25.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 305/63


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/2307 DER KOMMISSION

vom 23. November 2022

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/179 im Hinblick auf die Ausweisung und Bereitstellung der Frequenzbänder 5 150-5 250 MHz, 5 250-5 350 MHz und 5 470-5 725 MHz gemäß den technischen Bedingungen im Anhang

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8313)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Entscheidung Nr. 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen Rechtsrahmen für die Funkfrequenzpolitik in der Europäischen Gemeinschaft (Frequenzentscheidung) (1), insbesondere auf Artikel 4 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/179 (2) der Kommission wurde die Nutzung von Funkfrequenzen in den 5-GHz-Bändern (5 150-5 350 MHz und 5 470-5 725 MHz) für drahtlose Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze harmonisiert. Die technische Grundlage für diesen Beschluss bildete Bericht 79 der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT).

(2)

Im Februar 2022 ersuchte die europäische Automobilindustrie die Kommission, ihre Auslegung bestimmter Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/179 in Bezug auf Nutzungsfälle von WAS/Funk-LANs im 5-GHz-Band in Straßenfahrzeugen zu bestätigen. Mit Schreiben vom 29. März 2022 beauftragte die Kommission die CEPT, die von der Automobilindustrie im Zusammenhang mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/179 ermittelten Nutzungsfälle von WAS/Funk-LANs im 5-GHz-Band in Straßenfahrzeugen zu untersuchen.

(3)

Entsprechend diesem Mandatsschreiben übermittelte die CEPT am 29. Juni 2022 eine Antwort, die den Bericht 79 ergänzte, und schlug Änderungen der technischen Bedingungen für das Frequenzband 5 470-5 725 MHz vor, um eine begrenzte Nutzung von WAS/Funk-LAN-Geräten in Straßenfahrzeugen zu ermöglichen, sofern diese Geräte im Slave-Modus betrieben und von einem ortsfesten Gerät gesteuert werden, das im Master-Modus betrieben wird und zur Störungsminderung Radarsignale mittels dynamischer Frequenzwahl (Dynamic Frequency Selection, DFS) erkennt. In Anbetracht dieser Antwort ist die Kommission der Auffassung, dass der Betrieb von eingebauten WAS/Funk-LAN-Geräten im Slave-Modus in Straßenfahrzeugen zulässig sein sollte, sofern diese nur dann senden, wenn sie von einem ortsfesten WAS/Funk-LAN-Gerät mit DFS-Funktion im Master-Modus gesteuert werden.

(4)

Die CEPT hat in ihrer Antwort keine Änderung in Bezug auf die technischen Bedingungen für WAS/Funk-LANs im Frequenzband 5 250-5 350 MHz vorgeschlagen. Laut CEPT sollte der Betrieb von WAS/Funk-LAN-Anlagen in Straßenfahrzeugen in diesem Frequenzband nicht erlaubt sein, da in der Praxis nicht sichergestellt werden kann, dass sich Straßenfahrzeuge tatsächlich in Innenräumen befinden und der Betrieb von WAS/Funk-LAN-Anlagen in Straßenfahrzeugen somit auf die Nutzung in Innenräumen beschränkt ist. Die Nutzung des Frequenzbands 5 250-5 350 MHz sollte daher auf Innenräume beschränkt bleiben, um das Risiko funktechnischer Störungen der etablierten Dienste in diesem Frequenzband zu vermeiden. Spezialfahrzeuge, die nur für den Betrieb in Innenräumen bestimmt sind, gelten nicht als Straßenfahrzeuge.

(5)

Das Frequenzband 5 150-5 250 MHz steht auf der Grundlage des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/179 bereits für die Nutzung durch WAS/Funk-LAN-Geräte in Innenräumen, einschließlich des Betriebs von WAS/Funk-LAN-Anlagen in Straßenfahrzeugen, bereit.

(6)

Die in der Antwort der CEPT auf das Mandatsschreiben der Kommission enthaltenen Elemente können als Grundlage für diesen Beschluss herangezogen werden.

