22.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 127/25


BESCHLUSS (EU) 2015/801 DER KOMMISSION

vom 20. Mai 2015

über das Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für den Einzelhandel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 3234)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (1), insbesondere auf Artikel 46 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 hat die Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern branchenspezifische Referenzdokumente zu erarbeiten. Diese branchenspezifischen Referenzdokumente müssen bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus umfassen.

(2)

Die Mitteilung der Kommission — Erstellung des Arbeitsplans mit einer als Anhaltspunkt dienenden Liste der Branchen für die Ausarbeitung branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (2) enthält einen Arbeitsplan und eine als Anhaltspunkt dienende Liste der prioritären Branchen für die Annahme branchenspezifischer und branchenübergreifender Referenzdokumente, auf der auch der Groß- und Einzelhandel steht.

(3)

Branchenspezifische Referenzdokumente für bestimmte Branchen, die bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsniveaus enthalten, sind erforderlich, damit die Organisationen sich besser auf die wichtigsten Umweltaspekte in einer bestimmten Branche konzentrieren können

(4)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 49 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das branchenspezifische Referenzdokument über bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und Leistungsrichtwerte für den Einzelhandel ist im Anhang festgelegt.

Artikel 2

EMAS-registrierte Einzelhandelsorganisationen müssen in der Umwelterklärung belegen, wie die beschriebenen bewährten Praktiken im Umweltmanagement und Leistungsrichtwerte aus dem branchenspezifischen Referenzdokument angewendet wurden, um Maßnahmen und Aktionen zu identifizieren, und möglicherweise Prioritäten für die Verbesserung ihrer Umweltleistung setzen.

Artikel 3

EMAS-registrierte Organisationen sind nicht verpflichtet, die im branchenspezifischen Referenzdokument angegebenen Leistungsrichtwerte zu erfüllen, da die Teilnahme an EMAS freiwillig ist und die Bewertung der Erfüllbarkeit der Richtwerte in Bezug auf Kosten und Nutzen daher den Organisationen selbst obliegt.

Artikel 4

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 20. Mai 2015

Für die Kommission

Karmenu VELLA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1.

(2)  ABl. C 358 vom 8.12.2011, S. 2.


ANHANG

1.   EINLEITUNG

Das vorliegende Dokument ist das erste branchenspezifische Referenzdokument gemäß Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS). Zur Erleichterung des Verständnisses dieses branchenspezifischen Referenzdokuments werden in der Einleitung der rechtliche Rahmen und die Nutzung des Referenzdokuments umrissen.

Das branchenspezifische Referenzdokument stützt sich auf einen detaillierten Bericht über wissenschaftliche und politische Aspekte (1). Dieser Bericht wurde vom Institut für technologische Zukunftsforschung (IPTS), einem der sieben Institute der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) der Europäischen Kommission, erarbeitet.

Maßgeblicher Rechtsrahmen

Das Gemeinschaftssystem für die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) wurde 1993 mit der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates (2) zur freiwilligen Beteiligung von Unternehmen eingeführt. Später wurde die EMAS mit den folgenden Verordnungen zweimal umfassend überarbeitet.

Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates (3);

Verordnung (EG) Nr. 1221/2009.

Ein wichtiges neues Element der letzten, am 11. Januar 2010 in Kraft getretenen überarbeiteten Fassung betrifft die mit Artikel 46 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 eingeführte Erarbeitung branchenspezifischer Referenzdokumente, die für bestimmte Branchen bewährte Praktiken im Umweltmanagement beschreiben. Diese Dokumente enthalten bewährte Praktiken im Umweltmanagement, branchenspezifische einschlägige Indikatoren für die Umweltleistung und erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung der Umweltleistungsstufen.

Hinweise zum Verständnis und zur Verwendung dieses Dokuments

Die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) ist eine Regelung, an der sich Organisationen freiwillig beteiligen können und in deren Rahmen sie sich zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung verpflichten. In diesem Rahmen bietet das vorliegende branchenspezifische Referenzdokument speziell auf den Einzelhandel bezogene Leitlinien und erläutert eine Reihe von Möglichkeiten für Verbesserungen und bewährte Praktiken. Das branchenspezifische Referenzdokument dient dem Ziel, allen Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen, durch Ideen und Inspirationen sowie praktische und technische Leitlinien Hilfestellung und Unterstützung zu leisten.

Das branchenspezifische Referenzdokument ist an erster Stelle für Organisationen bestimmt, die sich bereits für die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) registriert haben. An zweiter Stelle spricht es Organisationen an, die eine künftige EMAS-Registrierung in Betracht ziehen, und an dritter Stelle gilt es den Organisationen, die ein anderes Umweltmanagementsystem eingeführt haben oder die über kein formelles Umweltmanagementsystem verfügen, aber zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Praktiken im Umweltmanagement erfahren möchten. Dementsprechend besteht das Ziel des vorliegenden Dokuments darin, alle Organisationen und Akteure im Einzelhandel darin zu unterstützen, sowohl mittel- als auch unmittelbare maßgebliche Umweltaspekte in den Mittelpunkt zu stellen und ihnen Informationen über bewährte Praktiken, angemessene, branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung sowie Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben.

Laut der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 müssen EMAS-registrierte Organisationen eine Umwelterklärung erstellen (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d). Bei der Beurteilung der Umweltleistung ist das maßgebliche branchenspezifische Referenzdokument zu berücksichtigen. Im Kommissionsbeschluss 2013/131/EU (4) über ein Nutzerhandbuch mit den Schritten, die zur Teilnahme an EMAS unternommen werden müssen (das „EMAS-Nutzerhandbuch“) wird ebenfalls auf den Rechtscharakter der branchenspezifischen EMAS-Referenzdokumente Bezug genommen. Sowohl im EMAS-Nutzerhandbuch als auch im vorliegenden Beschluss wird festgelegt, dass EMAS-registrierte Organisationen in der Umwelterklärung belegen müssen, in welcher Weise das branchenspezifischen Referenzdokument, sofern vorhanden, berücksichtigt wurde, d. h. wie das branchenspezifische Referenzdokument angewendet wurde, um Maßnahmen und Aktionen zu bestimmen und möglicherweise Prioritäten für die (weitere) Verbesserung ihrer Umweltleistung zu setzen. Der vorliegende Beschluss enthält darüber hinaus die Feststellung, dass die Erfüllung der angegebenen Leistungsrichtwerte nicht zwingend ist, da die Teilnahme an der EMAS freiwillig ist und die Bewertung der Erfüllbarkeit der Richtwerte in Bezug auf Kosten und Nutzen den Organisationen selbst obliegt.

Den im vorliegenden Dokument enthaltenen Informationen liegen unmittelbar von den Interessenvertretern selbst übermittelte Daten zugrunde, die anschließend von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission analysiert wurden. Eine aus Experten und Interessenvertretern der Branche bestehende technische Arbeitsgruppe unterzog die Daten gemeinsam mit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission einer sachverständigen Beurteilung und vereinbarte und genehmigte schließlich die beschriebenen Richtwerte. Dies bedeutet, dass die im vorliegenden Dokument übermittelten Informationen über angemessene branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte dem Niveau an Umweltleistung entsprechen, das von den leistungsfähigsten Organisationen der Branche erreicht werden kann. Was die Umwelterklärung betrifft, so wird in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 auf ANHANG IV der genannten Verordnung Bezug genommen, in dem festgelegt wird, dass die Umwelterklärung auch Angaben zu den Kernindikatoren und anderen bereits vorhandenen einschlägigen Indikatoren für die Umweltleistung enthalten soll. Die sogenannten „anderen bereits vorhandenen einschlägigen Indikatoren für die Umweltleistung“ (ANHANG IV Buchstabe C Ziffer 3) beziehen sich auf die spezifischeren der in der Umwelterklärung genannten Umweltaspekte und sind zusätzlich zu den Kernindikatoren zu melden. Zu diesem Zweck muss im branchenspezifischen Referenzdokument auch der ANHANG IV Buchstabe C Ziffer 3 berücksichtigt werden. Soweit dies technisch begründet und gerechtfertigt ist, kann eine Organisation zu dem Schluss gelangen, dass einer oder mehrere der EMAS-Kernindikatoren und einer oder mehrerer der im branchenspezifischen Referenzdokument dargestellten, branchenspezifischen Indikatoren für sie nicht maßgeblich ist. Dementsprechend braucht sie darüber nicht zu berichten. Beispielsweise ist es nicht erforderlich, dass ein Einzelhändler aus dem Non-Food-Bereich über Energieeffizienzindikatoren für die gewerbliche Lebensmittelkühlung berichtet, da dies auf ihn nicht zutrifft. Bei der Auswahl der einschlägigen Indikatoren ist zu berücksichtigen, dass einige Indikatoren eng mit der Umsetzung bestimmter bewährter Praktiken verknüpft sind. Diese Indikatoren sind also nur auf Organisationen anzuwenden, die die betreffenden bewährten Praktiken im Umweltmanagement tatsächlich umsetzen. Ist eine bestimmte bewährte Umweltmanagementpraxis jedoch für eine Organisation geeignet, so ist, auch wenn sie dort nicht zum Einsatz kommt, zu empfehlen, dass die Organisation den betreffenden Indikator in ihren Bericht aufnimmt, um zumindest eine Ausgangslinie für Vergleiche zu schaffen.

Die dargestellten Indikatoren wurden als die von Modellorganisationen in der Branche am häufigsten verwendeten Indikatoren ausgewählt. Organisationen können überprüfen, welche der gewählten Indikatoren für Umweltleistung (oder angemessene Alternativen) im jeweiligen Fall am besten geeignet sind.

Die EMAS-Umweltgutachter überprüfen, ob und wie die Organisation bei der Erstellung ihrer Umwelterklärung das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigte (Artikel 18 Absatz 5 Buchstabe d der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009). Dies bedeutet, dass akkreditierte Umweltgutachter bei ihrer Tätigkeit von der jeweiligen Organisation Nachweise über die Art und Weise, in der das branchenspezifische Referenzdokument berücksichtigt wurde, erhalten müssen. Sie kontrollieren nicht die Konformität mit den beschriebenen Leistungsrichtwerten, sondern überprüfen Nachweise für die Art und Weise, in der das branchenspezifische Referenzdokument als Leitlinie zur Ermittlung geeigneter freiwilliger Maßnahmen genutzt wurde, die von der Organisation zur Verbesserung ihrer Umweltleistung durchgeführt werden können.

Die EMAS-Registrierung ist ein fortlaufender Vorgang. Immer wenn eine Organisation die Verbesserung (und Überprüfung) ihrer Umweltleistung plant, zieht sie demzufolge das branchenspezifische Referenzdokument zu bestimmten Themen zurate, um dort Anregungen zu erhalten, welche Fragen bei einem schrittweisen Ansatz jeweils als Nächstes in Angriff zu nehmen sind.

Aufbau des branchenspezifischen Referenzdokuments

Das Dokument besteht aus vier Kapiteln. Kapitel 1 gibt eine Einführung in den rechtlichen Rahmen der EMAS und beschreibt, wie das Dokument zu nutzen ist. In Kapitel 2 wird dann der Geltungsbereich des branchenspezifischen Referenzdokuments festgelegt. In Kapitel 3 sind eine kurze Beschreibung der verschiedenen bewährten Umweltmanagementpraktiken sowie Informationen über ihre Anwendbarkeit, vor allem im Hinblick auf neue und bestehende Anlagen, neue und bestehende Ladengeschäfte sowie KMU zu finden. Außerdem werden für jede bewährte Umweltmanagementpraxis die jeweils geeigneten Umweltleistungsindikatoren und die damit verbundenen Leistungsrichtwerte genannt. Für jede der umrissenen unterschiedlichen Maßnahmen und Techniken werden mehrere Umweltleistungsindikatoren genannt, um zu zeigen, dass in der Praxis mit unterschiedlichen Indikatoren gearbeitet wird.

Kapitel 4 schließlich enthält eine umfassende Tabelle mit den maßgeblichsten Umweltleistungsindikatoren, den zugehörigen Erläuterungen und verbundenen Leistungsrichtwerten.

2.   GELTUNGSBEREICH

Das vorliegende branchenspezifische Referenzdokument betrifft das Umweltmanagement von Organisationen des Einzelhandelssektors. In der statistischen Einreihung wirtschaftlicher Tätigkeiten gemäß Festlegung durch Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) fällt diese Branche unter den NACE-Code 47 (NACE Rev. 2) „Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)“. Der Einzelhandel mit Dienstleistungen wie Restaurants, Friseurgeschäften und Reisebüros ist nicht eingeschlossen.

Das Dokument deckt die gesamte Wertschöpfungskette für die in Einzelhandelsgeschäften verkauften Produkte ab, wie im folgenden Input-/Output-Modell beschrieben.

Image

Die wichtigsten Umweltaspekte, die von den der Einzelhandelsbranche angehörenden Organisationen zu regeln sind, werden in Tabelle 2.1 dargelegt.

Für jede Kategorie werden in der Tabelle die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument erfassten Aspekte ausgewiesen. Die dargestellten Umweltaspekte wurden ausgewählt, weil sie für Einzelhändler am relevantesten sind. Die von bestimmten Einzelhändlern zu regelnden Umweltaspekte sind jedoch auf Einzelfallbasis zu beurteilen. Umweltaspekte wie Abwasser, gefährliche Abfälle, biologische Vielfalt oder Stoffe für andere als die aufgeführten Bereiche könnten ebenfalls von Gewicht sein.

Tabelle 2.1.

