22.12.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 458/284


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/2286 DER KOMMISSION

vom 16. Dezember 2021

zu den für das Referenzjahr 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben zu liefernden Daten hinsichtlich der Liste der Variablen und ihrer Beschreibung sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1091 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008 und (EU) Nr. 1337/2011 (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 4 und Artikel 8 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EU) 2018/1091 sieht einen Rahmen sowohl für europäische Statistiken über landwirtschaftliche Betriebe als auch für die Integration von Strukturinformationen mit Informationen über Bewirtschaftungsmethoden, Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, Agrar- und Umweltaspekten und sonstigen damit in Zusammenhang stehenden Informationen vor.

(2)

Für das Referenzjahr 2023 sollte die Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1091 einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung aufgeführten, sich auf die Kernstrukturdaten beziehenden Variablen festgelegt wird.

(3)

Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1091 sollte die Kommission die für das Referenzjahr 2023 zu erhebenden Variablen für die Themen und Einzelthemen innerhalb der folgenden, in Anhang IV der Verordnung angegebenen Module auflisten und beschreiben: „Arbeitskräfte und sonstige Erwerbstätigkeiten“, „Ländliche Entwicklung“, „Bewässerung“, „Bodenbewirtschaftungspraktiken“, „Maschinen und Einrichtungen“ und „Obstanlagen“.

(4)

Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission (2) ist seit dem Erlass der Verordnung (EU) 2018/1091 überholt und sollte aus Gründen der Rechtssicherheit aufgehoben werden.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1)   Die Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Variablen zu den Kernstrukturdaten ist in Anhang I dieser Verordnung festgelegt.

(2)   Die Liste der Variablen für Themenbereiche und Einzelthemen innerhalb der Module ist in Anhang II dieser Verordnung festgelegt.

(3)   Die Beschreibungen der Variablen, die von den Mitgliedstaaten für die in Anhang II dieser Verordnung aufgeführten Themen und Einzelthemen innerhalb der Module zu verwenden sind, sind in Anhang III dieser Verordnung festgelegt.

Artikel 2

Die Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 wird aufgehoben.

Artikel 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 16. Dezember 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 200 vom 7.8.2018, S. 1.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1200/2009 der Kommission vom 30. November 2009 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Betriebsstrukturerhebungen und die Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden im Hinblick auf die Koeffizienten für Großvieheinheiten und die Definitionen der Merkmale (ABl. L 329 vom 15.12.2009, S. 1).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).


ANHANG I

Beschreibung der in Anhang III der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten, für die Kernstrukturdaten zu verwendenden Variablen

I.

ALLGEMEINE VARIABLEN

Angabe zur Erhebung

CGNR 001

Kennung des landwirtschaftlichen Betriebs

Für die Übermittlung der Daten erhält der landwirtschaftliche Betrieb eine eindeutige numerische Kennung.

Standort des landwirtschaftlichen Betriebs

Standort des landwirtschaftlichen Betriebs ist der Ort, an dem der Betrieb seine landwirtschaftliche Haupttätigkeit ausübt.

CGNR 002

Geografischer Standort

Code für das 1 km–Gitter der Statistischen Einheiten gemäß INSPIRE am Standort des Betriebs für den europaweiten Einsatz (1). Dieser Code wird nur für Übermittlungszwecke verwendet.

Für die Zwecke der Datenverbreitung wird zusätzlich zu den normalen Kontrollmechanismen zur Offenlegung tabellarischer Daten das 1 km–Gitter nur dann verwendet, wenn sich im Gitter mehr als zehn landwirtschaftliche Betriebe befinden; ist dies nicht der Fall, wird je nach Bedarf ein hierarchisches System mit Gitterweiten von 5 km, 10 km oder größer herangezogen.

CGNR 003

NUTS–3–Region

Code der NUTS–3–Region (2) (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (3)), in der sich der Betrieb befindet

CGNR 004

Der landwirtschaftliche Betrieb verfügt über Flächen, die als naturbedingt benachteiligt im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ausgewiesen sind

Angaben zu Gebieten, die als naturbedingt benachteiligt ausgewiesen sind, sind gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) oder gegebenenfalls gemäß neueren Rechtsvorschriften vorzulegen.

L

Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich in einem anderen Gebiet als in einem Berggebiet, das aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt ist

M

Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich in einem Berggebiet

O

Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich in einem anderen aus anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebiet

N

Der landwirtschaftliche Betrieb befindet sich nicht in einem Gebiet, das als naturbedingt benachteiligt ausgewiesen ist

Rechtspersönlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs

Die Rechtspersönlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs hängt von der Rechtsstellung des Betriebsinhabers ab.

 

Die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für den landwirtschaftlichen Betrieb liegt bei

CGNR 005

einer natürlichen Person, die alleiniger Inhaber eines unabhängigen landwirtschaftlichen Betriebs ist

Eine einzige natürliche Person, die alleiniger Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebs ist, welcher nicht durch eine gemeinsame Betriebsführung oder ähnliche Vereinbarungen mit landwirtschaftlichen Betrieben anderer Betriebsinhaber verbunden ist.

Landwirtschaftliche Betriebe, die diese Bedingungen erfüllen, werden als landwirtschaftlicher Betrieb mit alleinigem Inhaber bezeichnet.

CGNR 006

Falls ja, ist der Inhaber auch der Betriebsleiter?

CGNR 007

Falls nein, ist der Betriebsleiter ein Familienmitglied des Inhabers?

CGNR 008

Falls ja, ist der Betriebsleiter der Ehegatte des Inhabers?

CGNR 009

Gemeinsamem Eigentum

Natürliche Personen, die alleinige Inhaber eines nicht mit landwirtschaftlichen Betrieben anderer Betriebsinhaber verbundenen landwirtschaftlichen Betriebs sind und die Eigentum und Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebs teilen

CGNR 010

zwei oder mehreren natürlichen Personen, die Gesellschafter in einem Gruppenbetrieb (in einer Personengesellschaft) sind

Gesellschafter in einem Gruppenbetrieb sind natürliche Personen, die gemeinsam einen landwirtschaftlichen Betrieb besitzen, gepachtet haben oder auf andere Weise gemeinsam führen oder die ihre einzelnen Betriebe gemeinsam so führen, als handele es sich um einen einzigen Betrieb. Eine solche Zusammenarbeit muss entweder gesetzlich oder durch schriftliche Vereinbarung geregelt werden.

CGNR 011

einer juristischen Person

Eine rechtliche Einheit, die keine natürliche Person, jedoch Träger der Rechte und Pflichten einer Einzelperson ist, also beispielsweise in eigenem Namen klagen und verklagt werden kann (allgemeine Rechts– und Geschäftsfähigkeit)

CGNR 012

Falls ja, ist der landwirtschaftliche Betrieb Teil einer Unternehmensgruppe?

Eine Unternehmensgruppe ist ein auf rechtlichen und/oder finanziellen Bindungen beruhender Zusammenschluss mehrerer Unternehmen, der vom „Oberhaupt“ der Gruppe kontrolliert wird.

Ein „Unternehmen“ ist die kleinste Kombination rechtlicher Einheiten, die eine organisatorische Einheit zur Erzeugung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen bildet und insbesondere in Bezug auf die Verwendung der ihr zufließenden laufenden Mittel über eine gewisse Entscheidungsfreiheit verfügt. Ein Unternehmen übt eine Tätigkeit oder mehrere Tätigkeiten an einem Standort oder an mehreren Standorten aus. Ein Unternehmen kann einer einzigen rechtlichen Einheit entsprechen.

CGNR 013

einem landwirtschaftlichen Betrieb, bei dem es sich um eine Gemeinschaftslandeinheit handelt

Zum Zwecke der Datenerfassung und –aufzeichnung ist ein landwirtschaftlicher Betrieb als „Gemeinschaftslandeinheit“ eine Einheit, die die landwirtschaftlich genutzte Fläche umfasst, die von anderen landwirtschaftlichen Betrieben nach gemeinsamen Rechten genutzt wird.

CGNR 014

einem Inhaber, der Empfänger von EU–Beihilfen für Flächen oder Tiere auf dem landwirtschaftlichen Betrieb ist und daher durch das Integrierte Verwaltungs– und Kontrollsystem (InVeKoS) erfasst wird

Der Inhaber ist ein aktiver Landwirt im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) oder gegebenenfalls neuerer Rechtsvorschriften, und dem Antrag auf Beihilfe wurde stattgegeben.

CGNR 015

einem Betriebsinhaber, der ein Junglandwirt oder Neueinsteiger ist, der in den letzten drei Jahren zu diesem Zweck im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) finanzielle Unterstützung erhalten hat

Bei der finanziellen Unterstützung kann es sich um direkte Zahlungen nach Artikel 50 und 51 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 handeln oder um Unterstützung im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 — Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirte — oder gegebenenfalls nach neueren Rechtsvorschriften.

Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs

Der Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist die natürliche Person, die für die laufenden täglichen Finanzierungs– und Produktionstätigkeiten des landwirtschaftlichen Betriebs verantwortlich ist.

Als landwirtschaftliche Arbeiten gelten alle Arbeiten im Betrieb, soweit sie entweder zu

i)

den in Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/1091 aufgeführten Tätigkeiten,

ii)

der Erhaltung der landwirtschaftlichen Betriebsmittel oder

iii)

den Tätigkeiten, die direkt aus diesen Produktionstätigkeiten abgeleitet sind, beitragen.

Die für landwirtschaftliche Arbeiten aufgewendete Zeit im landwirtschaftlichen Betrieb ist die für landwirtschaftliche Arbeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb tatsächlich aufgewendete Arbeitszeit, ohne Arbeiten im Privathaushalt des Betriebsinhabers bzw. Betriebsleiters.

Eine Jahresarbeitseinheit (JAE) ist die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten, d. h. das Gesamtarbeitsvolumen dividiert durch die durchschnittliche jährliche Zahl der im betreffenden Land auf Vollzeitarbeitsplätzen gearbeiteten Stunden.

Als vollzeitliche Arbeitszeit wird die in den nationalen Tarifverträgen festgelegte Mindeststundenzahl angenommen. Ist die Stundenzahl in diesen Verträgen nicht festgelegt, werden 1800 Stunden jährlich (225 Arbeitstage zu acht Stunden) angenommen.

CGNR 016

Geburtsjahr

Das Geburtsjahr des Leiters des landwirtschaftlichen Betriebs

CGNR 017

Geschlecht

Das Geschlecht des Leiters des landwirtschaftlichen Betriebs:

M —

männlich

F —

weiblich

CGNR 018

Landwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb (außer Hausarbeit)

Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten (6) landwirtschaftlicher Arbeiten, die vom Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs verrichtet wurden

CGNR 019

Jahr der Einstufung als Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs

Das Jahr, in dem der Leiter des landwirtschaftlichen Betriebs seine Funktion übernahm

CGNR 020

Landwirtschaftliche Ausbildung des Betriebsleiters

Höchstes landwirtschaftliches Ausbildungsniveau des Betriebsleiters:

PRACT —

ausschließlich praktische landwirtschaftliche Erfahrung, falls die Erfahrung des Betriebsleiters aufgrund praktischer Arbeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb gewonnen wurde

BASIC —

landwirtschaftliche Grundausbildung, falls der Betriebsleiter eine Ausbildung an einer landwirtschaftlichen Schule der unteren Stufe und/oder an einer auf bestimmte Fachrichtungen spezialisierten Ausbildungsstätte (einschließlich Gartenbau, Weinbau, Forstwirtschaft, Fischzucht, Tiermedizin, landwirtschaftliche Technologie und verwandte Fachrichtungen) abgeschlossen hat; hierzu zählt auch eine abgeschlossene landwirtschaftliche Lehre

FULL —

umfassende landwirtschaftliche Ausbildung, falls der Betriebsleiter eine vollzeitliche Ausbildung mit einer Zeitdauer von mindestens zwei Jahren nach Ende der Pflichtschulzeit an einer landwirtschaftlichen Schule, Hochschule oder Universität in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Forstwirtschaft, Fischzucht, Tiermedizin, landwirtschaftliche Technologie und verwandten Fachrichtungen abgeschlossen hat

CGNR 021

Berufliche Ausbildung des Betriebsleiters in den vergangenen 12 Monaten

Falls der Betriebsleiter eine berufliche Aus– bzw. Weiterbildung absolvierte — unter beruflicher Bildung werden Ausbildungsmaßnahmen oder –aktivitäten verstanden, die bei einem Ausbilder oder einer Ausbildungseinrichtung absolviert werden und die hauptsächlich auf den Erwerb neuer Fähigkeiten im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder direkt mit dem Betrieb in Verbindung stehenden Tätigkeiten bzw. die Entwicklung und Verbesserung bereits vorhandener Fähigkeiten abzielen

Besitzform der landwirtschaftlich genutzten Fläche (bezogen auf den Inhaber)

Die Besitzform ist abhängig von der Situation am Stichtag des Erhebungsjahres.

CGNR 022

Bewirtschaftung auf eigenen Flächen

Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen des landwirtschaftlichen Betriebs, die Eigentum des Betriebsinhabers sind oder von ihm in Nutznießung, Erbpacht oder in gleichwertigen Besitzformen bewirtschaftet werden

CGNR 023

Bewirtschaftung auf gepachteten Flächen

Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen, die vom landwirtschaftlichen Betrieb gegen ein im Voraus fest vereinbartes Entgelt (in Geld, Naturalien oder sonstigen Leistungen) gepachtet sind und über die ein (mündlicher oder schriftlicher) Pachtvertrag besteht. Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird jeweils nur einem Betrieb zugeordnet. Wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche während des Referenzjahres an mehr als einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet, so wird sie in der Regel dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnet, der sie am Erhebungsstichtag gepachtet oder der sie im Referenzjahr am längsten genutzt hat.

CGNR 024

Teilpacht oder sonstige Besitzformen

Hektar landwirtschaftlich genutzter Flächen, die

a)

im Zusammenwirken zwischen dem Verpächter und dem Teilpächter auf der Grundlage eines schriftlichen oder mündlichen Teilpachtvertrags bewirtschaftet werden. Die Produktion (im wirtschaftlichen oder physischen Sinne) wird nach einem vereinbarten Anteilsatz zwischen ihnen aufgeteilt;

b)

im Rahmen anderer Besitzformen genutzt werden, die unter den vorstehenden Positionen nicht aufgeführt werden

CGNR 025

Gemeinschaftsland

Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche, die von dem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt wird, ihm jedoch nicht unmittelbar gehört, d. h. Fläche, an der gemeinsame Rechte bestehen (Allmende)

CGNR 026

Ökologischer Landbau

Die Erzeugung des landwirtschaftlichen Betriebs fällt unter landwirtschaftliche Verfahren, die bestimmten Standards und Vorschriften gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (7) oder der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlament und des Rates (8) oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau entsprechen.

CGNR 027

Gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, auf der Methoden des ökologischen Landbaus nach nationalen Vorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union angewandt und zertifiziert werden

Hektar des Teils der landwirtschaftlich genutzten Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, der in vollem Umfang nach den Grundregeln der ökologischen/biologischen Produktion für Agrarbetriebe gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für die Zertifizierung der ökologischen/biologischen Produktion bewirtschaftet wird

CGNR 028

Gesamte landwirtschaftlich genutzte Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, der sich in der Umstellung auf Methoden des ökologischen Landbaus befindet, die nach nationalen Vorschriften oder Vorschriften der Europäischen Union zertifiziert werden sollen

Hektar des Teils der landwirtschaftlich genutzten Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs, auf dem während der Umstellung von nichtökologischem auf ökologischen Landbau innerhalb eines bestimmten Zeitraums („Umstellungsphase“) Methoden des ökologischen Landbaus angewandt werden, und zwar gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für die Zertifizierung der ökologischen/biologischen Produktion

CGNR 029

Teilnahme an anderen Umweltzertifizierungssystemen

Der landwirtschaftliche Betrieb nimmt an nationalen oder regionalen Umweltzertifizierungssystemen teil, wie sie in Artikel 43 Absatz 2 und Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder in deren Anhang IX (derzeitige Zertifizierungssysteme, die der Ökologisierungszahlung der GAP gleichwertig sind) oder gegebenenfalls in neueren Rechtsvorschriften genannt sind, und der Antrag auf Beihilfe wurde genehmigt


II.   FLÄCHENVARIABLEN

Die Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Betriebs umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche (Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen sowie Haus– und Nutzgärten) und sonstige landwirtschaftliche Fläche (nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen, Forstflächen und sonstige anderweitig nicht genannte Flächen).

