10.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 320/98


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 13. Juli 2018

zum nationalen Reformprogramm Rumäniens 2018 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm Rumäniens 2018

(2018/C 320/22)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 22. November 2017 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung 2018 eingeleitet wurde. Dabei wurde der europäischen Säule sozialer Rechte, die am 17. November 2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamiert wurde, gebührend Rechnung getragen. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 22. März 2018 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 22. November 2017 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 auch den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie Rumänien nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.

(2)

Der Länderbericht 2018 für Rumänien wurde am 7. März 2018 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte Rumäniens bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 11. Juli 2017 (2), bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung seiner nationalen Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 bewertet.

(3)

Am 10. Mai 2018 übermittelte Rumänien sein nationales Reformprogramm 2018 und am 14. Mai 2018 sein Konvergenzprogramm 2018. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(4)

Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds („ESI-Fonds“) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(5)

Rumänien befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Konvergenzprogramm 2018 geht die Regierung von einem gesamtstaatlichen Defizit von 2,95 % des BIP im Jahr 2018 und einem anschließenden allmählichen Rückgang auf 1,45 % des BIP im Jahr 2021 aus. Das mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen Defizits von 1 % des BIP dürfte bis 2021, d. h. bis zum Ende des Programmzeitraums, nicht erreicht werden. Der neu berechnete strukturelle Saldo dürfte sich 2021 auf – 2,1 % belaufen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote soll nach Angaben des Konvergenzprogramms bis 2021 unter 40 % des BIP bleiben. Das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist günstig. Darüber hinaus wurden die Maßnahmen, die zur Erreichung der anvisierten Defizitziele erforderlich sind, nicht ausreichend spezifiziert.

(6)

Am 16. Juni 2017 stellte der Rat im Einklang mit Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fest, dass in Rumänien 2016 eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel bestand. Angesichts dieser festgestellten erheblichen Abweichung empfahl der Rat Rumänien am 16. Juni 2017, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben (4) im Jahr 2017 3,3 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,5 % des BIP entspricht. Am 5. Dezember 2017 kam der Rat zu dem Schluss, dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte, um der Empfehlung des Rates vom 16. Juni 2017 nachzukommen, und gab eine überarbeitete Empfehlung ab. In der überarbeiteten Empfehlung ersuchte der Rat Rumänien, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2018 3,3 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,8 % des BIP entspricht. Am 22. Juni 2018 stellte der Rat fest (5), dass Rumänien keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hatte, um der Empfehlung des Rates vom 5. Dezember 2017 nachzukommen. Zudem wurde für Rumänien auf der Grundlage der Haushaltsdaten für 2017 eine erhebliche Abweichung vom empfohlenen Anpassungspfad im Jahr 2017 festgestellt.

Gemäß Artikel 121 Absatz 4 AEUV und Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 richtete die Kommission am 23. Mai 2018 eine Verwarnung an Rumänien, dass im Jahr 2017 eine erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel festgestellt worden war. Am 22. Juni 2018 nahm der Rat (6) eine daran anknüpfende Empfehlung an, in der die Notwendigkeit bekräftigt wurde, dass Rumänien die erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben im Jahr 2018 3,3 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,8 % des BIP entspricht. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2018 davon aus, dass 2018 die Gefahr einer Abweichung von dieser Empfehlung besteht.

(7)

Für 2019 empfahl der Rat Rumänien am 22. Juni 2018, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die nominale Wachstumsrate der gesamtstaatlichen Nettoprimärausgaben 5,1 % nicht überschreitet, was einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,8 % des BIP entspricht. Die Kommission geht in ihrer Frühjahrsprognose 2018 davon aus, dass 2019 die Gefahr einer Abweichung von dieser Anforderung besteht. Darüber hinaus erwartete die Kommission in ihrer Frühjahrsprognose 2018 ein gesamtstaatliches Defizit von 3,4 % des BIP für 2018 und 3,8 % des BIP für 2019, was über dem im Vertrag festgesetzten Referenzwert von 3 % des BIP läge. Angesichts der sich stark verschlechternden haushaltspolitischen Aussichten und im Einklang mit der am 22. Juni 2018 an Rumänien gerichteten Empfehlung im Hinblick auf die Behebung der festgestellten erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel ist der Rat insgesamt der Auffassung, dass ab 2018 signifikante zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein werden, um den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts zu entsprechen.