Im vorliegenden Dokument erfasste Hauptumweltaspekte

Kategorie

Beschaffenheit (6)

Im vorliegenden Dokument erfasste Aspekte

Energieleistung

Unmittelbar

Gebäude, Heizungs-, Lüftungs- und Klimatisierungssysteme (HLK), Kühlung, Beleuchtung, Gerätetechnik, erneuerbare Energie, Energieüberwachung

Emissionen in die Luft

Unmittelbar

Kältemittel

Lieferkette

Mittelbar

Geschäftsstrategien, Produktpriorisierung, Verbesserungsmechanismen, Angebotssteuerung, Umweltkriterien, Information und Verbreitung, Umweltzeichen (unter Einschluss von Hausmarkenprodukten (7))

Transport und Logistik

Unmittelbar/Mittelbar

Überwachung, Beschaffung, Willensbildung, Verkehrsträger, Verteilungsnetz, Planung, Verpackungsgestaltung

Abfall

Unmittelbar

Lebensmittelabfälle, Verpackungen, Rückgabesysteme

Werkstoffe und Ressourcen

Unmittelbar

Papierverbrauch

Wasser

Unmittelbar

Auffangen und Aufbereiten von Regenwasser

Einfluss auf Verbraucher

Mittelbar

Mit Konsum zusammenhängende Umweltaspekte, beispielsweise Plastiktüten

Dementsprechend werden die dargestellten „bewährten Umweltmanagementpraktiken“ wie folgt zu Gruppen zusammengefasst:

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung der Energieleistung, einschließlich Kältemittelmanagement;

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit von Lieferketten des Einzelhandels;

bewährte Umweltmanagementpraktiken zur Verbesserung von Transport- und Logistikvorgängen;

bewährte Umweltmanagementpraktiken im Abfallbereich;

sonstige bewährte Umweltmanagementpraktiken (geringerer Verbrauch und Nutzung umweltfreundlicheren Papiers für Werbepublikationen, Sammeln und Wiederverwenden von Regenwasser, Beeinflussung des Umweltverhaltens der Verbraucher).

Die bewährten Umweltmanagementpraktiken decken die wichtigsten Umweltaspekte dieser Branche ab.

3.   BEWÄHRTE PRAKTIKEN IM UMWELTMANAGEMENT, BRANCHENSPEZIFISCHE EINSCHLÄGIGE INDIKATOREN FÜR DIE UMWELTLEISTUNG UND LEISTUNGSRICHTWERTE FÜR DEN EINZELHANDEL

3.1.   Energieeffizienz einschließlich Kältemittelmanagement

3.1.1.   Gestaltung und Nachrüstung der Gebäudehülle im Hinblick auf eine optimale Energieleistung

Bewährte Umweltmanagementpraktiken bestehen darin, die Hülle bestehender Gebäude von Einzelhändlern mittels Anwendung verschiedener Techniken, beispielsweise der in Tabelle 3.1 dargestellten Techniken, so zu verbessern, dass Energieverluste auf ein akzeptables, vertretbares Niveau reduziert werden. Darüber hinaus zeichnet sich bewährte Umweltmanagementpraxis durch die Optimierung der Gestaltung von Gebäudehüllen in der Weise aus, dass insbesondere bei neuen Gebäuden anspruchsvolle, über bestehende Vorschriften hinausgehende Standards erfüllt werden.

Tabelle 3.1.

Bestandteile von Gebäudehüllen und damit verbundene Techniken

Gebäudehüllenbestandteil

Technik

Wand/Fassade/Dach/Fußboden — Kellerdecke

Wechsel der Dämmstoffe

Techniken zur Erhöhung der Dämmschichtstärke

Fenster/Verglasung

Umstellung auf effizientere Verglasung

Umstellung auf effizientere Fensterflügel und -rahmen

Sonnenschutz

Einsatz außen und innen angebrachter Sonnenschutzvorrichtungen

Luftdichtigkeit

Verbesserung der Türen

Schnellschließende Türen

Abdichten

Einführung von Pufferzonen

Gesamte Gebäudehülle

Ausrichtung

Wartung

Anwendbarkeit

Technisch ist dies bei jedem neuen und bestehenden Gebäude oder Gebäudeteil machbar. Mieter können Mechanismen zur Einflussnahme auf Eigentümer einführen. Sie sollten sich der Bedeutung der Gebäudehülle für ihre Umweltleistung bewusst sein. Die Nachrüstung der Gebäudehülle erfordert erhebliche Investitionen. Allgemein gesehen erzeugt die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis Kosteneinsparungen, allerdings mit langen Amortisationszeiten. Daher ist zur Kostenreduzierung eine Anwendung dieser bewährten Umweltmanagementpraxis gemeinsam mit anderen großen Renovierungsvorhaben im Ladengeschäft zu empfehlen (beispielsweise Ladengestaltung, Beleuchtung, Sicherheit, bauliche Veränderungen, Erweiterungen usw.).

Die Anwendbarkeit dieser bewährten Umweltmanagementpraxis auf kleine Unternehmen  (8) ist aufgrund des hohen Investitionsbedarfs und des fehlenden Einflusses auf die Gebäudemerkmale gewöhnlich recht begrenzt.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i1)

Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr.

(i2)

Spezifischer Primärenergieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr.

(b1)

Spezifischer Energieeinsatz pro m2 Verkaufsfläche für Heizung, Kühlung und Klimatisierung unter oder gleich 0 kWh/m2Jahr, wenn die Abwärme aus der Kühlung rückgewonnen werden kann. Andernfalls Verbrauch unter oder gleich 40 kWh/m2Jahr bei neuen Gebäuden und 55 kWh/m2Jahr bei bestehenden Gebäuden (9).

3.1.2.   Voraussetzungen für die Gestaltung bestehender und neuer Heizungs-, Lüftungs- und Klimatisierungssysteme

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, bestehende HLK-Systeme (Heizung, Lüftung und Klimatisierung) zur Senkung des Energieverbrauchs und qualitativen Verbesserung der Raumluft nachzurüsten. Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Gestaltung von HLK-Systemen in neuen Gebäude mit Hilfe innovativer Systeme zu optimieren, um den Bedarf an Primärenergie zu senken und die Effizienz zu steigern.

Die Anwendung bewährter Gestaltungspraktiken sollte eine optimale Integration innerhalb der Gebäudehülle erlauben und dabei Überdimensionierungen vermeiden und die Ausrichtung des Gebäudes als Möglichkeit zur Minimierung des Gesamtenergieverbrauchs nutzen. Insbesondere bei neuen Ladengeschäften kann Folgendes von maßgeblicher Bedeutung sein: der Einsatz von Verglasungen, die Abwärme aus der Kühlung, erneuerbare Energie, Wärmepumpen sowie andere innovative Systeme. Die Überwachung der Raumluftqualität sowie Systeme zum Energiemanagement gelten bei HLK-Systemen als bewährte Praktiken.

Anwendbarkeit

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf neue Gebäude in vollem Umfang anzuwenden. In bestehenden Gebäuden kann das HLK-System zum Zweck der Senkung des Energieverbrauchs nachgerüstet werden. Allerdings haben die Merkmale des Gebäudes Einfluss darauf, wie sich die Nachrüstung des HLK-Systems auswirkt. Bei der Entscheidung, welche Techniken umsetzbar sind, spielt der Einfluss des Klimas eine maßgebliche Rolle. Der Einsatz neuer HLK-Systeme in bestehenden Gebäuden, beispielsweise die Installation von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Wärmerückgewinnungssystemen, und die Anwendung ganzheitlicher Gestaltungskonzepte wie des Passivhausstandards können teilweise mit akzeptabler wirtschaftlicher Leistung erfolgen. Das Gestaltung des Ladengeschäfts hat starken Einfluss auf die Leistung des Heizungs-, Lüftungs- und Klimatisierungssystems, insbesondere was die mit dem Kühlungsprozess zusammenhängenden Bauvorschriften anbelangt. In diesem Bereich können große Mengen an Abwärme rückgewonnen werden.

Bei kleinen Unternehmen kann der Grad des Einflusses auf die Gestaltung des Heizungs-, Lüftungs- und Klimatisierungssystems vernachlässigbar gering sein, obgleich sich diese Unternehmen an der Einführung und Empfehlung der beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraxis beteiligen sollten.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i1)

Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr.

(i2)

Spezifischer Primärenergieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr.

(b1)

Spezifischer Energieeinsatz pro m2 Verkaufsfläche für Heizung, Kühlung und Klimatisierung unter oder gleich 0 kWh/m2Jahr, wenn die Abwärme aus der Kühlung rückgewonnen werden kann. Andernfalls Verbrauch unter oder gleich 40 kWh/m2Jahr bei neuen Gebäuden und 55 kWh/m2Jahr bei bestehenden Gebäuden.

3.1.3.   Nutzung ganzheitlicher Gestaltungskonzepte für Gebäude

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, für das gesamte Gebäude oder Teile desselben ganzheitliche Gestaltungskonzepte zu nutzen, um den Energiebedarf des Ladengeschäfts zu senken. Ganzheitliche Konzepte senken den Energieeinsatz und die damit verbundenen Kosten eines Gebäudes auf ein Minimum und erzielen zugleich gute Wärmekomfortbedingungen für seine Bewohner. In Tabelle 3.2 werden einige beispielhafte Anforderungen aufgeführt.

Tabelle 3.2.

Beispiele für Anforderungen an ganzheitliche Gestaltungskonzepte

Anforderungen

Beispiele für Maßnahmen zu ihrer Erreichung

Der Energiebedarf des Gebäudes für die Raumheizung und -kühlung muss geringer als 15 kWh/m2Jahr sein.

Die spezifische Wärmebelastung darf 10 W/m2 nicht übersteigen.

Aus dem Gebäude darf pro Stunde nicht mehr als das 0,6-fache seines Volumens an Luft austreten.

Der gesamte Primärenergieeinsatz darf nicht mehr als 120 kWh/m2Jahr betragen.

Verbesserte Dämmung. Empfohlene U-Werte unter 0,15 W/m2K

Konstruktion ohne Wärmebrücken

U-Werte der Fenster unter 0,85 W/m2K

Luftdicht. Mechanische Lüftung mit Wärmerückgewinnung aus der Abluft

Installation solarthermischer Anlagen oder Wärmepumpen (im endgültigen Energiebedarf ist der Beitrag von am Standort zur Wärmeerzeugung genutzter Sonnen- und Umgebungsenergie ausgeschlossen).

Anwendbarkeit

Ganzheitliche Konzepte kommen gewöhnlich beim Entwurf neuer Gebäude zum Tragen. Das Konzept eignet sich teilweise für bestehende Gebäude, weil mehrere Elemente ohne hohe Investitionskosten integriert werden können. Auch die klimatischen Bedingungen können Einfluss auf die Entscheidung zur Anwendung dieses Konzepts haben. Der Passivhausstandard beispielsweise wurde vor allem von deutschen und schwedischen Forschern entwickelt, kann aber auch in wärmeren Klimazonen umgesetzt werden. Die Investitionskosten eines nach beispielhaften ganzheitlichen Ansätzen gestalteten Gebäudes liegen im Vergleich zu einer herkömmlichen Konstruktion bei nicht mehr als 10–15 % an zusätzlichen Kosten. Die Analyse der Lebenszykluskosten zeigt, dass eine Gebäudegestaltung nach Passivhausstandard für die geringsten Lebenszykluskosten steht, da das erforderliche Heizungssystem vergleichsweise einfach und die installierte Heizungsleistung begrenzt ist.

Für kleine Unternehmen kann die Nutzung ganzheitlicher Gestaltungskonzepte zur Minimierung des Energiebedarfs neuer Gebäude als kosteneffiziente Beschaffungstätigkeit betrachtet werden, für die, abgesehen von der zusätzlichen anfänglichen Investition, keine besondere Einschränkung besteht.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i1)

Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr.

(i2)

Spezifischer Primärenergieeinsatz pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr.

(b1)

Spezifischer Energieeinsatz pro m2 Verkaufsfläche für Heizung, Kühlung und Klimatisierung unter oder gleich 0 kWh/m2Jahr, wenn die Abwärme aus der Kühlung rückgewonnen werden kann. Andernfalls Verbrauch unter oder gleich 40 kWh/m2Jahr bei neuen Gebäuden und 55 kWh/m2Jahr bei bestehenden Gebäuden.

3.1.4.   Einbindung von Kühlung in Heizung, Lüftung und Klimatisierung

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Abwärme aus dem Kühlkreislauf zurückzugewinnen und ihre Nutzung auf ein Maximum zu steigern. Lebensmitteleinzelhändler sind unter bestimmten Umständen in der Lage, auch nach der Nutzung der Wärme zur Raumheizung überschüssige Wärme zu erzeugen, die anderen Teilen des Gebäudes oder anderen Gebäuden zugeführt werden kann.

Anwendbarkeit

Diese Maßnahmen sollten für neue oder bestehende Gebäude von Lebensmitteleinzelhändlern in Betracht gezogen werden. In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren kann der Betrieb dieser Systeme zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

—   Größe und Nutzung des Gebäudes: Große Einzelhandelsgeschäfte befinden sich gewöhnlich nicht allein im Gebäude. Somit stellen die „Nachbarn“ (beispielsweise kleine Geschäfte in einem Einkaufszentrum) potenzielle Verbraucher der überschüssigen Wärme dar. In der Regel würde ein Lebensmittelgeschäft mit typischem Kältebedarf und einer optimierten Gebäudehülle genug Energie zurückgewinnen, um das Doppelte der eigenen Fläche zu heizen.

—   Gestaltung und Wartung von Heizung, Lüftung und Klimatisierung: Sämtliche Elemente des HLK-Systems müssen richtig gestaltet und gewartet werden. Wärmerückgewinnung aus der Abluft, bedarfsgerechte Steuerung der Lüftung mit CO2-Sensoren sowie die Überwachung der Luftdichtigkeit und Raumluftqualität sind in diesem Zusammenhang eindringlich empfohlene Techniken.

—   Kältebedarf: Kleinere Ladengeschäfte bieten bei geringerer Effizienz der Kühlung mehr gekühlte Produkte pro Quadratmeter Verkaufsfläche an. Darüber hinaus spielt auch der Trend zur Steigerung der Menge verfügbarer gekühlter Waren eine wichtige Rolle. Die Größe des Ladengeschäfts hat keinen Einfluss auf die technische Anwendbarkeit ganzheitlicher Ansätze, bei kleinen Ladengeschäften ist aber die Kosteneffizienz des gesamten Systems geringer.

—   Klimatische Bedingungen: In kalten Klimazonen ist der Kältebedarf geringer als in wärmeren Regionen. Zugleich ist aber der Wärmebedarf nordeuropäischer Gebäude hoch. Daher hängt die Ganzheitlichkeit des Konzepts von der Qualität der Gebäudehülle ab. In sehr warmen Klimazonen wie beispielsweise den Mittelmeerländern Europas kann der Kühlungsbedarf erheblich sind. Hier kann die Luftdichtigkeit des Gebäudes zu einer Steigerung interner Gewinne führen. Aus diesem Grund ist eine optimierte Gestaltung der Lüftung erforderlich. Eine mechanische Kühlung in der Nacht und variable Innentemperaturen (z. B. 21-26 °C) zählen ebenfalls zu den empfohlenen Techniken.

