entscheidender Bedeutung sein, um die Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen der EU zu stärken.

III.   UMSETZUNG UND ARBEITSMETHODEN

1.

Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten, die Kommission und – in Bezug auf die Aspekte des auswärtigen Handelns – den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, bei der Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsplans auf der Grundlage einer fortgeschriebenen Tagesordnung, wie sie in Kapitel IV und in Anhang A festgelegt wurde, zusammenzuarbeiten. Der Zeitplan in Anhang A ist naturgemäß vorläufig und wird gegebenenfalls von den nachfolgenden Vorsitzen umgesetzt.

2.

Ein regelmäßiger Dialog und eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den EU-Organen, der Zivilgesellschaft, internationalen Organisationen und Partnern aus Drittländern dürfte einen ganzheitlichen Ansatz schaffen, der Synergien, gegebenenfalls politische Kohärenz sowie zum wechselseitigen Lernen ermutigt und zu besseren Ergebnissen führen kann.

3.

Die Umsetzung des Arbeitsplans und die Durchführung des Programms Kreatives Europa anhand seiner jährlichen Arbeitspläne und andere kulturbezogene Programme und Aktivitäten sollten sich synergetisch ergänzen.

4.

Der EU-Arbeitsplan für Kultur sollte vom Ratsvorsitz überwacht werden und kann erforderlichenfalls vom Rat auf Grundlage der erzielten Ergebnisse und/oder der einschlägigen politischen Entwicklungen auf europäischer oder internationaler Ebene angepasst werden.

5.

Die Themen im Rahmen der jeweiligen Prioritäten werden mit mehreren Maßnahmen (Kapitel IV) unter Anwendung der am besten geeigneten Arbeitsmethode(n) angegangen. Die endgültigen Ergebnisse jeder Maßnahme und gegebenenfalls ein entsprechender Bericht, in dem Schlussfolgerungen und Empfehlungen dargelegt werden, werden dem Ausschuss für Kulturfragen und gegebenenfalls der Arbeitsgruppe „Audiovisueller Sektor und Medien“ zur Erörterung und möglichen Entscheidung über künftige Schritte vorgelegt.

6.

Flexibilität bei den Bestimmungen und der Umsetzung des EU-Arbeitsplans für Kultur ist von entscheidender Bedeutung, damit auf aktuelle und künftige Herausforderungen sowie auf ein sich änderndes politisches Umfeld reagiert werden kann.

7.

Es können unter anderem die folgenden Arbeitsmethoden (2) angewandt werden: die offene Methode der Koordinierung (OMK); Ad-hoc- oder von der Kommission geleitete Expertengruppen und Rundtischgespräche; Peer-Learning-Aktivitäten; experimentelle Maßnahmen und Pilotprojekte; Thinktank-Sitzungen; Studien; Konferenzen; Seminare zur Bestandsaufnahme oder andere Formate der Bestandsaufnahme; Dialog mit der Zivilgesellschaft; formelle und informelle Workshops; gemeinsame Initiativen mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen; Schlussfolgerungen des Rates und informelle Tagung von Beamten der Kulturministerien und gegebenenfalls anderer Ministerien.

IV.   MAẞNAHMEN

Im Zusammenhang mit den in den Kapiteln II und III beschriebenen Prioritäten und Arbeitsmethoden werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt:

a)   Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende: Stärkung der Kultur- und Kreativbranche

—    Status und Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern und Kultur- und Kreativschaffenden

Arbeitsweise: Folgemaßnahmen zur laufenden OMK-Gruppe; thematische Workshops; mögliche Konferenz.

Begründung: Als Folgemaßnahme zur OMK-Expertengruppe wird eine Online-Plattform vorgeschlagen, die Informationen über die Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur- und Kreativschaffenden in den EU-Mitgliedstaaten bereitstellt. Die Plattform wird sich auf wertvolle Daten und wertvolles Material stützen, die auch in Zusammenarbeit mit den in verschiedenen Kultursektoren vertretenen Sozialpartnern gesammelt werden, und sollte Aktualisierungen und neuen Maßnahmen stets Rechnung tragen. Darüber hinaus werden auch Themen wie Vielfalt, Mobilität und eine Geschlechterperspektive Berücksichtigung finden. Dies würde dazu beitragen, Informationen über die Arbeitsbedingungen in der gesamten EU zu erhalten und den Verwaltungsanforderungen in Bezug auf die soziale Sicherheit und andere Aspekte wie die Besteuerung besser gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang sollte auch der Austausch von Erfahrungen in Bezug auf die Aufbau- und Resilienzfazilität berücksichtigt werden.

Angestrebtes Ergebnis: Eine Online-Plattform, die den kontinuierlichen Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Interessenträgern im Hinblick auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativschaffenden ermöglicht; Bestandsaufnahme der Fortschritte und Arbeiten an spezifischen Empfehlungen zum Status der Künstlerin bzw. des Künstlers (3).

—    Künstlerische Freiheit

Arbeitsweise: Konferenz, gefolgt von entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates.

Begründung: Die künstlerische Freiheit ist ein grundlegender Bestandteil des kulturellen Schaffens, und der Schutz der künstlerischen Freiheit hat sich für die Stärkung der Verbindung zwischen Kultur und Demokratie als wichtig erwiesen. Künstlerinnen und Künstler sowie Interessenträger der Kulturbranche stehen vor neuen und immer schwierigeren Herausforderungen. Gemeinsame Anstrengungen, um Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturakteurinnen und -akteuren die freie Ausübung ihrer Berufe in der gesamten EU zu ermöglichen, sind daher von größter Bedeutung. Dieses Thema betrifft nicht nur die Arbeitsbedingungen für Künstlerinnen und Künstler, sondern bestimmt auch, wem Gehör verschafft wird.