(8)

In Rumäniens Haushaltsplanung werden die Vorgaben des nationalen haushaltspolitischen Rahmens trotz der Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik regelmäßig ignoriert. Der Fiskalpakt wird mit Rumäniens Gesetz über eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik in nationales Recht umgesetzt. Dessen Vorschriften sind gut konzipiert, werden in der Praxis jedoch immer wieder außer Acht gelassen. Das strukturelle Defizit stieg im Jahr 2016 stärker an als durch das mittelfristige Ziel vorgegeben und verletzte damit die Defizitregel. In den Haushaltsplänen für 2017 und 2018 wurde ein gesamtstaatliches Defizit von knapp 3 % des BIP angestrebt, was eine Verschlechterung des strukturellen Saldos bedeutet und nicht mit der Regel im Einklang steht. Die beiden Abänderungen am Haushaltsplan 2017 verstießen gegen die Regeln, die eine Anhebung der Obergrenzen für das Gesamt- und das Primärdefizit sowie eine Erhöhung der staatlichen Personal- und Gesamtausgaben während des laufenden Haushaltsjahres untersagen. Darüber hinaus wurde dem Parlament die aktualisierte haushaltspolitische Strategie 2017 wie bereits in früheren Jahren lange nach Ablauf der vorgesehenen Frist vorgelegt, sodass keine längerfristige Perspektive in der Haushaltsplanung möglich ist.

(9)

Die Steuerdisziplin ist insbesondere im Bereich der Mehrwertsteuer weiterhin schwach ausgeprägt. Im vergangenen Jahr hat Rumänien im Hinblick auf die wiederholte länderspezifische Empfehlung, die Einhaltung der Steuervorschriften und die Steuererhebung zu verbessern, nur begrenzte Fortschritte erzielt. Bei der Mehrwertsteuer ist die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Einnahmen nach wie vor sehr hoch. Um die Einhaltung zu verbessern, haben die Behörden ein Split-Payment-Verfahren eingeführt, das ausgenommen bei insolventen Unternehmen und Steuerzahlern mit hohen ausstehenden Mehrwertsteuerverbindlichkeiten auf freiwilliger Basis in Anspruch genommen wird. Bisher hat die Maßnahme jedoch noch keine signifikanten Ergebnisse gezeitigt. Die Einführung elektronischer Registrierkassen, die mit den IT-Systemen der Steuerbehörden verbunden sind, ist bislang noch nicht umgesetzt worden.

(10)

Der Finanzsektor hat sich weiter erholt, jedoch müssen einige Entwicklungen beobachtet werden. Der Bankensektor verfügt über eine gute Kapitalausstattung und die Qualität der Vermögenswerte hat sich verbessert. Allerdings gibt es mehrere laufende Gesetzesinitiativen, die Risiken für den Abbau notleidender Kredite, die Kreditvergabe und Investitionstätigkeiten bergen und daher eine sorgfältige Überwachung erfordern. Zwar hat die jüngste Senkung der Beiträge zur vorfinanzierten zweiten Säule des Rentensystems die Bedenken hinsichtlich der Haushaltslage kurzfristig gemildert, doch könnte sie negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kapitalmärkte haben.

