15.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 296/21


BESCHLUSS (EU) 2019/1911 DES RATES

vom 8. November 2019

über den im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 16, 17, 21, 29, 43, 44, 48, 53, 55, 58, 67, 74, 80, 83, 85, 86, 98, 107, 112, 113, 115, 116, 123, 129, 135, 148, 149 und 150, den Vorschlag für Anpassungen der Globalen Technischen Regelung (GTR) Nr. 2, des Vorschlags für Anpassungen der gemeinsamen Entschließung MR.1, der Vorschläge für Änderungen der Gesamtresolutionen R.E.3 und R.E.5 und der Vorschläge für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb zu vertretenden Standpunkt

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 114 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates (1) ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) beigetreten. Das geänderte Übereinkommen von 1958 trat am 24. März 1998 in Kraft.

(2)

Mit dem Beschluss 2000/125/EG des Rates (2) ist die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) beigetreten. Das Parallelübereinkommen trat am 15. Februar 2000 in Kraft.

(3)

Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens kann das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der UNECE (im Folgenden „WP.29“) die Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 0, 16, 17, 21, 29, 43, 44, 48, 53, 55, 58, 67, 74, 80, 83, 85, 86, 98, 107, 112, 113, 115, 116, 123, 129, 135, 148, 149 und 150, den Vorschlag für Anpassungen der Globalen Technischen Regelung (GTR) Nr. 2, den Vorschlag für Anpassungen der gemeinsamen Entschließung MR.1, die Vorschläge für Änderungen der Gesamtresolutionen R.E.3 und R.E.5 und die Vorschläge für Genehmigungen zur Ausarbeitung einer Änderung der GTR Nr. 6 und zur Ausarbeitung einer neuen GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb — insofern relevant — annehmen.

(4)

Es ist vorgesehen, dass die WP.29 auf der 179. Tagung des Weltforums vom 12. bis 14. November 2019 die oben genannten Rechtsakte bezüglich der Verwaltungsbestimmungen und einheitlicher technischer Vorschriften für die Genehmigung von harmonisierten technischen Regelungen der Vereinten Nationen und von globalen technischen Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, annimmt.

(5)

Es ist zweckmäßig, den in der WP.29 im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Annahme der Vorschläge für UN-Regelungen festzulegen, da diese Regelungen für die Union bindend sein werden und geeignet sind, den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Typgenehmigung von Fahrzeugen maßgeblich zu beeinflussen.

(6)

Mit der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (3) wurden die Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten durch ein EU-Genehmigungsverfahren ersetzt und damit ein harmonisierter Rahmen mit den Verwaltungsbestimmungen und allgemeinen technischen Anforderungen für alle Neufahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten geschaffen. Mit jener Richtlinie wurden nach dem Geänderten Übereinkommen von 1958 erlassene Regelungen („UN-Regelungen“) in das EU-Typgenehmigungssystem integriert, entweder als Anforderungen für die Typgenehmigung oder als Alternative zu Rechtsvorschriften der Union. Seit Annahme der Richtlinie 2007/46/EG wurden UN-Regelungen zunehmend in die Rechtsvorschriften der Union aufgenommen.

(7)

Einige Anforderungen der UN-Regelungen Nr. 0, 16, 21, 29, 43, 44, 48, 53, 55, 58, 67, 74, 80, 83, 85, 86, 98, 107, 112, 113, 115, 116, 123, 129, 135, 148, 149 und 150 hinsichtlich bestimmter Elemente oder Merkmale müssen entsprechend den bisherigen Erfahrungen und in Anbetracht des technischen Fortschritts geändert oder ergänzt werden. Darüber hinaus müssen einige Bestimmungen der GTR Nr. 2 angepasst und einige Bestimmungen der UN-Regelung Nr. 17 berichtigt werden. Schließlich müssen die Änderungen der gemeinsamen Entschließung MR.1 und die Änderungen der Gesamtresolutionen R.E.3 und R.E.5 angenommen werden.

(8)

Die Arbeitsunterlage ECE/TRANS/WP.29/2019/93 der WP.29 betrifft einen Vorschlag für die Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 35 (Fußbedienteile). Da die Union die einheitlichen Bestimmungen der UN-Regelung Nr. 35 nicht anwendet, ist es nicht erforderlich, einen Standpunkt der Union zum Vorschlag ECE/TRANS/WP.29/2019/93 festzulegen.

(9)

Die Arbeitsunterlage ECE/TRANS/WP.29/2019/114 der WP.29 betrifft einen Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 79 (Lenkanlage), der ursprünglich vom Vorsitz der zuständigen Untergruppe der WP.29 vorgelegt wurde. Auf der letzten Sitzung der spezifischen Untergruppe erklärte sich der Vorsitzende bereit, der WP.29 ein überarbeitetes Dokument zu übermitteln, nachdem bestimmte Vertragsparteien Bedenken geäußert hatten. Da das Dokument derzeit nicht auf dem Portal des Sekretariats der WP.29 verfügbar ist, und möglicherweise weitere Gespräche unter den Experten erforderlich sind, sollte es an die entsprechende Untergruppe zurückverwiesen werden.