—   Umgebungstemperatur: Bezüglich der Integration in den Kühlzyklus besteht bei der Umgebungstemperatur eine Grenze, die ihrerseits von der Gestaltung des Systems abhängt. Ab dieser Grenze reicht die Höhe der Abwärmeerzeugung nicht mehr aus, um in den Gebäuden eine komfortable Temperatur aufrechtzuerhalten. Eventuell ist eine zusätzliche Heizquelle erforderlich, wobei dies aber von der Qualität der Gebäudehülle abhängt.

—   Eigentumsverhältnisse bei Gebäuden: Viele Ladengeschäfte sind in ein Wohn- oder Geschäftsgebäude integriert, das einem Dritten gehört. An der besseren Integration der Wärmerückgewinnung müssen sich daher die tatsächlichen Gebäudeeigentümer beteiligen.

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf neue und bestehende Kühlsysteme, die in neue oder renovierte Ladengeschäfts eingebaut werden sollen, anzuwenden. Unter den vorstehend aufgeführten Voraussetzungen ist sie in vollem Umfang auf kleine Unternehmen anwendbar. Allerdings benötigen kleine Unternehmen eventuell externe technische Hilfe.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i1)

Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr.

(i3)

Aus dem Kühlsystem rückgewonnene Wärme pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr

(b2)

Energieeinsatz von 0 kWh/m2Jahr für die Raumheizung (kein Heizungssystem), wenn die Abwärme aus der Kühlung rückgewonnen werden kann.

3.1.5.   Überwachung der Energieleistung von Ladengeschäften

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Energieeinsatz der innerhalb eines Ladengeschäfts bestehenden Abläufe (zumindest der Prozesse mit dem höchsten Energieverbrauch wie Heizung, Kühlung, Beleuchtung usw.) sowie den Energieverbrauch auf Ebene des Ladengeschäfts bzw. der Organisation zu überwachen. Auch die Festlegung von Richtwerten für den Energieverbrauch (pro Prozess) und die Durchführung vorbeugender und korrigierender Maßnahmen zählen zu den bewährten Umweltmanagementpraktiken.

Anwendbarkeit

Ein Überwachungssystem lässt sich für jedes Verkaufskonzept anwenden. Ist die Leitung und Verwaltung des Unternehmens nicht entsprechend aufgebaut, wird die Zuweisung zusätzlicher Mittel erforderlich. Bei bestehenden Ladengeschäften kann diese Praktik zusätzliche Anstrengungen erfordern.

Kleine Unternehmen, die ein oder nur wenige Ladengeschäft(e) betreiben, benötigen ein gut strukturiertes Management und Ansätze gemeinsamer Verantwortung, um ein angemessenes Überwachungssystem einrichten und aufrechterhalten zu können. Bezüglich der Anwendung der hier beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraxis auf bestehende Ladengeschäfte können Probleme mit der Bezahlbarkeit auftreten.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwerte

(i4)

Einführung eines Überwachungssystems (j/n)

(i5)

Prozentanteil kontrollierter Ladengeschäfte

(i6)

Anzahl kontrollierter Vorgänge

(b3)

100 % der Ladengeschäfte und Abläufe werden überwacht und die Zahlen zum Energieeinsatz werden jährlich gemeldet (auf der Grundlage des Ergebnisses eines jährlichen Energieaudits) (*).

(b4)

Richtwertmechanismen eingeführt.

3.1.6.   Effiziente Kühlung unter Einschluss des Kältemittelgebrauchs

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, im Kühlsystem von Lebensmittelgeschäften Energiesparmaßnahmen einzuführen. Dies betrifft insbesondere die Abdeckung von Kühltheken mit Glasdeckeln, wenn das Energiesparpotenzial einen maßgeblichen Nutzen für die Umwelt erbringt.

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in Lebensmittelgeschäften natürliche Kältemittel einzusetzen (mit wesentlich geringeren Umweltauswirkungen) und Lecks zu vermeiden, indem für Dichtigkeit und einen guten Wartungszustand der Anlagen gesorgt wird.

Anwendbarkeit

Diese Praktik ist bei Lebensmitteleinzelhändlern mit erheblichem Kältebedarf anzuwenden. Die Abdeckung von Theken kann sich bei prognostizierten Einsparungen von 20 % oder mehr innerhalb kurzer Zeit (weniger als drei Jahre) amortisieren. Die Abdeckung von Kühltheken kann auch Auswirkungen auf das thermische Verhalten des Ladengeschäfts sowie die Luftfeuchtigkeit des Innenraums haben. Abgesehen vom Nutzen für die Umwelt kann die Verwendung natürlicher Kältemittel zudem unter bestimmten Voraussetzungen den Energieverbrauch im Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb senken.

Die Anwendbarkeit auf kleine Unternehmen ist unter Umständen auf Unternehmen beschränkt, die steckerfertige oder ferngesteuerte gewerbliche Kühlsysteme einsetzen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i1)

Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr.

(i7)

Spezifischer (linearer) Energieeinsatz der Kühlung pro Meter Kühltheke und Jahr.

(i8)

Prozentsatz der natürliche Kältemittel einsetzenden Ladengeschäfte.

(i9)

Leckkontrolle (% Kältemittel).

(b5)

100 % mit Abdeckungen versehene Tiefkühltheken.

(b6)

100 % Einsatz von Kühlzonen (z. B. in Selbstbedienungsmärkten) oder 100 % Abdeckung von Kühlvorrichtungen mittlerer Temperatur, soweit dies zu Energieeinsparungen von mehr als 10 % führen kann.

(b7)

Spezifischer (linearer) Energieeinsatz der Kühlung von 3 000 kWh/m Jahr.

(b8)

Allgemeiner Einsatz natürlicher Kältemittel.

3.1.7.   Effiziente Beleuchtung

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, intelligente Beleuchtungsstrategien mit erhöhter Effizienz und vermindertem Verbrauch zu entwerfen, Tageslicht ohne Beeinträchtigung des Verkaufskonzepts einzusetzen und intelligente Steuerungen, eine angemessene Systemgestaltung und effizienteste Beleuchtungsanlagen zur Gewährleistung eines optimalen Ausleuchtungsniveaus zu verwenden.

Anwendbarkeit

Diese Technik ist auf jedes Verkaufskonzept anwendbar. Es ergeben sich auch Auswirkungen auf speziell für Marketingzwecke ausgelegte Beleuchtungen. Der Einfluss eines erhöhten Anteils von eine weitergehende Nutzung des Tageslichts erlaubenden Glasflächen auf die Wärmebilanz des Ladengeschäfts ist jedoch sorgfältig abzuwägen. Aus der Festlegung einer optimalen Beleuchtungsstrategie und dem Einsatz hoch effizienter Beleuchtungsanlagen können sich Einsparungen ergeben, die gegenüber der derzeitigen Leistung mehr als 50 % betragen.

Der Einsatz intelligenter Beleuchtungssysteme und effizienter Anlagen ist für kleine Unternehmen realisierbar.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i1)

Spezifischer Energieeinsatz des Ladengeschäfts pro m2 Verkaufsfläche und Jahr.

(i10)

Installierte Beleuchtungsleistung pro m2.

(b9)

Installierte Beleuchtungsleistung niedriger als 12 W/m2 in Supermärkten und niedriger als 30 W/m2 in Fachgeschäften (10).

3.1.8.   Sekundäre Maßnahmen zur Verbesserung der Energieleistung

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in Verteilzentren Energiesparmaßnahmen umzusetzen, den Energieeinsatz in regelmäßigen Abständen im Rahmen des Umweltmanagementsystems zu überprüfen, das Personal in Energiesparmaßnahmen zu schulen und die Energiesparanstrengungen der Organisation intern und extern bekannt zu machen.

Anwendbarkeit

Berücksichtigt man Geräte, Verteilzentren, spezifischen Energieeinsatz oder Kommunikation und Schulung, so besteht hinsichtlich der Größe, der Art oder des geografischen Standorts des Einzelhändlers in Bezug auf die Einrichtung eines umfassenden Energiemanagementsystems keinerlei Beschränkung.

Für kleine Unternehmen sind die Beschaffung effizienter Anlagen, Mitarbeiterschulung und Kommunikation realisierbare, bezahlbare Maßnahmen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i1)

Spezifischer Energieverbrauch des Ladengeschäfts pro m2 (Verkaufsfläche) und Jahr.

(i10)

Installierte Beleuchtungs- bzw. Anlagenleistung pro m2.

(i11)

Energiemanagementsystem (11) zur Förderung kontinuierlicher Verbesserungen (j/n) besteht.

(b10)

100 % der ausschließlich dem Einzelhändler zur Verfügung stehenden Verteilzentren werden überwacht.

3.1.9.   Nutzung alternativer Energiequellen

Nach der Reduzierung des Energiebedarfs auf ein Minimum besteht bewährte Umweltmanagementpraxis in der Integration erneuerbarer Energiequellen in Ladengeschäfte. Die Befriedigung des Energiebedarfs mit erneuerbarer Energie ist von erheblichem ökologischem Nutzen. Allerdings ist es entscheidend wichtig, den Erläuterungen in den Abschnitten 3.1.1 bis 3.1.8 entsprechend erst den Energiebedarf zu senken und die Effizienz zu steigern und dann erneuerbare Energien zur Befriedigung des verbleibenden Energiebedarfs einzubinden. Auch die Realisierung von Wärmepumpen und Kraft-Wärme-Kopplungssystemen sollte in Betracht gezogen werden.

Anwendbarkeit

Dies ist grundsätzlich auf jedes Ladenformat anwendbar. Bedeutende Einschränkungen bestehen hinsichtlich der Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen, der Zugänglichkeit von Freiland- oder Dachanlagen und die Stabilität des Bedarfs an Kraft-Wärme-Kopplungssystemen.

Für Kleinstunternehmen kann grüne Beschaffung eine gute Lösung sein. Für kleine Unternehmen ist die Nutzung erneuerbarer Energien oder alternativer Energiequellen machbar.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i12)

Auf dem Betriebsgelände oder in dessen Nähe erfolgende, spezifische alternative Energieerzeugung pro m2 Verkaufsfläche.

(i13)

Prozentualer Anteil der auf dem Betriebsgelände oder in dessen Nähe erzeugten erneuerbaren Energie am Energieeinsatz des Ladengeschäft (12).

(b11)

Niedrigstenergiegebäude (Ladengeschäfte oder Verteilzentren), soweit die örtlichen Voraussetzungen die Erzeugung erneuerbarer Energie auf dem Betriebsgelände oder in dessen Nähe erlauben.

3.2.   Einzelhandelskette

Image

3.2.1.   Einbindung ökologischer Nachhaltigkeit der Lieferkette in die Unternehmensstrategie und das operative Geschäft

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, dass die oberste Unternehmensführung die ökologische Nachhaltigkeit der Lieferkette in die Unternehmensstrategie einbindet und dass das zuständige Führungspersonal (idealerweise in der zuständigen Abteilung) die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in sämtlichen Einzelhandelsbetrieben koordiniert. Derartige Maßnahmen sollten zumindest zwischen allen für Beschaffung, Fertigung, Qualitätssicherung, Transport und Logistik sowie Marketing verantwortlichen Einzelpersonen oder Abteilungen abgestimmt werden. Der Festlegung quantitativer ökologischer Nachhaltigkeitsziele, die in weiten Kreisen bekannt gemacht werden und im unternehmerischen Entscheidungsprozess ein hohes Gewicht haben, kommt einerseits als Indikator und andererseits als Antriebskraft für Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Lieferkette eine besonders wichtige Rolle zu. Eine nach chronologischer Reihenfolge und ökologischer Wirksamkeit geordnete Abfolge empfehlenswerter Maßnahmen zur systematischen Verbesserung von Produktlieferketten wird in Abbildung 3.1 vorgeschlagen. Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, diese Abfolge von Maßnahmen durchzuführen (in denen sich auch die nachfolgend beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraktiken widerspiegeln).

Anwendbarkeit

Die Einbindung einer Strategie zur Erzielung einer ökologisch nachhaltigen Lieferkette in den Aufbau des Managements und den Geschäftsbetrieb ist jedem Einzelhändler möglich. Für große Einzelhändler stellt sich diese bewährte Umweltmanagementpraxis komplexer dar. Sie erfordert umfassende Schulungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zur Festsetzung ökologisch nachhaltiger Prioritäten in der Bezugsquellenfindung. Die Einbindung ökologischer Nachhaltigkeit der Lieferkette in Einzelhandelsorganisationen kann deren langfristige Wirtschaftsleistung verbessern, da eine starke, zusätzlichen Wert schöpfende Markenidentität geschaffen und ein effizienter, nachhaltiger Produktnachschub in der Zukunft gesichert wird.

Für kleine Unternehmen sind Maßnahmen dieser Art vergleichsweise unkompliziert in der Durchführung. Zudem können sie mit einer Änderung der Marktposition zur Betonung eines nachhaltigeren Produktsortiments mit höherer Wertschöpfung einhergehen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i14)

Öffentliche Berichterstattung über quantitative Unternehmensziele mit besonderem Bezug zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Lieferketten für vorrangige Produkte.

(i15)

Bestehen eines hochrangigen Geschäftsbereichs, der für die Förderung und Koordination von Maßnahmen im Zusammenhang mit der ökologischen Nachhaltigkeit der Lieferkette verantwortlich ist.

(i16)

Quantitative interne Leistungsziele (beispielsweise für einzelne Angestellte) mit besonderem Bezug zur ökologischen Nachhaltigkeit der Lieferkette.

(b12)

Systematische Umsetzung von Programmen zur Verbesserung der Lieferketten in sämtlichen vorrangigen Produktgruppen.