Die für jede Position zu erfassende Fläche ist die Hauptfläche und bezieht sich auf die physisch vorhandene Fläche der Parzelle(n) unabhängig davon, ob es während der Vegetationsperiode nur eine einzige Kultur oder mehrere Kulturen gab. Bei einjährigen Kulturen entspricht die Hauptfläche der Aussaatfläche; bei Dauerkulturen ist die Hauptfläche die gesamte bepflanzte Fläche; bei aufeinanderfolgenden Kulturen entspricht die Hauptfläche der Fläche mit der Hauptkultur auf der Parzelle während des Jahres; bei gleichzeitig angebauten Kulturen entspricht sie der Fläche, auf der sie gleichzeitig angebaut werden. Auf diese Art und Weise wird die Fläche nur einmal aufgeführt.

Bei der Hauptkultur handelt es sich um die Kultur mit dem größten wirtschaftlichen Wert. Ist es nicht möglich, die Hauptkultur auf der Grundlage des Produktionswerts zu ermitteln, ist die Hauptkultur diejenige, für die die Fläche von allen während des Referenzjahres geernteten Kulturen am längsten genutzt wird.

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche ist die Gesamtheit der Flächen an Ackerland, Dauergrünland, Dauerkulturen und Haus– und Nutzgärten, die der landwirtschaftliche Betrieb unabhängig von den Besitzverhältnissen nutzt.

Unter Fruchtfolge versteht man die zeitliche Abfolge des Anbaus unterschiedlicher Kulturpflanzen, bei der auf einem gegebenen Feld Kulturen in einer geplanten Struktur oder Abfolge im Wechsel angebaut werden, sodass auf ein und demselben Feld niemals ohne Unterbrechung Kulturpflanzen derselben Art angebaut werden. Im Rahmen der Fruchtfolge wechseln die Kulturen normalerweise jährlich, eine Fruchtfolge mit mehrjährigen Kulturen ist jedoch auch möglich.

Feldanbau und Flächen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung sind gesondert zu erfassen.

Für Flächenvariablen bezieht sich die Flächennutzung auf das Referenzjahr.

CLND 001

Landwirtschaftlich genutzte Fläche

Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche

CLND 002

Ackerland

Hektar von Land, das regelmäßig bearbeitet (gepflügt oder bestellt) wird und im Allgemeinen einer Fruchtfolge unterliegt

CLND 003

Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung)

Hektar mit sämtlichen Getreidearten, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung

CLND 004

Weichweizen und Spelz

Hektar mit Triticum aestivum L. emend. Fiori et Paol., Triticum spelta L. und Triticum monococcum L.

CLND 005

Hartweizen

Hektar mit Triticum durum Desf.

CLND 006

Roggen und Wintermenggetreide

Hektar mit zu unterschiedlichen Zeiten ausgesätem Roggen (Secale cereale L.), Gemenge von Roggen und anderen Getreidearten und anderen Gemengen von vor oder im Winter ausgesäten Getreidearten (Wintermenggetreide)

CLND 007

Gerste

Hektar mit Gerste (Hordeum vulgare L.)

CLND 008

Hafer und Sommermenggetreide

Hektar mit Hafer (Avena sativa L.) und anderen im Frühjahr ausgesäten Getreidearten, die als Gemenge angebaut und als Trockenkörner geerntet werden, einschließlich Saatgut

CLND 009

Körnermais und Corn–Cob–Mix

Hektar mit Mais (Zea mays L.), der zur Körnergewinnung geerntet wird, als Saatgut oder Corn–Cob–Mix

CLND 010

Triticale

Hektar mit Triticale (x Triticosecale Wittmack)

CLND 011

Sorghum

Hektar mit Sorghum (Sorghum bicolor (L.) Conrad Moench oder Sorghum x sudanense (Piper) Stapf.)

CLND 012

Sonstiges anderweitig nicht klassifiziertes Getreide (Buchweizen, Rispenhirse, Kanariensaat usw.)

Hektar mit Getreide, trocken zur Körnergewinnung geerntet, das unter den vorherigen Positionen nicht erfasst wurde, wie Rispenhirse (Panicum miliaceum L.), Buchweizen (Fagopyrum esculentum Mill.), Kanariensaat (Phalaris canariensis L.) und sonstige anderweitig nicht genannte Getreide (a. n. g.)

CLND 013

Reis

Hektar mit Reis (Oryza sativa L.)

CLND 014

Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)

Hektar mit getrockneten Hülsenfrüchten und Eiweißpflanzen, trocken zur Körnergewinnung geerntet, unabhängig von der Verwendung

CLND 015

Futtererbsen, Ackerbohnen und Süßlupinen

Hektar mit allen Sorten von Futtererbsen (Pisum sativum L. convar. sativum oder Pisum sativum L. convar. arvense L. oder convar. speciosum) trocken geerntet, plus Hektar mit allen Sorten von Puff– oder Ackerbohnen (Vicia faba L. (partim)), trocken geerntet, plus Hektar mit allen Süßlupinen (Lupinus sp.), trocken zur Körnergewinnung geerntet, einschließlich Saatgut, unabhängig von der Verwendung

CLND 016

Hackfrüchte

Hektar mit wegen ihrer Wurzeln, Knollen oder ihrem veränderten Stiel angebauten Feldfrüchten. Ausgenommen ist Wurzel– und Knollengemüse, wie Karotten, Rote Rüben oder Kohlrüben.

CLND 017

Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel)

Hektar mit Kartoffeln/Erdäpfeln (Solanum tuberosum L.)

CLND 018

Zuckerrüben (ohne Saatgut)

Hektar mit Zuckerrüben (Beta vulgaris L.) für die Zuckerindustrie und zur Alkoholerzeugung

CLND 019

Sonstige Hackfrüchte a. n. g.

Hektar mit Futterrüben (Beta vulgaris L.) und Pflanzen der Familie Brassicae, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel geerntet werden, unabhängig davon, ob Wurzel oder Stiel verfüttert werden sollen, sowie sonstige hauptsächlich wegen ihrer Wurzeln als Futtermittel angebaute Pflanzen, anderweitig nicht genannt

CLND 020

Handelsgewächse

Hektar mit Handelsgewächsen, die normalerweise nicht zum Direktverbrauch verkauft werden, da sie vor der letzten Verwendung industriell verarbeitet werden müssen

CLND 021

Ölsaaten

Hektar mit Raps (Brassica napus L.) und Rübsen (Brassica rapa L. var. oleifera (Lam.)), Sonnenblumenkernen (Helianthus annuus L.), Soja (Glycine max (L.) Merril), Lein (Linum usitatissimum L.), Senf (Sinapis alba L.), Mohn (Papaver somniferum L.), Färberdisteln (Carthamus tinctorius L.), Sesamsamen (Sesamum indicum L.), Erdmandeln (Cyperus esculentus L.), Erdnüssen (Arachis hypogea L.), Ölkürbissen (Cucurbita pepo var. styriaca) und Hanf (Cannabis sativa L.), die zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet werden, ausgenommen Baumwollsamen (Gossypium spp.)

CLND 022

Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

Hektar mit Raps (Brassica napus L.) und Rübsen (Brassica rapa L. var. oleifera (Lam.)), die zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet werden

CLND 023

Sonnenblumenkerne

Hektar mit Sonnenblumen (Helianthus annuus L.), als Trockenkörner geerntet

CLND 024

Soja

Hektar mit Soja (Glycine max L. Merril), die zur Ölerzeugung und zur Verwendung als Eiweiß als Trockenkörner geerntet werden

CLND 025

Ölleinsamen

Hektar mit Ölleinsamensorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Ölerzeugung angebaut und als Trockenkörner geerntet

CLND 026

Sonstige Ölfrüchte zur Körnergewinnung a. n. g.

Hektar mit sonstigen hauptsächlich wegen ihres Ölgehalts angebauten und als Trockenkörner geernteten Kulturen, anderweitig nicht genannt (ausgenommen Baumwollsamen)

CLND 027

Faserpflanzen

Hektar mit Faserpflanzen (Linum usitatissimum L.), Hanf (Cannabis sativa L.), Baumwolle (Gossypium spp.), Jute (Corchorus capsularis L.), Abaca oder Manilahanf (Musa textilis Née), Kenaf (Hibiscus cannabinus L.) und Sisal (Agave sisalana Perrine)

CLND 028

Flachs

Hektar mit Flachssorten (Linum usitatissimum L.), hauptsächlich zur Faserherstellung angebaut

CLND 029

Hanf

Hektar mit Hanf (Cannabis sativa L.) für die Erzeugung von Stroh

CLND 030

Baumwolle

Hektar mit Baumwolle (Gossypium spp.), wegen der Faser und/oder wegen der Ölsaaten geerntet

CLND 031

Sonstige Faserpflanzen a. n. g.

Hektar mit sonstigen hauptsächlich wegen ihres Fasergehalts angebauten Pflanzen, anderweitig nicht genannt, wie Jute (Corchorus capsularis L.), Abaca oder Manilahanf (Musa textilis Née), Sisal (Agave sisalana Perrine) und Kenaf (Hibiscus cannabinus L.)

CLND 032

Tabak

Hektar mit Tabak (Nicotiana tabacum L.), angebaut wegen der Blätter

CLND 033

Hopfen

Hektar mit Hopfen (Humulus lupulus L.), angebaut wegen der Fruchtstände (Dolden)

CLND 034

Heil–, Duft– und Gewürzpflanzen

Hektar mit Heil–, Duft– und Gewürzpflanzen, angebaut für pharmazeutische Zwecke, zur Parfümherstellung oder zur menschlichen Ernährung

CLND 035

Energiepflanzen a. n. g.

Hektar mit Energiepflanzen, die ausschließlich zur Erzeugung von erneuerbarer Energie verwendet, anderweitig nicht genannt und auf Ackerland angebaut werden

CLND 036

Sonstige Handelsgewächse a. n. g.

Hektar mit sonstigen Handelsgewächsen, anderweitig nicht genannt

CLND 037

Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

Hektar mit sämtlichen grün geernteten Kulturen auf dem Ackerland, die hauptsächlich zur Verwendung als Futtermittel oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie bestimmt sind, nämlich Getreide, Gräser, Leguminosen oder Handelsgewächse und sonstige Kulturen auf dem Ackerland, die grün geerntet und/oder verwendet werden

CLND 038

Ackerwiesen und -weiden

Hektar mit in einer normalen Fruchtfolge stehenden Futtergräsern zur Beweidung, Heu– oder Silageherstellung, die den Boden mindestens ein Jahr und normalerweise weniger als fünf Jahre beanspruchen und als Gras oder Grasgemisch ausgesät werden

CLND 039

Leguminosen zur Ganzpflanzenernte

Hektar mit hauptsächlich für Futterzwecke oder zur Energieerzeugung angebauten und als ganze Pflanze grün geernteten Leguminosen

Gemenge aus einem überwiegenden Anteil (in der Regel > 80 %) von Leguminosen und Gräsern, die grün oder getrocknet als Heu geerntet werden, sind eingeschlossen.

CLND 040

Grünmais/Silomais

Hektar mit sämtlichen Formen von Mais (Zea mays L.), der hauptsächlich zur Silage angebaut (ganzer Kolben, Teile der Pflanze oder ganze Pflanze) und nicht zur Körnergewinnung geerntet wird

CLND 041

Sonstiges Getreide zur Ganzpflanzenernte (ohne Grünmais/Silomais)

Hektar mit sämtlichen Getreidesorten (ausgenommen Mais), für Futterzwecke oder zur Erzeugung erneuerbarer Energie (Erzeugung von Biomasse) angebaut und als ganze Pflanze grün geerntet

CLND 042

Sonstige Pflanzen zur Grünernte a. n. g.

Hektar mit sonstigen ein– und mehrjährigen (weniger als fünf Jahre) hauptsächlich für Futterzwecke angebauten und grün geernteten Pflanzen. Auch Reste von anderweitig nicht genannten Gewächsen bei Vernichtung der Haupternte und Verwertung der Reststoffe (als Futtermittel oder erneuerbare Energie)

CLND 043

Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren

Hektar mit Kohl, Blatt– und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel– und Knollengemüse, frischen Hülsenfrüchten, anderem Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken) und Erdbeeren, die auf Ackerflächen im Freiland in der Fruchtfolge mit anderen landwirtschaftlichen oder Gartenbaukulturen angebaut werden

CLND 044

Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit Gartenbaukulturen

Hektar mit Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren auf Ackerflächen, die in der Fruchtfolge mit anderen Gartenbaukulturen stehen

CLND 045

Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen

Hektar mit Frischgemüse, Melonen und Erdbeeren auf Ackerflächen, die in der Fruchtfolge mit anderen landwirtschaftlichen Kulturen stehen

CLND 046

Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen)

Hektar mit Blumen und Zierpflanzen für den Verkauf als Schnittblumen (z. B. Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Chrysanthemen, Schnittgrün und andere Schnittware), als Topf–, Beet– und Balkonpflanzen (z. B. Rhododendron, Azaleen, Chrysanthemen, Begonien, Geranien, Impatiens, sonstige Topf–, Beet– und Balkonpflanzen) sowie als Zwiebel– oder Knollenblumen und sonstige Zierpflanzen (Tulpen, Hyazinthen, Orchideen, Narzissen und sonstige)

CLND 047

Saat– und Pflanzgut

Hektar zur Erzeugung von Saatgut für Hackfrüchte (ausgenommen Kartoffeln/Erdäpfel und sonstige Gewächse, bei denen die Wurzeln auch als Saatgut verwendet werden), Futterpflanzen, Gräser, Handelsgewächse (ausgenommen Ölsaaten) sowie Saat– und Pflanzgut für Gemüse und Blumen

CLND 048

Sonstige Kulturen auf dem Ackerland a. n. g.

Hektar mit Kulturen auf dem Ackerland, anderweitig nicht genannt

CLND 049

Brachflächen

Hektar von sämtlichen Ackerflächen, die entweder der Fruchtfolge unterliegen oder in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) (9) erhalten werden, bewirtschaftet oder nicht, auf denen jedoch für die Dauer eines Erntejahres keine Ernte erzeugt wird. Das wesentliche Merkmal von Schwarzbrache (einschließlich Grünbrache) ist, dass der Boden zur Regeneration normalerweise für eine gesamte Vegetationsperiode ruht. Schwarzbrache kann in folgenden Formen vorkommen:

i)

Flächen ohne jegliche Vegetation oder

ii)

Flächen mit zufälliger Vegetation, die als Futter oder zum Unterpflügen verwendet werden kann, oder

iii)

eingesäte Flächen, die ausschließlich Gründüngungszwecken dienen (Grünbrache)

CLND 050

Dauergrünland

Hektar von Flächen, die fortdauernd (mehrere aufeinanderfolgende Jahre, normalerweise mindestens fünf Jahre oder länger) dem Anbau von Grünfutterpflanzen, Futterpflanzen oder Energiepflanzen dienen, sei es durch künstliche Anlage (Einsaat) oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat), und die außerhalb der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs stehen

Das Grünland kann beweidet, zwecks Heu– oder Silageherstellung abgemäht oder zur Erzeugung von erneuerbarer Energie genutzt werden.

CLND 051

Dauerwiesen und –weiden (ohne ertragsarmes Dauergrünland)

Hektar mit Dauerwiesen und –weiden auf Böden guter oder mittlerer Qualität, die normalerweise intensiv beweidet werden können

CLND 052

Ertragsarmes Dauergrünland

Hektar mit ertragsarmem Dauergrünland, in der Regel auf Böden geringer Qualität, beispielsweise in Hanglagen und Höhenlagen, normalerweise nicht durch Düngung, Pflege, Einsaat oder Trockenlegung verbessert. Diese Flächen können normalerweise nur extensiv beweidet werden und werden in der Regel nicht oder nur extensiv gemäht, da sie sich nicht für eine hohe Tierbesatzdichte eignen.

