23.1.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 18/6 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/95 DER KOMMISSION
vom 22. Januar 2020
zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen aufgeführt sind. |
(2) |
Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission (2) festgelegt. |
(3) |
Lettland hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (3) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Lettland hat der Kommission alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen. |
(4) |
Litauen hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (4) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Litauen hat der Kommission alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen. |
(5) |
Die Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (5) in ihrem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Die Niederlande haben der Kommission alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen. |
(6) |
Norwegen hat der Kommission mitgeteilt, dass eine Abwrackeinrichtung (6) in seinem Hoheitsgebiet von der zuständigen Behörde gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Norwegen hat der Kommission alle zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtung in die Liste aufzunehmen. |
(7) |
Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anträge auf Aufnahme von drei in der Türkei befindlichen Abwrackeinrichtungen (7) in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 dieser Verordnung beigebracht oder eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtungen die in Artikel 13 dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen in die Liste aufzunehmen. |
(8) |
Belgien und Portugal haben der Kommission mitgeteilt, dass die Gültigkeitsdauer der Zulassungen, die den in die europäische Liste aufgenommenen belgischen und portugiesischen Abwrackeinrichtungen (8) von den zuständigen Behörden erteilt wurden, verlängert worden ist. Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme dieser Einrichtungen in die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diesen Verlängerungen Rechnung zu tragen. |
(9) |
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(10) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 22. Januar 2020
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 330 vom 10.12.2013, S. 1.
(2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016, S. 119).
(3) „Galaksis N“, Ltd.
(4) UAB Demeksa.
(5) Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.
(6) ADRS Decom Gulen.
(7) ÖGE GEMİ SÖKÜM İTH. İHR. TİC. SAN.AŞ.; Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti und EGE CELIK SAN. VE TIC. A.S.
(8) NV Galloo Recycling Ghent (BE) und Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais (PT).
ANHANG
„ANHANG
EUROPÄISCHE LISTE VON ABWRACKEINRICHTUNGEN GEMÄß ARTIKEL 16 DER VERORDNUNG (EU) NR. 1257/2013
TEIL A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung |
Recycling-Methode |
Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können |
Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall |
Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (1) |
Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (2) |
Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (3) |
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BELGIEN |
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NV Galloo Recycling Gent
Tel. +32 92512521 E-Mail: peter.wyntin@galloo.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 265 Meter Breite: 37 Meter Tiefgang: 12,5 Meter |
|
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen |
34 000 (4) |
31. März 2025 |
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DÄNEMARK |
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FAYARD A/S
www.fayard.dk Tel. +45 75920000 E-Mail: fayard@fayard.dk |
Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 415 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 7,8 Meter |
Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen |
0 (5) |
7. November 2023 |
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Fornæs ApS
www.fornaes.dk Tel. +45 86326393 E-Mail: recycling@fornaes.dk |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 25 Meter Tiefgang: 6 Meter BRZ: 10 000 |
Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen |
30 000 (6) |
30. Juni 2021 |
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Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S)
Website: http://www.modernamericanrecyclingservices.com/ E-Mail: kim@mars-eu.dk |
Slipanlage |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter |
Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt. Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern. |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen |
0 (7) |
23. August 2023 |
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Smedegaarden A/S
www.smedegaarden.net |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 170 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,5 Meter |
|
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen |
20 000 (8) |
15. September 2021 |
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Stena Recycling A/S
Tel. +45 20699190 Website: https://www.stenarecycling.dk/ E-Mail: jakob.kristensen@stenarecycling.com |
Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 40 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 10 Meter |
Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt. Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen |
0 (9) |
7. Februar 2024 |
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ESTLAND |
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BLRT Refonda Baltic OÜ
Tel. +372 6102933 Fax +372 6102444 E-Mail: refonda@blrt.ee www.refonda.ee |
Schwimmend am Kai und im Schwimmdock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 197 Meter Breite: 32 Meter Tiefgang: 9,6 Meter BRZ: 28 000 |
Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249; Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222; Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda; Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13 Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen |
21 852 (10) |
15. Februar 2021 |
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SPANIEN |
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DDR VESSELS XXI, S.L.
