15.10.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 366/109


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1813 DER KOMMISSION

vom 14. Oktober 2021

zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 hinsichtlich der harmonisierten Normen für Luftfahrt-Bodengeräte, Krane, Bergbaugeräte und andere Maschinen, zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/27 der Kommission

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 10,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 7 der Richtlinie 2006/42/EG wird bei einer Maschine, die nach einer harmonisierten Norm hergestellt worden ist, deren Referenz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, davon ausgegangen, dass sie den von dieser harmonisierten Norm erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entspricht.

(2)

Mit Schreiben M/396 vom 19. Dezember 2006 richtete die Kommission an das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) einen Auftrag (im Folgenden „Auftrag“) zur Ausarbeitung, zur Überarbeitung und zum Abschluss der Arbeiten an harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG, um den Änderungen, die durch diese Richtlinie an der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) vorgenommen wurden, Rechnung zu tragen.

(3)

Auf der Grundlage des Auftrags erarbeitete das CEN die neue harmonisierte Norm EN 1459-5:2020 über Sicherheitsanforderungen für zugehörige Schnittstellen für Stapler mit veränderlicher Reichweite sowie die neue harmonisierte Norm EN 16808:2020 über Sicherheitsanforderungen für manuelle Elevatoren in der Erdöl-, petrochemischen und Erdgasindustrie.

(4)

Auf der Grundlage des Auftrags haben das CEN und das Cenelec die bestehenden harmonisierten Normen überarbeitet, deren Referenzen in der Mitteilung 2018/C092/01 der Kommission (4) im Amtsblatt der Europäischen Union‚ Reihe C, veröffentlicht sind. Dies führte zur Annahme der folgenden neuen harmonisierten Normen: EN 12312-7:2020 (besondere Anforderungen für Luftfahrt-Bodengeräte), EN 13586:2020 (Zugangsanforderungen für Krane), EN 15011:2020 (Brücken- und Portalkrane), EN 15571:2020 (Sicherheitsanforderungen von Flächenschleifmaschinen), EN 16564:2020 (Anforderungen an Brücken-Säge-/Fräsmaschinen einschließlich numerischer Steuerungsversionen), EN 1804-1:2020 (Ausbaugestelle und Sicherheitsanforderungen für hydraulischen Schreitausbau), EN 1804-2:2020 (Stempel und Zylinder für hydraulischen Schreitausbau), EN 1804-3:2020 (hydraulische und elektro-hydraulische Steuerungen für hydraulischen Schreitausbau), EN 1837:2020 (maschinenintegrierte Beleuchtung), EN 1974:2020 (Sicherheits- und Hygieneanforderungen für Nahrungsmittelmaschinen), EN 81-40:2020 (Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen), EN 1175:2020 (elektrische/elektronische Anforderungen für Flurförderzeuge), EN 12312-3:2017+A1:2020 (Förderbandwagen), EN ISO 16092-2:2020 (Sicherheitsanforderungen für mechanische Pressen), EN ISO 16092-4:2020 (Sicherheitsanforderungen für pneumatische Pressen), EN 16307-1:2020 (zusätzliche Anforderungen für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit veränderlicher Reichweite und Lasten- und Personentransportfahrzeugen), EN 16808:2020 (manuelle Elevatoren), EN ISO 19085-10:2019/A11:2020 (Baustellenkreissägemaschinen), EN ISO 20430:2020 (Spritzgießmaschinen), EN IEC 62841-2-6:2020 (besondere Anforderungen für handgeführte Hämmer mit einer Änderung der EN IEC 62841-2-6:2020/A11:2020) sowie EN ISO 11553-1:2020 (Anforderungen an die Lasersicherheit mit einer Änderung der EN ISO 11553-1:2020/A11:2020).

(5)

Darüber hinaus entwickelten das CEN und das Cenelec auf der Grundlage des Auftrags die EN 12999:2011+A2:2018, deren Referenz in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 der Kommission (5) enthalten ist, weiter zu EN 12999:2020 für Ladekrane, um die Norm an den technischen Fortschritt anzupassen.

(6)

Das CEN und das Cenelec änderten darüber hinaus die Normen EN 16851:2017 für Leichtkransysteme und EN 16486:2014 für Verdichter, deren Referenzen in der Mitteilung 2018/C092/01 veröffentlicht wurden, jeweils zu EN 16851:2017+A1:2020 für Leichtkransysteme bzw. zu EN 16486:2014+A1:2020 für Verdichter.