(11)

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist aufgrund des Beschäftigungswachstums und des Rückgangs der Erwerbsbevölkerung infolge der Bevölkerungsalterung und Abwanderung zunehmend angespannt. Gleichzeitig verfügt Rumänien über großes ungenutztes Arbeitskräftepotenzial, und mehrere Gruppen, darunter junge Menschen, Roma, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung, haben Schwierigkeiten beim Zugang zum Arbeitsmarkt. Im vergangenen Jahr hat Rumänien nur geringe Fortschritte bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung gemacht, die gezielten aktivierenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und integrierten öffentlichen Dienstleistungen besser auf jene auszurichten, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind. Trotz größerer finanzieller Anreize für Mobilitätsprogramme ist die Teilnahme an aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen nach wie vor sehr niedrig, und der Verwaltungsaufwand ist hoch. Öffentliche Beschäftigungsprogramme auf lokaler Ebene haben wenig dazu beigetragen, einschlägige Kompetenzen zu vermitteln und den Übergang in reguläre Beschäftigungsverhältnisse zu unterstützen. Es gibt keine Fallbetreuung für Langzeitarbeitslose und Empfänger von Sozialhilfe. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen arbeiten nur begrenzt mit den Sozial- und Bildungsverwaltungen und externen Dienstleistern zusammen.

(12)

Das Risiko, von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffen zu sein, ist sehr hoch. Dies gilt vor allem für Familien mit Kindern, Menschen mit Behinderung, Roma und die ländliche Bevölkerung. Die Einkommensungleichheit ist nach wie vor groß, und dies nicht zuletzt, da das Steuer- und Sozialleistungssystem nur wenig zum Ausgleich der ungleichen Markteinkommen beiträgt. Der soziale Referenzindex, der die Grundlage für die Berechnung der wichtigsten Sozialleistungen bildet, wurde seit 2008 nicht aktualisiert. Das Gesetz über das garantierte Mindesteinkommen, das 2018 in Kraft treten sollte, hätte die Reichweite und die Angemessenheit der Sozialhilfe verbessert. Sein Inkrafttreten wurde jedoch um mehr als ein Jahr verschoben. Das niedrigere Renteneintrittsalter der Frauen führt zu geringeren Rentenansprüchen und verschärft die Altersarmut und das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle.

(13)

Die Sozialpartner werden nur bedingt in die Gestaltung und die Umsetzung von Wirtschafts- und Sozialreformen einbezogen. Die Positionen der Sozialpartner werden häufig auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie konform sind. Rumäniens Rahmen für Tarifverhandlungen ist nicht geeignet, um für gut funktionierende Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen zu sorgen. Der soziale Dialog ist gekennzeichnet von wenigen Tarifverhandlungen — vor allem auf sektoraler Ebene — und geringen Mitgliederzahlen der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Hohe Repräsentationsschwellen und die vage Definition der Sektoren zählen zu den größten Hindernissen für einen wirksamen sozialen Dialog. Gesetzesänderungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen sind bislang kaum vorangeschritten.

(14)

In den vergangenen Jahren wurde der Mindestlohn mehrmals nach freiem Ermessen erhöht. Seit 2015 ist der Nettomindestlohn um mehr als 60 % gestiegen. Im Jahr 2017 verdienten etwa 30 % der Arbeitskräfte den Mindestlohn, was auf eine stark verdichtete Lohnverteilung schließen lässt. Ein Vorschlag für einen objektiven Mechanismus zur Anhebung des Mindestlohns wurde von den Sozialpartnern befürwortet, jedoch von der Regierung nicht umgesetzt.

(15)

Das Angebot qualifizierter Arbeitskräfte entspricht nicht den Bedürfnissen der Wirtschaft. Der niedrige Bildungsgrad bei den Grundkompetenzen und den digitalen Kompetenzen beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit, die Beschäftigung und die Konvergenz. Die Teilnahme an Maßnahmen zur Erwachsenenbildung fällt sehr gering aus. Ein Mechanismus, um die aktive Arbeitsmarktpolitik an die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften anzupassen, ist noch nicht in Kraft, und die Fähigkeit, den künftigen Qualifikationsbedarf vorherzusehen und die voraussichtlichen Auswirkungen neuer Technologien abzuschätzen, ist nur schwach ausgeprägt. Die berufliche Aus- und Weiterbildung wird nach wie vor nur als Ersatzlösung betrachtet und ist nicht ausreichend auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und die regionalen und sektoralen Spezialisierungsstrategien abgestimmt.

