9.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 261/12


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 11. Juli 2017

zum nationalen Reformprogramm der Tschechischen Republik 2017 mit einer Stellungnahme des Rates zum Konvergenzprogramm der Tschechischen Republik 2017

(2017/C 261/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments,

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 16. November 2016 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an, mit dem das Europäische Semester für wirtschaftspolitische Koordinierung 2017 eingeleitet wurde. Die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts wurden am 9./10. März 2017 vom Europäischen Rat gebilligt. Am 16. November 2016 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) den Warnmechanismus-Bericht an, in dem sie die Tschechische Republik nicht als einen der Mitgliedstaaten nannte, für die eine eingehende Überprüfung durchzuführen sei.

(2)

Der Länderbericht 2017 für die Tschechische Republik wurde am 22. Februar 2017 veröffentlicht. Darin wurden die Fortschritte der Tschechischen Republik bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom 12. Juli 2016, bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen der Vorjahre und bei der Verwirklichung der nationalen Ziele im Rahmen von Europa 2020 bewertet. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in der Tschechischen Republik keine makroökonomischen Ungleichgewichte bestehen.

(3)

Am 25. April 2017 übermittelte die Tschechische Republik ihr nationales Reformprogramm 2017 und am 28. April 2017 ihr Konvergenzprogramm 2017. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(4)

Die einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen wurden bei der Programmplanung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) für den Zeitraum 2014-2020 berücksichtigt. Gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) kann die Kommission einen Mitgliedstaat zur Überarbeitung seiner Partnerschaftsvereinbarung und der jeweiligen Programme und zur Unterbreitung von Änderungsvorschlägen auffordern, wenn dies für die Förderung der Umsetzung der einschlägigen Empfehlungen des Rates notwendig ist. In den Leitlinien für die Anwendung von Maßnahmen zur Schaffung einer Verbindung zwischen der Wirksamkeit der ESI-Fonds und der ordnungsgemäßen wirtschaftspolitischen Steuerung hat die Kommission erläutert, wie sie diese Bestimmung anzuwenden gedenkt.

(5)

Die Tschechische Republik befindet sich derzeit in der präventiven Komponente des Stabilitäts- und Wachstumspakts. In ihrem Konvergenzprogramm 2017 plant die Regierung für den Zeitraum 2016 bis 2020 in der Gesamtrechnung einen Haushaltsüberschuss. Das mittelfristige Haushaltsziel — ein strukturelles Defizit von 1,0 % des BIP — wird im gesamten Programmzeitraum weiterhin mit Abstand erreicht. Die gesamtstaatliche Schuldenquote soll nach Angaben des Konvergenzprogramms 2017 bis 2020 schrittweise auf 32,7 % des BIP zurückgehen. Das makroökonomische Szenario, das diesen Haushaltsprojektionen zugrunde liegt, ist plausibel. Die Risiken für die Haushaltsziele scheinen sich im Großen und Ganzen die Waage zu halten, und dem deutlichen Rückgang der öffentlichen Investitionen im Jahr 2016 — bedingt durch den Beginn des neuen Programmplanungszeitraums der Union — könnte 2017 eine Belebung der öffentlichen Investitionen folgen, die stärker als erwartet ausfällt. Ausgehend von der Frühjahrsprognose 2017 der Kommission dürfte der strukturelle Saldo auf etwa 0 % des BIP im Jahr 2017 und auf -0,2 % des BIP im Jahr 2018 zurückgehen, womit das mittelfristige Haushaltsziel erneut übertroffen würde. Insgesamt ist der Rat der Auffassung, dass die Tschechische Republik die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in den Jahren 2017 und 2018 voraussichtlich erfüllt.