(7)

Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec überprüft, ob die vom CEN und vom Cenelec ausgearbeiteten, überarbeiteten und geänderten Normen dem Auftrag entsprechen.

(8)

Die vom CEN und vom Cenelec auf der Grundlage des Auftrags ausgearbeiteten, überarbeiteten und geänderten harmonisierten Normen entsprechen den Sicherheitsanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG und erfüllen ihren Zweck. Es ist daher angezeigt, die Referenzen dieser Normen zusammen mit den Referenzen einschlägiger Änderungen oder Berichtigungen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(9)

Die Referenz der Norm EN 474-1:2006+A4:2013 wurde im Durchführungsbeschluss (EU) 2015/27 der Kommission (6) im Amtsblatt der Europäischen Union mit einer Einschränkung, durch die die Konformitätsvermutung der Norm in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach den Nummern 1.2.2 und 3.2.1 des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG ausgeschlossen wurde, veröffentlicht.

(10)

Die Norm EN 474-1:2006+A4:2013 wird gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 mit Wirkung vom 19. September 2020 gestrichen. Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/27 sollte daher aufgehoben werden.

(11)

Das CEN verbesserte die Norm in der Fassung EN 474-1:2006+A5:2018. In der neuen Version wurde jedoch nicht auf die Bedenken in Bezug auf die Sicht eingegangen, die sich aus dem Zusammenspiel der Norm EN 474-1:2006+A5:2018 mit Teil 5 der EN 474 ergeben, der spezifische Anforderungen an Hydraulikbagger enthält. Die Norm EN 474-1:2006+A5:2018 erfüllte daher nicht vollständig die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I Nummern 1.2.2 und 3.2.1 der Richtlinie 2006/42/EG. Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 wurde die harmonisierte Norm mit einer neuen Einschränkung in Bezug auf ihre Anwendung hinsichtlich der Anforderungen der Norm EN 474-5:2006+A3:2013 an Hydraulikbagger im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

(12)

Das CEN hat die EN 474-1 weiter verbessert und eine geänderte Fassung der harmonisierten Norm EN 474-1:2006+A6:2019 vorgelegt. Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob die Norm EN 474-1:2006+A6:2019 die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß Anhang I Nummern 1.2.2 und 3.2.1 der Richtlinie 2006/42/EG erfüllt, und ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einschränkung im Hinblick auf den Abschnitt „Sicht“ der Norm aufgehoben werden könnte.

(13)

Bei der Prüfung der Norm EN 474-1 äußerten die Vertreter des gemäß Artikel 22 der Richtlinie 2006/42/EG eingesetzten Ausschusses jedoch neue Bedenken hinsichtlich der in Anhang B Abschnitt 2 der Norm vorgesehenen Schnellwechseleinrichtung, die die Befestigung unterschiedlicher Werkzeuge an Erdbaumaschinen ermöglicht. Von den Mitgliedstaaten wurden insbesondere zahlreiche schwere Verletzungen und auch Todesfälle festgestellt, die auf eine fehlerhafte Verriegelung von Werkzeugen und das Fehlen eines aktiven Warnsystems oder eines aktiven Überwachungssystems für das Bedienpersonal zurückzuführen sind, wenn die Maschine mit falsch befestigten Werkzeugen (Tieflöffeln, Greifern und Rüttelplatten) betätigt wird. Besonders hoch ist die Zahl der Unfälle bei bestimmten Maschinen wie Baggern, bei denen täglich die unterschiedlichen Anbauwerkzeuge ausgewechselt werden.

(14)

Nach Prüfung der Norm EN 474-1:2006+A6:2019 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass die Norm nicht die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I Nummern 1.2.2 und 3.2.1 der Richtlinie 2006/42/EG erfüllt, nämlich das Erfordernis der Integration der Sicherheit, und dass der Fahrer die Maschine und ihre Werkzeuge unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen ohne jede Gefahr für sich und andere gefährdete Personen handhaben kann. Die Norm EN 474-1:2006+A6:2019 sollte daher im Amtsblatt der Europäischen Union mit einer Einschränkung für die Fälle, in denen sie in Verbindung mit den Teilen EN 474-4:2006+A2:2012 Anforderungen für Baggerlader und EN 474-5:2006+A3:2013 Anforderungen für Hydraulikbagger angewandt wird, veröffentlicht werden.

