15.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 467/1


Entschließung des Rates zu einer neuen Agenda für Kompetenzen für ein inklusives und wettbewerbsfähiges Europa

(2016/C 467/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IN ANBETRACHT DES NEUEN POLITISCHEN UMFELDS, in dem

neue Arbeitsmethoden, Automatisierung und Robotisierung sich auf die Kategorien von Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen, die in einer zunehmend wettbewerbsorientierten, komplexen und multikulturellen Welt erforderlich sind, auswirken, viele Wirtschaftsbereiche einen raschen technologischen und strukturellen Wandel durchlaufen und digitale und bereichsübergreifende Kompetenzen notwendig geworden sind, um Kompetenzdefizite und Missverhältnisse von Kompetenzangebot und -nachfrage zu überwinden und Menschen in die Lage zu versetzen, die Berufe der Zukunft auszuüben und gesellschaftliche Veränderungen zu bewältigen und sich an beides anzupassen;

niedrige Niveaus bei den Grundfertigkeiten und bei digitalen und bereichsübergreifenden Kompetenzen die Beschäftigungsfähigkeit und die aktive Teilhabe an der Gesellschaft gefährden;

Teile Europas gleichzeitig und in unterschiedlichem Maße mit verschiedenen Phänomenen konfrontiert sind, wozu beispielsweise längere Perioden geringen Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums, das sich insbesondere auf junge Menschen auswirkt, eine alternde Bevölkerung, eine Zunahme der Migrationsströme, geringe Innovationsgrade sowie neue Sicherheitsrisiken zählen —

1.

NIMMT KENNTNIS von der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen: Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken (1); BEGRÜSST ihren Beitrag zu den gemeinsamen Anstrengungen hinsichtlich der Entwicklung von Kompetenzen innerhalb der EU und zu der Verknüpfung von Arbeitswelt und Bildungswesen; MACHT DARAUF AUFMERKSAM, dass konkrete Vorschläge im Rahmen der neuen europäischen Agenda für Kompetenzen von den einschlägigen Gremien des Rates geprüft werden;

2.

IST SICH DARIN EINIG, dass die folgenden Punkte wegen ihrer überragenden Bedeutung hervorzuheben sind:

a)

Die Aufgabe von allgemeiner und beruflicher Bildung besteht nicht nur in der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, sondern auch in einem Beitrag zu sozialer Inklusion und Kohäsion durch eine umfassendere persönliche Entwicklung des Einzelnen und lebenslanges Lernen, was den Weg für einen kritischen, selbstbewussten, aktiven und unabhängigen Bürger bereitet, der die Komplexität der modernen Gesellschaft verstehen kann und bereit ist, die in dieser Gesellschaft ablaufenden raschen Veränderungen zu bewältigen. Es ist wichtig, über die unmittelbaren Bedürfnisse des Arbeitsmarktes hinauszugehen und auch diejenigen Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mittelpunkt zu stellen, die in der Lage sind, Innovation, Unternehmertum und Kreativität voranzubringen, Sektoren zu gestalten, Arbeitsplätze und neue Märkte zu schaffen, Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen (auch die schwächsten), das demokratische Leben zu bereichern sowie engagierte, begabte und aktive Bürger heranzubilden. Angesichts der jüngsten tragischen Ereignisse im Zusammenhang mit der Radikalisierung in Teilen Europas ist ein besonderer Schwertpunkt auf staatsbürgerliche, demokratische und interkulturelle Kompetenzen und kritisches Denken sogar noch dringlicher;

b)

Lernende aller Altersgruppen benötigen fähige Lehrer und Ausbilder, um jenes breite Spektrum von Kompetenzen zu erwerben, das sie für das Leben und ihre künftige Arbeit benötigen. Lehrer und Ausbilder können Anregungen geben und den Lernenden dabei helfen, anspruchsvollere und relevantere Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zu erwerben, und spielen bei der Einführung neuer Lehr- und Lernmethoden eine Schlüsselrolle. Es bedarf jedoch kontinuierlicher und nachhaltiger Anstrengungen, um den Lehrberuf für begabte und hervorragende Menschen attraktiv zu machen sowie diese Menschen zu unterstützen und in dem Beruf zu halten, indem sichergestellt wird, dass Lehrer und Ausbilder ein angemessenes Arbeitsumfeld haben, selbst immer auf dem neuesten Entwicklungsstand sind und gegenüber dem um sie herum stattfindenden technologischen und gesellschaftlichen Wandel eine aufgeschlossene Haltung einnehmen;

c)

engere Verknüpfungen zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und der Arbeitswelt unter Einbindung aller einschlägigen Akteure spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass das Potenzial und die Begabung eines jeden Menschen erschlossen werden und zu seiner besseren Beschäftigungsfähigkeit, Integration und aktiven Teilhabe an der Gesellschaft beitragen; solche Verknüpfungen helfen auch dabei, dass die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung flexibel bleiben und auf Änderungen in Gesellschaft und Arbeitswelt reagieren können. Es ist außerdem wichtig, unter den Arbeitgebern das Engagement für das lebenslange Lernen ihrer Angestellten zu unterstützen;

d)

der Erwerb von digitalen Kompetenzen in jungen Jahren ist von entscheidender Bedeutung, doch die allgemeine und die berufliche Bildung dürfen nicht nur auf das aktuelle Bedürfnis des Arbeitsmarkts an spezifischen technischen Fähigkeiten ausgerichtet werden, sondern auch auf das längerfristige Ziel, eine flexible Geisteshaltung und Wissbegierde zu entwickeln, die für die Anpassung an neue, noch nicht definierbare Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen und für den Erwerb dieser Kompetenzen erforderlich sind, die ihrerseits für die Steuerung der technologischen Entwicklung der Zukunft notwendig sein werden;

e)

die in der neuen Agenda für Kompetenzen für Europa umrissenen Maßnahmen sollten im Einklang mit dem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (ET 2020) durchgeführt werden, da er alle Formen des Lernens zusammenführt, das Subsidiaritätsprinzip uneingeschränkt achtet, eine nützliche Plattform zur Unterstützung der Strategien der Mitgliedstaaten bietet und das Zusammenwirken auf EU-Ebene sowie mit anderen einschlägigen Prozessen wie mit dem Europäischen Semester fördert. Die Regelungen für die Koordinierung auf europäischer Ebene in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Kompetenzen und Berichterstattungsfragen sollten effizient und wirksam sein und im Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission getroffen werden. Das Fachwissen in den Mitgliedstaaten sollte unter Rückgriff auf bereits bestehende Strukturen vollständig ausgeschöpft werden;

f)

die Verfügbarkeit angemessener EU-Finanzmittel muss berücksichtigt werden, um die Durchführbarkeit der im Rahmen der neuen Agenda für Kompetenzen für Europa vereinbarten Maßnahmen sicherzustellen;

3.

ERSUCHT die Kommission, diese Entschließung zu berücksichtigen, wenn sie weitere zu verwirklichende Ziele im Rahmen der neuen Agenda für Kompetenzen für Europa unterbreitet.


(1)  Dok. 10038/16.