17.10.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 266/19


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2017/1870 DER KOMMISSION

vom 16. Oktober 2017

über die Veröffentlichung der Fundstelle der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und die Liste von Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (1), insbesondere Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Richtlinie 2014/55/EU soll die Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen durch die Gewährleistung der semantischen Interoperabilität und die Verbesserung der Rechtssicherheit gefördert werden. Die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung werden maximiert, wenn die Erstellung, Versendung, Übermittlung, Entgegennahme und Verarbeitung einer Rechnung vollständig automatisiert werden können. Die Nutzung einer gemeinsamen europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und die Festlegung einer Liste mit einer begrenzten Anzahl von Syntaxen garantieren, dass diese Vorteile im Rahmen des Binnenmarktes erzielt werden.

(2)

Nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/55/EU beauftragte die Kommission die europäischen Normungsorganisationen mit der Erarbeitung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der damit verbundenen Produkte, darunter die Liste von Syntaxen, basierend auf dem Normungsauftrag vom 10. Dezember 2014 (C(2014) 7912 final (2)).

(3)

Am 28. Juni 2017 veröffentlichte das Europäische Komitee für Normung (CEN) die europäische Norm EN 16931-1-2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung und die Liste von Syntaxen CEN/TS 16931-2-2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 2: Liste der Syntaxen, die die EN 16931-1 erfüllen, nach dem CEN-Klassifikationssystem.

(4)

Die damit zusammenhängenden, vom CEN entwickelten Produkte zur Unterstützung der Umsetzung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung sind auf der CEN-Website abrufbar.

(5)

Die Kommission hat gemäß Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 5 der Richtlinie 2014/55/EU die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung auf ihre praktische Anwendbarkeit für den Endnutzer getestet. Der Test ergab, dass die Europäische Norm EN 16931-1-2017 praxistauglich ist und den Kriterien in Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/55/EU entspricht, insbesondere den Kriterien der Zweckmäßigkeit, der Benutzerfreundlichkeit und der möglichen Umsetzungskosten. Der Bericht über das Ergebnis dieses Tests wurde dem Europäischen Parlament und dem Rat am 11. Oktober 2017 vorgelegt.

(6)

Um sicherzustellen, dass elektronische Rechnungen baldmöglichst entsprechend der Norm für die elektronische Rechnungsstellung und die damit zusammenhängenden Syntaxen empfangen und bearbeitet werden, sollte dieser Beschluss am ersten Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten.

(7)

Die Fundstelle der Norm EN 16931-1:2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung und die Liste von Syntaxen CEN/TS 16931-2-2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 2 sollte daher im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Fundstelle der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931-1:2017, „Elektronische Rechnungsstellung — Teil 1: Semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung“ und die Liste von Syntaxen mit der Bezugsnummer „CEN/TS 16931-2-2017, Elektronische Rechnungsstellung — Teil 2: Liste der Syntaxen, die die EN 16931-1 erfüllen“, entsprechend dem Anhang dieses Beschlusses, wird hiermit veröffentlicht.

Artikel 2

Der 18. April 2019 ist die endgültige Frist für das Inkrafttreten der in Artikel 11 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 2014/55/EU genannten Maßnahmen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am ersten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 16. Oktober 2017

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 133 vom 6.5.2014, S. 1.

(2)  Durchführungsbeschluss der Kommission C(2014) 7912 final vom 10. Dezember 2014 über einen an die europäischen Normungsorganisationen gerichteten Normungsauftrag betreffend eine europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung und ein Paket sekundärer Normungsprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (M/528).


ANHANG

LISTE VON SYNTAXEN

Die in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2014/55/EU genannte Liste von Syntaxen wird von CEN in Abschnitt 7 von CEN/TS 16931-2-:2017, veröffentlicht am 28. Juni 2017, vorgelegt.

Es handelt sich um die beiden folgenden Syntaxen:

1.

UN/CEFACT Cross Industry Invoice XML message gemäß XML Schemas 16B (SCRDM — CII) (1).

2.

UBL für Rechnungen und Gutschriften gemäß ISO/IEC 19845:2015 (2).


(1)  Diese Dokumente werden von der UNECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) zur Verfügung gestellt unter http://www.unece.org/cefact/xml_schemas/index

(2)  Diese Dokumente werden von Oasis UBL (Universal Business Language) zur Verfügung gestellt unter http://docs.oasis-open.org/ubl/cs1-UBL-2.1/UBL-2.1.pdf