9.3.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 72/28 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2199 der Kommission vom 17. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
( Amtsblatt der Europäischen Union L 338 vom 30. Dezember 2019 )
Auf Seite 163, Nummern 6A002 Buchstabe b bis 6A002 Buchstabe f erhalten folgende Fassung:
„b) |
‚monospektrale Bildsensoren‘ und ‚multispektrale Bildsensoren‘, entwickelt für die Fernerkennung, mit einer der folgenden Eigenschaften:
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c) |
Ausrüstung zur ‚direkten Bildwandlung‘ mit einer der folgenden Eigenschaften:
Technische Anmerkung: ‚Direkte Bildwandlung‘ bezieht sich auf Bildausrüstung, die einem Beobachter ein sichtbares Bild ohne Umwandlung in ein elektronisches Signal für TV-Bildschirme liefert. Dabei kann das Bild nicht fotografisch, elektronisch oder durch andere Mittel aufgezeichnet oder gespeichert werden.
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d) |
Teile für optische Sensoren wie folgt:
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e) |
nicht belegt. |
f) |
‚Integrierte Ausleseschaltung‘ (read-out integrated circuits, ROIC), besonders konstruiert für „Focal-plane-arrays“, erfasst von Unternummer 6A002a3.
Technische Anmerkung: Eine ‚integrierte Ausleseschaltung‘ ist ein integrierter Schaltkreis, der so entwickelt wurde, dass er dem ‚Focal-Plane-Array‘ unterlegt ist oder mit ihm gebondet ist. Diese wird zum Auslesen (d. h. Extrahieren und Erfassen) von Signalen verwendet, die von den Detektorelementen erzeugt werden. Als Minimalfunktion liest die ‚ROIC‘ den Ladungszustand der Detektorelemente aus. Dies geschieht durch Extraktion der Ladung und Anwendung eines Multiplexingverfahrens, wobei die Informationen über die relative Raumposition und -richtung der Detektorelemente, innerhalb oder außerhalb der ‚ROIC‘ erhalten bleiben.“ |