(7)

Dieser Beschluss sollte auf den Grundsätzen und Bestimmungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/179 beruhen und diese weiterentwickeln.

(8)

Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Funkfrequenzausschusses überein —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/179 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 3 erhält folgende Fassung:

„Artikel 3

Bis zum 30. Juni 2023 weisen die Mitgliedstaaten die Frequenzbänder 5 150-5 250 MHz, 5 250-5 350 MHz und 5 470-5 725 MHz für die Einrichtung von WAS/Funk-LANs gemäß den technischen Bedingungen im Anhang aus und stellen sie nicht-exklusiv dafür zur Verfügung.“

2.

Der Anhang erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 23. November 2022

Für die Kommission

Thierry BRETON

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss (EU) 2022/179 der Kommission vom 8. Februar 2022 über die harmonisierte Nutzung von Funkfrequenzen im 5-GHz-Band für die Einführung drahtloser Zugangssysteme einschließlich lokaler Funknetze und zur Aufhebung der Entscheidung 2005/513/EG (ABl. L 29 vom 10.2.2022, S. 10).


ANHANG

„ANHANG

Harmonisierte technische Bedingungen für WAS/Funk-LANs in den Frequenzbändern 5 150-5 250 MHz, 5 250-5 350 MHz und 5 470-5 725 MHz

Tabelle 1

WAS/Funk-LANs im Frequenzband 5 150 -5 250  MHz

Parameter

Technische Bedingungen

Frequenzband

5 150 -5 250  MHz

Zulässiger Betrieb

Innenraumeinsatz, auch in Anlagen innerhalb von Straßenfahrzeugen, Zügen und Luftfahrzeugen; sowie beschränkter Einsatz im Außenbereich (Anm. 1).

Die Nutzung durch unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) ist auf das Frequenzband 5 170 -5 250  MHz beschränkt.

Maximale mittlere äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) für bandinterne Aussendungen

200 mW

Ausnahmen:

Für Anlagen in Eisenbahnwagen, die einen durchschnittlichen Dämpfungsverlust von weniger als 12 dB aufweisen, gilt eine maximale mittlere EIRP von 40 mW;

für Anlagen in Straßenfahrzeugen gilt eine maximale mittlere EIRP von 40 mW.

Maximale mittlere EIRP-Dichte für bandinterne Aussendungen

10 mW/MHz in jedem 1-MHz-Teilband

Anmerkung 1:

Beim Einsatz im Außenbereich darf die Ausrüstung weder an einer ortsfesten Außenantenne noch an einer ortsfesten Infrastruktur oder am Außenkörper von Straßenfahrzeugen befestigt werden.

Es sind Frequenzzugangs- und Störungsminderungstechniken einzusetzen, deren Leistungsniveau mindestens den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) entspricht. Werden einschlägige Techniken in harmonisierten Normen, deren Fundstellen gemäß der Richtlinie 2014/53/EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, oder deren Teilen beschrieben, ist eine Leistung zu gewährleisten, die mindestens dem mit diesen Techniken verbundenen Leistungsniveau entspricht.

Tabelle 2

WAS/Funk-LANs im Frequenzband 5 250 -5 350  MHz

Parameter

Technische Bedingungen

Frequenzband

5 250 -5 350  MHz

Zulässiger Betrieb

Innenraumeinsatz: nur innerhalb von Gebäuden.

Anlagen in Straßenfahrzeugen, Zügen und Luftfahrzeugen sind nicht zulässig (Anm. 2).

Einsatz im Außenbereich ist nicht zulässig.

Maximale mittlere EIRP für bandinterne Aussendungen

200 mW

Maximale mittlere EIRP-Dichte für bandinterne Aussendungen

10 mW/MHz in jedem 1-MHz-Teilband

Zu verwendende Störungsminderungstechniken

Sendeleistungsregelung (TPC) und dynamische Frequenzwahl (DFS).

Alternative Störungsminderungstechniken können angewandt werden, wenn sie ein mindestens gleichwertiges Leistungs- und Frequenzschutzniveau bieten, sodass die entsprechenden wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU und die technischen Anforderungen dieses Beschlusses erfüllt sind.

