2.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 310/39 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/2000 DER KOMMISSION
vom 28. November 2019
zur Festlegung des Formats für die Übermittlung von Daten zu Lebensmittelabfällen und für die Vorlage des Qualitätskontrollberichts gemäß der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 8577)
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (1), insbesondere auf Artikel 37 Absatz 7,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Richtlinie 2008/98/EG verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Überwachung und Bewertung der Durchführung ihrer Maßnahmen zur Abfallvermeidung durch Messung des Umfangs der Lebensmittelabfälle auf der Grundlage einer gemeinsamen Methode sowie zur Übermittlung dieser Daten an die Kommission. Den Daten ist ein Qualitätskontrollbericht beizufügen. |
(2) |
Das Format für die Übermittlung von Daten zum Umfang der Lebensmittelabfälle hat den Methoden Rechnung zu tragen, die im Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 der Kommission (2) festgelegt sind; dieser enthält die gemeinsame Methode zur Messung des Umfangs der in den Mitgliedstaaten angefallenen Lebensmittelabfälle. |
(3) |
Den Mitgliedstaaten wird im Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 eine ganze Reihe von Methoden für die Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen angeboten. Zwecks Gewährleistung einer harmonisierten Berichterstattung ist es notwendig, detaillierte Informationen über die Methoden einzuholen, die in den einzelnen Mitgliedstaaten eingesetzt werden. |
(4) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 39 der Richtlinie 2008/98/EG eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten und den Qualitätskontrollbericht über die Umsetzung von Artikel 9 Absatz 5 der Richtlinie 2008/98/EG in dem im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Format.
Artikel 2
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 28. November 2019
Für die Kommission
Vytenis ANDRIUKAITIS
Mitglied der Kommission
(1) ABl. L 312 vom 22.11.2008, S. 3.
(2) Delegierter Beschluss (EU) 2019/1597 der Kommission vom 3. Mai 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf eine gemeinsame Methodik und Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen (ABl. L 248 vom 27.9.2019, S. 77).
ANHANG
FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON DATEN ZUM UMFANG VON LEBENSMITTELABFÄLLEN
A. FORMAT FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON DATEN ZU DEN MENGEN AN LEBENSMITTELABFÄLLEN SOWIE ZUR VERMEIDUNG VON LEBENSMITTELABFÄLLEN
1. Daten zu den Mengen an Lebensmittelabfällen (in metrischen Tonnen Frischmasse)
Stufe der Lebensmittelkette |
Lebensmittelabfälle im Sinne von Artikel 1 des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597 |
Lebensmittelabfälle, die als oder im Abwasser entsorgt werden (im Sinne von Artikel 3 Buchstabe b des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597) |
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Lebensmittelabfälle insgesamt |
Anteil der Lebensmittelabfälle insgesamt, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie zum Teil aus vom Menschen aufzunehmenden Lebensmitteln bestehen (im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597) |
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Primärerzeugung |
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Verarbeitung und Herstellung |
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Einzelhandel und sonstiger Vertrieb von Lebensmitteln |
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Gaststätten und Verpflegungsdienste |
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private Haushalte |
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Summe |
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2. Daten zum Umgang mit Lebensmittelüberschüssen im Zusammenhang mit der Vermeidung von Lebensmittelabfällen (in metrischen Tonnen Frischmasse)
Stufe der Lebensmittelkette |
Umverteilung von für den menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmitteln (im Sinne von Artikel 3 Buchstabe c des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597) |
Zur Umwandlung in Futtermittel in Verkehr gebrachte Lebensmittel (im Sinne von Artikel 3 Buchstabe d des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597) |
Ehemalige Lebensmittel (im Sinne von Artikel 3 Buchstabe e des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597) |
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Primärerzeugung |
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Verarbeitung und Herstellung |
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Einzelhandel und sonstiger Vertrieb von Lebensmitteln |
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Gaststätten und Verpflegungsdienste |
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private Haushalte |
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Summe |
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B. FORMAT FÜR DEN QUALITÄTSKONTROLLBERICHT ZU DEN IN TEIL A GENANNTEN DATEN
1. Ziele des Berichts
Der Qualitätskontrollbericht hat folgende Ziele:
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Bewertung der Methodiken zur Messung von Lebensmittelabfällen gemäß Anhang III und Anhang IV des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597; |
— |
Bewertung der Qualität der Daten zu den gemeldeten Mengen an Lebensmittelabfällen; |
— |
Bewertung der Qualität der Datenerhebungsverfahren, einschließlich des Umfangs und der Validierung administrativer Datenquellen und der statistischen Gültigkeit von erhebungsbasierten Ansätzen; |
— |
Bewertung der Qualität der Datenerhebungsverfahren, einschließlich des Umfangs und der Validierung administrativer Datenquellen und der statistischen Gültigkeit von erhebungsbasierten Ansätzen; |
2. Allgemeine Angaben
Mitgliedstaat:
Organisation, welche die Daten vorlegt und beschreibt:
Kontaktperson/Kontaktangaben:
Berichtsjahr:
Vorlagedatum/Fassung:
Link zur Veröffentlichung der Daten durch den Mitgliedstaat (falls zutreffend):
3. Allgemeine Angaben zur Datenerhebung
Bitte geben Sie für jede Stufe der Lebensmittelkette an, welche Methodik bei der Messung der Menge der im jeweiligen Berichtsjahr angefallenen Lebensmittelabfälle verwendet wurde (geben Sie durch Ankreuzen der betreffenden Felder an, ob die Daten unter Verwendung der in Anhang III oder Anhang IV des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597 beschriebenen Methodik erhoben wurden).
