4.11.2020   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 372/1


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 30. Oktober 2020

zum Thema „Eine Brücke ins Arbeitsleben — Stärkung der Jugendgarantie“ und zur Ersetzung der Empfehlung des Rates vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie

(2020/C 372/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292 in Verbindung mit Artikel 149,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im November 2017 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission die europäische Säule sozialer Rechte proklamiert, die 20 Grundsätze und Rechte zur Unterstützung gut funktionierender und fairer Arbeitsmärkte und Sozialsysteme umfasst. In der europäischen Säule sozialer Rechte ist das Recht auf faire Arbeitsbedingungen niedergelegt und festgeschrieben, dass Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen gewährleistet werden müssen, und es ist das Recht auf Zugang zu sozialem Schutz und Fortbildung festgelegt. Dort heißt es auch, dass Probezeiten eine angemessene Dauer nicht überschreiten sollten und der Missbrauch atypischer Verträge zu verbieten ist. Nach Grundsatz 4 („Aktive Unterstützung für Beschäftigung“) haben junge Menschen „das Recht auf Weiterbildung, einen Ausbildungsplatz, einen Praktikumsplatz oder ein Beschäftigungsangebot von gutem Ansehen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben.“

(2)

In den Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die vom Rat mit dem Beschluss (EU) 2019/1181 (1) angenommen wurden, insbesondere in Leitlinie 6, werden die Mitgliedstaaten ersucht, auch weiterhin mit Maßnahmen zur Verhinderung eines vorzeitigen Schulabgangs und strukturellen Verbesserungen beim Übergang von der Schule ins Berufsleben gegen die Jugendarbeitslosigkeit und das Phänomen der jungen Menschen, die weder einen Arbeitsplatz haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (im Folgenden „NEETs“ — young people not in employment, education or training), vorzugehen; dazu gehört auch die uneingeschränkte Umsetzung der Jugendgarantie.

(3)

In der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (2) sind die Elemente und Grundsätze für die Validierung nichtformalen und informellen Lernens festgeschrieben, die den Einzelnen dazu befähigen, seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch nichtformales und informelles Lernen erworben wurden, validieren zu lassen und eine vollständige oder gegebenenfalls teilweise Qualifikation zu erhalten.

(4)

In der Empfehlung des Rates vom 19. Dezember 2016 für Weiterbildungspfade: Neue Chancen für Erwachsene (3) wird empfohlen, Erwachsenen mit einem geringen Niveau an Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen die Möglichkeit zu bieten, ein Mindestniveau an Lese-, Schreib-, Rechen- und digitalen Kompetenzen oder ein breiteres Spektrum von Fähigkeiten, Kenntnissen und Kompetenzen zu erwerben.

(5)

In der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (4) werden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Entwicklung digitaler Grundkompetenzen zu fördern und digitale Kompetenzen auf allen Stufen der allgemeinen und beruflichen Bildung in allen Bevölkerungsgruppen auszubauen und zu verbessern.

(6)

Die Empfehlung des Rates vom 10. März 2014 zu einem Qualitätsrahmen für Praktika (5) enthält Leitlinien hinsichtlich der Bereitstellung hochwertiger Praktika sowie Qualitätselemente in Bezug auf Lerninhalte, Arbeitsbedingungen und Transparenz bezüglich der finanziellen Bedingungen und der Einstellungspraxis.

(7)

In der Empfehlung des Rates vom 15. März 2018 zu einem Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung (6) werden 14 Kriterien definiert, auf die sich die Mitgliedstaaten und die Akteure stützen sollten, um hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildungen zu entwickeln, die sowohl die Entwicklung berufsrelevanter Fähigkeiten als auch die persönliche Entwicklung von Auszubildenden gewährleisten.

(8)

Durch die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates (7) wird ein gemeinsamer Rahmen für sieben zuvor unabhängige Datenerhebungen geschaffen, darunter auch die Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union. Dieser gemeinsame Rahmen — die so genannten integrierten europäischen Sozialstatistiken (IESS) — liefert detailliertere EU-weite Vergleichsdaten, die ein besseres Verständnis des Übergangs von der Ausbildung ins Berufsleben ermöglichen, indem sie die Lern- und Arbeitserfahrungen sowie den jeweiligen individuellen Hintergrund der jungen Menschen präziser erfassen.

(9)

Der Europäische Rat ruft in seinen Schlussfolgerungen vom 15. Dezember 2016 zur Fortsetzung der Jugendgarantie auf. In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Juni 2017 bekräftigt der Rat, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Nichterwerbstätigkeit bei Jugendlichen nach wie vor eine politische Priorität darstellt, dass die Jugendgarantie und die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen starke Impulse für Strukturreformen und politische Innovation geliefert haben und dass es großer und anhaltender Anstrengungen der nationalen Behörden sowie einer bereichsübergreifenden Zusammenarbeit bedarf, um NEETs zu erreichen.