(6)

Es besteht nach wie vor ein mittleres Risiko für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der Tschechischen Republik. Dieses ergibt sich in erster Linie aus den projizierten Auswirkungen der alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben, vor allem in den Bereichen Gesundheitsversorgung und Renten. Der projizierte Anstieg der langfristigen Ausgaben für die Gesundheitsversorgung gibt Anlass zur Sorge, sowohl im Hinblick auf die Verwaltung als auch auf die Kosteneffizienz des Gesundheitssystems, das stark auf die kostenintensivere stationäre Versorgung ausgerichtet ist. Einige Maßnahmen befinden sich derzeit in unterschiedlichen Stadien der Umsetzung, jedoch liegen noch keine spürbaren Ergebnisse vor. Vor Kurzem verabschiedete oder geplante Maßnahmen zur Änderung des Rentensystems könnten, sofern sie umgesetzt werden, langfristig eine Verschlechterung der öffentlichen Finanzen zur Folge haben. Zum einen hat das Parlament Rechtsvorschriften erlassen, die der Regierung die Befugnis zu einer flexibleren Anpassung des Rentenindexierungsmechanismus geben. Darüber hinaus erörtert das Parlament Vorschläge, das gesetzliche Renteneintrittsalter auf höchstens 65 Jahre festzusetzen und einen Mechanismus zur regelmäßigen Überprüfung des Rentenalters einzuführen. Zudem werden gegenwärtig weitere Änderungen wie eine großzügigere Rentenindexierungsformel und die Einführung unterschiedlicher von der Zahl der Kinder abhängiger Sozialversicherungsbeiträge diskutiert.

(7)

Mit dem im Januar 2017 vom Parlament angenommenen Gesetz über eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik sollen die größten Mängel im haushaltspolitischen Rahmen der Tschechischen Republik behoben werden, da er kürzlich als einer der schwächsten in der Union bewertet wurde. Ein für die Überwachung der Umsetzung der Vorschriften vorgesehener unabhängiger Fiskalrat wurde jedoch noch nicht ernannt. Zudem wird die Umsetzung der neu eingeführten Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sein, um den haushaltspolitischen Rahmen effizienter und stabiler zu gestalten.

(8)

Die Vermeidung von Korruption und Ineffizienzen im öffentlichen Auftragswesen stellt die Tschechische Republik vor Herausforderungen. Obwohl eine Reihe von Maßnahmen des Korruptionsbekämpfungsprogramms der Regierung bereits umgesetzt wurde und weitere Reformen anstehen, wird die Korruption in der Praxis nicht systematisch verfolgt. Im Allgemeinen herrscht im öffentlichen Auftragswesen der Tschechischen Republik noch immer zu wenig Wettbewerb, was durch die hohe Anzahl der Aufträge deutlich wird, die in Verfahren mit einem einzigen Bieter oder durch Direktvergabe, insbesondere im IT-Bereich, vergeben werden. Mangelnde Effizienz bei Schulungsmaßnahmen sowie fehlende Strukturen für Sammelbeschaffungen und der Mangel an Kompetenzzentren stehen einer Professionalisierung und einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis bei der Auftragsvergabe im Weg. Auch die sehr begrenzte Berücksichtigung der Qualität als Vergabekriterium ist diesbezüglich symptomatisch. Der Übergang zur elektronischen Auftragsvergabe stellt nach wie vor eine große Herausforderung dar. Diese besteht insbesondere in der Notwendigkeit, die staatliche Plattform für die elektronische Auftragsvergabe National Electronic Tool zu verbessern und die Bedingungen für die fortgesetzte Nutzung privater Plattformen, die bereits auf dem tschechischen Markt für die elektronische Auftragsvergabe aktiv sind, zu klären.