3.2.2.   Beurteilung der Lieferketten für Kernprodukte im Hinblick auf die Ermittlung vorrangiger Produkte, Lieferanten und Verbesserungsmöglichkeiten sowie die Ermittlung wirkungsvoller Mechanismen zur Verbesserung der Produktlieferkette

Der Abfolge der zur ökologischen Verbesserung von Lieferketten im Einzelhandel anzuwendenden bewährten Managementpraktiken (Abbildung 3.1) entsprechend ermitteln die Einzelhändler mit Hilfe einer Umweltprüfung der Produktlieferketten die zu verbessernden vorrangigen Produkte, Abläufe und Lieferanten. Hierbei bedienen sie sich vorhandener wissenschaftlicher Informationen, ziehen Experten (beispielsweise NGO) zurate und nutzen Instrumente zur Lebenszyklusbewertung. Anschließend müssen die Einzelhändler die für die vorrangigen Produktgruppen verfügbaren, einschlägigen Verbesserungsoptionen ermitteln. Eine wichtiger Gesichtspunkt in diesem Zusammenhang ist die Ermittlung einschlägiger, weithin anerkannter Umweltstandards außenstehender Organisationen, die als Hinweis auf ein höheres Umweltleistungsniveau ihrer Lieferanten bzw. Produkte genutzt werden können. Bei der Anwendbarkeit und dem Umweltschutzniveau derartiger Standards bestehen erhebliche Unterschiede.

Einige Standards haben einen weiten Anwendungsbereich (Tabelle 3.4 bis Tabelle 3.7): Bewährte Praxis besteht darin, eine entsprechende Zertifizierung aller Lieferanten bzw. Produkte sicherzustellen. Die Energiekennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EU schuf einen Rechtsrahmen, der den Verbrauchern, aber auch den Einzelhändlern, eine Konzentration ihres Produktportfolios auf die höchste Energieeffizienzklasse erlaubt. Andere Standards stützen sich nicht auf Kriterien, die zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit sämtlicher Produkte und Lieferanten breite Anwendung finden können, sondern streben stattdessen eine Kennzeichnung von Vorreiterprodukten an. Mit dem EU-Umweltzeichen werden beispielsweise Produkte ausgezeichnet, deren nachgewiesene Umweltleistung in ihrem Lebenszyklus den besten 10-20 % der Produkte in der jeweils maßgeblichen Kategorie entspricht. Bei hohe Anforderungen setzenden Standards wie den ISO-Umweltkennzeichnungen des Typs I (14) und ökologisch/biologischen Standards zeichnet sich bewährte Praktik durch die Förderung entsprechender Verbraucherentscheidungen aus.

Tabelle 3.3.

Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für Standards zur Kennzeichnung von „Umweltprodukten“ mit Vorreiterrolle und Produktgruppen, für die sie gelten

Standard

Produktgruppen

Blauer Engel

EU-Umweltzeichen

Umweltzeichen „Nordischer Schwan“

EU-Energiekennzeichnung (höchste Effizienzklasse)

Non-Food-Produkte

Ökologisch/biologisch (gemäß Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission (15) und Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (16)). Hierunter fallen GOTS, KRAV, Soil Association, BioSuisse usw.

Lebensmittel und Erzeugnisse aus Naturfasern

Hinsichtlich der Standards mit weitem Anwendungsbereich wird anhand des Beispiels einiger häufig verwendeter Standards eine einfache Einstufungsregelung vorgeschlagen. In Tabelle 3.4 werden vorgeschlagene Kriterien aufgeführt, die Standards in Bezug auf Produkte und deren Erzeugung vorschreiben, damit die betreffenden Standards als „grundlegend“, „verbessert“ oder „beispielhaft“ gelten können.

Tabelle 3.4.

Vorgeschlagene Einstufungskriterien für „grundlegende“, „verbesserte“ oder „beispielhafte“ Standards für im Einzelhandel vertriebene Produkte

Grundlegend

Verbessert

Beispielhaft

Konformität mit örtlichen Vorschriften

Führung von Aufzeichnungen zu wichtigen Umweltaspekten

Umsetzung eines allgemeinen Managementplans

in einigen Fällen Ausschluss der schädlichsten Praktiken oder Produkte

in einigen Fällen Richtwerte für eine Minderheit wichtiger Umweltaspekte

spezifische Managementpraktiken im Zusammenhang mit bedeutenden ökologischen Verbesserungen, Einhaltung quantitativer Richtwerte für Umweltleistung

nachgewiesene kontinuierliche Verbesserung innerhalb eines festgelegten Rahmens

besondere Anforderungen, die sich hinreichend robust und umfassend mit wichtigen Umweltaspekten auseinander setzen, so dass zertifizierte Produkte als ökologisch nachhaltig bezeichnet werden können.

Beispiele für grundlegende, verbesserte und beispielhafte Umweltstandards und Beispiele der Produktgruppen, auf die sie anzuwenden sind, werden jeweils in Tabelle 3.5, Tabelle 3.6 und Tabelle 3.7 aufgeführt.

Die Tabellen 3.5, 3.6, 3.7 und 3.8 enthalten veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele, die keine offizielle Anerkennung „grundlegender“, „verbesserter“ und „beispielhafter“ Standards für Produktgruppen darstellen.

Tabelle 3.5.

Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für „grundlegende“ Umweltstandards und die Produktgruppen, für die sie gelten

Standard

Produktgruppen

GlobalGAP (gute landwirtschaftliche Praxis) und als Richtwert geltende Standards

Nutzpflanzen und Nutzvieh

Oeko-Tex 1000

Textilien

Nationale bzw. regionale Produktionszertifizierung (z. B. roter Traktor als Zertifizierung britischer Herkunft)

Alle Produkte

Fische auf der roten Liste (Ausschluss)

Fisch


Tabelle 3.6.

Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für „verbesserte“ Umweltstandards und Initiativen und die Produktgruppen, für die sie gelten

Standards und Initiativen

Produktgruppen

BCI (Initiative für bessere Baumwolle)

Baumwollprodukte

BCRSP (Basler Kriterien für verantwortungsbewussten Soja-Anbau)

Soja (Futtermittel zum Einsatz in der Milch-, Eier- und Fleischerzeugung)

BSI (Initiative für besseres Zuckerrohr)

Zuckerprodukte

4C (Verhaltenskodex für die Kaffeegemeinschaft)

Kaffee

Fair-trade

Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus Entwicklungsregionen

RA (Rainforest Alliance)

Landwirtschaftliche Erzeugnisse aus den Tropen

RSPO (Runder Tisch für nachhaltiges Palmöl)

Palmölerzeugnisse

PEFC (Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen)

Holz und Papier

RTRS (Runder Tisch für nachhaltiges Soja)

Soja (Futtermittel zum Einsatz in der Milch-, Eier- und Fleischerzeugung)

UTZ

Kakao, Kaffee, Palmöl, Tee


Tabelle 3.7.

Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für „beispielhafte“ Umweltstandards und Initiativen und die Produktgruppen, für die sie gelten

Standard

Produktgruppen

FSC (Organisation zur Zertifizierung nachhaltiger Forstwirtschaft)

Holz und Papier

MSC (Marine Stewardship Council)

Wildfang-Meeresfrüchte

Stehen keine Umweltstandards mit weitem Anwendungsgebiet zur Verfügung, entspricht es bewährter Praxis der Einzelhändler, in vertraglichen Vereinbarungen Umweltkriterien festzulegen, die ökologischen Schwachpunkten in der Lieferkette begegnen. Alternativ intervenieren sie, um mittels Verbreitung bewährter Praktiken und Setzung von Richtwerten für Umweltleistung zur Leistungsverbesserung der Lieferkette beizutragen.

Anwendbarkeit

Jeder Einzelhändler kann die wirkungsvollsten Mechanismen zur Verbesserung der Lieferkette ermitteln. Bei großen Einzelhändlern mit Hausmarkenprodukten können sämtliche Aspekte der hier beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraxis verwirklicht werden.

Bei kleinen Unternehmen beschränkt sich diese Technik auf die Ermittlung vorrangiger Produkte für die Angebotssteuerung und grüne Beschaffung auf der Grundlage externer Zertifizierungen. Die Umsetzung eines systematischen, zielgerichteten Ansatzes über einen gewissen Zeitraum verursacht keinen erheblichen Aufwand.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i17)

Prozentanteil der Produkte aus Lieferketten, für die mittels Zertifizierungen oder Standards bzw. Interventionen des Einzelhändlers eine ökologische Verbesserung erzielt wurde, am Gesamtumsatz.

(i18)

Anzahl der Lieferketten für vorrangige Produkte, bei denen mittels Anwendung von bewährter Praxis entsprechenden Techniken umfassende ökologische Verbesserungen erzielt wurden (die verbesserten Produkte stellen mindestens 50 % des Umsatzwerts innerhalb der Gruppe dar)

(b13)

Durchführung einer umfassenden Bewertung (unabhängig oder durch Arbeitsgemeinschaften) von Lieferketten für Kernprodukte.

3.2.3.   Angebotssteuerung und grüne Beschaffung vorrangiger Produktgruppen auf der Grundlage externer Zertifizierungen

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die am wenigsten nachhaltigen Produkte (beispielsweise gefährdete Arten) auszuschließen und für Produkte, bei denen ein vorrangiger Bedarf für ökologische Verbesserungen festgestellt wurde, eine Zertifizierung mit weitem Anwendungsgebiet (d. h. einem Ziel von 100 % Umsatzanteil) nach externen Umweltstandards zu verlangen. Umweltstandards gelten für Produkte bzw. Lieferanten und werden je nach Strenge und Umfang der ökologischen Anforderungen allgemein als grundlegend, verbessert oder beispielhaft eingestuft (veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele sind Tabelle 3.8 zu entnehmen). Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, das höchste Niveau verfügbarer, allgemein anerkannter Umweltstandards anzuwenden.

Tabelle 3.8.

Veranschaulichende, nicht vollständige Beispiele für bewährte Praxis, auf die sich in allen Produktgruppen die Leistungsrichtwerte für die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis stützen

Produktgruppe

Beispiele für bewährte Praxis

(tatsächliche oder angestrebte Umsatzanteile bei unterschiedlichen Standards)

Kaffee, Tee

100 % Fair-trade; 100 % 4C

Obst und Gemüse

100 % Global GAP

Fette und Öle

100 % RSPO; 100 % RTRS

Meeresfrüchte

100 % MSC

Zucker

100 % Fair-trade

Textilien

100 % BCI

Holz und Papier

100 % FSC

Anwendbarkeit

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis gilt für alle Einzelhändler. Der Leistungsrichtwert wird im Verhältnis zu den von großen Einzelhändlern verkauften Hausmarkenprodukten ausgedrückt.

Kleine Unternehmen ohne eigene Hausmarkensortimente sollten die umweltschädlichsten Produkte (beispielsweise gefährdete Fischarten) vermeiden und nach einschlägigen Umweltstandards zertifizierte Markenprodukte in das Sortiment aufnehmen (beispielsweise Tabelle 3.3).

Externe Umweltstandards erfassen unter Umständen nicht alle maßgeblichen Umweltaspekte und Abläufe in der Lieferkette und ökologisch strenge Standards mit weitem Anwendungsgebiet sind nicht für alle Produktgruppen verfügbar. Bei Produktgruppen, die in Tabelle 3.8 nicht erwähnt werden, lassen sich mittels Durchsetzung von Anforderungen an das Produkt bzw. den Lieferanten, mittels Interventionen des Einzelhändlers (beispielsweise die Setzung von Lieferantenrichtwerten) und mittels Förderung ökologischer Vorreiter-Produkte Ziele zur Lieferkettenverbesserung setzen.

Wird eine Umweltzertifizierung als auftragsqualifizierendes Kriterium festgelegt, werden die Kosten für Konformität und Zertifizierung von den Lieferanten getragen und nicht an die Einzelhändler weitergereicht. Allerdings ist es Bestandteil bewährter Praxis, dass Einzelhändler bestehenden Lieferanten bei der Erreichung der Zertifizierung Unterstützung leisten. In diesem Fall werden die Kosten gemeinsam getragen. Auf Seiten der Lieferanten können die Kosten für rechtskonformes Verhalten als Investition zur Erhöhung der Marktakzeptanz ihrer Produkte und möglicherweise auch zur Realisierung von Preisaufschlägen betrachtet werden. Auf Seiten der Einzelhändler können die mit dieser Technik verbundenen zusätzlichen Kosten gegen die Senkung von Lieferkettenrisiken und mögliche Vorteile in der Preisgestaltung und Vermarktung aufgewogen werden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i19)

Prozentsatz der innerhalb einer Produktgruppe verkauften, nach einem bestimmten, externen Umweltstandard zertifizierten Produkte nach Verkaufswert.

(i20)

Ökologische Strenge und Vollständigkeit des externen Standards, ausgewiesen durch eine allgemeine Einstufung in die Kategorien grundlegend, verbessert oder beispielhaft.

(i21)

Anzahl der Produktgruppen, bei denen mehr als die Hälfte der verkauften Produkte gemäß einem externen Umweltstandard zertifiziert ist

(b14)

Der Einzelhändler weist im Zusammenhang mit einem detaillierten Plan zur Erreichung von 100 % Zertifizierungen nach einem „verbesserten“ Umweltstandard (Tabelle 3.6) für bestimmten Produktgruppen wie beispielsweise Kaffee, Tee, Fetten und Ölen, Zucker oder Textilien angehörenden Hausmarkenprodukten plangemäße Fortschritte nach.

(b15)

Der Einzelhändler weist im Zusammenhang mit einem detaillierten Plan zur Erreichung von 100 % Zertifizierungen nach bestimmten „beispielhaften“ Umweltstandards (Tabelle 3.7) für bestimmte Produktgruppen wie beispielsweise Meeresfrüchte, Holz und Papier plangemäße Fortschritte nach.

3.2.4.   Durchsetzung von Umweltanforderungen für Lieferanten vorrangiger Produktgruppen

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, für vorrangige Produkte und ihre Lieferanten auf ökologische Schwachpunkte ausgerichtete Umweltkriterien festzulegen, und die Einhaltung dieser Kriterien mittels Produkt- und Lieferantenaudits durchzusetzen.

Anwendbarkeit

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf große Einzelhändler und vorrangige Hausmarkenprodukte anzuwenden. Zur möglichst weitgehenden Reduzierung der zusätzlichen Kosten kann der Audit der Umweltleistung von Lieferanten in Sozialverträglichkeitsprüfungen und Kontrollsysteme für die Produktqualität eingebunden werden. Auf Seiten der Lieferanten lassen sich die Kosten für rechtskonformes Verhalten gegen die erhöhte Sicherheit der Nachfrage nach ihren Produkten und deren verbesserte Vermarktbarkeit sowie gegen die Preisaufschläge, die sie später eventuell realisieren können, aufwiegen. Auf Seiten der Einzelhändler können die Kosten gegen geringere Risiken für Rufschädigungen und eine Verringerung mittelfristiger, aus unhaltbaren Praktiken entstehender Gefährdungen der Lieferkette des Unternehmens sowie gegen Preis- und Marketingaufschläge, die sie anschließend eventuell realisieren können, aufgewogen werden.