(10)

In seiner Entschließung vom 18. Januar 2018 zur Umsetzung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten ruft das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten dazu auf, angemessene, maßgeschneiderte Strategien aufzulegen, mit denen alle NEETs erreicht werden, und ein integriertes Konzept zur Anwendung zu bringen, um Unterstützung und Dienste anzubieten, mit denen junge Menschen, die mit verschiedenen Hindernissen konfrontiert sind, individueller gefördert werden können. Das Europäische Parlament fordert, dass die Qualität der Angebote, die im Rahmen der Jugendgarantie und der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen gemacht werden, verbessert wird und dass erörtert wird, welche Altersgruppe begünstigt werden soll.

(11)

Der europäische Grüne Deal ist die neue Wachstumsstrategie der Union. Mit dieser Strategie soll die Union zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden, in der bis spätestens 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.

(12)

Um die durch die COVID-19-Pandemie verursachten Schäden in Wirtschaft und Gesellschaft zu beheben, die Erholung der Konjunktur in Europa nach diesen Schäden anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schützen und zu schaffen, hat die Kommission einen umfassenden Aufbauplan für Europa vorgeschlagen, mit dem das Potenzial des Unionshaushalts voll ausgeschöpft werden soll; zudem hat sie das Aufbauinstrument „Next Generation EU“ vorgeschlagen. Dieses Instrument ist dringend erforderlich, um unter anderem kurzfristige Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung — auch junger Menschen — zu unterstützen sowie Investitionen in längerfristige politische Reformen auf dem Arbeitsmarkt und in den Sozial- sowie Schul- und Berufsbildungssystemen zu tätigen.

(13)

Während der letzten Rezession im Jahr 2013 belief sich die Jugendarbeitslosenquote (15- bis 24-Jährige) in der Union auf 24,4 % (gegenüber 16 % im Jahr 2008) und in einigen Mitgliedstaaten sogar auf über 50 %; in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen gab es 6,5 Millionen NEETs. Als Reaktion darauf wurde im April 2013 die Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie angenommen (8). Diese Empfehlung stellt eine große koordinierte Reaktion auf Unionsebene auf die Herausforderungen, vor denen die Jugend steht, dar; sie beruht auf bildungspolitischen und aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten.

(14)

Die COVID-19-Pandemie hat die Union in eine beispiellose Rezession gestürzt, die aller Voraussicht nach dramatisch hohe Jugendarbeitslosenquoten und NEET-Quoten mit sich bringen wird. Die Wirtschaft der Union könnte im Jahr 2020 signifikant schrumpfen — dies wäre der Beginn der tiefsten Rezession in der Geschichte der Union. Junge Menschen, die sich schon vor Beginn der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt in einer in prekären Lage befanden oder mit Beschäftigungshindernissen konfrontiert waren, dürften am meisten darunter leiden, und auch für Berufseinsteiger dürfte es in dieser Zeit schwieriger sein, den ersten Arbeitsplatz zu finden. Daher muss vor dem Hintergrund der aktuellen Krise die Jugendgarantie unbedingt gestärkt werden.

(15)

Junge Menschen können auf dem Arbeitsmarkt auch vor zahlreichen Herausforderungen stehen, weil sie sich am Übergang zwischen Lebensabschnitten befinden, sie nur über begrenzte oder keine Berufserfahrung verfügen oder sie mit weiteren Barrieren beim Eintritt in die Arbeitswelt konfrontiert sind. Vorangegangene Rezessionen haben gezeigt, dass junge Menschen stärker betroffen sind als ältere, erfahrenere Arbeitskräfte.

(16)

Junge Frauen sind stärker von Nichterwerbstätigkeit bedroht als junge Männer, da sie oftmals Betreuungs- und Pflegeaufgaben übernehmen (wie Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Erwachsenen oder sonstige persönliche oder familiäre Verpflichtungen). Nichterwerbstätigkeit aufgrund von Betreuungs- und Pflegepflichten ist bei jungen Frauen fünfmal häufiger als bei jungen Männern. Dadurch kann es zu einer Verschärfung des geschlechtsbedingten Beschäftigungsgefälles mit dauerhaften Auswirkungen auf das gesamte Leben der Frauen kommen.

