5.12.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 321/12


VERORDNUNG (EU) 2015/2256 DER KOMMISSION

vom 4. Dezember 2015

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der primären Zielvariablen

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) (1), insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung europäischer Statistiken über Einkommen und Lebensbedingungen geschaffen.

(2)

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission (2) wurden das Verzeichnis der primären Zielvariablen, die Codes für diese Variablen und das technische Format der Datenübermittlung für die Haupterhebung der EU-SILC angenommen.

(3)

Auf seiner Tagung vom 7. und 8. Juni 2010 hat der Rat (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) entschieden, dass die 2015 durchzuführende Halbzeitüberprüfung des Kernziels der Union auch eine Überprüfung der Indikatoren umfassen sollte, wobei den wirtschaftlichen Entwicklungen und verbesserten Messinstrumenten Rechnung getragen werden könnte.

(4)

Angesichts dieses Sachverhalts wurden in die Verordnungen (EU) Nr. 112/2013 (3) und (EU) Nr. 67/2014 der Kommission (4) neue Variablen für die Messung der materiellen Deprivation von Haushalten und Einzelpersonen (Erwachsenen) in das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen aufgenommen, zu denen 2014 und 2015 Daten zu erheben waren bzw. sind.

(5)

Es ist auch erforderlich, das Verzeichnis der primären Zielvariablen für künftige Datenerhebungen anzupassen. Hierzu gehört die Streichung überholter Variablen aus dem Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission und die Aufnahme neuer Variablen in diesen. Diese Positionen wurden nach zwei eingehenden statistischen Analysen auf der Grundlage von Daten, die bei der EU-SILC der Jahre 2009 und 2013 erhoben wurden, für eine zuverlässige Messung der materiellen Deprivation ausgewählt.

(6)

Die Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission sollte daher entsprechend geändert werden.

(7)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen stimmen mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System überein —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 4. Dezember 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 165 vom 3.7.2003, S. 1.

(2)  Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 der Kommission vom 7. November 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der primären Zielvariablen (ABl. L 298 vom 17.11.2003, S. 34).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 112/2013 der Kommission vom 7. Februar 2013 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen 2014 zur materiellen Deprivation (ABl. L 37 vom 8.2.2013, S. 2).

(4)  Verordnung (EU) Nr. 67/2014 der Kommission vom 27. Januar 2014 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf das Verzeichnis der sekundären Zielvariablen 2015 zur sozialen und kulturellen Teilhabe und zur materiellen Deprivation (ABl. L 23 vom 28.1.2014, S. 1).


ANHANG

Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1983/2003 wird wie folgt geändert:

1.

Der Abschnitt „Haushaltsdaten — soziale Ausgrenzung — Nichtmonetäre haushaltsbezogene Mangelindikatoren einschließlich finanzieller Engpässe, der Schuldenhöhe und der erzwungenen Unterversorgung in Bezug auf grundlegende Bedürfnisse“ wird wie folgt geändert:

a)

Die folgenden Variablen werden gestrichen:

Komponente

Variablenbezeichnung

Code

Zielvariable

„X,L

HS070

 

Besitzen Sie ein Telefon (einschließlich Mobiltelefon)?

1

Ja

2

Nein — kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

HS070_F

– 1

Fehlt

1

Variable ist eingetragen

X,L

HS080

 

Besitzen Sie ein Farbfernsehgerät?

1

Ja

2

Nein — kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

HS080_F

– 1

Fehlt

1

Variable ist eingetragen“

und

„X,L

HS100

 

Besitzen Sie eine Waschmaschine?

1

Ja

2

Nein — kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

HS100_F

– 1

Fehlt

1

Variable ist eingetragen“

b)

Nach den Variablen HS150 und HS150_F werden die folgenden Variablen hinzugefügt:

Komponente

Variablenbezeichnung

Code

Zielvariable

„X,L

HD080

 

Ersetzen abgewohnter Möbel

1

Ja

2

Nein — Haushalt kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

HD080_F

1

Variable ist eingetragen

– 1

Fehlt“

2.

Zwischen den Abschnitt „Personendaten — Grunddaten — demografische Daten (+ 16)“ und den Abschnitt „Personendaten — Bildung — Bildung einschließlich höchster erreichter ISCED-Stufe“ wird folgender neuer Abschnitt „Personendaten — Soziale Ausgrenzung — Indikatoren für nichtmonetäre persönliche Deprivation“ eingefügt:

Komponente

Variablenbezeichnung

Code

Zielvariable

Personendaten

Soziale Ausgrenzung

„INDIKATOREN FÜR NICHTMONETÄRE PERSÖNLICHE DEPRIVATION

X,L

PD020

 

Ersetzen abgetragener Kleidungsstücke durch einige neue (nicht gebrauchte)

1

Ja

2

Nein — kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

PD020_F

1

Variable ist eingetragen

– 1

Fehlt

– 3

Nicht ausgewählte Auskunftsperson

X,L

PD030

 

Zwei Paar passende Schuhe (einschließlich eines Allwetterpaars)

1

Ja

2

Nein — kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

PD030_F

1

Variable ist eingetragen

– 1

Fehlt

– 3

Nicht ausgewählte Auskunftsperson

X,L

PD050

 

Geht wenigstens einmal im Monat mit Freunden/Familienmitgliedern (Verwandten) essen oder etwas trinken

1

Ja

2

Nein — kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

PD050_F

1

Variable ist eingetragen

– 1

Fehlt

– 3

Nicht ausgewählte Auskunftsperson

X,L

PD060

 

Geht regelmäßig einer Freizeitbeschäftigung nach

1

Ja

2

Nein — kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

PD060_F

1

Variable ist eingetragen

– 1

Fehlt

– 3

Nicht ausgewählte Auskunftsperson

X,L

PD070

 

Gibt wöchentlich einen kleinen Betrag für sich selbst aus

1

Ja

2

Nein — kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

PD070_F

1

Variable ist eingetragen

– 1

Fehlt

– 3

Nicht ausgewählte Auskunftsperson

X,L

PD080

 

Internetanschluss für private Nutzung zu Hause

1

Ja

2

Nein — kann es sich nicht leisten

3

Nein — anderer Grund

 

PD080_F

1

Variable ist eingetragen

– 1

Fehlt

– 3

Nicht ausgewählte Auskunftsperson“