Tel. +34 630144416 E-Mail: abarredo@ddr-vessels.es |
Abwrackrampe |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 169,9 Meter (Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden) |
Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist das Hafenamt. |
0 (11) |
28. Juli 2020 |
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FRANKREICH |
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Démonaval Recycling
Tel. +33 769791280 E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 140 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 5 Meter |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. |
0 (12) |
11. Dezember 2022 |
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GARDET & DE BEZENAC Recycling /Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT — GIE MUG
Tel. +33 235951634 E-Mail: infos@gardet-bezenac.com |
Schwimmanleger und Slipanlage |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 18 Meter Tiefe: 7 Meter LDT: 7 000 |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. |
16 000 (13) |
30. Dezember 2021 |
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Grand Port Maritime de Bordeaux
Tel. +33 556905800 E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 240 Meter Breite: 37 Meter Tiefe: 17 Meter |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. |
18 000 (14) |
21. Oktober 2021 |
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Les Recycleurs bretons
Tel. +33 298011106 E-Mail: navaleo@navaleo.fr |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 225 Meter Breite: 34 Meter Tiefe: 27 Meter |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung — zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. |
5 500 (15) |
24. Mai 2021 |
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ITALIEN |
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San Giorgio del Porto S.p.A.
Tel. +39 010251561 E-Mail: segreteria@sgdp.it; sangiorgiodelporto@legalmail.it www.sgdp.it |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 350 Meter Breite: 75 Meter Tiefe: 16 Meter BRZ: 130 000 |
Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung |
38 564 (16) |
6. Juni 2023 |
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LETTLAND |
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A/S ‚Tosmares kuģubūvētava‘
Tel. +371 63401919 E-Mail: shipyard@tosmare.lv |
Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 22 Meter Tiefe: 7 Meter BRZ: 12 000 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024 |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
0 (17) |
11. Juni 2020 |
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‚Galaksis N‘, Ltd.
Tel. +371 29410506 E-Mail: galaksisn@inbox.lv |
Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 22 Meter Tiefe: 7 Meter BRZ: 12 000 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053 |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
0 (18) |
17. Juli 2024 |
|||||||
LITAUEN |
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UAB APK
Tel. +370 46365776 Fax +370 46365776 E-Mail: uab.apk@gmail.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz) |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 130 Meter Breite: 35 Meter Tiefe: 10 Meter BRZ: 3 500 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
1 500 (19) |
17. März 2020 |
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UAB Armar
Tel. +370 68532607 E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz) |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A): Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 6 Meter BRZ: 1 500 Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A): Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 5 Meter BRZ: 1 500 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A) Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A) |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
3 910 (20) |
17. März 2020 (Liegeplatz 127A) 19. April 2022 (Liegeplatz 131A) |
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UAB Demeksa
Tel. +370 63069903 E-Mail: uabdemeksa@gmail.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz) |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 58 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 5 Meter BRZ: 3 500 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-64/2019 |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
0 (21) |
22. Mai 2024 |
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UAB Vakaru refonda
Tel. +370 46483940/46483891 Fax +370 46483891 E-Mail: refonda@wsy.lt |
Längsseits (Wasserliegeplatz) |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 55 Meter Tiefe: 14 Meter BRZ: 70 000 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015 |
Ausdrückliche Zulassung — schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen |
20 140 (22) |
21. Mai 2020 |
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NIEDERLANDE |
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Damen Verolme Rotterdam B.V.
Tel. +31 181234353 E-Mail: praveen.badloo@damen.com |
Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 405 Meter Breite: 90 Meter Tiefe: 11,6 Meter |
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. |
Ausdrückliche Zulassung |
52 000 (23) |
21. Juli 2021 |
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Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.
Tel. +31 113351710 E-Mail: slf@sagro.nl |
Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 120 Meter Breite: 20 Meter Tiefe: 6 Meter |
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. |
Ausdrückliche Zulassung |
15 000 (24) |
28. März 2024 |
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Scheepssloperij Nederland B.V.