Stufe der Lebensmittelkette |
Daten, die unter Verwendung der in Anhang III des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597 beschriebenen Methodik erhoben wurden |
Daten, die unter Verwendung der in Anhang IV des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597 beschriebenen Methodik erhoben wurden |
Primärerzeugung |
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Verarbeitung und Herstellung |
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Einzelhandel und sonstiger Vertrieb von Lebensmitteln |
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Gaststätten und Verpflegungsdienste |
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private Haushalte |
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4. Angaben zur Messung unter Verwendung der in Anhang III beschriebenen Methodik
4.1. Allgemeine Beschreibung der Datenquellen für die Messung von Lebensmittelabfällen im Rahmen der in Anhang III des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597 beschriebenen Methodik
Bitte geben Sie für jede Stufe der Lebensmittelkette die Datenquellen für die ermittelten Lebensmittelabfallmengen an (durch Ankreuzen aller betreffenden Felder).
Stufe der Lebensmittelkette |
Grundlage: Für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) erhobene Daten |
Grundlage: Spezielle Studie (z. B. wissenschaftliche Studie, Beratungsbericht)] |
Sonstige Quellen oder Kombinationen verschiedener Quellen (bitte unter Punkt 4.2 angeben) (z. B. Verwaltungsberichte, Selbstverpflichtungen der Industrie) |
Primärerzeugung |
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Verarbeitung und Herstellung |
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Einzelhandel und sonstiger Vertrieb von Lebensmitteln |
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Gaststätten und Verpflegungsdienste |
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private Haushalte |
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4.2. Allgemeine Beschreibung der Methoden zur Messung von Lebensmittelabfällen im Rahmen der in Anhang III des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597 beschriebenen Methodik
Bitte geben Sie unter Bezugnahme auf Anhang III des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597 für jede Stufe der Lebensmittelkette die Methoden zur Messung der Lebensmittelabfallmengen an.
Stufe der Lebensmittelkette |
Kurze Beschreibung der verwendeten Methoden (ggf. auch Methoden zur Messung der Mengen von Lebensmittelabfällen in gemischtem Abfall) |
Stellen, von denen die Daten zu Lebensmittelabfällen stammen [z. B. Landwirte, Unternehmen der Lebensmittelbranche (Lebensmittelunternehmer), Abfallunternehmen, Kommunen, Haushalte] |
Bei Verwendung von Stichproben und/oder Skalierungen geben Sie bitte an, wie groß die Stichprobe war und wie sie ausgewählt wurde, bzw. beschreiben die Skalierungsmethode |
Beschreibung der Hauptprobleme, die sich hinsichtlich der Genauigkeit der Daten stellen könnten, unter Einschluss von Fehlern im Zusammenhang mit Stichprobennahme, Umfang der Datenerfassung, Messung, Verarbeitung und Verweigerungsquote |
Beschreibung des Verfahrens zur Datenvalidierung einschließlich etwaiger Unsicherheitsquellen sowie der sich daraus wahrscheinlich ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnisse |
Primärerzeugung |
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Verarbeitung und Herstellung |
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Einzelhandel und sonstiger Vertrieb von Lebensmitteln |
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Gaststätten und Verpflegungsdienste |
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private Haushalte |
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5. Angaben zur Messung unter Verwendung der in Anhang IV des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597 beschriebenen Methodik
Bitte geben Sie jede Stufe der Lebensmittelkette an, für die im Berichtsjahr Berechnungen angestellt wurden.
