9.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 220/11 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/784 der Kommission vom 8. April 2020 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Aufnahme von Perfluoroctansäure (PFOA), ihrer Salze und von PFOA-verwandten Verbindungen
( Amtsblatt der Europäischen Union L 188 I vom 15. Juni 2020 )
Seite 5, Anhang zur Ergänzung von Anhang I Teil A der Verordnung (EU) 2019/1021, Tabelle, Spalte 4 Nummer 9 einleitender Satz:
Anstatt:
„Abweichend hiervon ist die Verwendung von PFOA, ihrer Salze und/oder von PFOA-verwandten Verbindungen bis zum 3. Dezember 2020 in folgenden Erzeugnissen zulässig:“
muss es heißen:
„Abweichend hiervon sind die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFOA, ihrer Salze und von PFOA-verwandten Verbindungen bis zum 3. Dezember 2020 zu folgenden Zwecken zulässig:“.