21.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 16/32


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS 2014/24/GASP DES RATES

vom 20. Januar 2014

zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2012/642/GASP des Rates (1), insbesondere auf Artikel 6 Absätze 1 und 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 15. Oktober 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus erlassen.

(2)

Der Rat ist der Ansicht, dass die im Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP angegebenen Gründe für die Aufnahme einer Person in die Liste geändert werden sollten.

(3)

Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2012/642/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 20. Januar 2014.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  Beschluss 2012/642/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (ABl. L 285 vom 17.10.2012, S. 1).


ANHANG

Im Anhang des Beschlusses 2012/652/GASP erhält der Eintrag Nr. 210 folgende Fassung:

 

Namen Transkription der belarussischen Schreibweise Transkription der russischen Schreibweise

Namen (belarussische Schreibweise)

Namen (russische Schreibweise)

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

210

Ternavsky, Anatoly Andreevich

(Ternavski, Anatoli Andrievich;

Ternavskiy,

Anatoly

Andreyevich)

ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий Андрэевiч

ТЕРНАВСКИЙ, Анатолий, Андреевич

Geburtsdatum: 1950

Geburtsort: Donetsk, Ukraine

Er unterhält enge Verbindungen zu Familienmitgliedern von Präsident Lukaschenko. Sein Unternehmen Univest-M ist Partner des President's Sports Club und hat bis Mai 2011 die Schwiegertochter des Präsidenten beschäftigt.

Er unterstützt das Regime, insbesondere finanziell, durch Zahlungen von Univest-M an das belarussische Ministerium für Inneres, die belarussische (staatliche) Rundfunk- und Fernsehgesellschaft und die Gewerkschaft der Abgeordnetenkammer der Nationalversammlung.

Er profitiert von dem Regime durch umfassende Geschäftstätigkeiten in Belarus. Univest-M besitzt ein Tochterunternehmen, FLCC, mit führender Markposition im Öl- und im Kohlenwasserstoffsektor.

Univest-M zählt zudem zu den größten Entwicklungs- und Immobiliengesellschaften in Belarus. Geschäftstätigkeiten in diesem Umfang sind in Belarus ohne Zustimmung des Lukaschenko-Regimes undenkbar.

Er tritt über Univest-M als Sponsor mehrerer Sportvereine auf und unterhält somit gute Beziehungen zu Präsident Lukaschenko.