Angestrebtes Ergebnis: Austausch von Ideen und bewährten Verfahren durch Erörterung verschiedener Perspektiven und politischer Entwicklungen zur Förderung eines positiven Wandels.

—   Vorantreiben des digitalen Wandels in der Kultur- und Kreativbranche

Arbeitsweise: Konferenz, möglicherweise gefolgt von entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates

Begründung: Die Digitalisierung hat in den letzten zehn Jahren zu einem tiefgreifenden Wandel der Kultur- und Kreativbranche geführt. Sie hat die Arbeitsweise der Fachkräfte in diesen Sektoren und die Beziehungen zwischen ihnen und ihrem Publikum grundlegend verändert. Die Fragmentierung der Anstrengungen und die mangelnde Zusammenarbeit in größerem Umfang behindern jedoch einen konsequenten und flexiblen Ansatz für den digitalen Wandel.

Angestrebtes Ergebnis: Erfahrungsaustausch zur Ermittlung übertragbarer bewährter Verfahren zur Förderung eines kohärenten und nachhaltigen digitalen Wandels in der gesamten Kultur- und Kreativbranche.

—   Förderung des grünen Wandels der Kultur- und Kreativbranche mit besonderem Schwerpunkt auf der Energiekrise

Arbeitsweise: Workshop(s)/OMK; Bestandsaufnahme zur Energiekrise mit Blick auf den Austausch bewährter Verfahren.

Begründung: Die Kultur- und Kreativbranche darf beim grünen Wandel nicht außer Acht gelassen werden. Sie muss ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft verstärken und eine aktive Rolle beim grünen Wandel, beim Klimaschutz und bei der Erholung Europas einnehmen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der derzeitigen Energiekrise liegen muss und die geografische Vielfalt und die geografischen Merkmale der Union zu berücksichtigen sind. Eine Vielzahl von Verfahren und Initiativen wurde bereits erprobt. Die diesbezüglichen Arbeiten sollten die Ergebnisse der OMK-Gruppen zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung und zur Stärkung der Resilienz des kulturellen Erbes gegenüber dem Klimawandel widerspiegeln. In diesem Zusammenhang sollte auch der Austausch von Erfahrungen in Bezug auf die Aufbau- und Resilienzfazilität berücksichtigt werden.

Angestrebtes Ergebnis: Austausch von Erfahrungen und Ermittlung übertragbarer bewährter Verfahren in der Kultur- und Kreativbranche (insbesondere in den Bereichen darstellende Kunst, Musik, Museen, Filmproduktion), auch in Bezug auf CO2-Rechner; Unterstützung der Bemühungen um die Anpassung der Kultur- und Kreativbranche an den grünen Wandel.

—   Stärkung der kulturellen und kreativen Dimension im europäischen Videospielsektor

Arbeitsweise: Eine Reihe von Rundtischdiskussionen und/oder Thinktank-Sitzungen.

Begründung: Als Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen des Rates zum Aufbau einer europäischen Strategie für das Ökosystem der Kultur- und Kreativwirtschaft und dem Initiativbericht des Europäischen Parlaments und dem Pilotprojekt zu Videospielen können in den Diskussionen auf europäischer Ebene Wege aufgezeigt werden, wie die kulturelle und kreative Dimension im europäischen Videospielsektor, der bei neuen kulturellen Praktiken im digitalen Umfeld an vorderster Front steht, unterstützt werden kann. In diesen Diskussionen könnten auch Fragen im Zusammenhang mit Finanzierungsmechanismen, insbesondere für KMU und Start-up-Unternehmen, erörtert werden; Unabhängigkeit, künstlerische Freiheit und Vielfalt kultureller Ausdrucksformen; Qualifikation und Berufsbildung; kreative und technologische Innovation; neue Einsatzmöglichkeiten von Videospielen zur Unterstützung des Zugangs zur Kultur; die Rolle von Videospielen für Bildungszwecke usw.

Angestrebtes Ergebnis: Empfehlungen zur Unterstützung der kulturellen und kreativen Dimension des europäischen Videospielsektors und zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen europäischen Interessenträgern in diesem Bereich.

b)   Kultur für die Menschen: Förderung der kulturellen Teilhabe und der Rolle der Kultur in der Gesellschaft

—   Kultur und die Förderung der Demokratie im Hinblick auf eine Kulturbürgerschaft in Europa

Arbeitsweise: Peer-Learning und mögliche Konferenz, an der politische Entscheidungsträger und einschlägige Interessenträger in den Bereichen Kultur und Bildung teilnehmen.

Begründung: Im Geiste der Charta von Porto-Santo und auf der Grundlage der im Rahmen des Arbeitsplans für Kultur 2019-2022 in Auftrag gegebenen Studie ist es notwendig, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der jüngeren Generationen, zu intensivieren und auszuweiten und Entscheidungsprozesse zu legitimieren, indem die gesamte Gemeinschaft in die Bereiche Entscheidungsfindung, Schaffung, Produktion, Kommunikation, Vermittlung und Verwirklichung einbezogen wird. Sektorübergreifende Synergien zwischen Schulen, Kulturorganisationen, der Zivilgesellschaft und anderen Akteurinnen und Akteuren müssen geschaffen werden, um das transformative Potenzial der Kultur für die Stärkung der Demokratie voll auszuschöpfen.

Angestrebtes Ergebnis: Austausch von Erfahrungen und Auswahl von Beispielen für bewährte Verfahren.

—   Kultur und Gesundheit

Arbeitsweise: mögliche Konferenz; mögliche informelle Treffen von Beamten der Kulturministerien und der Gesundheitsministerien; kurzfristige OMK-Gruppe zur Einbeziehung der Kultur in die Gesundheitspolitik – Austausch bewährter Verfahren mit besonderem Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit.