(16)

Die schwachen Ergebnisse im Bildungssystem tragen zur hohen Chancenungleichheit bei und beeinträchtigen Rumäniens langfristige Wachstumsaussichten. Die Bereitstellung hochwertiger, inklusiver allgemeiner Bildung und der Zugang dazu ist insbesondere im Hinblick auf Roma und Kinder in ländlichen Gebieten eine Herausforderung. Eine Überwachungsmethode, um der Segregation an Schulen entgegenzuwirken, muss noch entwickelt werden. Der Anteil der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger ist rückläufig, aber nach wie vor hoch. Ein Frühwarnsystem zur Ermittlung von Kindern, bei denen die Gefahr eines Schulabbruchs besteht, wird entwickelt, doch der Schwerpunkt auf hochwertiger Bildung ist nur schwach ausgeprägt. Obwohl einige Maßnahmen ergriffen wurden, steht die Qualitätssicherung in der Schul- und Hochschulbildung vor Herausforderungen. Die Tertiärabschlussquote ist sehr niedrig. Die Investitionen in die Bildung fallen relativ gering aus, und insbesondere in benachteiligten Schulen fehlt es an angemessener Unterstützung.

(17)

Der Gesundheitszustand der Bevölkerung hat sich verbessert, entspricht jedoch nach wie vor nicht dem Unionsstandard. Der Zugang zur Gesundheitsversorgung stellt weiterhin ein Problem dar, was sich negativ auf die Entwicklung von Kindern, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte und das gesunde Altern auswirkt. Die geringe Mittelausstattung und die ineffiziente Nutzung von Ressourcen schränken die Wirksamkeit des Gesundheitssystems ebenso ein wie der erhebliche Mangel an Ärzten und Pflegepersonal. Zudem wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung durch die weitverbreiteten informellen Zahlungen und die Entfernung zu Gesundheitsinfrastruktur eingeschränkt. Rumänien hat bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung, informelle Zahlungen einzudämmen, einige Fortschritte erzielt und führt einen Überwachungsmechanismus ein, dessen tatsächliche Wirkung jedoch erst noch bewertet werden muss. Bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung, zur ambulanten Versorgung überzugehen, sind bisher begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Die Umsetzung der nationalen Gesundheitsstrategie ist durch eine Verschiebung der Prioritäten und eine unangemessene Planung von Investitionen gekennzeichnet.

(18)

Bei der Gestaltung, Umsetzung und Überwachung politischer Maßnahmen stellen die strategische Planung, das öffentliche Konsultationsverfahren und die Folgenabschätzung nach wie vor Schwachpunkte dar. Dies beeinträchtigt die Qualität und Berechenbarkeit der Rechtsvorschriften. Darüber hinaus belasten häufige Gesetzesänderungen, wie Änderungen am Steuerkodex, das Unternehmensumfeld. Interessenträger werden nur eingeschränkt in die Planung und Durchführung von Reformen mit einbezogen, und ein echter Dialog wird nur selten geführt, obwohl die entsprechenden institutionellen Strukturen zur Verfügung stehen. Der Mechanismus, um den Stellungnahmen von Interessenträgern in öffentlichen Konsultationen Rechnung zu tragen, sorgt nicht für angemessene Folgemaßnahmen. So wurde etwa kürzlich ein von den Sozialpartnern gebilligter Vorschlag für einen objektiven Mechanismus zur Erhöhung des Mindestlohns nicht beachtet, obwohl damit eine länderspezifische Empfehlung umgesetzt worden wäre. Bei der Reform der öffentlichen Verwaltung sind keine greifbaren Ergebnisse erzielt worden. Die Annahme der einschlägigen Rechtsvorschriften über die Verwaltung der Humanressourcen im öffentlichen Dienst hat sich verzögert. Dem Generalsekretariat der Regierung kommt bei der Kontrolle der Qualität der Politikgestaltung nur eine eingeschränkte Rolle zu.