CLND 053

Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt wird und beihilfefähig ist

Hektar mit Dauergrünland, das nicht mehr zu Produktionszwecken genutzt und im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften in einem Zustand erhalten wird, der die Beweidung oder den Anbau ohne über die in der Landwirtschaft üblichen Methoden und Maschinen hinausgehende Vorbereitungsmaßnahmen ermöglicht, und das ferner beihilfefähig ist

CLND 054

Dauerkulturen, einschließlich junger und vorübergehend aufgegebener Anlagen (ohne Flächen, die zum Eigenverbrauch bewirtschaftet werden)

Hektar mit allen Obstbäumen, allen Zitrusbäumen, allen Nussbäumen, allen Beerenobstanlagen, allen Rebanlagen, allen Olivenbäumen und allen sonstigen Dauerkulturen, die für die menschliche Ernährung (z. B. Tee, Kaffee, Johannisbrot) und für andere Zwecke (z. B. Baumschulen, Weihnachtsbäume oder Pflanzen für Korb– oder Flechtwaren wie Rattan oder Bambus) verwendet werden

CLND 055

Baum– und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

Hektar mit Obstanlagen mit Kernobst, Steinobst, Strauchbeerenobst, Nüssen und Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen

CLND 056

Kernobst

Hektar mit Obstanlagen mit Kernobst wie Äpfeln (Malus spp.), Birnen (Pyrus spp.), Quitten (Cydonia oblonga Mill.) oder Mispeln (Mespilus germanica, L.)

CLND 057

Steinobst

Hektar mit Obstanlagen mit Steinobst, wie Pfirsichen und Nektarinen (Prunus persica (L.) Batch), Aprikosen/Marillen (Prunus armeniaca L. und andere), Süß– und Sauerkirschen (Prunus avium L., P. cerasus), Pflaumen (Prunus domestica L. und andere) sowie anderem Steinobst anderweitig nicht genannt, wie Schlehdorn (Prunus spinosa L.) oder Japanische Wollmispeln (Eriobotrya japonica (Thunb.) Lindl.)

CLND 058

Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen

Hektar mit allen Obstarten der subtropischen und tropischen Klimazonen, wie Kiwis (Actinidia chinensis Planch.), Avocados (Persea americana Mill.) oder Bananen (Musa spp.)

CLND 059

Beerenobst (ohne Erdbeeren)

Hektar mit allen angebauten Strauchbeeren, wie schwarzen Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes nigrum L.), roten Johannisbeeren/Ribiseln (Ribes rubrum L.), Himbeeren (Rubus idaeus L.) oder Heidelbeeren (Vaccinium corymbosum L.)

CLND 060

Nüsse

Hektar mit allen Nussbäumen: Walnüsse, Haselnüsse, Mandeln, Esskastanien und andere Nüsse

CLND 061

Zitrusfrüchte

Hektar mit Zitrusfrüchten (Citrus spp.): Orangen, kleine Zitrusfrüchte, Zitronen, Limetten, Pampelmusen und Grapefruits sowie andere Zitrusfrüchte

CLND 062

Trauben

Hektar mit Rebanlagen (Vitis vinifera L.)

CLND 063

Keltertrauben

Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Saft, Most und/oder Wein angebaut werden

CLND 064

Keltertrauben für Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g. U.)

Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung angebaut werden, die den Vorschriften i) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission (10) oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen

CLND 065

Keltertrauben für Weine mit geschützter geografischer Angabe (g. g. A.)

Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Weinen mit geschützter geografischer Angabe angebaut werden, die den Vorschriften i) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Bestimmungen entsprechen

CLND 066

Keltertrauben für andere Weine a. n. g. (ohne g. U./g. g. A)

Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von anderen Weinen als Weinen mit g. U. und Weinen mit g. g. A. angebaut werden

CLND 067

Tafeltrauben

Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von frischen Trauben angebaut werden

CLND 068

Trauben für Rosinen

Hektar mit Rebanlagen mit Traubensorten, die normalerweise für die Erzeugung von Rosinen angebaut werden

CLND 069

Oliven

Hektar mit Olivenbäumen (Olea europea L.), die normalerweise für die Erzeugung von Oliven angebaut werden

CLND 070

Baumschulen

Hektar mit Baumschulen mit jungen verholzenden Pflanzen (Holzpflanzen) im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind

CLND 071

Sonstige Dauerkulturen, einschließlich sonstiger Dauerkulturen zur menschlichen Ernährung

Hektar mit Dauerkulturen für die menschliche Ernährung, anderweitig nicht genannt und als Weihnachtsbäume auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche angepflanzte Bäume

CLND 072

Weihnachtsbäume

Hektar mit auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche zu gewerblichen Zwecken angepflanzten Weihnachtsbäumen außerhalb des Waldes. Weihnachtsbaumkulturen, die nicht mehr erhalten werden und zu Forstflächen gehören, sind ausgenommen.

CLND 073

Haus– und Nutzgärten

Hektar von Flächen, auf denen normalerweise unter anderem Gemüse, Hackfrüchte und Dauerkulturen angebaut werden, die zum Eigenverbrauch durch den Betriebsinhaber und seinen Haushalt bestimmt sind und die in der Regel von der übrigen landwirtschaftlich genutzten Fläche getrennt und als Haus– und Nutzgärten erkennbar sind

CLND 074

Sonstige landwirtschaftliche Fläche

Hektar von nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen (landwirtschaftliche Flächen, die aus wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen Gründen nicht mehr bewirtschaftet werden und außerhalb der Fruchtfolge liegen), Forstflächen sowie Flächen mit Gebäuden, Höfen, Wegen, Gewässern, Steinbrüchen, Unland, Felsen usw.

CLND 075

Nicht genutzte landwirtschaftliche Flächen

Hektar von Flächen, die früher zu einem landwirtschaftlichen Zweck genutzt wurden und im Referenzjahr der Erhebung nicht mehr bewirtschaftet werden und außerhalb der Fruchtfolge liegen, d. h. Flächen, die nicht zur landwirtschaftlichen Nutzung bestimmt sind

Diese Flächen könnten durch Einsatz von im Betrieb normalerweise vorhandenen Mitteln wieder genutzt werden.

CLND 076

Waldfläche

Hektar von Flächen, die mit forstlichen Bäumen oder Sträuchern bestanden sind, einschließlich Anlagen von Pappeln und ähnlichen Bäumen innerhalb oder außerhalb des Waldes und forstlichen Pflanzgärten innerhalb des Waldes für den Eigenbedarf des landwirtschaftlichen Betriebs, sowie forstwirtschaftliche Einrichtungen (Wegenetze, Holzlagerstätten usw.)

CLND 077

Kurzumtriebsplantagen

Hektar mit bewirtschafteten Waldflächen, auf denen Holzpflanzen angebaut werden, deren Umtriebszeit 20 Jahre oder weniger beträgt

Als Umtriebszeit gilt die Zeit zwischen der ersten Aussaat/Anpflanzung der Bäume und der Ernte des Endprodukts, wobei laufende Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Durchforstung nicht zur Ernte zählen.

CLND 078

Sonstige Flächen (Gebäude– und Hofflächen, Wege, Teiche und sonstige unbewirtschaftete Flächen)

Hektar von nicht genutzten landwirtschaftlichen Flächen, die Teil der Gesamtfläche des landwirtschaftlichen Betriebs sind, die jedoch weder eine bewirtschaftete Fläche, noch eine unbewirtschaftete Fläche, noch eine Forstfläche darstellen, wie Flächen mit Gebäuden (ausgenommen für die Pilzzucht genutzte Gebäude), Hofflächen, Wege, Gewässer, Steinbrüche, Unland oder Felsen

 

 

Besondere landwirtschaftliche Betriebsflächen

CLND 079

Zuchtpilze (Speisepilze)

Hektar mit Zuchtpilzen (Speisepilzen), die sowohl in eigens für diesen Zweck erbauten oder eingerichteten Gebäuden als auch in Kellern, Grotten und Gewölben gezogen werden

CLND 080

Landwirtschaftlich genutzte Fläche unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

Hektar mit Kulturen, die für die ganze oder den überwiegenden Teil der Anbauzeit unter festen oder beweglichen Gewächshäusern oder anderen hohen Schutzeinrichtungen (Glas, fester oder flexibler Kunststoff) angebaut werden. Diese Flächen dürfen nicht in die genannten Variablen aufgenommen werden (die sich nur auf Freilandflächen beziehen).

CLND 081

Gemüse, einschließlich Melonen, und Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

Hektar mit Kohl, Blatt– und Stängelgemüse, Fruchtgemüse, Wurzel– und Knollengemüse, frischen Hülsenfrüchten, anderem Gemüse, frisch geerntet (nicht trocken) und Erdbeeren, die unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden

CLND 082

Blumen und Zierpflanzen (ohne Baumschulen) unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

Hektar mit Blumen und Zierpflanzen für den Verkauf als Schnittblumen (z. B. Rosen, Nelken, Orchideen, Gladiolen, Chrysanthemen, Schnittgrün und andere Schnittware), als Topf–, Beet–, und Balkonpflanzen (z. B. Rhododendron, Azaleen, Chrysanthemen, Begonien, Geranien, Impatiens, sonstige Topf–, Beet–, und Balkonpflanzen) sowie als Zwiebel– oder Knollenblumen und sonstige Zierpflanzen (Tulpen, Hyazinthen, Orchideen, Narzissen und sonstige), die unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden

CLND 083

Sonstige Ackerlandkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

Hektar mit sonstigen Ackerlandkulturen anderweitig nicht genannt, unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

CLND 084

Dauerkulturen unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

Hektar mit Dauerkulturen, die unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung angebaut werden

CLND 085

Sonstige landwirtschaftlich genutzte Fläche unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung a. n. g.

Hektar von landwirtschaftlich genutzter Fläche anderweitig nicht genannt, unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

Ökologischer Landbau

Der landwirtschaftliche Betrieb verfügt über Fläche, auf der nach bestimmten Standards und Vorschriften im Einklang mit i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau — auch während der Umstellungsphase — Methoden des ökologischen Landbaus angewandt werden.

Definition von Kulturen in Kernabschnitt II. FLÄCHENVARIABLEN

CLND 086

Für den ökologischen Landbau genutzte landwirtschaftliche Fläche (ohne Haus– und Nutzgärten)

CLND 087

Ackerland für den ökologischen Landbau im Freiland

CLND 088

Ökologischer Landbau — Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) im Freiland

CLND 089

Ökologischer Landbau — Weichweizen und Spelz im Freiland

CLND 090

Ökologischer Landbau — Hartweizen im Freiland

CLND 091

Ökologischer Landbau — Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten) im Freiland

CLND 092

Ökologischer Landbau — Hackfrüchte im Freiland

CLND 093

Ökologischer Landbau — Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel) im Freiland

CLND 094

Ökologischer Landbau — Zuckerrüben (ohne Saatgut) im Freiland

CLND 095

Ökologischer Landbau — Handelsgewächse im Freiland

CLND 096

Ökologischer Landbau — Ölsaaten im Freiland

CLND 097

Ökologischer Landbau — Soja im Freiland

CLND 098

Ökologischer Landbau — Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland im Freiland

CLND 099

Ökologischer Landbau — Ackerwiesen und –weiden im Freiland

CLND 100

Ökologischer Landbau — Leguminosen zur Ganzpflanzenernte im Freiland

CLND 101

Ökologischer Landbau — Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren im Freiland

CLND 102

Ökologischer Landbau — Saat– und Pflanzgut im Freiland

CLND 103

Ökologischer Landbau — Dauergrünland im Freiland

CLND 104

Ökologischer Landbau — Dauerwiesen und –weiden ohne ertragsarmes Dauergrünland im Freiland

CLND 105

Ökologischer Landbau — ertragsarmes Dauergrünland im Freiland

CLND 106

Ökologischer Landbau — Dauerkulturen, einschließlich junger und vorübergehend aufgegebener Anlagen (ohne Flächen, die zum Eigenverbrauch bewirtschaftet werden) im Freiland

CLND 107

Ökologischer Landbau — Baum– und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren) im Freiland

CLND 108

Ökologischer Landbau — Zitrusfrüchte im Freiland

CLND 109

Ökologischer Landbau — Keltertrauben im Freiland

CLND 110

Ökologischer Landbau — Oliven im Freiland

CLND 111

Ökologischer Landbau — Gemüse, einschließlich Melonen, und Erdbeeren unter Glas oder hoher begehbarer Abdeckung

Bewässerung im Freiland

CLND 112

Bewässerbare Gesamtfläche

Hektar von landwirtschaftlich genutzter Gesamtfläche, die im Referenzjahr erforderlichenfalls mit den normalerweise im landwirtschaftlichen Betrieb verfügbaren technischen Einrichtungen und der normalerweise verfügbaren Wassermenge bewässert werden könnte


III.   VARIABLEN ZUM VIEHBESTAND

Die Tiere müssen nicht unbedingt Eigentum des Betriebsinhabers sein. Sie können sich innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs (auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen des Betriebs oder in den von ihm genutzten Stallungen) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs befinden (gemeinschaftliche Flächen, Herdenwanderung usw.).

Für Variablen zum Viehbestand legt jeder Mitgliedstaat einen gemeinsamen Stichtag innerhalb des Referenzjahres fest.

 

 

Rinder

Bezieht sich auf eigentliche Rinder (Bos taurus L.) und Wasserbüffel (Bubalus bubalis L.) einschließlich Kreuzungen wie Beefalo

CLVS 001

Rinder unter 1 Jahr alt

Anzahl Rinder, männlich und weiblich, unter 1 Jahr alt

CLVS 002

Rinder, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt

Anzahl Rinder, mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre alt

CLVS 003

Anzahl Rinder, männlich, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt

Anzahl Rinder, männlich, mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre alt

CLVS 004

Färsen, 1 Jahr bis unter 2 Jahre alt

Anzahl Rinder, weiblich, mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre alt

 

 

 

Rinder von 2 Jahren und älter

CLVS 005

Rinder, 2 Jahre und älter, männlich

Anzahl Rinder von 2 Jahren und älter, männlich

CLVS 006

Rinder, 2 Jahre und älter, weiblich

Anzahl Rinder von 2 Jahren und älter, weiblich

CLVS 007

Färsen, 2 Jahre und älter

Anzahl Rinder von 2 Jahren und älter, weiblich, die noch nicht gekalbt haben

CLVS 008

Kühe

Anzahl Rinder (normalerweise von 2 Jahren und älter), weiblich, die bereits gekalbt haben

CLVS 009

Milchkühe

Anzahl Rinder, weiblich, die bereits gekalbt haben (einschließlich Tiere unter 2 Jahren) und die aufgrund ihrer Rasse oder Veranlagung ausschließlich oder hauptsächlich zur Erzeugung von Milch gehalten werden, die zur menschlichen Ernährung oder zur Herstellung von Milcherzeugnissen bestimmt ist

CLVS 010

Sonstige Kühe

Anzahl Rinder, weiblich, die bereits gekalbt haben (einschließlich Tiere unter 2 Jahren) und die aufgrund ihrer Rasse oder Veranlagung ausschließlich oder hauptsächlich zur Kälbererzeugung gehalten werden und deren Milch nicht für die menschliche Ernährung oder zur Herstellung zu Milcherzeugnissen bestimmt ist

CLVS 011

Büffelkühe

Anzahl Büffelkühe (weiblich, der Art Bubalus bubalis, L.), die bereits gekalbt haben (einschließlich Büffelkühe unter 2 Jahren)

 

Schafe und Ziegen

CLVS 012

Schafe (jeden Alters)

Anzahl Haustiere der Art Ovis aries L.

CLVS 013

Weibliche Zuchttiere — Schafe

Anzahl Mutterschafe und gedeckte Lämmer, unabhängig von ihrer Eignung zur Milch– oder Fleischerzeugung

CLVS 014

Sonstige Schafe

Anzahl aller Schafe, die keine weiblichen Zuchttiere sind

CLVS 015

Ziegen (jeden Alters)

Anzahl Haustiere der Unterart Capra aegagrus hircus L.