Begründung: Kulturelle Aktivitäten können die Prävention von Krankheiten, die Gesundheitsförderung und die Behandlung von Krankheiten unterstützen. Kulturelle Aktivitäten bieten einen ganzheitlichen Ansatz und wirken sich positiv auf Menschen aller Altersgruppen und Hintergründe aus, verbessern ihre Lebensqualität und erhöhen die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden von Einzelpersonen und Gemeinschaften. Dies hat auch erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Die OMK kann auf den Ergebnissen der vorbereitenden Maßnahme „Kultur für die Gesundheit“ von 2022 sowie auf bereits erfolgter Forschung und Arbeit zu diesem Thema aufbauen.

Angestrebtes Ergebnis: Sensibilisierung für die positiven Auswirkungen der Kultur und Schaffung einer stärker sektorübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Entscheidungsträgern; Empfehlungen für die Umsetzung partizipativer kultureller Praktiken mit Schwerpunkt auf der psychischen Gesundheit; Fortsetzung der Erfassung bewährter Verfahren.

—   Bauen von Brücken: Stärkung der vielfältigen Rollen von Bibliotheken als Zugangstor und Übermittler kultureller Werke, Kompetenzen und europäischer Werte

Arbeitsweise: OMK-Gruppe; Workshops; Konferenz.

Begründung: Bibliotheken spielen eine Schlüsselrolle in der demokratischen, sozialen, kulturellen und bildungspolitischen Landschaft Europas auf allen Ebenen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau von Demokratie, zur Bürgerbeteiligung und zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der gesamten EU, auch in ländlichen und abgelegenen Gebieten, einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage. Sie stehen verschiedenen Gruppen offen, entwickeln Programme und Aktivitäten, die die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen widerspiegeln, und bieten Zugang zu pluralistischen und zuverlässigen Informationen und vielfältigen kulturellen Inhalten in einem sicheren und zugänglichen Umfeld. Sie sind wichtige Zugangstore zu lokalen und indigenen Daten, Wissen, Forschung und Kultur.

Angestrebtes Ergebnis: Einleitung einer umfassenden Debatte und Erkundung von Bereichen für die Förderung und Stärkung von Bibliotheken; Ermittlung verschiedener Dimensionen und Bereiche mit Potenzial und Sondierung von Finanzierungslinien im Rahmen von EU-Programmen; Zusammenbringen von politischen Entscheidungsträgern und Bibliotheksfachleuten; Ausloten von Möglichkeiten für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Fachkräfte.

—   Schutz von Kindern und jungen Menschen vor schädlichen Inhalten auf digitalen Plattformen

Arbeitsweise: Workshop(s)/Rundtischdiskussion(en).

Begründung: Kinder und junge Menschen sind heute in großer Zahl auf digitalen Plattformen vertreten, die ein enormes positives Potenzial bieten. Dies erhöht jedoch auch das Risiko, dass gefährdete Gruppen schädlichen Inhalten oder Falschinformationen sowie Sucht ausgesetzt sind. Auf der europäischen Strategie für ein besseres Internet für Kinder, dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) und den Vorschriften zum Jugendschutz in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) kann aufgebaut werden. Darüber hinaus sind Medienkompetenz und kritisches Verständnis von Medien und Plattformen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor schädlichen Inhalten besonders wichtig und relevant.

Angestrebtes Ergebnis: Ermittlung bewährter Verfahren und Unterstützung dieser Verfahren in den Mitgliedstaaten und auf Ebene der EU, um den Schutz und die Befähigung von Kindern und jungen Menschen online zu gewährleisten.

—   Auffindbarkeit vielfältiger europäischer kultureller Inhalte im digitalen Umfeld

Arbeitsweise: Fachstudie und/oder Workshop.

Begründung: Die Auffindbarkeit kultureller Inhalte hängt davon ab, wie die Daten erstellt und dokumentiert wurden, sowie von der Verwaltung der Inhalte durch die großen Plattformen, die als Torwächter fungieren. Europäische Inhalte müssen über die bloße Online-Verfügbarkeit hinaus auffindbar sein. Es ist von wesentlicher Bedeutung, auf bestehenden Arbeiten und Konsultationen (z. B. Media Outlook (Perspektiven in der europäischen Medienbranche), Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Europeana) aufzubauen, die Auswirkungen von Verfahren zur Priorisierung von Inhalten, Algorithmenempfehlungen und Kurationsstrategien auf die kulturelle und sprachliche Vielfalt besser zu verstehen und gemeinsame Lösungen zu finden, um die Sichtbarkeit hochwertiger europäischer Inhalte online – einschließlich geeigneter datengesteuerter Einkommensmodelle – zu erhöhen.

Angestrebtes Ergebnis: Empfehlungen; Überprüfung innovativer Projekte und spezifischer Instrumente, aber auch der Schwierigkeiten beim Zugang zu Inhalten (einschließlich für Menschen mit Behinderungen oder niedrigerem Einkommen), mit Schwerpunkt auf weniger erforschten und weniger regulierten Bereichen wie Musik oder Büchern.

c)   Kultur für den Planeten: Freisetzung der Kraft der Kultur

—   Kulturstatistik – Stärkung der Resilienz in der Kultur und durch die Kultur

Arbeitsweise: Reihe von Workshops und/oder Peer-Learning-Aktivitäten; Gespräche mit Eurostat und den statistischen Ämtern der EU-Mitgliedstaaten.

Begründung: Die COVID-19-Pandemie hat mehrere strukturelle Herausforderungen und Schwachstellen in der Kultur- und Kreativbranche aufgezeigt. Auf nationaler Ebene und EU-Ebene wurden bereits wichtige Unterstützungsmaßnahmen ergriffen, aber es müssen noch weitere Schritte unternommen werden, wie z. B. ein verstärkter Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten und die Entwicklung einer Reihe zuverlässiger Kulturstatistiken, die in der gesamten EU vergleichbar sind, auch in Bezug auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Es ist wichtig, auf den Ergebnissen des Pilotprojekts 2022 „Messung der Kultur- und Kreativbranche in Europa“ aufzubauen und eng mit Eurostat zusammenzuarbeiten.