(17)

Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit bei Jugendlichen sowie Einschränkungen beim Zugang zu inklusiver, hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung und zu sozialen Diensten können zu dauerhaften Nachteilen führen, wie einem höheren Risiko künftiger Arbeitslosigkeit, einem niedrigeren Einkommensniveau in der Zukunft, dem Verlust von Humankapital oder zu einem über Generationen hinweg bestehenden Armutskreislauf. Diese Faktoren führen zu individuellen Härtefällen und sind mit direkten und indirekten Kosten für die Gesellschaft als Ganzes verbunden. Darüber hinaus werden dadurch regionale Ungleichheiten verschärft, z. B. wenn sich junge Leute in ländlichen oder abgelegenen Gebieten nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt integrieren können und daher an einem anderen Ort nach Beschäftigungsmöglichkeiten suchen.

(18)

Laufende Entwicklungen wie die Automatisierung und die Digitalisierung von Produktion und Dienstleistungen verändern die Arbeitswelt weiter. Junge Menschen sind bei atypischen Beschäftigungsverhältnissen, wie Plattformarbeit oder „Gig“-Arbeit, die oftmals keinen angemessenen sozialen Schutz bieten, überdurchschnittlich häufig vertreten. Junge Menschen zählen zu jenen Gruppen, die einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, aufgrund von Automatisierung ihren Arbeitsplatz zu verlieren, da Einsteigerjobs meist mit einem höheren Anteil automatisierbarer Aufgaben einhergehen. Gleichzeitig werden durch die digitalen Technologien neue Arbeitsplätze geschaffen und der Bedarf an Kompetenzen, die für den digitalen Wandel in vielen Wirtschaftsbereichen benötigt werden, steigt.

(19)

Investitionen, die heute in das Humankapital der jungen Europäerinnen und Europäer getätigt werden, tragen dazu bei, die sozialen Marktwirtschaften in Europa zukunftsfähig zu machen, sodass der demografische Wandel aufgefangen und gleichzeitig der Übergang ins digitale Zeitalter vollzogen und das Beschäftigungswachstum in der grünen Wirtschaft genutzt wird. Investitionen dieser Art gehen Hand in Hand mit Arbeitsmarktreformen, mittels derer einige der strukturellen Probleme junger Menschen angegangen werden können, wodurch diese eine bessere Ausgangsposition erhalten. Der Union werden aktive, innovationsfreudige und qualifizierte Arbeitskräfte zugutekommen und sie kann gleichzeitig die außerordentlich hohen wirtschaftlichen und sozialen Kosten vermeiden, die dadurch entstehen, dass junge Menschen weder arbeiten noch eine Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren.

(20)

Eine verstärkte Jugendgarantie kann dazu beitragen, Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen zu schaffen, das Jungunternehmertum zu fördern und die Chancen zu nutzen, die sich aus dem digitalen und dem grünen Wandel ergeben. Sie kann helfen, die negativen Langzeitfolgen des schweren konjunkturellen Abschwungs für den Arbeitsmarkt zu mildern, indem Unternehmen dazu angeregt werden, arbeitslose junge Menschen, einschließlich jener, die bereits vor der Pandemie arbeitslos waren, einzustellen, und indem Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden, die eine bessere Besetzung freier Stellen mit arbeitslosen und nicht erwerbstätigen jungen Menschen ermöglichen.

(21)

Eine verstärkte Jugendgarantie sollte sicherstellen, dass allen jungen Menschen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die formale Bildung beendet haben, eine Beschäftigung, eine Weiterbildung, ein Ausbildungsplatz oder ein Praktikumsplatz von guter Qualität angeboten wird. Um dies zu erreichen, sollte die Jugendgarantie jungen Menschen den Weg zu einer stabilen Integration in den Arbeitsmarkt aufzeigen; sie sollte eine größere Zahl junger Menschen erreichen und diese motivieren, unabhängig von den Barrieren, denen sie möglicherweise gegenüberstehen, wobei sicherzustellen ist, dass niemand zurückgelassen wird. Jungen Menschen sollte mit einer verstärkten Jugendgarantie ermöglicht werden, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und die in einer im Wandel befindlichen Arbeitswelt nachgefragten Kompetenzen zu erwerben, insbesondere die für Wachstumssektoren und den digitalen und den grünen Wandel maßgeblichen Kompetenzen. Die Qualität von Lehrlingsausbildungen spielt dabei eine bedeutende Rolle. Das Angebot im Bereich der Lehrlingsausbildung sollte speziell in der Erholungsphase verbessert werden, und die Beteiligung von Unternehmen sollte gefördert werden, um einen reibungsloseren Übergang ins Erwerbsleben zu erleichtern. Die Lehrlingsausbildung bereitet junge Menschen auf stark nachgefragte Arbeitsplätze vor und eröffnet ihnen so den Weg für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, auch auf lokaler Ebene.