CLVS 016

Weibliche Zuchttiere — Ziegen

Anzahl weibliche Ziegen, die bereits gezickelt haben, und gedeckte Ziegen

CLVS 017

Sonstige Ziegen

Anzahl aller Ziegen, die keine weiblichen Zuchttiere sind

 

 

Schweine

Bezieht sich auf Haustiere der Art Sus scrofa domesticus Erxleben

CLVS 018

Ferkel mit einem Lebendgewicht unter 20 kg

Anzahl Ferkel mit einem Lebendgewicht von weniger als 20 kg

CLVS 019

Zuchtsauen mit einem Lebendgewicht von 50 kg und mehr

Zahl zur Zucht bestimmter weiblicher Schweine von 50 kg und mehr, unabhängig davon, ob sie geferkelt haben oder nicht

CLVS 020

Sonstige Schweine

Anzahl Schweine, anderweitig nicht erfasst

 

 

Geflügel

Bezieht sich auf Haushühner und –küken (Gallus gallus L.), Truthühner (Meleagris spp.), Enten (Anas spp. und Cairina moschata L.), Gänse (Anser anser domesticus L.), Strauße (Struthio camelus L.) und sonstiges Geflügel anderweitig nicht genannt, wie Wachteln (Coturnix spp.), Fasane (Phasianus spp.), Perlhühner (Numida meleagris domestica L.) und Tauben (Columbinae spp.). Vögel, die zu Jagdzwecken in Gehegen gehalten werden und nicht der Fleisch–/Eiererzeugung dienen, fallen jedoch nicht darunter.

CLVS 021

Masthühner

Anzahl Haustiere der Art Gallus gallus L., die zur Fleischerzeugung gehalten werden

CLVS 022

Legehennen

Anzahl Haustiere der Art Gallus gallus L., die Legereife erreicht haben und zur Eiererzeugung gehalten werden

CLVS 023

Sonstiges Geflügel

Anzahl Geflügel, die nicht unter Masthühner oder Legehennen erfasst werden. Küken sind ausgenommen.

CLVS 024

Truthühner

Anzahl Haustiere der Gattung Meleagris

CLVS 025

Enten

Anzahl Haustiere der Gattung Anas und der Art Cairina moschata L.

CLVS 026

Gänse

Anzahl Haustiere der Art Anser anser domesticus L.

CLVS 027

Strauße

Anzahl Strauße (Struthio camelus L.)

CLVS 028

Sonstiges Geflügel a. n. g.

Anzahl Geflügel anderweitig nicht genannt

 

 

Kaninchen

Bezieht sich auf Haustiere der Gattung Oryctolagus

CLVS 029

Weibliche Zuchttiere — Kaninchen

Anzahl weiblicher Kaninchen (Oryctolagus spp.) zur Erzeugung von Schlachtkaninchen, die bereits geworfen haben

CLVS 030

Bienen

Zahl der belegten Stöcke von Bienen (Apis mellifera L.), die zur Erzeugung von Honig gehalten werden

CLVS 031

Hirsche

Vorhandensein von Tieren wie Rotwild (Cervus elaphus L.), Sikawild (Cervus nippon Temminck), Rentieren (Rangifer tarandus L.) oder Damwild (Dama dama L.) zur Erzeugung von Fleisch

CLVS 032

Pelztiere

Vorhandensein von Tieren wie Nerz (Neovison vison Schreber), Europäischer Iltis (Mustela putorius L.), Fuchs (Vulpes spp. und andere), Waschbär (Nyctereutes spp.) oder Chinchilla (Chinchilla spp.) zur Erzeugung von Pelzen

CLVS 033

Nutztiere a. n. g.

Vorhandensein von anderweitig in diesem Abschnitt nicht genannten Nutztieren

Ökologische Produktionsmethoden in der tierischen Erzeugung

Der landwirtschaftliche Betrieb hält Tiere nach landwirtschaftlichen Praktiken, die bestimmten Standards und Vorschriften gemäß i) der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder der Verordnung (EU) 2018/848 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften und ii) den entsprechenden nationalen Durchführungsvorschriften für den ökologischen Landbau — auch während der Umstellungsphase — entsprechen.

Definition von Tieren in Kernabschnitt III. VARIABLEN ZUM VIEHBESTAND

CLVS 034

Ökologischer Landbau — Bestand an Rindern

Ökologischer Landbau — Anzahl Rinder

CLVS 035

Ökologischer Landbau — Bestand an Milchkühen

Ökologischer Landbau — Anzahl Milchkühe

CLVS 036

Ökologischer Landbau — Bestand an sonstigen Kühen

Ökologischer Landbau — Anzahl sonstige Kühe

CLVS 037

Ökologischer Landbau — Bestand an Büffelkühen

Ökologischer Landbau — Vorhandensein von Büffelkühen

CLVS 038

Ökologischer Landbau — Bestand an Schafen (jeden Alters)

Ökologischer Landbau — Anzahl Schafe

CLVS 039

Ökologischer Landbau — Bestand an Ziegen (jeden Alters)

Ökologischer Landbau — Anzahl Ziegen

CLVS 040

Ökologischer Landbau — Bestand an Schweinen

Ökologischer Landbau — Anzahl Schweine

CLVS 041

Ökologischer Landbau — Bestand an Geflügel

Ökologischer Landbau — Anzahl Geflügel

CLVS 042

Ökologischer Landbau — Bestand an Masthühnern

Ökologischer Landbau — Anzahl Masthühner

CLVS 043

Ökologischer Landbau — Bestand an Legehennen

Ökologischer Landbau — Anzahl Legehennen


(1)  Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten (ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11).

(2)  NUTS: Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik.

(3)  Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).

(4)  Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487).

(5)  Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608).

(6)  Prozentklasse 2 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (> 0–< 25), (≥ 25–< 50), (≥ 50–< 75), (≥ 75–< 100), (100).

(7)  Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1).

(8)  Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 1).

(9)  Artikel 94 und Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549).

(10)  Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom 11.1.2019, S. 2).


ANHANG II

Liste der Variablen pro Modul

MODUL 1 —   ARBEITSKRÄFTE UND AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN

Variablen

Einheiten/Kategorien

Themenbereich: Verwaltung des landwirtschaftlichen Betriebes

 

 

Einzelthemen: Inhaber und Geschlechterverhältnis

 

MLFO 001

Geschlecht des Inhabers

Männlich/weiblich

MLFO 002

Geburtsjahr

Jahr

 

Einzelthema: Arbeitsleistung

 

MLFO 003

Landwirtschaftliche Arbeiten des Inhabers im landwirtschaftlichen Betrieb

JAE — Klasse 1 (1)

 

Einzelthema: Sicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb

 

MLFO 004

Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb

Ja/nein

Themenbereich: Familienarbeitskräfte

 

 

Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der mitarbeitenden Personen und Geschlechterverhältnis

 

MLFO 005

Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende männliche Familienangehörige

Zahl der Personen pro JAE–Klasse 2 (2)

MLFO 006

Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende weibliche Familienangehörige

Zahl der Personen pro JAE–Klasse 2 (2)

Themenbereich: Nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte

 

 

Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der Beschäftigten und Geschlechterverhältnis

 

 

 

Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte

 

MLFO 007

Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, männlich

Zahl der Personen pro JAE–Klasse 2 (2)

MLFO 008

Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, weiblich

Zahl der Personen pro JAE–Klasse 2 (2)

 

Einzelthema: Unregelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte

 

MLFO 009

Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte: männlich und weiblich

Volle Arbeitstage

 

Einzelthema: Arbeitsleistung durch Auftragnehmer

 

MLFO 010

Nicht direkt vom landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte und nicht in den vorherigen Kategorien enthaltene Personen

Volle Arbeitstage

Themenbereich: Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

 

 

Einzelthema: Arten von Tätigkeiten

 

MLFO 011

Bereitstellung von Gesundheits–, Sozial– oder Bildungsleistungen

Ja/nein

MLFO 012

Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten

Ja/nein

MLFO 013

Handwerk

Ja/nein

MLFO 014

Verarbeitung von Agrarerzeugnissen

Ja/nein

MLFO 015

Erzeugung von erneuerbarer Energie

Ja/nein

MLFO 016

Holzverarbeitung

Ja/nein

MLFO 017

Aquakultur

Ja/nein

 

 

Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des landwirtschaftlichen Betriebs):

 

MLFO 018

Landwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

Ja/nein

MLFO 019

Nichtlandwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

Ja/nein

MLFO 020

Forstwirtschaft

Ja/nein

MLFO 021

Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten a. n. g.

Ja/nein

 

Einzelthema: Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb

 

MLFO 022

Prozentualer Anteil sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten an der Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs

Prozentklassen (3)

 

Einzelthema: Arbeitsleistung

 

MLFO 023

Inhaber mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

M/S/N (4)

MLFO 024

Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

Zahl der Personen

MLFO 025

Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

Zahl der Personen

MLFO 026

Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

Zahl der Personen

MLFO 027

Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

Zahl der Personen

Themenbereich: Nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

 

 

Einzelthema: Arbeitsleistung

 

MLFO 028

Alleiniger Inhaber, der auch Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs mit alleinigem Inhaber ist, mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

M/S/N (4)

MLFO 029

Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

Zahl der Personen

MLFO 030

Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

Zahl der Personen

MODUL 2 —   LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

Variablen

Einheiten/Kategorien

Themenbereich: An Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung beteiligte Betriebe

 

MRDV 001

Beratungs–, Betriebsführungs– und Vertretungsdienste

Ja/nein

MRDV 002

Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Ja/nein

MRDV 003

Investitionen in materielle Vermögenswerte

Ja/nein

MRDV 004

Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen

Ja/nein

 

 

Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen

 

MRDV 005

Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte

Ja/nein

MRDV 006

Existenzgründungsbeihilfe für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe

Ja/nein

MRDV 007

Ergänzende nationale Direktzahlungen in Kroatien

Ja/nein

MRDV 008

Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

Ja/nein

 

 

Zahlungen für Agrarumwelt– und Klimamaßnahmen

 

MRDV 009

Agrarumwelt– und Klimamaßnahme

Ja/nein

MRDV 010

Waldumwelt– und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Ja/nein

MRDV 011

Ökologischer Landbau

Ja/nein

MRDV 012

Zahlungen in Verbindung mit Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie

Ja/nein

MRDV 013

Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

Ja/nein

MRDV 014

Tierschutz

Ja/nein

MRDV 015

Risikomanagement

Ja/nein

MODUL 3 —   BEWÄSSERUNG

Variablen

Einheiten/Kategorien

Themenbereich: Bewässerungspraktiken

 

 

Einzelthema: Möglichkeit der Bewässerung

 

MIRR 001

In den letzten 3 Jahren durchschnittlich im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche

Hektar

MIRR 002

Insgesamt im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche

Hektar

MIRR 003

Wassermenge

Kubikmeter

 

Einzelthema: Bewässerungsmethoden

 

MIRR 004

Oberflächenbewässerung

Hektar

MIRR 005

Sprinklerbewässerung

Hektar

MIRR 006

Tröpfchenbewässerung

Hektar

 

Einzelthema: Wasserquellen

 

MIRR 007

Grundwasser im Betrieb

Ja/nein

MIRR 008

Oberflächenwasser im Betrieb und außerhalb des Betriebs

Ja/nein

MIRR 009

Wasser außerhalb des Betriebs aus Wasserversorgungsnetzen

Ja/nein

MIRR 010

 

Behandeltes Abwasser

Ja/nein

MIRR 011

Sonstige Quellen

Ja/nein

MIRR 012

 

Zahlungsbedingungen für Bewässerungswasser

Code

 

Einzelthema: Technische Parameter der Bewässerungsvorrichtungen

 

MIRR 013

 

Reservoirs

Ja/nein

MIRR 014

 

Status der Instandhaltung des Bewässerungssystems

Code

MIRR 015

 

Pumpstation

Ja/nein

MIRR 016

Wassermesssystem

Code

MIRR 017

Bewässerungsregler

Code

MIRR 018

Fertigationssystem

Ja/nein

Themenbereich: Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bewässerte Kulturen

 

 

Einzelthema: Getreide zur Körnergewinnung

 

MIRR 019

Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ohne Körnermais, Corn–Cob–Mix und Reis

Hektar

MIRR 020

Körnermais und Corn–Cob–Mix

Hektar

 

Einzelthema: Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung

 

MIRR 021

Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)

Hektar

 

Einzelthema: Hackfrüchte

 

MIRR 022

Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel)

Hektar

MIRR 023

Zuckerrüben (ohne Saatgut)

Hektar

 

Einzelthema: Handelsgewächse

 

MIRR 024

Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

Hektar

MIRR 025

Sonnenblumenkerne

Hektar

MIRR 026

Faserpflanzen

Hektar

 

Einzelthema: Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

 

MIRR 027

 

Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

Hektar

 

Einzelthema: Sonstige Kulturen auf dem Ackerland

 

MIRR 028

Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen

Hektar

MIRR 029

Sonstige bewässerte Kulturen auf Ackerflächen im Freiland

Hektar

 

Einzelthema: Dauergrünland

 

MIRR 030

Dauergrünland

Hektar

 

Einzelthema: Dauerkulturen

 

MIRR 031

Baum– und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

Hektar

MIRR 032

Zitrusfrüchte

Hektar

MIRR 033

 

Oliven

Hektar

MIRR 034

 

Rebanlagen

Hektar

MODUL 4 —   BODENBEWIRTSCHAFTUNGSPRAKTIKEN

Variablen

Einheiten/Kategorien

Themenbereich: Bodenbewirtschaftungspraktiken auf dem Freiland

 

MSMP 001

 

Trockenlegung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb

Hektar

 

Einzelthema: Bodenbearbeitungsverfahren

 

MSMP 002

Herkömmliche Bodenbearbeitung

Hektar

MSMP 003

Konservierende Bodenbearbeitung

Hektar

MSMP 004

Nullbodenbearbeitung

Hektar

 

Einzelthema: Ackerland mit Bodenbedeckung

 

MSMP 005

Bodenbedeckung: normale Winterkultur

Hektar

MSMP 006

Bodenbedeckung: Zwischenfrüchte, Zwischenkulturen oder bodenbedeckende Kulturen auf Ackerland

Hektar

MSMP 007

Bodenbedeckung: Pflanzenrückstände und/oder Mulch

Hektar

MSMP 008

Bodenbedeckung: vegetationsloser Boden nach der Hauptkultur

Hektar

 

Einzelthema: Fruchtfolge auf Ackerland

 

MSMP 009

Anteil des Ackerlandes mit Fruchtfolge

Prozent

 

Einzelthema: Ökologische Vorrangflächen

 

MSMP 010

Terrassen

Hektar

MSMP 011

Feldränder oder Pufferstreifen

Hektar

MSMP 012

Lineare Elemente: Hecken und Baumreihen

Hektar

MSMP 013

Lineare Elemente: Steinmauern

Hektar

MSMP 014

Agroforstwirtschaft

Hektar

MODUL 5 —   MASCHINEN UND EINRICHTUNGEN

Variablen

Einheiten/Kategorien

Themenbereich: Maschinen

 

 

Einzelthema: Interneteinrichtungen

 

MMEQ 001

Zugang zum Internet

Ja/nein

MMEQ 002

Nutzung von Management–Informationssystemen

Ja/nein

 

Einzelthema: Grundausstattung mit Maschinen

 

 

 

Eigene Maschinen

 

MMEQ 003

Anzahl der Zugmaschinen <= 40 kW im Eigentum des Betriebs

Anzahl

MMEQ 004

Anzahl der Zugmaschinen > 40 kW und <= 60 kW im Eigentum des Betriebs

Anzahl

MMEQ 005

Anzahl der Zugmaschinen > 60 kW und <= 100 kW im Eigentum des Betriebs

Anzahl

MMEQ 006

Anzahl der Zugmaschinen > 100 kW im Eigentum des Betriebs

Anzahl

MMEQ 007

Maschinen zur Bodenbearbeitung

Ja/nein

MMEQ 008

Sämaschinen und Pflanzmaschinen

Ja/nein

MMEQ 009

Streuer, Pulverstreuer oder Spritz– und Sprühgeräte für Düngemittel

Ja/nein

MMEQ 010

Anwendungsgeräte für Pflanzenschutzmittel

Ja/nein

MMEQ 011

Die horizontalen Spritz– oder Sprühgestänge und die Spritz– und Sprühgeräte für Obstanlagen, Rebanlagen oder andere Dauerkulturen, die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bezugszeitraum verwendet werden, sind mit abdriftmindernden Düsen ausgestattet

