6.11.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 370/9 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1642 DER KOMMISSION
vom 5. November 2020
zur Spezifizierung der technischen Eigenschaften des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema 2022 „Berufliche Kompetenzen“ und für die achtjährlichen Variablen zu „Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung“ im Bereich Arbeitskräfte gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung im Bereich Arbeitskräfte zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Eigenschaften des Datensatzes spezifizieren. |
(2) |
Die Kommission sollte die technischen Eigenschaften des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema 2022 „Berufliche Kompetenzen“ und für die achtjährlichen Variablen zu „Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung“ im Bereich Arbeitskräfte festlegen. |
(3) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die technischen Eigenschaften des Datensatzes für das Ad-hoc-Thema 2022 „Berufliche Kompetenzen“ und für die achtjährlichen Variablen zu „Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung“ im Bereich Arbeitskräfte werden im Anhang festgelegt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 5. November 2020
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
ANHANG
Beschreibung und technisches Format der zu erfassenden Variablen für das Ad-hoc-Thema 2022 „Berufliche Kompetenzen“ und für die achtjährlichen Variablen zu „Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung“ im Bereich Arbeitskräfte und die zu verwendende Codierung
Thema |
Einzelthema |
Kennung der Variable |
Bezeichnung der Variable |
Codes |
Kennzeichnungen |
Filter |
Filterkennzeichnungen |
Mindestsatz an Variablen |
Art der Variable |
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
DIGITAL |
Mit Arbeiten an digitalen Geräten verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Die Hälfte der Arbeitszeit oder etwas mehr |
||||||||
3 |
Einen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
4 |
Einen geringen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
5 |
Keine Arbeitszeit |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
READING |
Mit Lesen arbeitsbezogener Handbücher und technischer Unterlagen verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Die Hälfte der Arbeitszeit oder etwas mehr |
||||||||
3 |
Einen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
4 |
Einen geringen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
5 |
Keine Arbeitszeit |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
CALCULATE |
Mit relativ komplexen Berechnungen verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Die Hälfte der Arbeitszeit oder etwas mehr |
||||||||
3 |
Einen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
4 |
Einen geringen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
5 |
Keine Arbeitszeit |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
PHYSICAL |
Mit schwerer körperlicher Arbeit verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Die Hälfte der Arbeitszeit oder etwas mehr |
||||||||
3 |
Einen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
4 |
Einen geringen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
5 |
Keine Arbeitszeit |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
DEXTERITY |
Mit Fingerfertigkeit erfordernden Aufgaben verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Die Hälfte der Arbeitszeit oder etwas mehr |
||||||||
3 |
Einen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
4 |
Einen geringen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
5 |
Keine Arbeitszeit |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
COMMINT |
Mit Interaktion mit Personen derselben Firma oder Organisation verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Die Hälfte der Arbeitszeit oder etwas mehr |
||||||||
3 |
Einen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
4 |
Einen geringen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
5 |
Keine Arbeitszeit |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
COMMEXT |
Mit Interaktion mit Personen außerhalb der Firma oder Organisation verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Die Hälfte der Arbeitszeit oder etwas mehr |
||||||||
3 |
