13.5.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 138/3 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 479/2014 DES RATES
vom 12. Mai 2014
zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates vom 12. April 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire (1), insbesondere auf Artikel 11a Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 12. April 2005 die Verordnung (EG) Nr. 560/2005 angenommen. |
(2) |
Der Rat hat die Liste in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 gemäß Artikel 11a Absatz 6 jener Verordnung überprüft. |
(3) |
Der Rat hat festgestellt, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, eine Person weiterhin auf der Liste in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 zu führen. |
(4) |
Außerdem sollten die Angaben zu zwei Personen in der Liste in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 aktualisiert werden. |
(5) |
Die Verordnung (EG) Nr. 560/2005 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2014.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) ABl. L 95 vom 14.4.2005, S. 1.
ANHANG
Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 wird wie folgt geändert:
I. |
Der Eintrag zu der nachstehenden Person erhält folgende Fassung:
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II. |
Der Eintrag zu der nachstehenden Person wird wie folgt geändert: „Justin Koné Katina“ wird ersetzt durch „Justin Koné Katinan“. |
III. |
Der Eintrag zu der nachstehenden Person wird gestrichen: Oulaï Delafosse |