Sendeleistungsregelung (TPC)

TPC muss durchschnittlich einen Abschwächungsfaktor von mindestens 3 dB gegenüber der höchstzulässigen Sendeleistung der Systeme erbringen; oder ohne TPC muss die höchstzulässige mittlere EIRP und die Obergrenze für die entsprechende mittlere EIRP-Dichte um 3 dB verringert werden.

Dynamische Frequenzwahl (DFS)

DFS wird in der ITU-R-Empfehlung M.1652-1 (3) beschrieben und soll einen kompatiblen Betrieb mit Funkortungssystemen gewährleisten.

Der DFS-Mechanismus gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit, einen bestimmten Kanal auszuwählen, für alle verfügbaren Kanäle in den Frequenzbändern 5 250 -5 350  MHz und 5 470 -5 725  MHz gleich ist. Außerdem sorgt der DFS-Mechanismus im Durchschnitt für eine annähernd gleichmäßige Auslastung des Funkfrequenzspektrums.

WAS/Funk-LANs müssen eine dynamische Frequenzwahl anwenden, die eine Minderung der Störung von Radarsystemen bewirkt, die mindestens ebenso effizient ist wie DFS gemäß der ETSI-Norm EN 301 893 V2.1.1. Einstellungen (an Hardware und/oder Software) der WAS/Funk-LAN-Systeme in Bezug auf DFS dürfen für den Nutzer nicht zugänglich sein, wenn Änderungen dieser Einstellungen dazu führen können, dass die WAS/Funk-LANs nicht mehr den DFS-Anforderungen entsprechen. Dazu gehört, a) dass der Nutzer das Betriebsland und/oder das Betriebsfrequenzband nicht ändern darf, wenn die Ausrüstung dadurch nicht mehr den DFS-Anforderungen entspricht, und b) dass keine Software und/oder Firmware akzeptiert wird, die dazu führt, dass die Ausrüstung nicht mehr den DFS-Anforderungen entspricht.

Anmerkung 2:

Der Betrieb von WAS/Funk-LAN-Anlagen in großen Luftfahrzeugen () (außer mehrmotorigen Hubschraubern) ist bis zum 31. Dezember 2028 mit einer maximalen mittleren EIRP für bandinterne Aussendungen von 100 mW gestattet.

Es sind Frequenzzugangs- und Störungsminderungstechniken einzusetzen, deren Leistungsniveau mindestens den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU entspricht. Werden einschlägige Techniken in harmonisierten Normen, deren Fundstellen gemäß der Richtlinie 2014/53/EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, oder deren Teilen beschrieben, ist eine Leistung zu gewährleisten, die mindestens dem mit diesen Techniken verbundenen Leistungsniveau entspricht.

Tabelle 3

WAS/Funk-LANs im Frequenzband 5 470 -5 725  MHz

Parameter

Technische Bedingungen

Frequenzband

5 470 -5 725  MHz

Zulässiger Betrieb

Innenraumeinsatz und Einsatz im Außenbereich.

Anlagen in Straßenfahrzeugen sind ausschließlich für WAS/Funk-LAN-Geräte zugelassen, die im Slave (4)-Modus betrieben und von einem ortsfesten WAS/Funk-LAN-Gerät mit dynamischer Frequenzwahl (DFS) gesteuert werden, das im Master-Modus betrieben wird. Anlagen in Zügen und Luftfahrzeugen sowie Nutzung für UAS sind nicht zulässig (Anm. 3).

Maximale mittlere EIRP für bandinterne Aussendungen

1 W

Ausnahmen:

für Anlagen in Straßenfahrzeugen gilt eine maximale mittlere EIRP von 200 mW.

Maximale mittlere EIRP-Dichte für bandinterne Aussendungen

50 mW/MHz je 1-MHz-Band

Zu verwendende Störungsminderungstechniken

Sendeleistungsregelung (TPC) und dynamische Frequenzwahl (DFS).

