10.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 320/103


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 13. Juli 2018

zum nationalen Reformprogramm Sloweniens 2018 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Sloweniens 2018

(2018/C 320/23)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 22. November 2017 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung 2018 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 22. November 2017 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Slowenien als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei. Am selben Tag nahm die Kommission auch eine Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets an, die am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt wurde. Am 14. Mai 2018 nahm der Rat die Empfehlung zur Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets (3) (im Folgenden „Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet“) an.

(2)

Angesichts der engen Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften in der Wirtschafts- und Währungsunion sollte Slowenien als Mitgliedstaat, dessen Währung der Euro ist, die vollständige und fristgerechte Umsetzung der Empfehlung für das Euro-Währungsgebiet, die in den nachstehenden Empfehlungen, insbesondere in Empfehlung 1, ihren Niederschlag findet, sicherstellen.

(3)

Der Länderbericht 2018 für Slowenien wurde am 7. März 2018 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Sloweniens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017 (4), bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet. Im Länderbericht wurde außerdem eine eingehende Überprüfung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 vorgenommen, deren Ergebnisse ebenfalls am 7. März 2018 veröffentlicht wurden. Die Kommission gelangte aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in Slowenien keine makroökonomischen Ungleichgewichte bestehen.

(4)

Am 13. April 2018 übermittelte Slowenien sein nationales Reformprogramm 2018 und am 26. April 2018 sein Stabilitätsprogramm 2018. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(5)

Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESI-Fonds“) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(6)

Slowenien befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts und unterliegt der Übergangsregelung für den Schuldenabbau. Das Stabilitätsprogramm 2018 wurde von einer Übergangsregierung unter Annahme einer unveränderten Politik vorgelegt. Die Regierung geht davon aus, dass sich der Gesamtüberschuss im Jahr 2018 auf 0,4 % des BIP verbessern wird und anschließend im Jahr 2021 ein Überschuss von 0,9 % des BIP erzielt werden dürfte. Es ist nicht geplant, das mittelfristige Haushaltsziel — einen Überschuss von 0,25 % des BIP — bei einer unveränderten Politik bis 2021 zu erreichen. Dem Stabilitätsprogramm 2018 zufolge wird die gesamtstaatliche Schuldenquote im Jahr 2018 auf 69,3 % des BIP sinken und bis 2021 weiter auf 58,3 % des BIP zurückgehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel.

(7)

Am 11. Juli 2017 empfahl der Rat Slowenien sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben (6) im Jahr 2018 0,6 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 1,0 % des BIP entspricht. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass das Ziel, einen haushaltspolitischen Kurs zu erreichen, der sowohl zur Stützung der derzeitigen Erholung als auch zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen beiträgt, bei der Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung 2018 und der anschließenden Bewertung der Haushaltsergebnisse 2018 berücksichtigt werden muss. Auf der Grundlage der Bewertung der Solidität der Erholung in Slowenien, die die Kommission — unter gebührender Berücksichtigung der Herausforderungen Sloweniens hinsichtlich der Nachhaltigkeit — im Rahmen ihrer Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Sloweniens 2018 vorgenommen hat, ist für 2018 eine strukturelle Anpassung von mindestens 0,6 % des BIP ohne jeglichen zusätzlichen Abweichungsspielraum über ein Jahr erforderlich. Dies entspricht einer nominalen Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben von höchstens 1,5 %. Berücksichtigt man dies in der Gesamtbewertung auf der Grundlage der Frühjahrsprognose der Kommission 2018, besteht im Jahr 2018 die Gefahr einer erheblichen Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel.

(8)