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf kleine Unternehmen nicht anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i22)

Prozentsatz der innerhalb einer Produktgruppe verkauften Hausmarkenprodukte, die festgelegten ökologischen Anforderungen entsprechen.

(i23)

Die in diesen Anforderungen dargestellte Umweltleistung

(i24)

Prozentsatz der Konformitätsziele für Produktgruppen, bei denen ein Programm für weitreichende Konformität durchgeführt wird.

(i25)

Anzahl der Produktgruppen, bei denen mehr als die Hälfte der verkauften Produkte bestimmten ökologischen Anforderungen entspricht.

(b16)

100 % der verkauften Hausmarkenprodukte innerhalb einer Produktgruppe entsprechen bestimmten, vom Einzelhändler festgelegten ökologischen Anforderungen.

3.2.5.   Vorantreiben von Verbesserungen der Lieferantenleistung mit Hilfe von Leistungsindikatoren und der Verbreitung bewährter Praktiken

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Verbesserungen bei den Lieferanten mittels Einrichtung von auch für den permanenten Benchmark-Vergleich der Lieferanten einsetzbaren Systemen zum Informationsaustausch und durch die Verbreitung besserer Managementpraktiken voranzubringen. Der letztgenannte Aspekt unterstützt eventuell auch die Einhaltung externer Standards und vom Einzelhändler festgelegter Kriterien seitens der Lieferanten.

Anwendbarkeit

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf große Einzelhändler und vorrangige Hausmarkenprodukte anzuwenden. Einzelhändler können den Lieferanten einen geringen Preisaufschlag anbieten, um sie zur Teilnahme an Verbesserungsprogrammen anzuregen. Auch können sie Zahlungen für die Erfassung von Daten und die Verbreitung besserer Techniken in der Managementpraxis leisten. Diese Kosten sind gegen geringere Risiken für Rufschädigungen und eine Verringerung mittelfristiger, mit unhaltbaren Praktiken verbundenen Gefährdungen der Lieferkette sowie gegen die Preisaufschläge, die Einzelhändler später vielleicht realisieren können, aufzuwiegen. Die Dividenden aus festgestellten Effizienzsteigerungen können durch vertragliche Vereinbarung mit den Einzelhändlern geteilt werden.

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf kleine Unternehmen nicht anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i26)

Prozentsatz verkaufter Hausmarkenprodukte, die von an Einzelhandelsprogrammen zur Verbesserung der Umweltleistung teilnehmenden Lieferanten stammen.

(i27)

Das Niveau an Umweltleistung, das diese Programme darstellen.

(i28)

Angestrebter Prozentsatz teilnehmender Lieferanten für Produktgruppen, bei denen ein Programm zur Leistungsverbesserung von Lieferanten durchgeführt wird.

(i29)

Anzahl der Produktgruppen, bei denen mehr als die Hälfte der verkauften Produkte von Lieferanten stammt, die an Einzelhandelsprogrammen zur Verbesserung der Umweltleistung teilnehmen.

(b17)

100 % der verkauften Hausmarkenprodukte innerhalb einer Produktgruppe werden bei Lieferanten beschafft, die an Einzelhandelsprogrammen zur Verbesserung der Umweltleistung teilnehmen.

3.2.6.   Kooperative Forschung und Entwicklung zur Förderung einer weitreichenden Verbreitung von Verbesserungen und Innovationen in der Lieferkette

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, in Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretern Möglichkeiten zur Verbesserung der Lieferkette zu ermitteln und zu entwickeln und weithin akzeptierte Umweltstandards zu erarbeiten.

Anwendbarkeit

Jeder große Einzelhändler mit Lieferketten für seine Hausmarken kann mit Forschungsinstituten oder Beratungsfirmen an der Verbesserung der Nachhaltigkeit seiner Lieferketten zusammenarbeiten. Einzelhändler legen eventuell Wert darauf, in dieser Forschungs- und Entwicklungsarbeit Produktgruppen in den Mittelpunkt zu rücken, für die keine wirtschaftlich rentablen, weithin akzeptieren Verbesserungsoptionen bestehen. Diese Praxis kann man als Investition in die Sicherung nachhaltiger, wirtschaftlich wettbewerbsfähiger Lieferketten betrachten.

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf kleine Unternehmen nicht anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwerte

(i30)

Forschungsaufwendungen für nachhaltige Lieferketten (im Verhältnis zum Umsatz);

(i31)

Qualitative Bewertung, ob die Forschung auf innovative, skalierbare Verbesserungsmöglichkeiten mit hohem Potenzial ausgerichtet ist;

(i32)

Besondere, der Umsetzung von Forschungsergebnissen zuzuschreibende, ökologische Verbesserungen.

3.2.7.   Förderung ökologischer Vorreiterprodukte

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, zertifizierte Umweltprodukte mit Vorreiterfunktion zu fördern. Sensibilisierungskampagnen, Bezugsquellenfindung, Preisbildung, Positionierung im Geschäft und Werbung bilden wichtige Elemente dieser Technik. Sie lassen sich durch die Entwicklung ökologischer Hausmarkensortimente wirkungsvoll realisieren.

Anwendbarkeit

Alle Einzelhändler können ökologische Vorreiterprodukte in ihr Sortiment aufnehmen und deren Verbrauch fördern. Große Einzelhändler können diese Technik durch die Entwicklung ökologischer Hausmarkensortimente in größerem Maßstab umsetzen. Mit der Zertifizierung von Vorreiterprodukten verbundene Kosten der Lieferanten werden eventuell an die Einzelhändler weitergereicht. Zertifizierte Umweltprodukte mit Vorreiterfunktion gehen mit bedeutenden Preisaufschlägen und höheren Gewinnspannen einher. Bei ökologischen Hausmarkensortimenten ist zudem davon auszugehen, dass sie aufgrund eines positiven „Haloeffekts“ die Gesamtumsätze an Hausmarkenprodukten eines Einzelhändlers steigern.

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwerte

(i33)

Prozentsatz der innerhalb einer nach beispielhaften Vorreiterstandards zertifizierten Produktgruppe erzielten Verkäufe.

(i34)

Anzahl der Produktgruppen, für die ökologische Vorreiterprodukte angeboten werden.

(i35)

Bestehen eines umfassenden Sortiments ökologischer Hausmarkenprodukte (j/n).

(b18)

10 % der innerhalb von Lebensmittelproduktgruppen verkauften Produkte sind als Bioprodukte zertifiziert.

(b19)

50 % der verkauften Baumwollprodukte sind als Biobaumwolle zertifiziert.

(b20)

10 % der in Non-Food-Produktgruppen verkauften Produkte sind nach offiziellen, extern geprüften Umweltkennzeichnungen und -deklarationen nach Typ I (ISO 14024) zertifiziert.

3.3.   Transport und Logistik

3.3.1.   Grüne Beschaffung und Umweltanforderungen an Transportdienstleister

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die Umweltleistung und entsprechende Kriterien für das Berichtswesen in die Beschaffung von Transport- und Logistikdienstleistungen bei Dritten einzubinden. Dies schließt auch die Anforderungen für die Umsetzung der im vorliegenden Dokument beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraxis ein.

Anwendbarkeit

Alle Einzelhändler beschaffen zumindest einen Teil ihres Transport- und Logistikbedarfs bei Dritten und können Kaufentscheidung auf der Grundlage von Effizienz oder Umweltkriterien treffen. Effizienzsteigerungen von Transport- und Logistikvorhaben senken zwar die Betriebskosten, erfordern aber ein wirkungsvolles Überwachungs- und Berichtswesen. Effizient arbeitende externe Transportdienstleister können in der Lage sein, Einzelhändlern Dienstleistungen zu geringeren Kosten anzubieten.

Kleine Einzelhändler sind gewöhnlich von externen Dienstleistern abhängig.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwerte

(i36)

Prozentsatz der nach umweltbezogenen Standards zertifizierten Transportdienstleister (einschließlich der Registrierung bei Berichterstattungsprogrammen).

(i37)

Prozentsatz der Transportdienstleister, die bestimmte Umweltanforderungen oder im vorliegenden Dokument beschriebene, bewährte Umweltmanagementpraktiken einhalten.

(b21)

100 % der Transport- und Logistikdienstleister (T&L) beachten entweder:

(i)

extern geprüfte, umweltbezogene Standards,

(ii)

besondere Umweltanforderungen,

(iii)

im vorliegenden Dokument beschriebene, bewährte Umweltmanagementpraktiken.

3.3.2.   Effizienzüberwachungs- und Berichtswesen für alle Transport- und Logistikbetriebe

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, auf der Grundlage der Überwachung hausinterner Vorgänge und unter Zugrundelegung von Daten, die von Drittunternehmen übermittelt werden, über die Effizienz und Umweltleistung sämtlicher Transport-und Logistikvorgänge zwischen Erstlieferanten, Verteilzentren, Einzelhändlern und Abfallbewirtschaftungseinrichtungen zu berichten.

Anwendbarkeit

Diese Praxis kann von allen Einzelhändlern angewendet werden. Die Berichterstattung über hausinterne Transport- und Logistikvorgänge gilt nur für größere Einzelhändler. Ein effektives Überwachungs- und Berichtswesen erfordert geringfügige Investitionen in die erforderliche Informationstechnologie und deren Verwaltung, doch können dabei Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung der Transport- und Logistikvorgänge ermittelt werden.

Kleinen Unternehmen stehen zur Schätzung der Emissionen grundlegende Daten zu den durchschnittlichen Emissionsfaktoren für verschiedene Transportarten zur Verfügung.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwerte

(i38)

Tonnen der jährlich durch Transport- und Logistikvorgänge ausgestoßenen CO2-Äquivalente.

(i39)

kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette.

(i40)

Meldung der folgenden Parameter für alle einschlägigen Transport- und Logistikvorgänge:

(i)

Anzahl und Prozentsatz der km/Tonnenkilometer (tkm) in den verschiedenen Transportarten;

(ii)

kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette.

(i41)

Meldung folgender Indikatoren für alle hausinternen Transport- und Logistikvorgänge:

(i)

Wagenladungsfaktor (% des Gewichts oder des Fassungsvermögen nach Volumen);

(ii)

kg CO2-Äquivalente pro tkm.

(b22)

Bei 100 % der T&L-Vorgänge zwischen Erstlieferanten, Einzelhandelsgeschäften und Abfallbewirtschaftungseinrichtungen, einschließlich der von externen Transportdienstleistern durchgeführten Vorgänge, werden folgende Indikationen gemeldet:

(i)

Prozentsatz der Transporte in den verschiedenen Transportarten;

(ii)

kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette.

(b23)

Bei allen hausinternen T&L-Vorgängen zwischen Erstlieferanten, Einzelhandelsgeschäften und Abfallbewirtschaftungseinrichtungen werden folgende Indikationen gemeldet:

(i)

Wagenladungsfaktor (% des Gewichts oder des Fassungsvermögen nach Volumen);

(ii)

kg CO2-Äquivalente pro tkm.

3.3.3.   Einbeziehung der Transporteffizienz in Entscheidungen der Bezugsquellenfindung und der Verpackungsgestaltung

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, auf der Grundlage einer Lebenszyklusbewertung der aus verschiedenen Regionen bezogenen Produkte und mittels einer auf größtmögliche Verdichtung von Transporteinheiten ausgerichteten Gestaltung der Produktverpackungen die Transporteffizienz in Entscheidungen über Bezugsquellenfindung und Verpackungsgestaltung einzubeziehen.

Anwendbarkeit

Diese Praxis ist auf große Einzelhändler mit Hausmarkensortimenten anzuwenden. Sie hängt in hohem Maße vom jeweiligen Standort der Produkte und der Bezugsquellen ab, wobei ein Zusammenhang mit einer Vielzahl von Faktoren der Bezugsquellenfindung besteht. Hinsichtlich der Verpackung kann eine höhere Dichte der verpackten Waren zu einer erheblichen Steigerung der Transporteffizienz beitragen und somit die Transportkosten senken.

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auf kleine Unternehmen nicht anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i39)

kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette.

(i42)

Verkehrsmittelwahl im Transportwesen.

(i43)

Anzahl der Produktgruppen, bei denen die Bezugsquellenfindung oder Verpackung speziell zur Verminderung des Umwelteinflusses von T&L und Lebenszyklus geändert wurde.

(i44)

Systematische Durchführung von Verbesserungen der Verpackung zur Maximierung der Dichte und Steigerung der Effizienz von Transport und Logistik (j/n).

(b24)

Systematische Durchführung von Verbesserungen der Verpackung zur Maximierung der Dichte und Steigerung der Effizienz von Transport und Logistik.

3.3.4.   Verlagerung auf effizientere Verkehrsträger

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, für möglichst viele Transportstrecken auf effizientere Verkehrsträger, insbesondere den Transport über Schienen- und Wasserwege und mit größeren Lastwagen, umzustellen und die Luftfracht auf ein Minimum zu reduzieren. Die Möglichkeit für derartige Verlagerungen beschränkt sich eventuell auf die primäre Verteilung zwischen Lieferantenverteilzentren und Verteilzentren des Einzelhändlers, da die ersten und die letzten Kilometer häufig eine Beförderung im Straßenverkehr erfordern. Verlagerungen auf andere Verkehrsträger erfordern daher eine Optimierung der Verteilnetze, damit verkehrsträgerübergreifende Übergänge ermöglicht werden können (indem beispielsweise Verteilzentren an Standorten mit Zugang zu Schienen- und Wasserstraßennetzen angesiedelt werden). In Anbetracht der gegenüber kleinen Lastwagen erheblich höheren Effizienz großer Lastwagen bildet die Umstellung von kleineren auf größere Lastwagen, unter anderem Lastwagen mit Doppeldeckeranhängern, ebenfalls Bestandteil dieser Technik. Verlagerungen auf andere Verkehrsträger fließen auch in Entscheidungen über die Bezugsquellenfindung für Produkte ein, denn dort bildet der Transport ein wichtiges Element des Umwelteinflusses im Lebenszyklus von Produkten (unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Auswirkungen des Lebenszyklus).

Tabelle 3.9.

