18.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 368/5


BESCHLUSS (GASP) 2021/1818 DES RATES

vom 15. Oktober 2021

über die Einleitung der militärischen Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUTM Mozambique)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss (GASP) 2021/1143 des Rates vom 12. Juli 2021 über eine militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUTM Mozambique) (1),

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 12. Juli 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1143 über eine militärische Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mosambik (EUTM Mozambique) angenommen.

(2)

Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ist am 28. September 2021 übereingekommen, dass der Missionsplan, einschließlich der Einsatzregeln, der EUTM Mozambique gebilligt werden sollte.

(3)

Auf Empfehlung des Befehlshabers der Mission sollte die EUTM Mozambique am 15. Oktober 2021 eingeleitet werden.

(4)

Nach Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben. Dänemark beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieses Beschlusses, ist weder durch diesen gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet und beteiligt sich nicht an der Finanzierung der EUTM Mozambique —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Missionsplan, einschließlich der Einsatzregeln, der EUTM Mozambique wird gebilligt.

Artikel 2

Die EUTM Mozambique wird am 15. Oktober 2021 eingeleitet.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 15. Oktober 2021.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. CIGLER KRALJ


(1)  ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 93.