16.5.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 137/82


BESCHLUSS (GASP) 2022/744 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 10. Mai 2022

zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM UKRAINE/1/2022)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf den Beschluss 2014/486/GASP des Rates vom 22. Juli 2014 über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß dem Beschluss 2014/486/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (im Folgenden „EUAM Ukraine“) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 4. Juni 2019 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2019/992 (2) angenommen, mit dem Herr Antti HARTIKAINEN für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 zum Missionsleiter der EUAM Ukraine ernannt wurde.

(3)

Am 8. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/754 (3) zur Verlängerung des Mandats von Herrn Antti HARTIKAINEN als Missionsleiter bis zum 31. Mai 2021 angenommen.

(4)

Am 20. Mai 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/813 (4) zur Verlängerung des Mandats der EUAM Ukraine bis zum 31. Mai 2024 angenommen.

(5)

Am 20. Mai 2021 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2021/868 (5) zur Verlängerung des Mandats von Herrn Antti HARTIKAINEN als Missionsleiter bis zum 31. Mai 2022 angenommen.

(6)

Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Antti HARTIKAINEN als Missionsleiter der EUAM Ukraine für den Zeitraum vom 1. Juni 2022 bis zum 31. Mai 2023 zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Antti HARTIKAINEN als Missionsleiter der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) wird bis zum 31. Mai 2023 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Juni 2022.

Geschehen zu Brüssel am 10. Mai 2022.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)  ABl. L 217 vom 23.7.2014, S. 42.

(2)  Beschluss (GASP) 2019/992 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 4. Juni 2019 zur Ernennung des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (EUAM Ukraine/1/2019) (ABl. L 160 vom 18.6.2019, S. 24).

(3)  Beschluss (GASP) 2020/754 des Rates vom 8. Juni 2020 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union (EUAM Ukraine) (ABl. L 179 I vom 9.6.2020, S. 1).

(4)  Beschluss (GASP) 2021/813 des Rates vom 20. Mai 2021 zur Änderung des Beschlusses 2014/486/GASP über die Beratende Mission der Europäischen Union für eine Reform des zivilen Sicherheitssektors in der Ukraine (EUAM Ukraine) (ABl. L 180 vom 21.5.2021, S. 149).

(5)  Beschluss (GASP) 2021/868 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 20. Mai 2021 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Beratenden Mission der Europäischen Union (EUAM Ukraine) (EUAM UKRAINE/1/2021) (ABl. L 191 vom 31.5.2021, S. 2).