(15)

Mit der harmonisierten Norm EN 62841-4-1:2020 über besondere Anforderungen an handgeführte Kettensägen wurde die harmonisierte Norm EN 60745-2-13:2009 wesentlich geändert. Handgeführte Kettensägen, die unter die Normen EN 62841-4-1:2020 und EN 60745-2-13:2009 fallen, sind Maschinen, die in Anhang IV der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt sind und ein strengeres Zertifizierungsverfahren durchlaufen müssen, an dem eine benannte Stelle beteiligt ist, wenn keine harmonisierte Norm vorliegt, die alle geltenden grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen abdeckt. Da die Konstruktion von Kettensägen, die unter die harmonisierte Norm EN 62841-4-1:2020 fallen, erheblich geändert werden muss und da die harmonisierte Norm EN 60745-2-13:2009 nach dem 3. September 2022 keine Konformitätsvermutung mehr vorsieht, ist eine Reihe von Herstellern möglicherweise nicht in der Lage, diese Frist einzuhalten. Es ist daher angezeigt, das Datum der Streichung der Referenz der harmonisierten Norm EN 60745-2-13:2009 ausnahmsweise um weitere 8 Monate zu verschieben. Der Eintrag zur harmonisierten Norm EN 60745-2-13:2019 in Anhang III des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 sollte daher entsprechend geändert werden.

(16)

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/377 der Kommission (7) wurde die Referenz der harmonisierten Norm EN ISO 3743-2:2019 über Verfahren für Sonder-Hallräume in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 aufgenommen. Die Referenz der vorherigen Fassung dieser Norm, EN ISO 3743-2:2009, wurde jedoch mit der Mitteilung 2018/C092/01 veröffentlicht und ist noch nicht gestrichen worden. Da die Norm EN ISO 3743-2:2009 nicht mehr dem neuesten Stand der Technik entspricht, sollte die Referenz dieser Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der harmonisierten Norm EN ISO 3743-2:2019 vorzubereiten, ist es erforderlich, die Streichung der Referenz der harmonisierten Norm EN ISO 3743-2:2009 zu verschieben.

(17)

In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 sind die Referenzen harmonisierter Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2006/42/EG gilt, und in Anhang II desselben Durchführungsbeschlusses sind die Referenzen harmonisierter Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit Einschränkungen gilt. Um sicherzustellen, dass die Referenzen der harmonisierten Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG ausgearbeitet wurden, in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Referenzen, die von CEN und Cenelec ersetzt, überarbeitet oder geändert wurden, in den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 aufgenommen werden.

(18)

In Anhang III des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 sind die Referenzen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG aufgeführt, die ab dem in diesem Anhang genannten Datum aus der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union zu streichen sind.

(19)

Aufgrund der Arbeiten des CEN und des Cenelec wurden im Rahmen des Auftrags der Kommission die folgenden harmonisierten und in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlichten Normen überarbeitet: EN 12312-7:2005+A1:2009, EN 13155:2003+A2:2009, EN 13586:2004+A1:2008, EN 15011:2011+A1:2014, EN 15571:2014, EN 15746-2:2010+A1:2011, EN 1804-1:2001+A1:2010, EN 1804-2:2001+A1:2010, EN 1804-3:2006+A1:2010, EN 1837:1999+A1:2009, EN 1974:1998+A1:2009, EN 60745-2-6:2010, EN IEC 62841-2-6:2020, EN ISO 11553-1:2008, EN ISO 11553-1:2020, EN 1175-1:1998+A1:2010, EN 1175-2:1998+A1:2010, EN 1175-3:1998+A1:2010, EN 12312-3:2017, EN 13411-1:2002+A1:2008, EN 13411-2:2001+A1:2008, EN 13411-3:2004+A1:2008, EN 13411-4:2011, EN 13411-5:2003+A1:2008, EN 13411-6:2004+A1:2008, EN 13411-7:2006+A1:2008, EN 13411-8:2011, EN 16307-1:2013+A1:2015, EN 16486:2014, EN 201:2009 und EN 81-40:2008. Daher ist es erforderlich, die Referenzen dieser Normen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen und diese Referenzen in Anhang III des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 aufzunehmen.

(20)

Da die harmonisierte Norm EN 12999:2011+A2:2018 überarbeitet wurde, muss die mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 veröffentlichte Referenz auch entsprechend gestrichen werden. Diese Referenz sollt daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses gestrichen werden.