Code

MMEQ 012

Mähdrescher

Ja/nein

MMEQ 013

Andere vollmechanisierte Erntegeräte

Ja/nein

 

 

 

 

 

 

Von mehreren Betrieben benutzte Maschinen

MMEQ 014

Zugmaschinen

Ja/nein

MMEQ 015

Kultivatoren, Pflüge, Sämaschinen, Pulverstreuer, Spritz– und Sprühgeräte, Geräte zum Ausbringen von Pflanzenschutz– oder Düngemitteln

Ja/nein

MMEQ 016

Mähdrescher

Ja/nein

MMEQ 017

Andere vollmechanisierte Erntegeräte

Ja/nein

 

Einzelthema: Anwendung präzisionslandwirtschaftlicher Verfahren

 

MMEQ 018

Robotik

Ja/nein

MMEQ 019

Robotik für Pflanzenschutzmittel

Ja/nein

MMEQ 020

Reihen–Bespritzung mit Pflanzenschutzmitteln

Ja/nein

MMEQ 021

Variable Ausbringungstechniken

Ja/nein

MMEQ 022

Präzisionsüberwachung von Kulturen

Ja/nein

MMEQ 023

Bodenanalyse

Ja/nein

 

Einzelthema: Maschinen zur Viehhaltung

 

MMEQ 024

Überwachung von Tierschutz und Tiergesundheit

Ja/nein

MMEQ 025

Mahl– und Mischgerät für die Fütterung

Ja/nein

MMEQ 026

Automatische Fütterungssysteme

Ja/nein

MMEQ 027

Automatische Regulierung des Stallklimas

Ja/nein

MMEQ 028

Melkroboter

Ja/nein

 

Einzelthema: Lagerraum für landwirtschaftliche Erzeugnisse

 

MMEQ 029

Lager von Saatgut (Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte)

Kubikmeter

MMEQ 030

Lager von Wurzeln, Knollen und Zwiebeln

Ja/nein

MMEQ 031

Lager von Gemüse und Obst

Ja/nein

MMEQ 032

Kühllagerung

Kubikmeter

Themenbereich: Einrichtungen

 

 

Einzelthema: Einrichtungen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie auf landwirtschaftlichen Betrieben

 

MMEQ 033

Windkraft

Ja/nein

MMEQ 034

Biomasse

Ja/nein

MMEQ 035

Biogas aus Biomasse

Ja/nein

MMEQ 036

Solarenergie (thermisch)

Ja/nein

MMEQ 037

Solarenergie (fotovoltaisch)

Ja/nein

MMEQ 038

Wasserkraft

Ja/nein

MMEQ 039

Sonstige Quellen

Ja/nein

MODUL 6 —   OBSTANLAGEN

Variablen

Einheiten/Kategorien

Themenbereich: Kernobst

 

 

Einzelthema: Äpfel — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 001

Äpfel

Hektar

MORC 002

Äpfel in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 003

Äpfel in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 004

Äpfel in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 005

Äpfel in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Äpfel — Fläche nach Pflanzdichte

 

MORC 006

Äpfel in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 007

Äpfel in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 008

Äpfel in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 009

Äpfel in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

Hektar

 

Einzelthema: Birnen — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 010

Birnen

Hektar

MORC 011

Birnen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 012

Birnen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 013

Birnen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 014

Birnen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Birnen — Fläche nach Pflanzdichte

 

MORC 015

Birnen in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 016

Birnen in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 017

Birnen in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 018

Birnen in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

Hektar

Themenbereich: Steinobst

 

 

Einzelthema: Pfirsiche — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 019

Pfirsiche

Hektar

MORC 020

Pfirsiche in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 021

Pfirsiche in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 022

Pfirsiche in Altersklasse >= 15 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Pfirsiche — Fläche nach Pflanzdichte

 

MORC 023

Pfirsiche in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 024

Pfirsiche in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 025

Pfirsiche in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

Hektar

 

Einzelthema: Nektarinen — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 026

Nektarinen

Hektar

MORC 027

Nektarinen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 028

Nektarinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 029

Nektarinen in Altersklasse >= 15 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Nektarinen — Fläche nach Pflanzdichte

 

MORC 030

Nektarinen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 031

Nektarinen in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 032

Nektarinen in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

Hektar

 

Einzelthema: Aprikosen/Marillen — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 033

Aprikosen/Marillen

Hektar

MORC 034

Aprikosen/Marillen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 035

Aprikosen/Marillen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 036

Aprikosen/Marillen in Altersklasse >= 15 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Aprikosen/Marillen — Fläche nach Pflanzdichte

 

MORC 037

Aprikosen/Marillen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 038

Aprikosen/Marillen in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 039

Aprikosen/Marillen in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

Hektar

Themenbereich: Zitrusfrüchte

 

 

Einzelthema: Orangen — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 040

Navelorangen

Hektar

MORC 041

Navelorangen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 042

Navelorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 043

Navelorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 044

Navelorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

MORC 045

Blondorangen

Hektar

MORC 046

Blondorangen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 047

Blondorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 048

Blondorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 049

Blondorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

MORC 050

Blutorangen

Hektar

MORC 051

Blutorangen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 052

Blutorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 053

Blutorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 054

Blutorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

MORC 055

Sonstige Orangen a. n. g.

Hektar

MORC 056

Sonstige Orangen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 057

Sonstige Orangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 058

Sonstige Orangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 059

Sonstige Orangen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Orangen — Fläche nach Pflanzdichte

 

 

 

Navelorangen

 

MORC 060

Navelorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 061

Navelorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 062

Navelorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 063

Navelorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar

 

 

Blondorangen

 

MORC 064

Blondorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 065

Blondorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 066

Blondorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 067

Blondorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar

 

 

Blutorangen

 

MORC 068

Blutorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 069

Blutorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 070

Blutorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 071

Blutorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar

 

 

Sonstige Orangen a. n. g.

 

MORC 072

Sonstige Orangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 073

Sonstige Orangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 074

Sonstige Orangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 075

Sonstige Orangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar

 

Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte — Fläche nach Alter der Anlagen

 

MORC 076

Satsumas

Hektar

MORC 077

Satsumas in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 078

Satsumas in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 079

Satsumas in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 080

Satsumas in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

MORC 081

Clementinen

Hektar

MORC 082

Clementinen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 083

Clementinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 084

Clementinen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 085

Clementinen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

MORC 086

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.

Hektar

MORC 087

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 088

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 089

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 090

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte — Fläche nach Pflanzdichte

 

 

 

Satsumas

 

MORC 091

Satsumas in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 092

Satsumas in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 093

Satsumas in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 094

Satsumas in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar

 

 

Clementinen

 

MORC 095

Clementinen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 096

Clementinen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 097

Clementinen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 098

Clementinen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar

 

 

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.

 

MORC 099

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 100

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 101

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 102

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar

 

Einzelthema: Zitronen — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 103

Zitronen

Hektar

MORC 104

Zitronen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 105

Zitronen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar

MORC 106

Zitronen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar

MORC 107

Zitronen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Zitronen — Fläche nach Pflanzdichte

 

MORC 108

Zitronen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 109

Zitronen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 110

Zitronen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 111

Zitronen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar

Themenbereich: Oliven

 

 

Einzelthema: Oliven — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 112

Tafeloliven

Hektar

MORC 113

Tafeloliven in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 114

Tafeloliven in Altersklasse 5 bis 11 Jahre

Hektar

MORC 115

Tafeloliven in Altersklasse 12 bis 49 Jahre

Hektar

MORC 116

Tafeloliven in Altersklasse >= 50 Jahre

Hektar

MORC 117

Oliven zur Ölherstellung

Hektar

MORC 118

Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar

MORC 119

Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 5 bis 11 Jahre

Hektar

MORC 120

Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 12 bis 49 Jahre

Hektar

MORC 121

Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse >= 50 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Oliven — Fläche nach Pflanzdichte

 

 

 

Tafeloliven

 

MORC 122

Tafeloliven in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 123

Tafeloliven in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 124

Tafeloliven in Dichteklasse >= 400 Bäume/Hektar

Hektar

 

 

Oliven zur Ölherstellung

 

MORC 125

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 126

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 127

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 400 bis 699 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 128

 

 

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 700 bis 1499 Bäume/Hektar

Hektar

MORC 129

 

 

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse >= 1 500 Bäume/Hektar

Hektar

Themenbereich: Tafeltrauben und Rosinen

 

 

Einzelthema: Tafeltrauben — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 130

Tafeltrauben

Hektar

MORC 131

Tafeltrauben in Altersklasse < 3 Jahre

Hektar

MORC 132

Tafeltrauben in Altersklasse 3 bis 9 Jahre

Hektar

MORC 133

Tafeltrauben in Altersklasse 10 bis 19 Jahre

Hektar

MORC 134

Tafeltrauben in Altersklasse 20 bis 49 Jahre

Hektar

MORC 135

Tafeltrauben in Altersklasse >= 50 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Tafeltrauben — Fläche nach Pflanzdichte

 

MORC 136

Tafeltrauben in Dichteklasse < 1 000 Reben/Hektar

Hektar

MORC 137

Tafeltrauben in Dichteklasse 1 000 bis 1 499 Reben/Hektar

Hektar

MORC 138

Tafeltrauben in Dichteklasse >= 1 500 Reben/Hektar

Hektar

 

Einzelthema: Trauben für Rosinen — Fläche nach Alter der Anlage

 

MORC 139

Trauben für Rosinen

Hektar

MORC 140

Trauben für Rosinen in Altersklasse < 3 Jahre

Hektar

MORC 141

Trauben für Rosinen in Altersklasse 3 bis 9 Jahre

Hektar

MORC 142

Trauben für Rosinen in Altersklasse 10 bis 19 Jahre

Hektar

MORC 143

Trauben für Rosinen in Altersklasse 20 bis 49 Jahre

Hektar

MORC 144

Trauben für Rosinen in Altersklasse >= 50 Jahre

Hektar

 

Einzelthema: Trauben für Rosinen — Fläche nach Pflanzdichte

 

MORC 145

Trauben für Rosinen in Dichteklasse < 1 000 Reben/Hektar

Hektar

MORC 146

Trauben für Rosinen in Dichteklasse 1 000 bis 1 499 Reben/Hektar

Hektar

MORC 147

Trauben für Rosinen in Dichteklasse >= 1 500 Reben/Hektar

Hektar


(1)  Prozentklasse 1 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (0), (> 0–< 25), (≥ 25–< 50), (≥ 50–< 75), (≥ 75–< 100), (100).

(2)  Prozentklasse 2 der Jahresarbeitseinheiten (JAE): (> 0–< 25), (≥ 25–< 50), (≥ 50–< 75), (≥ 75–< 100), (100).

(3)  Prozentklassen der Endproduktion des Betriebs: (≥ 0–≤ 10), (> 10–≤ 50), (> 50–< 100).

(4)  M — Haupttätigkeit, S — Nebentätigkeit, N — keine Beteiligung.


ANHANG III

Beschreibung der in Anhang II dieser Verordnung für die Moduldaten zu verwendenden Variablen

MODUL 1 —   ARBEITSKRÄFTE UND AUSSERBETRIEBLICHE ERWERBSTÄTIGKEITEN

BESCHREIBUNG DER ARBEITSKRÄFTEVARIABLEN

Für Variablen zu den Arbeitskräften legt jeder Mitgliedstaat einen 12–Monatsbezugszeitraum fest, der an einem Stichtag innerhalb des Referenzjahres endet.

Inhaber

Der Inhaber ist die natürliche Person (oder die ausgewählte natürliche Person im Falle eines Gruppenbetriebs), für deren Rechnung und in deren Namen der Betrieb bewirtschaftet wird und die rechtlich und wirtschaftlich für den Betrieb verantwortlich ist. Ist der Inhaber eine juristische Person, werden die Daten für den Inhaber nicht erfasst.

Landwirtschaftliche Arbeiten werden in Anhang I — I. ALLGEMEINE VARIABLEN definiert.

Themenbereich: Verwaltung des landwirtschaftlichen Betriebes

 

Einzelthemen: Inhaber und Geschlechterverhältnis

MLFO 001

Geschlecht des Inhabers

Geschlecht des Inhabers

M — männlich

F — weiblich

MLFO 002

Geburtsjahr

Geburtsjahr des Inhabers

 

Einzelthema: Arbeitsleistung

MLFO 003

Landwirtschaftliche Arbeiten des Inhabers im landwirtschaftlichen Betrieb

Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten landwirtschaftlicher Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb für den Inhaber, außer Hausarbeit

 

Einzelthema: Sicherheitsmaßnahmen, darunter Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb

MLFO 004

Sicherheitsplan im landwirtschaftlichen Betrieb

Im Betrieb wurde eine Arbeitsplatzrisikobewertung zur Verringerung arbeitsbedingter Risiken durchgeführt, was zu einer schriftlichen Aufzeichnung geführt hat (z. B. „Betriebssicherheitsplan“).

Themenbereich: Familienarbeitskräfte

 

Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der mitarbeitenden Personen und Geschlechterverhältnis

 

Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende Familienangehörige

Diese Position betrifft nur alleinige Betriebsinhaber, weil bei Gruppenbetrieben und juristischen Personen davon ausgegangen wird, dass sie keine Familienarbeitskräfte haben.

Zu den Familienangehörigen , die landwirtschaftliche Arbeiten (ohne Hausarbeit) verrichten, gehören der Ehepartner oder anerkannte Lebenspartner, Verwandte in aufsteigender oder absteigender Linie sowie die Geschwister des Betriebsinhabers oder seines Ehepartners oder anerkannten Lebenspartners in Betrieben mit alleinigem Inhaber. Falls relevant, umfasst dies den Betriebsleiter, der ein Familienmitglied der Familie des Inhabers ist.

MLFO 005

Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende männliche Familienangehörige

Zahl der männlichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten

MLFO 006

Landwirtschaftliche Arbeiten verrichtende weibliche Familienangehörige

Zahl der weiblichen Familienangehörigen je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten

Themenbereich: Nicht zur Familie gehörende Arbeitskräfte

 

Einzelthemen: Arbeitsleistung, Zahl der Beschäftigten und Geschlechterverhältnis

 

 

Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte

Unter regelmäßig im Betrieb beschäftigten Arbeitskräften versteht man Personen, die nicht Inhaber und nicht Familienangehörige sind sowie in den letzten 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung jede Woche landwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb verrichtet haben — unabhängig von der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit und unabhängig davon, ob sie dafür ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) erhalten haben. Dazu gehören auch Personen, denen es aus folgenden Gründen nicht möglich war, den gesamten Zeitraum über zu arbeiten:

i)

besondere Produktionsbedingungen in spezialisiertem landwirtschaftlichem Betrieb oder

ii)

Abwesenheit wegen Urlaub, Militärdienst, Krankheit, Unfall oder Tod oder

iii)

Eintritt in den Betrieb oder Ausscheiden aus dem landwirtschaftlichen Betrieb oder

iv)

vollständiger Arbeitsausfall im Betrieb durch höhere Gewalt (Überschwemmung, Brand usw.).

MLFO 007

Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, männlich

Zahl der männlichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten

MLFO 008

Regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte, weiblich

Zahl der weiblichen familienfremden Arbeitskräfte je Prozentklasse der Jahresarbeitseinheiten

 

Einzelthema: Unregelmäßig beschäftigte landwirtschaftliche Arbeitskräfte

 

 

Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte bezieht sich auf Arbeitskräfte, die während der letzten 12 Monate vor dem Stichtag der Erhebung aus anderen als den unter „Regelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte“ genannten Gründen nicht jede Woche im landwirtschaftlichen Betrieb gearbeitet haben.

Unter Arbeitstage der unregelmäßig beschäftigten familienfremden Arbeitskräfte ist die normale tägliche Arbeitszeit einer mit landwirtschaftlichen Arbeiten vollbeschäftigten Arbeitskraft zu verstehen, der ein Arbeitsentgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlungen in Naturalien) für einen vollen Arbeitstag gezahlt wird. Urlaubs– und Krankheitszeiten gelten nicht als Arbeitszeiten.