Rangliste der Verkehrsträger nach ökologischer Präferenz (die höchste steht an erster Stelle)

Einstufung

Verkehrsträger

1

Güterzug

2

Seeschiff

3

Binnenwasserstraße

4

Großer Lastwagen

5

Mittelgroßer Lastwagen

6

Kleiner Lastwagen

7

Luftfracht

Anwendbarkeit

Alle Einzelhändler können Maßnahmen zur Verlagerung der Beförderung auf weniger umweltverschmutzende Verkehrsträger, zumindest auf Grundlage der Fahrzeuggröße, treffen. Die meisten großen Einzelhändler können zumindest einen Teil der primären Verteilung von der Straße auf die Schiene oder auf Wasserwege verlagern. Um umfangreiche Verlagerungen des Warentransports im Einzelhandel von der Straße auf die Schiene und auf Binnenwasserstraßen zu erreichen, sind jedoch Verbesserungen an der nationalen Schienen- und Wasserstraßeninfrastruktur und eine stärkere, grenzüberschreitende Abstimmung zwischen den Betriebsgesellschaften erforderlich. Aus diesem Grund können die nationale Verkehrsinfrastruktur und die Verkehrspolitik (beispielsweise Straßenbenutzungsgebühren) maßgeblichen Einfluss auf den Spielraum der Einzelhändler bei Verbesserungen und bei der Willensbildung hinsichtlich der Verkehrsträger haben.

Diese Praxis ist nicht auf kleine Unternehmen anzuwenden, sofern nicht verfügbare Beschaffungsoptionen die Auswahl effizienterer Beförderungsarten für bestimmte Produkte ermöglichen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwerte

(i45)

Nach festgelegten, effizienteren Transportarten erfasster Prozentsatz der gesamten Produkttransporte (tkm) zwischen Erstlieferanten und Ladengeschäften.

(i46)

Prozentsatz internationaler Produkttransporte (tkm), erfasst nach festgelegten, effizienteren Transportarten.

(b25)

Mehr als 50 % der Überlandtransporte zwischen Erstlieferanten und Einzelhandelsverteilzentren, erfasst nach Verkaufswert, erfolgen auf dem Wasser- oder Schienenweg (sofern die Infrastruktur dies zulässt).

(b26)

Mehr als 99 % der Überseetransporte, erfasst nach Verkaufswert, erfolgen per Schiff.

3.3.5.   Optimierung des Verteilungsnetzes

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, das Verteilungsnetz durch die systematische Umsetzung der jeweils effizientesten der folgenden Maßnahmen zu optimieren: (i) strategische, zentrale Drehscheiben, die für den Transport auf Schienen- und Wasserwegen ausgelegt sind, (ii) gemeinsame Plattformen und (iii) direkte Streckenführung.

Anwendbarkeit

Diese Praxis gilt für große Einzelhändler mit hausinternen Transport- und Logistikdiensten und für externe Transportdienstleister, insbesondere dann, wenn Produkte über größere Entfernungen hinweg beschafft werden. Diese Praxis erfordert keine erheblichen Investitionen. Der Bau neuer, zentraler Drehscheiben, die in Schienen- und Wassertransportnetze eingebunden sind, verlangt allerdings erhebliche Investitionen. In beiden Fällen können eine erhöhte Ladungseffizienz und die Nutzung effizienterer Beförderungsarten auf längeren Strecken die Betriebskosten erheblich verringern.

Für kleine Unternehmen ist dies nicht anwendbar.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i39)

kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette.

(i47)

Anzahl der genutzten gemeinsamen Plattformen, Anzahl der genutzten strategischen, zentralen Drehscheiben oder Anzahl der genutzten direkten Beförderungsstrecken.

(i48)

Prozentsatz der mittels Umsetzung festgelegter Optionen zur Verbesserung des Verteilungsnetzes erreichten Verringerung der Treibhausgasemissionen in Transport und Logistik.

(i49)

Auslagerung von Transport- und Logistikvorgängen an einen externen Dienstleister mit optimiertem Verteilungsnetz (j/n).

(i50)

Systematische Optimierung der Verteilungsnetze mittels Einführung strategischer Drehscheibenstandorte, gemeinsamer Plattformen und direkter Streckenführung (j/n).

(b27)

Systematische Optimierung der Verteilungsnetze mittels Einführung strategischer Drehscheibenstandorte, gemeinsamer Plattformen und direkter Streckenführung.

3.3.6.   Optimierung der Streckenplanung, Nutzung von Telematik und Fahrerschulung

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, die betriebliche Effizienz durch eine effiziente Streckenplanung, die Nutzung der Telematik und die Schulung der Fahrer zu optimieren. Eine effiziente Streckenplanung beinhaltet unter anderem, Fahrzeuge zur Belieferung von Ladengeschäften auf der Rückfahrt mit Abfällen oder Lieferantenlieferungen an Verteilzentren zu beladen sowie Nachtlieferungen vorzunehmen, um Verkehrsstaus zu umgehen.

Anwendbarkeit

Diese Praxis ist auf alle Produkte anwendbar, die an große Einzelhändler mit hausinternen Transport- und Logistikdiensten geliefert werden sollen. Ebenso gilt sie für externe Transportdienstleister. Fahrerschulungen erbringen gewöhnlich Kraftstoffeinsparungen in Höhe von 5 %. Die Streckenoptimierung erfordert eventuell erhebliche Investitionen in Informationstechnologie, kann aber die Investitionskosten in Anlagegüter senken (es sind weniger Lastwagen erforderlich) und zu einem erheblichen Rückgang der Betriebskosten (Kraftstoff) führen.

Diese Praxis ist auf kleine Unternehmen anwendbar, wenn diese über eigene Transportfahrzeuge (beispielsweise Lieferwagen) verfügen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwerte

(i39)

kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 bzw. gelieferter Palette.

(i51)

Prozentsatz der durchschnittlichen Ladungseffizienz der Lastwagenflotte (Fassungsvermögen nach Volumen oder Masse), Prozentsatz durchschnittlicher Leerfahrten der Lastwagenflotte (Lastwagen-km) oder durchschnittliche g CO2-Äquivalente/tkm der Lastwagenflotte.

(i52)

Prozentsatz der ständig in effizienter Fahrweise geschulten Fahrer.

(i53)

Einführung eines Prämiensystems für Fahrer zur Förderung einer effizienten Fahrweise (j/n).

(i54)

Prozentuale Verringerung der Treibhausgasemissionen in Transport und Logistik mittels Umsetzung bestimmter Optionen (d. h. Rücktransport von Abfall oder Lieferantenlieferungen, Telematik, Schulungen und Prämiensysteme für Fahrer, Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten).

(i55)

Systematische Optimierung der Streckenführung durch den Rücktransport von Abfall und Lieferantenlieferungen auf der Rückfahrt von Ladenbelieferungen, Nutzung der Telematik und erweiterte Lieferfenster (j/n).

(b28)

100 % der Fahrer werden ständig in effizienter Fahrweise geschult, bzw. Einführung eines Prämiensystems für Fahrer zur Förderung einer effizienten Fahrweise.

(b29)

Systematische Optimierung der Streckenführung durch den Rücktransport von Abfall und Lieferantenlieferungen auf der Rückfahrt von Ladenbelieferungen, Nutzung der Telematik und erweiterte Lieferfenster.

3.3.7.   Minimierung des Umwelteinflusses von Straßenfahrzeugen durch entsprechende Kaufentscheidungen und Nachrüstungen

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, den Umwelteinfluss von Straßenfahrzeugen durch entsprechende Kaufentscheidungen und Nachrüstungen auf ein Minimum zu reduzieren. Dies schließt den Kauf von Fahrzeugen mit alternativem Antrieb, von effizienten, emissionsarmen Fahrzeugen, geräuscharmen Fahrzeugen sowie aerodynamische Umbauten und die Verwendung von Reifen mit niedrigem Rollwiderstand ein.

Anwendbarkeit

Diese Praxis ist auf alle Produkte anwendbar, die an große Einzelhändler mit hausinternen Transport- und Logistikdiensten geliefert werden sollen. Ebenso gilt sie für externe Transportdienstleister. Bei Fahrzeugen, die über große Entfernungen bei höheren Geschwindigkeiten (> 80 km/h) gefahren werden, können kleine Investitionen in aerodynamische Umbauten und größere Investitionen in Einheiten aus Zugfahrzeug und Anhänger mit besseren aerodynamischen Eigenschaften Amortisationszeiten von bis zu zwei Jahren bieten. Für das Aufziehen von Reifen mit geringem Rollwiderstand gelten die gleichen Amortisationszeiten Fahrzeuge mit alternativem Antrieb erfordern erheblich höhere Investitionskosten.

Diese Praxis ist auf kleine Unternehmen anwendbar, wenn diese über eigene Transportfahrzeuge (beispielsweise Lieferwagen) verfügen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwerte

(i56)

l/100 km (Kraftstoffverbrauch der Fahrzeuge) oder kg CO2-Äquivalente pro tkm.

(i57)

Prozentsatz der in der Transportfahrzeugflotte enthaltenen, verschiedenen EURO-Klassen entsprechenden Fahrzeuge.

(i58)

Prozentsatz der Fahrzeuge, Anhänger und Ladevorrichtungen, die den PIEK-Normen für Geräuscharmut oder gleichwertigen, Nachtlieferungen erlaubenden Standards entsprechen.

(i59)

Prozentsatz der aus alternativen Kraftstoffquellen, u. a. Erdgas, Biogas, oder elektrischem Strom, angetriebenen Fahrzeuge in der Transportfahrzeugflotte.

(i60)

Prozentsatz der mit Reifen mit geringem Rollwiderstand ausgestatteten Fahrzeuge in der Transportfahrzeugflotte.

(i61)

Prozentsatz der im Hinblick auf eine verbesserte aerodynamische Leistung konstruierten oder umgebauten Fahrzeuge und Anhänger in der Transportfahrzeugflotte.

(b30)

100 % der Lastwagen entsprechen der EURO-V-Norm (17) und verbrauchen weniger als 30 l/100 km LKW-Kraftstoff.

(b31)

100 % der Fahrzeuge, Anhänger und Ladevorrichtungen entsprechen den PIEK-Normen für Geräuscharmut oder gleichwertigen, Nachtlieferungen erlaubenden Standards.

(b32)

Betrieb von Fahrzeugen mit alternativen Kraftstoffen (Erdgas, Biogas, Strom).

(b33)

100 % der Fahrzeuge mit Reifen mit geringem Rollwiderstand ausgestattet.

(b34)

100 % der Fahrzeuge und Anhänger wurden im Hinblick auf eine verbesserte aerodynamische Leistung konstruiert oder umgebaut.

3.4.   Abfallbewirtschaftung

3.4.1.   Minimierung von Lebensmittelabfällen

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, zur Vermeidung des Entstehens von Lebensmittelabfällen umweltfreundliche Praktiken wie Überwachung, Prüfung, Priorisierung und logistische Fragen, bessere Konservierungsmechanismen, Temperatur- und Feuchtigkeitsregulierung in den Ladengeschäften, Verteilzentren und Lastwagen, die Schulung des Personals, Spenden und Verbraucherberatung einzubinden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, durch Vergärungsprozesse die Lagerung auf Mülldeponien oder die Verbrennung von Lebensmittelabfällen zu vermeiden.

Anwendbarkeit

Es handelt sich hier um eine kosteneffiziente Maßnahme, die für Lebensmitteleinzelhändler jeder Größe und in jedem Mitgliedstaat gilt. Unter Umständen können jedoch Strategien bestehen, Lebensmittelspenden zu vermeiden oder von ihnen abzuhalten.

Alle kleinen Unternehmen können vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung des Entstehens von Lebensmittelabfällen anwenden. Die Verwaltungskosten werden durch Kosteneinsparungen durch geringere Produktverluste und weniger entstandenem Abfall ausgeglichen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i62)

kg oder Tonnen an Lebensmittelabfällen, absoluter Wert, pro m2 oder pro Mio. EUR Umsatz.

(i63)

Prozentsatz entstandener Lebensmittelabfälle im Verhältnis zu den gesamten Lebensmittelkäufen.

(i64)

kg oder Tonnen der Wohlfahrtseinrichtungen gespendeten Lebensmittel, die das Verkaufsdatum, nicht aber das Verfallsdatum überschritten haben.

(i65)

kg an Lebensmittelabfällen, die an Rückgewinnungsbetriebe, beispielsweise zur Vergärung, überführt wurden.

(i66)

kg an Lebensmittelabfällen, die an Mülldeponien oder Verbrennungsanlagen überführt wurden.

(b35)

Es werden keine Lebensmittelabfälle an Mülldeponien oder Verbrennungsanlagen überführt.

3.4.2.   Einbindung der Abfallbewirtschaftung in die Aktivitäten von Einzelhändlern

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht in der Einbindung von Abfallbewirtschaftungspraktiken, wobei die Abfallvermeidung Priorität erhält. Bewährte Verfahren sind unter anderem:

hausinterne Managementpraktiken:

getrennte Sammlung und besondere Behandlung für die Wiederverwendung: Kompaktierung, Brikettierung bei Papier- und Kunststoffabfällen, Kühlung von Lebensmittelabfällen, usw.

Überwachung der Abfallerzeugung;

Vorbereitung der Wiederverwendung von Verpackungsmaterialien wie Paletten und Kunststoffkisten für Lieferanten, Verteilzentren, Verkaufstheken in Ladengeschäften und die Hauszustellung;

Personalschulung;

Managementpraktiken der Organisation:

Überwachung der von den Ladengeschäften erzeugten Abfälle nach Kategorie und Endbestimmung;

Einführung einer Logistik in umgekehrter Richtung zum Zweck der Bewirtschaftung von (zur Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung vorgesehenen) Verpackungsmaterialien, Elektro- und Elektronik-Altgeräten und anderen Abfällen (beispielsweise gefährlichen Abfällen) für den Transport zu Lieferanten, Aufbereitungsanlagen bzw. Verteilzentren;

Einrichtung lokaler bzw. regionaler Partnerschaften für das Abfallmanagement;

Information der Verbraucher über verantwortungsbewusstes Abfallmanagement im Haushalt.

Anwendbarkeit

Die beschriebenen Techniken gelten für jeden Einzelhändler. Die bewährten Verfahren sollten für Einzelhändler, die eine bedeutende Anzahl an Ladengeschäften und Verteilzentren verwalten, geeignet sein. Die Zuweisung von Mitteln für eine wirkungsvolle Abfallreduzierung wäre wirtschaftlich gerechtfertigt. Ein als Schüttgut erfolgender Rücktransport an Verteilzentren ermöglicht die Senkung der Aufbereitungskosten, sofern man diese Kosten mit den auf lokaler Ebene oder auf Ebene der Ladengeschäfte ausgehandelten Kosten vergleicht.

