14.6.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 150/19


Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

( Amtsblatt der Europäischen Union L 294 vom 28. Oktober 2016 )

Seite 207, Anhang zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates, Teil II, Abschnitt V, Kapitel 27, zusätzliche Anmerkung 2 Buchstabe f Absatz 3:

Anstatt:

„Die ‚Farbe C nach Verdünnung‘ im Sinne dieser Anmerkung ist die Farbe nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500) nach Verdünnung eines Raumhundertteils des Erzeugnisses mit 100 RHT Xylol, Toluol oder einem anderen geeigneten Lösemittel. Die Farbe muss unmittelbar nach der Verdünnung ermittelt werden.“

muss es heißen:

„Die ‚Farbe C nach Verdünnung‘ im Sinne dieser Anmerkung ist die nach ISO 2049 (entspricht ASTM D 1500) bestimmte Farbe des Erzeugnisses nach Auffüllung eines Raumhundertteils des Erzeugnisses auf 100 RHT mit Xylol, Toluol oder einem anderen geeigneten Lösungsmittel. Die Farbe muss unmittelbar nach der Verdünnung bestimmt werden.“