Angestrebtes Ergebnis: Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten; Ermittlung und Entwicklung einer Reihe harmonisierter und vergleichbarer Statistiken in der gesamten EU, die Aspekte der Geschlechtergleichstellung, die beschäftigungspolitische Dimension, die wirtschaftliche Unterstützung des Sektors und die kulturelle Beteiligung erfassen, und zwar mit relevanten gesellschaftlich-demografischen Aufschlüsselungen.

—   Kulturpolitische Steuerung (Cultural Governance)

Arbeitsweise: Thinktank-Sitzung, gegebenenfalls gefolgt von entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates.

Begründung: Die Welt ist derzeit mit einer Vielzahl von raschen Veränderungen konfrontiert. Daher sind neue Denkansätze und innovative Konzepte erforderlich, und bereichsübergreifende und integrierte Konzepte für die kulturpolitische Steuerung, die auf jüngsten Entwicklungen, Forschung und Innovation beruhen, werden als notwendig erachtet, um die Kultur in den Mittelpunkt des öffentlichen Lebens zu stellen.

Angestrebtes Ergebnis: Entwicklung eines neuen Modells der kulturpolitische Steuerung, indem zukunftsorientierte Konzepte vorgeschlagen werden, um die aktuellen Herausforderungen ganzheitlich anzugehen.

—   Klimaschutz durch Kultur, einschließlich Kunst und Kulturerbe

Arbeitsweise: Folgemaßnahmen zu den OMK-Berichten 2022; Workshops, gegebenenfalls gefolgt von entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates.

Begründung: Kultur, einschließlich Kunst und Kulturerbe, kann eine Schlüsselrolle spielen, wenn es darum geht, Klimaschutzmaßnahmen anzustoßen und nachhaltige Verbrauchs- und Produktionsmuster zu fördern. Kultur kann eine aktive Rolle beim Klimaschutz spielen und ein Umdenken in Bezug auf die Klimakrise anregen. Unser Kulturerbe kann durch den Austausch bewährter Verfahren für gezielte Schutzmaßnahmen geschützt werden, und gleichzeitig kann es eine Quelle für gute Vorgehensweisen und Wissen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel sein. Die Zusammenarbeit sollte auf den OMK-Berichten über die Stärkung der Resilienz des Kulturerbes gegenüber dem Klimawandel und die kulturelle Dimension der nachhaltigen Entwicklung aufbauen.

Angestrebtes Ergebnis: Austausch von Wissen über innovative künstlerische und kulturelle Ansätze, einschließlich Maßnahmen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität, um die Klimakrise zu bewältigen und zur Veränderung des Verhaltens zur Bewältigung der Klimakrise beizutragen; Voranbringen der EU-finanzierten Forschung zu diesem Thema.

—   Hochwertiges Lebensumfeld für alle

Arbeitsweise: Sitzungen der europäischen Direktoren für Architekturpolitik (EDAP); Förderung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ (NEB) durch Austausch in Expertennetzen im Anschluss an die OMK; mögliche Veranstaltung einer europäischen Konferenz zur Architekturpolitik.

Begründung: Im Einklang mit der Arbeit und dem Bericht der OMK-Gruppe der Experten der EU-Mitgliedstaaten über Investitionen in eine hochwertige Architektur und ein hochwertiges Lebensumfeld für alle (2021) und mit den Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Kultur, hochwertige Architektur und gebaute Umwelt als Schlüsselelemente der Initiative Neues Europäisches Bauhaus“ (2021) werden die EDAP unter jedem Ratsvorsitz zusammenkommen, um mögliche Initiativen zur Schaffung eines hochwertigen Lebensumfelds für alle – einschließlich derjenigen, die in ländlichen und abgelegenen Gebieten wie Gebieten in äußerster Randlage leben – zu prüfen. Die EDAP-Sitzungen könnten insbesondere Themen wie die Qualität der Wohnungen von morgen, Restaurierung, Renovierung und angepasste Wiederverwendung des Kulturerbes sowie Verbesserung von Architekturwettbewerben und der Vergabe öffentlicher Aufträge abdecken. Es ist von entscheidender Bedeutung, Synergien mit dem NEB-Netz zu schaffen.

Angestrebtes Ergebnis: Austausch bewährter Verfahren zwischen den EDAP; Bestandsaufnahme der bestehenden Rechtsrahmen und einschlägigen Initiativen in diesem Bereich und möglicherweise Einleitung eines Prozesses zur Überwachung und Förderung der Einbeziehung hochwertiger Standards in neue und überarbeitete Strategien und Programme; NEB-bezogene Maßnahmen.

—   Schutz des Kulturerbes vor Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen

Arbeitsweise: Peer-Learning-Aktivitäten (Workshops, Besuche) und/oder Konferenz.

Begründung: Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen und Krisen (wie der Klimawandel, die COVID-19-Pandemie und der Krieg Russlands gegen die Ukraine) erfordern bessere Risikobewertungskompetenzen, eine bessere Katastrophenvorsorge und koordinierte Maßnahmen im Rahmen eines bereichsübergreifenden Ansatzes, um Kulturerbe, einschließlich des immateriellen Kulturerbes, zu schützen. Es ist erforderlich, auf der bisherigen Arbeit aufzubauen und das Kulturerbe stärker in breiter gefasste Politikmaßnahmen und Initiativen auf allen Ebenen zu integrieren und vorhandene gemeinsame europäische Plattformen und Entwicklungsprojekte (z.B. die kollaborative Cloud für das Kulturerbe Europas (HEREIN)) für Austausch, Beratungen und Weitergabe von Wissen und Expertise über Risikovorsorge und -management sowie Wiederaufbau und Wiederherstellung von Kulturerbe zu nutzen.