(9)

Tätigkeiten im Unternehmensumfeld der Tschechischen Republik werden durch übermäßige Regulierung und zahlreiche verwaltungstechnische Hürden erschwert, wobei Genehmigungsverfahren und Steuervorschriften besonders herausstechen. Im September 2016 hat die Regierung eine Änderung des Baugesetzes und der damit zusammenhängenden Rechtsvorschriften vorgelegt, mit der das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen durch die Einbeziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung beschleunigt und gestrafft werden soll. Die Änderung ist derzeit Gegenstand einer parlamentarischen Prüfung. Die den Unternehmen entstehenden Kosten für die Einhaltung der Steuervorschriften liegen weiterhin über dem Unionsdurchschnitt. Zu den Mängeln zählen auch häufige Änderungen der Steuergesetze. Die Bekämpfung von Verstößen gegen die Steuervorschriften bleibt eine vorrangige Aufgabe der tschechischen Behörden; eine stärkere Ausrichtung auf eine Vereinfachung der Vorschriften fehlt jedoch. Mit einem in der Ausarbeitung befindlichen Einkommensteuergesetz sollen die Steuervorschriften vereinfacht werden, jedoch liegt diesbezüglich noch kein Entwurf vor.

(10)

Die Tschechische Republik zählt zu den Mitgliedstaaten der Union, in denen elektronische Behördendienste am wenigsten genutzt werden, jedoch ist seit 2015 ein Anstieg zu verzeichnen. Die tschechischen Behörden haben Maßnahmen ergriffen, um die Verfügbarkeit elektronischer Behördendienste zu verbessern, jedoch befinden sich viele dieser Maßnahmen noch in der Entwicklung und einige Einzelmaßnahmen wurden noch nicht in Angriff genommen. Für die Bereitstellung der Dienste sind mehrere Ministerien zuständig und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit wird von den Interessenträgern als unzureichend empfunden.

(11)

Die FuE-Intensität hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen, dies geht jedoch nicht mit einer entsprechenden Verbesserung der Qualität der FuE-Ergebnisse einher. Reformen zur Verbesserung der Governance des FuE-Systems sind im Gange, wurden aber noch nicht vollständig umgesetzt. Im Februar 2017 beschloss die Regierung die Einführung einer neuen Bewertungsmethode (Metodika 17+), mit der der Mechanismus für die Zuteilung von Finanzmitteln für Grundlagenforschung und angewandte Forschung gestärkt werden soll. Eine Reihe von Maßnahmen wurde ergriffen, um die Verbindungen zwischen Hochschulen und Unternehmen zu stärken, wobei auf die strukturierende Wirkung der nationalen Innovationsplattformen zurückgegriffen wird.

(12)

Die Bildungsergebnisse sind im Allgemeinen gut, jedoch ist eine Verschlechterung bei den grundlegenden Kompetenzen zu verzeichnen. Die Leistungen hängen stark von der sozioökonomischen Situation der Schüler und Studenten ab. Die schlechten Bildungsergebnisse benachteiligter Gruppen, insbesondere der Roma, wecken eindeutig Bedenken. Schätzungen zufolge geht ein sehr großer Teil der Roma-Kinder früh von der Schule ab. Es wurde eine erhebliche Zahl gesetzlicher und verwaltungstechnischer Maßnahmen zur Förderung inklusiver Bildung auf den Weg gebracht, und derzeit wird mit ihrer Umsetzung begonnen. Dies soll helfen, die Kluft zwischen Roma-Kindern und anderen Kindern beim Bildungsniveau und den Bildungsabschlüssen zu schließen. Im März 2016 hat das Parlament Änderungen des Bildungsgesetzes verabschiedet, mit denen die Schulpflicht auf das letzte Jahr der Vorschulerziehung ausgeweitet und für jüngere Kinder ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz festgeschrieben wird. Ungleichheit im Bildungssystem ist indessen noch immer ein Hemmnis für eine bessere Qualifizierung und beeinträchtigt im späteren Leben die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Die gestiegenen Anforderungen an die Lehrer und die Tatsache, dass die Lehrerschaft immer älter wird, machen deutlich, dass die mangelnde Attraktivität des Lehrerberufs nach wie vor ein Problem darstellt. Dies liegt zum Teil an dem verhältnismäßig geringen Verdienst von Lehrern, auch wenn die Gehälter in den vergangenen Jahren gestiegen sind. Ein neues Laufbahnsystem für Lehrer und Pädagogen, das die Attraktivität der Berufe erhöhen soll, wurde nach mehrfacher Verschiebung schließlich von der Regierung angenommen. Gegenwärtig werden Angebote für die kontinuierliche berufliche Fortbildung von Lehrern mit erheblicher Unterstützung aus Unionsmitteln ausgearbeitet, insbesondere Fortbildungen, die die Unterrichtung gemischter Schülergruppen und inklusive Bildung zum Gegenstand haben. Die Hochschulreform wurde im Januar 2016 vom Parlament verabschiedet, und ihre Ergebnisse müssen genau beobachtet werden. Eine Reform des Finanzierungssystems der Hochschulen ist ebenfalls geplant.