(21)

Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der neuen, überarbeiteten oder geänderten Normen vorzubereiten, ist es erforderlich, die Streichung der Referenzen der harmonisierten Normen EN 12999:2011+A2:2018, EN 1175-1:1998+A1:2010, EN 1175-2:1998+A1:2010, EN 1175-3:1998+A1:2010, EN 12312-3:2017, EN 12312-7:2005+A1:2009, EN 13411-1:2002+A1:2008, EN 13411-2:2001+A1:2008, EN 13411-3:2004+A1:2008, EN 13411-4:2011, EN 13411-5:2003+A1:2008, EN 13411-6:2004+A1:2008, EN 13411-7:2006+A1:2008, EN 13411-8:2011, EN 13586:2004+A1:2008, EN 15011:2011+A1:2014, EN 16307-1:2013+A1:2015, EN 16486:2014, EN 16851:2017, EN 1804-1:2001+A1:2010, EN 1804-2:2001+A1:2010, EN 1804-3:2006+A1:2010, EN 1837:1999+A1:2009, EN 1974:1998+A1:2009, EN 201:2009, EN 60745-2-6:2010, EN 81-40:2008, EN ISO 11553-1:2008 und EN ISO 3743-2:2009 zu verschieben.

(22)

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 sollte daher entsprechend geändert werden.

(23)

Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 wird wie folgt geändert:

1.

Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.

2.

Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.

3.

Anhang III wird gemäß Anhang III des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/27 wird aufgehoben.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 15. April 2023.

Brüssel, den 14. Oktober 2021

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.

(2)  ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24.

(3)  Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (ABl. L 207 vom 23.7.1998, S. 1).

(4)  Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU) (ABl. C 92 vom 9.3.2018, S. 1).

(5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 der Kommission vom 18. März 2019 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 75 vom 19.3.2019, S. 108).

(6)  Durchführungsbeschluss (EU) 2015/27 der Kommission vom 7. Januar 2015 über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung der Referenz der Norm EN 474-1:2006+A4:2013 „Erdbaumaschinen“ im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 4 vom 8.1.2015, S. 24).

(7)  Durchführungsbeschluss (EU) 2021/377 der Kommission vom 2. März 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/436 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 72 vom 3.3.2021, S. 12).


ANHANG I

Anhang I wird wie folgt geändert:

1.

Zeile 10 wird gestrichen,

2.

folgende Zeile 10a wird eingefügt:

„10a.

EN 12999:2020

Krane — Ladekrane

C“

3.

folgende Zeilen werden angefügt:

„95.

EN 1837:2020

Sicherheit von Maschinen — Maschinenintegrierte Beleuchtung

B

96.

EN ISO 11553-1:2020

Sicherheit von Maschinen — Laserbearbeitungsmaschinen — Teil 1: Anforderungen an die Lasersicherheit (ISO 11553-1:2020)

EN ISO 11553-1:2020/A11:2020

B

97.

EN 81-40:2020

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen

C

98.

EN 1175:2020

Sicherheit von Flurförderzeugen — Elektrische/elektronische Anforderungen

C

99.

EN 1459-5:2020

Geländegängige Stapler — Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung — Teil 5: Zugehörige Schnittstellen

C

100.

EN 1804-1:2020

Maschinen für den Bergbau unter Tage — Sicherheitsanforderungen für hydraulischen Schreitausbau — Teil 1: Ausbaugestelle und allgemeine Anforderungen

C

101.

EN 1804-2:2020

Maschinen für den Bergbau unter Tage — Sicherheitsanforderungen für hydraulischen Schreitausbau — Teil 2: Stempel und Zylinder

C

102.

EN 1804-3:2020

Maschinen für den Bergbau unter Tage — Sicherheitsanforderungen für hydraulischen Schreitausbau — Teil 3: Hydraulische und elektro-hydraulische Steuerungen

C

103.

EN 1974:2020

Nahrungsmittelmaschinen — Aufschnittschneidemaschinen — Sicherheits- und Hygieneanforderungen

C

104.

EN 12312-3:2017+A1:2020

Luftfahrt-Bodengeräte — Besondere Anforderungen — Teil 3: Förderbandwagen

C

105.

EN 12312-7:2020

Luftfahrt-Bodengeräte — Besondere Anforderungen — Teil 7: Luftfahrzeug-Schleppgeräte

C

106.

EN 13586:2020

Krane — Zugang

C

107.

EN 15011:2020

Krane — Brücken- und Portalkrane

C

108.