Angestrebtes Ergebnis: Aufbau von Kapazitäten und Kompetenzen von Interessenträgern; Erstellung eines umfassenden Verzeichnisses einschlägiger Handbücher, Leitlinien und Methoden auf europäischer Ebene, um die wirksame Konzeption und Umsetzung von Risiko- und Notfallvorsorgemaßnahmen in den und durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern.

—   Informationsaustausch zwischen Fachkräften des Kulturerbes und den für Kulturgüter zuständigen Behörden über die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern

Arbeitsweise: Reihe von Workshops zur Ergänzung des bevorstehenden EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern für den Zeitraum 2023-2027 und/oder Peer-Learning-Aktivitäten.

Begründung: Die EU-Rechtsvorschriften über die Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern gehen auf die Herausforderungen des grenzüberschreitenden illegalen Handels im Zusammenhang mit dem Schutz des Kulturerbes ein. Die zuständigen Behörden stehen vor mehreren Herausforderungen (Überprüfungsmethoden, Dokumentation, Datenanalyse, Verständnis der Funktionsweise des Kunstmarkts, einschließlich seiner Verlagerung auf das Internet, usw.). Für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren muss gesorgt werden, einschließlich Kulturministerien, regionaler und lokaler Institutionen, Fachkräften des Kulturerbes, Strafverfolgungsbehörden, polizeilicher Fachstellen, Zoll- und Justizbehörden und Fachkräften des Kunstmarktes.

Angestrebtes Ergebnis: Bewertung und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Akteuren; Gewinnen von Einblicken in die Arbeitsmethoden der anderen; Ermittlung von Risiken und Problemen und Ausarbeitung möglicher Verbesserungsempfehlungen.

d)   Kultur für ko-kreative Partnerschaften: Stärkung der Kulturdimension in den Außenbeziehungen der EU

—   Steuerung der Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einen Aktionsrahmen

Arbeitsweise: kurzfristige OMK, Treffen hoher Beamter.

Begründung: Die Rolle der Kultur in den Außenbeziehungen wurde in einer Reihe neuerer Grundsatzdokumente der EU verankert. Dennoch stellt die Koordinierung und die Schließung von Lücken zwischen verschiedenen an der Umsetzung beteiligten Akteuren auf allen Ebenen sowohl für die EU als auch für die Mitgliedstaaten nach wie vor eine Herausforderung dar. Daher ist es notwendig, die Zusammenarbeit zwischen allen einschlägigen Akteuren zu strukturieren und die Gleichberechtigung der Interessen, einschließlich der Künstler und Kulturschaffenden, zu stärken. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Ko-Kreation in den Außenbeziehungen der EU müssen die Arbeitsmethoden für eine kohärente Entscheidungsfindung kontinuierlich angepasst werden, einschließlich der Festlegung regionaler und thematischer Prioritäten (z. B. im Rahmen von Partnerschaften mit Kandidatenländern) oder der Vorbereitung von EU-Leitaktionen (z. B. Buchmessen, Weltausstellungen, Messen und Festivals usw.).

Angestrebtes Ergebnis: Bereichsübergreifende und inklusive Methodik, einschließlich Vorschlägen für künftige Arbeitsstrukturen und -methoden, die einen verstärkten, kohärenten und längerfristigen Prozess der kulturellen Zusammenarbeit in den internationalen Kulturbeziehungen unter Einbeziehung aller einschlägigen Interessenträger gewährleisten würden.

—   Erhalt des Kulturerbes und Stärkung der lokalen Kultur- und Kreativwirtschaft in der Ukraine

Arbeitsweise: Von der Kommission geleitete Sitzungen von Expertengruppen oder Thinktanks und Peer-Learning-/Ausbildungsaktivitäten; Treffen mit den Ständigen Vertretungen.

Begründung: Der Krieg Russlands gegen die Ukraine hat Kulturerbe und Kultureinrichtungen der Ukraine zerstört und beschädigt und sie einer erheblichen Bedrohung durch weitere Zerstörung und Beschädigung ausgesetzt sowie die Gefahr des illegalen Handels erhöht. Die Bemühungen um Erhalt und Schutz sollten daher unterstützt werden. Der Prozess des Wiederaufbaus und der Wiederherstellung sollte durch die Stärkung der Kapazitäten und der Expertise der Ukraine erfolgen und auf nationalen, internationalen und europäischen Normen, auf normgebenden Texten, Grundsätzen (wie dem Neuen Europäischen Bauhaus) und auf gewonnenen Erkenntnissen beruhen und mit den Europäischen Qualitätsgrundsätzen für EU-finanzierte Maßnahmen und ihre potenziellen Auswirkungen auf das Kulturerbe im Einklang stehen (4). Ebenso benötigen ukrainische Kultur- und Kreativakteure und -schaffende Unterstützung, da sie bei ihrer Tätigkeit nach wie vor mit vielen Schwierigkeiten konfrontiert sind. Im Geiste der Ko-Kreation sollte die Kulturzusammenarbeit mit der Ukraine daher darauf abzielen, die Resilienz der Kultur- und Kreativwirtschaft und ihre Fähigkeit, eine lebendige Kultur- und Kunstszene aufrechtzuerhalten, zu stärken.

Angestrebtes Ergebnis: Bewertung möglicher gemeinsamer Maßnahmen, Synergien und bewährter Verfahren für den Erhalt, den Schutz und die Wiederherstellung von Kulturerbe und Kultureinrichtungen der Ukraine und zur Unterstützung ukrainischer Kultur- und Kreativakteure.