Kleine Unternehmen, die sehr große Mengen an Abfall erzeugen, sollten entsprechende Mittel vorsehen und ihr Personal in guten Abfallbewirtschaftungspraktiken schulen.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i67)

Quoten für stoffliche Verwertung und Wiederverwendung.

(b36)

Das Ladengeschäft verfügt über ein integriertes Abfallbewirtschaftungssystem und sein Ziel besteht darin, 100 % der Sekundärverpackungsmaterialien stofflich zu verwerten oder wiederzuverwenden.

3.4.3.   Rückgabesysteme für PET- und PE-Flaschen und für gebrauchte Produkte

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Rücknahmesysteme beispielsweise für PET- und PE-Flaschen einzuführen und in die Unternehmenslogistik einzubinden.

Anwendbarkeit

Lebensmitteleinzelhändler, insbesondere große Ketten, können die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis umsetzen. Sie erfordert die Zuweisung von Mitteln, Wartungskapazitäten und Geräten. In einigen Ländern ist sie bereits zwingend vorgeschrieben (z. B. in den Niederlanden, Schweden und Deutschland).

Bei kleinen Unternehmen erfordert dies zusätzliche Mittel für den täglichen Betrieb des Rückgabesystems.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i68)

Prozentualer Anteil der von Verbrauchern zur stofflichen Verwertung zurückgegebenen Flaschen nach Anzahl verkaufter Mehrwegflaschen.

(b37)

Rückgabe von 80 % der pfandfreien Flaschen bzw. 95 % der Pfandflaschen durch die Verbraucher.

3.5.   Verwendung von weniger bzw. zertifiziertem Papier oder Recyclingpapier für Veröffentlichungen

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, durch eine Senkung des Materialverbrauchs wie beispielsweise eine optimierte Papiernutzung für Werbepublikationen oder die Verwendung umweltfreundlicherer Papiere den Umwelteinfluss zu verringern.

Anwendbarkeit

Alle Einzelhändler, insbesondere große Ketten, die riesige Mengen an gedruckten Werbepublikationen hervorbringen, können von der Umsetzung der hier beschriebenen bewährten Umweltmanagementpraxis profitieren. Eine gut umgesetzte Praxis zur Senkung des Papierverbrauchs kann zu Kosteneinsparungen führen.

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwerte

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwerte

(i69)

Prozentanteil zertifizierten Papiers am verwendeten Papier.

(i70)

Grammatur des verwendeten Papiers.

(i71)

Prozentsatz beschichteten Papiers.

(i72)

Prozentsatz der gemäß EMAS oder ISO 14001 zertifizierten Druckereien.

(b38)

100 % zertifiziertes Papier bzw. Recyclingpapier.

(b39)

Grammatur unter 49 g/m2.

(b40)

Weniger als 10 % beschichtetes Papier.

(b41)

100 % der Druckereien gemäß EMAS oder ISO 14001 zertifiziert.

3.6.   Sammeln und Nutzen von Regenwasser

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Regenwasser von Dächern und Parkplätzen aufzufangen und wiederzuverwenden bzw. auf dem Gelände zu verrieseln.

Anwendbarkeit

Einzelhändler, die Eigentümer ihrer Gebäude bzw. Parkplätze sind und sich an Standorten mit den richtigen Voraussetzungen befinden, können diese Praxis umsetzen. Klimatische Bedingungen und kommunale Standardsammelsysteme für Regenwasser können die Anwendung dieser Technik beeinträchtigen. Es handelt sich um eine kostenintensive Maßnahme.

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i73)

Regenwassersammlung bzw. Verrieselung auf dem Gelände sind in das Wasserwirtschaftssystem eingebunden (j/n).

(b42)

Regenwassersammlung bzw. Verrieselung auf dem Gelände sind in das Wasserwirtschaftssystem eingebunden.

3.7.   Vermeidung von Einmalplastiktüten bzw. andere Maßnahmen zur Beeinflussung des Verbraucherverhaltens

Bewährte Umweltmanagementpraxis besteht darin, Verbraucher durch Kampagnen wie die Abschaffung von Plastiktüten, verantwortungsbewusste Werbung und die Bereitstellung von Leitlinien für Verbraucher dahingehend zu beeinflussen, dass sie ihren Umwelteinfluss verringern.

Anwendbarkeit

Alle Einzelhändler können dieses Praxis einführen. Gewöhnlich sind Verordnungen die Hauptantriebskräfte für die Umsetzung der beschriebenen Praktiken.

Die hier beschriebene bewährte Umweltmanagementpraxis ist auch auf kleine Unternehmen anzuwenden.

Verbundene Indikatoren für Umweltleistung und Leistungsrichtwert

Indikatoren für Umweltleistung

Leistungsrichtwert

(i74)

Anzahl der verfügbaren Einmaltragetaschen an den Kassen.

(b43)

An den Kassen sind keine Einmaltragetaschen verfügbar.

4.   EMPFOHLENE BRANCHENSPEZIFISCHE ÖKOLOGISCHE SCHLÜSSELINDIKATOREN

Indikator

Übliche Maßeinheiten

Kurze Beschreibung

Empfohlenes Mindestüberwachungsniveau

Verbundener Kernindikator nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 Abschnitt C Nummer 2

Leistungsrichtwert und damit verbundene bewährte Umweltmanagementpraxis

ENERGIELEISTUNG

1.

Spezifischer Energieeinsatz

kWh/m2 Jahr

Energieeinsatz (elektrischer Strom, Wärme, sonstige Brennstoffe) pro Verkaufsflächeneinheit und Jahr.

Angaben:

Der Einsatz erneuerbarer Energien ist nicht abzuziehen.

Zur Bestimmung der Verkaufsfläche (abhängig von der Höhe und anderen technischen Parametern) können Korrekturfaktoren verwendet werden. Die „Verkaufsfläche“ ist vom Einzelhändler festzulegen.

Eine Korrektur nach Öffnungszeiten wird nicht empfohlen. Es sind die Zahlen zum jährlichen Energieeinsatz zu melden.

Pro Ladengeschäft (Betrieb), Verteilzentrum oder sonstigen Gebäuden sowie auf Ebene der Organisation (Gesamtwert)

Pro Hauptenergieverbrauchsvorgang: Wärme, Strom für Kühlzwecke (gegebenenfalls) und elektrischer Strom für alle sonstigen Verwendungszwecke.

Energieeffizienz

Spezifischer Energieeinsatz pro m2 Verkaufsfläche für Heizung, Kühlung und Klimatisierung unter oder gleich 0 kWh/m2Jahr, wenn die Abwärme aus der Kühlung rückgewonnen werden kann. Andernfalls Verbrauch unter oder gleich 40 kWh/m2 Jahr bei neuen Gebäuden und 55 kWh/m2Jahr bei bestehenden Gebäuden.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.1.1, 3.1.2, 3.1.3, 3.1.4)

2.

Spezifischer (linearer) Energieeinsatz für die Kühlung

kWh/m Jahr

Energieeinsatz des Kühlsystems pro laufendem Meter Verkaufstheke und Jahr.

Angaben:

Gilt nicht für Lagengeschäfte ohne Kühltheken wie Non-Food-Einzelhändler.

Pro Ladengeschäft (Betrieb)

Energieeffizienz

Spezifischer (linearer) Verbrauch an zentraler Kühlung von 3 000 kWh/m Jahr.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.6)

3.

Dichte der Beleuchtungsleistung

W/m2

Zur Erfüllung des Beleuchtungsbedarfs (Basisbeleuchtung und Beleuchtung zu Zwecken der Produktpräsentation) installierte Beleuchtungsleistung pro Verkaufsflächeneinheit und Jahr.

Angaben:

Es handelt sich um einen mit dem Gestaltungs- und Verkaufskonzept zusammenhängenden Indikator, der für alle Größen und Arten von Einzelhandelsunternehmen gilt.

Zur Bestimmung der Verkaufsfläche (abhängig von der Höhe und anderen technischen Parametern) können Korrekturfaktoren verwendet werden. Die „Verkaufsfläche“ ist vom Einzelhändler festzulegen.

Lumen pro m2 ist ein guter technischer Indikator, die Umweltleistung sollte jedoch in W/m2 gemessen werden.

Sie kann innerhalb des Ladengeschäfts (nach Zonen) und während des Tages (nach Zeitraum) unterschiedlich sein.

Pro Ladengeschäft (Betrieb), Verteilzentrum oder sonstigen Gebäuden.

Gegebenenfalls pro Ladenzone und Tageszeitraum.

Energieeffizienz

Installierte Beleuchtungsleistung niedriger als 12 W/m2 in Supermärkten und niedriger als 30 W/m2 in Fachgeschäften.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.7)

4.

Energieüberwachung

%

Prozentsatz der im Rahmen des Energiemanagementsystems überwachten Ladengeschäfte

Angaben:

Die Überwachung sollte sich auf alle Ladengeschäfte und die maßgeblichsten Abläufe erstecken.

Informationen über eventuell eingeführte Richtwertmechanismen sind zu übermitteln.

Pro Ladengeschäft (Betrieb)

Pro Ablauf

Energieeffizienz

100 % der Ladengeschäfte und Abläufe werden überwacht.

Richtwertmechanismen wurden eingeführt.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.1.5, 3.1.8)

5.

Prozentsatz an Kältemittelaustritten

%

Verlust von Kältemitteln im Verhältnis zur gesamten Kältemittelbelastung der Anlage.

Angaben:

Angemessen für die Lebensmittelkühlung in großen Anlagen (Zentralsysteme)

Er wird eine Berechnung unter Zugrundelegung der jährlichen Kältemitteleinkäufe empfohlen.

Ökologisch nicht relevant für Anlagen, die natürliche Kältemittel nutzen.

Pro Ladengeschäft (Betrieb), Verteilzentrum oder sonstigen Gebäuden sowie auf Ebene der Organisation (Gesamtwert)

Pro Kältemitteltyp.

Emissionen

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.6)

6.

Prozentsatz der natürliche Kältemittel einsetzenden Ladengeschäfte

%

Prozentanteil der natürliche Kältemittel einsetzenden Ladengeschäfte an der Gesamtzahl von Ladengeschäften mit Kühltheken.

Angaben:

Angemessen für Lebensmitteleinzelhändler mit Kühltheken.

Organisationsebene

Emissionen

Allgemeiner Einsatz natürlicher Kältemittel

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.1.6)

LEISTUNG DER LIEFERKETTE

7.

Systematische Umsetzung von Programmen zur Verbesserung der Lieferketten in sämtlichen vorrangigen Produktgruppen

(j/n)

Dieser Indikator gibt an, ob Programme zur Verbesserung der Lieferketten in sämtlichen vorrangigen Produktgruppen umgesetzt werden.

Angaben:

Gilt für Einzelhandelsunternehmen aller Größen.

Bei kleinen Unternehmen bezieht sich dies auf die Anwendung grüner Beschaffung und die Förderung eines umweltfreundlichen Verbrauchs.

Bei großen Einzelhändlern, die Hausmarkenprodukte verkaufen, ist ein höheres Niveau der Einbindung der Lieferkettennachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie möglich.

Organisationsebene, pro Produktlieferkette.

Unter Verbesserungen der Umweltleistung der Lieferketten fallen:

 

Energieeffizienz

 

Materialeffizienz

 

Wasser

 

Abfall

 

Biologische Vielfalt

 

Emissionen

Systematische Umsetzung von Programmen zur Verbesserung der Lieferketten in sämtlichen vorrangigen Produktgruppen

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.1)

8.

Durchführung einer umfassenden Bewertung (unabhängig oder durch Arbeitsgemeinschaften) von Lieferketten für Kernprodukte.

(j/n)

Dieser Indikator bezieht sich auf die Bewertung der Umwelteinflüsse der Lieferkette und auf die Ermittlung wirkungsvoller Mechanismen zur Verbesserung der Produktlieferkette.

Angaben:

Sofern verfügbar, könnten für die bewerteten Produkte Daten über die Umweltbelastungen im Lebenszyklus (CO2-Äquivalente, kg SOx-Äquivalente, kg VOC-Äquivalente, kg 1,4-DCB-Äquivalente, kg Sb-Äquivalente, m3 Wasser, kg PO4-Äquivalente), den Druck auf die biologische Vielfalt, den standortspezifischen Druck auf das Wasser pro Einheit an Produktmasse oder, wo dies genauer ist, pro Funktionseinheit gemeldet werden.

Produkte mit hohen Umsätzen sind als Kernprodukte anzusehen, und ihnen ist bei der Bewertung Vorrang einzuräumen.

Organisationsebene, pro Produktlieferkette.

Unter Verbesserungen der Umweltleistung der Lieferketten fallen:

 

Energieeffizienz

 

Materialeffizienz

 

Wasser

 

Abfall

 

Biologische Vielfalt

 

Emissionen

Durchführung einer umfassenden Bewertung (unabhängig oder durch Arbeitsgemeinschaften) von Lieferketten für Kernprodukte.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.2.2)

9.

Produktverbesserungsquote

Prozentsatz des Verkaufs von Produkten, die nach einer festgelegten Umweltleistungsstufe zertifiziert sind.

Folgende Quoten sind zu berücksichtigen:

Prozentsatz des Verkaufs von:

Produkten mit einer externen Umweltzertifizierung;

Eigenmarkenprodukten, die vom Einzelhändler definierte Umweltanforderungen erfüllen;

als Bioprodukte zertifizierte Lebensmittelprodukte;

als Biobaumwolle zertifizierte Baumwolle;

Non-Food-Produkte mit Umweltzeichen.

Organisationsebene, pro Produktgruppe.

Die Umweltstandards betreffen:

 

Energieeffizienz

 

Materialeffizienz

 

Wasser

 

Abfall

 

Biologische Vielfalt

 

Emissionen

100 % Zertifizierung nach externen Umweltstandards innerhalb einer Produktgruppe.

100 % verkaufte Eigenmarkenprodukte, die vom Einzelhändler definierte Umweltanforderungen erfüllen, innerhalb einer Produktgruppe.

10 % der innerhalb von Lebensmittelproduktgruppen verkauften Produkte sind als Bioprodukte zertifiziert.

