16.4.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 105/67


Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1922 der Kommission vom 10. Oktober 2018 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck

( Amtsblatt der Europäischen Union L 319 vom 14. Dezember 2018 )

Auf Seite 129, Punkt 3B001 Buchstabe f Nummer 3 und 4:

Anstatt:

„3.

Anlagen, besonders konstruiert für die Maskenherstellung mit allen folgenden Eigenschaften:

a)

abgelenkten, fokussierten Elektronenstrahlen, Ionenstrahlen oder ‚Laser‘-Strahlen und

b)

mit einer der folgenden Eigenschaften:

1.

Fokusgröße (spot size) mit einer Halbwertsbreite (full-width half-maximum (FWHM)) kleiner als 65 nm und einer Justiergenauigkeit (image placement) kleiner als 17 nm (Mittelwert + 3 Sigma) oder

2.

nicht belegt;

3.

Überdeckungsfehler (overlay error) der zweiten Schicht auf der Maske kleiner als 23 nm (Mittelwert + 3 Sigma),

4.

Anlagen für die Halbleiterherstellung, die Direktschreibverfahren verwenden, mit allen folgenden Eigenschaften:

a)

abgelenkten, fokussierten Elektronenstrahlen und

b)

mit einer der folgenden Eigenschaften:

1.

Mindeststrahlgröße (Minimum beam size) kleiner/gleich 15 nm oder

2.

Überdeckungsfehler (overlay error) kleiner als 27 nm (Mittelwert + 3 Sigma),“

muss es heißen:

„3.

Anlagen, besonders konstruiert für die Maskenherstellung mit allen folgenden Eigenschaften:

a)

abgelenkten, fokussierten Elektronenstrahlen, Ionenstrahlen oder ‚Laser‘-Strahlen und

b)

mit einer der folgenden Eigenschaften:

1.

Fokusgröße (spot size) mit einer Halbwertsbreite (full-width half-maximum (FWHM)) kleiner als 65 nm und einer Justiergenauigkeit (image placement) kleiner als 17 nm (Mittelwert + 3 Sigma) oder

2.

nicht belegt;

3.

Überdeckungsfehler (overlay error) der zweiten Schicht auf der Maske kleiner als 23 nm (Mittelwert + 3 Sigma),

4.

Anlagen für die Halbleiterherstellung, die Direktschreibverfahren verwenden, mit allen folgenden Eigenschaften:

a)

abgelenkten, fokussierten Elektronenstrahlen und

b)

mit einer der folgenden Eigenschaften:

1.

Mindeststrahlgröße (Minimum beam size) kleiner/gleich 15 nm oder

2.

Überdeckungsfehler (overlay error) kleiner als 27 nm (Mittelwert + 3 Sigma),“