—   Die Rolle der Kultur und der Kulturschaffenden bei der Förderung und Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten in fragilen Kontexten

Arbeitsweise: etwaige gemeinsame Sitzungen mit den einschlägigen Ratsarbeitsgruppen; gemeinsame Konferenz/gemeinsames Seminar zur Bestandsaufnahme mit dem Europäischen Parlament, dem Europarat, der UNESCO und der Zivilgesellschaft.

Begründung: Im Jahresbericht 2021 des EAD über Menschenrechte und Demokratie in der Welt wird auf den globalen Kontext demokratischer Rückschritte und weitverbreiteter Verletzungen der internationalen Menschenrechte hingewiesen. Dies betrifft auch Kultur- und Kreativschaffende in Drittländern, die sich für die Verteidigung der Demokratie, der Menschenrechte, der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks usw. einsetzen. Obwohl die EU bereits die Achtung der kulturellen Rechte und der kulturellen Vielfalt in Drittländern fördert, könnte eine gezieltere und systematischere Unterstützung unter Berücksichtigung der Wirkmittel des Europarates, der UNESCO und des Europäischen Parlaments in diesem Bereich geprüft werden.

Angestrebtes Ergebnis: Umfassender Überblick über Situationen, Bedürfnisse usw. von Verteidigern kultureller Menschenrechte.


(1)  Wissens- und Innovationsgemeinschaft des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (https://eit.europa.eu/eit-community/eit-culture-creativity).

(2)  Allgemeine Leitlinien für die Arbeitsmethoden sind in Anlage B enthalten.

(3)  https://en.unesco.org/creativity/governance/status-artist.

(4)  https://www.icomos.org/en/about-icomos/committees/regional-activities-europe/58799-european-quality-principles-for-eu-funded-interventions-with-potential-impact-upon-cultural-heritage.


ANLAGE A

EU-Arbeitsplan für Kultur 2023-2026 – Vorläufiger Zeitplan

Priorität

Maßnahme

2023

2024

2025

2026

1. Jahreshälfte

2. Jahreshälfte

1. Jahreshälfte

2. Jahreshälfte

1. Jahreshälfte

2. Jahreshälfte

1. Jahreshälfte

2.Jahreshälfte

a)

Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende: Stärkung der Kultur- und Kreativbranche

Status und Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur- und Kreativschaffenden

Plattform (Europäische Kommission)

 

Thematischer

Workshop

 

Thematischer

Workshop

 

Thematischer Workshop

oder

ggf. Konferenz

 

Künstlerische Freiheit

Konferenz des Vorsitzes

Schlussfolgerungen des Rates

 

 

 

 

 

 

 

Förderung des digitalen Wandels der Kultur- und Kreativbranche

 

 

Konferenz des Vorsitzes

ggf. Schlussfolgerungen des Rates

 

 

 

 

 

Förderung des ökologischen Wandels der Kultur- und Kreativbranche mit besonderem Schwerpunkt auf der Energiekrise

Bestandsaufnahme – Energiekrise

 

OMK oder Workshops

 

 

 

Stärkung der kulturellen und kreativen Dimension im europäischen Videospielsektor

 

Rundtischdiskussionen und/oder Treffen von Think-Tanks

 

 

 

 

 

Schlussfolgerungen des Rates zur Erholung, Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranche

Bestandsaufnahme

 

 

 

 

 

 

Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung des kulturellen Austauschs im Wege der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur- und Kreativschaffenden und durch Mehrsprachigkeit im digitalen Zeitalter

 

 

 

 

Bestandsaufnahme

 

 

b)

Kultur für die Menschen: Förderung der kulturellen Teilhabe und der Rolle der Kultur in der Gesellschaft

Kultur und die Förderung der Demokratie im Hinblick auf eine Kulturbürgerschaft in Europa

(Vorstellung der Studie der Europäischen Kommission 2022 – vorheriger Arbeitsplan)

 

 

Peer-Learning

ggf. Konferenz

 

Kultur und Gesundheit

 

ggf. Konferenz

ggf. informelles Treffen von Beamten

(kurz) OMK-Gruppe

 

 

 

 

Brücken bauen: Stärkung der vielfältigen Rolle von Bibliotheken als Zugangstor und Übermittler kultureller Werke, Kompetenzen und europäischer Werte

Workshop

OMK-Gruppe

Workshop

Konferenz

 

Schutz von Kindern und jungen Menschen vor schädlichen Inhalten auf digitalen Plattformen

 

 

 

 

 

Workshop

 

 

Auffindbarkeit vielfältiger europäischer kultureller Inhalte im digitalen Umfeld

Studie

ggf. Workshop

 

 

 

c)

Kultur für den Planeten: Freisetzung der Kraft der Kultur

Kulturstatistiken – Stärkung der Resilienz in der Kultur und durch die Kultur

Workshops/Peer-Learning und Diskussionen mit Eurostat und den statistischen Ämtern der EU-Mitgliedstaaten

Kulturpolitische Steuerung (Cultural Governance)

 

 

 

 

 

 

Thinktank-Sitzung

ggf. Schlussfolgerungen des Rates

 

Klimaschutz durch Kultur, einschließlich Kunst und Kulturerbe

 

 

ggf. Workshop

 

ggf. Workshop

 

Workshop

ggf. Schlussfolgerungen des Rates

Voranbringen der EU-finanzierten Forschung zu diesem Thema

Hochwertiges Lebensumfeld für alle

EDAP-Sitzungen

Förderung der Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“

ggf. Konferenz

Schutz des Kulturerbes vor Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Katastrophen

 

 

Peer-Learning

ggf. Konferenz

 

 

 

Informationsaustausch zwischen Fachkräften des Kulturerbes und den für Kulturgüter zuständigen Behörden über die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern

 

Workshop/Peer-Learning

Workshop/Peer-Learning

Workshop/Peer-Learning

 