(22)

In der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten nach Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. weiterführende Ausbildung oder ein hochwertiger Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz angeboten wird. Durch die Erweiterung der Altersgruppe auf die 25- bis 29-Jährigen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Übergang von der Schule ins Berufsleben und eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt aufgrund des Wandels der Arbeitswelt und längerer Ausbildungszeiten sowie der veränderten Nachfrage nach Kompetenzen mehr Zeit in Anspruch nimmt. Es ist wichtig, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass aufgrund des konjunkturellen Abschwungs infolge der COVID-19-Pandemie ein noch höherer Anteil der 25- bis 29-Jährigen arbeitslos werden und Unterstützung benötigen wird. Im Übrigen erfolgt dadurch eine Anpassung an die jugendbezogenen Maßnahmen und Programme in den Mitgliedstaaten, die im Allgemeinen jungen Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren offen stehen.

(23)

NEETs sind eine heterogene Gruppe. Bei manchen jungen Menschen kann die Zugehörigkeit zur Gruppe der NEETs Ausdruck vielfältiger und tief verwurzelter Benachteiligungen sein und auf einen längerfristigen Rückzug aus der Gesellschaft hinweisen und daher längerfristige Interventionen erforderlich machen. Einige junge Menschen sind z. B. aufgrund ihres frühzeitigen Schul- oder Ausbildungsabgangs, ihrer unzureichenden allgemeinen und beruflichen Bildung, ihres oftmals geringen Sozialschutzes, ihres beschränkten Zugangs zu Finanzmitteln, prekärer Arbeitsbedingungen oder aufgrund von Diskriminierung besonders gefährdet. Andere wiederum, etwa hoch qualifizierte junge Menschen oder solche mit einschlägiger und weiterhin nachgefragter Berufserfahrung, gehören eher nur vorübergehend der Gruppe der NEETs an, da sie nur geringe Hindernisse beim Eintritt in den Arbeitsmarkt überwinden müssen und nicht inhärent benachteiligt sind. Im Rahmen einer verstärkten Jugendgarantie sollte anerkannt werden, dass es im NEET-Bereich erforderlich ist, jeweils auf den individuellen Bedarf einzugehen. Für manche NEETs kann schon eine geringe Hilfestellung genügen, während andere, stärker benachteiligte NEETs intensivere, längerfristige und umfassende Unterstützung benötigen. Interventionen sollten auf einem geschlechtersensiblen Ansatz basieren und den unterschiedlichen nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten Rechnung tragen.

(24)

Mehr als einer von fünf jungen Menschen in der Union erwirbt nicht einmal grundlegende digitale Kompetenzen, wobei gering qualifizierte junge Menschen mit einer mehr als dreimal höheren Wahrscheinlichkeit als hoch qualifizierte bei den digitalen Kompetenzen unterdurchschnittliche Leistungen aufweisen. Da die COVID-19-Pandemie den digitalen Wandel beschleunigt, werden die digitalen Kompetenzen zu einer Schlüsselkomponente für die Vermittelbarkeit junger Menschen und beeinflussen deren Fähigkeit, die sich aus diesem Wandel ergebenden Chancen zu ergreifen. Gezielte Weiterbildung hilft jungen Menschen, auf die steigende Nachfrage nach digitalen Kompetenzen zu reagieren, und ist ein Weg, die digitale Kluft zu schließen.

(25)

Vorbereitende Schulungen vor der Wahrnehmung eines Angebots entsprechend dem individuellen Bedarf, die bestimmte Kompetenzbereiche wie z. B. digitale, grüne, sprachliche, unternehmerische und laufbahnbezogene Kompetenzen abdecken, sollten — sofern angezeigt — Teil der verstärkten Jugendgarantie sein. Diese praxisorientierten Schulungen können ein erster Schritt auf dem Weg zu einer vollwertigen Berufsausbildung sein, einen Vorgeschmack auf die Arbeitswelt geben oder eine bereits vor dem Beginn des Angebots im Rahmen der Jugendgarantie vorhandene Berufsbildung oder Berufserfahrung ergänzen. Der kurzfristige, informelle Charakter einer solchen vorbereitenden Schulung, die nicht über die viermonatige Vorbereitungsphase hinausgehen sollte, grenzt diese Schulung von dem eigentlichen Angebot im Rahmen der der Jugendgarantie ab.