Angesichts des gesamtstaatlichen Schuldenstands Sloweniens von über 60 % des BIP und der prognostizierten positiven Produktionslücke von 4,1 % des BIP darf im Jahr 2019 die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 2,2 % nicht überschreiten; dies steht im Einklang mit der strukturellen Anpassung von 1,0 % des BIP nach der gemeinsam vereinbarten Anpassungsmatrix hinsichtlich der Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Gleichzeitig gibt es deutliche Signale, dass die ruhenden Kapazitäten der Wirtschaft unterschätzt werden, da die Inflation 2019 bei 2 % liegen dürfte, die Unterbeschäftigung über dem Vorkrisenniveau liegt und die Investitionstätigkeit nach einem drastischen Einbruch in den Krisenjahren wieder zulegt. Zudem weist das Plausibilitätsinstrument auch darauf hin, dass große Unsicherheit hinsichtlich der Produktionslückenschätzungen auf der Grundlage der gemeinsamen Methodik besteht. Infolgedessen erscheint eine jährliche strukturelle Anpassung von 0,65 % des BIP angemessen, was einer Wachstumsrate der staatlichen Nettoprimärausgaben von höchstens 3,1 % entspricht. Unter Annahme einer unveränderten Politik besteht im Jahr 2019 sowie in den Jahren 2018 und 2019 zusammengenommen die Gefahr einer erheblichen Abweichung von dieser Anforderung. Slowenien wird die Übergangsregelung für den Schuldenabbau in den Jahren 2018 und 2019 voraussichtlich einhalten. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass die erforderlichen Maßnahmen ab 2018 ergriffen werden sollten, um die Einhaltung der Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts sicherzustellen.

(9)

Die Regierung hat Vorschläge vorgelegt, um das Gesundheitssystem zu reformieren. Der Entwurf des Gesetzes über die Gesundheitsversorgung und die Krankenversicherung, der das Kernstück der Reform ist und die langfristige Finanzierung des Gesundheitssystems sichern wird, wurde dem Wirtschafts- und Sozialgremium im Dezember 2017 zur Stellungnahme vorgelegt, jedoch nicht vor den Wahlen angenommen, sodass die Aussichten auf Verabschiedung ungewiss sind. Derzeit wird ein Entwurf für ein Gesetz über die Langzeitpflege erarbeitet, die als neue Säule der sozialen Sicherheit die anderen sozialen Sicherungssysteme (Gesundheits- und Sozialfürsorge sowie Altersversorgung) ergänzen soll. Es bleibt abzuwarten, wie Slowenien künftig die Kosteneffizienz sowie die Zugänglichkeit und Qualität der Gesundheitsfürsorge steigern wird. Im Jahr 2017 wurden Vorschläge zur Änderung des Ärztegesetzes, des Gesetzes über Gesundheitsdienste, des Gesetzes über Patientenrechte und des Gesetzes über die Festlegung von Interventionsmaßnahmen zur Gewährleistung der Finanzstabilität der Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens angenommen, die nun umzusetzen sind, um die Zugänglichkeit und Qualität der Gesundheitsfürsorge sicherzustellen. Es wurden erste Schritte unternommen, um den nationalen Plan für das Gesundheitswesen im Zeitraum 2016-2025 umzusetzen. Schrittweise werden allgemeinmedizinische ambulante Kliniken eingeführt, ein System zur Bewertung von Gesundheitstechnologie soll bis 2020 eingerichtet werden und Lösungen für elektronische Gesundheitsdienste werden die Überwachung landesweit verbessern. Zudem dürften die Vorteile eines besser koordinierten öffentlichen Auftragswesens im Gesundheitsbereich dazu beitragen, das Auftragswesen kosteneffizienter zu machen.

(10)

Im Juli 2017 hat das Wirtschafts- und Sozialgremium einstimmig ein Papier mit dem Titel „Ansatzpunkte für die Modernisierung der Renten- und Invaliditätsversicherung in der Republik Slowenien“ angenommen. Darin werden verschiedene Maßnahmen skizziert, die angemessene Renten sichern und ein tragfähiges und transparentes Rentensystem schaffen könnten. Allerdings gibt es keinen konkreten Aktionsplan für das Ergreifen dieser Maßnahmen, und trotz einer Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern und der Regierung, die Reform bis 2020 zu verabschieden, wurde noch nicht festgelegt, wann die Reform schrittweise eingeführt werden soll. Einige Herausforderungen bleiben: die Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems durch die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters sowie die Förderung eines späteren Renteneintritts; die Steigerung des Abdeckungsgrads der ergänzenden Altersversorgungssysteme; eine geeignete Herangehensweise im Hinblick auf sich verändernde berufliche Laufbahnen und die Verringerung der Risiken für Altersarmut.