 

 

 

d)

Kultur für ko-kreative Partnerschaften: Stärkung der Kulturdimension in den Außenbeziehungen der EU

Steuerung der Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einen Aktionsrahmen

Treffen hoher Beamter

 

Kurze OMK

 

 

 

 

 

Erhalt des Kulturerbes und Stärkung der lokalen Kultur- und Kreativwirtschaft in der Ukraine

Sitzungen von Expertengruppen oder Thinktanks unter Leitung der Kommission

Peer-Learning/Schulungsmaßnahmen

 

 

 

 

Treffen mit Ständigen Vertretungen

Die Rolle der Kultur und der Kulturschaffenden bei der Förderung und Verteidigung von Demokratie und Menschenrechten in fragilen Kontexten

 

 

Gemeinsame Konferenz/gemeinsames Seminar zur Bestandsaufnahme (Europäisches Parlament, Europarat, UNESCO, Zivilgesellschaft)

 

 

 

 

Gemeinsame Sitzung mit der zuständigen Ratsarbeitsgruppe


ANLAGE B

Leitlinien für alle Arbeitsweisen

Allgemeine Leitlinien

Die Arbeitsweisen des Arbeitsplans sind flexibel und nicht auf die in Kapitel III Nummer 7 aufgeführten Arbeitsweisen beschränkt.

Die Kommission wird je nach Relevanz Expertise (einschließlich Studien und anderer Formen von Expertenbeiträgen) und logistische Unterstützung in Bezug auf die im Rahmen dieses Arbeitsplans vorgeschlagenen Arbeitsweisen bereitstellen.

Die Teilnahme ist freiwillig und beruht gegebenenfalls auf Teilnahmebenennungen der Mitgliedstaaten. Für Expertengruppen der Kommission und Rundtischdiskussionen gelten besondere Regeln (siehe unten).

Die Kommission wird einen virtuellen Raum (für die Kommunikation und den Dokumentenaustausch) für ausgewählte Arbeitsweisen zur Verfügung stellen, sofern dies relevant, machbar und verlangt ist, damit die Experten Kontakt halten und die einschlägigen Fragen erörtern können. Dieser virtuelle Raum steht benannten Teilnehmern aus allen Mitgliedstaaten und gegebenenfalls anderen teilnehmenden Ländern offen.

Auf Anfrage wird der Ausschuss für Kulturfragen über die Fortschritte bei den Maßnahmen des Arbeitsplans unterrichtet.

Für jedes Endergebnis jeder Arbeitsweise im Rahmen des Arbeitsplans wird gegebenenfalls ein Plan für die Weitergabe und die Kommunikation auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene vorgeschlagen.

Die Empfehlungen, die sich aus den einzelnen Arbeitsweisen ergeben, werden vom Ausschuss für Kulturfragen und sofern angezeigt von anderen einschlägigen Vorbereitungsgremien erörtert und gegebenenfalls dem Rat vorgelegt.

Die Abschlussberichte über jede Arbeitsweise werden veröffentlicht, und gegebenenfalls wird eine Zusammenfassung von höchstens vier Seiten von der Kommission in alle Amtssprachen der EU übersetzt.

Offene Methode der Koordinierung (OMK)

Die OMK bietet einen Rahmen für die Zusammenarbeit, den Austausch und die Weitergabe bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu bestimmten gemeinsamen Themen und ermöglicht die Ausarbeitung unverbindlicher Empfehlungen.

Das OMK-Mandat wird im Ausschuss für Kulturfragen – gegebenenfalls mit Beiträgen der Gruppe „Audiovisueller Sektor und Medien“ – auf der Grundlage eines von der Kommission vorgeschlagenen Mandatsentwurfs fertiggestellt.

Im Mandat kann vorgeschlagen werden, dass Dritte, einschließlich Drittstaaten, zu einer OMK-Gruppe eingeladen werden (1).

Jede OMK-Gruppe benennt in der ersten Sitzung der Expertengruppe eine oder mehrere Personen als Vorsitzende.

Je nach Thema könnte die OMK-Gruppe ermutigt werden, kleinere Fokusgruppen zu bilden und gegebenenfalls partizipative Methoden anzuwenden.

Peer-Learning-Aktivitäten

Peer-Learning-Aktivitäten sollten es den einschlägigen politischen Entscheidungsträgern, Praktikern und/oder einschlägigen Interessenträgern ermöglichen, Ideen und Kenntnisse über Verfahren, Instrumente und Arbeitsmethoden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene auszutauschen. Sie sollten in einem praktischen Kontext mit einem starken praxisorientierten Ansatz stattfinden.

Einzelne Mitgliedstaaten oder eine Gruppe von Mitgliedstaaten können die Initiative ergreifen und Expertise über diese Arbeitsweise bereitstellen oder darum ersuchen.

Die Kommission kann auch Peer-Learning-Aktivitäten für nationale, regionale oder lokale Praktiker organisieren.

Thinktank-Sitzungen

Thinktank-Sitzungen sollten Raum bieten, um neue, aktuelle oder innovative Themen zu erörtern und Ideen zu Plänen oder Strategien zu sammeln. Die Debatte sollte offen und rein informell sein.

Einzelne Mitgliedstaaten oder eine Gruppe von Mitgliedstaaten können in Zusammenarbeit mit einschlägigen Akteuren die Initiative ergreifen und Expertise und logistische Unterstützung für diese Arbeitsweise bereitstellen.

Die Arbeitsweise kann je nach Vorschlag desjenigen, der sie einleitet, eine einzige Sitzung oder eine Reihe von Sitzungen umfassen.

Bestandsaufnahmen

Zweck der Bestandsaufnahmen ist es, die Entwicklungen und Ergebnisse in einem im Ausschuss für Kulturfragen vereinbarten Thema zu überprüfen und zu bewerten. Darüber hinaus werden sie ein Forum für alle an der Diskussion beteiligten Akteure bieten.