(26)

Eine wirksame Koordinierung und Partnerschaften, die mehrere Politikfelder — einschließlich Beschäftigung, Bildung, Jugend, Geschlechtergleichstellung, Soziales — umfassen, sind entscheidend für die Schaffung hochwertiger Beschäftigungsmöglichkeiten sowie von Möglichkeiten im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, Lehrlingsausbildungen und Praktika. Integrierte Dienste (wie zentrale Anlaufstellen oder andere Modelle) erleichtern den Zugang zu Diensten und Leistungen und sind besser geeignet, jungen Menschen, die im Bereich des Arbeitsmarkts mit vielschichtigen Barrieren konfrontiert sind, individuelle, flexible und zielgerichtete Lösungen anzubieten. Integrierte Dienste erfordern Veränderungen in der Arbeitskultur: Die jungen Menschen müssen in den Mittelpunkt der Interventionen gestellt werden, der Gedankenaustausch über erfolgversprechende Verfahren auf allen staatlichen Ebenen muss gefördert und die Vernetzung aller einschlägigen Akteure muss ausgebaut werden. Außerdem müssen Datenschutzfragen angegangen werden, um eine wirksame und reibungslose Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen und Diensten zu ermöglichen.

(27)

Die verstärkte Jugendgarantie sollte mithilfe eines Systems von Unterstützungsmaßnahmen umgesetzt und an die jeweiligen Gegebenheiten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene angepasst werden. Derartige Systeme sollten Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten betreffend das Niveau der Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit bei Jugendlichen, den institutioneller Rahmen und die Kapazität der verschiedenen Akteure auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen. Außerdem sollten sie bei der Zuweisung von Finanzmitteln Unterschieden bei der Haushaltslage und finanziellen Zwängen Rechnung tragen und fortlaufend überwacht und optimiert werden.

(28)

Unterstützungsmaßnahmen können aus Unionsmitteln finanziert werden. Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen 2014–2020 (mit einem Beitrag seitens der Union von beinahe 9 Mrd. EUR) war zusammen mit den zusätzlichen Investitionen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) eine wichtige finanzielle Ressource der Union für die Umsetzung der Jugendgarantie. Als Teil des Aufbauplans für Europa und des Instruments „Next Generation EU“ werden aus der Aufbau- und Resilienzfazilität und der Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas (im Folgenden „REACT-EU“) zusätzliche Finanzmittel der Union zur Finanzierung von Beschäftigungsmaßnahmen für junge Menschen bereitgestellt. Diese Anstrengungen werden im Finanzierungszeitraum 2021–2027 durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) unterstützt, aus dem das gesamte Spektrum der Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen der verstärkten Jugendgarantie gefördert wird —

EMPFIEHLT DEN MITGLIEDSTAATEN,

(1)

sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 30 Jahren innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die formale Bildung beendet haben, in Übereinstimmung mit Grundsatz 4 der europäischen Säule sozialer Rechte eine hochwertige Beschäftigung, Weiterbildung oder ein hochwertiger Ausbildungsplatz oder Praktikumsplatz angeboten wird.

Ausgangspunkt eines Angebots im Rahmen der Jugendgarantie an einen jungen Menschen sollte dessen Registrierung bei einem Anbieter der Jugendgarantie sein. Die Jugendgarantieprogramme sollten sich an den folgenden Leitlinien orientieren, die vier Phasen zugeordnet sind (das sind Bestandsaufnahme, Information, Vorbereitung und Angebot), und unter Berücksichtigung von Gender- und Diversitätsfragen bei der Zielgruppe junger Menschen entsprechend den nationalen, regionalen und lokalen Gegebenheiten organisiert werden sollten;

Bestandsaufnahme

Ermittlung der Zielgruppe, der verfügbaren Dienste und des Kompetenzbedarfs

(2)

die Bestandsaufnahme der Zielgruppe zu verstärken, um die Diversität der NEETs, einschließlich jener, die unter den negativen Auswirkungen der Rezession leiden, sowie die maßgeschneiderte Unterstützung, die sie wahrscheinlich benötigen, besser zu verstehen;

(3)

die für den jeweiligen Unterstützungsbedarf verfügbaren Dienste zu erfassen, Kompetenzprognosen auf nationaler sowie auf lokaler Ebene (beispielsweise ausgehend von Big-Data-Arbeitsmarktdaten) heranzuziehen, um die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragten Kompetenzen zu ermitteln, unter spezieller Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten des Arbeitsmarkts und der Hindernisse für junge Menschen in ländlichen, abgelegenen oder benachteiligten städtischen Gebieten;

Prävention durch Nachverfolgung und Frühwarnsysteme

(4)

die Kapazitäten der Frühwarn- und Nachverfolgungssysteme zu stärken, um junge Menschen zu ermitteln, die Gefahr laufen, ein NEET zu werden, und gleichzeitig zur Verhinderung von vorzeitigen Schul- und Ausbildungsabgängen beizutragen (beispielsweise durch Berufsberatung an Schulen, flexiblere Lernpfade und verstärktes Lernen am Arbeitsplatz), in Zusammenarbeit mit dem Bildungssektor, den Eltern bzw. gesetzlichen Vertretern und den lokalen Gemeinschaften sowie unter Einbeziehung von Jugend-, Sozial-, Gesundheits- und Arbeitsvermittlungsdiensten;