Einen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
4 |
Einen geringen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
5 |
Keine Arbeitszeit |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
GUIDANCE |
Mit Beratung sowie Aus- oder Weiterbildung anderer Personen verbrachte Zeit in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
Die gesamte oder die meiste Arbeitszeit |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Die Hälfte der Arbeitszeit oder etwas mehr |
||||||||
3 |
Einen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
4 |
Einen geringen Teil der Arbeitszeit |
||||||||
5 |
Keine Arbeitszeit |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
JOBAUTON |
Grad der Autonomie in Bezug auf die Aufgaben in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
11 |
Große oder sehr große Autonomie sowohl bezüglich der Reihenfolge als auch der Inhalte |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
12 |
Große oder sehr große Autonomie bezüglich der Reihenfolge und gewisse Autonomie bezüglich der Inhalte |
||||||||
13 |
Große oder sehr große Autonomie bezüglich der Reihenfolge und geringe oder keine Autonomie bezüglich der Inhalte |
||||||||
21 |
Gewisse Autonomie hinsichtlich der Reihenfolge und große oder sehr große Autonomie bezüglich der Inhalte |
||||||||
22 |
Gewisse Autonomie sowohl bezüglich der Reihenfolge als auch der Inhalte |
||||||||
23 |
Gewisse Autonomie bezüglich der Reihenfolge und geringe oder keine Autonomie bezüglich der Inhalte |
||||||||
31 |
Geringe oder keine Autonomie bezüglich der Reihenfolge und große oder sehr große Autonomie bezüglich der Inhalte |
||||||||
32 |
Geringe oder keine Autonomie hinsichtlich der Reihenfolge und gewisse Autonomie hinsichtlich der Inhalte |
||||||||
33 |
Geringe oder keine Autonomie sowohl bezüglich der Reihenfolge als auch der Inhalte |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
99 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
REPETITIVE |
Repetitiver Charakter der Aufgaben in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
In sehr hohem Maß repetitiv |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
In hohem Maß repetitiv |
||||||||
3 |
Bis zu einem gewissen Maß repetitiv |
||||||||
4 |
In geringem Maß repetitiv |
||||||||
5 |
Überhaupt nicht repetitiv |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3c. Erwerbsbeteiligung |
Berufliche Kompetenzen |
PROCEDURE |
Anhand strikter Verfahren präzise beschriebene Aufgaben in der Haupttätigkeit oder der letzten Tätigkeit |
1 |
Trifft in sehr hohem Maß zu |
AGE = 15–74 UND (EMPSTAT = 1 oder (EXISTPR = 2, 3 und (REFYEAR-YEARPR = 0, 1 oder (REFYEAR-YEARPR = 2 und 1<=MONTHPR<=12 und MONTHPR ≥ REFMONTH)))) |
Personen im Alter von 15 bis 74 Jahren, die derzeit einer Beschäftigung nachgehen oder ihre letzte Beschäftigung in den vergangenen 24 Monaten aufgaben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Trifft in hohem Maß zu |
||||||||
3 |
Trifft bis zu einem gewissen Maß zu |
||||||||
4 |
Trifft in geringem Maß zu |
||||||||
5 |
Trifft überhaupt nicht zu |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
PENSTYP1 |
Altersrente bzw. -pension |
1 |
Nur gesetzliche Rente |
50 <= AGE <= 74 |
Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 50 bis 74 Jahren |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Kombination aus gesetzlicher und betrieblicher Rente |
||||||||
3 |
Kombination aus gesetzlicher Rente und privater Altersvorsorge |
||||||||
4 |
Kombination aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Rente und privater Altersvorsorge |
||||||||
5 |
Kombination aus betrieblicher Rente und privater Altersvorsorge |
||||||||
6 |
Nur betriebliche Rente |
||||||||
7 |
Nur private Altersvorsorge |
||||||||
8 |
Keine Rente |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
AGEPENSO |
Alter, ab dem die Person eine Altersrente bezieht |
0-120 |
Alter in vollendeten Jahren (dreistellig) |
PENSTYP1 = 1-7 |
Personen, die eine Altersrente beziehen |
Nicht relevant |
Erfasst |
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
999 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
STATRECE |
Erster Bezug einer gesetzlichen Altersrente mit Abzug oder Bonus |
1 |
Mit Abzug im Falle eines vorzeitigen Renteneintritts |
PENSTYP1 = 1-4 |