(19)

Die schlechte Qualität der Infrastruktur, auch in den Bereichen Verkehr, Abfall- und Abwasserwirtschaft, schränkt Rumäniens Wachstumsaussichten ein. Die öffentlichen Investitionen sind insbesondere in der Projektvorbereitung und Prioritätensetzung durch mangelnde Effizienz gekennzeichnet. Der allgemeine Zustand und die Zuverlässigkeit der Straßen-, Schienen- und Wasserstraßeninfrastruktur lassen weiterhin zu wünschen übrig, und die Reform des Verkehrssektors kommt nur sehr langsam voran. Die Reform der Abfallentsorgung schreitet ebenfalls langsam voran, obwohl die Abfall- und die Abwasserwirtschaft vor Herausforderungen stehen. Der Masterplan für den Verkehrssektor und der nationale Abfallbewirtschaftungsplan sollen einen stabilen Fahrplan für Investitionen bieten und die Verwaltungskapazitäten in den Sektoren stärken, allerdings ist die Projektvorbereitung bislang nur eingeschränkt mit der strategischen Planung abgestimmt worden. Bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlung, die Priorisierung und Vorbereitung öffentlicher Investitionsvorhaben zu verbessern, hat Rumänien begrenzte Fortschritte erzielt.

(20)

Ein effizientes und transparentes öffentliches Auftragswesen bleibt ausschlaggebend für die Bewältigung zentraler politischer Herausforderungen in Rumänien; dazu gehören effiziente öffentliche Ausgaben, die Bekämpfung der Korruption und die Förderung von Innovationen und eines nachhaltigen und integrativen Wachstums. Rumänien hat im Hinblick auf die länderspezifische Empfehlung, die Strategie für das öffentliche Auftragswesen umzusetzen, einige Fortschritte erzielt, den Plan aber noch nicht vollständig umgesetzt. Gleichzeitig stellen die Steigerung der Effizienz und der strategischen Nutzung öffentlicher Aufträge, wirksame Auditverfahren und Betrugsbekämpfung nach wie vor Herausforderungen dar. Die Nachhaltigkeit der ergriffenen Maßnahmen und die Unumkehrbarkeit der Reformen müssen kontinuierlich überwacht werden. Probleme in Bezug auf Effizienz und Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sind insbesondere bei den großen Investitionen in Gesundheitsinfrastruktur für die regionalen Krankenhäuser Iași, Cluj und Craiova aufgetreten.

(21)

In Sektoren mit kritischen Infrastrukturen wie Energie und Bahnverkehr spielen staatseigene Unternehmen eine Schlüsselrolle. Allerdings bleibt ihre operative und finanzielle Leistungsfähigkeit hinter der vergleichbarer privater Unternehmen zurück. In jüngster Zeit wurde die Führung und Kontrolle staatseigener Unternehmen erheblich geschwächt, wodurch Fortschritte bei den länderspezifischen Empfehlungen von 2015 und 2016 wieder umgekehrt wurden. Die Umsetzung der neuen Rechtsvorschriften schreitet nur zögerlich voran, und es gibt laufende Bestrebungen, einige Unternehmen von ihrem Anwendungsbereich auszunehmen. Darüber hinaus hat sich die Veröffentlichung von Finanzdaten staatseigener Unternehmen verzögert. Dadurch werden wesentliche Voraussetzungen für die Förderung einer effizienten Nutzung öffentlicher Mittel beeinträchtigt, und es bleibt Spielraum für verzerrte Investitionsentscheidungen. Im Februar 2018 forderte das Verfassungsgericht das Parlament auf, die genannten Ausnahmen zu überarbeiten.

(22)

Einige Entwicklungen des vergangenen Jahres haben die Unumkehrbarkeit und Nachhaltigkeit der Fortschritte Rumäniens bei der Reform seines Justizwesens und der Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene infrage gestellt. Die Unabhängigkeit der Justiz wird herausgefordert, und es wird Druck auf die Justizorgane und den Rechtsrahmen für die Korruptionsbekämpfung ausgeübt, während Fortschritte im Hinblick auf verbleibende Herausforderungen weiter behindert werden. Die Umsetzung der nationalen Strategie zur Korruptionsbekämpfung 2016-2020 mit weiteren Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption schreitet auf fachlicher Ebene voran, bedarf jedoch mehr konkreter politischer Unterstützung, da Korruption und Probleme in Bezug auf die Führung und Kontrolle im öffentlichen Sektor auf allen Ebenen fortbestehen und nach wie vor zu den größten Herausforderungen für das Unternehmensumfeld zählen.

