13.5.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 138/112 |
Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 432/2014 des Rates vom 22. April 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 43/2014 hinsichtlich bestimmter Fangmöglichkeiten
( Amtsblatt der Europäischen Union L 126 vom 29. April 2014 )
Seite 24, Anhang I:
anstatt:
„40. |
Der Eintrag für Makrele in den Gebieten IIIa und IV; in den Unionsgewässern der Gebiete IIa, IIIb, IIIc und den Subdivisionen 22-32 erhält folgende Fassung:
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muss es heißen:
„40. |
Der Eintrag für Makrele in den Gebieten IIIa und IV; in den Unionsgewässern der Gebiete IIa, IIIb, IIIc und den Subdivisionen 22-32 erhält folgende Fassung:
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(1) Besondere Bedingung: Einschließlich folgende Menge (in Tonnen), die in norwegischen Gewässern südlich von 62o N gefischt werden muss (MAC/*04N-):
247
Beim Fischfang unter dieser besonderen Bedingung sind Beifänge von Kabeljau, Schellfisch, Pollack, Wittling und Seelachs auf die Quoten für diese Arten anzurechnen.
(2) Darf auch in norwegischen Gewässern des Gebiets IVa gefangen werden (MAC/*4AN.).
(3) Von Norwegens Anteil an der TAC abzuziehen (Zugangsquote). Dies schließt folgenden Anteil Norwegens an der Nordsee-TAC ein:
74 500
Im Rahmen dieser Quote darf nur im Gebiet IVa (MAC/*04A.) gefischt werden, ausgenommen folgende Menge im Gebiet IIIa (MAC/*03A.).
3 000 …‘“
(4) Besondere Bedingung: Einschließlich folgende Menge (in Tonnen), die in norwegischen Gewässern südlich von 62° N gefischt werden muss (MAC/*04N-):
247
Beim Fischfang unter dieser besonderen Bedingung sind Beifänge von Kabeljau, Schellfisch, Pollack, Wittling und Seelachs auf die Quoten für diese Arten anzurechnen.
(5) Darf auch in norwegischen Gewässern des Gebiets IVa gefangen werden (MAC/*4AN.).
(6) Von Norwegens Anteil an der TAC abzuziehen (Zugangsquote). Dies schließt folgenden Anteil Norwegens an der Nordsee-TAC ein:
74 500
Im Rahmen dieser Quote darf nur im Gebiet IVa (MAC/*04A.) gefischt werden, ausgenommen folgende Menge im Gebiet IIIa (MAC/*03A.).
3 000 …‘“