Personen, die eine gesetzliche Altersrente beziehen |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Mit Bonus aufgrund von späterem Renteneintritt |
||||||||
3 |
Ohne Abzug oder Bonus |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
PENSTYP2 |
Invaliditätsrente und sonstige regelmäßige Geldleistungen wegen Invalidität |
1 |
Ja |
50 <= AGE <= 74 |
Alle Personen der Zielgesamtheit im Alter von 50 bis 74 Jahren |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Nein |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
AGEPENSD |
Alter, ab dem die Person Invaliditätsrente oder sonstige regelmäßige Geldleistungen wegen Invalidität bezieht |
0-120 |
Alter in vollendeten Jahren (dreistellig) |
PENSTYP2 = 1 |
Personen, die Invaliditätsrente oder sonstige regelmäßige Geldleistungen wegen Invalidität beziehen |
Nicht relevant |
Erfasst |
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
999 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
PROVTYPE |
Finanzielle Altersvorsorge |
1 |
Nur gesetzliche Vorsorge |
PENSTYP1 = 7, 8 |
Personen (im Alter von 50 bis 74 Jahren), die keine gesetzliche oder betriebliche Rente beziehen |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Kombination aus gesetzlicher und betrieblicher Vorsorge |
||||||||
3 |
Kombination aus gesetzlicher und privater Vorsorge |
||||||||
4 |
Kombination aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge |
||||||||
5 |
Kombination aus betrieblicher und privater Vorsorge |
||||||||
6 |
Nur betriebliche Vorsorge |
||||||||
7 |
Nur private Vorsorge |
||||||||
8 |
Keine Vorsorge |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
PENSSITU |
Situation zu Beginn des Bezugs der Altersrente |
1 |
Erwerbstätigkeit eingestellt |
PENSTYP1 = 1-7 |
Personen, die eine Altersrente beziehen |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Hat unverändert weitergearbeitet |
||||||||
3 |
Hat mit Veränderungen weitergearbeitet |
||||||||
4 |
Hat nicht gearbeitet (aus jeglichem Grund) |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
WSTPREAS |
Hauptgrund für die Einstellung der Erwerbstätigkeit mit Beginn des Bezugs der Altersrente |
1 |
Erreichen des Rentenanspruchs |
PENSSITU = 1 |
Personen, die mit Bezug einer Altersrente aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Hat maximales Renteneintrittsalter erreicht |
||||||||
3 |
Günstige finanzielle Regelungen bei Einstellung der Erwerbstätigkeit |
||||||||
4 |
Sonstige berufliche Gründe |
||||||||
5 |
Krankheit oder Behinderung |
||||||||
6 |
Betreuungspflichten oder sonstige familiäre Gründe |
||||||||
7 |
Sonstige Gründe |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
WCONREAS |
Hauptgrund für die Fortsetzung der Erwerbstätigkeit mit Bezug einer Altersrente |
1 |
Finanziell notwendig |
PENSSITU = 2, 3 |
Personen, die mit Bezug einer Altersrente ihre Erwerbstätigkeit fortgesetzt haben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Finanziell attraktiv |
||||||||
3 |
Partner(-in)/Ehegatte (Ehegattin) arbeitet noch |
||||||||
4 |
Hat Freude daran zu arbeiten/produktiv zu sein |
||||||||
5 |
Weiterhin sozial integriert |
||||||||
6 |
Sonstige Gründe |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
LMREENT |
Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt nach Beginn des Bezugs der Altersrente |
1 |
Ja, mit mindestens einer bezahlten Tätigkeit für mindestens drei Monate |
PENSSITU = 1, 4 |
Personen, die am Beginn des Bezugs der Altersrente die Erwerbstätigkeit eingestellt oder nicht gearbeitet haben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Ja, aber nur für gelegentliche Erwerbstätigkeit |
||||||||
3 |
Nein |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |
||||||||
3d. Erwerbsbeteiligung |
Altersrenten, Alterspensionen und Erwerbsbeteiligung |
LMENTREAS |
Hauptgrund für den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt |
1 |
Finanziell notwendig |
LMREENT = 1 |
Personen, die wieder in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, jedoch beim ersten Bezug der Altersrente nicht gearbeitet haben |
Nicht relevant |
Erfasst |
2 |
Finanziell attraktiv |
||||||||
3 |
Partner(-in)/Ehegatte (Ehegattin) arbeitet noch |
||||||||
4 |
Hat Freude daran zu arbeiten/produktiv zu sein |
||||||||
5 |
Weiterhin sozial integriert |
||||||||
6 |
Sonstige Gründe |
||||||||
Leer |
Keine Angabe |
||||||||
9 |
Entfällt |