23.6.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 157/20


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/961 DES RATES

vom 22. Juni 2015

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 (1) über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011, insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 18. Januar 2012 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.

(2)

Eine Person sollte von der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen werden.

(3)

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 22. Juni 2015.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

F. MOGHERINI


(1)  ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.


ANHANG

Der Name der folgenden Person sowie der dazugehörige Eintrag werden von der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltenen Liste gestrichen:

A.   Personen

12.

Fawwaz (

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) Al-Assad (

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)