13.5.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 138/3


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 479/2014 DES RATES

vom 12. Mai 2014

zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 560/2005 des Rates vom 12. April 2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik Côte d'Ivoire (1), insbesondere auf Artikel 11a Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 12. April 2005 die Verordnung (EG) Nr. 560/2005 angenommen.

(2)

Der Rat hat die Liste in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 gemäß Artikel 11a Absatz 6 jener Verordnung überprüft.

(3)

Der Rat hat festgestellt, dass keine Gründe mehr dafür vorliegen, eine Person weiterhin auf der Liste in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 zu führen.

(4)

Außerdem sollten die Angaben zu zwei Personen in der Liste in Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 aktualisiert werden.

(5)

Die Verordnung (EG) Nr. 560/2005 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 12. Mai 2014.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  ABl. L 95 vom 14.4.2005, S. 1.


ANHANG

Anhang IA der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 wird wie folgt geändert:

I.

Der Eintrag zu der nachstehenden Person erhält folgende Fassung:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Angaben zur Identität

Gründe für die Benennung

4.

Marcel Gossio

Geboren am 18. Februar 1951 in Adjamé,

Reisepass-Nr.: 08AA14345 (vermutlich abgelaufen am 6. Oktober 2013)

Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl vor. Beteiligung an der widerrechtlichen Aneignung öffentlicher Gelder und an der Finanzierung und Bewaffnung der Milizen.

Schlüsselfigur bei der Finanzierung des Gbagbo-Klans und der Milizen. Zudem eine zentrale Figur des illegalen Waffenhandels.

Ist aufgrund des beachtlichen Vermögens, das er sich widerrechtlich angeeignet hat, sowie aufgrund seiner Kenntnis der Netze des illegalen Waffenhandels nach wie vor eine Bedrohung für die Sicherheit und Stabilität von Côte d'Ivoire.

II.

Der Eintrag zu der nachstehenden Person wird wie folgt geändert:

„Justin Koné Katina“ wird ersetzt durch „Justin Koné Katinan“.

III.

Der Eintrag zu der nachstehenden Person wird gestrichen:

Oulaï Delafosse