Information

Sensibilisierung und zielgerichtete Kommunikation

(5)

moderne, jugendfreundliche und lokale Informationskanäle und Programme zur Öffentlichkeitsarbeit für Sensibilisierungsmaßnahmen unter Heranziehung digitaler und nicht digitaler Möglichkeiten zu nutzen und dabei junge Menschen, die Jugendarbeit sowie lokale Jugendorganisationen, Familien und Elternvereinigungen einzubeziehen;

(6)

für die gesamte Kommunikation eine wiedererkennbare visuelle Aufmachung zu verwenden, gegebenenfalls auf der Grundlage von Leitfäden der Kommission, und dabei für leicht zugängliche und verständliche Informationen über alle verfügbaren Arten von Unterstützung zu sorgen, beispielsweise durch ein einheitliches Webportal in der Landessprache bzw. den Landessprachen. Bei der Kommunikation sollte jegliches Stereotyp vermieden werden;

Bessere Ausrichtung auf benachteiligte Gruppen

(7)

sich stärker auf NEETs zu konzentrierten (insbesondere solche, die benachteiligten Gruppen angehören, einschließlich NEETs mit Behinderungen sowie mit vielschichtigen Problemen) und speziell ausgebildete Dienstleister und ergänzende Strategien wie Jugendarbeit, „Jugendbotschafter“ oder die Zusammenarbeit mit Partnern, die mit bestimmten Gruppen von jungen Menschen in Kontakt stehen, einzusetzen; zu prüfen, ob bei den am schwersten zu erreichenden NEETs eine Koordinierung mit der Gewährung von Leistungen sowie der Einsatz mobiler Einheiten in Frage kommt;

Vorbereitung

Einsatz von Profiling-Instrumenten zur Erstellung individueller Aktionspläne

(8)

Profiling- und Screening-Instrumente und -verfahren zu verbessern, um Lösungen auf den Bedarf abzustimmen, durch einen mehrdimensionalen, gleichstellungsorientierten Ansatz beim Profiling und Screening, der die Präferenzen und die Motivation der betreffenden jungen Menschen, ihre Kompetenzen und Berufserfahrung sowie Hindernisse und Nachteile berücksichtigt, einschließlich der Gründe für ihre Arbeitslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit oder der Wohnsitzproblematik in ländlichen, abgelegenen und benachteiligten städtischen Gebieten;

(9)

zu gewährleisten, dass das Beratungsverfahren bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen gestärkt wird und die Anbieter der Jugendgarantie über genügend Personal verfügen, auch über speziell ausgebildetes Personal für den Einsatz und die Verbesserung der Profiling- und Screening-Instrumente, und individuelle Aktionspläne zu entwickeln, die persönliche Bedürfnisse und Lösungen berücksichtigen;

Beratung, Unterstützung und Betreuung

(10)

die Vorbereitungsphase mit individueller Beratung, Unterstützung und Betreuung durch ausgebildete Berater zu intensivieren und dabei auf die Bedürfnisse des Einzelnen einzugehen, wobei geschlechterspezifischen Vorurteilen und anderen Formen der Diskriminierung gebührend Rechnung zu tragen ist. Die NEETs auf den Wandel der Arbeitswelt und die Anforderungen des lebenslangen Lernens vorzubereiten, durch Berufsberatung oder Unterstützung unternehmerischer Vorhaben, mit einer Eins-zu-Eins-Betreuung, Motivationsarbeit, persönlicher Fürsprache oder Peer-Support für NEETs;

(11)

einen ganzheitlicheren Ansatz für Beratung, Unterstützung und Betreuung zu ermöglichen, indem die jungen Menschen an Partner verwiesen werden (wie Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Sozialpartner und Jugendorganisationen sowie Jugendarbeit, Gesundheits- und Sozialdienste), die dazu beitragen können, diese junge Menschen zu motivieren und dabei zu unterstützen, weitere Hindernisse auf dem Weg zu einem Beschäftigungsverhältnis zu überwinden;

Verbesserung digitaler Kompetenzen durch vorbereitende Schulungen

(12)

die digitalen Kompetenzen aller bei der Jugendgarantie registrierten NEETs beispielsweise mittels des Referenzrahmens für digitale Kompetenzen (DigComp) und der verfügbaren Bewertungs- und Selbstbewertungsinstrumente zu bewerten und zu gewährleisten, dass auf der Grundlage der festgestellten Lücken allen jungen Menschen, die gezielte vorbereitende Schulungen zur Verbesserung ihrer digitalen Kompetenzen benötigen, solche Schulungen angeboten werden;