(23)

Im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens verfolgt die Kommission auch weiterhin die Reform des Justizwesens und die Bekämpfung von Korruption in Rumänien. Daher sind diese Bereiche nicht Gegenstand der länderspezifischen Empfehlungen für Rumänien, sie sind jedoch maßgeblich für die Entwicklung eines positiven sozioökonomischen Umfelds in dem Land.

(24)

Im Rahmen des Europäischen Semesters 2018 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Rumäniens umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2018 veröffentlicht. Sie hat auch das Konvergenzprogramm 2018, das nationale Reformprogramm 2018 und die Maßnahmen zur Umsetzung der an Rumänien gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Rumänien berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union beurteilt.

(25)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm 2018 geprüft; seine Stellungnahme hierzu (7) spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider —

EMPFIEHLT, dass Rumänien 2018 und 2019

1.

die Befolgung der Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 im Hinblick auf die Behebung der erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel sicherstellt; die vollständige Anwendung des haushaltspolitischen Rahmens gewährleistet; die Einhaltung der Steuervorschriften und die Steuererhebung verbessert.

2.

die Reform in Bezug auf das garantierte Mindesteinkommen abschließt; die Funktionsweise des sozialen Dialogs verbessert; die Festsetzung der Mindestlöhne auf der Grundlage objektiver Kriterien gewährleistet; den Ausbau der Qualifikationen und die Bereitstellung hochwertiger allgemeiner Bildung insbesondere für Roma und Kinder in ländlichen Gebieten verbessert; den Zugang zur Gesundheitsversorgung u. a. durch den Übergang zur ambulanten Versorgung verbessert.

3.

die Vorhersehbarkeit der Rechtsetzung durch einen systematischen und wirksamen Einsatz von Folgenabschätzungen und die Konsultation und Einbeziehung von Interessenträgern in die Gestaltung und Umsetzung von Reformen verbessert; insbesondere in den Bereichen Verkehr, Abfall- und Abwasserwirtschaft die Vorbereitung und Priorisierung großer Infrastrukturprojekte verbessert und deren Umsetzung beschleunigt; die Transparenz und Effizienz der öffentlichen Auftragsvergabe verbessert; und die Führung und Kontrolle staatseigener Unternehmen stärkt.

Geschehen zu Brüssel am 13. Juli 2018.

Im Namen des Rates

Der Präsident

H. LÖGER


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. C 261 vom 9.8.2017, S. 1.

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(4)  Die staatlichen Nettoprimärausgaben umfassen die Gesamtheit der Staatsausgaben ohne Zinsaufwendungen, Ausgaben für Unionsprogramme, die vollständig durch Einnahmen aus Fonds der Union ausgeglichen werden, und nichtdiskretionäre Änderungen der Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung. Staatlich finanzierte Bruttoanlageinvestitionen werden über einen Zeitraum von vier Jahren geglättet. Diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen oder gesetzlich vorgeschriebene Einnahmesteigerungen sind eingerechnet. Einmalige Maßnahmen sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite werden saldiert.

(5)  Beschluss (EU) 2018/923 des Rates vom 22. Juni 2018 zur Feststellung, dass Rumänien auf die Empfehlung des Rates vom 5. Dezember 2017 nicht mit wirksamen Maßnahmen reagiert hat (ABl. L 164 vom 29.6.2018, S. 42).

(6)  Empfehlung des Rates vom 22. Juni 2018 im Hinblick auf die Behebung der festgestellten erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel in Rumänien (ABl. C 223 vom 27.6.2018, S. 3).

(7)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.