EN 15571:2020

Maschinen und Anlagen zur Gewinnung und Bearbeitung von Naturstein — Sicherheit — Anforderungen an Flächenschleifmaschinen

C

109.

EN ISO 16092-2:2020

Werkzeugmaschinen-Sicherheit — Pressen — Teil 2: Sicherheitsanforderungen für mechanische Pressen (ISO 16092-2:2019)

C

110.

EN ISO 16092-4:2020

Werkzeugmaschinen-Sicherheit — Pressen — Teil 4: Pneumatische Pressen (ISO 16092-4:2019)

C

111.

EN 16307-1:2020

Flurförderzeuge — Sicherheitsanforderungen und Verifizierung — Teil 1: Zusätzliche Anforderungen für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit veränderlicher Reichweite und Lasten- und Personentransportfahrzeugen

C

112.

EN 16486:2014+A1:2020

Maschinen zum Verdichten von Abfällen oder recyclebaren Materialien — Verdichter — Sicherheitsanforderungen

C

113.

EN 16564:2020

Maschinen und Anlagen zur Gewinnung und Bearbeitung von Naturstein — Sicherheit — Anforderungen an Brücken-Säge-/Fräsmaschinen einschließlich numerischer Steuerungsversionen (NC/CNC)

C

114.

EN 16808:2020

Erdöl-, petrochemische und Erdgasindustrie — Sicherheit von Maschinen — Manuelle Elevatoren

C

115.

EN 16851:2017+A1:2020

Krane — Leichtkransysteme

C

116.

EN ISO 19085-10:2019

Holzbearbeitungsmaschinen — Sicherheit — Teil 10: Baustellenkreissägemaschinen (ISO 19085-10:2018)

EN ISO 19085-10:2019/A11:2020

C

117.

EN ISO 20430:2020

Kunststoff- und Gummimaschinen — Spritzgießmaschinen — Sicherheitsanforderungen (ISO 20430:2020)

C

118.

EN IEC 62841-2-6:2020

Elektrische motorbetriebene handgeführte Werkzeuge, transportable Werkzeuge und Rasen- und Gartenmaschinen — Sicherheit — Teil 2-6: Besondere Anforderungen für handgeführte Hämmer (IEC 62841-2-6:2020, modifiziert)

EN IEC 62841-2-6:2020/A11:2020

C“


ANHANG II

In Anhang II erhält Zeile 1 folgende Fassung:

„1.

EN 474-1:2006+A6:2019

Erdbaumaschinen — Sicherheit — Teil 1: Allgemeine Anforderungen

Hinweis: In Bezug auf Anhang B.2 — Schnellkupplungen begründet die harmonisierte Norm EN 474-1:2006+A6:2019 keine Vermutung der Konformität mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I Absätze 1.2.2 und 3.2.1 der Richtlinie 2006/42/EG, wenn sie in Verbindung mit EN 474-4:2006+A2:2012 über Anforderungen für Baggerlader und EN 474-5:2006+A3:2013 über Anforderungen für Hydraulikbagger angewandt wird.

C“


ANHANG III

Anhang III wird wie folgt geändert:

1.

Zeile 73 erhält folgende Fassung:

„73.

EN 60745-2-13:2009

Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge — Sicherheit — Teil 2-13: Besondere Anforderungen für Kettensägen (IEC 60745-2-13:2006, modifiziert)

EN 60745-2-13:2009/A1:2010

3. Mai 2023

C“

2.

folgende Zeilen werden angefügt:

„86.

EN 1175-1:1998+A1:2010

Sicherheit von Flurförderzeugen — Elektrische Anforderungen — Teil 1: Allgemeine Anforderungen für Flurförderzeuge mit batterieelektrischem Antrieb

15. April 2023

C

87.

EN 1175-2:1998+A1:2010

Sicherheit von Flurförderzeugen — Elektrische Anforderungen — Teil 2: Allgemeine Anforderungen für Flurförderzeuge mit Verbrennungsmotoren

15. April 2023

C

88.

EN 1175-3:1998+A1:2010

Sicherheit von Flurförderzeugen — Elektrische Anforderungen — Teil 3: Besondere Anforderungen für elektrische Kraftübertragungssysteme von Flurförderzeugen mit Verbrennungsmotoren

15. April 2023

C

89.

EN 12312-3:2017

Luftfahrt-Bodengeräte — Besondere Anforderungen — Teil 3: Förderbandwagen

15. April 2023

C

90.

