20.12.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 330/105


Berichtigung des Beschlusses (EU) 2019/2158 der Europäischen Zentralbank vom 5. Dezember 2019 über die Methodik und die Verfahren zur Bestimmung und Erhebung der die Gebührenfaktoren zur Berechnung der jährlichen Aufsichtsgebühren betreffenden Daten (EZB/2019/38)

(Amtsblatt der Europäischen Union L 327 vom 17. Dezember 2019)

Auf Seite 104, Artikel 11:

Anstatt:

„Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.“

muss es heißen:

„Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.“