28.10.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 382/59 |
Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/1009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003
( Amtsblatt der Europäischen Union L 170 vom 25. Juni 2019 )
Seite 46, Anhang I Teil II unter PFC 1(C)(I)(a)(ii): FESTES ANORGANISCHES MEHRNÄHRSTOFF-MAKRONÄHRSTOFF-DÜNGEMITTEL
Anstatt:
„2. |
Ein festes anorganisches Einnährstoff-Makronährstoff-Düngemittel muss mehr als einen der folgenden deklarierten Makronährstoffe mit mindestens dem folgenden Gehalt enthalten: …“ |
muss es heißen:
„2. |
Ein festes anorganisches Mehrnährstoff-Makronährstoff-Düngemittel muss mehr als einen der folgenden deklarierten Makronährstoffe mit mindestens dem folgenden Gehalt enthalten: …“. |