Stufe der Lebensmittelkette |
Daten zu den Lebensmittelabfallmengen, die den Berechnungen zugrunde liegen |
Sozioökonomische Daten, auf die bei der Berechnung zurückgegriffen wurde |
Beschreibung der bei der Berechnung verwendeten Methoden |
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Wert [t] |
Jahr |
Art der Daten (z. B. Bevölkerung, Lebensmittelproduktion) (2) |
Wert (2) |
Jahr (2) |
Quelle (2) |
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Primärerzeugung |
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Verarbeitung und Herstellung |
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Einzelhandel und sonstiger Vertrieb von Lebensmitteln |
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Gaststätten und Verpflegungsdienste |
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private Haushalte |
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6. Freiwillige Berichterstattung
Bitte machen Sie Angaben zu jedem freiwillig übermittelten Datensatz.
Bezeichnung des Datensatzes (im Sinne von Artikel 3 Buchstaben a bis e des Delegierten Beschlusses (EU) 2019/1597) |
Stufe der Lebensmittelkette |
Kurze Beschreibung der Methode der Datenerhebung |
Quelle – Link zum Bezugsdokument (sofern zutreffend) |
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Fügen Sie ggf. weitere Zeilen ein.
7. Mitteilung von Änderungen der Methodik und von Problemen
7.1. Beschreibung der methodischen Änderungen (sofern zutreffend)
Bitte beschreiben Sie, welche signifikanten Änderungen der Methodik ggf. für das Berichtsjahr vorgenommen wurden (gehen Sie dabei insbesondere auf rückwirkende Änderungen, deren Art sowie auf die Frage ein, ob für ein bestimmtes Jahr ein Abbruchflag erforderlich ist). Bitte tun Sie dies separat für jede Stufe der Lebensmittelkette und geben Sie dabei das jeweilige Feld bzw. die jeweiligen Felder genau an (Bezeichnung der Tabelle, Stufe der Lebensmittelkette, Überschrift der Spalte).
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Fügen Sie ggf. weitere Zeilen ein.
7.2. Erläuterung etwaiger Massendifferenzen
Bitte erläutern Sie die Ursachen von Massendifferenzen (welche Stufen der Lebensmittelkette, welche Sektoren oder Schätzungen haben aus welchem Grund diese Differenz verursacht?), bei denen die Differenz im Vergleich zu den für das Vorjahr übermittelten Daten mehr als 20 % ausmacht.
Stufe der Lebensmittelkette |
Differenz (%) |
Hauptgrund für diese Differenz |
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Fügen Sie ggf. weitere Zeilen ein.
7.3. Mitteilung etwaiger Probleme
Sind bei der Zuordnung der Lebensmittelabfälle zu den einzelnen Stufen der Lebensmittelkette Probleme aufgetreten, so beschreiben Sie diese bitte näher. Bitte tun Sie dies für jedes Einzelproblem und geben Sie dabei das jeweilige Feld bzw. die jeweiligen Felder genau an (Bezeichnung der Tabelle, Stufe der Lebensmittelkette, Überschrift der Spalte).
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8. Vertraulichkeit
Für den Fall, dass einzelne Teile dieses Berichts nicht veröffentlicht werden sollen, bitten wir Sie um eine entsprechende Begründung. Bitte geben Sie für jeden Einzelfall das jeweilige Feld bzw. die jeweiligen Felder genau an (Bezeichnung der Tabelle, Stufe der Lebensmittelkette, Überschrift der Spalte).
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9. Wichtigste nationale Websites, Referenzdokumente und Veröffentlichungen
Bitte geben Sie die Links zu den wichtigsten nationalen Websites, Referenzdokumenten und Veröffentlichungen an, die bei der Erhebung der Daten zu den Lebensmittelabfallmengen herangezogen wurden.
Stufe der Lebensmittelkette |
Referenzdokumente |
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Fügen Sie ggf. weitere Zeilen ein.
(1) Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. L 332 vom 9.12.2002, S. 1).
(2) Bei Verwendung mehrerer Datenquellen bitte innerhalb der betreffenden Stufe der Lebensmittelkette zusätzliche Zeilen einfügen.