(13)

die Validierung und Anerkennung der nichtformalen und informellen Lernergebnisse aus den vorbereitenden Schulungen durch den Einsatz von in die Schul- und Berufsbildungssysteme integrierten Validierungsvereinbarungen und von bereits vorhandenen Instrumenten wie Europass zu gewährleisten, um einen modularen Ansatz für das Akkumulieren von Qualifikationen zu ermöglichen, Lernergebnisse zu fördern und die Anerkennung zu verbessern;

Bewertung, Verbesserung und Validierung anderer wichtiger Kompetenzen

(14)

zu gewährleisten, dass die Vorbereitungsphase gegebenenfalls eine Weiterbildung und Neuqualifizierung ermöglicht, die in erster Linie auf digitale, grüne, sprachliche, unternehmerische und laufbahnbezogene Kompetenzen ausgerichtet ist, wobei bestehende Kompetenzrahmen, Bewertungs- und Selbstbewertungsinstrumente und Validierungsinstrumente genutzt werden, um jungen Menschen zu helfen, Chancen in Wachstumssektoren zu ergreifen, und sie auf die Anforderungen eines Arbeitsmarkts im Wandel vorzubereiten;

Angebot

Schaffung wirksamer Beschäftigungsanreize und wirksamer Anreize für Unternehmensgründungen

(15)

gezielte und gut konzipierte Beschäftigungsanreize, beispielsweise Lohnzuschüsse, Einstellungsanreize („Prämien“), Senkung der Sozialabgaben, Steuergutschriften oder Beihilfen für Menschen mit Behinderungen, sowie Anreize für Unternehmensgründungen zu nutzen, um hochwertige Beschäftigungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu schaffen; gegebenenfalls sollten Angebote, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit für junge Menschen fördern, mit vertieften Schulungen und umfassender unternehmerischer Beratung verknüpft werden;

Abstimmung des Angebots auf die vorhandenen Standards im Hinblick auf Qualität und Gerechtigkeit

(16)

die Beschäftigungsangebote auf die einschlägigen Grundsätze der europäischen Säule sozialer Rechte abzustimmen, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Bereichen und das Recht auf faire Arbeitsbedingungen, den Zugang zu sozialem Schutz und Fortbildung sowie eine angemessene Dauer von Probezeiten zu gewährleisten und den Missbrauch atypischer Verträge zu untersagen;

(17)

jungen Menschen die Rückkehr in die allgemeine und berufliche Bildung durch eine Diversifizierung des Ausbildungsangebots (z. B. durch flexible Lernpfade, Lernen am Arbeitsplatz, Überbrückungsprogramme und Bildungsangebote für Schulabbrecher) zu erleichtern und dabei gegebenenfalls die Validierung von nichtformalem und informellem Lernen zu gewährleisten;

(18)

die Unterstützung für hochwertige Lehrlingsausbildung zu verstärken und zu gewährleisten, dass die Angebote den Mindeststandards entsprechen, die im Europäischen Rahmen für eine hochwertige und nachhaltige Lehrlingsausbildung definiert sind;

(19)

zu gewährleisten, dass Praktikumsangebote den im Qualitätsrahmen für Praktika definierten Mindeststandards entsprechen;

Unterstützung nach der Vermittlung und Umsetzung von Rückmeldungen

(20)

die fortlaufende Unterstützung für junge Menschen nach der Vermittlung auszuweiten, um ihnen bei der Bewältigung neuer Situationen zu helfen, und die individuellen Aktionspläne gegebenenfalls anzupassen, indem anhand von Rückmeldungen der vermittelten jungen Menschen sichergestellt wird, dass ein Angebot auch wirklich hochwertig ist, und um zu verhindern, dass junge Menschen in den NEET-Status zurückfallen;

Bereichsübergreifende Faktoren

Mobilisierung von Partnerschaften

(21)

Partnerschaften auf allen staatlichen Ebenen zwischen den Anbietern von Jugendgarantieprogrammen und einschlägigen Interessenträgern — z. B. Arbeitgebern, Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Sozialpartnern, Diensten der Jugendarbeit, Anbietern von solidarischen und bürgerschaftlichen Aktivitäten, Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft — zu stärken; Protokolle für die Zusammenarbeit von Anbietern der Jugendgarantie und anderen sozialen Diensten, wie Kinderbetreuung, Gesundheitswesen, Rehabilitation, soziales Wohnungswesen und zugangserleichternde Dienste, zu fördern;

(22)

die Weiterentwicklung integrierter Dienstleistungsmodelle zu fördern, wie zentrale Anlaufstellen, gemeinsames Fallmanagement oder multidisziplinäre Teams, die Partnerschaften stärken und jungen Menschen einen einheitlichen Ansprechpartner bieten;