Alternative Störungsminderungstechniken können angewandt werden, wenn sie ein mindestens gleichwertiges Leistungs- und Frequenzschutzniveau bieten, sodass die entsprechenden wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU und die technischen Anforderungen dieses Beschlusses erfüllt sind.

Sendeleistungsregelung (TPC)

TPC muss durchschnittlich einen Abschwächungsfaktor von mindestens 3 dB gegenüber der höchstzulässigen Sendeleistung der Systeme erbringen; oder ohne TPC muss die höchstzulässige mittlere EIRP und die Obergrenze für die entsprechende mittlere EIRP-Dichte um 3 dB verringert werden.

Dynamische Frequenzwahl (DFS)

DFS wird in der ITU-R-Empfehlung M.1652-1 beschrieben und soll einen kompatiblen Betrieb mit Funkortungssystemen gewährleisten.

Der DFS-Mechanismus gewährleistet, dass die Wahrscheinlichkeit, einen bestimmten Kanal auszuwählen, für alle verfügbaren Kanäle in den Frequenzbändern 5 250 -5 350  MHz und 5 470 -5 725  MHz gleich ist. Außerdem sorgt der DFS-Mechanismus im Durchschnitt für eine annähernd gleichmäßige Auslastung des Funkfrequenzspektrums.

WAS/Funk-LANs müssen eine dynamische Frequenzwahl anwenden, die eine Minderung der Störung von Radarsystemen bewirkt, die mindestens ebenso effizient ist wie DFS gemäß der ETSI-Norm EN 301 893 V2.1.1. Einstellungen (an Hardware und/oder Software) der WAS/Funk-LAN-Systeme in Bezug auf DFS dürfen für den Nutzer nicht zugänglich sein, wenn Änderungen dieser Einstellungen dazu führen können, dass die WAS/Funk-LANs nicht mehr den DFS-Anforderungen entsprechen. Dazu gehört, a) dass der Nutzer das Betriebsland und/oder das Betriebsfrequenzband nicht ändern darf, wenn die Ausrüstung dadurch nicht mehr den DFS-Anforderungen entspricht, und b) dass keine Software und/oder Firmware akzeptiert wird, die dazu führt, dass die Ausrüstung nicht mehr den DFS-Anforderungen entspricht.

Anmerkung 3:

Der Betrieb von WAS/Funk-LAN-Anlagen in großen Luftfahrzeugen (außer mehrmotorigen Hubschraubern) ist — außer im Frequenzband 5 600 -5 650 MHz — bis zum 31. Dezember 2028 mit einer maximalen mittleren EIRP für bandinterne Aussendungen von 100 mW gestattet.

Es sind Frequenzzugangs- und Störungsminderungstechniken einzusetzen, deren Leistungsniveau mindestens den wesentlichen Anforderungen der Richtlinie 2014/53/EU entspricht. Werden einschlägige Techniken in harmonisierten Normen, deren Fundstellen gemäß der Richtlinie 2014/53/EU im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, oder deren Teilen beschrieben, ist eine Leistung zu gewährleisten, die mindestens dem mit diesen Techniken verbundenen Leistungsniveau entspricht.


(1)  Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG (ABl. L 153 vom 22.5.2014, S. 62).

(2)  Nach der Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission bezeichnet ein ‚großes Luftfahrzeug‘ ein Luftfahrzeug, das als Flugzeug eingestuft ist, mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 kg oder einen mehrmotorigen Hubschrauber. Mehrmotorige Hubschrauber sind jedoch vom Anwendungsbereich der Anmerkungen 2 und 3 ausgenommen.

(3)  Empfehlung ITU-R M.1652-1: ‚Dynamic frequency selection in wireless access systems including radio local area networks for the purpose of protecting the radiodetermination service in the 5 GHz band‘ (Dynamische Frequenzwahl in drahtlosen Zugangssystemen einschließlich lokaler Funknetze zum Schutz des Funkortungsdienstes im 5-GHz-Band).

(4)  Slave- und Master-Modus sind in EN 301 893 V2.1.1 definiert.