(11)

Die Wirtschaft ist weiter gewachsen und die Arbeitsmarkttrends und sozialen Entwicklungen haben sich zunehmend verbessert. Die Zahl der Personen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, ist gesunken, liegt aber für ältere Menschen und insbesondere für Frauen nach wie vor über dem Unionsdurchschnitt. Die Beschäftigung ist gestiegen, während die Arbeitslosenquote sich weiter rückläufig entwickelte. Allerdings gibt es Anzeichen für einen Mangel an Arbeitskräften in einer Reihe von Berufen. Die Langzeitarbeitslosigkeit liegt nach wie vor über dem Vorkrisenniveau und betrifft knapp die Hälfte aller Arbeitslosen. Herausforderungen bestehen vor allem für ältere Arbeitnehmer, deren Erwerbs- und Beschäftigungsquoten weiterhin zu den niedrigsten in der Union gehören. Die slowenische Gesellschaft altert rasch, was bedeutet, dass die Erwerbsbevölkerung und das Arbeitskräfteangebot schrumpfen. Als Reaktion auf diese Entwicklung hat die Regierung die „Strategie für aktives Altern“ vorgelegt, aber noch keine konkreten Aktionspläne erarbeitet.

(12)

Die Bevölkerungsalterung verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Beteiligung an der Erwachsenenbildung zu erhöhen, die seit 2010 stetig rückläufig ist und insbesondere bei gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften niedrig ausfällt. Verbesserte Kompetenzen durch lebenslanges Lernen würden die Chancen erhöhen, eine Beschäftigung zu finden, vor allem für gering qualifizierte und ältere Arbeitskräfte. Die Beschäftigungsquote der Geringqualifizierten ist gestiegen, bleibt aber immer noch unter dem Vorkrisenniveau und dem Unionsdurchschnitt. Die Bewertung der aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zeigt, dass die meisten Programme gute Ergebnisse zeitigen, die Ausgaben in diesem Bereich und die Teilnahme von Arbeitslosen an den Programmen jedoch beschränkt bleiben. Während die Arbeitsmarktreform 2013 eindeutig dazu beigetragen hat, dass bestimmte benachteiligte Gruppen in den Arbeitsmarkt eingetreten sind, ist die befristete Beschäftigung nach wie vor ein Problem.

(13)

Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen in Slowenien zu verbessern und ihnen Alternativen zu Bankkrediten bereitzustellen. Die Abhängigkeit von Bankenkrediten verursacht jedoch nach wie vor Finanzierungsschwierigkeiten, vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen, deren Wachstum durch den unzureichenden Zugang zu Finanzmitteln gehemmt wird. Die derzeitigen Maßnahmen haben bislang noch zu keiner Verbesserung bei der Finanzierung geführt, insbesondere für innovative Unternehmen. Es gibt nur eine kleine Anzahl wachstumsstarker Unternehmen in Slowenien und diesen fehlt eine ausreichende Unterstützung, um ihre Geschäftstätigkeit auszuweiten. Beim Risikokapital als einer Form der Beteiligungsfinanzierung ist ein Wachstum zu verzeichnen, wenn auch von einem sehr niedrigen Niveau aus. Innovative Unternehmen würden auch von einer effizienteren öffentlichen Forschung profitieren, doch in diesem Bereich bestehen derzeit Schwierigkeiten, in- und ausländische Talente anzuziehen und eine leistungsabhängige Finanzierung zu gewährleisten. Die Höhe der privaten Investitionen in Slowenien ist gegenüber vergleichbaren Ländern nach wie vor relativ niedrig und macht gezielte Bemühungen erforderlich, um die Rahmenbedingungen für Investitionen weiter zu verbessern, vor allem in Bereichen, in denen hohes Potenzial für Produktivitätssteigerungen besteht.

(14)

Die Unternehmen werden durch die nach wie vor hohe Belastung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausgebremst. Der bürokratische Aufwand gilt als einer der problematischsten Faktoren in Bezug auf Geschäftstätigkeiten in Slowenien. Dies ist vor allem auf die Unsicherheit und die komplexen Verfahren im Steuerbereich zurückzuführen, aber nicht darauf beschränkt; so dauert es in Handelssachen nach wie vor etwa ein Jahr, um von einem Gericht gehört zu werden. Slowenien hat ein Instrument geschaffen, das die Verwaltungslast schmälern soll, und schreitet bei der Umsetzung voran. Allerdings steht dessen Umsetzung zu einem erheblichen Teil noch aus.

