25.2.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 51/13 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission vom 4. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung
( Amtsblatt der Europäischen Union L 44 vom 18. Februar 2020 )
Auf Seite 4 erhält Artikel 3 folgende Fassung:
„Artikel 3
Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Oktober 2021.
Artikel 2 gilt jedoch ab 1. Dezember 2019.
Stoffe und Gemische können vor dem 1. Oktober 2021 in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.“