50 % der verkauften Baumwollprodukte sind als Biobaumwolle zertifiziert.

10 % der in Non-Food-Produktgruppen verkauften Produkte sind nach offiziellen Umweltkennzeichnungen und -deklarationen nach ISO-Typ I zertifiziert.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.2.2, 3.2.3, 3.2.4, 3.2.5, 3.2.6, 3.2.7)

LEISTUNG VON TRANSPORT UND LOGISTIK

10.

Spezifischer Energieverbrauch für Transportzwecke

MJ/tkm

Unmittelbarer Verbrauch an Kraftstoffenergie pro Tonnenkilometer Transportleistung, für den Transport insgesamt und, zum Vergleich von Verkehrsmitteloptionen, nach Transportart.

Angaben:

Auf der Grundlage des Energiegehalts des Kraftstoffes.

Bei elektrischem Strom auf der Grundlage der zur Stromerzeugung eingesetzten Primärenergie (beispielsweise Multiplikation mit 2,7).

Organisationsebene

Nach Beförderungsart und Hauptstrecken

Energieeffizienz

Materialeffizienz

(siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3, 3.3.4, 3.3.5, 3.3.6, 3.3.7)

11.

Spezifische Treibhausgasemissionen des Transports (pro Produktmenge und Entfernung)

kg CO2-Äquivalente/tkm

Gibt Auskunft über die ökologische Effizienz der Transportvorgänge.

Angaben:

Bei fossilen Kraftstoffen auf der Grundlage der unmittelbaren Verbrennung zuzüglich mittelbarer Emissionen aus der Gewinnung und Verarbeitung.

Bei elektrischem Strom auf der Grundlage der nationalen durchschnittlichen spezifischen Treibhausgasemissionen der Stromerzeugung.

Bei Biokraftstoffen auf der Grundlage einer Lebenszyklusbewertung der Treibhausgasemissionen der maßgeblichen Kraftstoffquelle.

Organisationsebene

Nach Beförderungsart und Hauptstrecken

Nach Kraftstoffart

Materialeffizienz

Emissionen

(siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3, 3.3.4, 3.3.5, 3.3.6, 3.3.7)

12.

Spezifische Treibhausgasemissionen des Transports (pro Produktmenge)

kg CO2-Äquivalente pro geliefertem m3 (bzw. gelieferter Palette)

kg CO2-Äquivalente pro gelieferter Tonne Produkt

Gibt Auskunft über den letztendlichen Umwelteinfluss von Transportvorgängen.

In diesem Indikator spiegelt sich die Entfernung wider, über die Produkte befördert werden. Ist sein Wert niedriger, werden die Produkte lokal bzw. regional beschafft.

Angaben:

Bei fossilen Kraftstoffen auf der Grundlage der unmittelbaren Verbrennung zuzüglich mittelbarer Emissionen aus der Gewinnung und Verarbeitung.

Bei elektrischem Strom auf der Grundlage der nationalen durchschnittlichen spezifischen Treibhausgasemissionen der Stromerzeugung.

Bei Biokraftstoffen auf der Grundlage einer Lebenszyklusbewertung der Treibhausgasemissionen der maßgeblichen Kraftstoffquelle.

Organisationsebene

Nach Beförderungsart und Hauptstrecken

Nach Produktgruppe

Materialeffizienz

Emissionen

(siehe bewährte Umweltmanagementpraktiken 3.3.1, 3.3.2, 3.3.3, 3.3.4, 3.3.5, 3.3.6, 3.3.7)

13.

Prozentsatz der auf dem Wasser- bzw. Schienenweg erfolgenden Transporte zwischen Erstlieferanten und Verteilzentren des Einzelhändlers

%

Diese Indikator gibt den Anteil effizienterer Beförderungsarten an den gesamten Transporttätigkeiten des Einzelhändlers an.

Angaben:

Die nach Beförderungsart unterschiedenen Prozentanteile am Transport können auf der Grundlage der tkm oder des Verkaufswerts berechnet werden.

Die Einzelhändler müssen zwischen Transporten auf Straße, Schiene und Wasserwegen einerseits und Transporten auf dem See- und dem Luftweg andererseits unterscheiden.

Dieser Indikator ist auf Produkte anzuwenden, deren Bezugsquellen weiter entfernt sind.

Organisationsebene

Pro Hauptstrecke, zumindest aber unterschieden nach Transporten auf Straße, Schiene und Wasserwegen einerseits und Transporten auf dem See- und dem Luftweg andererseits.

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Transport auf Straße, Schiene und Wasserwegen: Mehr als 50 % der Transporte zwischen Erstlieferanten und Einzelhandelsverteilzentren (tkm oder Verkaufswert) erfolgen auf dem Wasser- oder Schienenweg (sofern die Infrastruktur dies zulässt).

Transport auf dem See- und dem Luftweg: Mehr als 99 % der Transporte, erfasst nach Verkaufswert, erfolgen per Schiff.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.4)

14.

Systematische Optimierung der Streckenplanung

(j/n)

An diesem Indikator lässt sich ablesen, ob der Einzelhändler mittels Einführung strategischer Drehscheibenstandorte, gemeinsamer Plattformen und direkter Streckenführungen eine systematische Optimierung seiner Verteilnetze umgesetzt hat.

Dies schließt den Rücktransport von Abfall und Lieferantenlieferungen auf der Rückfahrt von Ladenbelieferungen, die Nutzung der Telematik und erweiterte Lieferfenster ein.

Organisationsebene

Energieeffizienz

Materialeffizienz

Systematische Optimierung der Streckenplanung

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.5, 3.3.6)

15.

Prozentsatz der die Euro-V-Normen erfüllenden Fahrzeuge

%

Angaben:

Auf große Einzelhändler mit hausinternen Transport- und Logistikdiensten sowie externe Transportdienstleister anzuwenden.

Nach Möglichkeit ist auch die Wirtschaftlichkeit des Kraftstoffverbrauchs (l/100 km) zu überwachen.

Organisationsebene

Emissionen

100 % der Lastwagen erfüllen die Euro-V-Normen.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.3.7)

ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG

16.

Abfallerzeugung

kg/Jahr

Tonnen/Jahr

kg/m2Jahr

Gewicht des pro Jahr erzeugten Abfalls.

Angaben:

Der Wert kann pro Verkaufsflächeneinheit ausgedrückt werden.

Die Überwachung sollte nach den verschiedenen Abfallarten getrennt erfolgen.

Organisationsebene

Nach Abfallart: beispielsweise Lebensmittelabfälle, Kunststoff, Papier und Pappe, Holz, Metall, Gefahrstoffe usw.

Nach Bestimmung: Wiederverwendung, externe stoffliche Verwertung, Vergärung, Spende usw.

Abfall

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.1, 3.4.2)

17.

Prozentsatz von Lebensmittelabfällen, die an Mülldeponien oder Verbrennungsanlagen überführt wurden

%

Auf die gesamten erzeugten Lebensmittelabfälle bezogener Prozentsatz der Lebensmittelabfälle, die nicht an Rückgewinnungsbetriebe, beispielsweise zur Vergärung, überführt wurden.

Organisationsebene

Abfall

0 % Lebensmittelabfälle werden an Mülldeponien oder Verbrennungsanlagen überführt.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.1)

18.

Recyclingquote sekundärer Verpackungen

%

Gewicht recycelter Materialien geteilt durch die Gesamtabfallmenge.

Angaben:

Einige Einzelhändler nehmen auch die Menge wiederverwendeter Materialien auf. Bei der Nennung dieses Indikators sollte dies deutlich kenntlich gemacht werden.

Organisationsebene

Materialeffizienz

Abfall

Das Ladengeschäft verfügt über ein integriertes Abfallbewirtschaftungssystem und sein Ziel besteht darin, 100 % der Sekundärverpackungsmaterialien stofflich zu verwerten oder wiederzuverwenden.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.2)

19.

Rückgabequote für Verpackungen und gebrauchte Produkte

%

Anteil der von Verbrauchern zurückgegebenen Produktverpackungen wie Plastikflaschen sowie der zurückgegebenen gebrauchten Produkte wie Batterien und elektronische Geräte am Gesamtumsatz derartiger Produkte.

Angaben:

Bei Rückgabesystemen für PET- und PE-Flaschen ist die Rücknahmequote anhand der verkauften Mehrwegflaschen zu bemessen.

Nach Art der Mehrwegverpackungen bzw. Rückgabeprodukte

Materialeffizienz

Abfall

Rückgabe von 80 % der pfandfreien Flaschen durch die Verbraucher.

Rückgabe von 95 % der Pfandflaschen durch die Verbraucher.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.4.3)

MATERIALVERBRAUCH OHNE KÄLTEMITTEL

20.

Zertifiziertes oder Recyclingpapier für Werbepublikationen

%

Prozentsatz des für Werbepublikationen eingesetzten zertifizierten Papiers (z. B. FSC) oder Recyclingpapiers.

Materialeffizienz

Abfall

100 % zertifiziertes Papier oder Recyclingpapier

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.5)

WASSERWIRTSCHAFT

21.

Ladengeschäfte mit Regenwassersammelsystem

%

Prozentsatz der Ladengeschäfte mit Systemen zur Regenwassersammlung bzw. Verrieselung von Regenwasser.

Wasser

Regenwassersammlung bzw. Verrieselung auf dem Gelände sind in das Wasserwirtschaftssystem eingebunden.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.6)

VERBRAUCHERVERHALTEN

22.

Anzahl der Tragetaschen

#

Anzahl der an den Kassen ausgegebenen oder verkauften Plastiktüten.

Angaben:

Zu kontrollieren ist die Anzahl der kostenlosen Einmalplastiktüten, ebenso aber auch die Anzahl der verkauften oder zu Werbezwecken kostenlos abgegebenen Tüten bzw. die Anzahl der verkauften wiederverwendbaren Plastiktüten.

Der Wert kann pro Kunde, pro 1 000 Kunden oder pro Umsatzeinheit angegeben werden.

Kostenlose Einmalplastiktüten, kostenlose biologisch abbaubare Einmalplastiktüten, verkaufte Einmalplastiktüten, verkaufte wiederverwendbare Tüten.

Materialeffizienz

Abfall

An den Kassen sind keine Einmaltragetaschen verfügbar.

(siehe bewährte Umweltmanagementpraxis 3.7)


(1)  Der Bericht über wissenschaftliche und politische Aspekte ist auf der Website von JRC und IPTS unter folgender Adresse öffentlich zugänglich: http://susproc.jrc.ec.europa.eu/activities/emas/documents/RetailTradeSector.pdf. Die im vorliegenden branchenspezifischen Referenzdokument enthaltenen Schlussfolgerungen zu bewährten Praktiken im Umweltmanagement und deren Anwendbarkeit, den ermittelten branchenspezifischen Indikatoren für die Umweltleistung sowie zu den Leistungsrichtwerten beruhen auf den im Bericht über die wissenschaftlichen und politischen Aspekte dokumentierten Feststellungen. Sämtliche Hintergrundinformationen und technischen Einzelheiten sind ebenfalls in diesem Bericht zu finden.

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29. Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (ABl. L 168 vom 10.7.1993, S. 1).

(3)  Verordnung (EG) Nr. 761/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) (ABl. L 114 vom 24.4.2001, S. 1).

(4)  Beschluss der Kommission 2013/131/EU vom 4. März 2013 über ein Nutzerhandbuch mit den Schritten, die zur Teilnahme an EMAS nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung unternommen werden müssen (ABl. L 76 vom 19.3.2013, S. 1).

(5)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(6)  Es handelt sich hier um eine ungefähre Einstufung der Art der Umweltaspekte nach den in der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 angeführten Festlegungen. Bei den einzelnen Umweltaspekten ist für jeden besonderen Fall zu bewerten, ob dieser mittel- oder unmittelbarer Art ist.

(7)  Von einem Unternehmen erzeugte Produkte, die unter dem Markennamen eines anderen Unternehmens (beispielsweise einer Einzelhandelsmarke) vertrieben werden. Hausmarkenprodukte werden auch als Eigenmarken bezeichnet.

(8)  Als kleines Unternehmen gilt ein Unternehmen, das weniger als 50 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. (Empfehlung der Kommission 2003/361/EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36)).

(9)  Dieser Richtwert ist auch vor dem Hintergrund der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der nationalen Definitionen von Niedrigstenergiegebäuden zu sehen. Dies lässt sich am Beispiel eines Schwellenwerts von 20 kWh/m2Jahr veranschaulichend darstellen. m2yr (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52013DC0483).

(*)  

Hinweis: Laut Energieeffizienzrichtlinie besteht für große Unternehmen die Pflicht, mindestens alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen, wobei das erste Audit spätestens bis zum 5. Dezember 2015 stattfinden muss.

(10)  Dieser Richtwert ist auch im Zusammenhang mit den GPP-Kriterien der EU für Innenbeleuchtungen im Einzelhandel zu betrachten. Der betreffende Wert beträgt 3,5 W/m2/100 Lux (Kernkriterien) oder 3,2 W/m2/100 Lux (umfassende Kriterien). Siehe: http://ec.europa.eu/environment/gpp/pdf/criteria/indoor_lighting.pdf.

(11)  Das Energiemanagementsystem kann Bestandteil der Umweltbetriebsprüfung sein.

(12)  Alternativ das Verhältnis zwischen auf dem Betriebsgelände oder in dessen Nähe erzeugter, erneuerbarer Energie gemäß prEN15603.

(13)  Unter Kernprodukten sind Produkte mit hohem Umsatzvolumen (nach Wert) zu verstehen.

Vorrangige Produkte dagegen sind diejenigen Erzeugnisse, die sowohl bezüglich des Umsatzvolumens (nach Wert) als auch des Umwelteinflusses hohe Werte erzielen. Hat ein Einzelhändler seine Kernprodukte ermittelt, wird eine Prüfung ihres ökologischen Fußabdruckes durchgeführt und anschließend werden nur noch die relevantesten Produkte berücksichtigt.

(14)  Umweltkennzeichnungen und -deklarationen (Umweltkennzeichnung Typ I) (ISO 14024)

(15)  Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 5. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle (ABl. L 250 vom 18.9.2008, S. 1).

(16)  Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 (ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 1).

(17)  Die Euro-VI-Norm für Fahrzeugemissionen trat Ende 2012 in Kraft und kann daher in künftigen Jahren als Leistungsrichtwert betrachtet werden.