3.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 347/46 |
Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1014/2014 der Kommission vom 22. Juli 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2328/2003, (EG) Nr. 861/2006, (EG) Nr. 1198/2006 und (EG) Nr. 791/2007 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Inhalt und Struktur des gemeinsamen Begleit- und Bewertungssystems für aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds finanzierte Maßnahmen
( Amtsblatt der Europäischen Union L 283 vom 27. September 2014 )
Auf Seite 16, im Anhang Teil II „Output-Indikatoren“ Abschnitt „Unionspriorität 4 — Steigerung von Beschäftigung und territorialem Zusammenhalt (Anzahl der Projekte, mit Ausnahme von 1)“:
anstatt:
„1. |
Anzahl der lokal umgesetzten Entwicklungsstrategien“ |
muss es heißen:
„1. |
Anzahl der ausgewählten Strategien für die lokale Entwicklung“ |
.
Auf Seite 17, im Anhang Teil III „Ergebnisindikatoren“ Abschnitt „Unionspriorität 1 — Förderung einer ökologisch nachhaltigen, ressourceneffizienten, innovativen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Fischerei“:
anstatt:
„5. |
Veränderung der Kraftstoffeffizienz beim Fischfang (Liter Kraftstoff/EUR angelandete Fänge)“ |
muss es heißen:
„5. |
Veränderung der Kraftstoffeffizienz beim Fischfang (Liter Kraftstoff/angelandete Fänge in Tonnen)“ |
.
Auf Seite 19, im Anhang Teil III „Ergebnisindikatoren“ Abschnitt „Unionspriorität 4 — Steigerung von Beschäftigung und territorialem Zusammenhalt“:
anstatt:
„1. |
Geschaffene Arbeitsplätze (VZÄ) in der Aquakultur“ |
muss es heißen:
„1. |
Geschaffene Arbeitsplätze (VZÄ)“ |
.
Auf Seite 19 im Anhang Teil III „Ergebnisindikatoren“ Abschnitt „Unionspriorität 4 — Steigerung von Beschäftigung und territorialem Zusammenhalt“:
anstatt:
„2. |
Erhaltene Arbeitsplätze (VZÄ) in der Aquakultur“ |
muss es heißen:
„2. |
Erhaltene Arbeitsplätze (VZÄ)“ |
.