Verbesserung der Datenerhebung und der Überwachung der Programme

(23)

die Bemühungen um bessere Follow-up-Daten durch die Stärkung von Systemen zu intensivieren, die eine Nachverfolgung nach der Annahme eines Angebots ermöglichen, um so die langfristige nachhaltige Integration der jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu überwachen;

(24)

unter Berücksichtigung der Datenschutzvorschriften den breiten Austausch von Nachverfolgungs-, Profil- und Follow-up-Daten zwischen den Partnern der Jugendgarantie anzuregen, um die Unterstützung zu optimieren, was für den Erfolg der Interventionen im Falle von benachteiligten NEETs von besonderer Bedeutung ist;

Vollständige Ausschöpfung und optimaler Einsatz der Mittel

(25)

angemessene nationale Mittel für die Umsetzung der in der verstärkten Jugendgarantie vorgeschlagenen politischen Maßnahmen vorzusehen und zu gewährleisten, dass diese gezielt für die individuellen Bedürfnisse aller jungen Menschen, und insbesondere für die am meisten benachteiligten Gruppen, eingesetzt werden;

(26)

die derzeitigen Instrumente der Union im Rahmen der Kohäsionspolitik voll auszuschöpfen und optimal zu nutzen, insbesondere die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, den ESF und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014–2020), und einen bedeutenden Anteil der zusätzlichen im Rahmen von REACT-EU, des ESF+ und des EFRE (2021-2027) bereitgestellten Mittel zu mobilisieren, um die Beschäftigung sowie die allgemeine und berufliche Bildung junger Menschen zu unterstützen, Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit bei jungen Menschen zu verhindern und entsprechende politische Reformen umzusetzen;

(27)

das Potenzial der Kombination nationaler Finanzierungsanstrengungen mit anderen Finanzierungsquellen der Union auszuschöpfen, die zur Umsetzung der verstärkten Jugendgarantie beitragen könnten, insbesondere mit der Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Programm „InvestEU“, dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF), dem Programm Erasmus+ und dem Instrument für technische Unterstützung;

BEGRÜßT DIE ABSICHT DER KOMMISSION,

Verbesserung der Datenerhebung und der Überwachung der Programme

(28)

auch weiterhin die quantitative Überwachung von Jugendgarantieprogrammen auf Grundlage des gemeinsam vereinbarten Indikatorrahmens zu unterstützen und im Lichte dieser Empfehlung gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen;

(29)

ab 2022 die Detailgenauigkeit bei der Bewertung der Zielgruppe der NEETs zu verbessern und sich dabei die Verbesserungen der Arbeitskräfteerhebung der EU im Zuge der Verordnung (EU) 2019/1700 zunutze zu machen;

Überwachung der Umsetzung

(30)

die Umsetzung der Jugendgarantieprogramme gemäß dieser Empfehlung im Rahmen der multilateralen Überwachung durch den Beschäftigungsausschuss im Zuge des Europäischen Semesters zu überwachen;

(31)

regelmäßig im Zuge des Europäischen Semesters mit den Mitgliedstaaten in Kontakt zu treten, um die Überwachung kontinuierlicher nationaler Investitionen in Jugendbeschäftigungsmaßnahmen und -programme sicherzustellen; auf der Grundlage der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Mitgliedstaaten gegebenenfalls länderspezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zu richten;

(32)

regelmäßig dem Beschäftigungsausschuss über die Umsetzung und die Ergebnisse der Jugendgarantieprogramme Bericht zu erstatten;

Sensibilisierung und zielgerichtete Kommunikation

(33)

die Sensibilisierungs- und Kommunikationsanstrengungen der Mitgliedstaaten stärker zu unterstützen und die Ergebnisse und Beispiele für bewährte Verfahren, unter anderem durch das Europäische Netzwerk der öffentlichen Arbeitsverwaltungen, besser unter den Mitgliedstaaten zu verbreiten.

Die Empfehlung des Rates von 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie wird durch diese Empfehlung ersetzt.

Geschehen zu Brüssel am 30. Oktober 2020.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. ROTH


(1)  Beschluss (EU) 2019/1181 des Rates vom 8. Juli 2019 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 185 vom 11.7.2019, S. 44).

(2)  ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1.

(3)  ABl. C 484 vom 24.12.2016, S. 1.

(4)  ABl. C 189 vom 4.6.2018, S. 1.

(5)  ABl. C 88 vom 27.3.2014, S. 1.

(6)  ABl. C 153 vom 2.5.2018, S. 1.

(7)  Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (ABl. L 261 I vom 14.10.2019, S. 1).

(8)  ABl. C 120 vom 26.4.2013, S. 1.