Tel. +31 786736055 E-Mail: info@sloperij-nederland.nl |
Wasserliegeplatz und Slipanlage |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter Breite: 33 Meter Tiefe: 6 Meter Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke) |
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Die vorbereitenden Arbeiten finden am Kai statt, bis der Rumpf mithilfe einer Winde mit einem Zugvermögen von 2 000 Tonnen auf die Slipanlage gezogen werden kann. |
Ausdrückliche Zulassung |
9 300 (25) |
27. September 2021 |
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NORWEGEN |
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ADRS Decom Gulen Anschrift der Einrichtung:
Büroanschrift: Statsminister Michelsens vei 38 5230 Paradis NORWEGEN https://adrs.no/ |
Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 360 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung |
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T |
Ausdrückliche Zulassung |
0 (26) |
1. Oktober 2024 |
|||||||
AF Offshore Decom Raunesvegen 597 5578 Nedre Vats NORWEGEN https://afgruppen.no/selskaper/af-offshore-decom/ |
Längsseits |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung |
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T |
Ausdrückliche Zulassung |
31 000 (27) |
28. Januar 2024 |
|||||||
Green Yard AS Angholmen 4485 Feda NORWEGEN www.greenyard.no |
Trockendock (in einer Halle), Slipanlage |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 20 Meter |
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T Größere Demontage-Arbeiten sind in Innenräumen durchzuführen. Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen. |
Ausdrückliche Zulassung |
0 (28) |
28. Januar 2024 |
|||||||
Kvaerner AS (Stord) Eldøyane 59 5411 Stord NORWEGEN www.kvaerner.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung |
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T |
Ausdrückliche Zulassung |
43 000 (29) |
28. Januar 2024 |
|||||||
Lutelandet Industrihamn Lutelandet Offshore AS 6964 Korssund NORWEGEN www.lutelandetoffshore.com |
Längsseits |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung |
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2014.0646.T |
Ausdrückliche Zulassung |
14 000 (30) |
28. Januar 2024 |
|||||||
Norscrap West AS Hanøytangen 122 5310 Hauglandhella NORWEGEN www.norscrap.no |
Längsseits, schwimmende Slipanlage, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 34 Meter Tiefe: keine Beschränkung |
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T Höchstens 8 000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Bevor Schiffe mit über 8 000 LDT auf die Slipanlage gezogen werden, muss ihr Gewicht verringert werden. |
Ausdrückliche Zulassung |
4 500 (31) |
1. März 2024 |
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PORTUGAL |
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Navalria — Docas, Construções e Reparações Navais
Tel.: +351 234378970, +351 232767700 E-Mail: info@navalria.pt |
Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 104 Meter Breite: 6,5 Meter Tiefgang: 6,5 Meter |
Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.° 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten. Dekontaminierung und Demontage werden auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs, durchgeführt. Die Nennkapazität der horizontalen Ebene beträgt 700 Tonnen. Die Nennkapazität der geneigten Ebene beträgt 900 Tonnen. |
Ausdrückliche Zulassung |
1 900 (32) |
26. Juli 2020 |
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FINNLAND |
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Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)
Tel. +358 244511 E-Mail try@turkurepairyard.com |
Längsseits, Trockendock |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 250 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,9 Meter |
Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. |
Ausdrückliche Zulassung |
20 000 (33) |
1. Oktober 2023 |
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VEREINIGTES KÖNIGREICH |
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Able UK Limited
Tel. +44 1642806080 E-Mail: info@ableuk.com |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet |
Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 337,5 Meter Breite: 120 Meter Tiefgang: 6,65 Meter |
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung |
66 340 (34) |
6. Oktober 2020 |
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Dales Marine Services Ltd
Kontakt: Tel. +44 1314543380 E-Mail: leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet |
Alle Schiffe von bis zu 7000 Tonnen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 21 Meter Tiefgang: 7,7 Meter |
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung |
7 275 (35) |
2. November 2022 |
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Harland and Wolff Heavy Industries Limited
Tel. +44 2890458456 E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet |
Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen Höchstmaße von Schiffen: DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio. |
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung |
13 200 (36) |
3. August 2020 |
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Swansea Drydock Ltd
Tel. +44 01792654592 E-Mail: info@swanseadrydocks.com |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet |
Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter Breite: 27 Meter Tiefgang: 7 Meter |
Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung |
7 275 (37) |
2. Juli 2020 |
TEIL B
In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung |
Recycling-Methode |
Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können |
Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall |
Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde (38) |
Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden (39) |
Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste (40) |
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TÜRKEI |
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Isiksan Gemi Sokum Pazarlama Ve Tic. Ltd. Sti.
