25.2.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 51/13


Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission vom 4. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung

( Amtsblatt der Europäischen Union L 44 vom 18. Februar 2020 )

Auf Seite 4 erhält Artikel 3 folgende Fassung:

Artikel 3

Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Oktober 2021.

Artikel 2 gilt jedoch ab 1. Dezember 2019.

Stoffe und Gemische können vor dem 1. Oktober 2021 in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.“