6.3.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 63/5 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/326 DES RATES
vom 5. März 2018
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 des Rates vom 5. März 2014 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 5. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 208/2014 angenommen. |
(2) |
Aufgrund einer Überprüfung durch den Rat sollten die Einträge zu zwei Personen gestrichen und die Begründungen zu drei Personen aktualisiert werden. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 5. März 2018.
Im Namen des Rates
Der Präsident
N. DIMOV
(1) ABl. L 66 vom 6.3.2014, S. 1.
ANHANG
I. |
Die folgenden Personen werden von der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 gestrichen:
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II. |
Die Einträge zu folgenden Personen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 erhalten folgende Fassung:
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