(15)

Darüber hinaus hat Slowenien erst damit begonnen, die starke Reglementierung in bestimmten Dienstleistungsbranchen anzugehen. Zur Liberalisierung der beruflichen Anforderungen für Architekten und Ingenieure wurden Reformen durchgeführt, doch andere Hindernisse, die von den Kommissionsdienststellen ermittelt worden waren, wurden noch nicht beseitigt. Auch die slowenischen Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, die von wettbewerbsfähigen Dienstleistungen abhängig sind, würden von Reformen profitieren.

(16)

Ein effizientes öffentliches Auftragswesen ist für die Kostenkontrolle von entscheidender Bedeutung und zudem unabdingbar, um die Qualität des Gesundheitswesens in Slowenien zu verbessern. Die Ausweitung der zentralisierten Auftragsvergabe sowie anderer Formen der Bündelung, etwa eine gemeinsame Auftragsvergabe durch Krankenhäuser, sind unerlässlich, um eine qualitativ hochwertige Versorgung mit innovativen Produkten zu wettbewerbsfähigen Preisen zu sichern.

(17)

Slowenien hat im öffentlichen Auftragswesen mit Ineffizienzen zu kämpfen. Wie aus der niedrigen Anzahl der eingegangenen Angebote pro Ausschreibung und dem hohen Anteil der Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb hervorgeht, ist der Wettbewerb zwischen den Bietern relativ schwach. Dies beeinträchtigt zudem die Transparenz. Die Professionalisierung der an der Auftragsvergabe beteiligten Akteure ist gering, und es gibt nur wenige Schutzvorkehrungen gegen Korruption und geheime Absprachen zwischen den Bietern. Insbesondere ist die Unabhängigkeit der Staatlichen Revisionskommission eingeschränkt, was auf das Verfahren zur Ernennung ihrer Mitglieder zurückzuführen ist. Wenngleich nach Schätzungen der Behörden Wirtschaftskriminalität und Korruption in den letzten Jahren erhebliche Schäden verursacht haben, sind einige Reformen zur Korruptionsbekämpfung immer noch anhängig.

(18)

In Slowenien ist die Präsenz des Staates in der Wirtschaft nach wie vor hoch, vor allem im Finanzsektor. Die zuvor veröffentlichten Pläne für Privatisierungen wurden nur langsam umgesetzt. Ein Voranschreiten bei der Privatisierung würde die Lebensfähigkeit der Unternehmen langfristig steigern und die Risiken für die öffentlichen Finanzen mindern.

(19)

Im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Sloweniens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2018 veröffentlicht. Sie hat auch das Stabilitätsprogramm 2018, das nationale Reformprogramm 2018 und die Maßnahmen zur Umsetzung der an Slowenien gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat die Kommission nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Slowenien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union beurteilt.

(20)

Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm 2018 geprüft; seine Stellungnahme hierzu (7) spiegelt sich insbesondere in der Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Slowenien 2018 und 2019

1.

sicherstellt, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2019 3,1 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,65 % des BIP entspricht; das Gesetz über die Gesundheitsversorgung und die Krankenversicherung sowie die geplante Reform der Langzeitpflege annimmt und umsetzt; die langfristige Tragfähigkeit und Angemessenheit des Rentensystems gewährleistet, auch durch die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters und die Einschränkung der Frühverrentung; die Beschäftigungsfähigkeit gering qualifizierter und älterer Arbeitnehmer durch Maßnahmen für lebenslanges Lernen und Aktivierungsmaßnahmen steigert;

2.

alternative Finanzierungsquellen für rasch wachsende Unternehmen erschließt; die Hemmnisse für den Markteintritt durch die Überarbeitung der Produktmarktregulierungen und die Begrenzung des Verwaltungsaufwands abbaut; den Wettbewerb, die Professionalisierung und die unabhängige Aufsicht im öffentlichen Auftragswesen stärkt; Privatisierungen entsprechend den vorliegenden Plänen durchführt.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. LÖGER


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  ABl. C 179 vom 25.5.2018, S. 1.

(4)  ABl. C 261 vom 9.8.2017, S. 1.

(5)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(6)  Die staatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nichtdiskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Staatlich finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmesteigerungen sind eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.

(7)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.