(13)

Die Zahl der Arbeitslosen in der Tschechischen Republik sinkt weiter. Die angespannte Arbeitsmarktsituation erschwert den Arbeitgebern die Rekrutierung von Arbeitskräften. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, den Bedarf durch die Mobilisierung unterrepräsentierter Gruppen, wie Frauen mit kleinen Kindern, gering qualifizierte Arbeitskräfte und Roma, zu decken. Ein Ausbau der Kapazitäten der öffentlichen Arbeitsvermittlungen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Aktivierung würde in Verbindung mit einer geeigneten und zielgerichteten aktiven Arbeitsmarktpolitik und einem personalisierten Leistungsangebot dazu beitragen, die Erwerbsbeteiligung unerschlossener Gruppen zu erhöhen. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen mit kleinen Kindern wird durch ein nach wie vor mangelhaftes Angebot an erschwinglicher, hochwertiger Kinderbetreuung, vor allem für Kinder unter drei Jahren, den Anspruch auf einen langen Elternurlaub, die geringe Nutzung flexibler Arbeitszeitregelungen durch beide Elternteile und die geringe Inanspruchnahme des Elternurlaubs durch Väter gehemmt. In den vergangenen Jahren wurden einige Maßnahmen ergriffen, um diese Probleme anzugehen. Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind jedoch für gering qualifizierte Arbeitskräfte erheblich geringer als für alle anderen Gruppen. Das Parlament erörtert derzeit den Rechtsrahmen für den sozialen Wohnungsbau, mit dem nationale Standards und Zielgruppen festlegt werden sollen.

(14)

Im Rahmen des Europäischen Semesters 2017 hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Tschechischen Republik umfassend analysiert und diese Analyse im Länderbericht 2017 veröffentlicht. Sie hat auch das Konvergenzprogramm 2017 und das nationale Reformprogramm 2017 sowie die Maßnahmen zur Umsetzung der an die Tschechische Republik gerichteten Empfehlungen der Vorjahre bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in der Tschechischen Republik berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf Unionsebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit Vorschriften und Leitlinien der Union beurteilt.

(15)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Konvergenzprogramm 2017 geprüft und ist zu der Auffassung gelangt (4), dass die Tschechische Republik den Stabilitäts- und Wachstumspakt voraussichtlich einhält —

EMPFIEHLT, dass die Tschechische Republik 2017 und 2018

1.

angesichts der alternden Bevölkerung Maßnahmen zur Gewährleistung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ergreift; die Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben erhöht, insbesondere durch die Bekämpfung von Korruption und ineffizienten Praktiken im öffentlichen Auftragswesen;

2.

Wachstumshindernisse beseitigt, insbesondere durch die Straffung der Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen und die weitere Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen, durch die Einführung wesentlicher elektronischer Behördendienste, durch die Verbesserung der Qualität im FuE-Bereich und durch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung unterrepräsentierter Gruppen.

Geschehen zu Brüssel am 11. Juli 2017.

Im Namen des Rates

Der Präsident

T. TÕNISTE


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320).

(4)  Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.