14.1.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 13/2


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 13. Januar 2017

zur Ernennung von Mitgliedern des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates

(2017/C 13/02)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss 2013/743/EU des Rates vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014–2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit Beschluss C(2013) 8915 (2), geändert durch den Beschluss C(2015) 58 (3), richtete die Kommission für die Durchführung der Maßnahmen von Teil I „Wissenschaftsexzellenz“, die sich auf das in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a des Beschlusses 2013/743/EU des Rates genannte Einzelziel „Europäischer Forschungsrat (ERC)“ beziehen, den Europäischen Forschungsrat („ERC“) für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2020 ein.

(2)

Der ERC besteht aus dem unabhängigen Wissenschaftlichen Rat, der in Artikel 7 des Beschlusses 2013/743/EU vorgesehen ist, und einer eigenen Durchführungsstelle, die in Artikel 8 desselben Beschlusses vorgesehen ist.

(3)

Gemäß Artikel 2 Absatz 1 des Beschlusses C(2013) 8915 setzt sich der Wissenschaftliche Rat aus dem Präsidenten des ERC und 21 Mitgliedern zusammen.

(4)

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Beschlusses 2013/743/EU werden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates für eine Dauer von höchstens vier Jahren ernannt; eine Wiederernennung ist einmal möglich. Sie sollten in einer Art und Weise ernannt werden, die die Kontinuität der Arbeit des Wissenschaftlichen Rates gewährleistet.

(5)

Von einem Mitglied des Wissenschaftlichen Rates endet die zweite Amtszeit.

(6)

Von sieben Mitgliedern des Wissenschaftlichen Rates endet die erste Amtszeit; drei von ihnen werden nicht wiederernannt.

(7)

Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Beschlusses 2013/743/EU werden die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates von der Kommission nach einem unabhängigen und transparenten, mit dem Wissenschaftlichen Rat vereinbarten Benennungsverfahren ernannt, das auch eine Konsultation der wissenschaftlichen Fachwelt und einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat umfasst. Für diesen Zweck wurde ein Ständiger Ausschuss für die Auswahl der Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates eingesetzt. Der Ausschuss hat der Kommission Empfehlungen für die Ernennung von vier neuen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Rates und für die Wiederernennung von vier Mitgliedern des Wissenschaftlichen Rates vorgelegt, die gebilligt wurden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Professorin Paola BOVOLENTA wird für eine erste Amtszeit bis zum 31. Dezember 2020 zum Mitglied des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates ernannt.

Professorin Eveline CRONE wird für eine erste Amtszeit ab dem 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2020 zum Mitglied des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates ernannt.

Professor Andrzej JAJSZCZYK wird für eine erste Amtszeit bis zum 31. Dezember 2020 zum Mitglied des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates ernannt.

Professor Giulio SUPERTI-FURGA wird für eine erste Amtszeit bis zum 31. Dezember 2020 zum Mitglied des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates ernannt.

Professor Klaus BOCK wird für eine zweite Amtszeit bis zum 31. Dezember 2018 zum Mitglied des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates ernannt.

Professorin Athene DONALD wird für eine zweite Amtszeit bis zum 31. Dezember 2018 zum Mitglied des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates ernannt.

Professorin Eva KONDOROSI wird für eine zweite Amtszeit bis zum 31. Dezember 2018 zum Mitglied des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates ernannt.

Professorin Reinhilde VEUGELERS wird für eine zweite Amtszeit bis zum 31. Dezember 2018 zum Mitglied des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates ernannt.

Artikel 2

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates sind im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Brüssel, den 13. Januar 2017

Für die Kommission

Carlos MOEDAS

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965.

(2)  Beschluss C(2013) 8915 der Kommission vom 12. Dezember 2013 zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrates (ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 23).

(3)  Beschluss C (2015) 58 der Kommission vom 17. Februar 2015 zur Änderung des Beschlusses C(2013) 8915 zur Einrichtung des Europäischen Forschungsrates (ABl. C 58 vom 18.2.2015, S. 3).


ANHANG

Mitglieder des Wissenschaftlichen Rates des Europäischen Forschungsrates

Name und wissenschaftliche Einrichtung

Ende der Amtszeit

Klaus BOCK, Danish National Research Foundation

31. Dezember 2018

Paola BOVOLENTA, Universidad Autónoma de Madrid

31. Dezember 2020

Margaret BUCKINGHAM, Pasteur Institute, Paris

30. Juni 2019

Christopher CLARK, University of Cambridge

31. Dezember 2019

Eveline CRONE, Universität Leiden

31. Dezember 2020

Athene DONALD, University of Cambridge

31. Dezember 2018

Andrzej JAJSZCZYK, Wissenschaftlich-Technische Universität AGH, Krakau

31. Dezember 2020

Tomas JUNGWIRTH, Tschechische Akademie der Wissenschaften

31. Dezember 2018

Éva KONDOROSI, Ungarische Akademie der Wissenschaften

31. Dezember 2018

Michael KRAMER, Max-Planck-Institut für Radioastronomie, Bonn

30. Juni 2019

Kurt MEHLHORN, Max-Planck Institut für Informatik, Saarbrücken

30. Juni 2020

Barbara ROMANOWICZ, Berkeley Seismological Laboratory

31. Dezember 2019

Nils Christian STENSETH, Universität Oslo

31. Dezember 2017

Martin STOKHOF, Universität Amsterdam

31. Dezember 2017

Giulio SUPERTI-FURGA, Forschungszentrum für Molekularmedizin der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

31. Dezember 2020

Nektarios TAVERNARAKIS, Institut für Molekularbiologie, Biotechnologie, Stiftung für Forschung und Technologie — Hellas

30. Juni 2020

Janet THORNTON, Europäisches Institut für Bioinformatik (EMBL-EBI) Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie

31. Dezember 2018

Isabelle VERNOS, Institució Catalana de Recerca i Estudis Avançats, Barcelona

30. Juni 2019

Reinhilde VEUGELERS, Katholische Universität Löwen

31. Dezember 2018

Michel WIEVIORKA, Centre d’analyse et d’intervention sociologiques, Paris

31. Dezember 2017

Fabio ZWIRNER, Universität Padua

31. Dezember 2018