Bestandsaufnahmen können in jeder geeigneten Form erfolgen, z. B. eine Online-Expertensitzung, ein Fragebogen, eine Konferenz usw.

Von der Kommission geleitete Expertengruppen und Rundtischdiskussionen

Von der Kommission geleitete Expertengruppen sind beratende Gremien, die von der Kommission eingesetzt werden, um bei der Ausarbeitung von Rechtsakten und politischen Initiativen beratend tätig zu werden (2). Die teilnehmenden Experten werden gemäß den internen Regeln der Kommission ausgewählt.

Die Kommission kann auch Rundtischdiskussionen mit ausgewählten Teilnehmern zu einem im EU-Arbeitsplan für Kultur vereinbarten Thema organisieren.


(1)  Für die Zwecke dieses Arbeitsplans sind „Drittländer“ diejenigen, auf die in den Bestimmungen der Artikel 9 und 10 des Programms „Kreatives Europa“ (Verordnung (EU) 2021/818 – ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 34) Bezug genommen wird.

(2)  Register der Expertengruppen der Kommission: https://ec.europa.eu/transparency/expert-groups-register/screen/home?lang=de.


ANHANG II

Wichtigste politische Bezugsdokumente

Eine neue Strategische Agenda für die EU 2019-2024 (angenommen am 20. Juni 2019)

Mitteilung der Kommission – Eine neue europäische Agenda für Kultur, 22. Mai 2018 (COM(2018) 267 final)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels (COM/2020/784 final)

Konzept für das Kulturerbe in Konflikten und Krisen – eine Komponente für Frieden und Sicherheit im auswärtigen Handeln der Europäischen Union (April 2021)

Konferenz zur Zukunft Europas – Bericht über das endgültige Ergebnis (Mai 2022)

Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, mit besonderem Augenmerk auf die Artikel 8, 10 und 167 AEUV (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 47)

Übereinkommen über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut (2017)

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Europas Medien in der digitalen Dekade: Ein Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels (ABl. C 210 vom 3.6.2021, S. 1)

Schlussfolgerungen des Rates zu einer Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen und einem Aktionsrahmen (ABl. C 192 vom 7.6.2019, S. 6)

Schlussfolgerungen des Rates zum Aufbau einer europäischen Strategie für das Ökosystem der Kultur- und Kreativwirtschaft (ABl. C 160 vom 13.4.2022, S. 13)

Schlussfolgerungen des Rates zur kulturpolitischen Steuerung (ABl. C 393 vom 19.12.2012, S. 8)

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Kultur, hochwertige Architektur und gebaute Umwelt als Schlüsselelemente der Initiative Neues Europäisches Bauhaus“ (ABl. CI 501 vom 13.12.2021, S. 13)

Schlussfolgerungen des Rates zum Ansatz der EU für das Kulturerbe in Konflikten und Krisen (Dok. 9837/21)

Schlussfolgerungen des Rates zur Stärkung des kulturellen Austauschs im Wege der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur- und Kreativschaffenden und durch Mehrsprachigkeit im digitalen Zeitalter (ABl. C 160 vom 13.4.2022, S. 20)

Schlussfolgerungen des Rates zum Risikomanagement im Bereich des Kulturerbes (ABl. C 186 vom 5.6.2020, S. 1)

Schlussfolgerungen des Rates zur Erholung, Resilienz und Nachhaltigkeit der Kultur- und Kreativbranche (ABl. C 209 vom 2.6.2021, S. 3)

Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 (ABl. C 460 vom 21.12.2018, S. 12) und Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über den Arbeitsplan für Kultur 2019-2022 (COM/2022/317 final)

Schlussfolgerungen des Rates zu jungen kreativen Generationen (ABl. C 189 vom 5.6.2019, S. 34)

Erklärung von Davos – Auf dem Weg zu einer hochwertigen Baukultur für Europa, 20./22. Januar 2018

Beschluss (EU) 2017/864 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018) (ABl. L 131 vom 20.5.2017, S. 1)

Erklärung der europäischen Ministerinnen und Minister für Kultur und Medien, Tagung vom 7. und 8. März 2022 in Angers

Aktionsplan der EU für Menschenrechte und Demokratie (2020-2024) (JOIN(2020) 5 final)

Grünbuch zum europäischen Kulturerbe „Das gemeinsame Erbe Europas als Kernstück des europäischen Grünen Deals“ (März 2021)

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2020 zur Erholung der Kultur in Europa (2020/2708(RSP))

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2021 zu der Situation von Künstlern und der kulturellen Erholung in der EU (2020/2261(INI))

Rahmenkonvention über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention, 2005)

Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G20 von Rom

Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an das Europäische Parlament und den Rat – Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen (JOIN/2016/029 final)

Ministererklärung zur Kultur während der COVID-19-Krise (April 2020)

Charta von Porto Santo (2021)

Empfehlung CM/Rec (2017) an die Mitgliedstaaten zur „Kulturerbestrategie für das 21. Jahrhundert“ (2017)

Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2021-2027) (ABl. L 189 vom 28.5.2021, S. 34)

Entschließung des Rates der Europäischen Union und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur kulturellen Dimension der nachhaltigen Entwicklung (ABl. C 410 vom 6.12.2019, S. 1)

Charta von Rom (2020)

VN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (A/RES/70/1)

Unesco-Übereinkommen von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

UNESCO-Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, mit Vorschriften zur Durchführung der Konvention (Den Haag, 14. Mai 1954)

UNESCO-Mondiacult-Erklärung für Kultur (Mexiko-Stadt, 30. September 2022)

Resolution 2347 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNESCO Digitale Bibliothek, 2017, CL/4210)