MLFO 009

Unregelmäßig beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte: männlich und weiblich

Gesamtzahl der vollen Arbeitstage von unregelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Arbeitskräften

 

Einzelthema: Arbeitsleistung durch Auftragnehmer

MLFO 010

Nicht direkt vom landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte und nicht in den vorherigen Kategorien enthaltene Personen

Gesamtzahl der vollen Arbeitstage im landwirtschaftlichen Betrieb von nicht direkt im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten Personen (z. B. von Dritten beschäftigte Unterauftragnehmer)

Themenbereich: Unmittelbar mit dem landwirtschaftlichen Betrieb in Verbindung stehende sonstige Erwerbstätigkeiten

Angaben zu sonstigen Erwerbstätigkeiten werden erfasst für:

i)

den Inhaber von Betrieben mit alleinigem Inhaber und Gruppenbetriebe,

ii)

die Familienangehörigen in Betrieben mit alleinigem Inhaber

und im Falle von direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten auch für

iii)

regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte.

Für Betriebsinhaber, die juristische Personen sind, werden keine Angaben zu sonstigen Erwerbstätigkeiten erfasst.

Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten beziehen sich auf sonstige Erwerbstätigkeiten:

a)

im landwirtschaftlichen Betrieb oder

b)

außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs.

Sonstige direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten sind Tätigkeiten, bei denen entweder die Betriebsmittel (Grund und Boden, Gebäude, Maschinen usw.) oder die Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden. Nichtlandwirtschaftliche und landwirtschaftliche Arbeiten für andere landwirtschaftliche Betriebe sind eingeschlossen. Reine Finanzinvestitionen sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Verpachtung von Grund und Boden für verschiedene Tätigkeiten ohne weitere Beteiligung an diesen Tätigkeiten.

 

Einzelthema: Arten von Tätigkeiten

MLFO 011

Bereitstellung von Gesundheits–, Sozial– oder Bildungsleistungen

Vorhandensein von Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesundheits–, Sozial– oder Bildungsdienstleistungen stehen, und/oder wirtschaftliche Tätigkeiten mit sozialem Bezug, bei denen entweder die Betriebsmittel oder die primären Erzeugnisse des Betriebs verwendet werden

MLFO 012

Fremdenverkehr, Beherbergung und sonstige Freizeitaktivitäten

Vorhandensein von Tätigkeiten im Bereich Fremdenverkehr, Beherbergung, Führung von Touristen und sonstigen Gruppen durch den Betrieb, Sport– und Freizeittätigkeiten usw., bei denen Grund und Boden, Gebäude oder sonstige Betriebsmittel des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebs eingesetzt werden

MLFO 013

Handwerk

Herstellung handwerklicher Erzeugnisse, im landwirtschaftlichen Betrieb entweder vom Inhaber oder von den Familienangehörigen oder den familienfremden Arbeitskräften hergestellt, unabhängig davon, wie die Erzeugnisse verkauft werden

MLFO 014

Verarbeitung von Agrarerzeugnissen

Jegliche Verarbeitung eines landwirtschaftlichen Grunderzeugnisses zu einem verarbeiteten Nebenerzeugnis im landwirtschaftlichen Betrieb, unabhängig davon, ob der Rohstoff im Betrieb erzeugt oder von außerhalb zugekauft wurde

MLFO 015

Erzeugung von erneuerbarer Energie

Erzeugung von erneuerbarer Energie für Vermarktungszwecke, einschließlich Biogas, Biokraftstoffe oder Strom, in Windturbinen oder sonstigen Einrichtungen oder aus landwirtschaftlichen Rohstoffen. Nur für den Eigenverbrauch des landwirtschaftlichen Betriebs erzeugte erneuerbare Energie wird nicht erfasst.

MLFO 016

Holzverarbeitung

Verarbeitung von Rohholz im landwirtschaftlichen Betrieb für Vermarktungszwecke (Sägen von Nutzholz usw.)

MLFO 017

Aquakultur

Erzeugung von Fischen, Flusskrebsen usw. im landwirtschaftlichen Betrieb. Reine Fischfangtätigkeiten sind ausgeschlossen.

 

 

Vertragliche Arbeiten (unter Einsatz von Produktionsmitteln des landwirtschaftlichen Betriebs)

Vertragliche Arbeiten unter Einsatz von Geräten des Betriebs, wobei zwischen Arbeiten innerhalb und außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors unterschieden wird

MLFO 018

Landwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

Vorhandensein landwirtschaftlicher Arbeiten innerhalb des landwirtschaftlichen Sektors

MLFO 019

Nichtlandwirtschaftliche vertragliche Arbeiten

Vorhandensein von Arbeiten außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors (z. B. Schneeräumen, Transporttätigkeiten, Landschaftspflege, landwirtschaftliche und umweltbezogene Dienstleistungen)

MLFO 020

Forstwirtschaft

Vorhandensein forstwirtschaftlicher Arbeiten unter Einsatz sowohl der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte als auch der im Allgemeinen für landwirtschaftliche Zwecke verwendeten Maschinen und Einrichtungen des landwirtschaftlichen Betriebs

MLFO 021

Direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten a. n. g.

Vorhandensein anderweitig nicht genannter sonstiger Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden sind

 

Einzelthema: Bedeutung für den landwirtschaftlichen Betrieb

MLFO 022

Prozentualer Anteil sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten an der Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs

Prozentklasse sonstiger direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundener Erwerbstätigkeiten in Bezug auf die Endproduktion des landwirtschaftlichen Betriebs. Der Anteil der sonstigen Erwerbstätigkeiten, die direkt mit dem Betrieb verbunden sind, wird geschätzt als Anteil der direkt mit dem Umsatz des landwirtschaftlichen Betriebs verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten am Gesamtumsatz des landwirtschaftlichen Betriebs und der Direktzahlungen für diesen Betrieb gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften.

Image 1

 

Einzelthema: Arbeitsleistung

Diese Position gilt für:

i)

den Inhaber von Betrieben mit alleinigem Inhaber und Gruppenbetriebe

ii)

die Familienangehörigen in Betrieben mit alleinigem Inhaber und

iii)

regelmäßig im Betrieb beschäftigte familienfremde Personen.

Für Betriebsinhaber, die juristische Personen sind, werden keine Angaben erfasst.

MLFO 023

Inhaber mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

Der Inhaber von Betrieben mit alleinigem Inhaber oder Gruppenbetrieb übt sonstige direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten aus:

M — Haupttätigkeit

S — Nebentätigkeit

N — keine Beteiligung

Die Tätigkeiten können im landwirtschaftlichen Betrieb selbst (nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs durchgeführt werden.

MLFO 024

Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen

MLFO 025

Im landwirtschaftlichen Betrieb arbeitende Familienmitglieder mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

Zahl der Familienmitglieder, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen

MLFO 026

Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Inhaber oder in Gruppenbetrieben als Haupttätigkeit nachgehen

MLFO 027

Regelmäßig im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte familienfremde Arbeitskräfte mit sonstigen (mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

Zahl der familienfremden Personen, die direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen sonstigen Erwerbstätigkeiten in Betrieben mit alleinigem Inhaber oder in Gruppenbetrieben als Haupttätigkeit nachgehen

Themenbereich: Nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten

Bezieht sich auf nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb und Tätigkeit außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die gegen ein Entgelt (in Form von Lohn oder Gehalt, Erträgen oder sonstigen Zahlungen, einschließlich Zahlung in Naturalien) durchgeführt werden, ausgenommen:

i)

die landwirtschaftlichen Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb und

ii)

direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten des Inhabers.

Nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene sonstige Erwerbstätigkeiten beziehen sich auf sonstige Erwerbstätigkeiten:

a)

im landwirtschaftlichen Betrieb (nichtlandwirtschaftliche Arbeiten im landwirtschaftlichen Betrieb) oder

b)

außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs.

 

Einzelthema: Arbeitsleistung

MLFO 028

Alleiniger Inhaber, der auch Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs mit alleinigem Inhaber ist, mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten

Der Inhaber übt nicht direkt mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundene Erwerbstätigkeiten aus:

M — Haupttätigkeit

S — Nebentätigkeit

N — keine Beteiligung

Die Tätigkeiten können im landwirtschaftlichen Betrieb selbst (nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb) oder außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs durchgeführt werden.

MLFO 029

Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit

Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Haupttätigkeit nachgehen

MLFO 030

Familienmitglieder des alleinigen Inhabers (wenn der alleinige Inhaber Betriebsleiter des landwirtschaftlichen Betriebs ist), die im landwirtschaftlichen Betrieb arbeiten mit sonstigen (nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen) Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit

Zahl der Familienmitglieder, die nicht mit dem landwirtschaftlichen Betrieb verbundenen Erwerbstätigkeiten als Nebentätigkeit nachgehen

MODUL 2 —   LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZUR LÄNDLICHEN ENTWICKLUNG

Für Variablen zu Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung, die auf einzelbetrieblicher Ebene umgesetzt werden, gilt als Bezugszeitraum der Dreijahreszeitraum, der am 31. Dezember des Referenzjahres endet.

Themenbereich: An Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung beteiligte Betriebe

Der landwirtschaftliche Betrieb hat in den letzten drei Jahren von den Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung profitiert, wie in Titel III Kapitel 1 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegt, im Einklang mit bestimmten Standards und Vorschriften neuerer Rechtsvorschriften und unabhängig davon, ob die Zahlung im Bezugszeitraum erfolgte, solange über die Zuteilung der Maßnahme positiv entschieden wurde (z. B. wenn der Antrag auf einen Zuschuss angenommen wurde).

MRDV 001

Beratungs–, Betriebsführungs– und Vertretungsdienste

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 002

Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 003

Investitionen in materielle Vermögenswerte

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 004

Wiederaufbau von durch Naturkatastrophen und Katastrophenereignisse geschädigtem landwirtschaftlichem Produktionspotenzial sowie Einführung geeigneter vorbeugender Maßnahmen

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

 

 

Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen

Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 und im Fall von Kroatien auch gemäß Artikel 40 jener Verordnung

MRDV 005

Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 006

Existenzgründungsbeihilfe für die Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 19 Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 007

Ergänzende nationale Direktzahlungen in Kroatien

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 40 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 008

Investitionen in die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

 

 

Zahlungen für Agrarumwelt– und Klimamaßnahmen

MRDV 009

Agrarumwelt– und Klimamaßnahme

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 010

Waldumwelt– und Klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 011

Ökologischer Landbau

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 29 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 012

Zahlungen in Verbindung mit Natura 2000 und der Wasserrahmenrichtlinie

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 30 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 013

Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 014

Tierschutz

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 33 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MRDV 015

Risikomanagement

Der landwirtschaftliche Betrieb hat von Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung gemäß Artikel 36 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 profitiert.

MODUL 3 —   BEWÄSSERUNG

BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZUR BEWÄSSERUNG

Für Variablen zur Bewässerung besteht der Bezugszeitraum aus einem 12–monatigen, innerhalb des Referenzjahres auslaufenden Zeitraum, der von den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Erfassung der zugehörigen Produktionszyklen festzulegen ist.

Mitgliedstaaten, in denen weniger als 2 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewässerbare Fläche darstellt, und ohne NUTS–2–Regionen, in denen wenigstens 5 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewässerbare Fläche darstellt, sind von der Durchführung des Moduls zu Bewässerung ausgenommen.

Themenbereich: Bewässerungspraktiken

 

Einzelthema: Möglichkeit der Bewässerung

MIRR 001

In den letzten 3 Jahren durchschnittlich im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche

MIRR 002

Insgesamt im Freiland bewässerte landwirtschaftlich genutzte Fläche

Fläche der während des Bezugszeitraums mindestens einmal bewässerten Kulturen

MIRR 003

Wassermenge

Für die Bewässerung im Bezugszeitraum verwendetes Wasser in Kubikmetern

 

Einzelthema: Bewässerungsmethoden

MIRR 004

Oberflächenbewässerung

Hektar, die durch Oberflächenbewässerung bewässert werden; bei diesem System wird die Fläche teilweise oder vollständig mit Wasser bedeckt, unabhängig von der Methode (entweder durch Schwerkraft oder durch Pumpen), mit der das Wasser von der Quelle zum Feld transportiert wird. Umfasst manuelle Bewässerung mit Eimern oder Gießkannen. Umfasst auch teilweise gesteuerte Bewässerung (gesteuerte Umleitung von Hochwasser zur Bewässerung von Kulturen (Schwallbewässerung) oder zu entsprechend ausgestatteten Tiefflächen (Methoden zur Steuerung des Wasserhaushalts in Feuchtgebieten und Talgründen im Landesinneren, Überschwemmungsfeldbau)).

MIRR 005

Sprinklerbewässerung

Hektar, die mit Sprinklern (auch als Überkopfberegnungsystem bezeichnet) bewässert werden; bei diesem System transportieren Rohrleitungen unter Druck Wasser, das über Düsen an die Kulturen abgegeben wird, sodass Regenfälle simuliert werden.

MIRR 006

Tröpfchenbewässerung

Hektar mit Tröpfchenbewässerung, einer Methode, bei der das Wasser unter niedrigem Druck über Rohrleitungen nach einem vorgegebenen Muster verteilt und direkt auf den Einzugsbereich der Pflanzenwurzel ausgebracht wird. Umfasst Mikrosprinklerbewässerung und Bubblerbewässerung.

 

Einzelthema: Wasserquellen

Alle im Betrieb genutzten Bewässerungsquellen. Im Falle intermediärer Quellen nur die primär genutzte Quelle angeben.

Grundwasser ist unterirdisch in Aquiferen gespeichertes Wasser und wird gewöhnlich aus Brunnen gepumpt.

Oberflächenwasser ist Wasser auf der Erdoberfläche, z. B. in Flüssen, Strömen, Teichen, Seen, Feuchtgebieten oder Ozeanen.

MIRR 007

Grundwasser im Betrieb

Die Grundwasserquelle befindet sich im Betrieb.

MIRR 008

Oberflächenwasser im Betrieb und außerhalb des Betriebs

Die Wasserquelle ist Oberflächenwasser, unabhängig davon, ob sie sich im Betrieb oder außerhalb des Betriebs befindet.

MIRR 009

Wasser außerhalb des Betriebs aus Wasserversorgungsnetzen

Das Wasser wird aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz entnommen.

MIRR 010

 

Behandeltes Abwasser

Das Wasser wurde einer Abwasserbehandlung unterzogen.

MIRR 011

Sonstige Quellen

Sonstige für die Bewässerung im Betrieb genutzte Wasserquellen (z. B. gesammeltes Regenwasser) a. n. g.

MIRR 012

 

Zahlungsbedingungen für Bewässerungswasser

Nur eine der folgenden Kategorien auswählen:

Für Wasser wurde nicht bezahlt.

Es wurde eine auf der bewässerten Fläche basierende Gebühr bezahlt.

Es wurde eine auf der Wassermenge basierende Gebühr bezahlt.

Sonstige Zahlungsmodalität a. n. g.

 

Einzelthema: Technische Parameter der Bewässerungsvorrichtungen

MIRR 013

 

Reservoirs

Der Betrieb verfügt über ein während des Bezugszeitraums genutztes Wasserreservoir.

MIRR 014

 

Status der Instandhaltung des Bewässerungssystems

In den vergangenen drei Jahren hat der Betrieb

keine Arbeiten zur Instandhaltung des Bewässerungssystems oder des Leitungsnetzes durchgeführt

nur regelmäßige jährliche Arbeiten zur Instandhaltung des Bewässerungssystems (einschließlich des Leitungsnetzes) durchgeführt

größere Reparaturen oder Sanierungen des Bewässerungssystems (einschließlich des Leitungsnetzes) durchgeführt

MIRR 015

 

Pumpstation

Der Betrieb verfügt über eine Pumpstation, unabhängig davon, ob es sich um eine (oberirdische) Zentrifugalpumpe, eine Tiefbrunnen–Turbinen–Pumpe, eine Tauchpumpe, eine Propellerpumpe oder eine sonstige Pumpe a. n. g. handelt.

