20.12.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 330/105 |
Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2158 der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2019 über die Methodik und die Verfahren zur Bestimmung und Erhebung der die Gebührenfaktoren zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren betreffenden Daten (EZB/2019/38)
(Amtsblatt der Europäischen Union L 327 vom 17. Dezember 2019)
Auf Seite 104, Artikel 11:
Anstatt:
„Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“
muss es heißen:
„Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.“