EN 12312-7:2005+A1:2009

Luftfahrt-Bodengeräte — Besondere Anforderungen — Teil 7: Luftfahrzeug-Schleppgerät

15. April 2023

C

91.

EN 13411-1:2002+A1:2008

Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 1: Kauschen für Anschlagseile aus Stahldrahtseilen

15. April 2023

C

92.

EN 13411-2:2001+A1:2008

Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 2: Spleißen von Seilschlaufen für Anschlagseile

15. April 2023

C

93.

EN 13411-3:2004+A1:2008

Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 3: Pressklemmen und Verpressen

15. April 2023

C

94.

EN 13411-4:2011

Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 4: Vergießen mit Metall und Kunstharz

15. April 2023

C

95.

EN 13411-5:2003+A1:2008

Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 5: Drahtseilklemmen mit U-förmigem Klemmbügel

15. April 2023

C

96.

EN 13411-6:2004+A1:2008

Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 6: Asymmetrische Seilschlösser

15. April 2023

C

97.

EN 13411-7:2006+A1:2008

Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 7: Symmetrische Seilschlösser

15. April 2023

C

98.

EN 13411-8:2011

Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht — Sicherheit — Teil 8: Stahlfittinge und Verpressungen

15. April 2023

C

99.

EN 13586:2004+A1:2008

Krane — Zugang

15. April 2023

C

100.

EN 15011:2011+A1:2014

Krane — Brücken- und Portalkrane

15. April 2023

C

101.

EN 16307-1:2013+A1:2015

Flurförderzeuge — Sicherheitsanforderungen und Verifizierung — Teil 1: Zusätzliche Anforderungen für motorkraftbetriebene Flurförderzeuge mit Ausnahme von fahrerlosen Flurförderzeugen, Staplern mit veränderlicher Reichweite und Lasten- und Personentransportfahrzeugen

15. April 2023

C

102.

EN 16486:2014

Maschinen zum Verdichten von Abfällen oder recyclebaren Materialien — Verdichter — Sicherheitsanforderungen

15. April 2023

C

103.

EN 16851:2017

Krane — Leichtkransysteme

15. April 2023

C

104.

EN 1804-1:2001+A1:2010

Maschinen für den Bergbau unter Tage — Sicherheitsanforderungen für hydraulischen Schreitausbau — Teil 1: Ausbaugestelle und allgemeine Anforderungen

15. April 2023

C

105.

EN 1804-2:2001+A1:2010

Maschinen für den Bergbau unter Tage — Sicherheitsanforderungen für hydraulischen Schreitausbau — Teil 2: Stempel und Zylinder

15. April 2023

C

106.

EN 1804-3:2006+A1:2010

Maschinen für den Bergbau unter Tage — Sicherheitsanforderungen für hydraulischen Schreitausbau — Teil 3: Hydraulische Steuerungen

15. April 2023

C

107.

EN 1837:1999+A1:2009

Sicherheit von Maschinen — Maschinenintegrierte Beleuchtung

15. April 2023

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108.

EN 1974:1998+A1:2009

Nahrungsmittelmaschinen — Aufschnittschneidemaschinen — Sicherheits- und Hygieneanforderungen

15. April 2023

C

109.

EN 201:2009

Kunststoff- und Gummimaschinen — Spritzgießmaschinen — Sicherheitsanforderungen

15. April 2023

C

110.

EN 60745-2-6:2010

Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge — Sicherheit — Teil 2-6: Besondere Anforderungen für Hämmer (IEC 60745-2-6:2003, modifiziert + A1:2006)

15. April 2023

C

111.

EN 81-40:2008

Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen — Spezielle Aufzüge für den Personen- und Gütertransport — Teil 40: Treppenschrägaufzüge und Plattformaufzüge mit geneigter Fahrbahn für Personen mit Behinderungen

15. April 2023

C

112.

EN ISO 11553-1:2008

Sicherheit von Maschinen — Laserbearbeitungsmaschinen — Teil 1: Allgemeine Sicherheitsanforderungen (ISO 11553-1:2005)

15. April 2023

C

113.

EN ISO 3743-2:2009

Akustik — Bestimmung der Schallleistungspegel von Geräuschquellen aus Schalldruckmessungen — Verfahren der Genauigkeitsklasse 2 für kleine, transportable Quellen in Hallfeldern — Teil 2: Verfahren für Sonder-Hallräume (ISO 3743-2:1994)

15. April 2023

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