MIRR 016

Wassermesssystem

Nur eine der folgenden Kategorien auswählen:

Messwehr oder Messrinne (manuelle Ablesung)

Automatisches System

Beides

Keines

MIRR 017

Bewässerungsregler

Nur eine der folgenden Kategorien auswählen:

Manuell

Automatisch

Präzisionsbewässerung (mit oder ohne Bodenfeuchtigkeitssensoren)

Kombinierte Methoden

Keine

MIRR 018

Fertigationssystem

Vorhandensein eines Fertigationssystems im Betrieb zur Zuführung von Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln in das Bewässerungssystem

Themenbereich: Innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten bewässerte Kulturen

Bewässerte Fläche (im Freiland) in den vorangegangenen 12 Monaten. Bezieht sich auf die durch MIRR004, MIRR005 und MIRR006 abgedeckten Bewässerungsmethoden.

 

Einzelthema: Getreide zur Körnergewinnung

MIRR 019

Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ohne Körnermais, Corn–Cob–Mix und Reis

Hektar mit bewässertem Getreide zur Körnergewinnung (einschließlich Saatguterzeugung) ohne Körnermais, Corn–Cob–Mix und Reis

MIRR 020

Körnermais und Corn–Cob–Mix

Hektar mit bewässertem Körnermais und Corn–Cob–Mix

 

Einzelthema: Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung

MIRR 021

Hülsenfrüchte und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)

Hektar mit bewässerten Hülsenfrüchten und Eiweißpflanzen zur Körnergewinnung (einschließlich Saatgut und Gemenge von Getreide und Hülsenfrüchten)

 

Einzelthema: Hackfrüchte

MIRR 022

Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel)

Hektar mit bewässerten Kartoffeln/Erdäpfel (einschließlich Pflanzkartoffeln/–erdäpfel)

MIRR 023

Zuckerrüben (ohne Saatgut)

Hektar mit bewässerten Zuckerrüben (ohne Saatgut)

 

Einzelthema: Handelsgewächse

MIRR 024

Raps und Rübsen zur Körnergewinnung

Hektar mit bewässertem Raps und bewässerten Rübsen zur Körnergewinnung

MIRR 025

Sonnenblumenkerne

Hektar mit bewässerten Sonnenblumenkernen

MIRR 026

Faserpflanzen

Hektar mit bewässerten Faserpflanzen

 

Einzelthema: Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

MIRR 027

 

Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

Hektar mit bewässerten Pflanzen zur Grünernte vom Ackerland

 

Einzelthema: Sonstige Kulturen auf dem Ackerland

MIRR 028

Frischgemüse (einschließlich Melonen) und Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen

Hektar mit bewässertem Frischgemüse (einschließlich Melonen) und bewässerten Erdbeeren, im Wechsel mit landwirtschaftlichen Kulturen

MIRR 029

Sonstige bewässerte Kulturen auf Ackerflächen im Freiland

Hektar mit sonstigen bewässerten Kulturen auf Ackerflächen im Freiland

 

Einzelthema: Dauergrünland

MIRR 030

Dauergrünland

Hektar mit bewässertem Dauergrünland

 

Einzelthema: Dauerkulturen

MIRR 031

Baum– und Beerenobst, Nüsse (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

Hektar mit bewässertem Baum– und Beerenobst, bewässerten Nüssen (ohne Zitrusfrüchte, Trauben und Erdbeeren)

MIRR 032

Zitrusfrüchte

Hektar mit bewässerten Zitrusfrüchten

MIRR 033

 

Oliven

Hektar mit bewässerten Oliven

MIRR 034

 

Rebanlagen

Hektar mit bewässerten Rebanlagen

MODUL 4 —   BODENBEWIRTSCHAFTUNGSPRAKTIKEN

BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZU DEN BODENBEWIRTSCHAFTUNGSPRAKTIKEN

Für Variablen zu den Bodenbewirtschaftungspraktiken besteht der Bezugszeitraum aus einem 12–monatigen, innerhalb des Referenzjahres auslaufenden Zeitraum, der von den einzelnen Mitgliedstaaten mit dem Ziel der Erfassung der zugehörigen Produktionszyklen festzulegen ist.

Themenbereich: Bodenbewirtschaftungspraktiken auf dem Freiland

MSMP 001

 

Trockenlegung auf dem landwirtschaftlichen Betrieb

Hektar mit landwirtschaftlich genutzten Flächen des landwirtschaftlichen Betriebes, auf denen Trockenlegung, die künstliche Ableitung von überschüssigem Oberflächen– oder Grundwasser zur Verhinderung von Überflutungen, mittels oberirdischer oder unterirdischer Leitungen erfolgt. Umfasst nicht den natürlichen Abfluss von überschüssigem Wasser in Seen, Sümpfe und Flüsse.

 

Einzelthema: Bodenbearbeitungsverfahren

MSMP 002

Herkömmliche Bodenbearbeitung

Hektar mit Ackerflächen, die einer herkömmlichen Bodenbearbeitung unterzogen werden, bei der der Boden gewendet wird und Ernterückstände eingearbeitet werden

MSMP 003

Konservierende Bodenbearbeitung

Hektar mit Ackerflächen, die einer konservierenden Bodenbearbeitung unterzogen werden, bei der der Boden nicht gewendet wird. Normalerweise wird ein Teil der Pflanzenrückstände nicht eingearbeitet.

MSMP 004

Nullbodenbearbeitung

Hektar mit Ackerflächen, die zwischen Ernte und Aussaat keiner Bodenbearbeitung unterzogen werden.

 

Einzelthema: Bodenbedeckung der landwirtschaftlichen Fläche

MSMP 005

Bodenbedeckung: normale Winterkultur

Hektar mit Ackerflächen, auf denen im Herbst Kulturen ausgesät werden, die im Winter wachsen.

MSMP 006

Bodenbedeckung: Zwischenfrüchte, Zwischenkulturen oder bodenbedeckende Kulturen auf Ackerland

Hektar mit Ackerflächen, auf denen Pflanzen speziell zum Management von Erosion, Fruchtbarkeit, Bodenqualität, Wasser, Unkraut, Schädlingen, Krankheiten, Biodiversität und Wildfauna zwischen Ernte und Aussaat im Winter oder in Zeiten, in denen die Flächen andernfalls vegetationslos wären, ausgesät werden.

MSMP 007

Bodenbedeckung: Pflanzenrückstände und/oder Mulch

Hektar mit Ackerflächen, die im Winter mit den Pflanzenrückständen und den Stoppeln der vorangegangenen Anbauzeit bedeckt sind und/oder Flächen, die mit Mulch (lose Bedeckung mit natürlichem Material wie Einstreu, Grasschnitt, Stroh, Blattwerk, Schnittabfällen, Rinde oder Sägespänen bzw. künstlichem Material wie Papier oder synthetischen Fasern) bedeckt sind.

MSMP 008

 

Bodenbedeckung: vegetationsloser Boden nach der Hauptkultur

Hektar mit Ackerflächen, die nach der Ernte gepflügt oder auf andere Weise bearbeitet werden und den Winter über weder eingesät noch mit Pflanzenrückständen bedeckt sind, sondern bis zur Voraussaat oder Aussaat vegetationslos bleiben.

 

Einzelthema: Fruchtfolge auf Ackerland

MSMP 009

Anteil des Ackerlandes mit Fruchtfolge

Prozentualer Anteil des Ackerlands mit Fruchtfolge an der gesamten Ackerfläche

 

Einzelthema: Ökologische Vorrangflächen

Bezieht sich auf die im Umweltinteresse genutzten Flächen gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 oder gegebenenfalls neueren Rechtsvorschriften.

MSMP 010

Terrassen

Hektar mit Terrassen

MSMP 011

Feldränder oder Pufferstreifen

Hektar mit Feldrändern oder Pufferstreifen

MSMP 012

Lineare Elemente: Hecken und Baumreihen

Hektar mit Hecken und Baumreihen

MSMP 013

Lineare Elemente: Steinmauern

Hektar mit Steinmauern

MSMP 014

Agroforstwirtschaft

Hektar mit Agroforstwirtschaft

MODUL 5 —   MASCHINEN UND EINRICHTUNGEN

BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZU MASCHINEN UND EINRICHTUNGEN

Für Variablen zu Maschinen und Einrichtungen legt jeder Mitgliedstaat einen gemeinsamen Stichtag innerhalb des Referenzjahres fest.

Themenbereich: Maschinen

 

Einzelthema: Interneteinrichtungen

MMEQ 001

Zugang zum Internet

Der Betrieb hat Zugang zum Internet.

MMEQ 002

Nutzung von Management–Informationssystemen

Der Betrieb nutzt Management–Informationssysteme als Instrument zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung entweder auf einem eigenen Computer oder über ein Online–System. Umfasst (ist aber nicht beschränkt auf) Instrumente wie ein digitales Feldbuch oder ein digitales Herdbuch.

 

Einzelthema: Grundausstattung mit Maschinen

Bezieht sich auf Maschinen im Eigentum des Betriebsinhabers oder des Betriebs, einer landwirtschaftlichen Genossenschaft bzw. auf Maschinen von Maschinenparks oder Maschinen eines Auftragnehmers (mit oder ohne Bediener). Umfasst nicht Maschinen, die im Referenzjahr nicht verwendet wurden.

 

 

Eigene Maschinen

Bezieht sich auf Maschinen im Eigentum des Betriebsinhabers oder des Betriebs, die vom landwirtschaftlichen Betrieb in den 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung genutzt wurden und die alleiniges Eigentum des landwirtschaftlichen Betriebs am Stichtag der Erhebung sind.

Umfasst weder Maschinen, die kurzfristig — z. B. stunden– oder tageweise — gemietet werden, noch Maschinen im Eigentum von landwirtschaftlichen Genossenschaften, noch Maschinen von Maschinenparks oder Auftragnehmern.

MMEQ 003

 

 

Anzahl der Zugmaschinen <= 40 kW im Eigentum des Betriebs

MMEQ 004

 

 

Anzahl der Zugmaschinen > 40 kW und <= 60 kW im Eigentum des Betriebs

MMEQ 005

 

 

Anzahl der Zugmaschinen > 60 kW und <= 100 kW im Eigentum des Betriebs

MMEQ 006

 

 

Anzahl der Zugmaschinen > 100 kW im Eigentum des Betriebs

MMEQ 007

Maschinen zur Bodenbearbeitung

Der Betrieb besitzt Maschinen zur Bodenbearbeitung wie

Scharpflug

Grubber

Rotogrubber

Tiefgrubber

Egge

Streifengrubber

Cambridgewalze

Sonstige

MMEQ 008

Sämaschinen und Pflanzmaschinen

Der Betrieb besitzt Sämaschinen und Pflanzmaschinen wie

Drillmaschine

Sämaschine

Pflanzmaschine

Sonstige

MMEQ 009

Streuer, Pulverstreuer oder Spritz– und Sprühgeräte für Düngemittel

Der Betrieb besitzt Streuer, Pulverstreuer oder Spritz– und Sprühgeräte (Flugzeuge und Drohnen ausgenommen) zur Ausbringung von Wirtschaftsdünger oder Düngemitteln wie

Streuer zur Ausbringung fester Mineraldünger

Streuer/Zentrifugalstreuer zur Ausbringung festen Wirtschaftsdüngers

Streuer zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger/Gülle (Schleppschlauch)

Streuer zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger/Gülle (Schleppschuh)

Düngelanze für Wirtschaftsdünger (flacher/offener Schlitz)

Düngelanze für Wirtschaftsdünger (tiefer/geschlossener Schlitz)

Niederdruckspritzen

Hochdruckspritzen

Sonstige

MMEQ 010

Anwendungsgeräte für Pflanzenschutzmittel

Der Betrieb besitzt eines oder mehrere der folgenden Geräte (Flugzeuge und Drohnen ausgenommen) zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wie

mit abdriftmindernden Düsen versehene horizontale Spritz– oder Sprühgestänge

nicht mit abdriftmindernden Düsen versehene horizontale Spritz– oder Sprühgestänge

Spritz– oder Sprühgeräte für Obstanlagen, Rebanlagen oder andere Dauerkulturen

Sonstige

MMEQ 011

Sind die horizontalen Spritz– oder Sprühgestänge und die Spritz– oder Sprühgeräte für Obstanlagen, Rebanlagen oder andere Dauerkulturen, die zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Bezugszeitraum verwendet werden, mit abdriftmindernden Düsen ausgestattet?

Ja, alle sind damit ausgestattet

Nein, nur einige sind damit ausgestattet

Nein, kein Gestänge bzw. Gerät ist damit ausgestattet

MMEQ 012

Mähdrescher

Der Betrieb besitzt Mähdrescher.

MMEQ 013

Andere vollmechanisierte Erntegeräte

Der Betrieb besitzt andere voll mechanisierte Erntegeräte wie

Baumwoll–Pflückmaschine

Kartoffelerntemaschine

Karottenerntemaschine

Zuckerrübenerntemaschine

Gemüseerntemaschinen (für Erbsen, Bohnen usw.)

Pflückplattformen

Feldhäcksler mit Mähvorrichtung oder Mähhäcksler

Feldpresse

Traubenerntemaschine

Olivenerntemaschine

 

 

Von mehreren Betrieben benutzte Maschinen

Bezieht sich auf Motorfahrzeuge und Maschinen, die vom landwirtschaftlichen Betrieb in den 12 Monaten vor dem Stichtag der Erhebung benutzt wurden, sich aber im Besitz eines anderen landwirtschaftlichen Betriebs (z. B. im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder im Rahmen eines Maschinenrings), im Besitz einer Genossenschaft, im gemeinschaftlichen Besitz mit anderen landwirtschaftlichen Betrieben oder im Besitz einer Maschinengemeinschaft oder im Besitz eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmens befinden.

MMEQ 014

Zugmaschinen

MMEQ 015

Kultivatoren, Pflüge, Sämaschinen, Pulverstreuer, Spritz– und Sprühgeräte, Geräte zum Ausbringen von Pflanzenschutz– oder Düngemitteln

MMEQ 016

Mähdrescher

MMEQ 017

Andere vollmechanisierte Erntegeräte

 

Einzelthema: Anwendung präzisionslandwirtschaftlicher Verfahren

MMEQ 018

Robotik

Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Robotik wie

selbstfahrende Maschinen

Beerenpflückroboter

Auf der Positionsbestimmung durch Echtzeitkinematik basierende Hochpräzisionsgeräte (Genauigkeit 1 cm)

Sonstige

MMEQ 019

Robotik für Pflanzenschutzmittel

Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Geräte, die GPS–Leitsysteme zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln nutzen.

MMEQ 020

Reihen–Bespritzung mit Pflanzenschutzmitteln

Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Geräte, die GPS–Leitsysteme zur Reihen–Bespritzung mit Pflanzenschutzmitteln nutzen.

MMEQ 021

Variable Ausbringungstechniken

Der Betrieb wendet variable Ausbringungstechniken für einen oder mehrere der folgenden Zwecke an:

Düngung

Pflanzenschutz

Unkrautbekämpfung

Aussaat

Pflanzung

Sonstige

MMEQ 022

Präzisionsüberwachung von Kulturen

Der Betrieb überwacht Kulturen mithilfe einer oder mehrere der folgenden Technologien:

Wetterstationen

Digitale Kartierung (Kartierung der Bodenqualität, Ertragskartierung, NDVI–Kartierung)

Bodenscanning

Sensoren zum Ertragsmonitoring

Sonstige

MMEQ 023

Bodenanalyse

Der Betrieb entnahm im Bezugszeitraum Bodenproben für Analysezwecke.

 

Einzelthema: Maschinen zur Viehhaltung

MMEQ 024

 

Überwachung von Tierschutz und Tiergesundheit

Der Betrieb überwacht Tierbestände mithilfe einer oder mehrerer der folgenden Technologien:

Kameraüberwachung

Geräuschüberwachung

Warnsysteme

Aktivitätssensoren

Tracking von Tieren

Überwachung der Tiergesundheit (z. B. Temperatur, Gewicht, Lahmen oder Mastitis)

Fütterungsaufzeichnung

Tränkungsaufzeichnung

Sonstige

MMEQ 025

Mahl– und Mischgerät für die Fütterung

Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Mahl– und Mischgeräte für die Fütterung.

MMEQ 026

 

Automatische Fütterungssysteme

Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt automatische Fütterungssysteme.

MMEQ 027

Automatische Regulierung des Stallklimas

Der Betrieb nutzt eine automatische Regulierung des Stallklimas.

MMEQ 028

Melkroboter

Der Betrieb besitzt, mietet oder benutzt Melkroboter.