(10)

Auf die Genehmigung zur Ausarbeitung der Änderung 4 der GTR Nr. 2 wird auf dem Portal des Sekretariats der WP.29 nicht korrekt verwiesen, und der Verweis auf ECE/TRANS/WP.29/AC.3./36 sollte berichtigt und in den Verweis auf ECE/TRANS/WP.29/AC.3./36/Rev.1 geändert werden.

(11)

Die Arbeitsunterlage ECE/TRANS/WP.29/2019/118 der WP.29 betrifft einen Vorschlag zur Änderung des Anhangs IV der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3). Dieser Vorschlag ist zusammen mit einem informellen Dokument WP.29-179-06 zu prüfen, in dem die Bezugnahme auf die ISO-Norm für die Durchführung von Messungen der Kraftstoffqualität für bestimmte Parameter präzisiert wird —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 179. Sitzung der WP.29 vom 12. bis 14. November 2019 zu vertreten ist, besteht darin, für die im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Vorschläge zu stimmen.

Artikel 2

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 179. Sitzung der WP.29 vom 12. bis 14. November 2019 zu vertreten ist, besteht darin, gegen den Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 79 (Lenkanlage, Arbeitsunterlage ECE/TRANS/WP.29/2019/114) zu stimmen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 8. November 2019.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. LINTILÄ


(1)  Beschluss 97/836/EG des Rates vom 27. November 1997 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zu dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“) (ABl. L 346 vom 17.12.1997, S. 78).

(2)  Beschluss 2000/125/EG des Rates vom 31. Januar 2000 betreffend den Abschluss des Übereinkommens über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) (ABl. L 35 vom 10.2.2000, S. 12).

(3)  Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1).


ANHANG

Regelung Nr.

Titel Tagesordnungspunkt

Dokumentennummer (1)

0

Vorschlag für die Ergänzung 1 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 0 (IWVTA)

ECE/TRANS/WP.29/2019/74

0

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 0 (IWVTA)

ECE/TRANS/WP.29/2019/75

0

Vorschlag für eine neue Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 0 (IWVTA)

ECE/TRANS/WP.29/2019/76

16

Vorschlag für die Ergänzung 12 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte)

ECE/TRANS/WP.29/2019/104

16

Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte)

ECE/TRANS/WP.29/2019/105

17

Vorschlag für die Berichtigung 1 der Änderungsserie 08 zu UN-Regelung Nr. 17 (Widerstandsfähigkeit der Sitze)

ECE/TRANS/WP.29/2019/115

17

Vorschlag für die Berichtigung 1 der Änderungsserie 09 zu UN-Regelung Nr. 17 (Widerstandsfähigkeit der Sitze)

ECE/TRANS/WP.29/2019/116

21

Vorschlag für die Ergänzung 4 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 21 (Innenausstattung)

ECE/TRANS/WP.29/2019/106

29

Vorschlag für die Ergänzung 5 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 29 (Fahrerhäuser von Nutzfahrzeugen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/107

43

Vorschlag für die Ergänzung 9 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 43 (Sicherheitsglas)

ECE/TRANS/WP.29/2019/95

44

Vorschlag für die Ergänzung 17 der Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 44 (Kinderrückhaltesysteme)

ECE/TRANS/WP.29/2019/108

48

Vorschlag für die Ergänzung 13 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 48 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/84

53

Vorschlag für eine neue Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 53

ECE/TRANS/WP.29/2019/80

53

Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/85

53

Vorschlag für die Ergänzung 21 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 53 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Fahrzeuge der Klasse L3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/86

55

Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 55 (mechanische Verbindungseinrichtungen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/96

58

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 58 (hinterer Unterfahrschutz)

ECE/TRANS/WP.29/2019/97

67

Vorschlag für die Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 67 (mit Flüssiggas betriebene Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2019/94

67

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 67 (Mit Flüssiggas betriebene Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2019/98

74

Vorschlag für eine neue Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 74 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Krafträder)

ECE/TRANS/WP.29/2019/79

74

Vorschlag für die Ergänzung 11 der Änderungsserie 01 zu UN-Regelung Nr. 74 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Krafträder)

ECE/TRANS/WP.29/2019/87

80

Vorschlag für die Änderungsserie 04 zu UN-Regelung Nr. 80 (Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerungen (Busse))

ECE/TRANS/WP.29/2019/103

83

Vorschlag für die Ergänzung 10 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 83 (Emissionen von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1)

ECE/TRANS/WP.29/2019/127

85

Vorschlag für die Ergänzung 10 zu UN-Regelung Nr. 85 (Messung der Nutzleistung und der 30-Minuten-Leistung)