Tel. +90 2326182165 E-Mail: info@isiksangemi.com |
Anlegestelle |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 75 Meter Tiefgang: 17 Meter |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
91 851 (41) |
7. Juli 2024 |
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EGE CELIK SAN. VE TIC. A.S.
Tel. +90 232618 2162 E-Mail: pamirtaner@egecelik.com |
Anlegestelle |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 50 Meter Tiefgang: 15 Meter |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
55 503 (42) |
12. Februar 2025 |
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LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET LTD.
Tel. +90 2326182030 E-Mail: info@leyal.com.tr |
Anlegestelle |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 100 Meter Tiefgang: 15 Meter |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
55 495 (43) |
9. Dezember 2023 |
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LEYAL-DEMTAŞ GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve TİCARET A.Ş.
Tel. +90 2326182065 E-Mail: demtas@leyal.com.tr |
Anlegestelle |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 63 Meter Tiefgang: 15 Meter |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
50 350 (44) |
9. Dezember 2023 |
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ÖGE GEMİ SÖKÜM İTH. İHR. TİC. SAN.AŞ.
Tel. +90 232618 2105 E-Mail: oge@ogegemi.com www.ogegemi.com |
Anlegestelle |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 70 Meter Tiefgang: 15 Meter |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
62 471 (45) |
12. Februar 2025 |
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Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti
Tel. +90 232618 2092 E-Mail: info@sokship.com |
Anlegestelle |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 90 Meter Tiefgang: 15 Meter |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
66 167 (46) |
12. Februar 2025 |
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VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA |
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International Shipbreaking Limited L.L.C
Tel. +1 9568312299 E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com robert.berry@internationalshipbreaking.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe |
Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 335 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter |
Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden. Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen. Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt. |
Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. |
120 000 (47) |
9. Dezember 2023 |
(1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
(2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
(3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.
(4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.
(5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30 000 LDT pro Jahr.
(6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.
(7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200 000 LDT pro Jahr.
(8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50 000 LDT pro Jahr.
(9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LDT pro Jahr.
(10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.
(11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.
(12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.
(13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18 000 LDT pro Jahr.
(14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23 000 LDT pro Jahr.
(15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LDT pro Jahr.
(16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60 000 LDT pro Jahr.
(17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15 000 LDT pro Jahr.
(18) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10 000 LDT pro Jahr.
(19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(20) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 12 000 LDT pro Jahr (6 000 LDT pro Wasserliegeplatz) zugelassen.
(21) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(22) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(23) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.
(24) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100 000 LDT pro Jahr.
(25) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45 000 LDT pro Jahr.
(26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(27) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(28) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(29) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(31) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(32) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5 000 LDT pro Jahr.
(33) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40 000 LDT pro Jahr.
(34) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 230 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(35) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7 275 LDT pro Jahr zugelassen.
(36) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300 000 LDT pro Jahr zugelassen.
(37) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 74 999 LDT pro Jahr zugelassen.
(38) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
(39) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
(40) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.
(41) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120 000 LDT pro Jahr.
(42) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.
(43) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80 000 LDT pro Jahr.
(44) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60 000 LDT pro Jahr.
(45) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90 000 LDT pro Jahr.
(46) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100 000 LDT pro Jahr.
(47) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120 000 LDT pro Jahr.“