 

Einzelthema: Lagerraum für landwirtschaftliche Erzeugnisse

MMEQ 029

Lager von Saatgut (Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte)

Lagerraum für Getreide, Ölsaaten und Hülsenfrüchte (Kubikmeter)

MMEQ 030

Lager von Wurzeln, Knollen und Zwiebeln

Der Betrieb verfügt über Lager für Wurzeln, Knollen und Zwiebeln.

MMEQ 031

Lager von Gemüse und Obst

Der Betrieb verfügt über Trockenlager für Obst und Gemüse (Kühllagerung ausgenommen).

MMEQ 032

Kühllagerung

Lagerraum in Kühlvorrichtungen in Kubikmetern (unabhängig davon, ob es sich um Gemüse, Obst, Blumen, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Milch und Milcherzeugnisse oder Eier handelt)

Themenbereich: Einrichtungen

 

Einzelthema: Einrichtungen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie auf landwirtschaftlichen Betrieben

MMEQ 033

Windkraft

Der Betrieb nutzt Windturbinen zur Energieerzeugung.

MMEQ 034

Biomasse

Der Betrieb nutzt Biomasse zur Energieerzeugung.

MMEQ 035

Biogas aus Biomasse

Der Betrieb nutzt Biogas aus Biomasse zur Energieerzeugung.

MMEQ 036

Solarenergie (thermisch)

Der Betrieb nutzt Solarpaneele zur Erzeugung von thermischer Energie.

MMEQ 037

Solarenergie (fotovoltaisch)

Der Betrieb nutzt Solarpaneele zur Erzeugung von fotovoltaischer Energie.

MMEQ 038

Wasserkraft

Der Betrieb nutzt hydraulische Generatoren zur Energieerzeugung.

MMEQ 039

Sonstige Quellen

Der Betrieb erzeugt erneuerbare Energie aus sonstigen Quellen a. n. g.

MODUL 6 —   OBSTANLAGEN

BESCHREIBUNG DER VARIABLEN ZU OBSTANLAGEN

Für Flächenvariablen bezieht sich die Flächennutzung auf das Referenzjahr. Bei aufeinanderfolgenden Kulturen desselben Stückes Land bezieht sich die Flächennutzung auf eine Kultur, die im Referenzjahr geerntet wird, unabhängig davon, wann die betreffende Kultur gesät wird.

Mitgliedstaaten, in denen mindestens 1 000 Hektar einer der in den Einzelthemen des Moduls zu „Obstanlagen“ im Anhang IV der Verordnung (EU) 2018/1091 genannten einzelnen Kulturen vollständig oder hauptsächlich für den Markt bewirtschaftet werden, müssen das Modul zu Obstanlagen für die jeweilige Kultur durchführen.

Themenbereich: Kernobst

 

Einzelthema: Äpfel — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 001

Äpfel

Hektar mit Äpfeln

MORC 002

Äpfel in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Äpfeln in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 003

Äpfel in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Äpfeln in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 004

Äpfel in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit Äpfeln in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 005

Äpfel in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit Äpfeln in Altersklasse >= 25 Jahre

 

Einzelthema: Äpfel — Fläche nach Pflanzdichte

MORC 006

Äpfel in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

MORC 007

Äpfel in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

MORC 008

Äpfel in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

MORC 009

Äpfel in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

Hektar mit Äpfeln in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

 

Einzelthema: Birnen — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 010

Birnen

Hektar mit Birnen

MORC 011

Birnen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Birnen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 012

Birnen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Birnen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 013

Birnen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit Birnen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 014

Birnen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit Birnen in Altersklasse >= 25 Jahre

 

Einzelthema: Birnen — Fläche nach Pflanzdichte

MORC 015

Birnen in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

Hektar mit Birnen in Dichteklasse < 400 Bäume/Hektar

MORC 016

Birnen in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

Hektar mit Birnen in Dichteklasse 400 bis 1 599 Bäume/Hektar

MORC 017

Birnen in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

Hektar mit Birnen in Dichteklasse 1 600 bis 3 199 Bäume/Hektar

MORC 018

Birnen in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

Hektar mit Birnen in Dichteklasse >= 3 200 Bäume/Hektar

Themenbereich: Steinobst

 

Einzelthema: Pfirsiche — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 019

Pfirsiche

Hektar mit Pfirsichen

MORC 020

Pfirsiche in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Pfirsichen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 021

Pfirsiche in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Pfirsichen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 022

Pfirsiche in Altersklasse >= 15 Jahre

Hektar mit Pfirsichen in Altersklasse >= 15 Jahre

 

Einzelthema: Pfirsiche — Fläche nach Pflanzdichte

MORC 023

Pfirsiche in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

Hektar mit Pfirsichen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

MORC 024

Pfirsiche in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

Hektar mit Pfirsichen in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

MORC 025

Pfirsiche in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

Hektar mit Pfirsichen in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

 

Einzelthema: Nektarinen — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 026

Nektarinen

Hektar mit Nektarinen

MORC 027

Nektarinen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Nektarinen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 028

Nektarinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Nektarinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 029

Nektarinen in Altersklasse >= 15 Jahre

Hektar mit Nektarinen in Altersklasse >= 15 Jahre

 

Einzelthema: Nektarinen — Fläche nach Pflanzdichte

MORC 030

Nektarinen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

Hektar mit Nektarinen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

MORC 031

Nektarinen in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

Hektar mit Nektarinen in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

MORC 032

Nektarinen in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

Hektar mit Nektarinen in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

 

Einzelthema: Aprikosen/Marillen — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 033

Aprikosen/Marillen

Hektar mit Aprikosen/Marillen

MORC 034

Aprikosen/Marillen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Aprikosen/Marillen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 035

Aprikosen/Marillen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Aprikosen/Marillen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 036

Aprikosen/Marillen in Altersklasse >= 15 Jahre

Hektar mit Aprikosen/Marillen in Altersklasse >= 15 Jahre

 

Einzelthema: Aprikosen/Marillen — Fläche nach Pflanzdichte

MORC 037

Aprikosen/Marillen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

Hektar mit Aprikosen/Marillen in Dichteklasse < 600 Bäume/Hektar

MORC 038

Aprikosen/Marillen in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

Hektar mit Aprikosen/Marillen in Dichteklasse 600 bis 1 199 Bäume/Hektar

MORC 039

Aprikosen/Marillen in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

Hektar mit Aprikosen/Marillen in Dichteklasse >= 1 200 Bäume/Hektar

Themenbereich: Zitrusfrüchte

 

Einzelthema: Orangen — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 040

Navelorangen

Hektar mit Navelorangen

MORC 041

Navelorangen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Navelorangen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 042

Navelorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Navelorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 043

Navelorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit Navelorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 044

Navelorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit Navelorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

MORC 045

Blondorangen

Hektar mit Blondorangen

MORC 046

Blondorangen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Blondorangen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 047

Blondorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Blondorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 048

Blondorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit Blondorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 049

Blondorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit Blondorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

MORC 050

Blutorangen

Hektar mit Blutorangen

MORC 051

Blutorangen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Blutorangen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 052

Blutorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Blutorangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 053

Blutorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit Blutorangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 054

Blutorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit Blutorangen in Altersklasse >= 25 Jahre

MORC 055

Sonstige Orangen a. n. g.

Hektar mit sonstigen Orangen a. n. g.

MORC 056

Sonstige Orangen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit sonstigen Orangen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 057

Sonstige Orangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit sonstigen Orangen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 058

Sonstige Orangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit sonstigen Orangen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 059

Sonstige Orangen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit sonstigen Orangen in Altersklasse >= 25 Jahre

 

Einzelthema: Orangen — Fläche nach Pflanzdichte

 

 

Navelorangen

MORC 060

Navelorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar mit Navelorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

MORC 061

Navelorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar mit Navelorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

MORC 062

Navelorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar mit Navelorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

MORC 063

Navelorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar mit Navelorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

 

 

Blondorangen

MORC 064

Blondorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar mit Blondorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

MORC 065

Blondorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar mit Blondorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

MORC 066

Blondorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar mit Blondorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

MORC 067

Blondorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar mit Blondorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

 

 

Blutorangen

MORC 068

Blutorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar mit Blutorangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

MORC 069

Blutorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar mit Blutorangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

MORC 070

Blutorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar mit Blutorangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

MORC 071

Blutorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar mit Blutorangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

 

 

Sonstige Orangen a. n. g.

MORC 072

Sonstige Orangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar mit sonstigen Orangen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

MORC 073

Sonstige Orangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar mit sonstigen Orangen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

MORC 074

Sonstige Orangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar mit sonstigen Orangen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

MORC 075

Sonstige Orangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar mit sonstigen Orangen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

 

Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte — Fläche nach Alter der Anlagen

MORC 076

Satsumas

Hektar mit Satsumas

MORC 077

Satsumas in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Satsumas in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 078

Satsumas in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Satsumas in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 079

Satsumas in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit Satsumas in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 080

Satsumas in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit Satsumas in Altersklasse >= 25 Jahre

MORC 081

Clementinen

Hektar mit Clementinen

MORC 082

Clementinen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Clementinen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 083

Clementinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Clementinen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 084

Clementinen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit Clementinen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 085

Clementinen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit Clementinen in Altersklasse >= 25 Jahre

MORC 086

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.

Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) a. n. g.

MORC 087

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 088

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 089

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 090

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Altersklasse >= 25 Jahre

 

Einzelthema: Kleine Zitrusfrüchte — Fläche nach Pflanzdichte

 

 

Satsumas

MORC 091

Satsumas in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar mit Satsumas in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

MORC 092

Satsumas in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar mit Satsumas in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

MORC 093

Satsumas in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar mit Satsumas in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

MORC 094

Satsumas in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar mit Satsumas in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

 

 

Clementinen

MORC 095

Clementinen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar mit Clementinen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

MORC 096

Clementinen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar mit Clementinen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

MORC 097

Clementinen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar mit Clementinen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

MORC 098

Clementinen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar mit Clementinen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

 

 

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) a. n. g.

MORC 099

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

MORC 100

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

MORC 101

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

MORC 102

Sonstige kleine Zitrusfrüchte (einschließlich Hybride) in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar mit sonstigen kleinen Zitrusfrüchten (einschließlich Hybride) in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

 

Einzelthema: Zitronen — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 103

Zitronen

Hektar mit gelben Zitronen und sauren Limetten

MORC 104

Zitronen in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Zitronen in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 105

Zitronen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

Hektar mit Zitronen in Altersklasse 5 bis 14 Jahre

MORC 106

Zitronen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

Hektar mit Zitronen in Altersklasse 15 bis 24 Jahre

MORC 107

Zitronen in Altersklasse >= 25 Jahre

Hektar mit Zitronen in Altersklasse >= 25 Jahre

 

Einzelthema: Zitronen — Fläche nach Pflanzdichte

MORC 108

Zitronen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

Hektar mit Zitronen in Dichteklasse < 250 Bäume/Hektar

MORC 109

Zitronen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

Hektar mit Zitronen in Dichteklasse 250 bis 499 Bäume/Hektar

MORC 110

Zitronen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

Hektar mit Zitronen in Dichteklasse 500 bis 749 Bäume/Hektar

MORC 111

Zitronen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Hektar mit Zitronen in Dichteklasse >= 750 Bäume/Hektar

Themenbereich: Oliven

 

Einzelthema: Oliven — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 112

Tafeloliven

Hektar mit Tafeloliven

MORC 113

Tafeloliven in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Tafeloliven in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 114

Tafeloliven in Altersklasse 5 bis 11 Jahre

Hektar mit Tafeloliven in Altersklasse 5 bis 11 Jahre

MORC 115

Tafeloliven in Altersklasse 12 bis 49 Jahre

Hektar mit Tafeloliven in Altersklasse 12 bis 49 Jahre

MORC 116

Tafeloliven in Altersklasse >= 50 Jahre

Hektar mit Tafeloliven in Altersklasse >= 50 Jahre

MORC 117

Oliven zur Ölherstellung

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung

MORC 118

Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse < 5 Jahre

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse < 5 Jahre

MORC 119

Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 5 bis 11 Jahre

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 5 bis 11 Jahre

MORC 120

Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 12 bis 49 Jahre

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse 12 bis 49 Jahre

MORC 121

Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse >= 50 Jahre

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Altersklasse >= 50 Jahre

 

Einzelthema: Oliven — Fläche nach Pflanzdichte

 

 

Tafeloliven

MORC 122

Tafeloliven in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar

Hektar mit Tafeloliven in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar

MORC 123

Tafeloliven in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar

Hektar mit Tafeloliven in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar

MORC 124

Tafeloliven in Dichteklasse >= 400 Bäume/Hektar

Hektar mit Tafeloliven in Dichteklasse >= 400 Bäume/Hektar

 

 

Oliven zur Ölherstellung

MORC 125

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse < 140 Bäume/Hektar

MORC 126

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 140 bis 399 Bäume/Hektar

MORC 127

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 400 bis 699 Bäume/Hektar

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 400 bis 699 Bäume/Hektar

MORC 128

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 700 bis 1 499 Bäume/Hektar

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse 700 bis 1 499 Bäume/Hektar

MORC 129

Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse >= 1 500 Bäume/Hektar

Hektar mit Oliven zur Ölherstellung in Dichteklasse >= 1 500 Bäume/Hektar

Themenbereich: Tafeltrauben und Rosinen

 

Einzelthema: Tafeltrauben — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 130

Tafeltrauben

Hektar mit Tafeltrauben

MORC 131

Tafeltrauben in Altersklasse < 3 Jahre

Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse < 3 Jahre

MORC 132

Tafeltrauben in Altersklasse 3 bis 9 Jahre

Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse 3 bis 9 Jahre

MORC 133

Tafeltrauben in Altersklasse 10 bis 19 Jahre

Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse 10 bis 19 Jahre

MORC 134

Tafeltrauben in Altersklasse 20 bis 49 Jahre

Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse 20 bis 49 Jahre

MORC 135

Tafeltrauben in Altersklasse >= 50 Jahre

Hektar mit Tafeltrauben in Altersklasse >= 50 Jahre

 

Einzelthema: Tafeltrauben — Fläche nach Pflanzdichte

MORC 136

Tafeltrauben in Dichteklasse < 1 000 Reben/Hektar

Hektar mit Tafeltrauben in Dichteklasse < 1 000 Reben/Hektar

MORC 137

Tafeltrauben in Dichteklasse 1 000 bis 1 499 Reben/Hektar

Hektar mit Tafeltrauben in Dichteklasse 1 000 bis 1 499 Reben/Hektar

MORC 138

Tafeltrauben in Dichteklasse >= 1 500 Reben/Hektar

Hektar mit Tafeltrauben in Dichteklasse >= 1 500 Reben/Hektar

 

Einzelthema: Trauben für Rosinen — Fläche nach Alter der Anlage

MORC 139

Trauben für Rosinen

Hektar mit Trauben für Rosinen

MORC 140

Trauben für Rosinen in Altersklasse < 3 Jahre

Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse < 3 Jahre

MORC 141

Trauben für Rosinen in Altersklasse 3 bis 9 Jahre

Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse 3 bis 9 Jahre

MORC 142

Trauben für Rosinen in Altersklasse 10 bis 19 Jahre

Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse 10 bis 19 Jahre

MORC 143

Trauben für Rosinen in Altersklasse 20 bis 49 Jahre

Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse 20 bis 49 Jahre

MORC 144

Trauben für Rosinen in Altersklasse >= 50 Jahre

Hektar mit Trauben für Rosinen in Altersklasse >= 50 Jahre

 

Einzelthema: Trauben für Rosinen — Fläche nach Pflanzdichte

MORC 145

Trauben für Rosinen in Dichteklasse < 1 000 Reben/Hektar

Hektar mit Trauben für Rosinen in Dichteklasse < 1 000 Reben/Hektar

MORC 146

Trauben für Rosinen in Dichteklasse 1 000 bis 1 499 Reben/Hektar

Hektar mit Trauben für Rosinen in Dichteklasse 1 000 bis 1 499 Reben/Hektar

MORC 147

Trauben für Rosinen in Dichteklasse >= 1 500 Reben/Hektar

Hektar mit Trauben für Rosinen in Dichteklasse >= 1 500 Reben/Hektar