ECE/TRANS/WP.29/2019/112

86

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 86 (Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge)

ECE/TRANS/WP.29/2019/88

98

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 98

(Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/89

107

Vorschlag für die Ergänzung 8 der Änderungsserie 06 zu UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/99

107

Vorschlag für die Ergänzung 7 der Änderungsserie 07 zu UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/100

107

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 08 zu UN-Regelung Nr. 107 (Fahrzeuge der Klassen M2 und M3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/101

112

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 02 zu UN-Regelung Nr. 112 (Scheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht)

ECE/TRANS/WP.29/2019/90

113

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 113 (Scheinwerfer für symmetrisches Abblendlicht)

ECE/TRANS/WP.29/2019/91

115

Vorschlag für die Ergänzung 9 zu UN-Regelung Nr. 115 (Nachrüstsysteme für Flüssig- und Erdgasantrieb)

ECE/TRANS/WP.29/2019/113

116

Vorschlag für die Ergänzung 7 zu UN-Regelung Nr. 116 (Diebstahlsicherung und Alarmanlagen)

ECE/TRANS/WP.29/2019/102

123

Vorschlag für die Ergänzung 1 der Änderungsserie 02 zu Regelung Nr. 123 (adaptive Frontbeleuchtungssysteme (AFS))

ECE/TRANS/WP.29/2019/92

129

Vorschlag für die Ergänzung 3 der Änderungsserie 03 zu UN-Regelung Nr. 129 (Verbesserte Kinderrückhaltesysteme)

ECE/TRANS/WP.29/2019/109

135

Vorschlag für die Ergänzung 2 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. 135 (Pfahl-Seitenaufprall)

ECE/TRANS/WP.29/2019/110

135

Vorschlag für die Ergänzung 2 der Änderungsserie 01 zu Regelung Nr. 135 (Pfahl-Seitenaufprall)

ECE/TRANS/WP.29/2019/111

148

Vorschlag für die Ergänzung 1 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. [148] über Lichtsignaleinrichtungen

ECE/TRANS/WP.29/2019/81

149

Vorschlag für die Ergänzung 1 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. [149] über Fahrbahnbeleuchtungs–einrichtungen

ECE/TRANS/WP.29/2019/82

149

Vorschlag für die Ergänzung 2 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. [149] über Fahrbahnbeleuchtungs–einrichtungen

ECE/TRANS/WP.29/2019/125

150

Vorschlag für die Ergänzung 1 der ursprünglichen Fassung der UN-Regelung Nr. [150] über retroreflektierende Einrichtungen

ECE/TRANS/WP.29/2019/83


GTR-Nr.

Titel Tagesordnungspunkt

Dokumentennummer

2

Vorschlag für die Änderung 4 der globalen technischen Regelung der UN Nr. 2 (in Bezug auf das Messverfahren für zweirädrige Krafträder mit Fremd- oder Selbstzündungsmotor hinsichtlich der Emissionen gasförmiger Schadstoffe, der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs)

ECE/TRANS/WP.29/2019/121

Technischer Bericht über die Entwicklung von Änderungsantrag 4 der UN-GTR Nr. 2 (in Bezug auf das Messverfahren für zweirädrige Krafträder mit Fremd- oder Selbstzündungsmotor hinsichtlich der Emissionen gasförmiger Schadstoffe, der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs)

ECE/TRANS/WP.29/2019/122

Genehmigung zur Ausarbeitung der Änderung Nr. 4 der globalen technischen Regelung

ECE/TRANS/WP.29/AC.3/36/Rev.1


Entschließung Nr.

Titel Tagesordnungspunkt

Dokumentennummer

R.E.3

Vorschlag für eine Änderung der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/117

R.E.3

Vorschlag für eine Änderung des Anhangs IV der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E. 3)

ECE/TRANS/WP.29/2019/118,

WP.29-179-06

R.E.5

Vorschlag für die Änderung 4 der Gesamtresolution über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien (R.E.5)

ECE/TRANS/WP.29/2019/126

MR.1

Vorschlag für Änderung 2 der gemeinsamen Entschließung Nr. 1 (MR.1) — Entwurf eines Nachtrags 3

ECE/TRANS/WP.29/2019/119


Sonstige

Titel Tagesordnungspunkt

Dokumentennummer

 

Vorschlag für eine Genehmigung zur Ausarbeitung einer Änderung der UN-GTR Nr. 6

ECE/TRANS/WP.29/2019/123

 

Vorschlag für Überarbeitung 1 der Genehmigung zur Ausarbeitung einer neuen UN GTR über die Bestimmung der Leistung von Fahrzeugen mit Elektroantrieb

ECE/TRANS/WP.29/2019/124


(1)  Alle in der Tabelle genannten Dokumente sind unter folgendem Link verfügbar: http://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/gen2019.html.